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ThemaLKW- Führerschein für Feuerwehren?45 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS611708
Datum26.02.2010 10:1115425 x gelesen
Moin moin liebe Mituser,

Seit 15 Jahren habe ich meinen (alt) Klasse 3 Führerschein. Da die Fahrzeuge aber auch in unserer FF immer größer werden und ich für Einsätze auch tagsüber meistens abkömmlich bin dachte ich, ich mache mal den (alt) Klasse 2 Schein, damit man auch die etwas größeren Fahrzeuge fahren kann. Denn Klasse2 Fahrer werden ja eher weniger als mehr.

Der Feuerwehrführerschein ist ja nur zum Aufstocken von 3,5t auf 7,5t oder so.
Gibt es eine vergleichbare Regelung auch für die großen Geschütze? Habe bisher nichts dazu gefunden (vieleicht weil es soetwas schlicht nicht gibt?)
Die neuen Regelungen zum Erlangen für den LKW- Führerschein sind ja nun seit letztem Jahr sehr umfangreich geworden und die Kosten quasi explodiert.

Zwar steht überall "für den Güterverkehr", aber Ausnahmen habe ich auch noch nicht gefunden.
Gerade für Feuerwehren sind diese "Zusatzscheine" wie Ladungssicherung und so doch weit weniger interessant.

Wisst ihr, was man da machen kann, oder ob es Ausnahmeregelungen gibt? Denn so ist mir der Schein schlicht zu teuer... Da sitze ich lieber hinten und warte auf einen Fahrer.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611711
Datum26.02.2010 10:1912083 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlDer Feuerwehrführerschein ist ja nur zum Aufstocken von 3,5t auf 7,5t oder so.
Gibt es eine vergleichbare Regelung auch für die großen Geschütze?


Nein.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt611712
Datum26.02.2010 10:2011976 x gelesen
Meines Wissens gibt es nur die Möglichkeit den Führerschein für die Klasse C bzw. die Klasse CE zu machen. Ausnahmereglungen in diesem Bereich sind mir nicht bekannt.
Bei uns ind Magdeburg wurden in der Vergangenheit CE-Führerscheine gemacht. Meinen habe ich auch auf diesem Wege bekommen. Neuerdings sollen, wenn ich da jetzt nicht ganz falsch liege, aus Kostengründen nur noch die C gemacht werden. Das ist auch nachvollziehbar, da große Anhänger bei uns eher die Ausnahme sind.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen611714
Datum26.02.2010 10:2011800 x gelesen
Moin
Der tolle Feuerwehrführerschein lässt dich nur bis 4,25t fahren. 7,5 t waren füher erlaubt bevor es Eu Scheine gab.
Mein Landkreis bildet nun noch diese Jahr Klasse C Leute aus die Kosten teilen sich Landkreis und Gemeinde dafür muss der Feuerwehr mann 5 Jahre dabei bleiben wenn er füher weg will sprich andere Landkreis oder Bundesland sind die kosten Pro jahr staffelt sprich nach einem jahr nur noch 80% usw.
Vllt gibt es das bei euch auch sonst einfach mal schlau machen. Gerade beim Feuerwehr Sachbearbeiter ob er nicht gewillt ist dir das zu födern oder so.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg611715
Datum26.02.2010 10:2211671 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian KahlGerade für Feuerwehren sind diese "Zusatzscheine" wie Ladungssicherung und so doch weit weniger interessant.

würde ich so nicht sagen. Das Thema Ladungssicherheit gewinnt auch bei Feuerwehrs immer mehr an Bedeutung. Z.B. wegen so einem Fahrzeug:



dazu ist das auch interessant: Auch bei der Feuerwehr: Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern611717
Datum26.02.2010 10:2611511 x gelesen
Wenn Du diese "Fahrermodule" meinst, die man für den gewerblichen Güterverkehr benötigt, habe ich dazu die Auskunft von der Führerscheinstelle bekommen, daß sie nicht erforderlich sind. Sie müssen also auch nicht mit dem Führerscheinerwerb abgelegt werden. Man darf dann allerdings nicht gewerblich fahren.

