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ThemaMobile Sauerstoffversorgung in Krankenhäusern9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorYves8 A.8, Meimers / Thüringen612507
Datum04.03.2010 08:274952 x gelesen
Hallo,

neben der zentralen Gasversorgung der Intensivstationen in Krankenhäusern existieren oftmals auf peripheren Stationen sogenannte Sauerstoff- Flaschenwagen mit 10Liter (200bar) Sauerstoffflaschen, diese können im Brandfall sowohl eine gefahr für die Patienten als auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr darstellen. Wie sollte man dies bei vermehrten auftreten Brandschutztechnisch bewerten, wie sollte eine ordnungsgemäße Lagerung aussehen? Welche gesetzlichen Vorschriften liegen hierbei zu Grunde?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen Yves


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)612511
Datum04.03.2010 09:083150 x gelesen
Holla,
in den Stationen werden die Flaschen in der Regel nicht gelagert sondern "bereitgestellt" bzw. befinden sich im "Produktions- oder Arbeitsgang".
Ansonsten müsstete man ja aus jedem Krankanzimmer, in dem das Gerät gebraucht wird, einen Gefahrstoffraum machen ;-))
Insofern ist auch die Bewertung schwierig, weil man ja nicht immer weiß, wo die Dinger (da mobil) aktuell stehen. Man muss dann eben diese Teile in die allgemeinen Brandlasten und Brandgefahren einordnen.

Für die "echte" Lagerung kann man ja mal in die TRG 280 gucken.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
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Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW612522
Datum04.03.2010 09:443072 x gelesen
Der klassische "Tagesbedarf"!?

In Laboren, etc. unter diesem Begriff eigentlich kein Problem. Ich würde Hinweise im Feuerwehreinsatzplan fordern, sonst nichts.


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AutorYves8 A.8, Meimers / Thüringen612539
Datum04.03.2010 10:543017 x gelesen
Hallo,

einerseits handelt s sich um den klassischen Tagesbedarf, auf der anderen Seite ist dieser so hoch, das eine zentrale Versorgung längst überfällig wäre.


Gruß


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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW612574
Datum04.03.2010 13:292951 x gelesen
Von wieviel Flaschen redest Du?

Interessant ist vielleicht dann sicherlicherlich noch, wo die Wagen stehen, wenn mal kein O2 gebraucht wird...


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AutorYves8 A.8, Meimers / Thüringen612586
Datum04.03.2010 14:402971 x gelesen
Hallo,

von ca. 5-10 Flaschen je Station, macht auf jeder Ebene ca. 25 Flaschen, sonstige Lagerung im Flurbereich (Fluchtweg).


Gruß Yves


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)612702
Datum05.03.2010 07:432872 x gelesen
Guten Morgen,

heißt sonstige Lagerung im Flurbereich sonstige Gegenstände oder heißt es, dass die Sauerstoffflaschen im Flurbereich stehen?
Wenn zweiteres, dann sollte dies unter der Voraussetzung einer ausreichend übriggebliebenen Rettungswegbreite eigentlich kein brandschutztechnisches Problem sein. Weil wenn ich im Flur soviel Brand hab, dass die Flaschen eine Gefahr darstellen, dann haben im Vorfeld schon viele andere brandschutztechnischen (baulichen) Sachen versagt.
Wie äußert sich denn das Krankenhaus dazu? Hat man sich denn schon mal zu einem ehrlichen Gespräch getroffen oder wird erst die Konfrontationsversion versucht?

Grüßla,
FP


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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW612714
Datum05.03.2010 09:192816 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslWenn zweiteres, dann sollte dies unter der Voraussetzung einer ausreichend übriggebliebenen Rettungswegbreite eigentlich kein brandschutztechnisches Problem sein.

Naja, Öl ins Feuer würde ich sagen...

Flure sind Flure und keine Abstellkammern. So eine Diskussion sollte man strikt unterbinden.

Bei einer solchen Anzahl von Gasflaschen würde ich empfehlen ein Depot in jeder Etage einzurichten, dass entsprechend brandschutztechnisch abzuschotten ist.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)612730
Datum05.03.2010 10:562802 x gelesen
Hallo,

Welche gesetzlichen Vorschriften liegen hierbei zu Grunde?Geschrieben von Steffi HubertNaja, Öl ins Feuer würde ich sagen...
Ich frage nochmal: Welches Feuer? Wenn da Feuer ist, hab ich weitaus andere Probleme, d.h. es hat mehr versagt als dass da bissl was rumsteht.

IIRC ging es um Geschrieben von Yves AßmusWelche gesetzlichen Vorschriften liegen hierbei zu Grunde?

Also, net gackern, sondern auch legen. Weil mit Geschrieben von Steffi Hubertwürde ich empfehlen ist leider kein Geschrieben von Steffi HubertSo eine Diskussion sollte man strikt unterbinden. möglich, diese Erfahrung darf ich täglich machen.

Grüßla,
FP


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 04.03.2010 08:27 Yves7 A.7, Meimers
 04.03.2010 09:08 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.03.2010 09:44 Stef7fi 7H., Langenfeld
 04.03.2010 10:54 Yves7 A.7, Meimers
 04.03.2010 13:29 Stef7fi 7H., Langenfeld
 04.03.2010 14:40 Yves7 A.7, Meimers
 05.03.2010 07:43 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 05.03.2010 09:19 Stef7fi 7H., Langenfeld
 05.03.2010 10:56 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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