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ThemaLuftbrücke und die Konsequenzen...19 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • Pressemitteilung vom 5.2.10: Bundesinnenminister bietet Luftversorgung für Hiddensee an
  • Erlass "Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit"
  • Richtlinie über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks
  •  
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608591
    Datum09.02.2010 09:508237 x gelesen
    Die Luftbrücke nach Hiddensee wird wohl Konsequenzen haben:


    Der Deutsche Hubschrauber-Verband (DHV) übt scharfe Kritik an der Luftbrücke nach Hiddensee, die am 3. Februar 2010 auf Anforderung des Landkreises Rügen durch die Bundeswehr aufgebaut wurde. Die Ostseeinsel war aufgrund einer bis zu 40 cm dicken Eisschicht auf dem Bodden tagelang vom Festland abgeschnitten, so dass mit insgesamt sieben Flügen mehrere Tonnen Nahrungsmittel nach Hiddensee und die dort verbliebenen Touristen nach Rügen transportiert wurden. Eine nach Ansicht des DHV in dieser Form „gänzlich entbehrliche Staatsaktion“.

    DHV-HeliAlert hatte bereits am 1. und nochmals am 3. Februar 2010 per E-Mail den zuständigen Landkreis Rügen und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie auch den Inselbürgermeister über bis zu 180 bereitstehende Hubschrauber von 20 gewerblichen Lufttransportunternehmen unterrichtet. Bei der entstandenen Lage wäre nach Ansicht des DHV der Einsatz von zwei mittleren Fluggerätetypen, z.B. Bell 206 L oder Eurocopter AS 350 B2, völlig ausreichend gewesen. Die Kosten dafür hätten maximal 5.500 Euro täglich betragen. Die informierten Behörden haben auf dieses Hilfsangebot nicht reagiert, stattdessen aber in einem ersten Schritt zwei andere private Luftverkehrsunternehmen aus der Region beauftragt, von denen mindestens eins sich zunächst einen passenden Hubschrauber im Wege des Subcharters beschaffen musste. Der organisatorische Ablauf der Flüge wurde in den Medien als zum Teil chaotisch und unzumutbar beschrieben. Daraufhin wurden in einem zweiten Schritt zusätzlich Bundeswehrhubschrauber eingesetzt. Diese Maßnahme war laut Volker Grasberger, stellvertretender DHV-Vorsitzender, unzulässig, weil Fluggeräte der Bundeswehr für zivile Aufgaben der Verkehrssicherung und Daseinsvorsorge überhaupt nur im festgestellten Katastrophenfall und nach Ausschöpfung aller eigenen zivilen Kapazitäten der Länder subsidiär eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Katastrophenschutzes bedarf generell einer Unbedenklichkeits-Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die ebenfalls nicht vorlag.


    Kompletter Bericht hier

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608596
    Datum09.02.2010 10:065858 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weberwird wohl Konsequenzen haben:

    Interessant, aber inhaltlich falsch bzw. fragwürdig. Mir wäre insbesondere neu, dass man eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK" benötigen würde, um BW außerhalb erklärter Katastrophen (die es in NRW z.B. vom Gesetz her gar nicht gibt) einsetzen zu dürfen.
    Details findet Ihr in den Unterlagen vom Streitkräfteunterstützungskommando zur Neuordnung der ZMZ. Verständlich zusammengefasst und kurz erläutert hier:
    http://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09).

    Offensichtlich versucht da jemand massiv, seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Ob er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gibt und er schon im Beschwerdeschreiben angibt, dass es auch private Anbieter gibt, die dem Verband nicht angehören...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608599
    Datum09.02.2010 10:135585 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinohttp://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09).

    Die Updates sind mir zu teuer, wird wohl mal wieder Zeit mein ELH bei ebay zu verscheuern und mir die aktuelle Version zu holen. ;-)

    Geschrieben von Ulrich CimolinoOb er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gib

    Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein...

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen608602
    Datum09.02.2010 10:225475 x gelesen
    Moin,

    wäre dann vielleicht eine Ergänzung für das ELH -> IHK München zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung. M.W. ist das beim THW ein großes Thema.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608603
    Datum09.02.2010 10:245220 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberIch erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab.

    wobei sich das bei einer Beauftragung durch den HVB wie hier im Falle durchaus anders darstellen mag.

    Geschrieben von Markus WeberGrundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an.

    wie war das noch Aufgaben des THW....... Einsatz der BW im KS..........
    Letztlich gibt es noch keine Verpflichtung des öffentlichen Hand ihre Rettungsarbeiten im Einsatz erst ausschreiben zu müssen. Es gibt auch keine Pflicht private Anbieter einbeziehen zu müssen.
    Obwohl beim Stadarchiv hat man da auch nette Summen alleine für Sicherungsmaßnahmen verbaut, ohne Ausschreibung.