Gruß Harald


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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS611719
Datum26.02.2010 10:3211625 x gelesen
Ja sicher, wenn man einen GW-L oder so hat, ist das zumindest nicht unwichtig. Aber wir wollen ja keine 10t- Betonrohre transportieren. Und viele GW-L dürfte ich auch mi dem 3er fahren.
Ich denke schon, dass wir zwischen dem gewerblichen Schwerlastverkehr und der Feuerwehr ruhig abstufen können.

Insgesamt scheint es aber dann nicht möglich, sich im Bereich Fahrerlaubnis bei den FF´en tiefergehend einzubringen.
Ich kaufe schon keine PSA selber, weil ich das nicht als meine Aufgabe betrachte.
Den LKW- führerschein kann ich zumindest damit rechtfertigen, dass der nicht NUR bei Feuerwehrfahrzeugen funktioniert. Aber wie gesagt... Bei den Kosten nehme ich dann lieber hinten Platz.

Schade.


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Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS611720
Datum26.02.2010 10:3311496 x gelesen
Hättest Du da eine entsprechende Quelle für mich? Hatte das bisher nämlich immer anders gehört...


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen611721
Datum26.02.2010 10:3611461 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kahla sicher, wenn man einen GW-L oder so hat, ist das zumindest nicht unwichtig. Aber wir wollen ja keine 10t- Betonrohre transportieren.

Nur mal n Beispiel, ein 100kg schweres ungesichertes Gepäckstück kommt bei einem Aufprall mit 50km/h mit 3Tonnen geflogen... Möchte ich nicht abhaben.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern611722
Datum26.02.2010 10:3711575 x gelesen
Da ich erst vor 2 Wochen verlängert habe ,wegen 50ten Lebensjahr, weiss ich auch das du die Auskunft von der Führerscheinstelle bekommst, da ich von der Sachbearbeiterin gezielt darauf angesprochen wurde ob ich ihn privat oder gewerblich brauche und sie es dementsprechend vermerkt habe, als Zusatz bei uns wird in der hauseigenen Fahrschule das Thema Ladungssicherung durch einen Sach(Fach)kundigen Fahrlehrer extra unterrichtet.
Gruss Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS611723
Datum26.02.2010 10:4411495 x gelesen
Aber wer wird z.B. eine TS ohne Sicherung mitten auf die Ladefläche stellen? (und selbst das wäre immer noch besser als ein 10t Bauteil bei 50Km/h)

Dann ist schon an anderer Stelle was falsch gelaufen :o) So Jemand fährt auch unangeschnallt und hat am Steuer eines Einsatzfahrzeuges (am besten noch mit SoSi) eh nichts verloren -Meine Meinung-

Aber es soll an dieser Stelle ja auch nicht um Ladungssicherung gehen, sondern um den Ewerb der Fahrerlaubnis für Fw- Fahrzeuge > 7,5t. DANKE


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AutorStef8an 8S., Weisendorf / Bayern611724
Datum26.02.2010 10:5311347 x gelesen
Hallo Sebastian,

das was du mit Kostenexplosion meinst ist wohl die Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Da kommt eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung an der IHK zum Tragen, die wohl kostenintensiv sein soll.
Benötigt wird diese Zusatzausbildung aber nur für Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Bereich oder zur Personenbeförderung tätig sind. Ausgenommen sind Personen, die ausschließlich den Schein für private Aktivitäten nutzen.
Außerdem gilt das BKrQG nicht für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehr.

So zumindest hab ich das noch im Kopf. Sprich, wenn du den Schein nur für die Feuerwehr und / oder privat brauchst, sollte sich an den Kosten nicht viel verändert haben.

Einfach mal nach BKrQG googeln.

Sollte ich jetzt grundlegend falsch liegen, berichtigt mich bitte.


Alles nur meine ausschließlich private Meinung

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern611730
Datum26.02.2010 11:2011473 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlHättest Du da eine entsprechende Quelle für mich? Hatte das bisher nämlich immer anders gehört...

Es war die telefonische und IMO fundierte Auskunft der Führerscheinstelle im Landratsamt Deggendorf. Schriftlich habe ich leider nichts.

