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ThemaFeuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt216 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
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  • Zu lang im Einsatz: Feuerwehrfrau gekündigt
  • Einsatzbericht "VU LKW umgestürzt"
  • Innenminister: Kündigung der Feuerwehrfrau "einfach schäbig"
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  • Interview mit Innenminister Herrmann
  • Ende gut, alles Gut? Neuer Job für Feuerwehrfrau
  •  
    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen607901
    Datum06.02.2010 13:00194276 x gelesen
    Hi,

    Feuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt

    Ein hoch auf das Ehrenamt!


    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen607903
    Datum06.02.2010 13:13181081 x gelesen
    moin
    mit etwas gesundem Menschenverstand kann man sich doch wohl das halbe jahr im Einsatzdienst zurückhalten.Soll kein vorwurf sein oder so. Wenn schon im Vorstellungsgespräch gesagt wird das es nicht gedultet wird. Kann man sich doch etwas zurück halten.
    Sicher eine Sauerrei mit der Abmahnung wegen zuspät wobei man nie weiß was da vorher schon alles gelaufen ist. Denn eine Abmahnung kommt nicht von ungefähr.


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY607904
    Datum06.02.2010 13:14180232 x gelesen
    Hallo,

    ich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig.
    Lt. BayFwG kann keinem AN aus einem Einsatz ein Nachteil entstehen. Natürlich sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
    Darum plädiere ich auch vehement dafür, dass Arbeitnehmer der Gemeinde (auch Angestellte/Beamteam Rathaus, Feuerwehrdienst leisten sollten.
    Warum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen".

    Ich wünsche der Kameradin für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass dieses Beispiel nicht Schule macht.

    P.S.: Die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW607907
    Datum06.02.2010 13:20177250 x gelesen
    a. Probezeit
    b. Klare Ansage im Vorfeld, dass er das nicht will
    c. Frage: War das Entladen und Aufrichten des Lkw eine Kann- oder Pflichtaufgabe
    d. Widerspruch in einer Firma?

    Wenn mir mein Arbeitgeber das von Beginn an sagt, dann muss ich mich wohl daran ausrichten oder mir einen anderen Job suchen. Sonst ist der Ärger ja vorprogrammiert! Wobei ich hoffe, dass der Arbeitgeber vieleicht auch mal die Feuerwehr benötigt!

    Klar kann man vor dem Arbeitsgericht klagen und klar wird dort auch festgestellt werden, dass ihr aus ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr kein Nachteil entstehen darf. Fakt ist aber auch, dass es eine Begründungssache ist und hier hat der Arbeitgeber ja sogar gesagt, dass es einfach nicht gepasst hat und er sich auch so von ihr getrennt hätte. Der Einsatz war wohl der zündende Funke auf dem Pulverfass! Dann noch die Probezeit u.s.w.

    Da wird bei einer Klage nicht wirklich viel dabei herauskommen!

    P. S. Wenn ich zum Dienst muss, dann rücke ich auch ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr aus und wenn der Alarm davor liegt und länger andauert, sorge ich alsbald für meine Herauslösung. Das klappt auch recht gut, wenn man es auch in der Feuerwehr im Vorfeld abklärt!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen607908
    Datum06.02.2010 13:21178859 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig.

    Sehe ich ähnlich. Grundproblem ist aber letztendlich die Kündigung. Diese erfolgte (so die Aussage des Chefs) ja explizit nicht aufgrund der Einsatztätigkeit. D.h. selbst wenn die Abmahnung zurückgezogen wird, bleibt sie Arbeitslos.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü607909
    Datum06.02.2010 13:22178556 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig.
    Lt. BayFwG kann keinem AN aus einem Einsatz ein Nachteil entstehen. Natürlich sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

    Beweise mal, dass die Kündigung wegen diesem einen Beispiel ausgesprochen wurde. Im Artikel sagt der AG ja selbst:
    „Die Probezeit ging zu Ende, Frau Herter passte nicht zu uns.“
    Damit schiebt er andere Gründe vor. Wird hier im Forum ja auch oft geschrieben. Wenn eine AG einen AN loswerden will, dann findet er Gründe.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern607910
    Datum06.02.2010 13:23178317 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig.

    wenn das Vorstellungsgespräch z.B als Art Protokoll schriftlich festgehalten wurde, oder sie sich dazu positiv geäussert hat, ist diese Abmahnung wohl auch rechtskräftig, auch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal.
    Gruss Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607912
    Datum06.02.2010 13:27177160 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerNatürlich sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
    Darum plädiere ich auch vehement dafür, dass Arbeitnehmer der Gemeinde (auch Angestellte/Beamteam Rathaus, Feuerwehrdienst leisten sollten.
    Warum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen".

    Das Thema gab es ja schon öfter. Auch Rathaus und Bauhof sind nur kleine Bausteine im derzeitigen FF-System, aus den verschiedensten Gründen. Ein Allheilmittel sind die kommunalen Beschäftigten noch lange nicht.

    Gruß
    Sebastian
    -Däumchendreher und Feuerwehrmensch-


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen607914
    Datum06.02.2010 13:28177358 x gelesen
    Hallo,
    nur aus einer Quelle (dem Artikel) lässt sich sicher kein objektives Urteil bilden...
    Aber:
    - innerhalb der Probezeit ist ein Fernbleiben ohne vorherige Absprache mit dem AG kritisch...
    - weswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKW
    schleppten...
    - eine Abmahnung innerhalb der Probezeit mit einem Widerspruch zu beantworten war, wie man sieht,
    nicht der richtige Weg. Feuerwehrgesetz hin oder her, aber ein klärendes Gespräch und eine
    Vereinbarung über die Regeln für künftige Alarme wäre sicher besser gewesen.

    Vielleicht gib es ja noch die Möglichkeit im Gespräch mit den beiden Parteien und einem Mediator, die Kündigung zurückzuziehen..Zu Wünschen wäre der Kameradin das jedenfalls.
    Ulrich


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607916
    Datum06.02.2010 13:31177251 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Wolfweswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKW
    schleppten...
    Der Einsatz


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW607917
    Datum06.02.2010 13:34176708 x gelesen
    Mahlzeit!

    Ist das nicht Aufgabe des Bergeunternehmens?

    Gruß


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen607919
    Datum06.02.2010 13:35176841 x gelesen
    Ja, so ähnlich war das in dem Artikel auch zu lesen.
    Aber warum muss "die Feuerwehr" den LKW entladen und nicht das Bergeunternehmen?


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW607922
    Datum06.02.2010 13:38176495 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Kruppweswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKW
    schleppten...
    Der Einsatz


    Also eine KANN Aufgabe!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen607925
    Datum06.02.2010 13:40178064 x gelesen
    Hallo Klaus,

    Geschrieben von Klaus Schillerwenn das Vorstellungsgespräch z.B als Art Protokoll schriftlich festgehalten wurde, oder sie sich dazu positiv geäussert hat, ist diese Abmahnung wohl auch rechtskräftig, auch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal.

    Mal davon ab das dieses Unternehmen im Artikel klein genannt wird.
    Weder das Mitschreiben oder dieses "Ich weiß genau was ich gesagt habe..." bzgl. des Vorstellungsgesprächs, machen aus dem offensichtlichen Verstoß gegen ein Gesetz ein rechtmäßiges Handeln.

    Gern bezeichne ich es von dem Mädel als äußerst ungeschickt, innerhalb der Probezeit die Kraftprobe zu suchen.
    Davon ausgehend das sich allerdings die Meinung des Firmenchefs nicht ändert, wäre es ohnehin ein Pulverfass geblieben. Und wie von anderen hier schon geschrieben, ein Grund läßt sich bei ausreichend "schlechtem" Willen immer finden.

    Fazit:
    Die Kündigung innerhalb der Probezeit wird Bestand haben. Der AG braucht ja nicht mal eine Begründung zu nennen.
    Die Abmahnung dürfte sicher fallen, nur nützt das nichts.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607932
    Datum06.02.2010 13:49176646 x gelesen
    Muss sie nicht, sagt selbst das BayFwG in Artikel 4 Abs. 2:
    Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.Also könnte der Hinweis auf die Freistellung für Einsätze nach Artikel 9 damit nach hinten losgehen.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern607939
    Datum06.02.2010 14:03177388 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzFazit:
    Die Kündigung innerhalb der Probezeit wird Bestand haben. Der AG braucht ja nicht mal eine Begründung zu nennen.
    Die Abmahnung dürfte sicher fallen, nur nützt das nichts.

    Peter


    Da gebe ich dir absolut recht, Abmahnung hin oder her, die Kündigung bleibt absolut rechtsfähig ,was auch immer dort intern losgewesen ist wir wissen es nicht, Fingerspitzengefühl war von ihrer seite wohl nicht im Spiel sonst hätte sie die unnütze Kraftprobe unterlassen, in einer Probezeit werden wohl nicht nur ein Vorfall bewertet werden, da sag ich dir als Selbständiger nix neues.
    Deswegen ist es müßig über die Abmahnung zu diskutieren, wünschen wir ihr alles Gute und falls es am forschen Vorpreschen gelegen haben sollte, ein wenig mehr an Gelassenheit an den Tag zu legen, aber da ich selber 3 in diesem Alter habe ist es sehr schwierig zu beurteilen.
    Grüssle Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW607940
    Datum06.02.2010 14:08176608 x gelesen
    Hallo zusammen,

    vielleicht ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr gewesen in diesem Falle, jedoch sehe ich nicht was dabei die Schuld der Kameradin sein soll?
    Man wird alarmiert und rückt aus.
    Dann hat eventuell der Einsatzleiter vor Ort falsch reagiert und sich fälschlicherweise für die Bergung entschieden, aber da kann doch die Betroffene nichts dafür. Wenn ich im Dienst bin komme ich doch den Weisungen meines Gruppenführers nach und fange an auszuladen. Das zu hinterfragen ist eventuell ein Gespräch nach dem Einsatz wert, doch ich denke nicht, dass man der Dame jetzt da einen Strick draus drehen sollte.


    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen607941
    Datum06.02.2010 14:13176546 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marcel KesslerDas zu hinterfragen ist eventuell ein Gespräch nach dem Einsatz wert, doch ich denke nicht, dass man der Dame jetzt da einen Strick draus drehen sollte.

    die Problematik ist schlicht und ergreifend die, dass es definitive Ansage vom AG gab und wenn man sich in der Probezeit befindet, tut man dann doch gut daran, sich daran zu halten.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg607942
    Datum06.02.2010 14:14176708 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marcel Kesslervielleicht ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr gewesen in diesem Falle, jedoch sehe ich nicht was dabei die Schuld der Kameradin sein soll?
    Man wird alarmiert und rückt aus.
    Dann hat eventuell der Einsatzleiter vor Ort falsch reagiert und sich fälschlicherweise für die Bergung entschieden, aber da kann doch die Betroffene nichts dafür. Wenn ich im Dienst bin komme ich doch den Weisungen meines Gruppenführers nach und fange an auszuladen. Das zu hinterfragen ist eventuell ein Gespräch nach dem Einsatz wert, doch ich denke nicht, dass man der Dame jetzt da einen Strick draus drehen sollte.

    Volle Zustimmung. Man sollte bei der Diskussion über diese Sache die "Rechtmässigkeit" des Einsatzes klar von der Kündigung trennen.

    Die Feuerwehrangehörige war verpflichtet im Alarmfall zum Gerätehaus zu kommen und dann, bei Bedarf, auch am Einsatz teilzunehmen.

    Drehen wir mal (in der Diskussion) den Spieß rum:

    Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ...

    Einfach mal zum Nachdenken an die User die meinen "schon blöd während der Probezeit zum Einsatz zu gehen" ...

    [mir ist klar das es in solchen Fällen kein Schwarz/Weiß-Denken gibt und es auf den Einzelfall ankommt.]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern607943
    Datum06.02.2010 14:17176556 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    [mir ist klar das es in solchen Fällen kein Schwarz/Weiß-Denken gibt und es auf den Einzelfall ankommt.]


    ja da fällt mir ein was du gestern geschrieben hast mit deiner 2 jährigen Tochter, das du da auch nicht weg kannst, wenn da auch Einsatzkräftemangel?
    Wo ist der Unterschied zu dem ?

    Geschrieben von Jürgen M@yerJemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ...

    Schwierig Schwierig?

    Gruss Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW607945
    Datum06.02.2010 14:18176416 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian Fleschhutdie Problematik ist schlicht und ergreifend die, dass es definitive Ansage vom AG gab und wenn man sich in der Probezeit befindet, tut man dann doch gut daran, sich daran zu halten.

    da stimme ich dir voll und ganz zu, meine Aussage bezog sich eher auf die aufkeimende Diskussion, ob es überhaupt nötig gewesen ist, dass die Feuerwehr die Bergung übernimmt.

    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen607946
    Datum06.02.2010 14:19176692 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerDer Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ...


    und Jürgen, was soll passieren?

    Ich würde es da dann wirklich mal auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen. Nehme mal nen jungen Familienvater, 2 Kinder, Alleinverdiener, vielleicht noch gerade gebaut oder ne Wohnung gekauft.
    Ist es denn diesem zumutbar seinen Job für die FF aufs Spiel zu setzen?
    Ich sage da ganz klar NEIN!


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg607950
    Datum06.02.2010 14:22176737 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Klaus Schillerja da fällt mir ein was du gestern geschrieben hast mit deiner 2 jährigen Tochter, das du da auch nicht weg kannst, wenn da auch Einsatzkräftemangel?
    Wo ist der Unterschied zu dem ?


    ups - eine zweijährige Tochter? - ist mir nicht bekannt ;-) [mein Sohn ist aber zwei Jahre alt ;-)]

    Das ist dann die Abwägung der Rechtsgüter. [schreibt man das so?]

    Man kann kein 2jähriges Kind unbeaufsichtigt lassen. Die Gefahr das dem dann was passiert ist zu gross. Eine Kindergärterin kann eine Kindergruppe im Alarmfall auch nicht alleine lassen.

    Wenn aber eine Lageristin fehlt ist das meiner Ansicht nach anders zu bewerten. Da steht dann in der Regel nicht die Gesundheit von Schutzbefohlenen auf dem Spiel.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW607951
    Datum06.02.2010 14:28176552 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutund Jürgen, was soll passieren?

    Rein theoretisch und ich schalte jetzt mal kurz den GMV aus, gilt für uns Ba-Wü'ler folgendes:

    Geschrieben von Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden.

    Die Verletzung der Dienstpflicht bezieht sich dabei auf folgenden Absatz:

    Geschrieben von Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg

    am Dienst einschließlich der Aus- und Fortbildung regelmäßig pünktlich teilzunehmen;

    bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden;

    den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen



    Aber ganz ehrlich, drauf ankommen würde ich es auch lassen und ich sage auch, dass es nicht klug war von ihr. Nur sollte man vielleicht damit auch mal die AG in Ihre gesellschaftliche Verantwortung zwingen. Es geht nämlich auch anders, das beweisen viele AG in meiner Umgebung.


    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen607952
    Datum06.02.2010 14:29176015 x gelesen
    Kann man nur hoffen, dass der ehemalige Arbeitgeber oder die dortigen Personalverantwortlichen nicht auch irgendwann mal die Hilfe der Feuerwehr benötigen.

    Es wäre ein Bild für die Götter, wenn die eingesetzten Kräfte da dann alles stehen und liegen lassen und zur Arbeit gehen.


    Grüße
    Jens

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen607956
    Datum06.02.2010 14:32176093 x gelesen
    Hallo,

    die ganzen Bussgeldvorschriften sind IMHO in diesen Bereichen zahnlose Tiger...

    Und klar geht es anders, da gibt es auch mehr als genügend Beispiele, da wird aber nicht drüber gesprochen...
    Lehrgänge, Einsätze, alles kein Thema bei mir, ich kenne aber auch Leute, bei denen es anders ist. Bei denen auch getrennt wird... Einsätze ja, Lehrgänge nein...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern607957
    Datum06.02.2010 14:33176368 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerups - eine zweijährige Tochter? - ist mir nicht bekannt ;-) [mein Sohn ist aber zwei Jahre alt ;-)]


    Sorry für den Lapsus aber 2 stimmt wenigstens

    Geschrieben von Jürgen M@yerDa steht dann in der Regel nicht die Gesundheit von Schutzbefohlenen auf dem Spiel.

    Wage ich zu bezweifeln da eine FF über Soll an Personal hat, zumindest auf dem Papier.

    Geschrieben von Jürgen M@yerDas ist dann die Abwägung der Rechtsgüter. [schreibt man das so?]


    Gestern hattest du noch eine Nachbarin

    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn aber eine Lageristin fehlt ist das meiner Ansicht nach anders zu bewerten.

    § 1 Chef hat immer recht, § 2 Hat Chef mal nicht recht , tritt automatisch §1 in Kraft leider, ist Abwägungssache des Lageristen, aber wie gesagt vorhin schon der Familienvater mit 2 Kindern alleinverdienend hofft auf die ÜberSollstärke einer FF.

    Gruss Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen607958
    Datum06.02.2010 14:34176446 x gelesen
    Guude,



    Geschrieben von Jürgen M@yerDrehen wir mal (in der Diskussion) den Spieß rum:

    Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ...


    Da kann man den nicht erschienenen Kräften keinen Strick daraus drehen, da es ein Orga-Problem der FW ist.
    Wenn bekannt ist, das zu gewissen Zeiten nicht genug Kräfte zur Verfügung stehen, muss die Führung der FW bzw. die Gemeinde was machen.
    Man kann von keinem verlangen sein Job (vor allem Probezeit, Ausildung etc) aufs Spiel zu setzen oder die Kinder alleine lassen nur um an der E-Stelle 2 Hände mehr zu haben.

    Das Personalproblem kommt ja, wie uns allen bekannt ist, immer mehr.

    By the way:
    Inwieweit haben denn nun die tollen Imagekampagnen, Werbefilme und was weiss ich was alles gebracht?
    Gibt es da eigentlich Auswertungen? Kosten/Nutzen?


    Sauver ou périr

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg607959
    Datum06.02.2010 14:35176427 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian Fleschhutund Jürgen, was soll passieren?
    In der (juristischen) Praxis vermutlich nicht allzuviel. Es müsste da dann ja wirklich nachgewiesen werden das gerade der eine fehlende Feuerwehrangehörige ursächlich für den Personenschaden war. Und das wasserdicht nachzuweisen dürfte sehr sehr schwer sein.

    Meine Anmerkung zur Diskussion hab ich bewusst überspitzt formuliert. Quasi als Denkanstoss mal in die andere Richtung.

    Die Problematik ist doch die das man mit solchen Argumenten für die Rücksichtnahme im anderen Extrem eine Wünsch-Dir-Was-Mentalität unterstützt. Frei nach dem Motto: "ach - jetzt kann ich nicht zum Einsatz kommen - ich muss ja noch ...."

    Unser System der Freiwilligen Feuerwehr basiert auf dem Spagat zwischen der Verpflichtung beim Einsatz teilzunehmen und den anderen "Interessen" die dagegen stehen.

    In den letzten Jahren haben die anderen "Interessen" meiner Ansicht nach deutlich an Gewicht gewonnen.

    Ich hab kein Problem wenn z.B. ein Arbeiter im Alarmfall nicht sofort oder ev. sogar gar nicht den Arbeitsplatz verlässt wenn z.B. dadurch Schäden im Produktionsprozess drohen. Da pendelt die Abwägung in Richtung der Interessen seines Arbeitgebers. Ich kenne eine Firma die Werkzeuge herstellt. Da gibt es Produktionsprozesse wo der Mann an der Maschine diese nicht einfach abschalten kann. Er muss den gerade angefangenen Arbeitsschritt sauber vollenden. Ansonsten muss wäre das Werkstück Schrott.

    Anderseits hab ich meine Zweifel ob im Falle der Lageristin überhaupt ein "Schaden" für die Firma durch ihre Verspätung entstanden ist. In solchen Fälle überwieg die Pflicht zum Einsatz zu gehen.

    Geschrieben von Christian FleschhutNehme mal nen jungen Familienvater, 2 Kinder, Alleinverdiener, vielleicht noch gerade gebaut oder ne Wohnung gekauft.
    Ist es denn diesem zumutbar seinen Job für die FF aufs Spiel zu setzen?
    Ich sage da ganz klar NEIN!

    Da gebe ich dir Recht. Da muss man anders ansetzen. Es kann nicht sein das der junge Feuerwehrangehörige das Risiko alleine trägt. Da muss dringend von anderer Seite ( Politik, Gesellschaft usw. ) dagegen gesteuert werden.

    Ich behaupte mal das ein Teil unsere Probleme mit der Tagesalarmsicherheit in dieser negativen Entwicklung ( = Druck von den Arbeitgebern, Selbstbeschränkung aus Angst usw.) begründet ist.

