alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehrführerscheine, in der Praxis?74 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • NDS: Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010
  • Bericht in der NOZ zum Feuerwehrführerschein
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW611357
    Datum24.02.2010 14:4130602 x gelesen
    Hallo,

    es wurde in den letzten Jahren viel diskutiert und dann plötzlich relativ schnell beschlossen (würde ich mir bei etlichen Themen auch wünschen)...

    Nun ist das ja Rechtslage, aber wie sind denn nun die ersten Erfahrungen?

    Wer hat danach Führerscheine gemacht, ist dabei - wie lang dauerts, wie groß ist der Aufwand, was sind die "theoretischen" und die ECHTEN Kosten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611375
    Datum24.02.2010 15:4626552 x gelesen
    Der Wahlkampf zur Landtagswahl 2011 in RLP liegt größtenteils noch in den Schubladen.
    Ich gehe mal davon aus, dass dann auch hier eine landesrechtliche Umsetzung erfolgen wird (auch wenn ich, wie ein Großteil der FM hier im KLF-Country, diese bislang nicht vermisse).

    Ein erstes Anklopfen in diese Richtung enthält der Geschäftsbericht 2008/2009 des LFV RLP (Seite 4).


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611379
    Datum24.02.2010 16:0526229 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppKLF-Country ***Grins***

    Da liegen schon welche mit 4,6 to in der Schublade. Erste TSF mit HDL und somit mindestens 3.7 to sollen auch schon angedacht sein.
    Es herrscht im Moment die Ruhe vor dem Sturm. Ich habe gerade eine Anfrage abgeschickt. Mal sehen wie der Sachstand ist.

    Bedarf wurde übrigens schon angemeldet.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611393
    Datum24.02.2010 17:0825946 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldBedarf wurde übrigens schon angemeldet.Ich weiß von Wehren, aus deren Reihen "Bedarf angemeldet" wurde, die heute jedoch gar kein entsprechendes Fahrzeug haben.

    Geschrieben von Jakob TheobaldIch habe gerade eine Anfrage abgeschickt.Darf man fragen wohin (um doppelte Arbeit zu sparen)?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611396
    Datum24.02.2010 17:1125863 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppDarf man fragen wohin (um doppelte Arbeit zu sparen)?

    Direkt an die Staatskanzlei. Das wird dann etwas ausführlicher.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP611398
    Datum24.02.2010 17:1625887 x gelesen
    Danke


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611408
    Datum24.02.2010 18:1925874 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoNun ist das ja Rechtslage,

    Erfahrungen dürfte es bisher nur aus Bayern geben.
    Die Verordnung in Niedersachsen ist gestern beschlossen aber noch nicht veröffentlicht.
    Aus anderen Ländern gibt es nix.

    Ich werde meine Erfahrungen berichten wenn wir es geschafft haben das der erste Helfer so einen Führerschein hat.

    Wobei unsere 4,6 to RTW/GW sich auch nicht deutlich anders fahren als die 3,5to KTW/RTW/MTW/ELW/GW.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen611605
    Datum25.02.2010 17:3425401 x gelesen
    Hallo,

    Die Feuerwehr Langeoog (gehört zu Niedersachsen), hat schon 3 dieser Führerscheine ( Klasse C) bekommen. Und das schon im November/Dezember. 80% der Kosten übernimmt die Gemeinde und 20% der Landkreis. Kostenpunkt ca. 900 € für die Fahrschule ca. 200 € für die Prüfung.
    Der Zeit-Aufwand bei den Inseln ist doch schon größer, da diese Kammeraden noch ans Festland müssen. Aber insgesamt hatte jeder nach 10-14 Tagen den Kurs geschafft..


    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Culemann
    Feuerwehr Insel Langeoog


    Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

    Schaut mal vorbei:
    www.feuerwehr-langeoog.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen611606
    Datum25.02.2010 17:3725256 x gelesen
    Das hat mit dem "Feuerwehrführerschein" doch aber nichts zu tun?!


    Grüße
    Jens

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen611607
    Datum25.02.2010 17:3825385 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Verordnung in Niedersachsen ist gestern beschlossen aber noch nicht veröffentlicht.

    Wir haben die Führerscheine bereits Nov/Dez 2009 erhalten und leben auch in Niedersachsen. Kann aber auch sein das das ebenfalls von LK zu LK unterschiedlich ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Culemann
    Feuerwehr Insel Langeoog


    Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

    Schaut mal vorbei:
    www.feuerwehr-langeoog.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen611608
    Datum25.02.2010 17:3925254 x gelesen
    Achso hatte das andere Thema gar nicht gelesen. Sry.


    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Culemann
    Feuerwehr Insel Langeoog


    Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

    Schaut mal vorbei:
    www.feuerwehr-langeoog.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611627
    Datum25.02.2010 19:4025281 x gelesen
    In Sachsen hat sich dahingehend mW noch nicht wirklich was getan.
    Das mag auch daran liegen, dass es bei uns bis auf einige B1000 kaum Fahrzeuge in der entsprechenden Gewichtsklasse gibt.

    Die Klasse C kann über die Kommune ohne Steuern gemacht werden.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW611636
    Datum25.02.2010 21:1825121 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Olf RichterDas mag auch daran liegen, dass es bei uns bis auf einige B1000 kaum Fahrzeuge in der entsprechenden Gewichtsklasse gibt.