    Geschrieben von Markus WeberAuch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein...

    Das ist eine ganz andere Geschichte, da rein privatrechtliche Interessen, und nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Vordergrund stehen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608606
    Datum09.02.2010 10:305286 x gelesen
    Geschrieben von ---Link--- Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßig
    erforderlich, wenn im Einzelfall staatliche Institutionen oder Einrichtungen (z. B. Bundeswehr
    [BW], Bundespolizei [Bpol]) sowie Hilfsorganisationen (z. B. Technisches Hilfswerk
    [THW], Feuerwehren etc.) für Privatleute, Firmen, Vereine oder Gebietskörperschaften
    etc. privatwirtschaftliche Leistungen erbringen sollen.


    Gefahren abwehr ist aber keine privatwirtschaftliche Leistung,
    ergo brauchtes auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung IHK.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW608611
    Datum09.02.2010 10:445244 x gelesen
    Es dürfen keinerlei Technischen Hilfeleistungen vom THW mehr erbracht werden ohne IHK Bescheinigung

    Erst Gestern in meinem Mail Postfach vom THW, das vorsorgliche Räumen von Dächern von Privaten Haushalten oder Gewerbebetreibe darf nur vom THW übernommen werden kein andere Unternehmer das übernehmen kann und eine IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt

    Erst wenn wirklich Gefahr in Verzug ist dürfen wir unterstützen. Übrigens steht in der Mail auch das alle Helfer auf dem Dach Absturzsicherung zu tragen haben und das ganze vorher von einem Architekt oder THW Baufachberater abgesegnet werden muss.

    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen608613
    Datum09.02.2010 11:105131 x gelesen
    Moin,

    ich glaube das bestreitet auch niemand. Allerdings ist die Frage, wo hier die Gefahrenabwehr anfängt. Man könnte Argumentieren, dass wenn eien Versorgung auf dem Wasserweg nicht mehr möglich ist, aber eine Abhilfe durch die Beauftragung anderer Transportleistungen möglich ist, gar keine Gefahrenabwehr vorliegt, weil keine Gefahr vorhanden ist...

    Gruß, otti


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608616
    Datum09.02.2010 11:255340 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDie Updates sind mir zu teuer, wird wohl mal wieder Zeit mein ELH bei ebay zu verscheuern und mir die aktuelle Version zu holen. ;-)

    das ist eine Möglichkeit, die v.a. für Privatnutzer sicherlich ausreicht. Allerdings erreichen mich auch heute noch immer wieder "Beschwerden" über die Inaktualität der Inhalte, die sich bei genauerer Betrachtung dann als eben nicht umgesetzte Ergänzungen herausstellen... (mittlerweile ist der Großteil teils mehrfach ersetzt worden!)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608617
    Datum09.02.2010 11:265339 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottwäre dann vielleicht eine Ergänzung für das ELH -> IHK München zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung. M.W. ist das beim THW ein großes Thema.

    Nein, darin gehts AUSSCHLIESSLICH um Übungen!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608618
    Datum09.02.2010 11:305157 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist eine Möglichkeit, die v.a. für Privatnutzer sicherlich ausreicht.

    Das habe ich so auch dem armen Studenten geschrieben, der mich eben per PM kontaktiert hat, und dem ein Neukauf schlicht zu teuer ist. Für einen ELW ist eine Ergänzung mit Sicherheit zu empfehlen, als Privatmann sind mir die Ergänzungslieferungen schlicht zu teuer. Das Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) investiere ich dann lieber in deine anderen Werke. ;-)

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen608620
    Datum09.02.2010 11:415109 x gelesen
    Moin,

    ich hatte das bisher so verstanden, als dass THW, Bundeswehr und Co. Dinge, die normalerweise ein fremder Dritter gewerblich tut, auch mal zu Übungszwecken machen können sollen, wenn Sie vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Darüber hinaus spricht die IHK in der verlinkten Veröffentlichung auch von Dingen wie Hubschrauberflügen für Filmaufnahmen usw. Hier ist der Übungscharakter wohl tatsächlich die Begründung, auf der überhaupt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann.

    Umgekehrt würde ich dass dann so verstehen, dass alle Tätigkeiten, die nicht Übungscharakter haben und nicht Hilfeleistung in akuten Notfällen oder auf Anforderung im KatS sind durch Bundeswehr und Co. nicht durchgeführt werden können.

    Den konkreten Umstand der aktuell in Rede stehenden Hilfeleistung kann ich im Hinblick auf § 35 GG nicht beurteilen. Generell scheint sich da aber eine Frage zu stellen, auf deren "offizielle" Beantwortung ich gespannt bin. So denn jemand offiziell antwortet oder der Hubschrauber-Verein klagt.

    Gruß, otti


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern608621
    Datum09.02.2010 11:465101 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDas Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?)

