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ThemaHaftung selbstgebaute Rettungsmittel15 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay610304
Datum18.02.2010 12:218218 x gelesen
Hallo Forum,
eine Dorffeuerwehr in meiner Gegend hat für einen anliegenden Baggersee (kein Badesee) "Holzleitern" selbst gebaut und zur Eisrettung öffentlich zugänglich am See angebracht.

Die Leitern sind extra breit und aus Holzlatten gefertigt anbei hängt ein Schild "Leiter für Eisrettung",
Länge geschätzt 2m.

Meine Frage jetzt: Wie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren?

Zur Info, am Ort hält die örtl. DLRG (SEG-Wasserrettung) einen Eisrettungssatz mit einem "richtigen" Rettungsschlitten vor.

danke und gruß
T.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW610307
Datum18.02.2010 12:315583 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderWie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren?

Zur Info, am Ort hält die örtl. DLRG (SEG-Wasserrettung) einen Eisrettungssatz mit einem "richtigen" Rettungsschlitten vor.


Gegenfrage, was hilft dem im Eis ggf. besser - bzw. sogar überhaupt?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay610309
Datum18.02.2010 12:355390 x gelesen
geht jetzt gar net so sehr um eine evtl Rettung, sondern wirklich, welche Haftungsansprüche da evtl auf den Hersteller (FEuerwehr) zukommen können...........

das könnte man jetzt noch weiter spannen, zB bei einem Selbstgebauten Spineboard usw


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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg610313
Datum18.02.2010 12:465236 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderWie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren?
Reicht da nicht ein einfaches "Benützung auf eigene Gefahr"-Schild aus?!


Feuerwehr. Schnell. Professionell.

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AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW610317
Datum18.02.2010 12:555166 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderMeine Frage jetzt: Wie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren?
Wie sieht es aus, wenn durch diese Leitern nur eine Person gerettet werden kann?? Dann ist die Feuerwehr in Dorf der Held! Was ist denn, wenn kein Hilfsmittel (langer Ast o.ä.) zur Verfügung steht? Ob der Frage nach der Produkthaftung kann ich nur den Kopf schütteln, sowas wird´s wohl nur in Deutschland geben. Es gibt da einen schönen Spruch: Fällt irgendwo jemand hin, steht er wieder auf. Fällt der Deutsche hin, bleibt er liegen und sucht jemanden, den er verklagen kann!!


---
Marcus Pansing

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

http://www.feuerwehr-rahden.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen610322
Datum18.02.2010 13:105022 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderMeine Frage jetzt: Wie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren?

Sollte man da jemand aufgrund eines durch das Produkt hervorgerufenen Schadens haftbar nachen können, dann die Gemeinde. Die sind da i.d.R. auch entsprechend versichert.

Geschrieben von Tom SchneiderZur Info, am Ort hält die örtl. DLRG (SEG-Wasserrettung) einen Eisrettungssatz mit einem "richtigen" Rettungsschlitten vor.

Nette Info, steht aber in keinem Zusammenhang mit der Fragestellung.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen610334
Datum18.02.2010 13:324848 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderWie sieht es mit Produkthaftung aus
Welche Produkthaftung?

Geschrieben von ProdHaftG § 1 Haftung
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn

3.
er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat



Grüße
Jens

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AutorThom8as 8T., Thurmansbang / Bayern610337
Datum18.02.2010 13:344852 x gelesen
Aber, aber, ...

es wird doch im Grunde doch nicht um eine andere Fragestellung gehen, oder doch?

*Ironiemodus an*
Darf die "böse" Dorffeuerwehr das denn, das ist doch "MEINE/UNSERE" Eisrettung? Und das kann doch sonst keiner so gut wie wir!

Oder, Herr Technischer Leiter der DLRG Burkunstadt??
*Ironiemodus aus*

Ich wäre froh, wenn die Ortsteilwehren mit Badegewässern sich entsprechend Gedanken machen und vorsorgen.

Ansosnten kann ich mich nur vollstens den Vorschreibern anschließen.