    Kurze Recherche im Web hat für den Barkas B1000 eine zulässige Gesamtmasse von maximal 2240 kg ergeben. Sind die Fahrzeuge bei euch wirklich so hoffnungslos überladen?

    grübelnd,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611656
    Datum26.02.2010 07:4825038 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochKurze Recherche im Web hat für den Barkas B1000 eine zulässige Gesamtmasse von maximal 2240 kg ergeben. Sind die Fahrzeuge bei euch wirklich so hoffnungslos überladen?


    Nee, Fehler von mir, die kann man ja sogar mit normalem PKW-Führerschein fahren.
    Ab und an schlägt doch die Betriebsblindheit zu.

    Gruß
    Olf


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611683
    Datum26.02.2010 09:0924929 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterdie kann man ja sogar mit normalem PKW-Führerschein fahren.

    Wie schwer ist der Nachläufer ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611686
    Datum26.02.2010 09:1724930 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWie schwer ist der Nachläufer ?

    verstehe jetzt gerade nicht was Du mit Nachläufer meinst???


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611687
    Datum26.02.2010 09:2324962 x gelesen
    Der Schlauchanhänger der zum B1000 dazugehört.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611690
    Datum26.02.2010 09:2724873 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDer Schlauchanhänger der zum B1000 dazugehört.

    ah ja, hab so zwar noch nicht gesehen, aber Leer 430Kg, beladen 750Kg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen611694
    Datum26.02.2010 09:3425064 x gelesen
    Der Führerschein ist in meinen Augen noch immer dummes Zeug! Eine gute Idee nur halb zuende gedacht. Es sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben. Natürlich muss der Umfang der Ausbildung entsprechend hoch sein. Mir geht es eher um eine einheitliche Kostenregelung!!

    Denn mal am Beispiel Nds.:

    Lediglich ca. 18% der Fahrzeuge der Feuerwehren fallen unter die Regelung!! Und da sind die TSF-W sogar noch drin, die denke ich wohl eher schwerer sein dürften!

    Der Großteil ist zu schwer, der zweitgrößte Teil dann wohl leicht genug um mit B gefahren zu werden!!

    Der ganze Zirkus wegen max. 18%??

    Noch dazu wird man überlegen müssen, wie die Zukunft aussieht. Schon häufiger wurde hier über Auflösungen oder Zusammenlegungen von Wehren diskutiert. Wenn ich Wehren schliesse, werden andere den Bezirk übernehmen müssen und dabei eher weniger mit einem TSF ausgestattet sein.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611716
    Datum26.02.2010 10:2624981 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%??


    ja! Wenn man sich damit profilieren kann...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg611718
    Datum26.02.2010 10:2724923 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEs sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben

    gibt es doch: Fahrschulen


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen611728
    Datum26.02.2010 11:1924870 x gelesen
    Ja, dass ist klar! Nur sollte es da eine einheitliche Regelung bezüglich der Kostenübernahme oder Bezuschussung geben! Es brauen gerade alle ihr eigenes Süppchen!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen611729
    Datum26.02.2010 11:1924787 x gelesen
    So siehts aus!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein611733
    Datum26.02.2010 11:3524842 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEs brauen gerade alle ihr eigenes Süppchen!!
    natürlich, schließlich ist jede Gemeinde für ihre Feuerwehr zuständig. Also muss auch jede Gemeinde selber sehn, wie sie an Fahrer für ihre Fahrzeuge kommt.

    MkG Torben


    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt611740
    Datum26.02.2010 12:0024954 x gelesen
    Sicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst?


    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen611751
    Datum26.02.2010 12:2724993 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KolbeSicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst?

    Ja hatte mich beim Thema versehen.Sry.


    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Culemann
    Feuerwehr Insel Langeoog


    Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

    Schaut mal vorbei:
    www.feuerwehr-langeoog.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt611757
    Datum26.02.2010 12:3924868 x gelesen
    Alles klar. Kein Problem.


    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg611766
    Datum26.02.2010 13:1625014 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEs sollte irgendiwe doch eine einheitliche Möglichkeit zur Erlangung der Klasse C (evtl. auch mit E) geben. Natürlich muss der Umfang der Ausbildung entsprechend hoch sein. Mir geht es eher um eine einheitliche Kostenregelung!!

    Gibt es. Zivile Fahrschule und Finanzierung der Ausbildung und Prüfung durch die Gemeinde. Weil in jedem Feuerwehrgesetz steht sinngemäß drinne, dass die Gemeinde für die Finanzierung der Ausbildung verantwortzlich ist.
    Tut sie das nicht, ist das nicht mein Problem als FM (SB). Ggf. Meldung an den Bürgermeister, Gemeinderat und die Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die fehlende Ausrückefähigkeit mangels geeigneter Fahrerlaubnis und fertig.


    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%??

    Ganz einfacher Hintergrund. Bisher war es so, daß Du in den betroffenen Wehren immer 100% Maschinisten hattest. Jeder durfte mit der Klasse 3 Maschinist werden. Du mußtest keine Personalauswahl treffen, keine Personalplanung machen (mit Ausnahme der Ausbildung Maschinist nach DV 2 aber als Landkreislehrgang i.d.R. kein Problem),...