Gruß Harald


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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein611731
Datum26.02.2010 11:3311812 x gelesen
Moin,

das ganze heißt Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und da ist im § 1 Absatz 2 geschrieben:

Geschrieben von Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz .... (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,....


MkG Torben.


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen611736
Datum26.02.2010 11:4411365 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kahl
Aber es soll an dieser Stelle ja auch nicht um Ladungssicherung gehen, sondern um den Ewerb der Fahrerlaubnis für Fw- Fahrzeuge > 7,5t. DANKE
Ich hab meinen "Lappen" vor einem Jahr auf den EU-Führerschein umschreiben lassen und dabei auch die Klasse CE bekommen (mit Schlüsselzahl 79).
Der Witz dabei ist für mich ja folgender:
mit der Klasse "CE 79" darf ich weiterhin 7,5t Zugfahrzeug + 10,5t Anhänger fahren, in Summe also 18 t.
18t "am Stück", also meinetwegen ein HLFxx/xx darf man damit nicht fahren.

Irgendwie macht es aber für mich keinen Unterschied, ob ich 18t "am Stück" oder im Gliederzug an die Wand fahre....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt611738
Datum26.02.2010 11:4611345 x gelesen
Du meinst die C1E. ;-)


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg611739
Datum26.02.2010 11:5811219 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlWisst ihr, was man da machen kann
Darauf hoffen / warten / einwirken, dass man von seiner Feuerwehr zur Führerscheinausbildung geschickt wird.

oder ob es Ausnahmeregelungen gibt? Denn so ist mir der Schein schlicht zu teuer... Da sitze ich lieber hinten und warte auf einen Fahrer.
Ich hätte mir nie selbst den C zugelegt (CE wird bei uns zumindest für die FF nicht ausgebildet). Wenn die Feuerwehr (respektive Gemeinde) den Brandschutz will muss sie auch die Fahrer für die Fahrzeuge ausbilden.

Wir haben aktuell von 9 Klasse-C-Fahrer von 29 Abteilungsmitglieden; plus 3 CE-Fahrer, die diesen aber beruflich gemacht haben.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611741
Datum26.02.2010 12:0011268 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian KahlDie neuen Regelungen zum Erlangen für den LKW- Führerschein sind ja nun seit letztem Jahr sehr umfangreich geworden und die Kosten quasi explodiert.

wenn du damit auf die für gewerblichen Personen- und Güterverkehr notwendige EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation abstellst dann ist diese für das Bewegen von LKW bei Feuerwehr und KatS nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG).

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW611745
Datum26.02.2010 12:1211280 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeDu meinst die C1E. ;-)

Nein er meint CE, da man mit dem alten 3er Hänger größer 12t ziehen durfte. Steht bei mir genauso dirn.
ich habe also B, C1, BE, C1E und CE mit 79

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg611747
Datum26.02.2010 12:1811247 x gelesen
Jep. CE mit der Anmerkung 79(C1E>12000kg,L<=3)


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen611750
Datum26.02.2010 12:2711231 x gelesen
Die Feuerwehrfahrschule ist hier auf Kreisebene wohl absehbar, von daher wurden die Zeichen der Zeit offenbar erkannt.

Ich habe meinen CE nach EU-Regeln bei der BW gemacht und kann nicht sagen, das da Sachen dabei waren, die man für die Feuerwehr weglassen sollte.
Die Ausbildung für Einsatzfahrer müsste eher noch umfangreicher sein.

Hier gibts zur Zeit noch eine kommunale Lösung um die Ausbildung sicherzustellen, die ist aber auch mit anteiligen Kosten für den Fahrschüler verbunden, wenn ich das richtig weiss.
Die Kosten für die Verlängerungen alle 5 Jahren übernimmt auch die Gemeinde.

Bleibt abzuwarten wie die Lösung auf Kreisebene aussehen wird.


Grüße
Jens

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt611759
Datum26.02.2010 12:4611213 x gelesen
Ich war der Meinung Fs Kl. 3 = 7,5t + Anhänger = C1E. Aber man lernt nie aus. Da muß ich wohl nochmal im "Kleingedruckten" lesen.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen611761
Datum26.02.2010 12:5011151 x gelesen
Wenn man bei der Umschreibung nicht darauf achtet kommt das durchaus vor.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php


Grüße
Jens

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW611764
Datum26.02.2010 12:5811145 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeIch war der Meinung Fs Kl. 3 = 7,5t + Anhänger = C1E. Aber man lernt nie aus. Da muß ich wohl nochmal im "Kleingedruckten" lesen.