    Wobei "wir" auch einen Teil der "Schuld" haben. Stichwort "Kanneinsätze". Ölspurbeseitigung oder länger andauernde Entladearbeiten durch die Feuerwehr während der Arbeitszeit sind meiner Ansicht nach falsch.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMart8in 8R., Rosenheim / Bayern607961
    Datum06.02.2010 14:42176499 x gelesen
    Hallo Leute,

    also ist doch sonnenklar, daß ich so eine Aktion nich in der Probezeit bringen kann. Vor allem wenn ich weiß der Chef will das nicht. Auch wenn diese Einstellung des Arbeitgebers sehr sehr bedauerlich ist!
    Das Geld zahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die FW, so sehr sich das auch so mancher wünschen würde.

    Und dann kann die FW noch so knapp besetzt sein, wenn´s "nur" um´s Abladen eines havarierten LKW geht. Dann dauert der Einsatz statt 8 Stunden halt 9 Stunden wenn zwei Hände fehlen.
    Bei einem Brandeinsatz, viell noch mit Personengefährdung, ist das etwas anderes. Und selbst in diesem Fall kann ich mich zu gegebener Zeit aus dem Einsatz rauslösen lassen.

    Man muß einfach gesunden Menschenverstand walten lassen, noch dazu in dieser unsicheren wirtschaftlichen Zeit. Von daher kann ich auch Jürgen Mayer´s Aussage nicht nachvollziehen. Überall wird in diesem Forum vor den Heißdüsen gewarnt und geschrieben man soll besonnen agieren und reagieren. Und der Arbeitsplatz geht in diesen Zeiten einfach vor.

    Es ist traurig, daß der Stellenwert der freiw. FW und deren Wichtigkeit nicht mehr ausreichend gewürdigt und anerkannt wird.


    *mein Beitrag - meine Meinung*

    mkG

    Martin

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY607962
    Datum06.02.2010 14:42176718 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp-Däumchendreher und Feuerwehrmensch-

    Hallo Sebastian,

    das habe ich evtl. etwas verallgemeinert.
    Ich habe auch einen Nachkommen, der "Däumchendreher" ist, aber auch bei zwei Feuerwehren
    ( a. Wohnort
    b. Arbeitsstätte)
    mit ausrückt.

    Generell habe ich aber ein Problem damit, dass die Gemeinden erwarten, dass sich genügend freiwillige Helfer finden, die zu jeder Tages- und Nachtzeit beim Alarm ausrücken, ihre Mitarbeiter sollen davon ausgenommen sein. Meiner Meinung nach beisst sich das.
    Die Gemeinden sollen ja, so steht es zumindest in den meisten Gesetzestexten, den Brandschutz sicher stellen. Und da sollen sie mal mit gutem Beispiel vorangehen bei ihren Beschäftigten.
    Warum sollte ein AG in der Gemeinde seine AN ausrücken lassen, wenn es nicht mal die Gemeindeverwaltung für richtig hält, ihre Beschäftigten dafür zur Verfügung zu stellen.
    Persönlich habe ich da schon die Besten Erfahrungen gemacht. Aber was hilft´s. Einen Hund, den man zur Jagd tragen muß, wird "entsorgt". Bei Beschäftigten der Gemeinde geht´s ja doch nicht so einfach.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607964
    Datum06.02.2010 14:44176435 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerEs geht nämlich auch anders, das beweisen viele AG in meiner Umgebung.

    Das muss ich aber VORHER abklären. Wenn mein AG das nicht will, dann ist das so. Dann in der Probezeit noch mit dem FwG anzukommen, naja nennen wir es suboptimal. Besserwisserische junge Damen, die mit den Arbeitnehmerrechten ankommen stehen eben bei vielen Führungskräften nicht an oberster Stelle der Beliebtheitsskala.

    Geschrieben von Marcel KesslerNur sollte man vielleicht damit auch mal die AG in Ihre gesellschaftliche Verantwortung zwingen.

    Der ist doch auch in Abhängigkeiten. Ich war letzte Woche auch nicht auf Einsatz, sondern bin daheim geblieben. Ich hatte einem Kunden versprochen, dass ich ihm noch etwas zufaxe. Das musste ich fertigstellen, weil Fristen dran hingen - dann muss es eben ohne mich gehen. Wenn ein Montageband steht, man einen Kunden verliert etc. dann hängt da teilweise mehr Geld dran, als man als einfacher Angestellter p.a. verdient. Da kann ich schlicht nicht weg, und ich könnte das meinem Chef auch nicht vermitteln.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607967
    Datum06.02.2010 14:48176475 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerWarum sollte ein AG in der Gemeinde seine AN ausrücken lassen, wenn es nicht mal die Gemeindeverwaltung für richtig hält, ihre Beschäftigten dafür zur Verfügung zu stellen.
    Persönlich habe ich da schon die Besten Erfahrungen gemacht. Aber was hilft´s. Einen Hund, den man zur Jagd tragen muß, wird "entsorgt". Bei Beschäftigten der Gemeinde geht´s ja doch nicht so einfach.
    Das kapier ich gerade, wegen den letzten 2 Sätzen, nicht: Lässt die Verwaltung feuerwehrangehörige Beschäftigte nicht zu Einsätzen, oder stellt sie keine ein, oder wollen feuerwehrangehörige Beschäftigte nicht?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen607968
    Datum06.02.2010 14:53176059 x gelesen
    Geschrieben von Martin RotherAuch wenn diese Einstellung des Arbeitgebers sehr sehr bedauerlich ist!
    Das Geld zahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die FW, so sehr sich das auch so mancher wünschen würde.


    Wäre mal interessant, ob der Arbeigeber hier nicht auch mal Geld zhalen könnte. Bußgeld vielleicht. Er räumt ja sogar noch ein, Einsätze zu untersagen und dass es dafür Abmahnungen hagelt... Oder vielleicht eine kleine, im Umfeld ausreichend identifizierbare Angabe, um welchen Laden es sich da handelt...

    Geschrieben von Martin Rother
    Und dann kann die FW noch so knapp besetzt sein, wenn´s "nur" um´s Abladen eines havarierten LKW geht. Dann dauert der Einsatz statt 8 Stunden halt 9 Stunden wenn zwei Hände fehlen.
    Bei einem Brandeinsatz, viell noch mit Personengefährdung, ist das etwas anderes. Und selbst in diesem Fall kann ich mich zu gegebener Zeit aus dem Einsatz rauslösen lassen.


    Das kannst du der EL vorwerfen, nicht aber der betroffenen Kameradin. Und je nach betroffenem Verkehrsweg sowie Ladegut kann auch eine Räumung durch die Fw im allgemeinen Interesse überwiegen. Ansonsten können wir als allererstes das Freischleppen der Autobahnen durch Fw und THW bleiben lassen, da kann man ja wirklich nur noch von selbst schuld sprechen, wenn man nach 6 Wochen Schnee seine LKW ohne Wintereifen und mitgeführte Ketten losschickt...

    Geschrieben von Martin Rother
    Man muß einfach gesunden Menschenverstand walten lassen, noch dazu in dieser unsicheren wirtschaftlichen Zeit. Von daher kann ich auch Jürgen Mayer´s Aussage nicht nachvollziehen. Überall wird in diesem Forum vor den Heißdüsen gewarnt und geschrieben man soll besonnen agieren und reagieren. Und der Arbeitsplatz geht in diesen Zeiten einfach vor.


    Und was hat sie gemacht? Nächtlicher Einatz, als Absehbar war, dass ie es nich rechtzeitig schaffen würde, beim Chef bescheid gesagt. Als der Cheffe Njet sagte ist sie sogar noch dorthingefahren. Ist ja nun nicht so, dass sie da einfach nicht aufgetaucht ist und am Folgetag irgendwas von Erholungszeit nach Einsatz dahergefaselt hätte.

    Geschrieben von Martin Rother

    Es ist traurig, daß der Stellenwert der freiw. FW und deren Wichtigkeit nicht mehr ausreichend gewürdigt und anerkannt wird.


    Er wird sicher auch nicht besser, wenn es sich einbürgert, dass man in aller Regel nicht zum Einsatz kommt, weil irgendwie ja vielelicht irgendwer was dagegen haben könnte und man die w beer gar nicht erst erwähnt. Damit hat man dann erst recht die Erwartunghaltung, dass Fw-Einsätze sich schon irgendwie durch irgendwen anderes als seine eigenen Beschäftigten lösen würden.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW607969
    Datum06.02.2010 14:56176005 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDas muss ich aber VORHER abklären.

    Keine Frage, sowas muss vorher abgeklärt werden, am besten schriftlich bei der Firma festgehalten.
    Die Dame hat sich äußert suboptimal verhalten, denn sie wusste ja genau, was ihr AG von den Einsätzen hält.
    Mir ging es jetzt im allgemeinen eher um die allgemeine Aussage: "NEIN, keine Einsätze während der Arbeitszeit." seitens eines Arbeitgebers.

    Ich finde, ein AG sollte seinem Mitarbeiter genug Vertrauen entgegen bringen, selbst zu erkennen, wann dessen Arbeit von größerer Priorität ist. Und zwar so wie du es tust, ich es tue und wahrscheinlich ein Großteil der anderen FA auch.
    Ich persönlich kann auch nicht immer zum Einsatz, denn auch ich arbeite in einer Firma, bei der ein verpasster Auftrag schnell mal in die Millionen gehen kann.

    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen607970
    Datum06.02.2010 14:59176078 x gelesen
    Geschrieben von Eric MartiniInwieweit haben denn nun die tollen Imagekampagnen, Werbefilme und was weiss ich was alles gebracht?

    Ich vermute mal nicht allzuviel.

    Geschrieben von Eric MartiniGibt es da eigentlich Auswertungen? Kosten/Nutzen?

    Falls es eine geben sollte (was ich bei diesen Auftraggebern nicht zwingend voraussetzen würde), dann wird man die wegen des von mir vermuteten obigen Ergebnisses wohl kaum zu Gesicht bekommen.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY607974
    Datum06.02.2010 15:08176333 x gelesen
    Hallo Forum,

    wenn ich die verschiedenen Antworten hier lese, dann geht was ganz schief in "Feuerwehrdeutschland".Da wird z.B. von Organsisationsverschulden seitens der Führung gesprochen.

    Also mir ist bekannt, dass man normalerweise eine dreifache Besetzung der Funktionen/Fahrzeuge fordert.
    Aber soll man jetzt eine 5-fache oder x-fache Besetzung annehmen. Hier ist man die örtliche Feuerwehrführung wirklich überfordert.

    Meiner Meinung nach wäre hier der Gesetzgeber gefordert, der
    1. klare Vorgaben erläßt.
    2. diese Vorgaben auch 1:1 umsetzt.
    3. AN, die diese Vorgaben nicht ausnützen.
    4. AG, die in Regress genommen werden, wenn diese Gesezte etc. nicht befolgt werden.

    Dass dies ein Wunschtraum von mir ist, ist mir auch klar, aber man sollte mal seine Vertreter in den Landtagen damit behelligen. Die verstecken sich zwar immer wieder hinter ihren politischen Allgemeinplätzen, aber wenn da mal doch mehr Leute intervenieren, vielleicht wachen sie dann doch mal auf.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg607975
    Datum06.02.2010 15:09176234 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin RotherVon daher kann ich auch Jürgen Mayer´s Aussage nicht nachvollziehen

    welche meinst du?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen607976
    Datum06.02.2010 15:12176112 x gelesen
    Hallo

    Jetzt mal allgemein, bevor sich alle auf die Unvernunft des Mädels einschießen. Ich denke wir waren alle mal 21 und höchstwahrscheinlich schon in der Feuerwehr.
    Klar war es eine Eselei von ihr, nur hättet ihr damals gesagt "Sorry, ich bin dann mal weg"?

    Leider wissen wir nicht was in ihrer Firma sonst noch alles abgelaufen ist....
    Ich halte persönlich auch nichts von den Durchhalteparolen bzgl. "Der AG hat aber gesagt...". Es gibt sicher viel Grau dabei.

    Die "Kleine" hat es aus einer durchaus ehrenwerten Absicht gemacht.

    Menschlich ist dieser "Unternehmer" zutiefst zu verurteilen. Aus Unternehmersicht müßte man wissen welcher evtl. Schaden oder sogar Zusammenbruch des Unternehmens davon abhing.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607977
    Datum06.02.2010 15:14176260 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerAlso mir ist bekannt, dass man normalerweise eine dreifache Besetzung der Funktionen/Fahrzeuge fordert.
    Aber soll man jetzt eine 5-fache oder x-fache Besetzung annehmen. Hier ist man die örtliche Feuerwehrführung wirklich überfordert.


    Hier braucht es keinen Gesetzgeber, denn die eine deutschlandweit gültige Wahrheit gibt es nicht. Das dürfte auch keinen Feuerwehr-Häuptling überfordern. Wenn ich dreifach alarmiere und es kommen regelmäßig zu wenig, dann muss ich eben mehr alarmieren. Das erfordert wahrlich keine hohe geistige Flexibilität...

    Geschrieben von Anton Kastner4. AG, die in Regress genommen werden, wenn diese Gesezte etc. nicht befolgt werden.

    Wäre für mich -rein aus Selbstschutzgründen, und da die Interessen meines AG auch meine Interessen sind- ein Grund sofort um Austritt zu ersuchen sollten meinem AG Nachteile entstehen, weil es während der Arbeitszeit (teilweise) eben nicht geht.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607979
    Datum06.02.2010 15:20176058 x gelesen
    Weiterer Pluspunkt für die junge Frau: Sie hat ihren Arbeitgeber frühzeitig, noch während des laufenden Einsatzes, über ihre Verspätung informiert/informieren lassen.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional607980
    Datum06.02.2010 15:20176073 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter LieffertzAus Unternehmersicht müßte man wissen welcher evtl. Schaden oder sogar Zusammenbruch des Unternehmens davon abhing.

    "Wenn jemand in einem Betrieb unverzichtbar ist, dann ist dieser Betrieb falsch organisiert."
    Roberto Niederer (1928-88)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen607983
    Datum06.02.2010 15:24176208 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier"Wenn jemand in einem Betrieb unverzichtbar ist, dann ist dieser Betrieb falsch organisiert."
    Roberto Niederer (1928-88)


    Das würde ich jetzt auch nicht bestreiten. Und auch im besonderen Fall nicht.
    Wollte ebenfalls nur die Denk-Schemen zeigen...

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW607986
    Datum06.02.2010 15:28176283 x gelesen
    Weil es billiger ist ?

    Weil das Bergungsunternehmen nicht die Kräfte hat?


    Ganz ehrlich als Einsatzleiter hätte ich das nicht übernommen, hier ist keine Gefahr im Verzug.Absichern und den Kollegen vom Bergungsunternehmen zu schauen. Die sind doch sonst auch immer schnell mit den Rechtsanwalt zu Hand wenn FF oder THW eine Bergung übernimmt.


    Was mich wundert sind die Aussagen das die Kameradin nicht an diesem Einsatz teilnehmen hätte sollen . Wusste Sie vorher um was für einen Einsatz es sich handelt ?
    Wenn alle Arbeitgeber jetzt darauf bestehen das wehrend der Arbeitszeit kein Einsatz gefahren wird, können wir das Ehrenamt in den Bereichen faktisch auflösen . Oder warum soll mein Arbeitgeber mich frei stellen wenn der Kollege aus der anderen Firma nicht darf? Wenn sich solche Fälle rum sprechen wird die Antwort der Arbeitgeber entsprechend sein


    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW607987
    Datum06.02.2010 15:30176265 x gelesen
    Egal, von welcher Seite man den Fall betrachtet, die junge Kameradin hat sicher einen großen Fehler gemacht, der ihr hoffentlich eine Lehre sein wird. Ich drücke ihr ganz fest die Daumen, dass sie einen neuen Arbeitgeber mit mehr "Horizont" findet.

    Was sich der Arbeitgeber da allerdings geleistet hat, ist einfach nur widerlich. Da kommt noch während des Einsatzes ein Drohanruf und für eine einstündige Verspätung gleich eine Abmahnung.
    Ich möchte nicht wissen, wie sonst das allgemeine Arbeitsklima in dem Laden aussieht.

    Ich mag diesem "Kleinunternehmer" allerdings wünschen, dass er seine Entscheidung niemals bereuen muss und im eigenen Schadensfalle zu leiden hat, weil kein Helfer seinen Arbeitsplatz mehr verlassen darf. Hoch lebe das "Sankt Florians Prinzip".


    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP607989
    Datum06.02.2010 15:35175897 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig.

    Hallo Anton, ist schon klar aber,...


    Geschrieben von Anton KastnerIch wünsche der Kameradin für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass dieses Beispiel nicht Schule macht.

    ich glaube schon, denn das ist mittlerweile die Realität, und nicht nur dort ?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608000
    Datum06.02.2010 16:03176003 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlWas mich wundert sind die Aussagen das die Kameradin nicht an diesem Einsatz teilnehmen hätte sollen. Wusste Sie vorher um was für einen Einsatz es sich handelt ?Spekulativ: Selbst wenn man an dem "Einsatz" festhält, könnte man doch gegebenenfalls mit dem MZF Kräfte zurückfahren, wenn sich zeigt das ein Einsatz unerwartet lange dauert bzw. sich der Einsatz nicht als Einsatz im Sinne des FwG darstellt.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608002
    Datum06.02.2010 16:05176145 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlWas sich der Arbeitgeber da allerdings geleistet hat, ist einfach nur widerlich. Da kommt noch während des Einsatzes ein Drohanruf und für eine einstündige Verspätung gleich eine Abmahnung.Wir kennen nur diesen einen Zeitungsartikel. Weder weitere Einzelheiten aus Sicht der Feuerwehrfrau, noch aus Sicht des Arbeitgebers.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608011
    Datum06.02.2010 16:27175998 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWir kennen nur diesen einen Zeitungsartikel.

    Hallo Sebastian,
    nicht ganz ;-) Fang mal diesen Link auf.

    Recht interessant sind auch diese Kommentare

    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608015
    Datum06.02.2010 16:31176047 x gelesen
    Geschrieben von ---Zeitung---
    Ihr Ex-Chef bestätigt, dass die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes erfolgt sei. „Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“


    Da würde ich doch als Ordnungsbehörde mal im FSHG schauen,
    welche Würdigung für so ein Verhalten möglich ist.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608025
    Datum06.02.2010 16:41175807 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlHallo Sebastian,
    nicht ganz ;-) Fang mal diesen Link auf.
    Ja, klasse. Die selben Aussagen bzw. der selbe Artikel, nur bei anderen Zeitungen. Und über das Arbeitsverhältnis in der Zeit vor dem Einsatz wissen wir jetzt wieviel mehr? Richtig: Nix.

    Geschrieben von Jürgen KahlRecht interessant sind auch diese KommentareDutzende anonyme Beitragsschreiber mit dem gleichen Hintergrundwissen wie du und ich.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608029
    Datum06.02.2010 16:49175836 x gelesen
    Die Ankündigung könnte man hinterfragen, bei dem konkreten Einsatzes, wegen dem die Abmahnung erfolgte, kann man jedoch immer noch mit dem BayFwG argumentieren, dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608031
    Datum06.02.2010 16:55175745 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnd über das Arbeitsverhältnis in der Zeit vor dem Einsatz wissen wir jetzt wieviel mehr? Richtig: Nix.


    Och, was vor dem Einsatz war, interessiert doch gar nicht.
    Lies mal, was Michael über den AG geschrieben hat ;-)

    Interessant ist, dass lt. Arbeitgeber die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes kam - und das ist das Widerliche daran. Und das hat der AG der Zeitung gesagt. Sonst noch Fragen?

    Wenn es für den AG vorher Gründe gab, eine Abmahnung zu schreiben, oder zu kündigen, hätte er doch nicht diesen Einsatz abwarten müssen, oder?


    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608033
    Datum06.02.2010 16:56175804 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Kruppdass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand.

    im Nachhinein ist man immer schlauer.


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern608034
    Datum06.02.2010 16:57175561 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlWenn es für den AG vorher Gründe gab, eine Abmahnung zu schreiben, oder zu kündigen, hätte er doch nicht diesen Einsatz abwarten müssen, oder?


    Vielleicht war das für den AG einfach nur der Tropfen der das Fass überlaufen liess, das wissen wir aber nicht.
    Gruss Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608035
    Datum06.02.2010 17:00175733 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand.


    (Ironie ein) Schön, wenn Alarm ist, werde ich ersmal zu meinem Bücherschrank gehen oder ins Internet oder mal jemand anrufen der sich damit auskennt und schauen ob da eine Freistellungspflicht besteht oder nicht. (Ironie aus)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608037
    Datum06.02.2010 17:14175713 x gelesen
    Auch Ironie: Natürlich ist eine solche Zuständigkeitsprüfung niemals ohne Besuch einer Universitätsbücherei mit juristischem Beistand im Schlepptau möglich.