    Nun ist es so, dass für diese Wehren eine Welt zusammen bricht. Wie? Es dürfen nur noch ein paar Wenige das feuerrote Spielmobil fahren? Kann ja nicht sein, Weltuntergang,...

    Die ganzen Wehren die früher schon Klasse 2 Fahrer brauchten hatten dieses (eigentlich zu 99% psychologische) Problem nie, denn sie mußten schon immer überlegen und planen, wen sie wann zur Ausbildung in die Fahrschule schicken, wie sie die VErfügbarkeit von ausreichend Fahrern 24h/7 Tage sicher stellen.
    Und bei den Gemeinden sind dafür schon immer Kosten angefallen (während diese Kosten für die <7,5t Gemeinden erst mal neu (und nach nur 15 Jahren Vorlauf doch sehr überraschend) sind.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611781
    Datum26.02.2010 14:3524738 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Andreas KolbeSicher, das Du den "Feuerwehrführerschein" bis 4,25t meinst?

    Den gibt es nicht!! Das war mal angedacht. Die aktuelle GEwichtsgrenze liegt bei 4,75 to.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWenn ich Wehren schliesse, werden andere den Bezirk übernehmen müssen und dabei eher weniger mit einem TSF ausgestattet sein.

    Glaubst Du das wirklich? Nun dann will ich Dir diese Illusion auch nicht nehmen.
    Aber davon mal abgesehen, ein normales TSF mit Normbeladung und ohne Schnickschnack liegt heute schon, mit Normgewichtsbesatzung, sehr eng an der 3,5 to Grenze!

    Bestimmte Motorvarianten scheiden für die Fahrgestelle auch schon aus, da man schnell über die 3,5 to kommt.

    Viele aktuelle TSF sind, wenn da mal 2 oder 3 Kameraden draufsitzen die komplett über 100 kg jeder wiegen, man dazu eine Atemschutzüberwachungstafel an Bord hat, eine Kiste Mineralwasser mitführt und meint man bräuchte noch eine weitere Handlampe, Gewichtsmäßige schon über 3,5 to.

    Da nützen dann auch keine Alufelgen oder das (Schön) Rechnen mit den Realgewichten der Beladung.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg611804
    Datum26.02.2010 17:5724823 x gelesen
    Hallo,
    meiner Information nach ist die Umsetzung derzeit noch nicht möglich, weil auf Bundesebene scheinbar noch nicht alle Voraussetzungen für eine Umsetzung auf Landesebene geschaffen sind. B-W hat angeblich was in der Schublade, gibt das aber erst raus wenn´s von Bundesseite in trockenen Tüchern ist. Scheinbar ist die Lösung in Bayern grad gar nicht so 100% wasserdicht hab ich mir sagen lassen.
    Über den Sinn wurde ja schon viel diskutiert. Die einen sagen es sei was für das Ehrenamt gemacht worden, die Anderen sagen man hat nun einen Sparführerschein erfunden und verkauft jetzt das billig-billig als Engagement fürs Ehrenamt...

    Grüße,

    Philip


    Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611813
    Datum26.02.2010 18:3124698 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%??

    Hier müssen wir unterscheiden:
    Die 4,75 Grenze nützt vor allem den Hiorg um schnell zu vielen Fahrern für die RTW und die KTW/MTW des Bundes zu kommen. Hier im Landkreis kenne ich bei den FW EIN Fahrzeug zwischen 3,5 und 4,75to. Das ist ein ELW 1,5.

    Der C1"light" nützt da schon eher, insbesondere für die vielen TSF-W.

    Das die Regelung in erster Linie der öffentlichen Hand nutzt ist offensichtlich. Für die Förderung des Ehrenamtes sind zivil nutzbare Ausbildungen (wie z.B. Führerscheine) die Richtige Maßnahme.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611816
    Datum26.02.2010 18:5425036 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%??

    Derzeit gibt es nur wenige Fahrzeuge, die in diesen Bereich (3,5..4,75t) fallen, ist ja auch klar, wozu sollte man ein Fahrzeug mit ca. 4t in Dienst stellen, wenn man es irgendwie auf weniger als 3,5t drücken kann und damit Klasse B ausreicht. Alternativ konnte man ja auch gleich ein größeres Fahrzeug (z.B. 6t) nehmen, da es von der Fahrerlaubnis her egal war. Daher gibt es momentan nur wenige solche Fahrzeuge. Da in manchen Bundesländern nur wenige TSF vorhanden sind und KLF eher ein Fremdwort ist, sieht man dort natürlich auch keinen Bedarf für den FW-Führerschein der derzeitigen Form.

    Nur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten. Wer hier anfängt, dagegenzuhalten, möge bitte erstmal seinen eigenen Fuhrpark durchleuchten.

    Für den 7,5t-Bereich geht es neben dem TSF-W insbesondere um das StLF10/6, das zumindest in der 600l-Wasser-Variante sogar mit nicht überdimensionierter Zusatzbeladung noch unter 7,5 bleibt, auch wenn manche meinen, auch diese Fahrzeuge schon auf 9-10t aufblasen zu müssen.
    Hier wäre aber der FW-Führerschein bis 7,5t ein überzeugendes Argument, die 7,5t-Grenze beim StLF10/6 zu verankern.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611820
    Datum26.02.2010 19:0924919 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichHier wäre aber der FW-Führerschein bis 7,5t ein überzeugendes Argument, die 7,5t-Grenze beim StLF10/6 zu verankern.