Versuch mal Wikipedia, da wird das ganz gut erklärt.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg611767
Datum26.02.2010 13:2111219 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenBleibt abzuwarten wie die Lösung auf Kreisebene aussehen wird.

Diese ist i.d.R. wenn man ehrlich! rechnet teurer und unflexibler als die sinnvolle Vertragsgestaltung mit einer Zivilen Fahrschule z.B. über einen Rahmenvertrag.


Geschrieben von Jens RugenIch habe meinen CE nach EU-Regeln bei der BW gemacht und kann nicht sagen, das da Sachen dabei waren, die man für die Feuerwehr weglassen sollte.

Zustimmung, ich auch. Nur: Wie willst Du 4 Wochen (C) oder gar 6 Wochen (CE) Vollzeitausbildung für den durchschnittlichen FFler realisieren...


Geschrieben von Jens RugenDie Ausbildung für Einsatzfahrer müsste eher noch umfangreicher sein.

Ebenfalls Zustimmung. Feuerwehrführerschein für mich = zivile FE der entsprechenden Klasse + einigen Sonderausbildungen incl. Fahrsicherheitstraining, ggf. Geländeausbildung,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen611776
Datum26.02.2010 14:1911143 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDiese ist i.d.R. wenn man ehrlich! rechnet teurer und unflexibler als die sinnvolle Vertragsgestaltung mit einer Zivilen Fahrschule z.B. über einen Rahmenvertrag.

In welche Form das Ganze kommt weiss ich nicht.
Ich denke aber darüber werden sich die Verantwortlichen ausgiebig Gedanken gemacht habt, die Sache ist IMO schon länger am köcheln.

Das Fahrsicherheitstraining für FW-Fahrzeuge, das vom Landkreis selber gemacht wird, ist jedenfalls eine gute Sache.


Grüße
Jens

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen611940
Datum28.02.2010 08:3211226 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning WestermannMein Landkreis bildet nun noch diese Jahr Klasse C Leute aus die Kosten teilen sich Landkreis und Gemeinde dafür muss der Feuerwehr mann 5 Jahre dabei bleiben wenn er füher weg will sprich andere Landkreis oder Bundesland sind die kosten Pro jahr staffelt sprich nach einem jahr nur noch 80% usw.
Vllt gibt es das bei euch auch sonst einfach mal schlau machen. Gerade beim Feuerwehr Sachbearbeiter ob er nicht gewillt ist dir das zu födern oder so.



Bezahlt Ihr auch die anderen Lehrgänge anteilig zurück, wenn man z.B. durch Arbeitsplatzwechsel zu einem Wohnortwechsel gezwungen wird?

Der Wehrführer muss halt schauen bei wem der Führerschein vorrausichtlich am besten aufgehoben ist, zieht der weg - ist es halt Pech. Aber Klauseln reinzudrücken halte ich für unangebracht..


Gruß Sven

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz611950
Datum28.02.2010 10:4011030 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KahlDie neuen Regelungen zum Erlangen für den LKW- Führerschein sind ja nun seit letztem Jahr sehr umfangreich geworden und die Kosten quasi explodiert.

Nein. Früher gab's (zumindest in der Bundesrepublik, in der DDR war das glaub ich schon damals anders möglich) nur Klasse 2 komplett, also LKW mit Anhänger und entsprechend ausführlicher und teurer Ausbildung. Seit Einführung der neuen Klassen ist da aber gerade für Feuerwehren eine deutlich günstigere Lösung hinzugekommen, die nennt sich Klasse C (eben gerade ohne den CE). Da meist (ja ich weiß, es gibt durchaus Ausnahmen) keine Anhänger vorhanden sind, reicht diese Klasse duraus aus, sie ist auch deutlich billiger als die C+CE-Kombination.