    Ernsthaft: Die Prüfung "Feuerwehreinsatz Ja/Nein" umfasst einen, maximal zwei Paragraphen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes und sollte nach einer durchlaufenden Gruppenführerausbildung doch wirklich kein Hexenwerk sein.
    Und nein, das erwarte ich nicht von jeder einzelnen Einsatzkraft, sondern von denen, die eine Führungsausbildung (GF aufwärts) absolviert haben. Hier zeigt sich nicht zuletzt auch, wie ein einzelner Feuerwehrangehöriger (in dem Fall die abgemahnte Frau) durch Entscheidungen von Führungskräften unter die Räder kommen kann.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608038
    Datum06.02.2010 17:15175411 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlOch, was vor dem Einsatz war, interessiert doch gar nicht.Für die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung nach einer Probezeit erfolgt, dürfte das schon interessant sein.

    Geschrieben von Jürgen KahlInteressant ist, dass lt. Arbeitgeber die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes kam - und das ist das Widerliche daran.Da widersprech ich dir ausdrücklich nicht.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMart8in 8R., Rosenheim / Bayern608039
    Datum06.02.2010 17:19175460 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen M@yer--- Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ...


    *mein Beitrag - meine Meinung*

    mkG

    Martin

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608048
    Datum06.02.2010 17:40175629 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppErnsthaft: Die Prüfung "Feuerwehreinsatz Ja/Nein" umfasst einen, maximal zwei Paragraphen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes und sollte nach einer durchlaufenden Gruppenführerausbildung doch wirklich kein Hexenwerk sein.

    Die GF-Ausbildung ist zwar schon einige Jahre her (an der LFS Geretsried), aber da wurde alles andere gelehrt zu unterscheiden als "Feuerwehreinsatz Ja/Nein". Schon gar nicht an Paragraphenbeispielen.

    Geschrieben von ---Sebastian Krupp,--- Und nein, das erwarte ich nicht von jeder einzelnen Einsatzkraft, sondern von denen, die eine Führungsausbildung (GF aufwärts) absolviert haben.

    Und um eine Führungskraft geht es hier gar nicht. Die sind im Alarmfall wohl auch eher in der Unterzahl.

    Noch was, wenn die Leitstelle alarmiert kann ich dir versichern das sich 99,9% aller alarmierten Feuerwehrangehörigen erstmal keine Gedanken darüber machen ob der Alarm "Feuerwehr-legitim" ist oder nicht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608050
    Datum06.02.2010 17:42175685 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus Perschlaber da wurde alles andere gelehrt zu unterscheiden als "Feuerwehreinsatz Ja/Nein". Schon gar nicht an Paragraphenbeispielen.


    keine Rechtsgrundlagen?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608053
    Datum06.02.2010 17:48175753 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- keine Rechtsgrundlagen?

    Das natürlich. Ja ich weiß auch das es schon viel hergibt.
    Ist aber nicht auf jede Situation einfach zu münzen.

    Beispiel: Ein umgestürzter LKW kann einen FW-Einsatz hervorrufen, muß aber nicht.
    Wenn die Leitstelle alarmiert wird sich sicher keine Führungskraft erstmal eine Diskussion mit dem Disponenten liefern, Feuerwehreinsatz Ja/Nein, sondern ausrücken und dann entscheiden
    was man weiter macht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608055
    Datum06.02.2010 17:55175666 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus PerschlWenn die Leitstelle alarmiert wird sich sicher keine Führungskraft erstmal eine Diskussion mit dem Disponenten liefern, Feuerwehreinsatz Ja/Nein,

    das ist klar, ich kenne ja die lage vor Ort i.d.R. nicht.

    Geschrieben von Markus Perschlsondern ausrücken und dann entscheiden

    jepp. Und da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr". Im Gemeindegebiet hier gibt es eine relativ unfallträchtige Strecke, da lag im letzten Jahr auch ein LKW fast nen ganzen Tag, die Ladung wurde umgeladen, ganz ohne Feuerwehr...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608056
    Datum06.02.2010 17:59175432 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutUnd da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr".

    Wobei das auch ein gewisses Rückgrat erfordert,
    das leider auch bei FüKr nicht zwangsläufig vorhanden ist ,-(


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608057
    Datum06.02.2010 18:01175494 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Und da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr". Im Gemeindegebiet hier gibt es eine relativ unfallträchtige Strecke, da lag im letzten Jahr auch ein LKW fast nen ganzen Tag, die Ladung wurde umgeladen, ganz ohne Feuerwehr...

    Ganz richtig. Und die Zeit bis das entschieden wird? Da kann schon manchmal 15-30 Minuten vergehen. Sollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608058
    Datum06.02.2010 18:05175467 x gelesen
    Geschrieben von Markus PerschlSollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?

    kommt drauf an... Ich mache es z.B. vom Alarmierungsstichwort abhängig, ob ich meinen Arbeitsplatz verlasse oder nicht (hat da aber nur was mit der Entfernung zu tun)... Und es ist ja nunmal ein Unterschied, ob man nach 30 min oder nach 6-7 Stunden wieder am Arbeitsplatz ist oder?


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen608059
    Datum06.02.2010 18:11175178 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Kahl
    Ich mag diesem "Kleinunternehmer" allerdings wünschen, dass er seine Entscheidung niemals bereuen muss und im eigenen Schadensfalle zu leiden hat, weil kein Helfer seinen Arbeitsplatz mehr verlassen darf. Hoch lebe das "Sankt Florians Prinzip".

    "Meine Fabrik ist aus Beton und Stahl, die brennt nicht.
    Und wenn doch mal was ist, rufe ich die Berufsfeuerwehr."

    So oder so ähnliche Aussage eines Firmenbesitzers, warum er keine FW- Leute in seinem Betrieb beschäftigt.
    Vor Langer Zeit mal von mir gelesen. Leider weiß ich nicht mehr wo.

    Gruß
    Henry


    Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
    und nicht die anderer !

    Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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    AutorFran8k L8., Hallschlag / Rheinland-Pfalz608061
    Datum06.02.2010 18:16175191 x gelesen
    Mal ganz abgesehen von allen möglichen Paragraphen :
    Die Einstellung des Arbeitgebers ist in meinen Augen total daneben .
    Ich kann nur hoffen und wünschen dass der Arbeitgeber nicht irgendwann auf einem anderen Weg zur Vernunft gebracht wird .
    Ich kenne Betriebe die ihre Einstellung gegenüber Feuerwehrangehörigen nach Schadensereignissen im eigenen Betrieb geändert haben .
    Leider , muss ich dazu sagen .


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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608062
    Datum06.02.2010 18:19175186 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- ja nunmal ein Unterschied, ob man nach 30 min oder nach 6-7 Stunden wieder am Arbeitsplatz ist oder?

    Das kommt auf den Job an. In meinem muß ein anderer sofort weiterarbeiten. Da ist der restliche Tag erledigt.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608066
    Datum06.02.2010 18:28175270 x gelesen
    Geschrieben von Markus PerschlGanz richtig. Und die Zeit bis das entschieden wird? Da kann schon manchmal 15-30 Minuten vergehen. Sollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?Einsatzzeitpunkt im vorliegenden Fall: "gegen 4 Uhr morgens" (siehe hier).
    Einsatzdauer lt. Feuerwehr: 8 Stunden.
    Da dürfte die Zeit für diese Entscheidung ausgereicht haben.

    Und generell: Entweder ist jemand abkömmlich, unabhängig von der erwarteten Einsatzdauer, oder eben nicht. Ja ich weiß, Schwarz-Weiss-Sicht, aber wie lange ein Einsatz dauert, und ob ein Personalwechsel/-abbau während des laufenden Einsatzes möglich sein wird, wird sich doch immer erst am Einsatzort herausstellen. Natürlich kann man es anhand mancher Stichworte schon grob abschätzen, aber eben immer nur grob.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608068
    Datum06.02.2010 18:35176065 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppFeuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt

    Die Rechtslage ist relativ eindeutig,
    http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art9.htm
    die Realität eine völlig andere - und das trotz zig "Tage des Ehrenamtes"... und das ist leider kein neues Problem und beileibe nicht nur von privaten Arbeitgebern, sondern das gabs und gibts seit vielen Jahren auch von öffentlichen...

    In dem Fall: Natürlich einen Anwalt nehmen. Der kann ggf. eine Abfindung heraus handeln. Der Job an sich dürfte sich im Grundsatz aber erledigt haben, weil "man" dann leicht andere Gründe finden kann und wird...

    Grundsätzlich: Führen diese Einstellungen* dazu, dass die Tagesalarmproblematik noch mehr zunimmt und am Schluß nur hauptamtlich zu lösen ist, das kostet dann ggf. _alle_ mehr Geld. (Aber _alle_ ist halt mehr, als nur wenige... (Betriebe)...)


    *Die ich teilweise in der heutigen Arbeitswelt allerdings nachvollziehen kann, weil ggf. viele andere nicht weiter arbeiten können, wenn ein MA nicht zur Verfügung steht und der "Betriebsschaden" damit weit größer wird, als den Betrag, den der Lohnkostenersatz ausmacht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen608077
    Datum06.02.2010 18:45175533 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIn dem Fall: Natürlich einen Anwalt nehmen. Der kann ggf. eine Abfindung heraus handeln.
    Das kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich.
    Eine Abfindung wird es sicher nicht geben.
    -
    Außerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen..
    -
    Ulrich


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen608080
    Datum06.02.2010 18:57175623 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich WolfDas kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich.
    Eine Abfindung wird es sicher nicht geben.


    ... nur wäre eine Kündigung wegen Feuerwehrdienst egal ob in oder außerhalb der Probezeit rechtswidrig. Und hier drängt sich aus meiner außenstehenden Position durchaus ein (zeitlicher) Zusammenhang auf. Daher würde ich das "sicher" nicht unterschreiben wollen (allerdings auch keine übermäßigen Hoffnungen machen ...).

    Geschrieben von Ulrich WolfAußerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen ...

    ... warum um alles in der Welt sollte man das in einen Lebenslauf schreiben. Im Übrigen müssen mit dieser Begründung ja Arbeitsgerichte ziemlich unterbeschäftigt sein ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608081
    Datum06.02.2010 18:57175944 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfDas kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich.
    Eine Abfindung wird es sicher nicht geben.


    da wäre ich mir (bzgl. der Abfindung) nicht sicher, weil DER Grund ja nach BayFWG (wie auch vermutlich allen anderen) grundsätzlich unzulässig sein dürfte...


    Geschrieben von Ulrich WolfAußerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen..

    Im Lebenslauf steht doch nur der Wechsel des Arbeitgebers - und auf Nachfrage kann man den Grund der Kündigung erläutern. Wenn jemand bei der Fw sein will, wird er wenig Interesse an einer Stelle haben, die ihn genau deshalb nicht nimmt, oder?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen608085
    Datum06.02.2010 19:06175197 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoda wäre ich mir (bzgl. der Abfindung) nicht sicher, weil DER Grund ja nach BayFWG (wie auch vermutlich allen anderen) grundsätzlich unzulässig sein dürfte...
    Das Gesetz spielt doch hier überhaupt keine Rolle, weil Ende, bzw. innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
    -
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIm Lebenslauf steht doch nur der Wechsel des Arbeitgebers
    Ja.
    -
    Geschrieben von Ulrich Cimolinound auf Nachfrage kann man den Grund der Kündigung erläutern.
    Und auf Nachfrage vom künftigen Chef an den vorherigen AG sieht das dann ganz anders aus...
    Oftmals sitzen die AG auch in Verbänden und Stammtischen zusammen...da ist die große Welt manchmal ganz klein.
    -
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn jemand bei der Fw sein will, wird er wenig Interesse an einer Stelle haben, die ihn genau deshalb nicht nimmt, oder?
    Nur leider kann ich von meinem ehrenamtlichen Engagement nicht die Familie ernähren!
    -
    Ulrich


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen608087
    Datum06.02.2010 19:10175213 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayerallerdings auch keine übermäßigen Hoffnungen machen
    Das ist auch meine Einschätzung...
    -
    Geschrieben von Gerhard Bayer... warum um alles in der Welt sollte man das in einen Lebenslauf schreiben.
    Natürlich schreib man das nicht in den Lebenslauf, aber der künftige AG wird sich auch bei der ehemaligen Fa. erkundigen...
    Ulrich


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW608089
    Datum06.02.2010 19:12175897 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Klaus Schillerauch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal.

    Ähm, naja, wenn das so wäre wären wohl die Arbeitsgerichte kaum so überlastet wie sie es sind. Und Arbeitsrechtler bräuchte es dann auch weniger....

    Der Fall ist mal wieder ein Paradebeispiel von der Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen. Weder in der Probezeit noch sonst wann sollte man sich in der heutigen Zeit auf ein Kräftemessen mit Arbeitgeber einlassen. Da sind andere Instanzen gefordert, die das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, z.B. der Wehrführer o.ä. Mein Arbeitgeber akzeptiert grds. auch nicht, dass die Feuerwehr meine Arbeit beeinträchtigt oder ich gar während der Arbeitszeiten zu Einsätzen fahre: Einzige Ausnahme war der Einsturz des Stadtarchivs, da hat er mich auf meine Nachfrage gehen lassen.

    Zu einem Einsatz zu fahren ist ja die eine Sache, aber wenn der Einsatz bei den klaren Ansagen, die es laut Zeitungsartikel hinsichtlich Feuerwehreinsätzen gegeben hat, dann verlasse ich die Einsatzstelle so rechtzeitig, damit man pünktlich auf der Arbeit ist und wenn ich mir dann ein Taxi nehmen. Da muss man auch selbst rechtzeitig den GF ansprechen und signalisieren, dass man ausgelöst werden muss bzw. sonst ohne Ersatz weg muss. Auch das nicht persönliche Bescheid sagen, sonder das Ausrichten lassen über einen Kollegen, dass man später kommt, ist wohl als ungeschickt zu bezeichnen. Für solche Situationen haben wir ein Handy auf dem LF, damit solche Telefonate geführt werden können.

    Wie andere schon geschrieben haben: Die Abmahnung gestützt auf den Einsatz dürfte unwirksam sein. Aber da der Arbeitgeber nicht so dumm war, die Kündigung auch hierauf zu stützen und in der Probezeit die Kündigung ohne Probleme möglich ist, dürfte sich das letztlich nicht zugunsten der Kameradin erledigen lassen. Letztlich ist das Verhalten des Arbeitgebers ärgerlich, ist aber juristisch nicht zu beanstanden.

    Deswegen sollte man sich immer verdeutlichen, dass man mit der Freiwillige Feuerwehr nicht seinen Lebensunterhalt verdienen kann.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen608092
    Datum06.02.2010 19:14175226 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian KruppDie Ankündigung könnte man hinterfragen, bei dem konkreten Einsatzes, wegen dem die Abmahnung erfolgte, kann man jedoch immer noch mit dem BayFwG argumentieren, dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand.

    Das steht aber nicht im ermesen der FA, das zu bewerten. Und noch viel weniger beim Unternehmer. Der kann sich nun im Bedarfsfall an die Kommune als Träger der Fw wenden und vielleicht den tatsächlichen verlust anstelle des Stundenlohns einfordern, wenn man zu dem Ergebni kommt, das hier eine gravierende Fehleinschätzung der Situation vorlag. Was hat das mit der Betroffenen zu tun? Wenn der OrtsBM zuschaut, wie sein GF sinnlose Einsatzkosten verursacht, mag man vielleicht noch eine Eingriffspflicht ableiten können, aber bei der relativ jungen FA (vermutlich) ohne Führungsaufgabe? Nö. Wenn die ebenen dadrüber Mist bauen, ist das doch nicht ihr anzulasten.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen608095
    Datum06.02.2010 19:23175395 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen KahlEgal, von welcher Seite man den Fall betrachtet, die junge Kameradin hat sicher einen großen Fehler gemacht

    Nö, eigentlich nicht. Ungeschickt Verhalten mit für sie nachteiligem Ergebnis. Ein ihr negativ anzulastentes Fehlverhalten, wie es die Redewendung nahelegt, kann ich da allerdings nicht erkennen. Das liegt nach GMV wohl klar auf der Seite de Arbeit"gebers".

    der ihr hoffentlich eine Lehre sein wird.
    Ich hoffe nicht, dass damit die naheliegendste Konsequenz gemeint ist...


    Gruß,
    Thorben


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608097
    Datum06.02.2010 19:25175164 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWenn die ebenen dadrüber Mist bauen, ist das doch nicht ihr anzulasten.Nein, natürlich nicht. Sie muss sich leider faktisch hinterher trotzdem mit den Konsequenzen rumschlagen.


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern608099
    Datum06.02.2010 19:32175571 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyÄhm, naja, wenn das so wäre wären wohl die Arbeitsgerichte kaum so überlastet wie sie es sind. Und Arbeitsrechtler bräuchte es dann auch weniger....

    da mach ich jetzt auch Ähem und na ja, weil, wenn man das so mitbekommt, wegen was gestritten wird und bei welchen Klägern und Beklagten der Verstand ausgeschalten ist....., erlebe ich gerade im bekanntenkreis, wäre vor Jahren noch anders gelöst worden aber gehört nicht hier her, sicher magst du im Grossen und Ganzen recht haben, aber wo führt das hin ? Zweifellos wird ein Arbeitgeber des öfteren fragen, ob man ehrenamtlich auch unter Tags aktiv ist und wird einen anderen Bewerber bevorzugen und anderer Seits wird das EA dadurch geschwächt, da entweder EA ihre Mitgliedschaft aufkündigen oder nicht mehr erscheinen, was der EA-Führung sauer aufstossen wird, ein Spruch fürs Phrasenschwein wie man es macht ist es falsch und mein Ar... ist mir näher als dein Hemd , was wohl dann wieder das EA zu spüren bekommt.
    Und wie schon vorhin erwähnt, was reisst der Arbeitnehmer für eine Lücke wenn er zum Alarm geht, arbeitet er einzeln oder reisst er eine Lücke in einer Produktionskette,während meiner Lehrzeit vor grauer uhrzeit,stellte mein Arbeitgeber schon die Frage wer ihm was ersetzt, obwohl er laut Jugendausbildungsrecht mit mir eigentlich nichts verdienen durfte.
    Grüssle Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen608104
    Datum06.02.2010 19:56175084 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch vermute mal nicht allzuviel.

    Geschrieben von Marc DickeyFalls es eine geben sollte (was ich bei diesen Auftraggebern nicht zwingend voraussetzen würde), dann wird man die wegen des von mir vermuteten obigen Ergebnisses wohl kaum zu Gesicht bekommen.
    Da stellt sich mir die Frage, ob man die "Millionen" nicht sinnvoller verwenden soll und kann.

    Sorry, aber es ist etwas sinnbefreit wenn das eh nichts bringt.

    Wäre super, wenn sich die LFVs und der DFV mal dazu äussern würden was die tollen Kampagnen gebracht haben.
    Wobei, da wird man dann eh nur "Alles gut, alles toll" hören.


    Sauver ou périr

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg608106
    Datum06.02.2010 20:10175347 x gelesen
    Da wächst mir 'ne Feder! Ohne Worte!


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen608113
    Datum06.02.2010 20:52175091 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jörn PatkeDa wächst mir 'ne Feder!

    ... mir ooch !!!

    Leider gibt es solche Fälle immer wieder, aber ...

    Sicher ist, dass man mit der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht sein täglich Brot verdient. Doch was wäre, wenn alle FA in einer FFW in ihrer Arbeitszeit bzw. 2 Stunden vorher nicht zu Einsätzen kommen würden ... ?

    Kann man die Anzahl der freiwilligen FA in ganz Deutschland überhaupt mit anderen (z.B. Hauptamtlichen) kompensieren ??? Wer soll das denn bitteschön zahlen ... und außerdem, passiert dann mal ein paar Tage nischt, würden WIEDER überlegungen angestellt, ob soviele Bezahlte sein müssen.
    Ohne freiwillige geht es nicht, doch dazu müssen ALLE mitmachen ... wirklich ALLE ...

    Was würde denn der besagte Chef machen, wenn er die Hilfe der "freiwilligen" Feuerwehr in Anspruch nehmen muss, aber keiner kommt, weil ja auch die anderen Arbeitgeber ihre Leute nicht zum Einsatz lassen???

    Dieser Vorfall ist nicht nur ein Schlag in mitten der Gesichter, die sich zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei jedem "Un"wetter usw. den Arsch aufreißen, sondern auch ein heftiger Hieb in die Magengrube der Arbeitgeber, die ihre Angestellten laufen lassen, um bei genau solch undankbaren Chefs die Firma zu retten.

    Armes Deutschland, wo willst du noch hin ???

    Gruß Andreas


    Alles meine ganz persönliche Meinung!