    Warum nicht einfach C1 machen, dafür gibt es doch diese FE-Klasse.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen611835
    Datum26.02.2010 23:5925103 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WeyrichNur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten.

    Christian Pannier hatte hier ja schon einige Male die nette Rechnung aufgemacht, dass es dennoch funktionieren könnte, wenn man denn wollte...

    Klar, ein so ausgerüstetes Fahrzeug ist nicht mehr machbar... Bevor jemand fragt, am Dienstag erst auf der Waage gewesen, ca. 2800 kg...

    Aber beim Gang zum leichten Fahrgestell, leichter TS etc. pp sollte es schon ausgehen. UNd wenn man dann das TSF vielleicht mal noch auf einem Pritschenwagen realisiert, dann ziemlich sicher sogar...
    Hab da mal ein ähnliches Fahrzeug gefunden...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611842
    Datum27.02.2010 08:4424704 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffWarum nicht einfach C1 machen, dafür gibt es doch diese FE-Klasse.

    Klar, dann kann man aber auch gleich C machen und die 7,5t-Grenze in die Tonne treten. Von den Folgekosten mal abgesehen (5-jährige Verlängerung anstatt Verlängerung erst ab 50) nimmt der sich preislich mit dem C1 kaum was, wäre also kein Grund, nur C1 machen zu lassen.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611843
    Datum27.02.2010 08:4824720 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FleschhutKlar, ein so ausgerüstetes Fahrzeug ist nicht mehr machbar... Bevor jemand fragt, am Dienstag erst auf der Waage gewesen, ca. 2800 kg...

    Haben wir mit Bj 78 derzeit als LT31 mit 3200kg auch noch im Bestand, sogar mit etwas Zusatzbeladung und noch Reserve. Kann man aber mit heutigen Fahrzeugen nicht mehr vergleichen.
    Interessant wäre mal eine Gewichtsbilanz eines nach heutigen Aspekten sicherheitstechnisch akzeptabel ausgebauten Kastenwagen (Rosenbauer bietet ja sowas an) und auch das Preisverhältnis im Gegensatz zu einem Kofferaufbau. Hab ich leider keine Infos dazu.

    Was nützt es aber, wenn man dann für teuer Geld spezielle Leichtbauten realisieren muss? Ein 4,5-Tonner fährt sich nicht anders als ein 3,5-Tonner, die Grenze ist an sich schon falsch definiert, nicht nur für Feuerwehren, die gehört auch nicht einzig und alleine am Gewicht festgemacht.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen611853
    Datum27.02.2010 11:4624651 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Weyrichdie Grenze ist an sich schon falsch definiert, nicht nur für Feuerwehren, die gehört auch nicht einzig und alleine am Gewicht festgemacht.

    ich sehe hier auch eher noch die Abmaße der Fahrzeuge mit im Boot...
    Wir haben einen Renault Master lang/hoch in unserem Firmenfuhrpark. Die Schäden und Unfälle an diesem Fahrzeug sind höher, als im restlichen Fuhrpark zusammen... Und das bei deutlich weniger Fahrleistung...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen611856
    Datum27.02.2010 12:3124717 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrich
    Klar, dann kann man aber auch gleich C machen und die 7,5t-Grenze in die Tonne treten

    Das wird früher oder später eh passieren: Spätestens dann, wenn der letzte Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse 3 verstorben ist!

    Wo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t?

    In meinen Augen ist die ganze Diskussion nur Augenwischerei, bis die nächste Gewichtsgrenze wieder eine Hürde darstellt, zumal die Fahrgestelle ja auch nicht gerade leichter werden.


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611857
    Datum27.02.2010 12:3624635 x gelesen
    Geschrieben von Lars KonradWo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t?

    TSF-W ?
    StLF/MLF ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen611858
    Datum27.02.2010 12:4024685 x gelesen
    Geschrieben von Lars KonradWo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t?


    Paket- und Kurierdienste? Personenbeförderung (Grossraumtaxen)? Handwerk?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen611874
    Datum27.02.2010 15:1724733 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffTSF-W ?
    StLF/MLF ?

    Gehören doch wohl eher zum Bereich der HiOrgs, oder? Ich jedenfalls habe privat keinen Bedarf an einem TSF-W! ;-)


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen611875
    Datum27.02.2010 15:2024689 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannPaket- und Kurierdienste? Personenbeförderung (Grossraumtaxen)? Handwerk?
    Stimmt, aber dort sieht man auch immer weniger 7,5t Fahrzeuge und dafür 3,5t Fahrzeuge. Einstellungsvoraussetzung wird dort bestimmt auch immer mehr Klasse C(E) sein. Auf jeden Fall kann ich mir kaum vorstellen, dass in dem Bereich nach einer Ausnahmeregelung gefragt wird geschweige denn diese zustande kommt.


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW611878
    Datum27.02.2010 15:4824723 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Lars KonradWo, außer bei den HiOrgs und ggf. Autovermietern gibt es denn noch den Bedarf an einer Fahrerlaubnis bis 7,5t?

