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Thema | GF im Einsatz vs. Löschgruppenführer | 22 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 611451 | |||
Datum | 25.02.2010 00:15 | 9400 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich lese hier immer wieder, dass viele den Gruppenführerlehrgang mit der Funktion des Löschgruppenführers gleichsetzten. Daher oft wird geschrieben dass man zum Gruppenführer bestellt werden muss um diesen Lehrgang besuchen zu dürfen. Wieso ist das so? Sind das Regelungen in den einzelenen Ländern? Meiner Meinung nach habe beide Funktionen nichts miteinander zur tun. Ein Truppführer kann doch ohne weiteres sich um den Verwaltungteil eine Löschgruppe kümmern. Im Einsatz hat er sich dann hinten im Fahrzeug zu befinden. Wir haben in unserer Löschgruppe (=Standort) mehrer Kameraden mit der Ausbildung Gruppenführer und Zugführer. Sollte ein ausgebildeter Gruppenführer bereits vorne im Fahrzeug sitzen und kommt der Löschgruppenführer zum Einsatz setzt dieser sich hinten ins Fahrzeug. Es sei denn es werden noch Führungskräfte auf anderen Fahrzeugen benötigt. Kurz gesagt, bei uns wird Verwaltung und Einsatz strickt getrennt. Dies scheint mancher Orts anders zu sein. Wieso? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 611454 | |||
Datum | 25.02.2010 03:23 | 6174 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanKurz gesagt, bei uns wird Verwaltung und Einsatz strickt getrennt. Dies scheint mancher Orts anders zu sein. Wieso? Vielleicht weil es die Bezeichnung "Löschgruppe" für einen Standort eben nicht überall gibt. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 611486 | |||
Datum | 25.02.2010 09:31 | 5735 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanEin Truppführer kann doch ohne weiteres sich um den Verwaltungteil eine Löschgruppe kümmern. Hallo Axel, kannst du das mal erklären. Ich kann nämlich mit der Angabe "Löschgruppenführer" absolut nichts anfangen. Als einziges fiele mir in unserem Bereich der Kommandant einer FF ein. Dieser ist, so denke ich, der einzige, der neben der Führungsarbeit auch Verwaltungsarbeit auszuführen hat. Den Feuerwehrverein lasse ich mal aussen vor. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 611488 | |||
Datum | 25.02.2010 09:38 | 5686 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerkannst du das mal erklären.Klar, gerne :) Geschrieben von Anton Kastner Ich kann nämlich mit der Angabe "Löschgruppenführer" absolut nichts anfangen.Als Löschgruppe wird bei uns ein Standort innerhalb der Stadt bezeichnet. Daher ist der Löschgruppenführer der diesen Standort führt. Woanders nennt man sowas dann, so glaube ich, Ortsbrandmeister. Geschrieben von Anton Kastner Den Feuerwehrverein lasse ich mal aussen vor.Gibt es hier zum Glück nicht. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 611489 | |||
Datum | 25.02.2010 09:38 | 5682 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner ch kann nämlich mit der Angabe "Löschgruppenführer" absolut nichts anfangen. das triffts denke ich ganz gut. Dazu ist dann noch zu beachten, dass es in manchen Bundesländern grundsätzlich nur EINE Feuerwehr pro gemeinde gibt. Diese hat dann einen Leiter der Feuerwehr, der dann auch oft Kraft Amtes die EL inne hat, wenn er vor Ort ist. Das ist aber eben nicht der Kommandant/Wehrführer/Löschgruppenführer der einzelnen Orts-/Stadtteilwehr sondern eben der Gemeinde-/Stadtbrandinspektor... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 611492 | |||
Datum | 25.02.2010 09:42 | 5467 x gelesen | |||
Hi, danke euch beiden! Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 611537 | |||