Die Regelungen für den LKW-Führerschein haben sich im letzten Jahr nicht geändert, dies betrifft nur den Einsatz des Führerscheins im gewerblichen Güterverkehr, nicht jedoch für den Privatgebrauch oder bei der Feuerwehr.
Da du aber den alten 3er (und somit nach Umschreibung neuen C1/C1E) besitzt, greift auch der Besitzstand für die Berufskraftfahrerquali, falls du die doch mal nutzen willst oder musst. Grundqualifikation brauchst du nicht, du brauchst nur in absehbarer Zeit dann mal die Fortbildungen.

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg611953
Datum28.02.2010 10:4711055 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sven NiclasAber Klauseln reinzudrücken halte ich für unangebracht..
und im Falle des Falls meiner Ansicht nach auch rechtlich nicht durchsetzbar ...

In vergleichbaren Fälle aus dem Arbeitsleben ( Chef zahlt Führerschein ) werden solche Regelungen, wenn überhaupt, von der Rechtssprechung (zeitlich) sehr begrenzt als richtig angesehen. Wie wird das dann im Fall des Falls bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit von der Rechtsprechung gesehen? Die fünf Jahre dürften da kein Bestand haben.


MkG Jürgen Mayer

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen611956
Datum28.02.2010 11:3511124 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Sven NiclasAber Klauseln reinzudrücken halte ich für unangebracht..

Sehe ich prinzipiell auch so. Gerade in Hinblick darauf:
Geschrieben von Sven NiclasBezahlt Ihr auch die anderen Lehrgänge anteilig zurück, wenn man z.B. durch Arbeitsplatzwechsel zu einem Wohnortwechsel gezwungen wird?

Allerdings sollte sich doch bitte mal ein Rechtskundige/r äußern. Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen das ein Vertrag zwischen Kommune und FA durchaus auch mit dieser Zeitklausel und Rückzahlung Bestand haben kann.

Nur müssen doch die Kollegen eigentlich mit dem Klammersack gepudert sein sich auf sowas einzulassen. CiFi schreibt es immer sehr schön und treffend:"Wenn die Kommune will das die roten Autos rollen, so soll Sie gefälligst auch dafür sorgen...".

Noch schlimmer und gleichzeitig wesentlich frecher finde ich allerdings die Kommunen, die einen Zuschuss zum Führerschein zahlen. Dreister gehts ja fast schon nicht mehr.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorStep8han8 K.8, Heddesheim / Baden Württemberg611959
Datum28.02.2010 12:1910936 x gelesen
Also bei uns war das auch ein Thema wegen den Fahrern , dass es immer weniger werden .
Nun ist es durch dass wir von der Gemeinde den Führerschein Klasse C bezahlt bekommen mit 200€ Selbstbeteiligung.(Feuerwehrgesetz steht doch dass Gemeinde/Stadt für die Ausbildungskostenzuständig ist).
2009 wurden 5 Führerscheine bezahlt und die Jahre darauf sollen immer 2 bezahlt werden.
Die Führerscheinausbildung findet für uns bei der BF Mannheim statt.
Weiß jemand ob es eine Mindestfahreranzahl gibt ?
Muss man eine Zusatzausbildung GF/ZF/ Atemschutzgeräteträger berücksichtigen ????
Wir haben 3 Großfahrzeuge und 2 Kleinfahrzeuge


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg611963
Datum28.02.2010 12:4210942 x gelesen
Geschrieben von Stephan KoschelWeiß jemand ob es eine Mindestfahreranzahl gibt ?

Ja.

Geschrieben von Stephan KoschelMuss man eine Zusatzausbildung GF/ZF/ Atemschutzgeräteträger berücksichtigen ????

Ja.

Geschrieben von Stephan KoschelWir haben 3 Großfahrzeuge und 2 Kleinfahrzeuge

Dann braucht ihr genügend ausgebildete Maschinisten, um diese 24/7 sicher besetzen zu können. Also 3*FEK C*Faktor n und 2*FEK B*Faktor m.