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW608121
    Datum06.02.2010 21:37174934 x gelesen
    Und wenn ich vor Ort bin und es sich raus stellt das man meine Mannschaft nur als Billige Arbeitskräfte benötigt kann ich sicherlich auf das nächste Bergungsunternehmen verweisen


    Und so wie sich die Situation auf dem verlinkten Foto darstellt hätte eine Einseituge Strassensperrung vollkommen ausgereicht


    Aber sind wir mal ehrlich,was denkt sich die Führungskraft: Da wie ja schon da sind können wir ja auch mal locker mit Hand anlegen ;-)


    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorHart8mut8 M.8, Aying / Bayern608122
    Datum06.02.2010 21:41175391 x gelesen
    Hallo Forum,
    war der Einsatz berechtigt? Hat sich die Arbeitnehmerin unklug verhalten? Wie sieht’s juristisch aus? All diese Details des Einzelfalles stehen für mich nicht im Vordergrund. Wirklich wichtig ist für mich viel mehr, dass die Einstellung des Arbeitgebers – so, wie sie beschrieben wurde - kein Einzelfall ist.

    Das geht uns alle an
    In weiten Teilen der Bevölkerung mangelt es am Verständnis für die Freiwilligen Feuerwehren. Angestellte Feuerwehrleute haben Angst um ihren Arbeitsplatz, Selbständige fürchten die Reaktionen ihrer Kunden – und viele kommen deshalb manchmal oder öfters nicht zum Einsatz. Das stellt in einigen Kommunen eine massive Bedrohung für die Tagesalarmsicherheit dar. Diese Probleme gehen uns alle an. Denn jeder einzelne von uns kann der Leidtragende sein, wenn er oder einer seiner Angehörigen sich zufällig „zur Unzeit“ in so einer Kommune aufhält und Hilfe durch die Feuerwehr braucht. Diesen Missstand kann und will ich nicht akzeptieren!

    Aufruf an die „Feuerwehr-Oberen“
    Ich jedenfalls habe heute Morgen nach dem Lesen des Artikels in der Zeitung meinen Kreisbrandrat angerufen. Ich habe ihn gebeten, sich mit seinen Kollegen der benachbarten Landkreise abzustimmen und diesen Artikel zum Anlass für eine gemeinsame Initiative zu nehmen. Zusammen mit den Verbänden sollten sie doch bitte beim Innenministerium entsprechende Maßnahmen einfordern. Ziel generalstabsmäßig geplanter Aktionen und Kampagnen muss es sein, breite Bevölkerungsschichten mit aufklärenden Informationen zu erreichen, einen Bewusstseinswandel einzuleiten, auszubauen und nachhaltig zu sichern. Kurz: Es darf nicht bei ein paar gut gemeinten Plakaten bleiben. Idealer Weise sollten alle Bundesländer zusammenarbeiten.

    Crossmediale PR-Kampagne?
    Meiner Meinung nach muss man hier richtig Geld in die Hand nehmen und eine der führenden PR-Agenturen beauftragen. Es geht darum, das Thema in den verschiedensten Medien prominent zu platzieren: denkbar sind beispielsweise Artikel im Spiegel-Magazin (dann zieht die Regenbogenpresse nach), Feuerwehrvertreter in TV-Talkshows, Feuerwehrproblematik als Hintergrundstory von TV-Serien wie Tatort oder Traumschiff, etc. Dazu ist natürlich die gleiche Professionalität erforderlich, mit der große Unternehmen ihre Public Relations angehen. Man braucht Experten, einen langen Atem und entsprechende Budgets. Meine Beispiele sollten nur die Größenordnung der Maßnahmen veranschaulichen. Wahrscheinlich gibt es andere, noch wesentlich bessere, effektivere und preisgünstigere Wege. Das sollen dann die Profis machen.

    Let’s do it!
    Fakt ist: Es muss was geschehen. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Da hilft kein Lamentieren, sondern nur Handeln – und zwar zu allererst von uns Feuerwehrleuten. Wir müssen den Anfang machen. Meine Bitte an alle hier im Forum, wo auch immer euer Platz im Feuerwehrwesen und in der Gesellschaft ist: Jede(r) einzelne möge sehen, was sie/er ohne allzu großen Aufwand beitragen kann … und das dann auch tun :-)! Vielleicht nur ein einziger Anruf, ein Brief, ein Gespräch. Immer höflich (nicht wie einige Kommentare auf chiemgau24.de), immer mit dem gebotenen Respekt für Andersdenkende, konstruktiv und lösungsorientiert. Dann bin ich mir sicher, dass wir den Stein ins Rollen bringen und Vieles zum Besseren verändern können. Ich bin gespannt ...

    Beste Grüße, Hartmut.


    Videos? Ausbildungsmaterial? Orga-Hilfsmittel? Wir wollen bundesweit den Austausch erleichtern und bauen dazu eine kleine Plattform auf:
    www.feuerwehr-aying.de/infos/index.php

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen608127
    Datum06.02.2010 22:05174948 x gelesen
    Schön wäre es...Vollste Zustimmung von mir.
    Aber:
    Es wird im Sande verlaufen, da sich die meisten "Feuerwehr-Oberen" sich selbst in die Tasche lügen und die Augen vor der Wahrheit verschliessen.


    Sauver ou périr

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen608128
    Datum06.02.2010 22:09174915 x gelesen
    Hallo Hartmut,

    man mag es mir negativ auslegen...

    Unsere Gewerkschaft hat aber scheinbar Wochenende. Weil mitlesen tut Sie ja :-(.
    Es wäre hier in ihrem Anspruch erforderlich die deutlichen Worte zu finden.

    Deine Meinung und dein Engagement ist lobenswert.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorHart8mut8 M.8, Aying / Bayern608130
    Datum06.02.2010 22:11175020 x gelesen
    Lieber Eric,
    vielleicht hast du Recht. Aber ... wer hätte früher mal gedacht, dass die Berliner Mauer gekippt werden kann? Wo viele Menschen friedlich etwas wollen, ist alles möglich - denke ich. Lass' es uns einfach mal versuchen :-).


    Videos? Ausbildungsmaterial? Orga-Hilfsmittel? Wir wollen bundesweit den Austausch erleichtern und bauen dazu eine kleine Plattform auf:
    www.feuerwehr-aying.de/infos/index.php

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW608131
    Datum06.02.2010 22:14175197 x gelesen
    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkDas geht uns alle an

    stimmt

    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkAufruf an die „Feuerwehr-Oberen“

    auch richtig

    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkCrossmediale PR-Kampagne?

    kann was helfen

    Letztendlichwird der jungen Dame alles nichts helfen. Aber wäre ich der Kommandant in dem Ort ihres Ex-Arbeitgebers würde ich den Chef mal besuchen und ihm unter vier Augen erklären wo es bei ihm fehlt und was er noch in den VB investieren muß um auf eine freiwillige Feuerwehr verzichten zu können.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608132
    Datum06.02.2010 22:33175012 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Anton KastnerWarum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen".

    Auch dort ist nicht alles Gold was glänzt..

    Ich kenne Fälle in denen sich ein däumchendrehender FA hat unangenehme Fragen stellen lassen müssen weil er nicht die Uhr gedrückt hat und es sich gewagt hatte hinterher nach Hause zu fahren um zu duschen.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen608133
    Datum06.02.2010 22:37174991 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannAber wäre ich der Kommandant in dem Ort ihres Ex-Arbeitgebers würde ich den Chef mal besuchen und ihm unter vier Augen erklären wo es bei ihm fehlt und was er noch in den VB investieren muß um auf eine freiwillige Feuerwehr verzichten zu können.
    Das ist mal eine prima Idee!
    Ich kenne Ag, bei denen würdest Du gar nicht auf den Hof kommen, bzw. mit ihm sprechen können.
    Solche Aktionen helfen uns allen nicht weiter.

    Nur vernünftiger, friedlicher Dialog und Aktionen, wie sie Hartmut M.-T. vorgeschlagen hat können dazu beitragen, Unternehmer zu überzeugen.
    Ulrich


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608134
    Datum06.02.2010 22:38175011 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfVielleicht gib es ja noch die Möglichkeit im Gespräch mit den beiden Parteien und einem Mediator, die Kündigung zurückzuziehen..Zu Wünschen wäre der Kameradin das jedenfalls.

    Und dann? Was hat Sie dann für die Zukunft gewonnen?

    Wenn die Interessensvertretung ein wenig auf Zack wäre würde Sie die Sache ausschlachten und der Kameradin einen neuen "feuerwehrkompatiblen" Job besorgen. Das wäre Propaganda!


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608135
    Datum06.02.2010 22:40175039 x gelesen
    Geschrieben von Marcel Kessler
    vielleicht ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr gewesen in diesem Falle, jedoch sehe ich nicht was dabei die Schuld der Kameradin sein soll?


    Doch. JEDER FA sollte sich seiner Aufgaben und der folgen in bewusst sein. Und wenn es dann zu Interessenskonflikten (sei es AG oder Omas 80ster) kommt muss man abwägen was wichtiger ist.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608137
    Datum06.02.2010 22:45175068 x gelesen
    schuldhaft...

    Mh.. "Ja mein Chef will das nicht und ausserdem hatte ich Bauchweh".

    Käse IMO gegessen! Interessanter wäre es was passiert wenn ein Kommandant weiß das tagsüber 50% seiner Truppen eher unabkömmlich sind.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608138
    Datum06.02.2010 22:50174782 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDas muss ich aber VORHER abklären. Wenn mein AG das nicht will, dann ist das so.

    100% Zustimmung. Und vor allem sollte man die Gutmütigkeit des AG nicht übertreiben. Z.B. hatte ich letztes Jahr einen Lehrgang für den ich normalen Urlaub genommen hatte weil ich eh welchen Ü hatte.

    Aber wenn es hier schon Leute gibt die sich einen Tag Urlaub wegen eines THW Einsatzes zurückholen möchten (und wahrscheinlich auch gemacht hat) dann darf man sich über nichts mehr wundern.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608139
    Datum06.02.2010 22:59175049 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Anderseits hab ich meine Zweifel ob im Falle der Lageristin überhaupt ein "Schaden" für die Firma durch ihre Verspätung entstanden ist. In solchen Fälle überwieg die Pflicht zum Einsatz zu gehen.


    Eine nette Anekdote. Es war ein mal ein FA der arbeitete für einen großen Dienstleister in den Feuersümpfen in einem CallCenter.

    Eines Tages fragte er seinen SV wie es denn mit Feuerwehreinsätzen aussähe, es gäbe da auch Ausgleichszahlungen von der Stadt. Das ganze war absolut entspannt und ohne irgendwelches wedeln mit Gesetzestexten.

    Einige Tage später nach dem sich einige Führungskräfte der Sache angenommen hatten gab es als Antwort:

    "Es wäre nur möglich wenn die Stadt sich bereit erklären würde evtl aufkommende Regressansprüche des Kunden auf Grund nicht vom FA durchgeführter Anrufe zu übernehmen".

    Der FA hat es dann gut sein lassen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen608140
    Datum06.02.2010 23:05175137 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch"Es wäre nur möglich wenn die Stadt sich bereit erklären würde evtl aufkommende Regressansprüche des Kunden auf Grund nicht vom FA durchgeführter Anrufe zu übernehmen".

    Ist das der TK-Laden, der selbst wenn er nachweislich im Unrecht ist keinerlei Regreßansprüche anerkennt und auch Geschäftskunden stundenlang in der Warteschleife hängen? ;-)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen608143
    Datum06.02.2010 23:15174790 x gelesen
    Ich glaube schon das die tiefen Sümpfe "rosa Riese" rülpsen würden....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPatr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü608145
    Datum06.02.2010 23:16175006 x gelesen
    Wie sieht es mit persönlichen Beispielen aus?
    Keinem geht es wirklich sehr nahe wenn er hört wieviele Personen täglich ums leben kommen (egal durch welches ereignis, VU, Brand,...) oder gerettet wurden.. es sind nur zahlen... bis auf eine Zahl.. die Zahl EINS...
    Der Geschäftsführer hat mit Sicherheit auch angehörige... wie würde er reagieren wenn mittags die Polizei im Büro auftaucht und ihm erklären muss, dass jemand verstorben ist weil die Freiwilligen der Hilfsorganisationen nicht vom Arbeitsplatz weg konnten....
    Auch wenn es bei diesem Einsatz nicht um Menschenleben ging, jemand muss auch das machen und das gehört genauso dazu wie Mitbürger zu retten... Eventuell auch irgendwann mal Angehörige des Arbeitgebers.... Da muss / sollte es doch bei jedem "klick" machen oder??


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg608147
    Datum06.02.2010 23:39174748 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWenn die Interessensvertretung ein wenig auf Zack wäre würde Sie die Sache ausschlachten und der Kameradin einen neuen "feuerwehrkompatiblen" Job besorgen. Das wäre Propaganda!

    Hallo,

    eigentlich VOLLTREFFER!

    Vielleicht kann die Kollegin Darmstädter den Fall mal intern abklären und dann pressewirksam aufgreifen. Das wäre doch mal eine gute Gelegenheit den lästigen Kritikern mal so eine richtige Harke zu erteilen:-) Zumindest ein Versuch wäre es wert!

    Man sollte auch den Hintergrund nicht vergessen. Bereits bei der Schaffung der Feuerwehrgesetze in den neuen Bundesländern waren Arbeitgeberverbände aktiv und haben ungeniert gefordert, dass jegliche Verpflichtungen der Arbeitgeber zu unterlassen sind.

    So wie es sich heute darstellt, ist die Bereitschaft der Arbeitgeber (ganz egal ob Privatwirtschaft oder öffentlicher Dienst!!!) für gesellschaftliche Bedürfnisse im Ehrenamt deutlich gesunken.

    Für die nun ohne Arbeit dastehende Kollegin der FF tut es mir leid. Man kann über die Weitsicht (vielleicht auch Erfahrung) diskutieren wie man will, man sollte aber auch das Alter nicht vergessen. Wenn man sich in diesem Alter nicht engagiert, Ideale auslebt, aneckt und sozial denkt, - wann eigentlich dann?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorPatr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü608150
    Datum06.02.2010 23:54174759 x gelesen
    Oder etwas harmloser: Sein LKW steht im Stau (bzw. ein LKW mit seiner Ware) aufgrund eines umgekippten LKWs welcher nicht Zeitnah entfernt werden kann, und er muss wegen Lieferverzögerungen Regress leisten... (etwasübertrieben, aber...)



    Zum anderen denke ich nicht, dass wenn einer seiner Angehörigen verunglückt er seinem AN verbietet den Arbeitsplatz zu verlassen... Ich denke er würde seinem AN ziemlich feuerunter dem hintern machen damit dieser zu seiner Hilfsorganisation eilt!


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608151
    Datum07.02.2010 00:08174831 x gelesen
    Hallo Thorben,

    Geschrieben von Thorben GruhlNö, eigentlich nicht. Ungeschickt Verhalten mit für sie nachteiligem Ergebnis. Ein ihr negativ anzulastentes Fehlverhalten, wie es die Redewendung nahelegt, kann ich da allerdings nicht erkennen. Das liegt nach GMV wohl klar auf der Seite de Arbeit"gebers".
    ich sehe da einen Unterschied zwischen "einen Fehler machen" und "Fehlverhalten"
    Sie (die Kameradin) hat ganz sicher kein Fehlverhalten gezeigt. Allerdings begibt sie sich auf dünnes Eis, wenn ihr Arbeitgeber signalisiert, dass er ein Fehlen am Arbeitsplatz wegen eines Feuerwehreinsatzes nicht duldet und sie dann trotzdem, ausgerechnet noch in der Probezeit, fernbleibt.

    Den jungen Leuten in unserem Löschzug sage ich immer, dass der Arbeitsplatz Vorrang hat und sie sich wegen eines Feuerwehreinsatzes mit dem AG nicht anlegen sollen.

    Geschrieben von Thorben GruhlIch hoffe nicht, dass damit die naheliegendste Konsequenz gemeint ist...
    Nein, die habe ich mit Sicherheit nicht gemeint.
    Mit der "Lehre" meinte ich vielmehr die verachtenswerte Ignoranz und Egoismus, den man gelegentlich (oder schreibe ich besser häufig?) auf Arbeitgeberseite antrifft und mit dem man umzugehen lernen muss. Das Verhalten des Arbeitgebers in diesem speziellen Fall ist das eigentlich Widerliche an der Sache.


    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW608153
    Datum07.02.2010 00:22174815 x gelesen
    Und was ist die Moral der Geschichte, das wir das Freiwillige Feuerwehr Wesen auflösen und uns Flächendeckend Berufsfeuerwehen leisten ?

    Ich denke schon das Gerade anhand solcher Bsp unseren Mitbürgern einmal klar gemacht werden muss , das auch Sie eventuell einmal Hilfe von Ehrenamtlichen benötigen

    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorMike8 D.8, Übach-Palenberg / NRW608154
    Datum07.02.2010 00:37174968 x gelesen
    leute, seht es doch mal realistisch. der arbeitgeber hat ihr bei der einstellung gesagt, das er keine feuerwehreinsätze duldet.

    fragt euch doch mal, wo verdient ihr euer geld, für die brötchen etc.?

    ich bin auch ein mitglied einer freiwilligen feuerwehr. dort versehe ich mit großem engagement meine tätigkeiten, aber ich habe auch eine familie, die ernährt werden will.


    ich sage nur selber schuld.


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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg608155
    Datum07.02.2010 00:38174713 x gelesen
    ...tja die Feuerwehrzukunft sieht sowieso nicht rosig aus...
    Da kommt so einiges noch auf die Länder und Kommunen zu, was Feuerwehr betrifft.
    Mal schauen, wohin die Reise geht...


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608161
    Datum07.02.2010 02:07174898 x gelesen
    Bitte beachten


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8B., Berlin / Berlin608162
    Datum07.02.2010 03:14174962 x gelesen
    Ich kann die Einstellung vom Arbeitgeber nachvollziehen in der heutigen wirtschaftlichen Lage. An seiner Stelle würde ich auch gern Arbeitnehmer haben, die zuverlässig pünktlich an der Arbeit sind, vor allem wenn keine dringenden Gründe für ein Zuspätkommen sprechen: Kisten schleppen? Andere Kameraden waren auch rechtzeitig an ihrer Arbeitsstelle! . . .


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608164
    Datum07.02.2010 08:37174962 x gelesen
    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkIn weiten Teilen der Bevölkerung mangelt es am Verständnis für die Freiwilligen Feuerwehren.

    Sicher?
    Woher stammt der Eindruck?


    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkIch jedenfalls habe heute Morgen nach dem Lesen des Artikels in der Zeitung meinen Kreisbrandrat angerufen. ... Kurz: Es darf nicht bei ein paar gut gemeinten Plakaten bleiben. Idealer Weise sollten alle Bundesländer zusammenarbeiten.


    Interessante Initiative.
    Berichte doch bei Gelegenheit, wie das weiter gegangen ist.


    Geschrieben von Hartmut Müller-TolkIch bin gespannt ...

    ich auch... (s.o.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPatr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü608176
    Datum07.02.2010 09:48174554 x gelesen
    Dann müssten solche Aufgaben aber in Zukunft an die Gemeinde oder an Private übergeben werden. Denn wenn alle FWler pünktlich in ihrer Arbeit erscheinen bleibt es liegen... und oft ist es anscheinend nur durch die Feuerwehr möglich solch ein "Hinderniss" Zeitnah zu beseitigen (wieso weis ich acuh nciht, Spedition sollte hier zügig für Personal zum Umladen sorgen dann würde das klappen - aber ist für die Spedition wohl zu teuer oder nicht machbar). Durch Stau entstehen in Deutschland jedes Jahr hohe Wirtschaftliche Schäden:

    Die durchschnittliche Belastung im Jahr 2008 der befragten Unternehmen lag bei 90.000 Euro pro Unternehmen. Diese Auswertung bezieht sich laut DIHK nur auf die Zeit die Lkw-Fahrer, Monteure oder Handelsvertreter während der Arbeitszeit im Stau stehen. Die Anfahrtszeiten von Arbeitnehmern zur Arbeit seien noch nicht berücksichtigt. „Staus sind verlorene Arbeitszeit. Sie erschweren die Optimierung von Touren und erhöhen die Kosten für Unternehmen“, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Dies würde sich zwangsläufig in den Preisen für Güter und Dienstleistungen niederschlagen.