Datum | 25.02.2010 11:44 | 5463 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian Fleschhut Dazu ist dann noch zu beachten, dass es in manchen Bundesländern grundsätzlich nur EINE Feuerwehr pro gemeinde gibt. Diese hat dann einen Leiter der Feuerwehr, der dann auch oft Kraft Amtes die EL inne hat, wenn er vor Ort ist. Das ist aber eben nicht der Kommandant/Wehrführer/Löschgruppenführer der einzelnen Orts-/Stadtteilwehr sondern eben der Gemeinde-/Stadtbrandinspektor... In Bayern: i.d.R. hat jedes Dorf eine eigenstädnige Feuerwehr. Man hat also innerhalb einer Gemeinde verschiedene Feuerwehren. Lt. Bayerischen FwG ist der örtliche Kommandant automatisch EL Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 611538 | |||
Datum | 25.02.2010 11:45 | 5378 x gelesen | |||
Ich vergass: Geschrieben von Thorsten Schlotter Lt. Bayerischen FwG ist der örtliche Kommandant automatisch EL Qualifikation sollte mind. GrFü sein, je nach Größe der Wehr dann auch ZF oder VF. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 611569 | |||
Datum | 25.02.2010 15:15 | 5183 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Schlotter Qualifikation sollte mind. GrFü sein, je nach Größe der Wehr dann auch ZF oder VF. Ergänzung: GF + Leiter einer FW. Der örtlich zuständige Kdt. hat die EL. Diese kann aber vom federführenden Kdt (der m.W. auch in den meisten Gemeinden bestimmt ist) oder einer bes. FüKr (=KBM,KBI,KBR) übernommen werden. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 611588 | |||
Datum | 25.02.2010 16:29 | 5243 x gelesen | |||
Hallo an Alle !!! Ich staune hier immer wieder auf wieviele verschiedene Arten Feuerwehr in den verschiedenen Bundesländern so funktioniert. Da gibts Länder mit KBM, KBI, KBR - schon diese Hierarchien begreife ich nicht. Vielleicht erklärt mir das mal jemand. Dann gibts Länder in dehnen ein Gruppenführer bestimmt (eingesetzt ???) wird ??? Also bei uns in Brandenburg ist man entweder Gruppenführer (also F 3er) oder eben nicht. - wir reden nicht von der Funktion des Ortswehrführers einer kleinen Dorffeuerwehr. KBR und KBI gibts in den Brandenburger Strukturen auch nicht. Es gibt einen KBM und seine 2 Stellvertreter und aus. Und es funktioniert. Bin gespannt auf Eure Antworten besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 611592 | |||
Datum | 25.02.2010 16:44 | 5113 x gelesen | |||
In RLP ist das auch relativ schlank gelöst: Ortsfeuerwehr: WF mindestens GF, wenn größer auch ZF oder VF Verbandsgemeinder: Wehrleiter, Verbandsführer bzw. Leiter eine Feuerwehr Kreis: KFI Jeder mit mindestens einem Stellvertreter, ggf. nach Größe der VG oder des Kreises auch mehrere (Evtl. Aufgabenteilung). Das war es dann auch. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 611593 | |||
Datum | 25.02.2010 16:46 | 4948 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDer örtlich zuständige Kdt. hat die EL. Diese kann aber vom federführenden Kdt (der m.W. auch in den meisten Gemeinden bestimmt ist) oder einer bes. FüKr (=KBM,KBI,KBR) übernommen werden. Hallo Christof, so steht´s im Feuerwehrgesetz. Ich habe das mal bei einer Besprechung anklingen lassen. Da sind mir einige Führungskräfte unserer Gemeindefeuerwehr fast ins Gesicht gesprungen. U.a. auch der federführende Kdt. Was man jetzt davon halten soll weiß ich auch nicht. Ich habe auf alle Fälle meine Konsequenzen gezogen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 611594 | |||
Datum | 25.02.2010 16:50 | 5433 x gelesen | |||
Abend ! für BaWü zitiere ich das Landesfeuerwehrgesetz : Geschrieben von FwG BaWü
Wie diese fachlichen Vorraussetzungen aussehen, weiß ich auch nicht genau. Der Lehrgang "Feuerwehrkommandant" an der LFS Bruchsal sieht eine Vorqualifikation zum ZF vor. Die Ausbildung zum GF+ZF kann auch erst nach der Wahl erfolgen, so war es zum Beispiel bei uns der Fall. Was den Einsatz anbetrifft : Ist der Kdt./Abt.Kdt oder der Stellvertreter anwesend, sind diese Einsatzleiter bzw. Zugführer. Im Regelfall werden diese also als Zugführer eingesetzt. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 611597 | |||