Wie hoch die Faktoren n und m sein müssen, dass könnt nur ihr wissen, allgemein geht man mindestens von dreifacher Besetzung mit aktiven FA aus, der Faktor kann aber durchaus auch bei 5 liegen. Natürlich kann auch jeder nur eine Qualifikation pro Einsatz wahrnehmen.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen611964
Datum28.02.2010 12:5310843 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemann
Irgendwie macht es aber für mich keinen Unterschied, ob ich 18t "am Stück" oder im Gliederzug an die Wand fahre....


Der Grund warum Du das darfst, ist schlicht und einfach die Besitzstandswahrung. Wer das Äquivalent heute machen will, darf das ja eben nicht mehr fahren.

Im Übrigen halte ich es nicht für vergleichbar.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen611967
Datum28.02.2010 13:2010852 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning
Der Grund warum Du das darfst, ist schlicht und einfach die Besitzstandswahrung.
Das ist mir durchaus bewußt.

Geschrieben von Stefan Brüning
Wer das Äquivalent heute machen will, darf das ja eben nicht mehr fahren.
Man durfte aber mit der "damaligen" Führerscheinausbildung eben diese Gesamtmasse bewegen. Was ja nicht heissen soll, daß die Ausbildung an sich nicht verbesserungswürdig war.

Geschrieben von Stefan Brüning
Im Übrigen halte ich es nicht für vergleichbar.
Auch da ist mir klar, daß ein 18t Gliederzug vollkommen anders reagiert als ein einzelnes Fahrzeug mit dem gleichen Gewicht. Ich habe den Vergleich aber bewußt nur auf die zu bewegende Gesamtmasse gezogen.


Gruß
Lars

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J. Dalhoff

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen611968
Datum28.02.2010 13:2410817 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannAuch da ist mir klar, daß ein 18t Gliederzug vollkommen anders reagiert als ein einzelnes Fahrzeug mit dem gleichen Gewicht. Ich habe den Vergleich aber bewußt nur auf die zu bewegende Gesamtmasse gezogen.

Klar. Ich bin halt der Ansicht, dass die Masse alleine nicht das Kriterium ist, um das Fahrverhalten zu bewerten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg611975
Datum28.02.2010 13:4910888 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannIch habe den Vergleich aber bewußt nur auf die zu bewegende Gesamtmasse gezogen.

...und dieser Vergleich ist unzulässig. Als Jagdflugzeug aufgerüstet bringt der Eurofighter Typhoon auch nur 15,3 Tonnen Startgewicht - um jetzt mal den absurdesten aller Vergleiche heranzuziehen.

Um einen praxistauglicheren Vergleich zu nehmen. Ein ordentliches Motorrad wiegt rund 250kg. Niemand kommt auf die Idee, die FEK Aabzuschaffen, weil es leichter ist als ein Auto.

Was wären also gangbare Alternativen zur jetzigen Regelung:

- festmachen an der Zulassung als LKW: da hättest du jeden Handwerker dagegen, der seinen 2,8T T5 als LKW eingetragen hat - und das Feuerwehrproblem vermutlich auch nicht gelöst.

- festmachen an den Maßen: das hätte die Unverständlichkeit der FEK noch weiter erhöht. Und ich weiß genau, dass das hier einen Aufschrei produziert hätte. Von wegen Bürokratie, usw.

Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Statt aber darüber froh zu sein, dass unsere FA jetzt besser ausgebildet werden als zu Zeiten, als der Golf-Fahrschüler einen Unimog 1300L mit Doppel-H, Geländebereifung und 7,5t zGM alarmmäßig bewegen konnte jammert man hier rum?

Wo liegt eigentlich das Problem? Hier wird doch auch nicht gejammert, wenn eine ordentliche Grund-, Führungs- oder San-Ausbildung gefordert wird.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW611978
Datum28.02.2010 14:0010836 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Markus WeberWo liegt eigentlich das Problem? Hier wird doch auch nicht gejammert, wenn eine ordentliche Grund-, Führungs- oder San-Ausbildung gefordert wird.

Das habe ich anders in Erinnerung.

Es gab (und gibt) stellenweise eine Unzufriedenheit mit dem NRW-Modulsystem für die Truppmannausbildung. Das sind heute 160 Stunden (vier Module zu je 40 Stunden). Damit hat sich der Zeitansatz theoretisch noch nichtmals geändert. Der Unterschied ist nur mancherorts, dass nun der TM2 auch wirklich durchgeführt (und nicht nur auf dem Papier abgehakt) wird...