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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW608178
    Datum07.02.2010 10:13174841 x gelesen
    Hallo alle miteinander,

    Geschrieben von Anton KastnerDarum plädiere ich auch vehement dafür, dass Arbeitnehmer der Gemeinde (auch Angestellte/Beamteam Rathaus, Feuerwehrdienst leisten sollten.
    Warum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen"


    also vermutlich kriege ich hier gerade was in den ganz falschen Hals, aber "Däumchen drehen" im öffentlichen Dienst ist schon lange nicht mehr. Gerade die Vorstellung, dass jeder der dort an nem Schreibtisch oder praktisch arbeitet nichts besseres zu tun hat, als den ganzen Tag auf einen Feuerwehreinsatz zu warten, ist ja wohl mehr als lächerlich.
    Wenn Du einen Arbeitsplatz hast, bei dem man regelmäßig Kundentermine hat, z.B. im Sozialdienst, kann man nicht einfach gehen. Spätestens wenn sich der dritte Bürger beschwert hat, wieso der Kollege den vereinbarten Termin nicht eingehalten hat oder irgendwelche Terminsachen nicht einhalten werden konnten, gibt es da dann auch ganz schnell Wind von ganz steil vorn. (Ok, eine Kündigung aus dem Grund "Feuerwehreinsatz" wird es mit Sicherheit nicht geben, aber karrierförderlich ist es auch nicht unbedingt) KindergärtnerInnen und LehrerInnen können ihre Gruppen/Klassen auch nicht alleine lassen.
    Auf dem Bauhof dasselbe Spiel: Da ist auch nichts mit "Däumchen drehen". Wenn ich alleine daran denke, wieviele Überstunden alleine im Januar geschoben wurden, nur um den Winterdienst aufrecht zu erhalten und die Kolleginnen und Kollegen zu jeder Tag- und Nachtzeit zur Arbeit gerufen wurden... Da kann man sich auch nicht einfach rausziehen um zu einem Feuerwehreinsatz zu fahren.
    Während der "normalen" Arbeit dasselbe Spiel. Die handwerklich arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sind dort meist in Kolonnen eingeteilt und den ganzen Tag im Stadtgebiet unterwegs. Sollte es jetzt während der Dienstzeit zu einem Einsatz kommen, müssten wenigstens zwei Kollegen die Arbeit niederlegen. Nämlich der Kollege der zur FF gehört und der Kollege der ihn zum Gerätehaus fahren muss und u.U. später wieder abholt. Der FFler kann das Dienstfahrzeug ja schlecht mitnehmen und seine Mitarbeiter ohne Ausrüstung irgendwo in der Pampa stehen lassen. So ein "Chauffeurdienst" ist aber nur möglich, wenn das Gerätehaus von der Arbeitsstelle nur ein Paar Fahrminuten entfernt ist. Gerade bei großflächigen Gemeinden wird das schnell schwierig.

    Und wer jetzt argumentiert, er hätte schon städtische Mitarbeiter gesehen, die gerade irgendwo rumlungern obwohl sie eigentlich arbeiten sollten, dem entgegne ich schonmal vorsorglich, dass ich genug Handwerker kenne die mir erzählt haben, wie sie nach Erledigung eines Kundentermins erstmal 1,5 Stunden "Siesta" hielten, bevor sie zum nächsten Kunden fuhren. Außerdem fahren viele Kolonnen während ihre vorgschriebenen Pause nicht zum Bauhof, sondern verbringen die irgendwo draussen in der Nähe ihrer Arbeitsstelle um Fahrzeit zu sparen.



    Bis dato ist der Dienst in der FF freiwillig und nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Es kann doch wohl nicht sein, dass mit dem Ehrenamt "Feuerwehr" dasselbe passiert wie mit dem Wahlehrenamt: Nämlich dass man als im öffentlichen Dienst Beschäftigter hierzu "freiwillig-zwangsverpflichtet" wird.



    Fairerweise muss ich allerdings noch sagen, dass es bei meinem Dienstherren in der Vargangenheit bei Einsätzen von FF, DRK oder THW keine Probleme mit der Freistellung gegeben hat.


    Einen schönen ruhigen Sonntag Euch allen noch!


    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen608182
    Datum07.02.2010 10:58174736 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mike Dauvermann leute, seht es doch mal realistisch. der arbeitgeber hat ihr bei der einstellung gesagt, das er keine feuerwehreinsätze duldet.

    ... rechtlich gesehen ist bereits diese pauschale Forderung (zumindest ohne eine Begründung nach der eine Rechtsgüterabwägung möglich ist) rechtswidrig. Daher kann man das nicht gut finden ...

    Dass sich in der Realität Beschäftigungsverhältnisse ergeben in denen aus objektiven (und nachvollziehbaren) Gründen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz wg. Fw-Einsatz zeitweise oder auch grundsätzlich nicht möglich ist steht auf einem anderen Blatt. Wobei bei Nichterscheinen zu Arbeitsbeginn sich das faktisch für den AG nicht anderes darstellt wie "kurzfristig erkrankt" - also eine Situation die man i.d.R. betrieblich abfangen können muss.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg608195
    Datum07.02.2010 11:59174589 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerVielleicht war das für den AG einfach nur der Tropfen der das Fass überlaufen liess, das wissen wir aber nicht.
    Richtig, das wissen wir nicht.
    Vom "Tropfen auf den heißen Stein" wurde, im Gegensatz zur Begründung der Abmahnung, aber auch nie etwas geschrieben.

    Auf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht.


    Gruß
    Olaf

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608196
    Datum07.02.2010 12:00174723 x gelesen
    Hi THomas,
    Geschrieben von Thomas BeckerIch kann die Einstellung vom Arbeitgeber nachvollziehen in der heutigen wirtschaftlichen Lage.

    Ja, bei Arbeitgebern kann man alles nachvollziehen - auch Dumpinglöhne, Arbeitszeiten jenseits von Gut und Böse, Weihnachts- Urlaubsgeld gestrichen, tägliche Kündigungsmöglichkeiten.

    Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist das sich 'besacken' wollen auf den Knochen seiner Angestellten. Immer und überall noch den letzten Cent herauspressen. Arbeitsverhältnisse, die mehr von inneren und äußeren Zwängen, restriktiven Regelungen, Abmahnungen und weiß der Geier was geprägt sind, als von einem sozialen Verantwortungsgefühl des AG gegenüber seinen Angestellten.

    Wo ist derjenige, der diesem "Arbeitgeber" einmal ganz klar sagt, dass er sich mit seiner strikten Vorgabe "meine Angestellten haben nicht an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen" und jeden Verstoss dagegen sofort mit einer Abmahnung sanktioniert auf eine ganz niedrige moralische Stufe, wenn nicht sogar ins Abseits jeden gesellschaftlichen Lebens stellt.

    Ich würde von dem Laden keine Kindermöbel kaufen wollen, so denn die Informationen aus einem der hier verlinkten Foren stimmen.


    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorJ@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS608205
    Datum07.02.2010 12:31174835 x gelesen
    Hey,



    nehmen wir uns doch einmal einen Moment Zeit und blicken wir zurück bis zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehren....


    War es nicht so, dass alle Bürger bei einem Feuer Eimerketten gemacht haben um auch -->sich<-- vor dem Ausbreiten des Feuers in den engen Bebauungen der Städte und Siedlungen zu schützen?

    Da hat jeder mit geholfen, bevor er selber die "Freiwilligen" braucht...

    So dann wurde das irgendwann Professioneller. Es haben sich die Leute in Feuerwehren mit spezielleren Gerätschaften organisiert. Wenn dort jemand mit dazwischen gewesen wäre, der im Dorf oder der Stadt querschießt, hätte man sein Grundstück vielleicht weniger Sorgen gemacht um sein Hab und Gut...

    Übertragen auf heute:

    Ich würde mir wünschen, dass man sich eine Liste solcher Betriebe anlegt und den Betrieben dann sagt, tut uns leid, Sie sind vom Freiwilligen Brandschutz ausgeschlossen, wenn ihr Betrieb brennt werden wir Ihnen nur bedingt oder keine Hilfe leisten.

    ---> Das hört sich jetzt echt hart an, man wird mich wahrscheinlich in der Luft zerreißen. Aber: Aufgrund der Gesetze geht das natürlich (Zumindest als Organisation und Feuerwehr) sowieso nicht. Jedoch würde in solchem Fall der Versicherungsbeitrag für eine solche Firma vermutlich ganz ganz leicht steigen??? Außerdem hat die Firma ja noch die Möglichkeit eine Werkfeuerwehr einzurichten, um die Beiträge wieder zu senken.


    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die private eigene Motivation ebenfalls sinkt, zu dieser Firma in den Einsatz zu fahren. --- Privat könnte ich mir vorstellen, dass ich die Hilfeleistung bestreike! Schließlich sind wir ja (nur) die Freiwillige Feuerwehr. Und mit Ankündigung der privaten Mitglieder und einem festen Termin, der Betrieb soll ja auch eine Chance haben den Brandschutz anderweitig zu gewährleisten, könnte ich mir das vorstellen...



    Dieser Artikel ist echt haaresträubend und erzeugt sicher bei uns allen gewaltig Ärger und Zorn. Meiner Meinung nach kann man sich das nicht mehr gefallen lassen!


    ^^Das ganze ist natürlich nur eine private Meinung... Usw...
    Jetzt dürft ihr mich für meine Ansicht gerne in der Luft zerreißen.


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern608206
    Datum07.02.2010 12:33174575 x gelesen
    Geschrieben von Olaf SebastianAuf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht.


    und wie das hier funktioniertG


    aber auch nie etwas geschrieben.

    eben

    Geschrieben von Olaf SebastianAuf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht.

    der war nicht nur flüssig sondern überflüssig

    Grüssle


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW608210
    Datum07.02.2010 12:51174502 x gelesen
    Hallo Jan,

    ist ja nett gemeint, aber in der Luft zerreißen wird Dich niemand, denn:
    Geschrieben von Jan Henrik OllenborgerIch würde mir wünschen, dass man sich eine Liste solcher Betriebe anlegt und den Betrieben dann sagt, tut uns leid, Sie sind vom Freiwilligen Brandschutz ausgeschlossen, wenn ihr Betrieb brennt werden wir Ihnen nur bedingt oder keine Hilfe leisten.

    ...du hast offensichtlich den Sinn und Zweck der Einrichtung Feuerwehr nicht verstanden. Wenn dieses Spiel "Monopoly" heißen würde, würde ich Dir jetzt sagen:"Gehe zurück zur Badstrasse!"

    Das Ansinnen, Betriebe (evtl. auch Privatpersonen?) hinsichtlich des gewährten Brandschutzes zu klassifizieren, steht im eklatanten Gegensatz zum Grundgedanken einer jeden Feuerwehr. Bitte überprüfe selbst Deine Einstellung.

    Eimerketten gab´s früher, wenn ein Feuer ausbrach und nicht dann, wenn es beim Bürgermeister oder Kaufmann brannte und beim Bettler oder Scherenschleifer blieben die Eimer stehen. Ein Schadenfeuer ist die Bedrohung einer Gemeinschaft (Dorf, Gemeinde, Stadt) und nicht die Bedrohung eines Einzelnen.


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg608212
    Datum07.02.2010 12:59174795 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jan Henrik OllenborgerIch könnte mir allerdings vorstellen, dass die private eigene Motivation ebenfalls sinkt, zu dieser Firma in den Einsatz zu fahren. --- Privat könnte ich mir vorstellen, dass ich die Hilfeleistung bestreike! Schließlich sind wir ja (nur) die Freiwillige Feuerwehr. Und mit Ankündigung der privaten Mitglieder und einem festen Termin, der Betrieb soll ja auch eine Chance haben den Brandschutz anderweitig zu gewährleisten, könnte ich mir das vorstellen...

    nicht "bestreiken". Das geht ja nicht.

    Aber wer hindert die Feuerwehrangehörige in der Gemeinde wo diese Firma sitzt genau die selben Maßstäbe wie der Chef dieser Firma anzulegen?

    => "ich kann und darf meinen Arbeitsplatz bei Alarm nicht verlassen"


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen608220
    Datum07.02.2010 13:25174216 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen KahlWo ist derjenige, der diesem "Arbeitgeber" einmal ganz klar sagt, dass er sich mit seiner strikten Vorgabe "meine Angestellten haben nicht an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen" und jeden Verstoss dagegen sofort mit einer Abmahnung sanktioniert auf eine ganz niedrige moralische Stufe, wenn nicht sogar ins Abseits jeden gesellschaftlichen Lebens stellt.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen ...

    "Meine Arbeitnehmer dürfen nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen" ...., egal, welcher Giftstoff unser Trinkwasser gefährdet, ob ein Waldbrand unseren Heimatort bedrohlich nahekommt oder gerade 3 Kinder um ihr Leben kämpfen, weil sie kurz vorher auf dem anscheinend zugefrorenem Dorfteich eingebrochen sind!!!

    Da gibt es in dieser Gesellschaft schon Menschen, die sich "freiwillig" für die Gesellschaft einsetzen, die freiwillig unter extremen Bedingungen Menschenleben retten oder unsere Umwelt schützen, die das alles "freiwillig" machen, für die ganze Gesellschaft, für jeden einzelnen in dieser Gesellschaft. Und dann tritt eine Person dieser Gesellschaft auf die Bühne, verbietet jemanden, anderen Menschen, die aus irgendwelchen Gründen um ihr Leben kämpfen, denen zu helfen ....
    Wie würde es der zu rettenden Person gehen, wenn man ihr sagen müsste, dass es mit ihrer Rettung noch etwas dauert, da einige nicht helfen dürfen ????

    Darf ein "Arbeitgeber" über Leben und Tod entscheiden ???

    Wie sieht es denn aus, wenn aus einem zunächst normalen Feuerwehreinsatz ein Katastrophenfall wird? .... Hochwasser ... Waldbrand ...

    Ps: Ich weiß, dass der hier vorliegende Fall nischt mit Menschenrettung zu tun hatte, sondern es um das entladen eines LKWs ging. Doch das wäre, bzw. war dem Arbeitgeber ja egal, da er ja bereits im Vorfeld die Teilnahme grundsätzlich an einen Feuerwehreinsatz verboten hatte!

    Gruß Andreas


    Alles meine ganz persönliche Meinung!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608222
    Datum07.02.2010 13:28174570 x gelesen
    Geschrieben von Carsten SchwarkBis dato ist der Dienst in der FF freiwillig und nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Es kann doch wohl nicht sein, dass mit dem Ehrenamt "Feuerwehr" dasselbe passiert wie mit dem Wahlehrenamt: Nämlich dass man als im öffentlichen Dienst Beschäftigter hierzu "freiwillig-zwangsverpflichtet" wird.Dazu würde es "nur" eine Gesetzesänderung brauchen.

    Aber selbst dann würde ich in den Kommunengrößen, wo eine solche Zwischenlösung zwischen EA und HA Sinn machen könnte, darauf tippen, dass bei den kommunalen Verwaltungen (Rathaus und Bauhof hier zusammen gesehen) kein Drittel der Mitarbeiter sinnvoll als Feuerwehrverstärkung im Sinne der Tagesalarmsicherheit angesehen werden kann.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608226
    Datum07.02.2010 13:36174683 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAber wer hindert die Feuerwehrangehörige in der Gemeinde wo diese Firma sitzt genau die selben Maßstäbe wie der Chef dieser Firma anzulegen?

    Die moralischen Werte, die Grundlage unseres Dienstes sind zum Beispiel.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW608230
    Datum07.02.2010 13:44174491 x gelesen
    Hallo Florian,

    Geschrieben von Florian BeschJEDER FA sollte sich seiner Aufgaben und der folgen in bewusst sein. Und wenn es dann zu Interessenskonflikten (sei es AG oder Omas 80ster) kommt muss man abwägen was wichtiger ist.

    Das habe ich auch nicht gesagt, in meiner Antwort ging es darum, ob der Einsatz der Feuerwehr gerechtfertigt war. Und wenn ich im Einsatz bin habe ich den dienstlichen Weisungen meines Vorgesetzten zu folgen. Und wenn die halt ist "ihr ladet jetzt diesen LKW aus" dann ist das so und ich habe mich dessen zu beugen. Ob sinnig oder nicht. Wo kämen wir denn hin wenn jeder FA an der Einsatzstelle anfangen würde rumzudiskutieren.

    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg608232
    Datum07.02.2010 13:44174565 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus WeberDie moralischen Werte, die Grundlage unseres Dienstes sind zum Beispiel.

    Auch wenn mir bei so einer Sache das "Messer in der Tasche aufgeht" würde ich trotzdem, sofern nicht wirklich was gewichtiges dagegensteht, im Einsatzfall auch zu einem Einsatz in der "betroffenen" Firma kommen.

    Das sehe ich genauso wie nach der x. Fehlalarmierung durch die selbe BMA. Da werde ich auch wenn es mir stinkt zum Einsatz gehen.

    Aber mein Gedankengang ist doch eine gute Argumentation um dem Chef dieser Firma die möglichen Konsequenzen seiner Einstellung klarzumachen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP608235
    Datum07.02.2010 13:47174422 x gelesen
    Definitiv. Aber selbst wenn ich "nur" 10% zusammenbekomme würde das bei uns einen Zug erbringen.
    Meine "Zweitwehr" bringt, sofern ich mich nicht verzählt habe, 10 Mann aus der Verwaltung in den Einsatz. Das verteilt sich fast 50:50 auf Verwaltung und Bauhof/Kläranlage. Allerdings auf zwei Wachen verteilt....


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW608237
    Datum07.02.2010 13:49174456 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschschuldhaft...

    Mh.. "Ja mein Chef will das nicht und ausserdem hatte ich Bauchweh".


    Darüber müssten dann im härtesten Fall die Gerichte streiten.
    Aber Schuld/Verschulden impliziert immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz.



    Geschrieben von Florian BeschInteressanter wäre es was passiert wenn ein Kommandant weiß das tagsüber 50% seiner Truppen eher unabkömmlich sind.

    Ich denke hier wären wir dann beim Organisationverschulden.

    Grüße

    Marcel

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    AutorJ@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS608239
    Datum07.02.2010 13:57174431 x gelesen
    Ich möchte nochmal schnell hinzufügen, da dass scheinbar noch nicht klar genug herrüber kam...


    Ein solcher Betrieb kann ja eine eigene Feuerwehr unterhalten. Hauptamtlich! So war der Gedanke. Es hat ja nioemand gesagt, dass keinem geholfen wird. Durch wen ist nur die Frage.


    Man muss den Betrieben klar machen, dass Sie von der "Gemeinschaft" Feuerwehr profitieren!

    ---> Dazu sollte dieses Beispiel dienen. Nicht um in Not geratene stehen zu lassen. Und tut mir echt leid: Es mit Moral zu bezeichnen seinen Job für die Feuerwehr aufzugeben und ins Feuer zu legen, dass muss wohl jeder für sich selbst entscheiden... Denn wenn der Chef eine solche Situation ankündigt, wird die Luft schon dünn! --> Dennoch ist der Beitrag im Zorn wohl vll. etwas abgeschweift und kam etwas verkehrt herüber.

    (Klar gibt es auch Betriebe bei denen man unter umständen unabkömmlich sein kann!!!)

    Es gibt Berufe, da kann man froh sein, wenn man eine sichere Stelle hat... Da hängt heute ziemlich viel dran!


    Der Umfang dieses Themas ist so groß, dass man wohl sagen muss, klar gibt es Situationen, da ist dieser Gedankengang verwerflich. Fakt ist aber auch das die Feuerwehrleute nicht zum "Sklaven" der Gemeinschaft werden sollten...

    In Zeiten in denen wir angegriffen werden, von Passanten geschlagen und die Arbeitsplätze verlieren ist bei mir das Maß voll! <--- Unsere Moral treibt uns aber denoch wieder los, wenn es piept und das ist doch immernoch gut. Aber man sollte mal ruhig mal drüber nachdenken... Und dann wird klar, dass man in skrupellosen Zeiten auch mal handeln muss...

    Denn mich würde es nicht wundern, wenn dieser Fall in Sande verläuft...

    Die (arme) Kameradin steht nun ohne Job da... Ich hoffe natürlich und wünsche ihr, dass sie einen besseren Job bei einem besseren Arbeitgeber findet, der hoffentlich auch noch verständnis für ihr Hobby hat.

    Und viel wichtiger, dass sie auch weiterhin ihrem Hobby nachgeht!




    ---> Private meinung!


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg608240
    Datum07.02.2010 13:57174644 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAber mein Gedankengang ist doch eine gute Argumentation um dem Chef dieser Firma die möglichen Konsequenzen seiner Einstellung klarzumachen.

    Was mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt.

    Dann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen.

    Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608241
    Datum07.02.2010 13:58174398 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachAber selbst wenn ich "nur" 10% zusammenbekomme würde das bei uns einen Zug erbringen.Bei den Kommunengrößen, die ich im Hinterkopf hatte (z.B. meine eigene), wären 10%, selbst wenn immer verfügbar, gerade so eine Staffel.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJ@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS608242
    Datum07.02.2010 14:03174264 x gelesen
    Wenn er ne eigene Feuerwehr unterhalten müsste und die dann die FF anfordern wärs ja ok, dann würde er den moralischen Wert dieser, unserer Arbeit auch wieder zu schätzen wissen. Und das weiß heute ja leider FAST niemand mehr...


    ---> eigene Meinung


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    AutorJ@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS608244
    Datum07.02.2010 14:05174147 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian Fischer--- Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten...



    stimmt!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608245
    Datum07.02.2010 14:07174260 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWas mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt.