Datum | 25.02.2010 17:11 | 5069 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario GrocholskiDa gibts Länder mit KBM, KBI, KBR - schon diese Hierarchien begreife ich nicht. Hallo Mario, ich versuchs mal am Beispiel unserer FF zu erklären. An der Spitze der Feuerwehren des Landkreises steht der KBR (=Kreisbrandrat). Dieser Wird vom Landrat vorgeschlagen und von den 1. Kommandanten in geheimer Wahl gewählt. Sein Zeichen sind 4 goldene Ärmelstreifen. Der KBR untersteht im Landratsamt dem Sachgebietsleiter für Brand- und Katstrophenschutz. Unser KBR ist hauptamtlich am Landratsamt tätig. Es gibt aber auch KBR, die dieses Amt in ihrer Freizeitoder als "Halbtagsjob" ausüben. Der Landkreis ist dann in verschiedene Inspektionsbezirke aufgeteilt. Bei uns sind es z.Zt. 5, davon eine unsere Kreisstadt. Diesem Inspektionsbezirk steht der KBI/SBI (=Kreisbrandinspektor/Stadtbrandinspektor) vor. Diese wurden vom Landrat auf Empfehlung des KBR berufen. Die KBI unterstützen des KBR bei seiner Tätigkeit. Sie werden v.a. tätig bei größeren Einsätzen oder Katastrophen als örtl. bestimmte Einsatzleiter. In einem solchen Fall berät der KBR den Landrat und sitzt somit im Amt. Der KBI halt als Abzeichen 3 goldene Ärmelstreifen und ist ausschließlich ehrenamtlich tätig. Die Inspektionsbezirke wiederum sind in KBM-Bezirke (KBM/SBM=Kreisbrandmeister/Stadtbrandmeister) unterteilt. Diese sind üblicherweise so wie die Gemeindegrenzen. Im Fall unserer FF ist geht Bezirk des KBM über 2 Gemeinden. Der KBM unterstützt die KBR und KBI bei ihrer Tätigkeit. Au0erdem berät er die Feuerwehren in seinem Bezirk. Außerdem kann der KBM als EL für bestimmte Sachgebiete eingeteilt sein. Unser KBM ist z.B. zuständig für den Main-Donau-Kanal im Bereich des Landkreises. Der KBM wird vom Landrat auf Empfehlung des KBR, des KBI und der BGM ernannt. Das Ärmelabzeichen sind 2 goldene Streifen und er ist ausschließlich ehrenamtlich tätig. Unter den KBI gibt es dann die Kommandanten der einzelnen Ortsfeuerwehren. Diese werden von den aktiven ihrer Mannschaft gewählt auf 6 Jahre gewählt. Im Bereich ihrer Gemarkung sind sie bei einem Einsatz lt. BayFwG Einsatzleiter. Sie führen im Einsatz ihre Mannschaften. Das Ärmelabzeichen ist 1 goldener Streifen und sie sind alle ehrenamtlich tätig. Bis vor kurzem war es üblich, dass ein KBM nicht gleichzeitig 1. Kdt. einer Feuerwehr sein konnte. Aber diese Regelung wurde scheinbar aufgehoben. Ich hoffe, ich konnte dich etwas aufklären. Wenn man damit aufgewachsen ist, ist das Verstehen dieses Systems kein Problem. Und es funktioniert eigentlich ganz gut. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 611618 | |||
Datum | 25.02.2010 18:18 | 5077 x gelesen | |||
Na dann will ich mal plaudern wie es bei uns im Landkreis so läuft. Also. es gibt den KBM und 2 Stellv. Von den 3en ist immer einer der dinsthabende KBM für größere Einsätze. Unser Landkreis ist der größte Landkreis im Bundesland Brandenburg. Innerhalb des Landkreises existieren 22 ? (oder 21?) Großgemeinden, Ämter oder Städte mit teilweise mehr als 10 Ortsfeuerwehren. - ich glaube insgesamt über 200 Feuerwehren. Die "Chefs" dort nennen sich Amts- Stadt- oder eben Gemendebrandmeister (als Dienstgrad) in der Funktion des Amts- Stadt- oder Gemeindewehrführers. (also auch 21 oder 22) diese verfügen alle über die FVI- Ausbildung und fungieren bei größeren Einsätzen als EL. Zu meiner Gemeinde, ich bin selbst GBM mit FVI- Ausbildung. Gruppenführer oder eben Zugführer sind in dieser Funktion auf Grund ihrer Ausbildung und nicht weil sie gewählt wurden, oder eben berufen wurden. Wenn bei "mir" also ein Gruppenführer/ Zugführer den Einsatz führt, oder besser gesagt als erster auf einem der roten Autos sitzt bin ich mir nicht zu schade hinten drauf zu sitzen als als A- Trupp, S- Trupp, W- Trupp oder was auch immer. Auch bei uns werden die Wehrführer für eine zeit von 6 jahren nach Anhörung der Gruppenfüher bestimmt. Der KBM nach Anhörung der SBM, ABM, GBM, Einzig die Osrtwehrführer von kleinen Ortswehren werden nach Anhören der Mannschaft benannt. das mal soweit. mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 611623 | |||