Besten Gruß

Tom


und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern610343
Datum18.02.2010 13:494889 x gelesen
Hallo,


kann es eigentlich sein das es in deiner Gegend öfter Reibungspunkte zwischen verschiedenen Hilfsorganisationen und "deiner" DLRG Einheit kommt?
Irgendwie klingen deine Anfragen hier immer nach "Futterneid" und ernst nehmen kann man das nicht mehr unbedingt.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern610417
Datum18.02.2010 17:324637 x gelesen
hat jetzt zwar nicht unbedingt was mit dem Thema zu tun, aber wir haben letztes Jahr nicht mehr benötigte Steckleiterteile einer befreundeten Wasserwachts-Ortsgruppe zu Eisrettungszwecken überlassen.

Diese Leiterteile werden meines Wissens jetzt an einem Badesee vorgehalten, um im Winter Eisrettungsgerät für die "Bevölkerung" vorzuhalten... und so schnelle und wirksame Erstmaßnahmen zu ermöglichen.

Und ich glaube, dass es dem Eingebrochen ziemlich Sch...egal ist, ob das eine selbstgebaute Leiter ist, die ihren Zweck erfüllt, oder eine für teuer Geld gekaufte. Hauptsache, es funktioniert.

Am Starnberger See wurde vor ein paar Jahren (müsste 2006 oder 2007 gewesen sein) ein älterer Herr von vier Jugendlichen gerettet, nachdem er ins Eis eingebrochen war. Die haben sich meines Wissens einfach im nächsten Anwesen eine alte Holzleiter geschnappt (natürlich auch einen mustergültigen Notruf abgesetzt) und haben den Mann aus dem Eis gezogen... die vier Jungs waren übrigens alle Mitglieder der örtlichen Jugendfeuerwehr. Dieses Beispiel zeigt: es funktioniert auch mit "selbstgebauten" Geräten.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern610418
Datum18.02.2010 17:344693 x gelesen
ach ja, eines habe ich noch vergessen:

Geschrieben von Tom Schneider
Zur Info, am Ort hält die örtl. DLRG (SEG-Wasserrettung) einen Eisrettungssatz mit einem "richtigen" Rettungsschlitten vor.
Was ist in diesem Fall ein "richtiger" Eisschlitten? Und welche effektiven Alarmierungszeiten hat Deine SEG-Wasserrettung (inkl. Tagesverfügbarkeit - und vor allem: in welcher Zeit)?

Gruß
Markus


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AutorThom8as 8M., Pulsnitz / Sachsen610423
Datum18.02.2010 18:004552 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorerkann es eigentlich sein das es in deiner Gegend öfter Reibungspunkte zwischen verschiedenen Hilfsorganisationen und "deiner" DLRG Einheit kommt?
Irgendwie klingen deine Anfragen hier immer nach "Futterneid" und ernst nehmen kann man das nicht mehr unbedingt.



Hallo !
vielleicht sollte er sich mal ein Beispiel an seinen Kollegen aus Görlitz (http://bez-goerlitz.dlrg.de/)nehmen.
Mit denen haben wir kürzlich einen sehr interresanten Tag (siehe Startseite) verbracht und wirklich viel voneinander gelernt.
Gruß Thomas


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AutorThom8as 8M., Pulsnitz / Sachsen610424
Datum18.02.2010 18:024669 x gelesen
Sorry , Freizeichen vergessen

http://bez-goerlitz.dlrg.de/


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AutorLars8 S.8, Georgsmarienhütte / Bremen / Niedersachsen610547
Datum19.02.2010 14:524356 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Tom Schneider
Zur Info, am Ort hält die örtl. DLRG (SEG-Wasserrettung) einen Eisrettungssatz mit einem "richtigen" Rettungsschlitten vor.


Jetzt bin ich aber mal gespannt, was der "richtige Rettungsschlitten" ist...
Ist aber auch fast egal! Aufgrund eurer aufgeführten Einsatzberichte schlussfolgere ich mal, dass keines der Fahrzeuge i.d.R. in unter 10 min. nach Alarm die Wache verlässt.
Dass alleine macht eure SEG maximal ungeeignet für die Eisrettung!
Sollte einem "Zugführer" aber eigentlich auch bekannt sein.
Unabhängig davon, ist diese Art der "Fragen" in diesem Forum auch nicht unbedingt die beste Werbung für die DLRG!!