    Dann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen.
    Ich denke, da die Branche des Geschäftsführers in Kommentaren bei den Zeitungsberichten schon genannt wurde, dürfte in der Region selbst der Firmenname schon klar sein.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP608247
    Datum07.02.2010 14:11174172 x gelesen
    Ich bin auch mal ganz platt von der Gesamtzahl der Beschäftigten ausgegangen. Also inkl. Halbtagskräfte, Kommunaler Forst, etc. Aber ich denke wir sind mit den 10 schon recht gut dabei.

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW608248
    Datum07.02.2010 14:11174475 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerChristian Fischer, Wernau
    Datum: 07.02.2010 13:57:55
    Text: Geschrieben von Jürgen M@yer"Aber mein Gedankengang ist doch eine gute Argumentation um dem Chef dieser Firma die möglichen Konsequenzen seiner Einstellung klarzumachen."

    Was mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt.

    Dann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen.

    Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten...




    Ganz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren .



    Darüber sollten sich Gemeinden und Politiker einmal Gedanken machen. Und wenn in ferner Zukunft dann vielleicht noch eine Steuererleichterung herausspringt wäre dem Ehrenamt sehr geholfen.


    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen608249
    Datum07.02.2010 14:16174171 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen.

    Wo lebst du denn?
    Das juckt doch den Bürger nicht. Wenn ich n Salatkopf brauche, frage ich im Geschäft auch nicht, ob sie in den letzten Tagen Leute entlassen haben.
    Sorry, das ist schon etwas naiv. Schöne heile Welt!

    Geschrieben von Christian FischerMit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten...


    Waren auch bestimmt andere Vorraussetzungen oder?
    Was lief da im Vorfeld?


    Sauver ou périr

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608250
    Datum07.02.2010 14:16174346 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlGanz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren .

    Gibt es schon:



    Geschrieben von Gunnar KreidlDarüber sollten sich Gemeinden und Politiker einmal Gedanken machen.

    Die entsprechenden Ideen liefert u.a. der DFV.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW608252
    Datum07.02.2010 14:24174144 x gelesen
    Naja, da steht aber die Feuerwehr im Vordergrund.
    Was ich sinniger fände wären die Firmenlogos und dort druter, kleiner, das diese sich für die Feuerwehr engagieren.
    Für mich wäre das Hervorheben ebend der Firmen wichtiger als mein Emblem/Logo der Org.
    Gruß
    Sven


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608256
    Datum07.02.2010 14:33174345 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerUnd wenn die halt ist "ihr ladet jetzt diesen LKW aus" dann ist das so und ich habe mich dessen zu beugen.

    Und wenn es 7.15 Uhr ist und meine Schicht beginnt um 8.00 Uhr muss ich überlegen wie es weitergeht,

    Und wenn ich weiß das das was hier läuft eher unter den Bereich "Serviceaufgaben" fällt und ich dann weiß das mein Chef eher nicht so der Feuerwehrfreund ist ist die Frage ob ich mich ablösen lasse aus meiner Sicht sehr schnell beantwortet.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608258
    Datum07.02.2010 14:39174263 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Aber wer hindert die Feuerwehrangehörige in der Gemeinde wo diese Firma sitzt genau die selben Maßstäbe wie der Chef dieser Firma anzulegen?

    => "ich kann und darf meinen Arbeitsplatz bei Alarm nicht verlassen"


    Und dann hat jeder nachher einen DIN A 4 Ordner dabei in den steht bei welchen Firmen man kommen kann, wo man sich eher Zeit lassen kann und wo man immer dringende andere Pflichten hat :-)

    Wenn überhaupt würde ich als Wehrführer mit den Chef ein Gespräch führen.

    Schöner Laden hier.. alles selbst aufgebaut?... viel Zeit und Geld, aha... stellen Sie sich vor morgen brennt es und keiner kommt weil jeder Chef was dagegen hat.. .

    Klingt zwar wie eine Kaltakquise bei der Mafia.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608259
    Datum07.02.2010 14:41174129 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDie entsprechenden Ideen liefert u.a. der DFV.

    Wobei das auch so ein diffuses Etwas in meinen Augen ist.

    Hier sind die Gemeinden gefragt für die Firmen einen "Mehrwert" zu schaffen.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW608260
    Datum07.02.2010 14:41174219 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschUnd wenn es 7.15 Uhr ist und meine Schicht beginnt um 8.00 Uhr muss ich überlegen wie es weitergeht,

    Da war auch hier nicht das Thema und da stimme ich dir zu.


    Geschrieben von Florian BeschUnd wenn ich weiß das das was hier läuft eher unter den Bereich "Serviceaufgaben" fällt und ich dann weiß das mein Chef eher nicht so der Feuerwehrfreund ist ist die Frage ob ich mich ablösen lasse aus meiner Sicht sehr schnell beantwortet.

    Was mich wundert. Hier scheint weit verbreitet zu sein, dass dieses Rauslösen so ohne weiteres möglich ist. Also wenn ich jetzt überlege, bei uns ist das vielleicht bei 1-2 Personen möglich. Wenn jetzt ein paar beschließen, dass sie jetzt arbeiten gehn, weil der Einsatz jetzt langweilig/nicht mehr in der Erstphase ist, dann wirds ganz schnell eng.

    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen608261
    Datum07.02.2010 14:42174284 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschKlingt zwar wie eine Kaltakquise bei der Mafia.

    Wenns gut läuft hat man ein zahlendes Mitglied mehr für den Verein ;-)
    (Das könnt ihr jetzt auslegen wie ihr wollt)


    Sauver ou périr

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 608262
    Datum07.02.2010 14:45173990 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerHier scheint weit verbreitet zu sein, dass dieses Rauslösen so ohne weiteres möglich ist

    Mal aus den Nähkästchen..

    Ich kenne nichts anderes. Wobei es wenn es viele waren mal eine Hand voll waren. Ohne die die erst ab Arbeitsbeginn - X garnicht kommen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen608263
    Datum07.02.2010 14:45174264 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Eric MartiniWenns gut läuft hat man ein zahlendes Mitglied mehr für den Verein ;-)

    oder es läuft anders und es brennt kurz darauf tatsächlich dort... Unabhängig von der Ursache wüßte die Presse da ziemlich schnell von dem Gespräch kurz vorher...

    "Wir bieten Schuuutz"... ;-)


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP608266
    Datum07.02.2010 14:52174252 x gelesen
    Die Aktion hat einen ehrenwerten Hintergrund, praktisch läuft das u.U. so, dass es ein einmaliger kleiner Zeitungsartikel für den Betrieb ist, das Schild bzw. die Urkunde verblichen in irgendeiner Ecke hängt (unabhängig von der Mitarbeiterentwicklung des Betriebes), und die Selbstständigen, deren gesamter Betrieb durch Feuerwehreinsätze faktisch lahmgelegt ist, fragen sich wieso sie noch nichtmal dieses olle Schild und den kleinen Werbeartikel erhalten, während Betriebe, wo überspitzt gesagt von 10 Mitarbeitern 1 Feuerwehrangehöriger freigestellt wird, als "Partner der Feuerwehr" gefeiert werden.

    Also: gute Anfangsidee, aber noch sehr, sehr ausbaufähig.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608268
    Datum07.02.2010 14:55173949 x gelesen
    Geschrieben von ------ Was mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt.


    Der würde sich wahrscheinlich wundern wieviel Feuerwehrleute und Angehörige zu seiner Kundschaft gehören. :-/


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen608271
    Datum07.02.2010 14:59174452 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWas mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden.

    Dem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608274
    Datum07.02.2010 15:02174623 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gunnar KreidlGanz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren .

    Darüber sollten sich Gemeinden und Politiker einmal Gedanken machen. Und wenn in ferner Zukunft dann vielleicht noch eine Steuererleichterung herausspringt wäre dem Ehrenamt sehr geholfen.


    Ich mag die Idee nicht, dass man jemanden lobt oder gar auszeichnet, nur weil er einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Ich zahle auch meine Steuern und kriege dafür keine Plakette oder so einen Quatsch.
    Ein Unternehmen, welches gegen gültiges Recht verstößt, sollte einfach für einen bestimmten Zeitraum
    - von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden (das kann z.B. heute schon gemacht werden, wenn der Unternehmer rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist)
    - jeden Anspruch auf Subventionen, Steuererleichterungen etc. verlieren.

    Wenn das wirklich ein Unternehmen für Kindermöbel ist, dann stellen die evt. auch Tische und Stühle für Schulen her. Wenn der Geschäftszweig z.B. für fünf Jahre komplett wegbricht, dann würde der Unternehmer sich vielleicht nochmal überlegen, ob er seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen will.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern608277
    Datum07.02.2010 15:05173934 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey--- Dem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein.

    Ich hätte Hersteller/Vertrieb gefunden der passen würde. Nenne ich natürlich hier nicht, klar.
    Ich hoffe das es im LK FFB Kreise zieht. Wer weiß ob der es dann am Umsatz zu spüren bekommt. Das wäre eine "Erziehungsmethode" die mit Sicherheit wirken würde.


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen608283
    Datum07.02.2010 15:23174044 x gelesen
    Geschrieben von Marcel Kesslerda stimme ich dir voll und ganz zu, meine Aussage bezog sich eher auf die aufkeimende Diskussion, ob es überhaupt nötig gewesen ist, dass die Feuerwehr die Bergung übernimmt.

    Natuerlich ist das wichtig...die Kameradin waere evtl. puenktlich zu ihrem Job gekommen.

    Wenn bei uns die akute Einsatzphase vorbei ist, machen wir meist einen "Kassensturz", ueberlegen ob und welche Aufgaben durch die Feuerwehr noch zu erledigen sind, welche Kameraden dringende Termine haben, und setzen die verbleibenen Einheiten neu zusammen.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW608311
    Datum07.02.2010 16:10173924 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottWenn bei uns die akute Einsatzphase vorbei ist, machen wir meist einen "Kassensturz", ueberlegen ob und welche Aufgaben durch die Feuerwehr noch zu erledigen sind, welche Kameraden dringende Termine haben, und setzen die verbleibenen Einheiten neu zusammen.


    Finde ich auch eine sehr gute Lösung. Jedoch wissen wir nicht, wie das in dem Einsatz war. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, ob der Einsatz sinvoll war oder nicht.
    Vielleicht hat der Einsatzleiter gesagt: "Hier geht mir keiner bis das aufgeräumt ist.. "... aber das und alles weitere ist spekulation.

    Grüße
    Marcel

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg608318
    Datum07.02.2010 16:18174146 x gelesen
    ???

    Keine Ahnung was du mir damit sagen willst.

    Hab ich dich falsch verstanden? Oder du mich?


    Gruß
    Olaf

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern608325
    Datum07.02.2010 16:51173887 x gelesen
    beides ich hab dich falsch verstanden und die Zitatfunktion ist mir völlig misslungen , sorry passt schon
    Klaus


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern608338
    Datum07.02.2010 17:40174007 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerIch denke hier wären wir dann beim Organisationverschulden.

    Selbst wenn er es weiß und es im besten Fall sogar offen kommuniziert. Was sollte er dagegen tun? Inwieweit willst du ihm denn hier eine Schuld anlasten? Herzaubern kann er FA auch nicht und insb. dann ist es schwierig, wenn nun mal die meisten tagsüber woanders arbeiten.
    Dass es ein nicht zu unterschätzendes Problem ist, das sich wohl - v.a. auch bei solchen Aktionen seitens der AG - in nächster Zeit zusehends zuspitzen wird, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Nur, eine nachhaltige Lösung dafür zu finden ist ungleich schwieriger, als zu dieser Erkenntnis zu gelangen.


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW608390
    Datum07.02.2010 20:42174190 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfNur vernünftiger, friedlicher Dialog und Aktionen, wie sie Hartmut M.-T. vorgeschlagen hat können dazu beitragen, Unternehmer zu überzeugen.

    Hab ich was anderes geschrieben?

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg608608
    Datum09.02.2010 10:40173913 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Ähnlich ist es mir auch ergangen: Als dieser Alarm eingenagen ist bin ich auch sofort zum Gerätehaus geeilt und habe ein Fahrzeug als Maschinist besetzt. Meine Aufgabe war es die Wasserversorgung vom nahegelegenem See duch eine TS8 sicher zu stellen. An meiner Pumpe hing anfangs die Drehleiter, dann später der Sicherungstrupp für den IA, später dann die Nachlöscharbeiten.
    Ich persönlich realisierte sofort, dass dieser Einsatz "etwas länger" dauern könnte, und habe deshalb meinen, jetzt ex-, Arbeitgeber angerufen mit der Nachricht, bin im Einsatz kann nicht kommen. In dieser Woche hatte ich Nachtschicht und mußte die Nachttour (in einer Spedition) mit einem 40tonner fahren. Mein Anruf war gegen 13 Uhr (ging nicht früher, Alarm 11.47 Uhr), die Abfahrt war gegen 18 Uhr.
    Die Chefin reagierte zuerst leicht angesäuert, sie rufe aber zurück. Eine halbe Stunde später klingelte das Telefon der Springer "kann" nicht, und ich muß Pünktlich zur Arbeit erscheinen. Ich versuchte ihr zu erklären, das ich nicht einfach so weggehen kann, da von meiner Pumpe Menschenleben gesichert werden. Ich muß es mit dem Einsatzleiter abklären, das dieser einen Ersatz für mich organisiert. Sie beendet dieses Telefonat mit den Worten: "Ralf, mach dir gedanken, wer dir deinen Lohn bezahlt. Ich, oder die Feuerwehr!" Ich war zugegebenermaßen sprachlos.
    Kurzum: Ich konnte meine Arbeit pünktlich antreten. Fragt nur nicht, wie ich ausgesehen habe. Einen Verdienstorden dem, der den Kaffee und die Thermoskanne erfunden hat.
    Danach hatte ich ein, wenig Produktives, Gespräch mit der Chefin, in der sie ihre Position noch einmal klarstellte. Im Einstellungsgespräch wurde meinerseits mitgeteilt das ich in der FF bin und es auf der AG Seite keine Probleme geben würde. Zwei Monate später habe ich gekündigt (wegen Lohn, Arbeitsstunden) und bin jetzt in einer Firma angestellt mit der Gigantischne Größe von 4,5 Mitarbeiter. Einsätze stellen bei uns kein Problem dar, da meine Chefin Vorsitzende einer DRK-Bereitschaft ist, und mein Chef in einer FF, sowie Gefahrgutberater im LKR OG ist. Dies sind die letzten die nein sagen, wenn ein Alarm aufläuft.

    Selbstverständlich muß man Abwägen, ob man seinen Arbeitsplatz verlassen kann. Mein Schwager z.B. kann nicht einfach so seinen Arbeitsplatz (Zulieferer Automobil) verlassen, weil dann die Maschine steht und ein Auftrag dann nicht fertig wird. Die folgen sind dann astronomisch: Kunde weg, Auftrag weg, Konventionalstrafe. Genau so ist es bei meinem Bruder.

    Was im Vorfeld in der Firma gelaufen ist, weiß ich nicht und will mich auch nicht dazu äußern. Allerdings ist die Aussage des Chefs eine Frechheit. Wenn man einen Unbequemen Mitarbeiter loswerden will, braucht es dazu keinen Einsatz. Zumal sie sich ja noch in der Probezeit befunden hat. Hier reicht im Prinzip die Aussage: "Du brauchst ab morgen nicht mehr zu kommen, die Papiere sind in der Post."

    Ich persönlich habe in der Probezeit den Pipser zu Hause gelassen, nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Das Kommando wußte davon und wir haben es dann so geregelt: Falls Personalnotstand herrscht, kann er mich anrufen und ich frage den Chef ob ich weg darf, oder eben nicht. Diese Lösung ist, meiner Meinung nach, für mich die beste Möglichkeit gewesen meinem Ehrenamt nachzukommen, und nicht meine Stelle zu gefährden.

    Mkg
    Ralf


    "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen608623
    Datum09.02.2010 12:12173828 x gelesen
    Berricht kommt gleich auf RTL bei Punkt 12!!!


    Sauver ou périr

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg608624
    Datum09.02.2010 12:20173921 x gelesen
    hallo,

    mir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen:

    Simone wünschte da ihrem ehemaligen Arbeitgeber das im Falle eines Einsatzes in seiner Firma immer genügend Feuerwehrleute verfügbar sind.

    [wurde so sinngemäss vorhin auf RTL so gesendet]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?608626
    Datum09.02.2010 12:30173759 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasIch persönlich habe in der Probezeit den Pipser zu Hause gelassen

    Hätte sie wohl besser auch gemacht.

    Geschrieben von Ralf HaasSelbstverständlich muß man Abwägen, ob man seinen Arbeitsplatz verlassen kann.

    Und da sehe ich halt gerade in der Probezeit Schwierigkeiten. Unvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut.

    Recht haben und Recht bekommen...


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen608686
    Datum09.02.2010 18:33173489 x gelesen
    N'abends,

    Geschrieben von Michael MehrlUnvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
    Sie ist nicht einfach abgehauen, sondern ist nach einem Nachteinsatz eine gute Stunde zu spät gekommen. Noch dazu mit telefonischer Vorwarnung...

    Gruß
    Mathias


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen608690
    Datum09.02.2010 18:43173410 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Michael Mehrl
    Unvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut.
    Abhaut? - und sind die PZ gesetzesfreie Zeiträume?


    mkg hwk

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen608691
    Datum09.02.2010 18:58173780 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    mir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen:

    Simone wünschte da ihrem ehemaligen Arbeitgeber das im Falle eines Einsatzes in seiner Firma immer genügend Feuerwehrleute verfügbar sind.

    [wurde so sinngemäss vorhin auf RTL so gesendet]

    Hier ist das Video zu finden.

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    mir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen
    Mir hat nicht so ganz gefallen, daß der Einsatz und die Notwendigkeit desselben ein wenig unter den Teppich gekehrt wurde, auch wenn das prinzipiell nichts an der Gesetzeslage ändern würde.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen608693
    Datum09.02.2010 19:02173581 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannMir hat nicht so ganz gefallen, daß der Einsatz und die Notwendigkeit desselben ein wenig unter den Teppich gekehrt wurde, (...)

    Vermutlich weil man bei der Betrachtung der Notwendigkeit in Erklärungsnöte gekommen wäre.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen608735
    Datum09.02.2010 22:58173716 x gelesen
    Hi,

    eine Reaktion aus dem Innenministerium:

    Innenminister: Kündigung der Feuerwehrfrau "einfach schäbig"

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608747
    Datum10.02.2010 00:03173710 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter LieffertzDie Kündigung innerhalb der Probezeit wird Bestand haben. Der AG braucht ja nicht mal eine Begründung zu nennen.
    Die Abmahnung dürfte sicher fallen, nur nützt das nichts.


    Was mich etwas stutzig macht: Im RTL-Beitrag von heute sind bei 1:03 diverse Dokumente zu sehen. Links sieht man deutlich, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt und das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2009 begann. Die Kündigung wurde, das sieht man am rechten Bildrand, zum 04.02.2010 ausgesprochen.
    Ich kannte es bisher so, dass es Probezeiten nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen gibt? Befristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist.
    Interessant wäre auch zu wissen, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat (wurde ja in einigen Artikeln als kleiner Betrieb bezeichnet), insbes. vor dem Hintergrund, ob die Mitarbeiter unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608755
    Datum10.02.2010 00:37173651 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Marc DickeyDem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein.

    Babymöbeln... :-)


    MkG,
    Christi@n

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen608758
    Datum10.02.2010 00:56173926 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Christi@n PannierLinks sieht man deutlich, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt und das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2009 begann. Die Kündigung wurde, das sieht man am rechten Bildrand, zum 04.02.2010 ausgesprochen.Stimmt. Ohne jetzt den Rest des Blattes zu kennen, passt da was nicht.

    Geschrieben von Christi@n PannierIch kannte es bisher so, dass es Probezeiten nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen gibt? Befristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist.Die Verabredung einer Probezeit ist aber doch eben die Abmachung einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit in eben dieser Zeit.
    Dass Probezeiten auch in befristeten Arbeitsverträgen möglich sind hat das BAG in 6 AZR 519/07 vom 24.01.2008 klargestellt, Zitat: "Auch in befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Vereinbarung einer Probezeit rechtlich möglich und zulässig (BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4)."

    Geschrieben von Christi@n PannierInteressant wäre auch zu wissen, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat (wurde ja in einigen Artikeln als kleiner Betrieb bezeichnet), insbes. vor dem Hintergrund, ob die Mitarbeiter unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen.Vor allem, da der persönliche Anwendungsbereich des KSchG erst nach mind. sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses greift, und das wäre ja nach der obigen Rechnung schon gerade eben der Fall. Für die Überlegung, ob die Kündigung dann sozial gerechtfertigt wäre, fehlen hier aber sehr viele Details - "passt nicht ins Team" riecht ja nach einem verhaltensbedingten Kündigungsgrund, da ist eine Sozial*auswahl* schonmal unsinnig ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608760
    Datum10.02.2010 01:03173311 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierBefristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

    Das Land Baden-Württemberg stellte in den Jahren 2003 bis 2005 zumindest befristete Arbeitsverträge mit sechsmonatiger Probezeit aus. Liegen hier sogar noch zwei rum.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen608761
    Datum10.02.2010 01:08173475 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christi@n Pannier
    Was mich etwas stutzig macht: Im RTL-Beitrag von heute sind bei 1:03 diverse Dokumente zu sehen. Links sieht man deutlich, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt und das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2009 begann. Die Kündigung wurde, das sieht man am rechten Bildrand, zum 04.02.2010 ausgesprochen.