Auch die Verlängerung des GF-Lehrgangs auf drei Wochen ist nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen (und inzwischen ja auch wieder Geshichte).

Gruß,
Henning


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW611984
Datum28.02.2010 15:2110872 x gelesen
Das machen nicht nur Gemeinden, der Bund macht das nicht anders.


Wer bei uns im Geschäftsführerbereich Heilbronn einen CE machen will bekommt einen Zuschuß von 1250 Euro. Den Rest muss er selber aufbringen


Endergebniss des ganzen . Ich habe bei 6 Fahrzeugen die einen CE Fahrer benötigen drei feste Kraftfahrer


Ich muss im Bedarfsfall auf meinen Koch, Schirrmeister und Zugführer ausweichen damit der Fuhrpark überhaupt rollen kann

Spricht man das Problem auf der Hauptamtlichen Seite an , stößt man nur auf taube Ohren.

Geht es mit dem Kompletten Brückenbau raus , muss ich mir jedes mal Kraftfahrer aus anderen Ortsverbänden ausleihen .


Gunnar Kreidl
OB THW Pfedelbach


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen611986
Datum28.02.2010 15:4510864 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlDas machen nicht nur Gemeinden, der Bund macht das nicht anders.

Das macht es aber weder besser noch richtiger.

Geschrieben von Gunnar KreidlEndergebniss des ganzen . Ich habe bei 6 Fahrzeugen die einen CE Fahrer benötigen drei feste Kraftfahrer

Dann sind deine Kameraden zmindest konsequent :-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg612317
Datum03.03.2010 09:5810685 x gelesen
Hallo zusammen!

Als wir 2007 unser LF10/6 auf MAN LE 14.280 von Ziegler beschafft haben, das jetzt auf Ketten im Gerätehaus steht, standen wir vor dem gleichen Problem wie du (ihr) jetzt. Unsere "alten" Kl. 2 Maschinisten schafften es i.d.R. nicht auf das erste Fahrzeug (Anfahrt von der Arbeit, teilweise Lkw-Fahrer) und das "alte" LF8 (DB 508 auf Metz) ist mit der alten Kl. 3 zu fahren.
Bereits vor der Abholung in Gingen haben wir (Führung, Rathaus) uns den Kopf zerbrochen, wie das Problem am besten Gelöst werden konnte. Also wurden mehrer Kameraden (ich auch) zum Maschinistenlehrgang geschickt und diese durften(!) danach den C-Schein machen genauso wie die Kl. 3 Maschinisten.
Allerdings wollte sich die Gemeinde auch absichern, da sie einen Teil der Klasse C bezahlt, und das ist dann bei neun Leuten eine schöne Stange Geld. Also mußte jeder, der den Schein auf Feuerwehrkosten machte, sich nochmal für mehrere Jahre verpflichten und bei vorzeitigem Austritt den Schein anteilig zurückbezahlen (näheres nur per PN). Das finde Ich Persönlich mehr als Fair.
Alle haben dann den CE-Schein gemacht, den E-Schein aber zu 100% selbstbezahlt, da wir keinen Anhänger haben.
Neulich startete ich eine Anfrage bei einem Schulungsträger zwecks Kosten für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation. Als Antwort bekam ich: fünf Blöcke zu je 120€ brutto. Ich werde mich demnächst anmelden (was man hat, das hat man(n)). Die Berufskraftfahrerqualifikation ist aber für die Feuerwehr nicht notwendig, sondern nur wenn du deine Brötchen mit Lkw fahren verdienst.

Mkg
Ralf


"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW612320
Datum03.03.2010 10:0610600 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasAllerdings wollte sich die Gemeinde auch absichern, da sie einen Teil der Klasse C bezahlt, und das ist dann bei neun Leuten eine schöne Stange Geld. Also mußte jeder, der den Schein auf Feuerwehrkosten machte, sich nochmal für mehrere Jahre verpflichten und bei vorzeitigem Austritt den Schein anteilig zurückbezahlen (näheres nur per PN). Das finde Ich Persönlich mehr als Fair.