    Diverse Reisemobile liegen in der Gewichtsklasse.

    Diese Gruppe hat auch jetzt schon verschiedene Sonderregelungen (Geschwindigkeiten, Untersuchungsfristen und letztlich auch die Anhängerregelung im B). Da würde es mich nicht wundern, wenn man da auch über kurz oder lang Forderungen nach einer besondere Fahrerlaubnis stellt (und ggf. durchsetzt).

    Die Auto_vermieter_ dagegen hätten keinen Vorteil von sowas. Dass es eine Ausnahmeregelung für gemietete LKW gibt, halte ich auch für ziemlich unwahrscheinlich ;-)

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen611879
    Datum27.02.2010 16:0224756 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDer C1"light" nützt da schon eher, insbesondere für die vielen TSF-W.

    Hast du schon mal verglichen, wo der Unterschied zwischen C1 und C1 "light" liegt? Hauptsächlich doch in der theoretischen Ausbildung, dabei kosten die Fahrstunden das meiste Geld. Wenn ich heute mich mit mehren zusammschließe, bekommen ich den C1 günstiger, als das mit der Feuerwehrregelung vorgesehen ist.
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDas die Regelung in erster Linie der öffentlichen Hand nutzt ist offensichtlich.
    Na ja, ob die auch den Preis dort bekommen?
    Geschrieben von Ingo zum FeldeFür die Förderung des Ehrenamtes sind zivil nutzbare Ausbildungen (wie z.B. Führerscheine) die Richtige Maßnahme.

    Ja schon,aber wenn sie den erst Jahre später nutzen dürfen, wie sollen sie denn an Fahrerfahrung kommen? Willst du jeden monatlich 50 - 60 km fahren lassen?

    Gruß
    Heinrich


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611881
    Datum27.02.2010 16:2424684 x gelesen
    Geschrieben von Lars KonradGehören doch wohl eher zum Bereich der HiOrgs, oder?

    Nö, noch ist es nicht üblich das HIOs den Brandschutz übernehmen,
    nur das FW mit HAK im RD mitspielt ,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611882
    Datum27.02.2010 17:0024675 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannJa schon,aber wenn sie den erst Jahre später nutzen dürfen, wie sollen sie denn an Fahrerfahrung kommen? Willst du jeden monatlich 50 - 60 km fahren lassen?

    Nein, ich meine dass für die Förderung des Ehrenamtes gleich richtige Führerscheine besser währen.


    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611888
    Datum27.02.2010 17:3324790 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian Fleschhutich sehe hier auch eher noch die Abmaße der Fahrzeuge mit im Boot...
    Wir haben einen Renault Master lang/hoch in unserem Firmenfuhrpark. Die Schäden und Unfälle an diesem Fahrzeug sind höher, als im restlichen Fuhrpark zusammen... Und das bei deutlich weniger Fahrleistung...


    Eben. Gewicht ist lange nicht alles...

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611889
    Datum27.02.2010 17:3624820 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael WeyrichEben. Gewicht ist lange nicht alles...

    Ganz meine Meinung!

    Unser 3,5 to TSF unterscheidet sich in seinen Abmessungen nicht von den 4,6 to TSW-W. Und, auch wenn das keine glaubt, hat das gleiche Fahrverhalten!

    Ich zumindest empfinde zwischen unserem 3,5 to und dem 4,6 to keinen Unterschied.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611890
    Datum27.02.2010 17:3724640 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars KonradAuf jeden Fall kann ich mir kaum vorstellen, dass in dem Bereich nach einer Ausnahmeregelung gefragt wird geschweige denn diese zustande kommt.

    Das wohl kaum. Der C1 ist so lange ziemlich nutzlos, wie er preislich fast dem C entspricht. Und solange es nicht eine sinnvolle und praxistaugliche Anhängerregelung beim C1E gibt (die es ja immerhin demnächst geben wird), macht es auch wenig Sinn, den C1/C1E zu machen, da man spätestens mit Anhänger fast immer CE braucht.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611892
    Datum27.02.2010 17:4124850 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob TheobaldUnser 3,5 to TSF unterscheidet sich in seinen Abmessungen nicht von den 4,6 to TSW-W. Und, auch wenn das keine glaubt, hat das gleiche Fahrverhalten!

    So ist es. Der Unterschied zwischen einem PKW und einem 3,5t-Kleintransporter ist größer als zwischen einem 3,5t-Transporter und einem 6t-Transporter. Es ist aber egal, wo man die Gewichtsgrenze hinlegt, eine Gewichtsgrenze alleine reicht eben nicht, wenn man eine vernünftige Grenze ziehen will. Die gibt es bestenfalls mit einer kombinierten Gewichts- und Größengrenze.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen612042
    Datum01.03.2010 15:3624522 x gelesen
    Das ist doch jetzt quatsch! Klar ist jede Gemeinde zuständig die Gelder bereit zu stellen. Aber analog zu den Regelungen der PSa sollte es möglich sein auch hier Vorgaben zu machen!!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg612046
    Datum01.03.2010 15:5224433 x gelesen
    Die Vorgabe gibts doch schon. Nennt sich FEV. KEINER zwingt irgendwelche FA für ihren ehrenamlich benötigten C1/C Geld hinzulegen. Solange sich genug Deppen finden freut sich die Gemeinde, finden sich keine Deppen mehr muss man entweder wieder auf Pferdefuhrwerke und Ledereimer umstellen oder die benötigten Führerscheine bezahlen.