    Naja, den erkennbaren Wortfetzen des dritten Absatzes nach könnte da gut eine Probezeit vereinbart sein. Und es ist die Frage, ob die Zettel authentisch sind. Seltsamerweise ist sowohl im Arbeitsvertrag, als auch bei der Abmahnung der Wohnort falsch geschrieben, lediglich bei der Kündigung stimmt's...

    Gruß,
    Thorben


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional608762
    Datum10.02.2010 01:14173371 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Thorben GruhlNaja, den erkennbaren Wortfetzen des dritten Absatzes nach könnte da gut eine Probezeit vereinbart sein. Und es ist die Frage, ob die Zettel authentisch sind. Seltsamerweise ist sowohl im Arbeitsvertrag, als auch bei der Abmahnung der Wohnort falsch geschrieben, lediglich bei der Kündigung stimmt's...

    Stimmt. War mir gar nicht aufgefallen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen608763
    Datum10.02.2010 01:18173419 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian WeißVor allem, da der persönliche Anwendungsbereich des KSchG erst nach mind. sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses greift, und das wäre ja nach der obigen Rechnung schon gerade eben der Fall.

    Moment, gekündigt zum 4.2, nicht am 4. Februar. Mit den zwei Wochen Kündigungsfrist kommt das recht gut hin mit Kündigung am 19 oder 20 Januar, wie es zur Schilderung mit einen Tag noch gearbeitert passt. Und das wäre dann noch in der Probezeit.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen608764
    Datum10.02.2010 01:31173330 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlMoment, gekündigt zum 4.2, nicht am 4. Februar.Da hat er wahr. Hatte nicht richtig hingeschaut. Dann war die Kündigung an sich so okay.
    Da das Arbeitsverhältnis rechtlich über 6 Monate bestanden hat könnte das KSchG greifen, wenn der "Kleinstbetrieb" denn 10 oder mehr Mitarbeiter hat. Nützen wird ihr das imho aber auch nicht viel...

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)608779
    Datum10.02.2010 09:31173880 x gelesen
    Holla,
    da muss ich mich direkt outen. Wenn Babymöbeln... :-) stimmt, dann könnte es sein, dass ich ein Produkt dieser Firma bis vor einigen Monaten in Gebrauch hatte.
    Da dieses Produkt in Bälde wieder benötigt wird, frag ich mal beim Hersteller an, ob er die "schäbige Entlasser-Firma" ist. Gegebenenfalls werde ich dann an dem Produkt aus Protest eine kleine Heißübung fahren und mir ein gleichwertiges Teil von einem Schreiner herstellen lassen, der Feuerwehrleute beschäftigt.
    Oder hat schon jemand die Anfrage an den Babymöbelhersteller im Landkreis FFB gestellt?
    Komisch, als holzverarbeitender Betrieb könnte man doch auch mal auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern608785
    Datum10.02.2010 11:06173145 x gelesen
    Mahlzeit,

    nimm das Teil aber vorher aus deiner Wohnung, nicht das du danach noch ärger mit deinem Vermieter bekommst;-)

    Schönen Arbeitstag noch

    Gruß Michi


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608830
    Datum10.02.2010 16:23173212 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter Lösslob er die "schäbige Entlasser-Firma" ist

    Wenn man den Film genau anschaut, dann ist oben rechts auf den Dokumenten zu erkennen, in welchem Ort die Firma sitzt. Mit Hilfe von Google ist es dann ein leichtes die entsprechende Firma zu identifizieren... In einigen Online-Branchenbüchern haben Menschen wohl auch schon ihren Unmut über die Personalpolitik zum Ausdruck gebracht - auch darüber kann man den Hersteller googlen...

    Übrigens: Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs! ;-)

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)608904
    Datum11.02.2010 08:49173366 x gelesen
    Moin,
    dankderschee für die Glückwünsche.

    Mit Film meinst sicher den Beitrag aus "Kontrovers", momentan nachzusehen in der BR-Mediathek, Mittwoch 10.02., Sendung Kontrovers, 06:00 bis 10:00

    Dann lag ich mit der Firma doch net so falsch.
    Mein Entschluss, das Möbelstück als Kaminfutter zu verwenden, kam gestern zuhause nicht soooo toll an. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir das Teil, weil gebraucht, ja nicht direkt von der Firma gekauft haben und durch den Nicht-Neukauf den Laden zumindest moralisch geschädigt haben.
    Und für den weiterführenden Bettbedarf von Hasi und Hasi reloaded geht der Papa mal in die Werkstatt von seinem Papa und legt selbst Hand ans Holz ;-)

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg608910
    Datum11.02.2010 09:57172990 x gelesen
    Schade, hätte sicher einen guten News-Artikel abgegeben. "Erboster Feuerwehrmann verbrennt Kinderbett". ;-)

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü608914
    Datum11.02.2010 10:33172833 x gelesen
    Tach

    Grml.

    alle Beiträge zur Augsburger Zeitung kann man nicht aufrufen. Hat die vielleicht nochjemand als file irgendwo?

    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen608920
    Datum11.02.2010 10:51172888 x gelesen
    Hi,

    probier es mal hiermit:
    Artikel der Augsburger Allgemeinen

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorMark8us 8K., Waiblingen / Baden-Württemberg608924
    Datum11.02.2010 11:16172972 x gelesen
    Hallo zusammen,

    mal ganz abgesehen wie der Fall "Arbeitsrechtlich" abgewickelt wurde. Da kann man sich sicher streiten. Für mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war. Nach dem Einsatzbericht hat sich der Fahrer selbst befreit - folglich kein Eisnatz der Feuerwehr mehr notwendig! Straßensperrung ist Aufgabe der Polizei und die Bergung des Fahrzeugs mit allem was dazu gehört ist doch bitte schön keine Aufgabe der Feuerwehr.

    Für mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg608927
    Datum11.02.2010 11:25172866 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus KramerFür mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart.

    Wenn dann muss sich der Einsatzleiter diesen Schuh anziehen. Nicht die junge Feuerwehrfrau.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW608929
    Datum11.02.2010 11:34172587 x gelesen
    Geschrieben von Markus KramerFür mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart.

    Das war Sache des Einsatzleiters. Trotz aller Wenns, es wurde mit der Kündigung gegen ein Gesetz verstoßen und an die muß man sich halten, sonst brauchen wir die nicht.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen608930
    Datum11.02.2010 11:36172870 x gelesen
    Hallo Markus,

    Geschrieben von Markus KramerFür mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war.

    Darüber lässt sich sicherlich streiten, allerdings ist das eine Entscheidung des Einsatzleiters. Solange der Einsatzleiter der Meinung ist, dass dies ein Einsatz für die Feuerwehr ist, sollte das auch für alle eingesetzten Kräfte gelten.

    Geschrieben von Markus KramerFür mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat.
    In Hinblick auf das Problem mit der Arbeitsstelle gehe ich konform, dass man sich ggf. aus dem Einsatz herauslösen lässt, um rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen. Das wird bei uns bei größeren Einsätzen auch gemacht.

    Die Bergündung "Das ist jetzt ja keine Einsatz mehr für die Feuerwehr, deshalb gehe ich!" würde ich lieber für mich behalten. Wieviele Einsatzkräfte würden denn noch kommen, wenn jetzt jeder für sich entscheidet, was ein Einsatz für die Feuerwehr ist und was nicht? Als erstes Entscheidet das die alarmierende Stelle und dann der Einsatztleiter, egal ob primärer Einsatz für die Feuerwehr oder Amtshilfe oder ähnliches. Bin ich alarmiert, ist das mein Einsatz, bis der Einsatzleiter den Einsatz als beendet erklärt. Ausnahme: Siehe oben!


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen608946
    Datum11.02.2010 12:59172913 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Markus Kramer
    Für mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war.
    Das ist aber erst mal keine Frage für den "einfachen" FA. Das entscheidet die EL.
    Wo kämen wir sonst hin, wenn jeder der meint, jetzt wird es aber langweilig (oder anstrengend) und die ES verlässt?

    Das es auch in "Leitungshirnen" mitunter zu maßloser Übertreibung von Aktivitäten an ES kommt um die "Geldhähne" offen zu halten, ist eine andere Frage unserer "Unkultur", in der der Schein vor der Vernunft regiert.
    Das wird aber dem jungen FA aber erst ins Hirn implantiert, sh. "Wettkämpfe" der meißten Einsätze usw...


    mkg hwk

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg610110
    Datum17.02.2010 17:39172746 x gelesen
    hallo,

    aktuell aus den Feuerwehr-TV-Tipps:

    16.02.2010 23:00 EinsExtra Kontrovers

    u.A. Gefeuert wegen Hilfseinsatz — Kein Respekt vorm Ehrenamt|

    Sie ist jung, mutig und engagiert - bei der Freiwilligen Feuerwehr. So wie sich die Gesellschaft das wünscht, wie es Politiker in Sonntagsreden predigen. Doch unglaublich aber wahr: Ihre Hilfsbereitschaft kostet sie den Job.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein610111
    Datum17.02.2010 17:43172635 x gelesen
    Moin Jürgen,

    16.02.2010 23:00 EinsExtra Kontrovers

    OK, wie wars?


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    LZG Kreis Plön

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen610114
    Datum17.02.2010 17:49172547 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Karsten WallathOK, wie wars?

    Online auf br-online.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg610120
    Datum17.02.2010 17:58172624 x gelesen
    hallo,

    gmpfl - zur Zeit steh ich wohl mit dem Kalender auf Kriegsfuss :-(

    die Sendung wird heute abend ausgestrahlt - und heute ist ja schon der 17. !


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorTobi8as 8F., Monheim / Bayern625379
    Datum15.05.2010 09:46173138 x gelesen
    heute bei uns in der Presse...

    Feuerwehrfrau hat neuen Job



    Neuer Job für Feuerwehrfrau...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP625380
    Datum15.05.2010 09:59172531 x gelesen
    Schöner Werbeartikel.

    Wieviele Feuerwehrleute bzw. ehrenamtliche HiOrg-Angehörige es unter den >4000 Mitarbeitern der Firma wohl sonst noch gibt?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW625381
    Datum15.05.2010 10:16172738 x gelesen
    Genauso würde ich das auch machen „Öffentlichkeitsarbeit“ ist die beste Werbung für die Firma, da sind Profis am Werk in der Marketing Abteilung.

    Hier wird nicht das Produkt sonder der Mitarbeiter beworben und auch die Feuerwehr,
    die Möbelhäuser sind doch auch froh ausgebildete Feuerwehrleute in Ihrem Betrieb zuhaben für den Brandschutz.

    So müsste das Marketing auch in unseren Feuerwehren funktionieren zur Mitarbeitern Findung in der Feuerwehr.


    Wilhelm Sperling

    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
    Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.



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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg625402
    Datum15.05.2010 17:06172417 x gelesen
    Hallo,

    herzlichen Glückwunsch für die Kollegin, dass sie trotz Engagement im Ehrenamt wieder in die arbeithabende Vorzugsgesellschaft aufgenommen wurde! Prima, dass ein Arbeitgeber mal auch die positiven Seiten des Ehrenamtes sieht. Gerne darf er sein Verhalten auch vermarkten und es wäre wünschenswert, wenn BOS-Angehörige, ihre Familien und Bekanntenkreis bei anstehenden Käufen solche Firmen gezielt und bewusst bevorzugen.

    Schade, dass DFV und der zuständige Landesverband offensichtlich unwillig oder unfähig sind, solche für die Zukunft der Feuerwehren existenzbedrohenden Vorkommnisse zu bewerten und sich aktiv einzuschalten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern625408
    Datum15.05.2010 21:03172326 x gelesen
    Dazu drei Anmerkungen:

    1) Herzlichen Glückwunsch, dass die Kameradin wieder einen Job hat - schade das er nur zeitlich befristet ist

    2) Da sie noch in der Probezeit war, ist es dem AG möglich jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigungsschutzklage ist da nicht möglich. Taktisch klüger wäre es gewesen auf die Abmahnung hin erst einmal NICHTS zu machen. Abwarten bis Probezeit vorbei ist. Wenn der AG dann nochmals kündigt wegen Feuerwehreinsatz, muß er explizit den Feuerwehreinsatz als Kündigungsgrund nennen und auf die erste diesbezügliche Abmahnung verweisen. Dann "hat" man ihn und kann die Kündigung anfechten und sie wird wg. Feuerwehrgesetz für rechtsunwirksam vom Gericht erklärt. Das ist einerseits ein Denkzettel für diesen absonderlichen Typen und man /frau kann zumindest eine Abfindung heraushandeln - das tut dem Typen dann richtig weh....

    3) Was wurde aus all' den Statements des LFV-Bayern, Innenminister Herrmann et al? Hat nichts gebracht. Solange es hier zu einer Klage gegen den AG kommt, die er verliert und für ihn unangenehme Konsequenzen hat, wird diese Verhalten beispiel machen. Die Frage für mich, ist, ob es hier ein öffentliches Interesse gibt und eine Rechtsgrundlage auf der der Staat klagen kann...


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg625410
    Datum15.05.2010 22:24171923 x gelesen
    Wieso war mir klar, dass schon wieder jemand ein Haar in der Suppe zu finden versucht. :-(
    Seid froh dass die Kollegin wieder einen Job hat, sei er auch befristet, und gönnt dem Unternehmen doch seine, auch für uns positive, Werbung, oder spricht da der Neid, dass es jemand etwas schafft für die Feuewehr was zu tun, dass man selber nicht kann oder können will.


    c.u.
    Henning

    www.feuerwehr-tairnbach.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP625412
    Datum15.05.2010 22:32171590 x gelesen
    Geschrieben von Henning Kratochwillspricht da der Neid, dass es jemand etwas schafft für die Feuewehr was zu tun, dass man selber nicht kann oder können will.Ich versinke in Demut...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorGera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen625429
    Datum16.05.2010 00:27171993 x gelesen
    Geschrieben von Wilhelm Sperling, Kierspe

    Genauso würde ich das auch machen „Öffentlichkeitsarbeit“ ist die beste Werbung für die Firma, da sind Profis am Werk in der Marketing Abteilung.

    Hier wird nicht das Produkt sonder der Mitarbeiter beworben und auch die Feuerwehr,
    die Möbelhäuser sind doch auch froh ausgebildete Feuerwehrleute in Ihrem Betrieb zuhaben für den Brandschutz.

    So müsste das Marketing auch in unseren Feuerwehren funktionieren zur Mitarbeitern Findung in der Feuerwehr.


    Hallo zusammen,

    in meinem "Bekanntenkreis" ist auch ein Mitarbeiter in einem Möbelhaus im Rhein Main Gebiet
    (Kraftfahrer und Möbelmonteur) dieses Unternehmens.
    Leider sieht da das Verhältnis zur Feuerwehr etwas anders aus.
    Nicht auf der Arbeit erscheinen wegen eines Feuerwehreinsatzes ist laut Aussage des dortigem Niederlassungsleiter, bzw. Disponenten nicht erwünscht.
    Es ist noch nicht einmal möglich, an zwei aufeinander folgenden Freitagen einen zeitigen Feierabend (17:00 Uhr) zu garantieren, um an einem Lehrgang auf Kreisebene teilzunehmen.

    Soviel zum Thema !

    Grüße

    Gerald


    Gefundene Rechtschreibfehler dürfen behalten oder verkauft werden, eine Rückgabe ist ausgeschlossen :-)

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)625430
    Datum16.05.2010 00:37171926 x gelesen
    Hallo Gerhard,

    Geschrieben von Gerhard PfeifferSchade, dass DFV und der zuständige Landesverband offensichtlich unwillig oder unfähig sind, solche für die Zukunft der Feuerwehren existenzbedrohenden Vorkommnisse zu bewerten und sich aktiv einzuschalten.

    Veto!
    Unabhängig davon, dass es sich beim vorliegenden Fall um einen traurigerweise besonders krassen Fall handelt, wurde der zuständige LFV durchaus tätig, allerdings ohne in irgendeine polemische Kerbe zu schlagen oder geziehlt eine Firma anzugreifen.
    Um aber in der einen oder anderen Sache tätig zu werden, muss man nicht immer jede Sau lautstark durchs Dorf treiben.
    Ich gehe aber davon aus, dass der rührige, engagierte und feuerwehrtechnisch erfahrene Justitiar im LFV seine Grenzen kennt, die als offizieller Vertreter durchaus andere sind als die von jemandem, der in einem Forum NUR SEINE EIGENE PRIVATMEINUNG kundtut und dies noch mit einer entsprechenden Signatur kennzeichnet. In diesen Grenzen ist der LFV auch tätig geworden.

    Aber das wäre doch mal ein Vorschlag, auf den DFV-Seiten oder auf den LFV-Seiten eine Liste einzustellen, die im Gegensatz zu den "Partnern der Feuerwehr" auch die "Von der Feuerwehr zu Meidenden" darstellen. Allerdings werden dann die LFVs und der DFV deutlich mehr Justitiare beschaftigen müssen, die sich der zu erwartenden Klageflut erwehren müssen. Ich gehe davon aus, dass dann vielleicht die Facharbeit etwas kürzer kommen wird.

    Dass es sich im vorliegenden Fall um eine besonders schäbige Aktion gehandelt hat, will ich gar nicht in Frage stellen, denn Frau Herter ist selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig geworden und hat versucht, ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig vom Einsatz und einem verspäteten Kommen zu unterrichten.
    Wäre das Ganze denn viel viel besser ausgegangen, wenn Sie von vornherein in dem Telefonat drauf hingewiesen hätte, dass sie gefälligst gemäß Art. 9 BayFwG freizustellen ist und gar nicht kommt? Und was wäre gewesen, wenn der Arbeitgeber lächelnd gesagt hätte, "liebe Frau Herter, ich hab vollstes Verständnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, ruhen Sie sich ruhig ausgiebig aus" und hätte Sie dann eine Woche später genauso in der Probezeit gekündigt, ohne den ganzen imageschädigenden Häckmäck durchzumachen? Dann hätte sich scheinbar kein einziger Schwanz drum geschert, weder eine Zeitung noch ein Fernsehen noch ein Feuerwehrforum. Und vielleicht hätte Frau Herter dann auch noch keinen Job.
    Also, wo fängt man an, wo hört man auf? Lässt ein Arbeitgeber einen Feuerwehrangehörigen nicht weg, weil ansonsten 10 weitere Arbeiter in einem Produktionsablauf für längere Zeit däumchendrehend rumstehen, dann ist dies durchaus verständlich. Wenn es sich dann noch um den Typ FA dreht, der als alleiniger Retter der Welt immer unverzichtbar ist und sofort dem AG irgendein Gesetzbuch um die Ohren haut (oder der am liebsten um einen ach so wichtigen Funklehrgang Fehlstundenfrei zu absolvieren am liebsten gleich die Schule schmeißen würde, kleiner Seitenhieb am Rande) ist ebenfalls verständlich, dass dieser AG wohl jede Gelegenheit nutzen wird, sich von dieser Heißdüse zu trennen. Und noch mehr: Diese Superhelden erweisen allen anderen arbeitssuchenden FAs einen Bärendienst, in dem Sie dafür sorgen, dass manche Betriebe möglichst keine FAs einstellen. Und einen Grund für die Ablehnung einer Bewerbung oder für eine Kündigung in der Probezeit zu finden ist für einen AG doch kein Problem.

    Ich persönlich finde es schlimm, dass manche Leute alles Maß und Ziel verloren haben, und sich (leider oft unwissentlich unterstützt und angestachelt von hochwichtigen Foraumssuperhelden) aus dem Grund, dass sie sich für unersetzlich halten und JA IM RECHT SIND, das Berufsleben unnötig schwer machen.

    Ich persönlich habe bereits aus einem Fehler gelernt, den ich, im Nachhinein betrachtet, auch mit aus dem Grund, mich (damals jung, dumm und unerfahren) bei der Feuerwehr für unersetzlich zu halten, gemacht habe und der mir berufstechnisch so das eine oder andere Lebensjährchen gekostet hat. Ich leiste Feuerwehrdienst im Rahmen meiner beruflichen und familiären Möglichkeiten, und da keine der Städte, in denen ich bereits dienstlich tätig war oder derzeit bin abgebrannt ist oder aufgrund schlimmer Unglücksfälle einen erheblichen Bevölkerungsschwund aufweist, bin ich davon überzeugt, dass es ausreichend und gut so ist.