Datum | 25.02.2010 19:13 | 4877 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christof Strobl Ergänzung: GF + Leiter einer FW. richtig. Wobei der Lehrgang Leiter einer FW eigentlich nicht einsatzrelevant ist. Geschrieben von Christof Strobl Der örtlich zuständige Kdt. hat die EL. Diese kann aber vom federführenden Kdt (der m.W. auch in den meisten Gemeinden bestimmt ist) oder einer bes. FüKr (=KBM,KBI,KBR) übernommen werden. Richtig. Und im Umkehrschluss kann der örtliche Kommandant diese auch einfach abgeben und die besonderen Fükr. müssen übernehmen. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 611635 | |||
Datum | 25.02.2010 21:06 | 4871 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Schlotter Richtig. Und im Umkehrschluss kann der örtliche Kommandant diese auch einfach abgeben und die besonderen Fükr. müssen übernehmen. richtig, was ja auch absolut Sinn macht. Sonst müsste z.B. ein Kdt. mit GF Lehrgang den Einsatz leiten, aber zum führen von Zügen oder Verbänden ist er nun mal nicht ausgebildet. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
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Autor | Fran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW | 611727 | |||
Datum | 26.02.2010 11:15 | 4876 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel U.Kurz gesagt, bei uns wird Verwaltung und Einsatz strickt getrennt. Dies scheint mancher Orts anders zu sein. Wieso? Also da wo ich her komme ist das so. Es gibt Ortswehrführer = hier Löschgruppenführer oder Zugführer (je nach Größe) je Standort. Handelt es sich um Löschgruppen dann werden diese in Zügen zusammengefasst und dieser wird dann von einem Zugführer geführt, allerdings werden die Einheiten direkt vom Löschgruppenführer geleitet. Löschgruppenführer und Zugführer benötigen die jeweilige Qualifikation GF bzw. ZF. Der 'geeignete' Ursprünglich decken diese Funktionen die "Verwaltungsseite" ab. Allerdings werden die jeweiligen Einsatzleiter vom BM bestimmt. Und.... ja die jeweiligen Gruppen- oder Zugführer, je nach Einsatzlage, sind dann benannte Einsatzleiter. Bei noch größeren Lagen natürlich der Stadtbrandinspektor. (für alle gibts natürlich entsprechend Vertreter) Wenn vorne Rechts nen 'einfacher' Gruppenführer sitzt wird dieser allerdings nicht gleich immer vom Löschgruppenführer des Platzes verwiesen. Allerdings ist der LG-Führer dann auch immer vorne dabei wenn er da ist. Interessant ist jedoch (je nachdem wie gewillt ein bestellter Zug- oder Gruppenführer seinen Rang durchsetzten will) es zu lustigen Konstelationen kommt. Bedeutet dass nicht zwangsläufig die bestausgebildetste Einsatzkraft auch Einsatzleiter ist. Gibt also Einheiten da sitzen Verbandsführer oder berufliche Feuerwehr-gD und hD's hinten und dürfen eventuell den bestellten Einsatzleiter unterstützen. Dazu: Ja! ich meine das z.B. ein BIII-ler mit 8 Wochen GF-Ausbildung der ab und an als Gruppenführer arbeitet und sich dann noch in ner FF engagiert besser ausgebildet ist als ein FF GF mit 2 Wochen Ausbildung. Und nein ich bin kein BFler und hoffe das ich jetzt keine FF Führungskraft in seiner Ehre verletzt hab. Gruß Frank | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 611756 | |||
Datum | 26.02.2010 12:39 | 4774 x gelesen | |||
Hallo Mario, schön jetzt weiß jeder dass du anscheinend bei der BF bist. Ganz toll, aber da oben gehört eigentlich NUR der Wohnort rein, nicht der Arbeitgeber o.ä. ! Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 611758 | |||
Datum | 26.02.2010 12:46 | 4668 x gelesen | |||
Sehe ich nicht so. So ist ersichtlich das er sowohl BF als auch FF ist. Sonst wird ihm irgendwann mal vorgeworfen er könne ja zum Thema BF oder FF (was halt gerade anliegt) gar nicht mitdiskutieren. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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