Bezahlst Du auch die G 26.3 oder deine PSA selber ?
Zur Leistungsfähigkeit einer FW gehört es auch,
das jederzeit genügend MA zur Verfügung stehen.
Die notwendige Ausbildung ist damit auch von der Kommune zu zahlen,
tut sie das nicht, hat die Kommune das Problem nicht genügend Fahrer zu haben.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg612325
Datum03.03.2010 10:3810539 x gelesen
Hallo zusammen!

Nein, das wird dann alles von der Gemeinde bezahlt, genauso wie die Untersuchungen alle fünf Jahre.
Die Gemeinde muß für die Leitungsfähigkeit aufkommen das ist richtig, aber wir haben uns so darauf geeinigt, und sind damit der Gemeinde entgegen gekommen da sie in letzter Zeit einiges finanziell stemmen muss.
Anfangs waren wir auch berechtigter weise der Meinung, dass die Gemeinde den Kompletten C-Schein zu zahlen hatte, dies haben wir der Wehrführung mitgeteilt, die dann dem Rathaus. Wir sezten uns dann zusammen und haben diskutiert und darauf dann geeinigt.
Die Nachbargemeinden Haben es ähnlich gemacht, sowie wie viele andere auch die ich kennen lernen durfte. Nur dann mit anderen Zahlen.

Mkg
Ralf


"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!

Rechtschreibfehlermodus: EIN

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW612326
Datum03.03.2010 10:4010571 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasDie Gemeinde muß für die Leitungsfähigkeit aufkommen das ist richtig, aber wir haben uns so darauf geeinigt, und sind damit der Gemeinde entgegen gekommen da sie in letzter Zeit einiges finanziell stemmen muss.

Dafür das ihr Eigenleistung erbringt, auch noch eine Verpflichtung eingehen....
Sorry, aber das halte ich für keine gute Lösung.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg612332
Datum03.03.2010 11:1210529 x gelesen
Hallo zusammen!

Die Verpflichtung ist jeder freiwillig eingegangen. Niemand wurde mit dem Strahlrohr an der Schläfe gezwungen die Vereinbarung zu Unterschreiben.
Allerdings: Wer bindet sich dann x Jahre an die Feuerwehr um dann anteilemäßig den Schein wieder zurückzubezahlen? Ich persönlich habe nicht den Wunsch jetzt oder in x Jahren auszutreten. Das war auch meine Motivation.

Mkg
Ralf


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Rechtschreibfehlermodus: EIN

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg612336
Datum03.03.2010 11:2610558 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasIch persönlich habe nicht den Wunsch jetzt oder in x Jahren auszutreten. Das war auch meine Motivation.

Die Arbeitswelt hat sich ja auch etwas verändert. Wer weiß, wo du in fünf Jahren wohnst? Hier in der Gegend haben das im letzten Jahr viele erfahren müssen, die dachten bei Firma XY alt werden zu können. Können sie vielleicht auch, nur eben an einem anderen Standort, ca. 200km von hier.

Ich habe meine Meinung da mittlerweile komplett geändert: wenn die Gemeinde will, dass ich LKW fahre, dann soll sie das zahlen. Beruflich müsste schon sehr viel schief gehen, dass ich nochmal den Schein brauche - und wenn es so wäre, dann hätte ich eben einen kleinen finanziellen Vorteil durch meine Tätigkeit. Ist doch schön, wenn ich meinen Stundenlohn auf die ehrenamtliche Tätigkeit umrechne, dann hab ich mit Ende des Grundlehrgangs meinen CE schon "verdient".

Im Übrigen habe ich meinen CE aber selbst gemacht, weil ich ihn damals brauchte.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

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 26.02.2010 10:11 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 26.02.2010 10:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.02.2010 10:20 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
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 28.02.2010 08:32 Sven7 N.7, Gehrden
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 28.02.2010 11:35 Pete7r L7., Frankenberg
 28.02.2010 15:21 ., Wüstenrot
 28.02.2010 15:45 Pete7r L7., Frankenberg
 26.02.2010 10:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 26.02.2010 12:58 Thom7as 7E., Nettetal
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