    Aber man wird mit der Zeit auch ruhiger, besonnener und reifer. Im Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg625431
    Datum16.05.2010 01:32171575 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Franz-Peter Lössl......sehr viel wahres und realistisches, was mir als Arbeitgeber und Feuerwehrmann auch aus der Seele spricht




    Geschrieben von Franz-Peter LösslAber man wird mit der Zeit auch ruhiger, besonnener und reifer. Im Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist.



    NA....dann aber Gratulation und willkommen im Klub.....




    Grüsse


    der Grünzeuchverchekker.... ;O)


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW625436
    Datum16.05.2010 08:23171631 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter LösslIm Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist.

    hmmm, Meinungsaustausch in 3 Monaten... Was ist passiert. Längere Gespräche mit Juristen gehabt?

    Keine Sorge, wenn wir jede Entscheidung vorher mit denen diskutieren würden, würden wir nichts mehr machen....
    Das erklärt auch, warum an der Spitze der meisten Unternehmen keine sitzen, sondern irgendwo in einer Abt. darunter - oder nach Bedarf gebucht werden, während das im öffentlichen Dienst und in der Polititik irgendwie anders zu sein scheint...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW625442
    Datum16.05.2010 09:20171661 x gelesen
    Geschrieben von Gerald Willbergin meinem "Bekanntenkreis" ist auch ein Mitarbeiter in einem Möbelhaus im Rhein Main Gebiet
    (Kraftfahrer und Möbelmonteur) dieses Unternehmens.
    Vielleicht auch verständlich. Sollte dein Bekannter nicht kommen, dann werden keine Möbel ausgeliefert bzw. aufgebaut. Ich weiß von einem größeren Möbelhaus hier in der Gegend, dass die immer zu 2. auf dem LKW sitzen. Fehlt einer kann der andere auch nichts machen.
    Lohnausfall ist ja eine gute Sache. Aber wer zahlt dem Unternehmer den Ausfall das der 2. Mann nicht arbeiten kann? Wer erledigt die Arbeit? Wer kommt für den Ärger mit den Kunden auf?


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen625454
    Datum16.05.2010 09:53171787 x gelesen
    Hallo Axel,

    Geschrieben von Axel UrbanGeschrieben von Gerald Willberg
    in meinem "Bekanntenkreis" ist auch ein Mitarbeiter in einem Möbelhaus im Rhein Main Gebiet
    (Kraftfahrer und Möbelmonteur) dieses Unternehmens.
    Vielleicht auch verständlich. Sollte dein Bekannter nicht kommen, dann werden keine Möbel ausgeliefert bzw. aufgebaut. Ich weiß von einem größeren Möbelhaus hier in der Gegend, dass die immer zu 2. auf dem LKW sitzen. Fehlt einer kann der andere auch nichts machen.
    Lohnausfall ist ja eine gute Sache. Aber wer zahlt dem Unternehmer den Ausfall das der 2. Mann nicht arbeiten kann? Wer erledigt die Arbeit? Wer kommt für den Ärger mit den Kunden auf?


    Wenn ich das so sehe wie du, kommt gar keiner mehr zum Einsatz. Ein wirtschaftliches Interesse hat jeder AG.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW625457
    Datum16.05.2010 10:01171792 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWenn ich das so sehe wie du, kommt gar keiner mehr zum Einsatz. Ein wirtschaftliches Interesse hat jeder AG.Es gibt leider immer wieder Situationen bei denen es nicht Möglich ist. Was bringt es mir, wenn ein Mitarbeiter einer Spedition mit Tagestouren nicht oder zu spät auf der Arbeit erscheint? Tour nicht geschafft. Kunde sauer. Kunde sucht sich neue Spedition. Chef muss kündigen wegen zu wenig Arbeit. Hilft das allen weiter? Und so lange es noch Behörden/Städte gibt, die ihre Mitarbeiter nicht gehen lassen, sehe ich die Probleme noch woanders.


    MkG Axel


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern625459
    Datum16.05.2010 10:05171714 x gelesen
    Na, sind wir doch mal ehrlich, seltenst läuft doch so eine Auslieferungstour, in alarmrelevante Entfernungen zum Gerätehaus,er hätte von der Fahrstrecke nicht mal eine reelle Chance zum Gerätehaus.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen625462
    Datum16.05.2010 10:08171510 x gelesen
    Ich kenne derzeit bei mir hier keine Behörden und oder Städte/Gemeinden wo das so gehandhabt wird.

    Und beim Rest hast du gerade lediglich meine Worte bestätigt. Wenn es danach geht, hat jeder AG Kunden die im schlimmsten Fall sauer sind.

    (Ich weiß allerdings das du eher wichtige/unwichte Tätigkeiten im zeitlichen Verlauf meinst.)

    Peter


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern625473
    Datum16.05.2010 10:39171518 x gelesen
    ..deswegen muß man auch immer den Einzelfall betrachten. In der Praxis kann nicht jeder AN ad hoc vom Arbeitsplatz weg zum Einsatz. das muß man so realistisch sehen. Ein best. Kreis von AN kann jedoch ad hoc abrücken.

    Wie schafft man da Gerchtigkeit für AG und AN? So wie bsiher kann das System der Freiwilligkeit nicht ohne teilweise gavierende Härten auf Dauer weiter funktionieren.


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern625474
    Datum16.05.2010 10:42171864 x gelesen
    Und da sind wir bei einem nicht unerheblichen Teil von AN die bei FFen sind, tagsüber aber aus rein praktischen Gründen für Einsätze komplett ausfallen...

    Und diese Manko muß irgendwie kompensiert werden, sagt sich so leicht....


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern625476
    Datum16.05.2010 10:51171546 x gelesen
    ja das stimmt, leichter gesagt als getan, ein kleiner Fortschritt ist vielleicht das man nu bei 2 FF,en sein kann, da wo man wohnt und arbeitet,wobei wir wieder beim Kernproblem sind:Darf ich weg oder nicht?


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW625496
    Datum16.05.2010 12:42171671 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerNa, sind wir doch mal ehrlich, seltenst läuft doch so eine Auslieferungstour, in alarmrelevante Entfernungen zum Gerätehaus,er hätte von der Fahrstrecke nicht mal eine reelle Chance zum Gerätehaus.Das ist richtig. Aber es ging ja auch im Einsätze die vor der Arbeitszeit und in den Nachtstunden sind. Gerade bei LKW-Fahren kommt noch hinzu, dass sie sich eigentlich keine unterbrochene Nacht erlauben können.


    MkG Axel


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    ICQ: 84523418

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY625528
    Datum16.05.2010 16:14171357 x gelesen
    Geschrieben von Henning KratochwillWieso war mir klar, dass schon wieder jemand ein Haar in der Suppe zu finden versucht. :-(

    Weil es in diesem Forum einen Personenkreis gibt, der anscheinend den lieben langen Tag nichts anderes zu tun hat, als nach Haaren in der Suppe zu suchen und alles schlecht zu reden.

    Gruß
    Peter


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY625529
    Datum16.05.2010 16:17171675 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWas bringt es mir, wenn ein Mitarbeiter einer Spedition mit Tagestouren nicht oder zu spät auf der Arbeit erscheint? Tour nicht geschafft. Kunde sauer.

    Wenn die Firma keine Kapazitäten hat, dies aufzufangen, hat man wohl schlecht geplant. Was ist, wenn der Arbeitnehmer schlichtweg krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann? Das muss die Firma auffangen können, warum kann sie es nicht, wenn er wegen eines Einsatzes nicht kommt?

    Gruß
    Peter


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen625536
    Datum16.05.2010 16:30171263 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanGerade bei LKW-Fahren kommt noch hinzu, dass sie sich eigentlich keine unterbrochene Nacht erlauben können.

    Aber das ist jetz wirklich kein ernstzunehmendes Argument mehr.
    Es gibt durchaus auch andere Tätigkeiten in denen ich Menschen gefährden/verletzen/töten kann. Um beim Fahren zu bleiben. Gibt es einen Unterschied zwischen LKW-Fahrer und Außendienstmitarbeiter mit PKW oder Transporter?

    Peter


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    AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt625544
    Datum16.05.2010 16:46171573 x gelesen
    Tja seitdem die grosse Sparweltmeisterschaft bei den Unternehmen ausgerufen wurde, planen immer mehr Unternehmen auf diese Art schlecht ... da ist die Personaldecke immer geringer und da fallen dann auch Ausfälle von Einzelnen ins Gewicht...


    Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen625550
    Datum16.05.2010 16:53171322 x gelesen
    Geschrieben von Frank HauwetterTja seitdem die grosse Sparweltmeisterschaft bei den Unternehmen ausgerufen wurde, planen immer mehr Unternehmen auf diese Art schlecht ... da ist die Personaldecke immer geringer und da fallen dann auch Ausfälle von Einzelnen ins Gewicht...

    Nun, ich denke eher hier wird jetzt mit aller Macht die Aussage des Kollegen Willberg angegriffen um recht zu behalten.
    Ja, es war/ist eine geile PR für das Möbelhaus. Und ja, die Kameradin hat einen Job für ein Jahr. Evtl. auch über das Jahr hinaus-wünsch ich Ihr-.
    Wenn aber aus dem gleichen Unternehmen eine etwas andere Bewertung nach außen dringt, nunja....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen625570
    Datum16.05.2010 18:58171687 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Volker Leiste
    Da sie noch in der Probezeit war, ist es dem AG möglich jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigungsschutzklage ist da nicht möglich.
    Es wird nicht besser es immer wieder zu sagen:
    Man kann auch einem befristet beschäftigen AN nicht "einfach" kündigen.
    Man kann aber das Arb.-verh. (zur Frist) einfach auslaufen lassen, ohne jegliche Begründung.
    Dagegen kann ein Betriebs- oder Pers.-Rat nur etwas einwenden, wenn der Arbeitsplatz (auch befristet) neu besetzt werden soll!
    Setzt die 2-Jahres-Regel (Teilz.-und Befr.-Ges) eingehalten natürlich vorraus.

    Grundsätzlich freue ich mich für die Frau und hoffe, das daraus mehr wird, als eine (Alibi)-Befristung....

    (Was die Idee von "schmerzlichen Abfindungszahlungen" betrifft, muß man wissen, das (zum "Schmerz") daran erst mal eine gewisse "Betriebszugehörigkeit" von Nöten ist)


    mkg hwk

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg625615
    Datum17.05.2010 00:35171720 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter Lösslwurde der zuständige LFV durchaus tätig, allerdings ohne in irgendeine polemische Kerbe zu schlagen oder geziehlt eine Firma anzugreifen.
    Um aber in der einen oder anderen Sache tätig zu werden, muss man nicht immer jede Sau lautstark durchs Dorf treiben.
    Ich gehe aber davon aus, dass der rührige, engagierte und feuerwehrtechnisch erfahrene Justitiar im LFV seine Grenzen kennt, die als offizieller Vertreter durchaus andere sind als die von jemandem, der in einem Forum NUR SEINE EIGENE PRIVATMEINUNG kundtut und dies noch mit einer entsprechenden Signatur kennzeichnet. In diesen Grenzen ist der LFV auch tätig geworden.


    Hallo,

    ein völlig falscher Ansatz! Beim DFV oder den Landesverbänden handelt es sich um """politische""" Vertreter die keine juristische Käsdreckzieherei betreiben sollen, sondern für grundsätzliche Themenbereiche politische Präsenz zeigen müssen! Wer soll es denn sonst machen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern625626
    Datum17.05.2010 09:39171432 x gelesen
    Das ist richtig. man muß neben dem spürbarem Abfindungsgeld des MA (erst ab gewisser Betriebszugehörigkeit) auch den Nebeneffekt sehen, dass es einigen "ganz speziellen" AG schon emotional sehr weh tut, wenn sie vor Gericht unterliegen und nicht (im negativen Sinne) immer nur nach Gutsherrenart agieren können....


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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     06.02.2010 13:00 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
     06.02.2010 13:13 Henn7ing7 W.7, Rhauderfehn
     06.02.2010 13:14 Anto7n K7., Mühlhausen
     06.02.2010 13:21 ., Bad Hersfeld
     06.02.2010 13:22 Alex7and7er 7H., Weissach
     06.02.2010 13:23 ., München
     06.02.2010 13:40 Pete7r L7., Frankenberg
     06.02.2010 14:03 ., München
     10.02.2010 00:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     10.02.2010 00:56 Seba7sti7an 7W., Linden
     10.02.2010 01:18 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     10.02.2010 01:31 Seba7sti7an 7W., Linden
     10.02.2010 01:03 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     10.02.2010 01:08 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     10.02.2010 01:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     06.02.2010 19:12 Katj7a R7., Köln
     06.02.2010 19:32 ., München
     06.02.2010 13:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 14:42 Anto7n K7., Mühlhausen
     06.02.2010 14:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 15:35 ., Worms-Pfeddersheim
     06.02.2010 22:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 10:13 ., Dinslaken
     07.02.2010 13:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.02.2010 13:47 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     07.02.2010 13:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.02.2010 14:11 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     06.02.2010 13:20 ., Kirchheim unter Teck
     06.02.2010 13:28 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2010 13:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 13:34 ., Dinslaken
     06.02.2010 13:35 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2010 13:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 15:28 ., Wüstenrot
     06.02.2010 16:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 13:38 ., Kirchheim unter Teck
     06.02.2010 14:08 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     06.02.2010 14:13 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 14:18 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     07.02.2010 15:23 Lüde7r P7., Kelkheim
     07.02.2010 16:10 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     06.02.2010 14:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2010 14:17 ., München
     06.02.2010 14:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2010 14:33 ., München
     06.02.2010 14:19 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 14:28 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     06.02.2010 14:32 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 14:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     06.02.2010 14:56 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     06.02.2010 22:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.02.2010 22:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 13:49 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     07.02.2010 17:40 Stef7an 7R., Regenstauf
     06.02.2010 14:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2010 22:59 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.02.2010 23:05 ., Bad Hersfeld
     06.02.2010 23:15 Pete7r L7., Frankenberg
     07.02.2010 00:22 ., Wüstenrot
     07.02.2010 00:37 Mike7 D.7, Übach-Palenberg
     07.02.2010 02:07 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     07.02.2010 10:58 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     06.02.2010 14:34 Eric7 M.7, Reinheim
     06.02.2010 14:59 ., Bad Hersfeld
     06.02.2010 15:12 Pete7r L7., Frankenberg
     06.02.2010 15:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 15:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     06.02.2010 15:24 Pete7r L7., Frankenberg
     06.02.2010 19:56 Eric7 M.7, Reinheim
     06.02.2010 22:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 13:44 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     07.02.2010 14:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 14:41 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     07.02.2010 14:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.02.2010 22:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.02.2010 23:39 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     06.02.2010 14:29 ., Bremervörde
     06.02.2010 14:42 Mart7in 7R., Rosenheim
     06.02.2010 14:53 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     06.02.2010 15:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2010 17:19 Mart7in 7R., Rosenheim
     06.02.2010 15:08 Anto7n K7., Mühlhausen
     06.02.2010 15:14 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     06.02.2010 15:30 ., Castrop-Rauxel
     06.02.2010 16:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 16:27 ., Castrop-Rauxel
     06.02.2010 16:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     06.02.2010 16:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 16:56 ., Castrop-Rauxel
     06.02.2010 17:00 Mark7us 7P., Traunstein
     06.02.2010 17:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 17:40 Mark7us 7P., Traunstein
     06.02.2010 17:42 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 17:48 Mark7us 7P., Traunstein
     06.02.2010 17:55 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 17:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     06.02.2010 18:01 Mark7us 7P., Traunstein
     06.02.2010 18:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.02.2010 18:16 Fran7k L7., Hallschlag
     06.02.2010 18:19 Mark7us 7P., Traunstein
     06.02.2010 18:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 21:37 ., Wüstenrot
     06.02.2010 19:14 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     06.02.2010 19:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 16:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 16:55 ., Castrop-Rauxel
     06.02.2010 16:57 ., München
     07.02.2010 11:59 Olaf7 S.7, Hirschberg
     07.02.2010 12:33 ., München
     07.02.2010 16:18 Olaf7 S.7, Hirschberg
     07.02.2010 16:51 ., München
     06.02.2010 17:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2010 18:11 ., Obernkirchen
     06.02.2010 19:23 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     07.02.2010 00:08 ., Castrop-Rauxel
     06.02.2010 18:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.02.2010 18:45 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2010 18:57 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     06.02.2010 19:10 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2010 18:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.02.2010 19:06 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2010 20:10 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     06.02.2010 20:52 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
     07.02.2010 00:38 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     06.02.2010 21:41 Hart7mut7 M.7, Aying
     06.02.2010 22:05 Eric7 M.7, Reinheim
     06.02.2010 22:11 Hart7mut7 M.7, Aying
     06.02.2010 22:09 Pete7r L7., Frankenberg
     06.02.2010 22:14 Thom7as 7E., Nettetal
     06.02.2010 22:37 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     07.02.2010 20:42 Thom7as 7E., Nettetal
     07.02.2010 08:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.02.2010 23:16 Patr7ick7 M.7, Metzingen
     06.02.2010 23:54 Patr7ick7 M.7, Metzingen
     07.02.2010 03:14 Thom7as 7B., Berlin
     07.02.2010 09:48 Patr7ick7 M.7, Metzingen
     07.02.2010 12:00 ., Castrop-Rauxel
     07.02.2010 13:25 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
     07.02.2010 12:31 J@n 7Hen7rik7 0.7, Hannover
     07.02.2010 12:51 ., Castrop-Rauxel
     07.02.2010 12:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.02.2010 13:36 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     07.02.2010 13:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.02.2010 13:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.02.2010 14:05 J@n 7Hen7rik7 0.7, Hannover
     07.02.2010 14:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.02.2010 14:11 ., Wüstenrot
     07.02.2010 14:16 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     07.02.2010 14:24 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     07.02.2010 14:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 14:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.02.2010 15:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     07.02.2010 14:16 Eric7 M.7, Reinheim
     07.02.2010 14:55 Mark7us 7P., Traunstein
     07.02.2010 14:59 ., Bad Hersfeld
     07.02.2010 15:05 Mark7us 7P., Traunstein
     10.02.2010 00:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     10.02.2010 09:31 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     10.02.2010 11:06 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
     10.02.2010 16:23 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.02.2010 08:49 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     11.02.2010 09:57 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.02.2010 10:33 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     11.02.2010 10:51 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
     07.02.2010 14:03 J@n 7Hen7rik7 0.7, Hannover
     07.02.2010 14:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     07.02.2010 14:42 Eric7 M.7, Reinheim
     07.02.2010 14:45 Chri7sti7an 7F., Fürth
     07.02.2010 13:57 J@n 7Hen7rik7 0.7, Hannover
     09.02.2010 10:40 Ralf7 H.7, Seebach
     09.02.2010 12:30 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     09.02.2010 18:33 ., Garlstorf
     09.02.2010 18:43 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     09.02.2010 12:12 Eric7 M.7, Reinheim
     09.02.2010 12:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.02.2010 18:58 Lars7 T.7, Oerel
     09.02.2010 19:02 ., Bad Hersfeld
     09.02.2010 22:58 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
     11.02.2010 11:16 Mark7us 7K., Waiblingen
     11.02.2010 11:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.02.2010 11:34 Thom7as 7E., Nettetal
     11.02.2010 11:36 ., Lüneburg
     11.02.2010 12:59 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     17.02.2010 17:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.02.2010 17:43 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     17.02.2010 17:49 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     17.02.2010 17:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.05.2010 09:46 Tobi7as 7F., Monheim
     15.05.2010 09:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.05.2010 10:16 ., Kierspe
     16.05.2010 00:27 Gera7ld 7W., Bischofsheim
     16.05.2010 09:20 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     16.05.2010 09:53 Pete7r L7., Frankenberg
     16.05.2010 10:01 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     16.05.2010 10:05 ., München
     16.05.2010 10:42 Volk7er 7L., Erlangen
     16.05.2010 10:51 ., München
     16.05.2010 12:42 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     16.05.2010 16:30 Pete7r L7., Frankenberg
     16.05.2010 10:08 Pete7r L7., Frankenberg
     16.05.2010 16:17 Pete7r S7., Aholming
     16.05.2010 16:46 Fran7k H7., Wethautal
     16.05.2010 16:53 Pete7r L7., Frankenberg
     15.05.2010 22:24 Henn7ing7 K.7, Tairnbach
     15.05.2010 22:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     16.05.2010 16:14 Pete7r S7., Aholming
     15.05.2010 17:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     16.05.2010 00:37 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     16.05.2010 01:32 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     16.05.2010 08:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.05.2010 10:39 Volk7er 7L., Erlangen
     17.05.2010 00:35 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     15.05.2010 21:03 Volk7er 7L., Erlangen
     16.05.2010 18:58 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     17.05.2010 09:39 Volk7er 7L., Erlangen
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