Meiner Meinung nach ist Eisrettung ganz klar Feuerwehraufgabe und diese sollte auch mit den Notwendigen zusätzlichen Gerätschaften ausgestattet werden (Überlebensanzug)! Ehrenamtliche Hilfsorganisationen können, bei entsprechender Eignung und Notwendigkeit, als Ergänzung (z.B. Taucher) mitwirken.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Lars Schneider


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern610549
Datum19.02.2010 15:044329 x gelesen
Geschrieben von Lars Schneider
Jetzt bin ich aber mal gespannt, was der "richtige Rettungsschlitten" ist...
Auf DIE Antwort warte ich auch noch gespannt...

Geschrieben von Lars Schneider
Aufgrund eurer aufgeführten Einsatzberichte schlussfolgere ich mal, dass keines der Fahrzeuge i.d.R. in unter 10 min. nach Alarm die Wache verlässt.
Ist jetzt zwar recht spekulativ, aber ich glaube, dass es in Bayern nicht sehr viele Wasserrettungs-SEG'en gibt, die das zeitlich schaffen. Ganz unabhängig davon, dass die Ausrückebereiche und damit auch die Anfahrtszeiten ungleich größer sind als bei der Feuerwehr.

Geschrieben von Lars Schneider
Meiner Meinung nach ist Eisrettung ganz klar Feuerwehraufgabe und diese sollte auch mit den Notwendigen zusätzlichen Gerätschaften ausgestattet werden (Überlebensanzug)! Ehrenamtliche Hilfsorganisationen können, bei entsprechender Eignung und Notwendigkeit, als Ergänzung (z.B. Taucher) mitwirken.
In Bayern ist die Eisrettung per Gesetz Teil der Wasserrettung, und damit Aufgabe der im BayRDG genannten Hilfsorganisationen (Wasserwacht, DLRG). Die Feuerwehr steht da nicht drin...

Was aber nicht ausschließt, dass die Feuerwehr hier nicht unterstützen kann. Machen wir seit vielen Jahren so, und auch mit gutem Erfolg. Wir hatten erst im Januar wieder eine Eisrettung an einem Freitag Nachmittag, die eingebrochene Person wurde durch Kräfte einer ansässigen Ortsfeuerwehr (mit eigenem Eisrettungsschlitten) gerettet. Dann kamen erst die Wasserrettungskräfte und der Hubschrauber an die Einsatzstelle... letzterer hatte allerdings auch schlechtes Flugwetter, was seinen Einsatz erheblich verzögerte.

Die Einbindung der Feuerwehr ind die Eisrettung wird zwischenzeitlich ürigens auch von unserer ILS und vom Zwecklverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung so gefordert - zumindest für die Zeiten und/ oder Gewässer, wo es keine Eiswache der Wasserrettungsorgansationen gibt.

Geschrieben von Lars Schneider
Sollte einem "Zugführer" aber eigentlich auch bekannt sein.
Wenn's so ist: eigentlich schon!

Gruß
Markus


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 18.02.2010 12:21 Tom 7S., Burgkunstadt
 18.02.2010 12:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.02.2010 12:35 Tom 7S., Burgkunstadt
 18.02.2010 12:46 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
 18.02.2010 12:55 Marc7us 7P., Rahden
 18.02.2010 13:10 ., Bad Hersfeld
 18.02.2010 13:32 ., Bremervörde
 18.02.2010 13:34 Thom7as 7T., Thurmansbang
 18.02.2010 13:49 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 18.02.2010 18:00 Thom7as 7M., Pulsnitz
 18.02.2010 18:02 Thom7as 7M., Pulsnitz
 18.02.2010 17:32 Mark7us 7R., Höhenrain
 18.02.2010 17:34 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.02.2010 14:52 Lars7 S.7, Georgsmarienhütte / Bremen
 19.02.2010 15:04 Mark7us 7R., Höhenrain
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