    Was soll man da für Vorgaben benötigen?

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen612131
    Datum01.03.2010 23:1724326 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAber analog zu den Regelungen der PSa sollte es möglich sein auch hier Vorgaben zu machen!!

    ??? Fuer die Trppmanausbildung zahlt auch keiner selbst....bzw muss die Kommune die Kosten auf irgendeinem Weg begleichen.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen614682
    Datum16.03.2010 21:3524264 x gelesen
    Zumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen.

    http://www.voris-nds.de/jportal/portal/t/236o/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FFeuerwFBerVND2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen614711
    Datum16.03.2010 23:4924323 x gelesen
    Geschriebenvon Ingo zum FeldeZumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen.
    Tja, am 25. verkündet, am 26. in Kraft getreten und am 27 wird das Monster-TSF an der Norm (4,6...) vorbei geliefert:
    http://www.kfv-nienburg.de/aktuell/aktuelles_an_neuen_fahrzeugen/magelsenl_27022010.html

    Gruß,
    Thorben


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen614828
    Datum17.03.2010 17:1124128 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeZumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen.

    Aber jetzt beginnen die Fragen doch erst:
    Wer darf das Ausbilden? An das Fahrzeug werden Anforderungen gestellt, aber an den Ausbilder?
    Kann jetzt jede Gemeinde festlegen, wer ausbildet und prüft?
    Darf ich das im öffentlichen Straßenverkehr ausbilden? Wenn ja, muß ich dann einen doppelten Pedalensatz haben, um eingreifen zu können? Wenn nein, wie soll ich dann die Leute ausbilden, die vorher nur PKW gefahren sind (Das Problem ist sowieso, wir haben z.Zt. nur einen RTW, der das Gewicht hat, soll ich den jetzt für die Fahrausbildung auf 6 setzen?)?

    Ich bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.

    Gruß
    Heinrich


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen614834
    Datum17.03.2010 17:2624237 x gelesen
    Ich hab noch was vergessen:
    Wie sieht es, wenn ich jetzt bei uns im Ortsverband der JUH den Schein mache, darf ich dann auch Fahrzeuge aus anderen Ortsverbänden, aktuell z.B. beim Kirchentag in München, fahren?
    Bei der Feuerwehr gilt er ja nur innerhalb der Gemeinde, aber bei großen Organisation wie z.B. THW, gilt er da Bundesweit?

    Gruß
    Heinrich


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen614910
    Datum17.03.2010 19:5624107 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannBei der Feuerwehr gilt er ja nur innerhalb der Gemeinde,

    heißt das auf Gemeinde-Territorium beschränkt oder Verwendung nur für Zwecke der ausbildenden Gemeinde? Wenn ersteres, soll man dann die Fzg aus der KFB werfen? Oder nicht mehr den Scheunenbradn anfahren, zudem man zwar der nächstgelegene Standort ist, aber durch seine Randlage vielleicht zu einer anderen Kommune gehört? Wie isses mit Fahrten zur FTZ?

    Gruß,
    Thorben


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 617059
    Datum31.03.2010 18:1425135 x gelesen
    Hallo!

    In Rheinland-Pfalz wird es in der zweiten Jahreshälfte 2010 die Verordnung zum Feuerwehrführerschein geben.

    Hier mal die Antwort die ich auf meine Nachfrage erhalten habe:

    Sehr geehrter Herr Theobald,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Unser Landesvorsitzender Kurt Beck hat mich gebeten, Ihnen darauf zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen einer entsprechenden Recherche die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat.

    Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats mit dem "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" vom 17. Juli 2009 die Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste geschaffen, um die Einsatzfähigkeit dieser Organisationen in vollem Umfang zu erhalten.

    Die Gesetzesänderung hat folgende Konsequenzen:
    a)für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t zulässiger Gesamtmasse:
    - die Länder können durch Rechtsverordnung die Erteilung der Fahrberechtigung regeln
    - Mitglieder der o.g. Organisationen müssen im Besitz der Führerscheinklasse B sein
    - die Ausbildung und Prüfung kann innerhalb der Organisation erfolgen
    - die Fahrberechtigung darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Organisation genutzt werden.

    b)für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse:
    - Einzelheiten werden in der Fahrerlaubnisverordnung (Bundesrecht) geregelt
    - die Ausbildung erfolgt in regulären Fahrschulen
    - eine vereinfachte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung ist möglich
    - nach 2 Jahren Nutzung der Fahrerlaubnis in der Feuerwehr (oder anderen anerkannten Organisation) kann die Fahrerlaubnis zu einem "vollwertigen" Führerschein der Klasse C 1 umgeschrieben werden.

    Nach § 2 Abs. 10 Satz 5 des Straßenverkehrsgesetzes können die zuständigen obersten Landesbehörden entsprechende Fahrberechtigungen (zu a) erteilen. Um den hohen Verwaltungsaufwand jedoch so gering wie möglich zu halten, plant Rheinland-Pfalz, dass die örtlich zuständigen Aufgabenträger die Fahrberechtigung erteilen, also die (Verbands-) Gemeindeverwaltungen für die Feuerwehren und die Kreisverwaltungen für das THW und die
    anderen Hilfsorganisationen.