    Ne is mehr wenn ichs von den Rechungen die so eintrudeln richtig im Kopf habe.


    Grüßle
    CS





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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    AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg608627
    Datum09.02.2010 12:415017 x gelesen
    Hallo,

    bin gerade etwas neugierig geworden.
    Das verlinkte Merkblatt enthält konkrete Ausagen Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßig
    erforderlich...
    aber keinerlei rechtliche Grundlagen.

    Wo, wie und weshalb ist das festgeschrieben und wie kommt eine IHK (berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts)
    dazu so etwas zu fordern? Ist hier eine zugewiesenen staatlichen Aufgabe massgebend oder kommt hier eher die Interessenvertretung der Mitglieder zum tragen?

    Bin einfach mal neugierig!

    Gruß Michael


    Und noch was zum Nachdenken:
    "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
    Vernon Sanders Law
    Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen608629
    Datum09.02.2010 12:544900 x gelesen
    Moin,

    hier sei zunächst mal das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannt sowie im Beispiel der Bundeswehr die selbstauferlegten regeln in Form eines Erlasses über Arbeiten auf wirtschaftlichem
    Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe, welcher irgendwo genau diese Unbedenklichkeitsbescheinigung fordert und entsprechende Richtlinien beim THW, deren Bezeichnung ich nicht kennen.

    Fazit: Nicht die IHK fordert die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern die Behörden selbst. So einfach kann man eine gesetzliche Grundlage für sowas haben ;-)

    Gruß, otti


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen608631
    Datum09.02.2010 13:004819 x gelesen
    Mahlzeit,

    als Ergänzung die enstprechenden Rechtsgrundlagen für Bundeswehr und THW in den Threadcontainer gepackt.

    Gruß, otti


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen608632
    Datum09.02.2010 13:034850 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDas Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) investiere ich dann lieber in deine anderen Werke. ;-)

    Du meinst pro Ergänzungslieferung....
    Und selbst da ist es mit Märchen etwas teurer.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorRalf8 R.8, Reken / NRW608646
    Datum09.02.2010 14:254908 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberIch erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein...

    .... was ich aus meiner aktiven Zeit noch weiss ist, das sich das THW dazu freiwillig selbst verpflichtet hat, entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Übernahme von wirtschaftlichen Leistungen einzufordern.

    Feuerwehrs haben das meines Wissens nach nicht gemacht, wie die Bundeswehr das handhabt weiss ich nicht.


    .....................................
    Kameradschaftliche Grüße aus Reken

    Ralf Röhling

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    AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz609266
    Datum12.02.2010 18:014441 x gelesen
    Ich glaube, dass Dein Hinweis unvollständig und die ganze Diskussion hier - interesanterweise - einen Schritt zu kurz springt.

    Behördliches Handeln bedarf der gesetzlichen Ermächtigung. Die steht zB in Fw-/THW- oder Polizei- und RettDgesetzen. Da wird der Handlungsrahmen anhand eingetretener Ereignisse aufgespannt wie bspw. ein Eisenbahnunfall oder die Verhinderung von Körperschäden nach einer SchneeKat. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung nach Zussammenbruch von Infrastrukturen.

    Neben den Einsätzen gibt es aber auch noch die Möglichkeit, für die Ausbildung tatsächlich zu erledigende Aufgaben zu übernehmen. Dies ist aber beschränkt auf den Bedarf an Ausbildung und an den nicht erfolgenden Eingriff in betriebswirtschaftliche Abhängigkeiten (als Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK)

    Außer zum Einsatz oder für die Ausbildung besteht mfÜn überhaupt keine Zugriffsmöglichkeit auf die FwL (mind. FF, BF könnte man weiter nachdenken), THW- und KatSHe. (Priv. HiOrg sind da mglw. durch satzungsgemäße Mitgliederpflichten anders gestellt)

    Ich weiß, dann gibt noch FF und THW und JUH, MHD und DLRG bei der Gefälligkeit des "Parkplatzdienstes". Meine Einschätzung dazu deckt sich aber voll mit den Anmerkungen oben.


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     09.02.2010 09:50 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.02.2010 10:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.02.2010 10:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.02.2010 10:22 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2010 10:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.02.2010 11:10 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2010 10:44 ., Wüstenrot
     09.02.2010 11:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.02.2010 11:41 Matt7hia7s O7., Waldems
     12.02.2010 18:01 Pete7r B7., Weißenthurm
     09.02.2010 12:41 Mich7ael7 R.7, Aspach
     09.02.2010 12:54 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2010 13:00 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.02.2010 10:24 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.02.2010 11:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.02.2010 11:30 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.02.2010 11:46 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     09.02.2010 13:03 Pete7r L7., Frankenberg
     09.02.2010 14:25 ., Reken
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