    Ein entsprechender Verordnungsentwurf wird derzeit beim federführenden Verkehrsministerium erarbeitet. Diese Abstimmung steht kurz vor dem Abschluss. Sodann wird der Entwurf dem Kabinett zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses zugeleitet, sodass anschließend die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband angehört werden können. In der zweiten Jahreshälfte dürfte mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen sein.

    Mit freundlichen Grüßen


    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617072
    Datum31.03.2010 19:0224057 x gelesen
    Na, das kann ja heiter werden... :-(


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 617077
    Datum31.03.2010 19:0824043 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppNa, das kann ja heiter werden... :-(

    Ich freue mich auch schon.

    Das erste TSF mit HDL ist schon in Planung. ;-)

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617084
    Datum31.03.2010 19:2124028 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldBitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen einer entsprechenden Recherche die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat.

    Was haben die den recherchiert?

    Außer diesem Satz:
    Geschrieben von Jakob TheobaldEin entsprechender Verordnungsentwurf wird derzeit beim federführenden Verkehrsministerium erarbeitet.

    ist das doch nur Gewäsch?

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen617123
    Datum31.03.2010 21:5324016 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhlheißt das auf Gemeinde-Territorium beschränkt oder Verwendung nur für Zwecke der ausbildenden Gemeinde?

    Ersteres, ist praktisch ein Dienstführerschein, der auf den Arbeitgeber beschränkt ist. Ich darf nicht mal mit dem Führerschein der Feuerwehr ein Fahrzeug z.B. beim ASB fahren. Die müssen mir einen eigenen ausstellen.

    Gruß
    Heinrich


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen617126
    Datum31.03.2010 22:0624052 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannIch darf nicht mal mit dem Führerschein der Feuerwehr ein Fahrzeug z.B. beim ASB fahren. Die müssen mir einen eigenen ausstellen.

    Nein, der Landkreis muss dir für das ASB-RD einen und für das ASB-KatS Fahrzeug einen weiteren "Feuerwehrführerschein" ausstellen (oder er macht RD/KatS Kombinationen).
    Der ASB muss die Ausbildung bescheinigen.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz617175
    Datum01.04.2010 10:0223979 x gelesen
    Hallo,

    nach meinen Informationen aus der Landesregierung plant Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland den "Feuerwehr-Führerschein" auch für Fahrzeuge über 7,5 t einzuführen.

    Damit soll die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren gestärkt werden, ohne dass die Kommunen die Kosten für den Erwerb der LKW-Führerscheine übernehmen müssen (leere Kassen).

    Außerdem sei dies, so die SPD-geführte Landesregierung um Kurt Beck eine deutliche Anerkennung des Ehrenamtes Feuerwehr. Die Führerscheine sollen übrigens auch nach zwei Jahren zur privaten Nutzung "umgeschrieben" werden.

    Der Erwerb dieser FW-Führerscheine soll allerdings auf Feuerwehren beschränkt werden, die mind. zwei Einsatzfahrzeuge über 7,5 t haben.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 617176
    Datum01.04.2010 10:0323921 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Klee
    nach meinen Informationen aus der Landesregierung plant Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland den "Feuerwehr-Führerschein" auch für Fahrzeuge über 7,5 t einzuführen.


    Quelle? Datum?


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein617178
    Datum01.04.2010 10:0523904 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Florian Besch
    Quelle? Datum?

    Obwohl ich damit nichts zu tun habe, würde ich mal sagen Quelle: Feuerwehrforum, Datum: 01.04.2010;-)


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz617179
    Datum01.04.2010 10:0623873 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschQuelle? Datum?

    Hallo Florian,

    stammt von einem Studienkollegen in der Staatskanzlei Mainz, also aus "1. Hand".

    Soll wohl auch den Landtagswahlkampf 2011 zugunsten der SPD "beflügeln".

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s S8., München / Bayern617181
    Datum01.04.2010 10:0724001 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschQuelle? Datum?

    Quelle

    Datum : 1.April ?


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 617184
    Datum01.04.2010 10:0923938 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerDatum : 1.April ?

    ist mir bekannt... nur trotzdem würde es mich nicht wundern!

    Falls es wegen dem 1.4. ist -> Respekt, der Dönermann wandert auf Platz 2
    Falls es ernst ist -> Memo an mich: "Nach Mecklenburg nur noch über LUX und BE fahren.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s S8., München / Bayern617185
    Datum01.04.2010 10:1123898 x gelesen
    oder noch besser,zu Hause bleiben, vor allem wenn der Privatumschreibungspassus gelten sollte.


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen617294
    Datum01.04.2010 16:3623952 x gelesen
    Hallo,

    Falls es ernst ist -> Memo an mich: "Nach Mecklenburg nur noch über LUX und BE fahren.

    ... da (unabhängig vom Datum !) die 7,5t Fw-FS-Geschichte Bundesrecht tangiert, gilt das - wenn umgesetzt - grundsätzlich bundesweit ...

    ... bliebe als als Lösung dann nur: ganz zuhause bleiben oder auswandern (vorher aber bitte über die FS-Regeln im Auswanderungsland informieren, nicht dass da für den Pkw-Führerschein überhaupt keine Fahrschule vorgeschrieben sind und die Prüfung zwei Mal um den Block geht) ...

    ... wobei ich mich nun frage, wie ich immerhin die 33 Jahre bis 1999 überlebt habe, bei denen jeder Pkw-FS-Inhaber ohne jegliche weitere Ausbildung bis 7,5t (mit Anhänger sogar u.U. 18t) fahren durfte ...

    Gruss
    Gerhard


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617305
    Datum01.04.2010 16:5823861 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... wobei ich mich nun frage, wie ich immerhin die 33 Jahre bis 1999 überlebt habe, bei denen jeder Pkw-FS-Inhaber ohne jegliche weitere Ausbildung bis 7,5t (mit Anhänger sogar u.U. 18t) fahren durfte ...

    Und ich z. B. wirklich Lf 8 und TLF 8/18 so gefahren habe. wie konnte das nur gutgehen?

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617309
    Datum01.04.2010 17:0623897 x gelesen
    Mann was waren das noch für Zeiten. Erinnert ihr euch noch an die Diskussion zur Einführung der Gurtpflicht auf Vordersitzen? Oder an die Diskussion um Helmpflicht bei Motorradfahrern? Auch die 0,5 Promille-Grenze wurde als Untergang der abendländischen Wirtshauskultur verteufelt. Ich habe ohne Probezeit beim Führerschein bis heute überlebt!

    Auch wenn ich weiß, wie ihr es meint: warum wird gerade im Bereich Fahrerausbildung das negative gesehen? Es ist mir als Endanwender schlicht egal, was es die Gemeinden kostet, ich freu mich über eine bessere Ausbildung für unsere Fahrer. Genau dieser Punkt wird nämlich in den 'offiziellen' Verlautbarungen gerne übersehen. Wie wäre es mit der Überschrift 'DFV kämpft erfolgreich für schlechtere Fahrerausbildung zum Wohl der Gemeindefinanzen' im offiziellen Organ unserer 'Interessenvertretung'? Fände ich passender...

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     24.02.2010 14:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     24.02.2010 15:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.02.2010 16:05 Jako7b T7., Bischheim
     24.02.2010 17:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.02.2010 17:11 Jako7b T7., Bischheim
     24.02.2010 17:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.03.2010 18:14 Jako7b T7., Bischheim
     31.03.2010 19:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.03.2010 19:08 Jako7b T7., Bischheim
     31.03.2010 19:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     01.04.2010 10:02 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.04.2010 10:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.04.2010 10:05 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     01.04.2010 10:06 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.04.2010 10:07 ., München
     01.04.2010 10:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.04.2010 10:11 ., München
     01.04.2010 16:36 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     01.04.2010 16:58 Thom7as 7E., Nettetal
     01.04.2010 17:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     24.02.2010 18:19 Ingo7 z.7, Handeloh
     25.02.2010 17:38 Tobi7as 7C., Langeoog
     26.02.2010 12:00 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     26.02.2010 12:27 Tobi7as 7C., Langeoog
     26.02.2010 12:39 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     25.02.2010 17:34 Tobi7as 7C., Langeoog
     25.02.2010 17:37 ., Bremervörde
     25.02.2010 17:39 Tobi7as 7C., Langeoog
     25.02.2010 19:40 Olf 7R., Hilbersdorf
     25.02.2010 21:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     26.02.2010 07:48 Olf 7R., Hilbersdorf
     26.02.2010 09:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 09:17 Olf 7R., Hilbersdorf
     26.02.2010 09:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 09:27 Olf 7R., Hilbersdorf
     26.02.2010 09:34 Dirk7 G.7, Edewecht
     26.02.2010 10:26 Olf 7R., Hilbersdorf
     26.02.2010 11:19 Dirk7 G.7, Edewecht
     26.02.2010 10:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2010 11:19 Dirk7 G.7, Edewecht
     26.02.2010 11:35 ., Kiel
     01.03.2010 15:36 Dirk7 G.7, Edewecht
     01.03.2010 15:52 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     01.03.2010 23:17 Lüde7r P7., Kelkheim
     26.02.2010 13:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.02.2010 14:35 Jako7b T7., Bischheim
     26.02.2010 18:31 Ingo7 z.7, Handeloh
     27.02.2010 16:02 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     27.02.2010 17:00 Ingo7 z.7, Handeloh
     26.02.2010 18:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2010 19:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 08:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.02.2010 12:31 ., Lüneburg
     27.02.2010 12:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 15:17 ., Lüneburg
     27.02.2010 16:24 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 12:40 Dani7el 7H., Schriesheim
     27.02.2010 15:20 ., Lüneburg
     27.02.2010 17:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.02.2010 15:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     26.02.2010 23:59 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.02.2010 08:48 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.02.2010 11:46 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.02.2010 17:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.02.2010 17:36 Jako7b T7., Bischheim
     27.02.2010 17:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2010 17:57 Phil7ip 7P., Bretten
     16.03.2010 21:35 Ingo7 z.7, Handeloh
     16.03.2010 23:49 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     17.03.2010 17:11 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     17.03.2010 17:26 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     17.03.2010 19:56 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     31.03.2010 21:53 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     31.03.2010 22:06 Ingo7 z.7, Handeloh
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt