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Thema | Feuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt | 216 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 607901 | |||
Datum | 06.02.2010 13:00 | 194276 x gelesen | |||
Hi, Feuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt Ein hoch auf das Ehrenamt! Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 607903 | |||
Datum | 06.02.2010 13:13 | 181081 x gelesen | |||
moin mit etwas gesundem Menschenverstand kann man sich doch wohl das halbe jahr im Einsatzdienst zurückhalten.Soll kein vorwurf sein oder so. Wenn schon im Vorstellungsgespräch gesagt wird das es nicht gedultet wird. Kann man sich doch etwas zurück halten. Sicher eine Sauerrei mit der Abmahnung wegen zuspät wobei man nie weiß was da vorher schon alles gelaufen ist. Denn eine Abmahnung kommt nicht von ungefähr. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 607904 | |||
Datum | 06.02.2010 13:14 | 180232 x gelesen | |||
Hallo, ich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig. Lt. BayFwG kann keinem AN aus einem Einsatz ein Nachteil entstehen. Natürlich sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Darum plädiere ich auch vehement dafür, dass Arbeitnehmer der Gemeinde (auch Angestellte/Beamteam Rathaus, Feuerwehrdienst leisten sollten. Warum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen". Ich wünsche der Kameradin für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass dieses Beispiel nicht Schule macht. P.S.: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607907 | |||
Datum | 06.02.2010 13:20 | 177250 x gelesen | |||
a. Probezeit b. Klare Ansage im Vorfeld, dass er das nicht will c. Frage: War das Entladen und Aufrichten des Lkw eine Kann- oder Pflichtaufgabe d. Widerspruch in einer Firma? Wenn mir mein Arbeitgeber das von Beginn an sagt, dann muss ich mich wohl daran ausrichten oder mir einen anderen Job suchen. Sonst ist der Ärger ja vorprogrammiert! Wobei ich hoffe, dass der Arbeitgeber vieleicht auch mal die Feuerwehr benötigt! Klar kann man vor dem Arbeitsgericht klagen und klar wird dort auch festgestellt werden, dass ihr aus ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr kein Nachteil entstehen darf. Fakt ist aber auch, dass es eine Begründungssache ist und hier hat der Arbeitgeber ja sogar gesagt, dass es einfach nicht gepasst hat und er sich auch so von ihr getrennt hätte. Der Einsatz war wohl der zündende Funke auf dem Pulverfass! Dann noch die Probezeit u.s.w. Da wird bei einer Klage nicht wirklich viel dabei herauskommen! P. S. Wenn ich zum Dienst muss, dann rücke ich auch ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr aus und wenn der Alarm davor liegt und länger andauert, sorge ich alsbald für meine Herauslösung. Das klappt auch recht gut, wenn man es auch in der Feuerwehr im Vorfeld abklärt! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 607908 | |||
Datum | 06.02.2010 13:21 | 178859 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig. Sehe ich ähnlich. Grundproblem ist aber letztendlich die Kündigung. Diese erfolgte (so die Aussage des Chefs) ja explizit nicht aufgrund der Einsatztätigkeit. D.h. selbst wenn die Abmahnung zurückgezogen wird, bleibt sie Arbeitslos. MkG Marc | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 607909 | |||
Datum | 06.02.2010 13:22 | 178556 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig. Beweise mal, dass die Kündigung wegen diesem einen Beispiel ausgesprochen wurde. Im Artikel sagt der AG ja selbst: „Die Probezeit ging zu Ende, Frau Herter passte nicht zu uns.“ Damit schiebt er andere Gründe vor. Wird hier im Forum ja auch oft geschrieben. Wenn eine AG einen AN loswerden will, dann findet er Gründe. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 607910 | |||
Datum | 06.02.2010 13:23 | 178317 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig. wenn das Vorstellungsgespräch z.B als Art Protokoll schriftlich festgehalten wurde, oder sie sich dazu positiv geäussert hat, ist diese Abmahnung wohl auch rechtskräftig, auch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607912 | |||
Datum | 06.02.2010 13:27 | 177160 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerNatürlich sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Das Thema gab es ja schon öfter. Auch Rathaus und Bauhof sind nur kleine Bausteine im derzeitigen FF-System, aus den verschiedensten Gründen. Ein Allheilmittel sind die kommunalen Beschäftigten noch lange nicht. Gruß Sebastian -Däumchendreher und Feuerwehrmensch- Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 607914 | |||
Datum | 06.02.2010 13:28 | 177358 x gelesen | |||
Hallo, nur aus einer Quelle (dem Artikel) lässt sich sicher kein objektives Urteil bilden... Aber: - innerhalb der Probezeit ist ein Fernbleiben ohne vorherige Absprache mit dem AG kritisch... - weswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKW schleppten... - eine Abmahnung innerhalb der Probezeit mit einem Widerspruch zu beantworten war, wie man sieht, nicht der richtige Weg. Feuerwehrgesetz hin oder her, aber ein klärendes Gespräch und eine Vereinbarung über die Regeln für künftige Alarme wäre sicher besser gewesen. Vielleicht gib es ja noch die Möglichkeit im Gespräch mit den beiden Parteien und einem Mediator, die Kündigung zurückzuziehen..Zu Wünschen wäre der Kameradin das jedenfalls. Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607916 | |||
Datum | 06.02.2010 13:31 | 177251 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Wolfweswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKWDer Einsatz Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 607917 | |||
Datum | 06.02.2010 13:34 | 176708 x gelesen | |||
Mahlzeit! Ist das nicht Aufgabe des Bergeunternehmens? Gruß | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 607919 | |||
Datum | 06.02.2010 13:35 | 176841 x gelesen | |||
Ja, so ähnlich war das in dem Artikel auch zu lesen. Aber warum muss "die Feuerwehr" den LKW entladen und nicht das Bergeunternehmen? Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607922 | |||
Datum | 06.02.2010 13:38 | 176495 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppweswegen wurden "alle Hände" gebraucht? Als günstige "Bergehelfer", die die Ladung des LKW Also eine KANN Aufgabe! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607925 | |||
Datum | 06.02.2010 13:40 | 178064 x gelesen | |||
Hallo Klaus, Geschrieben von Klaus Schiller wenn das Vorstellungsgespräch z.B als Art Protokoll schriftlich festgehalten wurde, oder sie sich dazu positiv geäussert hat, ist diese Abmahnung wohl auch rechtskräftig, auch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal. Mal davon ab das dieses Unternehmen im Artikel klein genannt wird. Weder das Mitschreiben oder dieses "Ich weiß genau was ich gesagt habe..." bzgl. des Vorstellungsgesprächs, machen aus dem offensichtlichen Verstoß gegen ein Gesetz ein rechtmäßiges Handeln. Gern bezeichne ich es von dem Mädel als äußerst ungeschickt, innerhalb der Probezeit die Kraftprobe zu suchen. Davon ausgehend das sich allerdings die Meinung des Firmenchefs nicht ändert, wäre es ohnehin ein Pulverfass geblieben. Und wie von anderen hier schon geschrieben, ein Grund läßt sich bei ausreichend "schlechtem" Willen immer finden. Fazit: Die Kündigung innerhalb der Probezeit wird Bestand haben. Der AG braucht ja nicht mal eine Begründung zu nennen. Die Abmahnung dürfte sicher fallen, nur nützt das nichts. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607932 | |||
Datum | 06.02.2010 13:49 | 176646 x gelesen | |||
Muss sie nicht, sagt selbst das BayFwG in Artikel 4 Abs. 2:Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.Also könnte der Hinweis auf die Freistellung für Einsätze nach Artikel 9 damit nach hinten losgehen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 607939 | |||
Datum | 06.02.2010 14:03 | 177388 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzFazit: Da gebe ich dir absolut recht, Abmahnung hin oder her, die Kündigung bleibt absolut rechtsfähig ,was auch immer dort intern losgewesen ist wir wissen es nicht, Fingerspitzengefühl war von ihrer seite wohl nicht im Spiel sonst hätte sie die unnütze Kraftprobe unterlassen, in einer Probezeit werden wohl nicht nur ein Vorfall bewertet werden, da sag ich dir als Selbständiger nix neues. Deswegen ist es müßig über die Abmahnung zu diskutieren, wünschen wir ihr alles Gute und falls es am forschen Vorpreschen gelegen haben sollte, ein wenig mehr an Gelassenheit an den Tag zu legen, aber da ich selber 3 in diesem Alter habe ist es sehr schwierig zu beurteilen. Grüssle Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 607940 | |||
Datum | 06.02.2010 14:08 | 176608 x gelesen | |||
Hallo zusammen, vielleicht ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr gewesen in diesem Falle, jedoch sehe ich nicht was dabei die Schuld der Kameradin sein soll? Man wird alarmiert und rückt aus. Dann hat eventuell der Einsatzleiter vor Ort falsch reagiert und sich fälschlicherweise für die Bergung entschieden, aber da kann doch die Betroffene nichts dafür. Wenn ich im Dienst bin komme ich doch den Weisungen meines Gruppenführers nach und fange an auszuladen. Das zu hinterfragen ist eventuell ein Gespräch nach dem Einsatz wert, doch ich denke nicht, dass man der Dame jetzt da einen Strick draus drehen sollte. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 607941 | |||
Datum | 06.02.2010 14:13 | 176546 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcel Kessler Das zu hinterfragen ist eventuell ein Gespräch nach dem Einsatz wert, doch ich denke nicht, dass man der Dame jetzt da einen Strick draus drehen sollte. die Problematik ist schlicht und ergreifend die, dass es definitive Ansage vom AG gab und wenn man sich in der Probezeit befindet, tut man dann doch gut daran, sich daran zu halten. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607942 | |||
Datum | 06.02.2010 14:14 | 176708 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marcel Kessler vielleicht ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr gewesen in diesem Falle, jedoch sehe ich nicht was dabei die Schuld der Kameradin sein soll? Volle Zustimmung. Man sollte bei der Diskussion über diese Sache die "Rechtmässigkeit" des Einsatzes klar von der Kündigung trennen. Die Feuerwehrangehörige war verpflichtet im Alarmfall zum Gerätehaus zu kommen und dann, bei Bedarf, auch am Einsatz teilzunehmen. Drehen wir mal (in der Diskussion) den Spieß rum: Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ... Einfach mal zum Nachdenken an die User die meinen "schon blöd während der Probezeit zum Einsatz zu gehen" ... [mir ist klar das es in solchen Fällen kein Schwarz/Weiß-Denken gibt und es auf den Einzelfall ankommt.] MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 607943 | |||
Datum | 06.02.2010 14:17 | 176556 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
ja da fällt mir ein was du gestern geschrieben hast mit deiner 2 jährigen Tochter, das du da auch nicht weg kannst, wenn da auch Einsatzkräftemangel? Wo ist der Unterschied zu dem ? Geschrieben von Jürgen M@yer Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ... Schwierig Schwierig? Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 607945 | |||
Datum | 06.02.2010 14:18 | 176416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut die Problematik ist schlicht und ergreifend die, dass es definitive Ansage vom AG gab und wenn man sich in der Probezeit befindet, tut man dann doch gut daran, sich daran zu halten. da stimme ich dir voll und ganz zu, meine Aussage bezog sich eher auf die aufkeimende Diskussion, ob es überhaupt nötig gewesen ist, dass die Feuerwehr die Bergung übernimmt. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 607946 | |||
Datum | 06.02.2010 14:19 | 176692 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ... und Jürgen, was soll passieren? Ich würde es da dann wirklich mal auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen. Nehme mal nen jungen Familienvater, 2 Kinder, Alleinverdiener, vielleicht noch gerade gebaut oder ne Wohnung gekauft. Ist es denn diesem zumutbar seinen Job für die FF aufs Spiel zu setzen? Ich sage da ganz klar NEIN! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607950 | |||
Datum | 06.02.2010 14:22 | 176737 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Klaus Schiller ja da fällt mir ein was du gestern geschrieben hast mit deiner 2 jährigen Tochter, das du da auch nicht weg kannst, wenn da auch Einsatzkräftemangel? ups - eine zweijährige Tochter? - ist mir nicht bekannt ;-) [mein Sohn ist aber zwei Jahre alt ;-)] Das ist dann die Abwägung der Rechtsgüter. [schreibt man das so?] Man kann kein 2jähriges Kind unbeaufsichtigt lassen. Die Gefahr das dem dann was passiert ist zu gross. Eine Kindergärterin kann eine Kindergruppe im Alarmfall auch nicht alleine lassen. Wenn aber eine Lageristin fehlt ist das meiner Ansicht nach anders zu bewerten. Da steht dann in der Regel nicht die Gesundheit von Schutzbefohlenen auf dem Spiel. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 607951 | |||
Datum | 06.02.2010 14:28 | 176552 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutund Jürgen, was soll passieren? Rein theoretisch und ich schalte jetzt mal kurz den GMV aus, gilt für uns Ba-Wü'ler folgendes: Geschrieben von Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Die Verletzung der Dienstpflicht bezieht sich dabei auf folgenden Absatz: Geschrieben von Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg
Aber ganz ehrlich, drauf ankommen würde ich es auch lassen und ich sage auch, dass es nicht klug war von ihr. Nur sollte man vielleicht damit auch mal die AG in Ihre gesellschaftliche Verantwortung zwingen. Es geht nämlich auch anders, das beweisen viele AG in meiner Umgebung. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 607952 | |||
Datum | 06.02.2010 14:29 | 176015 x gelesen | |||
Kann man nur hoffen, dass der ehemalige Arbeitgeber oder die dortigen Personalverantwortlichen nicht auch irgendwann mal die Hilfe der Feuerwehr benötigen. Es wäre ein Bild für die Götter, wenn die eingesetzten Kräfte da dann alles stehen und liegen lassen und zur Arbeit gehen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 607956 | |||
Datum | 06.02.2010 14:32 | 176093 x gelesen | |||
Hallo, die ganzen Bussgeldvorschriften sind IMHO in diesen Bereichen zahnlose Tiger... Und klar geht es anders, da gibt es auch mehr als genügend Beispiele, da wird aber nicht drüber gesprochen... Lehrgänge, Einsätze, alles kein Thema bei mir, ich kenne aber auch Leute, bei denen es anders ist. Bei denen auch getrennt wird... Einsätze ja, Lehrgänge nein... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 607957 | |||
Datum | 06.02.2010 14:33 | 176368 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerups - eine zweijährige Tochter? - ist mir nicht bekannt ;-) [mein Sohn ist aber zwei Jahre alt ;-)] Sorry für den Lapsus aber 2 stimmt wenigstens Geschrieben von Jürgen M@yer Da steht dann in der Regel nicht die Gesundheit von Schutzbefohlenen auf dem Spiel. Wage ich zu bezweifeln da eine FF über Soll an Personal hat, zumindest auf dem Papier. Geschrieben von Jürgen M@yer Das ist dann die Abwägung der Rechtsgüter. [schreibt man das so?] Gestern hattest du noch eine Nachbarin Geschrieben von Jürgen M@yer Wenn aber eine Lageristin fehlt ist das meiner Ansicht nach anders zu bewerten. § 1 Chef hat immer recht, § 2 Hat Chef mal nicht recht , tritt automatisch §1 in Kraft leider, ist Abwägungssache des Lageristen, aber wie gesagt vorhin schon der Familienvater mit 2 Kindern alleinverdienend hofft auf die ÜberSollstärke einer FF. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 607958 | |||
Datum | 06.02.2010 14:34 | 176446 x gelesen | |||
Guude, Geschrieben von Jürgen M@yer Drehen wir mal (in der Diskussion) den Spieß rum: Da kann man den nicht erschienenen Kräften keinen Strick daraus drehen, da es ein Orga-Problem der FW ist. Wenn bekannt ist, das zu gewissen Zeiten nicht genug Kräfte zur Verfügung stehen, muss die Führung der FW bzw. die Gemeinde was machen. Man kann von keinem verlangen sein Job (vor allem Probezeit, Ausildung etc) aufs Spiel zu setzen oder die Kinder alleine lassen nur um an der E-Stelle 2 Hände mehr zu haben. Das Personalproblem kommt ja, wie uns allen bekannt ist, immer mehr. By the way: Inwieweit haben denn nun die tollen Imagekampagnen, Werbefilme und was weiss ich was alles gebracht? Gibt es da eigentlich Auswertungen? Kosten/Nutzen? Sauver ou périr | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607959 | |||
Datum | 06.02.2010 14:35 | 176427 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut und Jürgen, was soll passieren? In der (juristischen) Praxis vermutlich nicht allzuviel. Es müsste da dann ja wirklich nachgewiesen werden das gerade der eine fehlende Feuerwehrangehörige ursächlich für den Personenschaden war. Und das wasserdicht nachzuweisen dürfte sehr sehr schwer sein. Meine Anmerkung zur Diskussion hab ich bewusst überspitzt formuliert. Quasi als Denkanstoss mal in die andere Richtung. Die Problematik ist doch die das man mit solchen Argumenten für die Rücksichtnahme im anderen Extrem eine Wünsch-Dir-Was-Mentalität unterstützt. Frei nach dem Motto: "ach - jetzt kann ich nicht zum Einsatz kommen - ich muss ja noch ...." Unser System der Freiwilligen Feuerwehr basiert auf dem Spagat zwischen der Verpflichtung beim Einsatz teilzunehmen und den anderen "Interessen" die dagegen stehen. In den letzten Jahren haben die anderen "Interessen" meiner Ansicht nach deutlich an Gewicht gewonnen. Ich hab kein Problem wenn z.B. ein Arbeiter im Alarmfall nicht sofort oder ev. sogar gar nicht den Arbeitsplatz verlässt wenn z.B. dadurch Schäden im Produktionsprozess drohen. Da pendelt die Abwägung in Richtung der Interessen seines Arbeitgebers. Ich kenne eine Firma die Werkzeuge herstellt. Da gibt es Produktionsprozesse wo der Mann an der Maschine diese nicht einfach abschalten kann. Er muss den gerade angefangenen Arbeitsschritt sauber vollenden. Ansonsten muss wäre das Werkstück Schrott. Anderseits hab ich meine Zweifel ob im Falle der Lageristin überhaupt ein "Schaden" für die Firma durch ihre Verspätung entstanden ist. In solchen Fälle überwieg die Pflicht zum Einsatz zu gehen. Geschrieben von Christian Fleschhut Nehme mal nen jungen Familienvater, 2 Kinder, Alleinverdiener, vielleicht noch gerade gebaut oder ne Wohnung gekauft. Da gebe ich dir Recht. Da muss man anders ansetzen. Es kann nicht sein das der junge Feuerwehrangehörige das Risiko alleine trägt. Da muss dringend von anderer Seite ( Politik, Gesellschaft usw. ) dagegen gesteuert werden. Ich behaupte mal das ein Teil unsere Probleme mit der Tagesalarmsicherheit in dieser negativen Entwicklung ( = Druck von den Arbeitgebern, Selbstbeschränkung aus Angst usw.) begründet ist. Wobei "wir" auch einen Teil der "Schuld" haben. Stichwort "Kanneinsätze". Ölspurbeseitigung oder länger andauernde Entladearbeiten durch die Feuerwehr während der Arbeitszeit sind meiner Ansicht nach falsch. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 607961 | |||
Datum | 06.02.2010 14:42 | 176499 x gelesen | |||
Hallo Leute, also ist doch sonnenklar, daß ich so eine Aktion nich in der Probezeit bringen kann. Vor allem wenn ich weiß der Chef will das nicht. Auch wenn diese Einstellung des Arbeitgebers sehr sehr bedauerlich ist! Das Geld zahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die FW, so sehr sich das auch so mancher wünschen würde. Und dann kann die FW noch so knapp besetzt sein, wenn´s "nur" um´s Abladen eines havarierten LKW geht. Dann dauert der Einsatz statt 8 Stunden halt 9 Stunden wenn zwei Hände fehlen. Bei einem Brandeinsatz, viell noch mit Personengefährdung, ist das etwas anderes. Und selbst in diesem Fall kann ich mich zu gegebener Zeit aus dem Einsatz rauslösen lassen. Man muß einfach gesunden Menschenverstand walten lassen, noch dazu in dieser unsicheren wirtschaftlichen Zeit. Von daher kann ich auch Jürgen Mayer´s Aussage nicht nachvollziehen. Überall wird in diesem Forum vor den Heißdüsen gewarnt und geschrieben man soll besonnen agieren und reagieren. Und der Arbeitsplatz geht in diesen Zeiten einfach vor. Es ist traurig, daß der Stellenwert der freiw. FW und deren Wichtigkeit nicht mehr ausreichend gewürdigt und anerkannt wird. *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 607962 | |||
Datum | 06.02.2010 14:42 | 176718 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp-Däumchendreher und Feuerwehrmensch- Hallo Sebastian, das habe ich evtl. etwas verallgemeinert. Ich habe auch einen Nachkommen, der "Däumchendreher" ist, aber auch bei zwei Feuerwehren ( a. Wohnort b. Arbeitsstätte) mit ausrückt. Generell habe ich aber ein Problem damit, dass die Gemeinden erwarten, dass sich genügend freiwillige Helfer finden, die zu jeder Tages- und Nachtzeit beim Alarm ausrücken, ihre Mitarbeiter sollen davon ausgenommen sein. Meiner Meinung nach beisst sich das. Die Gemeinden sollen ja, so steht es zumindest in den meisten Gesetzestexten, den Brandschutz sicher stellen. Und da sollen sie mal mit gutem Beispiel vorangehen bei ihren Beschäftigten. Warum sollte ein AG in der Gemeinde seine AN ausrücken lassen, wenn es nicht mal die Gemeindeverwaltung für richtig hält, ihre Beschäftigten dafür zur Verfügung zu stellen. Persönlich habe ich da schon die Besten Erfahrungen gemacht. Aber was hilft´s. Einen Hund, den man zur Jagd tragen muß, wird "entsorgt". Bei Beschäftigten der Gemeinde geht´s ja doch nicht so einfach. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607964 | |||
Datum | 06.02.2010 14:44 | 176435 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel KesslerEs geht nämlich auch anders, das beweisen viele AG in meiner Umgebung. Das muss ich aber VORHER abklären. Wenn mein AG das nicht will, dann ist das so. Dann in der Probezeit noch mit dem FwG anzukommen, naja nennen wir es suboptimal. Besserwisserische junge Damen, die mit den Arbeitnehmerrechten ankommen stehen eben bei vielen Führungskräften nicht an oberster Stelle der Beliebtheitsskala. Geschrieben von Marcel Kessler Nur sollte man vielleicht damit auch mal die AG in Ihre gesellschaftliche Verantwortung zwingen. Der ist doch auch in Abhängigkeiten. Ich war letzte Woche auch nicht auf Einsatz, sondern bin daheim geblieben. Ich hatte einem Kunden versprochen, dass ich ihm noch etwas zufaxe. Das musste ich fertigstellen, weil Fristen dran hingen - dann muss es eben ohne mich gehen. Wenn ein Montageband steht, man einen Kunden verliert etc. dann hängt da teilweise mehr Geld dran, als man als einfacher Angestellter p.a. verdient. Da kann ich schlicht nicht weg, und ich könnte das meinem Chef auch nicht vermitteln. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607967 | |||
Datum | 06.02.2010 14:48 | 176475 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWarum sollte ein AG in der Gemeinde seine AN ausrücken lassen, wenn es nicht mal die Gemeindeverwaltung für richtig hält, ihre Beschäftigten dafür zur Verfügung zu stellen.Das kapier ich gerade, wegen den letzten 2 Sätzen, nicht: Lässt die Verwaltung feuerwehrangehörige Beschäftigte nicht zu Einsätzen, oder stellt sie keine ein, oder wollen feuerwehrangehörige Beschäftigte nicht? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 607968 | |||
Datum | 06.02.2010 14:53 | 176059 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin RotherAuch wenn diese Einstellung des Arbeitgebers sehr sehr bedauerlich ist! Wäre mal interessant, ob der Arbeigeber hier nicht auch mal Geld zhalen könnte. Bußgeld vielleicht. Er räumt ja sogar noch ein, Einsätze zu untersagen und dass es dafür Abmahnungen hagelt... Oder vielleicht eine kleine, im Umfeld ausreichend identifizierbare Angabe, um welchen Laden es sich da handelt... Geschrieben von Martin Rother
Das kannst du der EL vorwerfen, nicht aber der betroffenen Kameradin. Und je nach betroffenem Verkehrsweg sowie Ladegut kann auch eine Räumung durch die Fw im allgemeinen Interesse überwiegen. Ansonsten können wir als allererstes das Freischleppen der Autobahnen durch Fw und THW bleiben lassen, da kann man ja wirklich nur noch von selbst schuld sprechen, wenn man nach 6 Wochen Schnee seine LKW ohne Wintereifen und mitgeführte Ketten losschickt... Geschrieben von Martin Rother
Und was hat sie gemacht? Nächtlicher Einatz, als Absehbar war, dass ie es nich rechtzeitig schaffen würde, beim Chef bescheid gesagt. Als der Cheffe Njet sagte ist sie sogar noch dorthingefahren. Ist ja nun nicht so, dass sie da einfach nicht aufgetaucht ist und am Folgetag irgendwas von Erholungszeit nach Einsatz dahergefaselt hätte. Geschrieben von Martin Rother
Er wird sicher auch nicht besser, wenn es sich einbürgert, dass man in aller Regel nicht zum Einsatz kommt, weil irgendwie ja vielelicht irgendwer was dagegen haben könnte und man die w beer gar nicht erst erwähnt. Damit hat man dann erst recht die Erwartunghaltung, dass Fw-Einsätze sich schon irgendwie durch irgendwen anderes als seine eigenen Beschäftigten lösen würden. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 607969 | |||
Datum | 06.02.2010 14:56 | 176005 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDas muss ich aber VORHER abklären. Keine Frage, sowas muss vorher abgeklärt werden, am besten schriftlich bei der Firma festgehalten. Die Dame hat sich äußert suboptimal verhalten, denn sie wusste ja genau, was ihr AG von den Einsätzen hält. Mir ging es jetzt im allgemeinen eher um die allgemeine Aussage: "NEIN, keine Einsätze während der Arbeitszeit." seitens eines Arbeitgebers. Ich finde, ein AG sollte seinem Mitarbeiter genug Vertrauen entgegen bringen, selbst zu erkennen, wann dessen Arbeit von größerer Priorität ist. Und zwar so wie du es tust, ich es tue und wahrscheinlich ein Großteil der anderen FA auch. Ich persönlich kann auch nicht immer zum Einsatz, denn auch ich arbeite in einer Firma, bei der ein verpasster Auftrag schnell mal in die Millionen gehen kann. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 607970 | |||
Datum | 06.02.2010 14:59 | 176078 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniInwieweit haben denn nun die tollen Imagekampagnen, Werbefilme und was weiss ich was alles gebracht? Ich vermute mal nicht allzuviel. Geschrieben von Eric Martini Gibt es da eigentlich Auswertungen? Kosten/Nutzen? Falls es eine geben sollte (was ich bei diesen Auftraggebern nicht zwingend voraussetzen würde), dann wird man die wegen des von mir vermuteten obigen Ergebnisses wohl kaum zu Gesicht bekommen. MkG Marc | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 607974 | |||
Datum | 06.02.2010 15:08 | 176333 x gelesen | |||
Hallo Forum, wenn ich die verschiedenen Antworten hier lese, dann geht was ganz schief in "Feuerwehrdeutschland".Da wird z.B. von Organsisationsverschulden seitens der Führung gesprochen. Also mir ist bekannt, dass man normalerweise eine dreifache Besetzung der Funktionen/Fahrzeuge fordert. Aber soll man jetzt eine 5-fache oder x-fache Besetzung annehmen. Hier ist man die örtliche Feuerwehrführung wirklich überfordert. Meiner Meinung nach wäre hier der Gesetzgeber gefordert, der 1. klare Vorgaben erläßt. 2. diese Vorgaben auch 1:1 umsetzt. 3. AN, die diese Vorgaben nicht ausnützen. 4. AG, die in Regress genommen werden, wenn diese Gesezte etc. nicht befolgt werden. Dass dies ein Wunschtraum von mir ist, ist mir auch klar, aber man sollte mal seine Vertreter in den Landtagen damit behelligen. Die verstecken sich zwar immer wieder hinter ihren politischen Allgemeinplätzen, aber wenn da mal doch mehr Leute intervenieren, vielleicht wachen sie dann doch mal auf. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607975 | |||
Datum | 06.02.2010 15:09 | 176234 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin Rother Von daher kann ich auch Jürgen Mayer´s Aussage nicht nachvollziehen welche meinst du? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607976 | |||
Datum | 06.02.2010 15:12 | 176112 x gelesen | |||
Hallo Jetzt mal allgemein, bevor sich alle auf die Unvernunft des Mädels einschießen. Ich denke wir waren alle mal 21 und höchstwahrscheinlich schon in der Feuerwehr. Klar war es eine Eselei von ihr, nur hättet ihr damals gesagt "Sorry, ich bin dann mal weg"? Leider wissen wir nicht was in ihrer Firma sonst noch alles abgelaufen ist.... Ich halte persönlich auch nichts von den Durchhalteparolen bzgl. "Der AG hat aber gesagt...". Es gibt sicher viel Grau dabei. Die "Kleine" hat es aus einer durchaus ehrenwerten Absicht gemacht. Menschlich ist dieser "Unternehmer" zutiefst zu verurteilen. Aus Unternehmersicht müßte man wissen welcher evtl. Schaden oder sogar Zusammenbruch des Unternehmens davon abhing. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607977 | |||
Datum | 06.02.2010 15:14 | 176260 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAlso mir ist bekannt, dass man normalerweise eine dreifache Besetzung der Funktionen/Fahrzeuge fordert. Hier braucht es keinen Gesetzgeber, denn die eine deutschlandweit gültige Wahrheit gibt es nicht. Das dürfte auch keinen Feuerwehr-Häuptling überfordern. Wenn ich dreifach alarmiere und es kommen regelmäßig zu wenig, dann muss ich eben mehr alarmieren. Das erfordert wahrlich keine hohe geistige Flexibilität... Geschrieben von Anton Kastner 4. AG, die in Regress genommen werden, wenn diese Gesezte etc. nicht befolgt werden. Wäre für mich -rein aus Selbstschutzgründen, und da die Interessen meines AG auch meine Interessen sind- ein Grund sofort um Austritt zu ersuchen sollten meinem AG Nachteile entstehen, weil es während der Arbeitszeit (teilweise) eben nicht geht. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607979 | |||
Datum | 06.02.2010 15:20 | 176058 x gelesen | |||
Weiterer Pluspunkt für die junge Frau: Sie hat ihren Arbeitgeber frühzeitig, noch während des laufenden Einsatzes, über ihre Verspätung informiert/informieren lassen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 607980 | |||
Datum | 06.02.2010 15:20 | 176073 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Lieffertz Aus Unternehmersicht müßte man wissen welcher evtl. Schaden oder sogar Zusammenbruch des Unternehmens davon abhing. "Wenn jemand in einem Betrieb unverzichtbar ist, dann ist dieser Betrieb falsch organisiert." Roberto Niederer (1928-88) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607983 | |||
Datum | 06.02.2010 15:24 | 176208 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier"Wenn jemand in einem Betrieb unverzichtbar ist, dann ist dieser Betrieb falsch organisiert." Das würde ich jetzt auch nicht bestreiten. Und auch im besonderen Fall nicht. Wollte ebenfalls nur die Denk-Schemen zeigen... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 607986 | |||
Datum | 06.02.2010 15:28 | 176283 x gelesen | |||
Weil es billiger ist ? Weil das Bergungsunternehmen nicht die Kräfte hat? Ganz ehrlich als Einsatzleiter hätte ich das nicht übernommen, hier ist keine Gefahr im Verzug.Absichern und den Kollegen vom Bergungsunternehmen zu schauen. Die sind doch sonst auch immer schnell mit den Rechtsanwalt zu Hand wenn FF oder THW eine Bergung übernimmt. Was mich wundert sind die Aussagen das die Kameradin nicht an diesem Einsatz teilnehmen hätte sollen . Wusste Sie vorher um was für einen Einsatz es sich handelt ? Wenn alle Arbeitgeber jetzt darauf bestehen das wehrend der Arbeitszeit kein Einsatz gefahren wird, können wir das Ehrenamt in den Bereichen faktisch auflösen . Oder warum soll mein Arbeitgeber mich frei stellen wenn der Kollege aus der anderen Firma nicht darf? Wenn sich solche Fälle rum sprechen wird die Antwort der Arbeitgeber entsprechend sein Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 607987 | |||
Datum | 06.02.2010 15:30 | 176265 x gelesen | |||
Egal, von welcher Seite man den Fall betrachtet, die junge Kameradin hat sicher einen großen Fehler gemacht, der ihr hoffentlich eine Lehre sein wird. Ich drücke ihr ganz fest die Daumen, dass sie einen neuen Arbeitgeber mit mehr "Horizont" findet. Was sich der Arbeitgeber da allerdings geleistet hat, ist einfach nur widerlich. Da kommt noch während des Einsatzes ein Drohanruf und für eine einstündige Verspätung gleich eine Abmahnung. Ich möchte nicht wissen, wie sonst das allgemeine Arbeitsklima in dem Laden aussieht. Ich mag diesem "Kleinunternehmer" allerdings wünschen, dass er seine Entscheidung niemals bereuen muss und im eigenen Schadensfalle zu leiden hat, weil kein Helfer seinen Arbeitsplatz mehr verlassen darf. Hoch lebe das "Sankt Florians Prinzip". Grüßle Jürgen „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP | 607989 | |||
Datum | 06.02.2010 15:35 | 175897 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich bin zwar nicht unbedingt der Rechtsexperte, aber so wie es im verlinkten Artikel geschildert wurde, war die Abmahnung m.M. rechtswidrig. Hallo Anton, ist schon klar aber,... Geschrieben von Anton Kastner Ich wünsche der Kameradin für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass dieses Beispiel nicht Schule macht. ich glaube schon, denn das ist mittlerweile die Realität, und nicht nur dort ? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608000 | |||
Datum | 06.02.2010 16:03 | 176003 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlWas mich wundert sind die Aussagen das die Kameradin nicht an diesem Einsatz teilnehmen hätte sollen. Wusste Sie vorher um was für einen Einsatz es sich handelt ?Spekulativ: Selbst wenn man an dem "Einsatz" festhält, könnte man doch gegebenenfalls mit dem MZF Kräfte zurückfahren, wenn sich zeigt das ein Einsatz unerwartet lange dauert bzw. sich der Einsatz nicht als Einsatz im Sinne des FwG darstellt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608002 | |||
Datum | 06.02.2010 16:05 | 176145 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KahlWas sich der Arbeitgeber da allerdings geleistet hat, ist einfach nur widerlich. Da kommt noch während des Einsatzes ein Drohanruf und für eine einstündige Verspätung gleich eine Abmahnung.Wir kennen nur diesen einen Zeitungsartikel. Weder weitere Einzelheiten aus Sicht der Feuerwehrfrau, noch aus Sicht des Arbeitgebers. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608011 | |||
Datum | 06.02.2010 16:27 | 175998 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWir kennen nur diesen einen Zeitungsartikel. Hallo Sebastian, nicht ganz ;-) Fang mal diesen Link auf. Recht interessant sind auch diese Kommentare Grüßle Jürgen „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608015 | |||
Datum | 06.02.2010 16:31 | 176047 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Zeitung---
Da würde ich doch als Ordnungsbehörde mal im FSHG schauen, welche Würdigung für so ein Verhalten möglich ist. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608025 | |||
Datum | 06.02.2010 16:41 | 175807 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KahlHallo Sebastian,Ja, klasse. Die selben Aussagen bzw. der selbe Artikel, nur bei anderen Zeitungen. Und über das Arbeitsverhältnis in der Zeit vor dem Einsatz wissen wir jetzt wieviel mehr? Richtig: Nix. Geschrieben von Jürgen Kahl Recht interessant sind auch diese KommentareDutzende anonyme Beitragsschreiber mit dem gleichen Hintergrundwissen wie du und ich. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608029 | |||
Datum | 06.02.2010 16:49 | 175836 x gelesen | |||
Die Ankündigung könnte man hinterfragen, bei dem konkreten Einsatzes, wegen dem die Abmahnung erfolgte, kann man jedoch immer noch mit dem BayFwG argumentieren, dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608031 | |||
Datum | 06.02.2010 16:55 | 175745 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppUnd über das Arbeitsverhältnis in der Zeit vor dem Einsatz wissen wir jetzt wieviel mehr? Richtig: Nix. Och, was vor dem Einsatz war, interessiert doch gar nicht. Lies mal, was Michael über den AG geschrieben hat ;-) Interessant ist, dass lt. Arbeitgeber die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes kam - und das ist das Widerliche daran. Und das hat der AG der Zeitung gesagt. Sonst noch Fragen? Wenn es für den AG vorher Gründe gab, eine Abmahnung zu schreiben, oder zu kündigen, hätte er doch nicht diesen Einsatz abwarten müssen, oder? Grüßle Jürgen „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608033 | |||
Datum | 06.02.2010 16:56 | 175804 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppdass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand. im Nachhinein ist man immer schlauer. „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 608034 | |||
Datum | 06.02.2010 16:57 | 175561 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KahlWenn es für den AG vorher Gründe gab, eine Abmahnung zu schreiben, oder zu kündigen, hätte er doch nicht diesen Einsatz abwarten müssen, oder? Vielleicht war das für den AG einfach nur der Tropfen der das Fass überlaufen liess, das wissen wir aber nicht. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608035 | |||
Datum | 06.02.2010 17:00 | 175733 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand. (Ironie ein) Schön, wenn Alarm ist, werde ich ersmal zu meinem Bücherschrank gehen oder ins Internet oder mal jemand anrufen der sich damit auskennt und schauen ob da eine Freistellungspflicht besteht oder nicht. (Ironie aus) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608037 | |||
Datum | 06.02.2010 17:14 | 175713 x gelesen | |||
Auch Ironie: Natürlich ist eine solche Zuständigkeitsprüfung niemals ohne Besuch einer Universitätsbücherei mit juristischem Beistand im Schlepptau möglich. Ernsthaft: Die Prüfung "Feuerwehreinsatz Ja/Nein" umfasst einen, maximal zwei Paragraphen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes und sollte nach einer durchlaufenden Gruppenführerausbildung doch wirklich kein Hexenwerk sein. Und nein, das erwarte ich nicht von jeder einzelnen Einsatzkraft, sondern von denen, die eine Führungsausbildung (GF aufwärts) absolviert haben. Hier zeigt sich nicht zuletzt auch, wie ein einzelner Feuerwehrangehöriger (in dem Fall die abgemahnte Frau) durch Entscheidungen von Führungskräften unter die Räder kommen kann. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608038 | |||
Datum | 06.02.2010 17:15 | 175411 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KahlOch, was vor dem Einsatz war, interessiert doch gar nicht.Für die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung nach einer Probezeit erfolgt, dürfte das schon interessant sein. Geschrieben von Jürgen Kahl Interessant ist, dass lt. Arbeitgeber die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes kam - und das ist das Widerliche daran.Da widersprech ich dir ausdrücklich nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 608039 | |||
Datum | 06.02.2010 17:19 | 175460 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen M@yer--- Der Feuerwehrangehörige kommt nicht zum Einsatz und verweist auf das "Verbot" seines Chefs und die laufende Probezeit. Beim Einsatz herrscht ein Mangel an Einsatzkräften. Es passiert was. Jemand kommt zu Schaden. Es kann nachgewiesen werden das daß mit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräfte das nicht passiert wäre ... *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608048 | |||
Datum | 06.02.2010 17:40 | 175629 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppErnsthaft: Die Prüfung "Feuerwehreinsatz Ja/Nein" umfasst einen, maximal zwei Paragraphen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes und sollte nach einer durchlaufenden Gruppenführerausbildung doch wirklich kein Hexenwerk sein. Die GF-Ausbildung ist zwar schon einige Jahre her (an der LFS Geretsried), aber da wurde alles andere gelehrt zu unterscheiden als "Feuerwehreinsatz Ja/Nein". Schon gar nicht an Paragraphenbeispielen. Geschrieben von ---Sebastian Krupp,--- Und nein, das erwarte ich nicht von jeder einzelnen Einsatzkraft, sondern von denen, die eine Führungsausbildung (GF aufwärts) absolviert haben. Und um eine Führungskraft geht es hier gar nicht. Die sind im Alarmfall wohl auch eher in der Unterzahl. Noch was, wenn die Leitstelle alarmiert kann ich dir versichern das sich 99,9% aller alarmierten Feuerwehrangehörigen erstmal keine Gedanken darüber machen ob der Alarm "Feuerwehr-legitim" ist oder nicht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 608050 | |||
Datum | 06.02.2010 17:42 | 175685 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Perschl aber da wurde alles andere gelehrt zu unterscheiden als "Feuerwehreinsatz Ja/Nein". Schon gar nicht an Paragraphenbeispielen. keine Rechtsgrundlagen? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608053 | |||
Datum | 06.02.2010 17:48 | 175753 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- keine Rechtsgrundlagen? Das natürlich. Ja ich weiß auch das es schon viel hergibt. Ist aber nicht auf jede Situation einfach zu münzen. Beispiel: Ein umgestürzter LKW kann einen FW-Einsatz hervorrufen, muß aber nicht. Wenn die Leitstelle alarmiert wird sich sicher keine Führungskraft erstmal eine Diskussion mit dem Disponenten liefern, Feuerwehreinsatz Ja/Nein, sondern ausrücken und dann entscheiden was man weiter macht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 608055 | |||
Datum | 06.02.2010 17:55 | 175666 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Perschl Wenn die Leitstelle alarmiert wird sich sicher keine Führungskraft erstmal eine Diskussion mit dem Disponenten liefern, Feuerwehreinsatz Ja/Nein, das ist klar, ich kenne ja die lage vor Ort i.d.R. nicht. Geschrieben von Markus Perschl sondern ausrücken und dann entscheiden jepp. Und da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr". Im Gemeindegebiet hier gibt es eine relativ unfallträchtige Strecke, da lag im letzten Jahr auch ein LKW fast nen ganzen Tag, die Ladung wurde umgeladen, ganz ohne Feuerwehr... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608056 | |||
Datum | 06.02.2010 17:59 | 175432 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutUnd da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr". Wobei das auch ein gewisses Rückgrat erfordert, das leider auch bei FüKr nicht zwangsläufig vorhanden ist ,-( mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608057 | |||
Datum | 06.02.2010 18:01 | 175494 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Und da kann die Entscheidung IMHO auch durchaus lauten "Kein Einsatz für die Feuerwehr". Im Gemeindegebiet hier gibt es eine relativ unfallträchtige Strecke, da lag im letzten Jahr auch ein LKW fast nen ganzen Tag, die Ladung wurde umgeladen, ganz ohne Feuerwehr... Ganz richtig. Und die Zeit bis das entschieden wird? Da kann schon manchmal 15-30 Minuten vergehen. Sollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 608058 | |||
Datum | 06.02.2010 18:05 | 175467 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PerschlSollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht? kommt drauf an... Ich mache es z.B. vom Alarmierungsstichwort abhängig, ob ich meinen Arbeitsplatz verlasse oder nicht (hat da aber nur was mit der Entfernung zu tun)... Und es ist ja nunmal ein Unterschied, ob man nach 30 min oder nach 6-7 Stunden wieder am Arbeitsplatz ist oder? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 608059 | |||
Datum | 06.02.2010 18:11 | 175178 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KahlIch mag diesem "Kleinunternehmer" allerdings wünschen, dass er seine Entscheidung niemals bereuen muss und im eigenen Schadensfalle zu leiden hat, weil kein Helfer seinen Arbeitsplatz mehr verlassen darf. Hoch lebe das "Sankt Florians Prinzip". "Meine Fabrik ist aus Beton und Stahl, die brennt nicht. Und wenn doch mal was ist, rufe ich die Berufsfeuerwehr." So oder so ähnliche Aussage eines Firmenbesitzers, warum er keine FW- Leute in seinem Betrieb beschäftigt. Vor Langer Zeit mal von mir gelesen. Leider weiß ich nicht mehr wo. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Fran8k L8., Hallschlag / Rheinland-Pfalz | 608061 | |||
Datum | 06.02.2010 18:16 | 175191 x gelesen | |||
Mal ganz abgesehen von allen möglichen Paragraphen : Die Einstellung des Arbeitgebers ist in meinen Augen total daneben . Ich kann nur hoffen und wünschen dass der Arbeitgeber nicht irgendwann auf einem anderen Weg zur Vernunft gebracht wird . Ich kenne Betriebe die ihre Einstellung gegenüber Feuerwehrangehörigen nach Schadensereignissen im eigenen Betrieb geändert haben . Leider , muss ich dazu sagen . | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608062 | |||
Datum | 06.02.2010 18:19 | 175186 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- ja nunmal ein Unterschied, ob man nach 30 min oder nach 6-7 Stunden wieder am Arbeitsplatz ist oder? Das kommt auf den Job an. In meinem muß ein anderer sofort weiterarbeiten. Da ist der restliche Tag erledigt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608066 | |||
Datum | 06.02.2010 18:28 | 175270 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PerschlGanz richtig. Und die Zeit bis das entschieden wird? Da kann schon manchmal 15-30 Minuten vergehen. Sollen die alarmierten Kräfte nun ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?Einsatzzeitpunkt im vorliegenden Fall: "gegen 4 Uhr morgens" (siehe hier). Einsatzdauer lt. Feuerwehr: 8 Stunden. Da dürfte die Zeit für diese Entscheidung ausgereicht haben. Und generell: Entweder ist jemand abkömmlich, unabhängig von der erwarteten Einsatzdauer, oder eben nicht. Ja ich weiß, Schwarz-Weiss-Sicht, aber wie lange ein Einsatz dauert, und ob ein Personalwechsel/-abbau während des laufenden Einsatzes möglich sein wird, wird sich doch immer erst am Einsatzort herausstellen. Natürlich kann man es anhand mancher Stichworte schon grob abschätzen, aber eben immer nur grob. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608068 | |||
Datum | 06.02.2010 18:35 | 176065 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian KoppFeuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt Die Rechtslage ist relativ eindeutig, http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art9.htm die Realität eine völlig andere - und das trotz zig "Tage des Ehrenamtes"... und das ist leider kein neues Problem und beileibe nicht nur von privaten Arbeitgebern, sondern das gabs und gibts seit vielen Jahren auch von öffentlichen... In dem Fall: Natürlich einen Anwalt nehmen. Der kann ggf. eine Abfindung heraus handeln. Der Job an sich dürfte sich im Grundsatz aber erledigt haben, weil "man" dann leicht andere Gründe finden kann und wird... Grundsätzlich: Führen diese Einstellungen* dazu, dass die Tagesalarmproblematik noch mehr zunimmt und am Schluß nur hauptamtlich zu lösen ist, das kostet dann ggf. _alle_ mehr Geld. (Aber _alle_ ist halt mehr, als nur wenige... (Betriebe)...) *Die ich teilweise in der heutigen Arbeitswelt allerdings nachvollziehen kann, weil ggf. viele andere nicht weiter arbeiten können, wenn ein MA nicht zur Verfügung steht und der "Betriebsschaden" damit weit größer wird, als den Betrag, den der Lohnkostenersatz ausmacht. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 608077 | |||
Datum | 06.02.2010 18:45 | 175533 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoIn dem Fall: Natürlich einen Anwalt nehmen. Der kann ggf. eine Abfindung heraus handeln. Das kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich. Eine Abfindung wird es sicher nicht geben. - Außerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen.. - Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 608080 | |||
Datum | 06.02.2010 18:57 | 175623 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Wolf Das kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich. ... nur wäre eine Kündigung wegen Feuerwehrdienst egal ob in oder außerhalb der Probezeit rechtswidrig. Und hier drängt sich aus meiner außenstehenden Position durchaus ein (zeitlicher) Zusammenhang auf. Daher würde ich das "sicher" nicht unterschreiben wollen (allerdings auch keine übermäßigen Hoffnungen machen ...). Geschrieben von Ulrich Wolf Außerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen ... ... warum um alles in der Welt sollte man das in einen Lebenslauf schreiben. Im Übrigen müssen mit dieser Begründung ja Arbeitsgerichte ziemlich unterbeschäftigt sein ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608081 | |||
Datum | 06.02.2010 18:57 | 175944 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfDas kann man sich getrost sparen! Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich. da wäre ich mir (bzgl. der Abfindung) nicht sicher, weil DER Grund ja nach BayFWG (wie auch vermutlich allen anderen) grundsätzlich unzulässig sein dürfte... Geschrieben von Ulrich Wolf Außerdem macht sich das in einem Lebenslauf nicht so toll, wenn geg. den ehemaligen Chef geklagt wurde. Dann braucht man erst gar nicht auf ne neue Stelle hoffen.. Im Lebenslauf steht doch nur der Wechsel des Arbeitgebers - und auf Nachfrage kann man den Grund der Kündigung erläutern. Wenn jemand bei der Fw sein will, wird er wenig Interesse an einer Stelle haben, die ihn genau deshalb nicht nimmt, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 608085 | |||
Datum | 06.02.2010 19:06 | 175197 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoda wäre ich mir (bzgl. der Abfindung) nicht sicher, weil DER Grund ja nach BayFWG (wie auch vermutlich allen anderen) grundsätzlich unzulässig sein dürfte... Das Gesetz spielt doch hier überhaupt keine Rolle, weil Ende, bzw. innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. - Geschrieben von Ulrich Cimolino Im Lebenslauf steht doch nur der Wechsel des Arbeitgebers Ja. - Geschrieben von Ulrich Cimolino und auf Nachfrage kann man den Grund der Kündigung erläutern. Und auf Nachfrage vom künftigen Chef an den vorherigen AG sieht das dann ganz anders aus... Oftmals sitzen die AG auch in Verbänden und Stammtischen zusammen...da ist die große Welt manchmal ganz klein. - Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn jemand bei der Fw sein will, wird er wenig Interesse an einer Stelle haben, die ihn genau deshalb nicht nimmt, oder? Nur leider kann ich von meinem ehrenamtlichen Engagement nicht die Familie ernähren! - Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 608087 | |||
Datum | 06.02.2010 19:10 | 175213 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerallerdings auch keine übermäßigen Hoffnungen machen Das ist auch meine Einschätzung... - Geschrieben von Gerhard Bayer ... warum um alles in der Welt sollte man das in einen Lebenslauf schreiben. Natürlich schreib man das nicht in den Lebenslauf, aber der künftige AG wird sich auch bei der ehemaligen Fa. erkundigen... Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 608089 | |||
Datum | 06.02.2010 19:12 | 175897 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Klaus Schiller auch ein Betriebsinhaber, sollte sich in Kündigungsrechtssachen auskennen und macht sich vorher schlau denk ich mal. Ähm, naja, wenn das so wäre wären wohl die Arbeitsgerichte kaum so überlastet wie sie es sind. Und Arbeitsrechtler bräuchte es dann auch weniger.... Der Fall ist mal wieder ein Paradebeispiel von der Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen. Weder in der Probezeit noch sonst wann sollte man sich in der heutigen Zeit auf ein Kräftemessen mit Arbeitgeber einlassen. Da sind andere Instanzen gefordert, die das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, z.B. der Wehrführer o.ä. Mein Arbeitgeber akzeptiert grds. auch nicht, dass die Feuerwehr meine Arbeit beeinträchtigt oder ich gar während der Arbeitszeiten zu Einsätzen fahre: Einzige Ausnahme war der Einsturz des Stadtarchivs, da hat er mich auf meine Nachfrage gehen lassen. Zu einem Einsatz zu fahren ist ja die eine Sache, aber wenn der Einsatz bei den klaren Ansagen, die es laut Zeitungsartikel hinsichtlich Feuerwehreinsätzen gegeben hat, dann verlasse ich die Einsatzstelle so rechtzeitig, damit man pünktlich auf der Arbeit ist und wenn ich mir dann ein Taxi nehmen. Da muss man auch selbst rechtzeitig den GF ansprechen und signalisieren, dass man ausgelöst werden muss bzw. sonst ohne Ersatz weg muss. Auch das nicht persönliche Bescheid sagen, sonder das Ausrichten lassen über einen Kollegen, dass man später kommt, ist wohl als ungeschickt zu bezeichnen. Für solche Situationen haben wir ein Handy auf dem LF, damit solche Telefonate geführt werden können. Wie andere schon geschrieben haben: Die Abmahnung gestützt auf den Einsatz dürfte unwirksam sein. Aber da der Arbeitgeber nicht so dumm war, die Kündigung auch hierauf zu stützen und in der Probezeit die Kündigung ohne Probleme möglich ist, dürfte sich das letztlich nicht zugunsten der Kameradin erledigen lassen. Letztlich ist das Verhalten des Arbeitgebers ärgerlich, ist aber juristisch nicht zu beanstanden. Deswegen sollte man sich immer verdeutlichen, dass man mit der Freiwillige Feuerwehr nicht seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 608092 | |||
Datum | 06.02.2010 19:14 | 175226 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian Krupp Die Ankündigung könnte man hinterfragen, bei dem konkreten Einsatzes, wegen dem die Abmahnung erfolgte, kann man jedoch immer noch mit dem BayFwG argumentieren, dass es kein Einsatz war für den eine Freistellungspflicht bestand. Das steht aber nicht im ermesen der FA, das zu bewerten. Und noch viel weniger beim Unternehmer. Der kann sich nun im Bedarfsfall an die Kommune als Träger der Fw wenden und vielleicht den tatsächlichen verlust anstelle des Stundenlohns einfordern, wenn man zu dem Ergebni kommt, das hier eine gravierende Fehleinschätzung der Situation vorlag. Was hat das mit der Betroffenen zu tun? Wenn der OrtsBM zuschaut, wie sein GF sinnlose Einsatzkosten verursacht, mag man vielleicht noch eine Eingriffspflicht ableiten können, aber bei der relativ jungen FA (vermutlich) ohne Führungsaufgabe? Nö. Wenn die ebenen dadrüber Mist bauen, ist das doch nicht ihr anzulasten. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 608095 | |||
Datum | 06.02.2010 19:23 | 175395 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen Kahl Egal, von welcher Seite man den Fall betrachtet, die junge Kameradin hat sicher einen großen Fehler gemacht Nö, eigentlich nicht. Ungeschickt Verhalten mit für sie nachteiligem Ergebnis. Ein ihr negativ anzulastentes Fehlverhalten, wie es die Redewendung nahelegt, kann ich da allerdings nicht erkennen. Das liegt nach GMV wohl klar auf der Seite de Arbeit"gebers". der ihr hoffentlich eine Lehre sein wird. Ich hoffe nicht, dass damit die naheliegendste Konsequenz gemeint ist... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608097 | |||
Datum | 06.02.2010 19:25 | 175164 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWenn die ebenen dadrüber Mist bauen, ist das doch nicht ihr anzulasten.Nein, natürlich nicht. Sie muss sich leider faktisch hinterher trotzdem mit den Konsequenzen rumschlagen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 608099 | |||
Datum | 06.02.2010 19:32 | 175571 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyÄhm, naja, wenn das so wäre wären wohl die Arbeitsgerichte kaum so überlastet wie sie es sind. Und Arbeitsrechtler bräuchte es dann auch weniger.... da mach ich jetzt auch Ähem und na ja, weil, wenn man das so mitbekommt, wegen was gestritten wird und bei welchen Klägern und Beklagten der Verstand ausgeschalten ist....., erlebe ich gerade im bekanntenkreis, wäre vor Jahren noch anders gelöst worden aber gehört nicht hier her, sicher magst du im Grossen und Ganzen recht haben, aber wo führt das hin ? Zweifellos wird ein Arbeitgeber des öfteren fragen, ob man ehrenamtlich auch unter Tags aktiv ist und wird einen anderen Bewerber bevorzugen und anderer Seits wird das EA dadurch geschwächt, da entweder EA ihre Mitgliedschaft aufkündigen oder nicht mehr erscheinen, was der EA-Führung sauer aufstossen wird, ein Spruch fürs Phrasenschwein wie man es macht ist es falsch und mein Ar... ist mir näher als dein Hemd , was wohl dann wieder das EA zu spüren bekommt. Und wie schon vorhin erwähnt, was reisst der Arbeitnehmer für eine Lücke wenn er zum Alarm geht, arbeitet er einzeln oder reisst er eine Lücke in einer Produktionskette,während meiner Lehrzeit vor grauer uhrzeit,stellte mein Arbeitgeber schon die Frage wer ihm was ersetzt, obwohl er laut Jugendausbildungsrecht mit mir eigentlich nichts verdienen durfte. Grüssle Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 608104 | |||
Datum | 06.02.2010 19:56 | 175084 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIch vermute mal nicht allzuviel. Geschrieben von Marc Dickey Falls es eine geben sollte (was ich bei diesen Auftraggebern nicht zwingend voraussetzen würde), dann wird man die wegen des von mir vermuteten obigen Ergebnisses wohl kaum zu Gesicht bekommen. Da stellt sich mir die Frage, ob man die "Millionen" nicht sinnvoller verwenden soll und kann. Sorry, aber es ist etwas sinnbefreit wenn das eh nichts bringt. Wäre super, wenn sich die LFVs und der DFV mal dazu äussern würden was die tollen Kampagnen gebracht haben. Wobei, da wird man dann eh nur "Alles gut, alles toll" hören. Sauver ou périr | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 608106 | |||
Datum | 06.02.2010 20:10 | 175347 x gelesen | |||
Da wächst mir 'ne Feder! Ohne Worte! MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 608113 | |||
Datum | 06.02.2010 20:52 | 175091 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörn Patke Da wächst mir 'ne Feder! ... mir ooch !!! Leider gibt es solche Fälle immer wieder, aber ... Sicher ist, dass man mit der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht sein täglich Brot verdient. Doch was wäre, wenn alle FA in einer FFW in ihrer Arbeitszeit bzw. 2 Stunden vorher nicht zu Einsätzen kommen würden ... ? Kann man die Anzahl der freiwilligen FA in ganz Deutschland überhaupt mit anderen (z.B. Hauptamtlichen) kompensieren ??? Wer soll das denn bitteschön zahlen ... und außerdem, passiert dann mal ein paar Tage nischt, würden WIEDER überlegungen angestellt, ob soviele Bezahlte sein müssen. Ohne freiwillige geht es nicht, doch dazu müssen ALLE mitmachen ... wirklich ALLE ... Was würde denn der besagte Chef machen, wenn er die Hilfe der "freiwilligen" Feuerwehr in Anspruch nehmen muss, aber keiner kommt, weil ja auch die anderen Arbeitgeber ihre Leute nicht zum Einsatz lassen??? Dieser Vorfall ist nicht nur ein Schlag in mitten der Gesichter, die sich zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei jedem "Un"wetter usw. den Arsch aufreißen, sondern auch ein heftiger Hieb in die Magengrube der Arbeitgeber, die ihre Angestellten laufen lassen, um bei genau solch undankbaren Chefs die Firma zu retten. Armes Deutschland, wo willst du noch hin ??? Gruß Andreas Alles meine ganz persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 608121 | |||
Datum | 06.02.2010 21:37 | 174934 x gelesen | |||
Und wenn ich vor Ort bin und es sich raus stellt das man meine Mannschaft nur als Billige Arbeitskräfte benötigt kann ich sicherlich auf das nächste Bergungsunternehmen verweisen Und so wie sich die Situation auf dem verlinkten Foto darstellt hätte eine Einseituge Strassensperrung vollkommen ausgereicht Aber sind wir mal ehrlich,was denkt sich die Führungskraft: Da wie ja schon da sind können wir ja auch mal locker mit Hand anlegen ;-) Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Hart8mut8 M.8, Aying / Bayern | 608122 | |||
Datum | 06.02.2010 21:41 | 175391 x gelesen | |||
Hallo Forum, war der Einsatz berechtigt? Hat sich die Arbeitnehmerin unklug verhalten? Wie sieht’s juristisch aus? All diese Details des Einzelfalles stehen für mich nicht im Vordergrund. Wirklich wichtig ist für mich viel mehr, dass die Einstellung des Arbeitgebers – so, wie sie beschrieben wurde - kein Einzelfall ist. Das geht uns alle an In weiten Teilen der Bevölkerung mangelt es am Verständnis für die Freiwilligen Feuerwehren. Angestellte Feuerwehrleute haben Angst um ihren Arbeitsplatz, Selbständige fürchten die Reaktionen ihrer Kunden – und viele kommen deshalb manchmal oder öfters nicht zum Einsatz. Das stellt in einigen Kommunen eine massive Bedrohung für die Tagesalarmsicherheit dar. Diese Probleme gehen uns alle an. Denn jeder einzelne von uns kann der Leidtragende sein, wenn er oder einer seiner Angehörigen sich zufällig „zur Unzeit“ in so einer Kommune aufhält und Hilfe durch die Feuerwehr braucht. Diesen Missstand kann und will ich nicht akzeptieren! Aufruf an die „Feuerwehr-Oberen“ Ich jedenfalls habe heute Morgen nach dem Lesen des Artikels in der Zeitung meinen Kreisbrandrat angerufen. Ich habe ihn gebeten, sich mit seinen Kollegen der benachbarten Landkreise abzustimmen und diesen Artikel zum Anlass für eine gemeinsame Initiative zu nehmen. Zusammen mit den Verbänden sollten sie doch bitte beim Innenministerium entsprechende Maßnahmen einfordern. Ziel generalstabsmäßig geplanter Aktionen und Kampagnen muss es sein, breite Bevölkerungsschichten mit aufklärenden Informationen zu erreichen, einen Bewusstseinswandel einzuleiten, auszubauen und nachhaltig zu sichern. Kurz: Es darf nicht bei ein paar gut gemeinten Plakaten bleiben. Idealer Weise sollten alle Bundesländer zusammenarbeiten. Crossmediale PR-Kampagne? Meiner Meinung nach muss man hier richtig Geld in die Hand nehmen und eine der führenden PR-Agenturen beauftragen. Es geht darum, das Thema in den verschiedensten Medien prominent zu platzieren: denkbar sind beispielsweise Artikel im Spiegel-Magazin (dann zieht die Regenbogenpresse nach), Feuerwehrvertreter in TV-Talkshows, Feuerwehrproblematik als Hintergrundstory von TV-Serien wie Tatort oder Traumschiff, etc. Dazu ist natürlich die gleiche Professionalität erforderlich, mit der große Unternehmen ihre Public Relations angehen. Man braucht Experten, einen langen Atem und entsprechende Budgets. Meine Beispiele sollten nur die Größenordnung der Maßnahmen veranschaulichen. Wahrscheinlich gibt es andere, noch wesentlich bessere, effektivere und preisgünstigere Wege. Das sollen dann die Profis machen. Let’s do it! Fakt ist: Es muss was geschehen. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Da hilft kein Lamentieren, sondern nur Handeln – und zwar zu allererst von uns Feuerwehrleuten. Wir müssen den Anfang machen. Meine Bitte an alle hier im Forum, wo auch immer euer Platz im Feuerwehrwesen und in der Gesellschaft ist: Jede(r) einzelne möge sehen, was sie/er ohne allzu großen Aufwand beitragen kann … und das dann auch tun :-)! Vielleicht nur ein einziger Anruf, ein Brief, ein Gespräch. Immer höflich (nicht wie einige Kommentare auf chiemgau24.de), immer mit dem gebotenen Respekt für Andersdenkende, konstruktiv und lösungsorientiert. Dann bin ich mir sicher, dass wir den Stein ins Rollen bringen und Vieles zum Besseren verändern können. Ich bin gespannt ... Beste Grüße, Hartmut. Videos? Ausbildungsmaterial? Orga-Hilfsmittel? Wir wollen bundesweit den Austausch erleichtern und bauen dazu eine kleine Plattform auf: www.feuerwehr-aying.de/infos/index.php | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 608127 | |||
Datum | 06.02.2010 22:05 | 174948 x gelesen | |||
Schön wäre es...Vollste Zustimmung von mir. Aber: Es wird im Sande verlaufen, da sich die meisten "Feuerwehr-Oberen" sich selbst in die Tasche lügen und die Augen vor der Wahrheit verschliessen. Sauver ou périr | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 608128 | |||
Datum | 06.02.2010 22:09 | 174915 x gelesen | |||
Hallo Hartmut, man mag es mir negativ auslegen... Unsere Gewerkschaft hat aber scheinbar Wochenende. Weil mitlesen tut Sie ja :-(. Es wäre hier in ihrem Anspruch erforderlich die deutlichen Worte zu finden. Deine Meinung und dein Engagement ist lobenswert. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Hart8mut8 M.8, Aying / Bayern | 608130 | |||
Datum | 06.02.2010 22:11 | 175020 x gelesen | |||
Lieber Eric, vielleicht hast du Recht. Aber ... wer hätte früher mal gedacht, dass die Berliner Mauer gekippt werden kann? Wo viele Menschen friedlich etwas wollen, ist alles möglich - denke ich. Lass' es uns einfach mal versuchen :-). Videos? Ausbildungsmaterial? Orga-Hilfsmittel? Wir wollen bundesweit den Austausch erleichtern und bauen dazu eine kleine Plattform auf: www.feuerwehr-aying.de/infos/index.php | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608131 | |||
Datum | 06.02.2010 22:14 | 175197 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut Müller-TolkDas geht uns alle an stimmt Geschrieben von Hartmut Müller-Tolk Aufruf an die „Feuerwehr-Oberen“ auch richtig Geschrieben von Hartmut Müller-Tolk Crossmediale PR-Kampagne? kann was helfen Letztendlichwird der jungen Dame alles nichts helfen. Aber wäre ich der Kommandant in dem Ort ihres Ex-Arbeitgebers würde ich den Chef mal besuchen und ihm unter vier Augen erklären wo es bei ihm fehlt und was er noch in den VB investieren muß um auf eine freiwillige Feuerwehr verzichten zu können. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608132 | |||
Datum | 06.02.2010 22:33 | 175012 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Anton Kastner Warum sollte z.B. ein AG seine AN vom Einsatz freistellen, während die Leute am Bauhof oder in der Verwaltung "Däumchen drehen". Auch dort ist nicht alles Gold was glänzt.. Ich kenne Fälle in denen sich ein däumchendrehender FA hat unangenehme Fragen stellen lassen müssen weil er nicht die Uhr gedrückt hat und es sich gewagt hatte hinterher nach Hause zu fahren um zu duschen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 608133 | |||
Datum | 06.02.2010 22:37 | 174991 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannAber wäre ich der Kommandant in dem Ort ihres Ex-Arbeitgebers würde ich den Chef mal besuchen und ihm unter vier Augen erklären wo es bei ihm fehlt und was er noch in den VB investieren muß um auf eine freiwillige Feuerwehr verzichten zu können. Das ist mal eine prima Idee! Ich kenne Ag, bei denen würdest Du gar nicht auf den Hof kommen, bzw. mit ihm sprechen können. Solche Aktionen helfen uns allen nicht weiter. Nur vernünftiger, friedlicher Dialog und Aktionen, wie sie Hartmut M.-T. vorgeschlagen hat können dazu beitragen, Unternehmer zu überzeugen. Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608134 | |||
Datum | 06.02.2010 22:38 | 175011 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfVielleicht gib es ja noch die Möglichkeit im Gespräch mit den beiden Parteien und einem Mediator, die Kündigung zurückzuziehen..Zu Wünschen wäre der Kameradin das jedenfalls. Und dann? Was hat Sie dann für die Zukunft gewonnen? Wenn die Interessensvertretung ein wenig auf Zack wäre würde Sie die Sache ausschlachten und der Kameradin einen neuen "feuerwehrkompatiblen" Job besorgen. Das wäre Propaganda! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608135 | |||
Datum | 06.02.2010 22:40 | 175039 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel Kessler
Doch. JEDER FA sollte sich seiner Aufgaben und der folgen in bewusst sein. Und wenn es dann zu Interessenskonflikten (sei es AG oder Omas 80ster) kommt muss man abwägen was wichtiger ist. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608137 | |||
Datum | 06.02.2010 22:45 | 175068 x gelesen | |||
schuldhaft... Mh.. "Ja mein Chef will das nicht und ausserdem hatte ich Bauchweh". Käse IMO gegessen! Interessanter wäre es was passiert wenn ein Kommandant weiß das tagsüber 50% seiner Truppen eher unabkömmlich sind. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608138 | |||
Datum | 06.02.2010 22:50 | 174782 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDas muss ich aber VORHER abklären. Wenn mein AG das nicht will, dann ist das so. 100% Zustimmung. Und vor allem sollte man die Gutmütigkeit des AG nicht übertreiben. Z.B. hatte ich letztes Jahr einen Lehrgang für den ich normalen Urlaub genommen hatte weil ich eh welchen Ü hatte. Aber wenn es hier schon Leute gibt die sich einen Tag Urlaub wegen eines THW Einsatzes zurückholen möchten (und wahrscheinlich auch gemacht hat) dann darf man sich über nichts mehr wundern. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608139 | |||
Datum | 06.02.2010 22:59 | 175049 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Eine nette Anekdote. Es war ein mal ein FA der arbeitete für einen großen Dienstleister in Eines Tages fragte er seinen SV wie es denn mit Feuerwehreinsätzen aussähe, es gäbe da auch Ausgleichszahlungen von der Stadt. Das ganze war absolut entspannt und ohne irgendwelches wedeln mit Gesetzestexten. Einige Tage später nach dem sich einige Führungskräfte der Sache angenommen hatten gab es als Antwort: "Es wäre nur möglich wenn die Stadt sich bereit erklären würde evtl aufkommende Regressansprüche des Kunden auf Grund nicht vom FA durchgeführter Anrufe zu übernehmen". Der FA hat es dann gut sein lassen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608140 | |||
Datum | 06.02.2010 23:05 | 175137 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besch"Es wäre nur möglich wenn die Stadt sich bereit erklären würde evtl aufkommende Regressansprüche des Kunden auf Grund nicht vom FA durchgeführter Anrufe zu übernehmen". Ist das der TK-Laden, der selbst wenn er nachweislich im Unrecht ist keinerlei Regreßansprüche anerkennt und auch Geschäftskunden stundenlang in der Warteschleife hängen? ;-) MkG Marc | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 608143 | |||
Datum | 06.02.2010 23:15 | 174790 x gelesen | |||
Ich glaube schon das die tiefen Sümpfe "rosa Riese" rülpsen würden.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Patr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü | 608145 | |||
Datum | 06.02.2010 23:16 | 175006 x gelesen | |||
Wie sieht es mit persönlichen Beispielen aus? Keinem geht es wirklich sehr nahe wenn er hört wieviele Personen täglich ums leben kommen (egal durch welches ereignis, VU, Brand,...) oder gerettet wurden.. es sind nur zahlen... bis auf eine Zahl.. die Zahl EINS... Der Geschäftsführer hat mit Sicherheit auch angehörige... wie würde er reagieren wenn mittags die Polizei im Büro auftaucht und ihm erklären muss, dass jemand verstorben ist weil die Freiwilligen der Hilfsorganisationen nicht vom Arbeitsplatz weg konnten.... Auch wenn es bei diesem Einsatz nicht um Menschenleben ging, jemand muss auch das machen und das gehört genauso dazu wie Mitbürger zu retten... Eventuell auch irgendwann mal Angehörige des Arbeitgebers.... Da muss / sollte es doch bei jedem "klick" machen oder?? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 608147 | |||
Datum | 06.02.2010 23:39 | 174748 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWenn die Interessensvertretung ein wenig auf Zack wäre würde Sie die Sache ausschlachten und der Kameradin einen neuen "feuerwehrkompatiblen" Job besorgen. Das wäre Propaganda! Hallo, eigentlich VOLLTREFFER! Vielleicht kann die Kollegin Darmstädter den Fall mal intern abklären und dann pressewirksam aufgreifen. Das wäre doch mal eine gute Gelegenheit den lästigen Kritikern mal so eine richtige Harke zu erteilen:-) Zumindest ein Versuch wäre es wert! Man sollte auch den Hintergrund nicht vergessen. Bereits bei der Schaffung der Feuerwehrgesetze in den neuen Bundesländern waren Arbeitgeberverbände aktiv und haben ungeniert gefordert, dass jegliche Verpflichtungen der Arbeitgeber zu unterlassen sind. So wie es sich heute darstellt, ist die Bereitschaft der Arbeitgeber (ganz egal ob Privatwirtschaft oder öffentlicher Dienst!!!) für gesellschaftliche Bedürfnisse im Ehrenamt deutlich gesunken. Für die nun ohne Arbeit dastehende Kollegin der FF tut es mir leid. Man kann über die Weitsicht (vielleicht auch Erfahrung) diskutieren wie man will, man sollte aber auch das Alter nicht vergessen. Wenn man sich in diesem Alter nicht engagiert, Ideale auslebt, aneckt und sozial denkt, - wann eigentlich dann? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Patr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü | 608150 | |||
Datum | 06.02.2010 23:54 | 174759 x gelesen | |||
Oder etwas harmloser: Sein LKW steht im Stau (bzw. ein LKW mit seiner Ware) aufgrund eines umgekippten LKWs welcher nicht Zeitnah entfernt werden kann, und er muss wegen Lieferverzögerungen Regress leisten... (etwasübertrieben, aber...) Zum anderen denke ich nicht, dass wenn einer seiner Angehörigen verunglückt er seinem AN verbietet den Arbeitsplatz zu verlassen... Ich denke er würde seinem AN ziemlich feuerunter dem hintern machen damit dieser zu seiner Hilfsorganisation eilt! | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608151 | |||
Datum | 07.02.2010 00:08 | 174831 x gelesen | |||
Hallo Thorben, Geschrieben von Thorben Gruhl Nö, eigentlich nicht. Ungeschickt Verhalten mit für sie nachteiligem Ergebnis. Ein ihr negativ anzulastentes Fehlverhalten, wie es die Redewendung nahelegt, kann ich da allerdings nicht erkennen. Das liegt nach GMV wohl klar auf der Seite de Arbeit"gebers". ich sehe da einen Unterschied zwischen "einen Fehler machen" und "Fehlverhalten" Sie (die Kameradin) hat ganz sicher kein Fehlverhalten gezeigt. Allerdings begibt sie sich auf dünnes Eis, wenn ihr Arbeitgeber signalisiert, dass er ein Fehlen am Arbeitsplatz wegen eines Feuerwehreinsatzes nicht duldet und sie dann trotzdem, ausgerechnet noch in der Probezeit, fernbleibt. Den jungen Leuten in unserem Löschzug sage ich immer, dass der Arbeitsplatz Vorrang hat und sie sich wegen eines Feuerwehreinsatzes mit dem AG nicht anlegen sollen. Geschrieben von Thorben Gruhl Ich hoffe nicht, dass damit die naheliegendste Konsequenz gemeint ist... Nein, die habe ich mit Sicherheit nicht gemeint. Mit der "Lehre" meinte ich vielmehr die verachtenswerte Ignoranz und Egoismus, den man gelegentlich (oder schreibe ich besser häufig?) auf Arbeitgeberseite antrifft und mit dem man umzugehen lernen muss. Das Verhalten des Arbeitgebers in diesem speziellen Fall ist das eigentlich Widerliche an der Sache. Grüßle Jürgen „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 608153 | |||
Datum | 07.02.2010 00:22 | 174815 x gelesen | |||
Und was ist die Moral der Geschichte, das wir das Freiwillige Feuerwehr Wesen auflösen und uns Flächendeckend Berufsfeuerwehen leisten ? Ich denke schon das Gerade anhand solcher Bsp unseren Mitbürgern einmal klar gemacht werden muss , das auch Sie eventuell einmal Hilfe von Ehrenamtlichen benötigen Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mike8 D.8, Übach-Palenberg / NRW | 608154 | |||
Datum | 07.02.2010 00:37 | 174968 x gelesen | |||
leute, seht es doch mal realistisch. der arbeitgeber hat ihr bei der einstellung gesagt, das er keine feuerwehreinsätze duldet. fragt euch doch mal, wo verdient ihr euer geld, für die brötchen etc.? ich bin auch ein mitglied einer freiwilligen feuerwehr. dort versehe ich mit großem engagement meine tätigkeiten, aber ich habe auch eine familie, die ernährt werden will. ich sage nur selber schuld. | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 608155 | |||
Datum | 07.02.2010 00:38 | 174713 x gelesen | |||
...tja die Feuerwehrzukunft sieht sowieso nicht rosig aus... Da kommt so einiges noch auf die Länder und Kommunen zu, was Feuerwehr betrifft. Mal schauen, wohin die Reise geht... MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608161 | |||
Datum | 07.02.2010 02:07 | 174898 x gelesen | |||
Bitte beachten mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Berlin / Berlin | 608162 | |||
Datum | 07.02.2010 03:14 | 174962 x gelesen | |||
Ich kann die Einstellung vom Arbeitgeber nachvollziehen in der heutigen wirtschaftlichen Lage. An seiner Stelle würde ich auch gern Arbeitnehmer haben, die zuverlässig pünktlich an der Arbeit sind, vor allem wenn keine dringenden Gründe für ein Zuspätkommen sprechen: Kisten schleppen? Andere Kameraden waren auch rechtzeitig an ihrer Arbeitsstelle! . . . | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608164 | |||
Datum | 07.02.2010 08:37 | 174962 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut Müller-TolkIn weiten Teilen der Bevölkerung mangelt es am Verständnis für die Freiwilligen Feuerwehren. Sicher? Woher stammt der Eindruck? Geschrieben von Hartmut Müller-Tolk Ich jedenfalls habe heute Morgen nach dem Lesen des Artikels in der Zeitung meinen Kreisbrandrat angerufen. ... Kurz: Es darf nicht bei ein paar gut gemeinten Plakaten bleiben. Idealer Weise sollten alle Bundesländer zusammenarbeiten. Interessante Initiative. Berichte doch bei Gelegenheit, wie das weiter gegangen ist. Geschrieben von Hartmut Müller-Tolk Ich bin gespannt ... ich auch... (s.o.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Patr8ick8 M.8, Metzingen / BaWü | 608176 | |||
Datum | 07.02.2010 09:48 | 174554 x gelesen | |||
Dann müssten solche Aufgaben aber in Zukunft an die Gemeinde oder an Private übergeben werden. Denn wenn alle FWler pünktlich in ihrer Arbeit erscheinen bleibt es liegen... und oft ist es anscheinend nur durch die Feuerwehr möglich solch ein "Hinderniss" Zeitnah zu beseitigen (wieso weis ich acuh nciht, Spedition sollte hier zügig für Personal zum Umladen sorgen dann würde das klappen - aber ist für die Spedition wohl zu teuer oder nicht machbar). Durch Stau entstehen in Deutschland jedes Jahr hohe Wirtschaftliche Schäden: Die durchschnittliche Belastung im Jahr 2008 der befragten Unternehmen lag bei 90.000 Euro pro Unternehmen. Diese Auswertung bezieht sich laut DIHK nur auf die Zeit die Lkw-Fahrer, Monteure oder Handelsvertreter während der Arbeitszeit im Stau stehen. Die Anfahrtszeiten von Arbeitnehmern zur Arbeit seien noch nicht berücksichtigt. „Staus sind verlorene Arbeitszeit. Sie erschweren die Optimierung von Touren und erhöhen die Kosten für Unternehmen“, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Dies würde sich zwangsläufig in den Preisen für Güter und Dienstleistungen niederschlagen. | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 608178 | |||
Datum | 07.02.2010 10:13 | 174841 x gelesen | |||
Hallo alle miteinander, Geschrieben von Anton Kastner Darum plädiere ich auch vehement dafür, dass Arbeitnehmer der Gemeinde (auch Angestellte/Beamteam Rathaus, Feuerwehrdienst leisten sollten. also vermutlich kriege ich hier gerade was in den ganz falschen Hals, aber "Däumchen drehen" im öffentlichen Dienst ist schon lange nicht mehr. Gerade die Vorstellung, dass jeder der dort an nem Schreibtisch oder praktisch arbeitet nichts besseres zu tun hat, als den ganzen Tag auf einen Feuerwehreinsatz zu warten, ist ja wohl mehr als lächerlich. Wenn Du einen Arbeitsplatz hast, bei dem man regelmäßig Kundentermine hat, z.B. im Sozialdienst, kann man nicht einfach gehen. Spätestens wenn sich der dritte Bürger beschwert hat, wieso der Kollege den vereinbarten Termin nicht eingehalten hat oder irgendwelche Terminsachen nicht einhalten werden konnten, gibt es da dann auch ganz schnell Wind von ganz steil vorn. (Ok, eine Kündigung aus dem Grund "Feuerwehreinsatz" wird es mit Sicherheit nicht geben, aber karrierförderlich ist es auch nicht unbedingt) KindergärtnerInnen und LehrerInnen können ihre Gruppen/Klassen auch nicht alleine lassen. Auf dem Bauhof dasselbe Spiel: Da ist auch nichts mit "Däumchen drehen". Wenn ich alleine daran denke, wieviele Überstunden alleine im Januar geschoben wurden, nur um den Winterdienst aufrecht zu erhalten und die Kolleginnen und Kollegen zu jeder Tag- und Nachtzeit zur Arbeit gerufen wurden... Da kann man sich auch nicht einfach rausziehen um zu einem Feuerwehreinsatz zu fahren. Während der "normalen" Arbeit dasselbe Spiel. Die handwerklich arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sind dort meist in Kolonnen eingeteilt und den ganzen Tag im Stadtgebiet unterwegs. Sollte es jetzt während der Dienstzeit zu einem Einsatz kommen, müssten wenigstens zwei Kollegen die Arbeit niederlegen. Nämlich der Kollege der zur FF gehört und der Kollege der ihn zum Gerätehaus fahren muss und u.U. später wieder abholt. Der FFler kann das Dienstfahrzeug ja schlecht mitnehmen und seine Mitarbeiter ohne Ausrüstung irgendwo in der Pampa stehen lassen. So ein "Chauffeurdienst" ist aber nur möglich, wenn das Gerätehaus von der Arbeitsstelle nur ein Paar Fahrminuten entfernt ist. Gerade bei großflächigen Gemeinden wird das schnell schwierig. Und wer jetzt argumentiert, er hätte schon städtische Mitarbeiter gesehen, die gerade irgendwo rumlungern obwohl sie eigentlich arbeiten sollten, dem entgegne ich schonmal vorsorglich, dass ich genug Handwerker kenne die mir erzählt haben, wie sie nach Erledigung eines Kundentermins erstmal 1,5 Stunden "Siesta" hielten, bevor sie zum nächsten Kunden fuhren. Außerdem fahren viele Kolonnen während ihre vorgschriebenen Pause nicht zum Bauhof, sondern verbringen die irgendwo draussen in der Nähe ihrer Arbeitsstelle um Fahrzeit zu sparen. Bis dato ist der Dienst in der FF freiwillig und nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Es kann doch wohl nicht sein, dass mit dem Ehrenamt "Feuerwehr" dasselbe passiert wie mit dem Wahlehrenamt: Nämlich dass man als im öffentlichen Dienst Beschäftigter hierzu "freiwillig-zwangsverpflichtet" wird. Fairerweise muss ich allerdings noch sagen, dass es bei meinem Dienstherren in der Vargangenheit bei Einsätzen von FF, DRK oder THW keine Probleme mit der Freistellung gegeben hat. Einen schönen ruhigen Sonntag Euch allen noch! Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 608182 | |||
Datum | 07.02.2010 10:58 | 174736 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mike Dauvermann leute, seht es doch mal realistisch. der arbeitgeber hat ihr bei der einstellung gesagt, das er keine feuerwehreinsätze duldet. ... rechtlich gesehen ist bereits diese pauschale Forderung (zumindest ohne eine Begründung nach der eine Rechtsgüterabwägung möglich ist) rechtswidrig. Daher kann man das nicht gut finden ... Dass sich in der Realität Beschäftigungsverhältnisse ergeben in denen aus objektiven (und nachvollziehbaren) Gründen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz wg. Fw-Einsatz zeitweise oder auch grundsätzlich nicht möglich ist steht auf einem anderen Blatt. Wobei bei Nichterscheinen zu Arbeitsbeginn sich das faktisch für den AG nicht anderes darstellt wie "kurzfristig erkrankt" - also eine Situation die man i.d.R. betrieblich abfangen können muss. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 608195 | |||
Datum | 07.02.2010 11:59 | 174589 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerVielleicht war das für den AG einfach nur der Tropfen der das Fass überlaufen liess, das wissen wir aber nicht. Richtig, das wissen wir nicht. Vom "Tropfen auf den heißen Stein" wurde, im Gegensatz zur Begründung der Abmahnung, aber auch nie etwas geschrieben. Auf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608196 | |||
Datum | 07.02.2010 12:00 | 174723 x gelesen | |||
Hi THomas, Geschrieben von Thomas Becker Ich kann die Einstellung vom Arbeitgeber nachvollziehen in der heutigen wirtschaftlichen Lage. Ja, bei Arbeitgebern kann man alles nachvollziehen - auch Dumpinglöhne, Arbeitszeiten jenseits von Gut und Böse, Weihnachts- Urlaubsgeld gestrichen, tägliche Kündigungsmöglichkeiten. Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist das sich 'besacken' wollen auf den Knochen seiner Angestellten. Immer und überall noch den letzten Cent herauspressen. Arbeitsverhältnisse, die mehr von inneren und äußeren Zwängen, restriktiven Regelungen, Abmahnungen und weiß der Geier was geprägt sind, als von einem sozialen Verantwortungsgefühl des AG gegenüber seinen Angestellten. Wo ist derjenige, der diesem "Arbeitgeber" einmal ganz klar sagt, dass er sich mit seiner strikten Vorgabe "meine Angestellten haben nicht an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen" und jeden Verstoss dagegen sofort mit einer Abmahnung sanktioniert auf eine ganz niedrige moralische Stufe, wenn nicht sogar ins Abseits jeden gesellschaftlichen Lebens stellt. Ich würde von dem Laden keine Kindermöbel kaufen wollen, so denn die Informationen aus einem der hier verlinkten Foren stimmen. Grüßle Jürgen „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | J@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS | 608205 | |||
Datum | 07.02.2010 12:31 | 174835 x gelesen | |||
Hey, nehmen wir uns doch einmal einen Moment Zeit und blicken wir zurück bis zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehren.... War es nicht so, dass alle Bürger bei einem Feuer Eimerketten gemacht haben um auch -->sich<-- vor dem Ausbreiten des Feuers in den engen Bebauungen der Städte und Siedlungen zu schützen? Da hat jeder mit geholfen, bevor er selber die "Freiwilligen" braucht... So dann wurde das irgendwann Professioneller. Es haben sich die Leute in Feuerwehren mit spezielleren Gerätschaften organisiert. Wenn dort jemand mit dazwischen gewesen wäre, der im Dorf oder der Stadt querschießt, hätte man sein Grundstück vielleicht weniger Sorgen gemacht um sein Hab und Gut... Übertragen auf heute: Ich würde mir wünschen, dass man sich eine Liste solcher Betriebe anlegt und den Betrieben dann sagt, tut uns leid, Sie sind vom Freiwilligen Brandschutz ausgeschlossen, wenn ihr Betrieb brennt werden wir Ihnen nur bedingt oder keine Hilfe leisten. ---> Das hört sich jetzt echt hart an, man wird mich wahrscheinlich in der Luft zerreißen. Aber: Aufgrund der Gesetze geht das natürlich (Zumindest als Organisation und Feuerwehr) sowieso nicht. Jedoch würde in solchem Fall der Versicherungsbeitrag für eine solche Firma vermutlich ganz ganz leicht steigen??? Außerdem hat die Firma ja noch die Möglichkeit eine Werkfeuerwehr einzurichten, um die Beiträge wieder zu senken. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die private eigene Motivation ebenfalls sinkt, zu dieser Firma in den Einsatz zu fahren. --- Privat könnte ich mir vorstellen, dass ich die Hilfeleistung bestreike! Schließlich sind wir ja (nur) die Freiwillige Feuerwehr. Und mit Ankündigung der privaten Mitglieder und einem festen Termin, der Betrieb soll ja auch eine Chance haben den Brandschutz anderweitig zu gewährleisten, könnte ich mir das vorstellen... Dieser Artikel ist echt haaresträubend und erzeugt sicher bei uns allen gewaltig Ärger und Zorn. Meiner Meinung nach kann man sich das nicht mehr gefallen lassen! ^^Das ganze ist natürlich nur eine private Meinung... Usw... Jetzt dürft ihr mich für meine Ansicht gerne in der Luft zerreißen. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 608206 | |||
Datum | 07.02.2010 12:33 | 174575 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf SebastianAuf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht. und wie das hier funktioniertG aber auch nie etwas geschrieben. eben Geschrieben von Olaf Sebastian Auf Objektivität pochen und gleichzeitig Vermutungen in den Raum stellen? Das funktioniert nicht. der war nicht nur flüssig sondern überflüssig Grüssle „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608210 | |||
Datum | 07.02.2010 12:51 | 174502 x gelesen | |||
Hallo Jan, ist ja nett gemeint, aber in der Luft zerreißen wird Dich niemand, denn: Geschrieben von Jan Henrik Ollenborger Ich würde mir wünschen, dass man sich eine Liste solcher Betriebe anlegt und den Betrieben dann sagt, tut uns leid, Sie sind vom Freiwilligen Brandschutz ausgeschlossen, wenn ihr Betrieb brennt werden wir Ihnen nur bedingt oder keine Hilfe leisten. ...du hast offensichtlich den Sinn und Zweck der Einrichtung Feuerwehr nicht verstanden. Wenn dieses Spiel "Monopoly" heißen würde, würde ich Dir jetzt sagen:"Gehe zurück zur Badstrasse!" Das Ansinnen, Betriebe (evtl. auch Privatpersonen?) hinsichtlich des gewährten Brandschutzes zu klassifizieren, steht im eklatanten Gegensatz zum Grundgedanken einer jeden Feuerwehr. Bitte überprüfe selbst Deine Einstellung. Eimerketten gab´s früher, wenn ein Feuer ausbrach und nicht dann, wenn es beim Bürgermeister oder Kaufmann brannte und beim Bettler oder Scherenschleifer blieben die Eimer stehen. Ein Schadenfeuer ist die Bedrohung einer Gemeinschaft (Dorf, Gemeinde, Stadt) und nicht die Bedrohung eines Einzelnen. „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 608212 | |||
Datum | 07.02.2010 12:59 | 174795 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jan Henrik Ollenborger Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die private eigene Motivation ebenfalls sinkt, zu dieser Firma in den Einsatz zu fahren. --- Privat könnte ich mir vorstellen, dass ich die Hilfeleistung bestreike! Schließlich sind wir ja (nur) die Freiwillige Feuerwehr. Und mit Ankündigung der privaten Mitglieder und einem festen Termin, der Betrieb soll ja auch eine Chance haben den Brandschutz anderweitig zu gewährleisten, könnte ich mir das vorstellen... nicht "bestreiken". Das geht ja nicht. Aber wer hindert die Feuerwehrangehörige in der Gemeinde wo diese Firma sitzt genau die selben Maßstäbe wie der Chef dieser Firma anzulegen? => "ich kann und darf meinen Arbeitsplatz bei Alarm nicht verlassen" MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 608220 | |||
Datum | 07.02.2010 13:25 | 174216 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Kahl Wo ist derjenige, der diesem "Arbeitgeber" einmal ganz klar sagt, dass er sich mit seiner strikten Vorgabe "meine Angestellten haben nicht an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen" und jeden Verstoss dagegen sofort mit einer Abmahnung sanktioniert auf eine ganz niedrige moralische Stufe, wenn nicht sogar ins Abseits jeden gesellschaftlichen Lebens stellt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen ... "Meine Arbeitnehmer dürfen nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen" ...., egal, welcher Giftstoff unser Trinkwasser gefährdet, ob ein Waldbrand unseren Heimatort bedrohlich nahekommt oder gerade 3 Kinder um ihr Leben kämpfen, weil sie kurz vorher auf dem anscheinend zugefrorenem Dorfteich eingebrochen sind!!! Da gibt es in dieser Gesellschaft schon Menschen, die sich "freiwillig" für die Gesellschaft einsetzen, die freiwillig unter extremen Bedingungen Menschenleben retten oder unsere Umwelt schützen, die das alles "freiwillig" machen, für die ganze Gesellschaft, für jeden einzelnen in dieser Gesellschaft. Und dann tritt eine Person dieser Gesellschaft auf die Bühne, verbietet jemanden, anderen Menschen, die aus irgendwelchen Gründen um ihr Leben kämpfen, denen zu helfen .... Wie würde es der zu rettenden Person gehen, wenn man ihr sagen müsste, dass es mit ihrer Rettung noch etwas dauert, da einige nicht helfen dürfen ???? Darf ein "Arbeitgeber" über Leben und Tod entscheiden ??? Wie sieht es denn aus, wenn aus einem zunächst normalen Feuerwehreinsatz ein Katastrophenfall wird? .... Hochwasser ... Waldbrand ... Ps: Ich weiß, dass der hier vorliegende Fall nischt mit Menschenrettung zu tun hatte, sondern es um das entladen eines LKWs ging. Doch das wäre, bzw. war dem Arbeitgeber ja egal, da er ja bereits im Vorfeld die Teilnahme grundsätzlich an einen Feuerwehreinsatz verboten hatte! Gruß Andreas Alles meine ganz persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608222 | |||
Datum | 07.02.2010 13:28 | 174570 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten SchwarkBis dato ist der Dienst in der FF freiwillig und nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Es kann doch wohl nicht sein, dass mit dem Ehrenamt "Feuerwehr" dasselbe passiert wie mit dem Wahlehrenamt: Nämlich dass man als im öffentlichen Dienst Beschäftigter hierzu "freiwillig-zwangsverpflichtet" wird.Dazu würde es "nur" eine Gesetzesänderung brauchen. Aber selbst dann würde ich in den Kommunengrößen, wo eine solche Zwischenlösung zwischen EA und HA Sinn machen könnte, darauf tippen, dass bei den kommunalen Verwaltungen (Rathaus und Bauhof hier zusammen gesehen) kein Drittel der Mitarbeiter sinnvoll als Feuerwehrverstärkung im Sinne der Tagesalarmsicherheit angesehen werden kann. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608226 | |||
Datum | 07.02.2010 13:36 | 174683 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerAber wer hindert die Feuerwehrangehörige in der Gemeinde wo diese Firma sitzt genau die selben Maßstäbe wie der Chef dieser Firma anzulegen? Die moralischen Werte, die Grundlage unseres Dienstes sind zum Beispiel. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 608230 | |||
Datum | 07.02.2010 13:44 | 174491 x gelesen | |||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian Besch JEDER FA sollte sich seiner Aufgaben und der folgen in bewusst sein. Und wenn es dann zu Interessenskonflikten (sei es AG oder Omas 80ster) kommt muss man abwägen was wichtiger ist. Das habe ich auch nicht gesagt, in meiner Antwort ging es darum, ob der Einsatz der Feuerwehr gerechtfertigt war. Und wenn ich im Einsatz bin habe ich den dienstlichen Weisungen meines Vorgesetzten zu folgen. Und wenn die halt ist "ihr ladet jetzt diesen LKW aus" dann ist das so und ich habe mich dessen zu beugen. Ob sinnig oder nicht. Wo kämen wir denn hin wenn jeder FA an der Einsatzstelle anfangen würde rumzudiskutieren. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 608232 | |||
Datum | 07.02.2010 13:44 | 174565 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Markus Weber Die moralischen Werte, die Grundlage unseres Dienstes sind zum Beispiel. Auch wenn mir bei so einer Sache das "Messer in der Tasche aufgeht" würde ich trotzdem, sofern nicht wirklich was gewichtiges dagegensteht, im Einsatzfall auch zu einem Einsatz in der "betroffenen" Firma kommen. Das sehe ich genauso wie nach der x. Fehlalarmierung durch die selbe BMA. Da werde ich auch wenn es mir stinkt zum Einsatz gehen. Aber mein Gedankengang ist doch eine gute Argumentation um dem Chef dieser Firma die möglichen Konsequenzen seiner Einstellung klarzumachen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 608235 | |||
Datum | 07.02.2010 13:47 | 174422 x gelesen | |||
Definitiv. Aber selbst wenn ich "nur" 10% zusammenbekomme würde das bei uns einen Zug erbringen. Meine "Zweitwehr" bringt, sofern ich mich nicht verzählt habe, 10 Mann aus der Verwaltung in den Einsatz. Das verteilt sich fast 50:50 auf Verwaltung und Bauhof/Kläranlage. Allerdings auf zwei Wachen verteilt.... Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 608237 | |||
Datum | 07.02.2010 13:49 | 174456 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschschuldhaft... Darüber müssten dann im härtesten Fall die Gerichte streiten. Aber Schuld/Verschulden impliziert immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Geschrieben von Florian Besch Interessanter wäre es was passiert wenn ein Kommandant weiß das tagsüber 50% seiner Truppen eher unabkömmlich sind. Ich denke hier wären wir dann beim Organisationverschulden. Grüße Marcel | |||||
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Autor | J@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS | 608239 | |||
Datum | 07.02.2010 13:57 | 174431 x gelesen | |||
Ich möchte nochmal schnell hinzufügen, da dass scheinbar noch nicht klar genug herrüber kam... Ein solcher Betrieb kann ja eine eigene Feuerwehr unterhalten. Hauptamtlich! So war der Gedanke. Es hat ja nioemand gesagt, dass keinem geholfen wird. Durch wen ist nur die Frage. Man muss den Betrieben klar machen, dass Sie von der "Gemeinschaft" Feuerwehr profitieren! ---> Dazu sollte dieses Beispiel dienen. Nicht um in Not geratene stehen zu lassen. Und tut mir echt leid: Es mit Moral zu bezeichnen seinen Job für die Feuerwehr aufzugeben und ins Feuer zu legen, dass muss wohl jeder für sich selbst entscheiden... Denn wenn der Chef eine solche Situation ankündigt, wird die Luft schon dünn! --> Dennoch ist der Beitrag im Zorn wohl vll. etwas abgeschweift und kam etwas verkehrt herüber. (Klar gibt es auch Betriebe bei denen man unter umständen unabkömmlich sein kann!!!) Es gibt Berufe, da kann man froh sein, wenn man eine sichere Stelle hat... Da hängt heute ziemlich viel dran! Der Umfang dieses Themas ist so groß, dass man wohl sagen muss, klar gibt es Situationen, da ist dieser Gedankengang verwerflich. Fakt ist aber auch das die Feuerwehrleute nicht zum "Sklaven" der Gemeinschaft werden sollten... In Zeiten in denen wir angegriffen werden, von Passanten geschlagen und die Arbeitsplätze verlieren ist bei mir das Maß voll! <--- Unsere Moral treibt uns aber denoch wieder los, wenn es piept und das ist doch immernoch gut. Aber man sollte mal ruhig mal drüber nachdenken... Und dann wird klar, dass man in skrupellosen Zeiten auch mal handeln muss... Denn mich würde es nicht wundern, wenn dieser Fall in Sande verläuft... Die (arme) Kameradin steht nun ohne Job da... Ich hoffe natürlich und wünsche ihr, dass sie einen besseren Job bei einem besseren Arbeitgeber findet, der hoffentlich auch noch verständnis für ihr Hobby hat. Und viel wichtiger, dass sie auch weiterhin ihrem Hobby nachgeht! ---> Private meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 608240 | |||
Datum | 07.02.2010 13:57 | 174644 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerAber mein Gedankengang ist doch eine gute Argumentation um dem Chef dieser Firma die möglichen Konsequenzen seiner Einstellung klarzumachen. Was mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt. Dann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen. Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608241 | |||
Datum | 07.02.2010 13:58 | 174398 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachAber selbst wenn ich "nur" 10% zusammenbekomme würde das bei uns einen Zug erbringen.Bei den Kommunengrößen, die ich im Hinterkopf hatte (z.B. meine eigene), wären 10%, selbst wenn immer verfügbar, gerade so eine Staffel. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | J@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS | 608242 | |||
Datum | 07.02.2010 14:03 | 174264 x gelesen | |||
Wenn er ne eigene Feuerwehr unterhalten müsste und die dann die FF anfordern wärs ja ok, dann würde er den moralischen Wert dieser, unserer Arbeit auch wieder zu schätzen wissen. Und das weiß heute ja leider FAST niemand mehr... ---> eigene Meinung | |||||
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Autor | J@n 8Hen8rik8 0.8, Hannover / NDS | 608244 | |||
Datum | 07.02.2010 14:05 | 174147 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten... stimmt! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608245 | |||
Datum | 07.02.2010 14:07 | 174260 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt.Ich denke, da die Branche des Geschäftsführers in Kommentaren bei den Zeitungsberichten schon genannt wurde, dürfte in der Region selbst der Firmenname schon klar sein. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 608247 | |||
Datum | 07.02.2010 14:11 | 174172 x gelesen | |||
Ich bin auch mal ganz platt von der Gesamtzahl der Beschäftigten ausgegangen. Also inkl. Halbtagskräfte, Kommunaler Forst, etc. Aber ich denke wir sind mit den 10 schon recht gut dabei. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 608248 | |||
Datum | 07.02.2010 14:11 | 174475 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerChristian Fischer, Wernau Ganz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren . Darüber sollten sich Gemeinden und Politiker einmal Gedanken machen. Und wenn in ferner Zukunft dann vielleicht noch eine Steuererleichterung herausspringt wäre dem Ehrenamt sehr geholfen. Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 608249 | |||
Datum | 07.02.2010 14:16 | 174171 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann könnten auch die Bürger entsprechend reagieren. d.h. wenn es ein Unternehmen ist, das von direkter Kundschaft lebt ggf. dieses Unternehmen beim Einkauf meiden. Oder wenn das Unternehmen von Geschäften mit anderen Unternehmen der Region (die anders denken) lebt könnten diese den Namen aus der Lieferantenliste streichen. Wo lebst du denn? Das juckt doch den Bürger nicht. Wenn ich n Salatkopf brauche, frage ich im Geschäft auch nicht, ob sie in den letzten Tagen Leute entlassen haben. Sorry, das ist schon etwas naiv. Schöne heile Welt! Geschrieben von Christian Fischer Mit der richtigen Pressearbeit kann man da sehr viel bewirken. Hier in der Ecke hat u.a. die richtige Pressearbeit innerhalb von nicht mal 4 Wochen dafür gesorgt, daß der Vorstandssprecher und der Aufsichtsrat einer Bank den Hut nehmen mußten... Waren auch bestimmt andere Vorraussetzungen oder? Was lief da im Vorfeld? Sauver ou périr | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608250 | |||
Datum | 07.02.2010 14:16 | 174346 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlGanz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren . Gibt es schon: Geschrieben von Gunnar Kreidl Darüber sollten sich Gemeinden und Politiker einmal Gedanken machen. Die entsprechenden Ideen liefert u.a. der DFV. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 608252 | |||
Datum | 07.02.2010 14:24 | 174144 x gelesen | |||
Naja, da steht aber die Feuerwehr im Vordergrund. Was ich sinniger fände wären die Firmenlogos und dort druter, kleiner, das diese sich für die Feuerwehr engagieren. Für mich wäre das Hervorheben ebend der Firmen wichtiger als mein Emblem/Logo der Org. Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608256 | |||
Datum | 07.02.2010 14:33 | 174345 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel KesslerUnd wenn die halt ist "ihr ladet jetzt diesen LKW aus" dann ist das so und ich habe mich dessen zu beugen. Und wenn es 7.15 Uhr ist und meine Schicht beginnt um 8.00 Uhr muss ich überlegen wie es weitergeht, Und wenn ich weiß das das was hier läuft eher unter den Bereich "Serviceaufgaben" fällt und ich dann weiß das mein Chef eher nicht so der Feuerwehrfreund ist ist die Frage ob ich mich ablösen lasse aus meiner Sicht sehr schnell beantwortet. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608258 | |||
Datum | 07.02.2010 14:39 | 174263 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Und dann hat jeder nachher einen DIN A 4 Ordner dabei in den steht bei welchen Firmen man kommen kann, wo man sich eher Zeit lassen kann und wo man immer dringende andere Pflichten hat :-) Wenn überhaupt würde ich als Wehrführer mit den Chef ein Gespräch führen. Schöner Laden hier.. alles selbst aufgebaut?... viel Zeit und Geld, aha... stellen Sie sich vor morgen brennt es und keiner kommt weil jeder Chef was dagegen hat.. . Klingt zwar wie eine Kaltakquise bei der Mafia. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608259 | |||
Datum | 07.02.2010 14:41 | 174129 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDie entsprechenden Ideen liefert u.a. der DFV. Wobei das auch so ein diffuses Etwas in meinen Augen ist. Hier sind die Gemeinden gefragt für die Firmen einen "Mehrwert" zu schaffen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 608260 | |||
Datum | 07.02.2010 14:41 | 174219 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschUnd wenn es 7.15 Uhr ist und meine Schicht beginnt um 8.00 Uhr muss ich überlegen wie es weitergeht, Da war auch hier nicht das Thema und da stimme ich dir zu. Geschrieben von Florian Besch Und wenn ich weiß das das was hier läuft eher unter den Bereich "Serviceaufgaben" fällt und ich dann weiß das mein Chef eher nicht so der Feuerwehrfreund ist ist die Frage ob ich mich ablösen lasse aus meiner Sicht sehr schnell beantwortet. Was mich wundert. Hier scheint weit verbreitet zu sein, dass dieses Rauslösen so ohne weiteres möglich ist. Also wenn ich jetzt überlege, bei uns ist das vielleicht bei 1-2 Personen möglich. Wenn jetzt ein paar beschließen, dass sie jetzt arbeiten gehn, weil der Einsatz jetzt langweilig/nicht mehr in der Erstphase ist, dann wirds ganz schnell eng. Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 608261 | |||
Datum | 07.02.2010 14:42 | 174284 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschKlingt zwar wie eine Kaltakquise bei der Mafia. Wenns gut läuft hat man ein zahlendes Mitglied mehr für den Verein ;-) (Das könnt ihr jetzt auslegen wie ihr wollt) Sauver ou périr | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608262 | |||
Datum | 07.02.2010 14:45 | 173990 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel KesslerHier scheint weit verbreitet zu sein, dass dieses Rauslösen so ohne weiteres möglich ist Mal aus den Nähkästchen.. Ich kenne nichts anderes. Wobei es wenn es viele waren mal eine Hand voll waren. Ohne die die erst ab Arbeitsbeginn - X garnicht kommen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 608263 | |||
Datum | 07.02.2010 14:45 | 174264 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric Martini Wenns gut läuft hat man ein zahlendes Mitglied mehr für den Verein ;-) oder es läuft anders und es brennt kurz darauf tatsächlich dort... Unabhängig von der Ursache wüßte die Presse da ziemlich schnell von dem Gespräch kurz vorher... "Wir bieten Schuuutz"... ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608266 | |||
Datum | 07.02.2010 14:52 | 174252 x gelesen | |||
Die Aktion hat einen ehrenwerten Hintergrund, praktisch läuft das u.U. so, dass es ein einmaliger kleiner Zeitungsartikel für den Betrieb ist, das Schild bzw. die Urkunde verblichen in irgendeiner Ecke hängt (unabhängig von der Mitarbeiterentwicklung des Betriebes), und die Selbstständigen, deren gesamter Betrieb durch Feuerwehreinsätze faktisch lahmgelegt ist, fragen sich wieso sie noch nichtmal dieses olle Schild und den kleinen Werbeartikel erhalten, während Betriebe, wo überspitzt gesagt von 10 Mitarbeitern 1 Feuerwehrangehöriger freigestellt wird, als "Partner der Feuerwehr" gefeiert werden. Also: gute Anfangsidee, aber noch sehr, sehr ausbaufähig. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608268 | |||
Datum | 07.02.2010 14:55 | 173949 x gelesen | |||
Geschrieben von ------ Was mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Man hat ja offensichtlich als Zeitung den Geschäftsführer gesprochen. Da hätte ich das Unternehmen und den Namen des Mannes klar genannt. Der würde sich wahrscheinlich wundern wieviel Feuerwehrleute und Angehörige zu seiner Kundschaft gehören. :-/ | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608271 | |||
Datum | 07.02.2010 14:59 | 174452 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas mich wundert ist, daß in dem Artikel nicht Roß und Reiter genannt werden. Dem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein. MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 608274 | |||
Datum | 07.02.2010 15:02 | 174623 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gunnar Kreidl Ganz ehrlich, ich halte von sogenannten Schwarzen Listen nichts, aber was hindert unsere Gesellschaft einmal Betreibe hervor zu heben die es den Mitarbeitern ermöglichen sich Ehrenamtlich zu engagieren . Ich mag die Idee nicht, dass man jemanden lobt oder gar auszeichnet, nur weil er einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Ich zahle auch meine Steuern und kriege dafür keine Plakette oder so einen Quatsch. Ein Unternehmen, welches gegen gültiges Recht verstößt, sollte einfach für einen bestimmten Zeitraum - von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden (das kann z.B. heute schon gemacht werden, wenn der Unternehmer rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist) - jeden Anspruch auf Subventionen, Steuererleichterungen etc. verlieren. Wenn das wirklich ein Unternehmen für Kindermöbel ist, dann stellen die evt. auch Tische und Stühle für Schulen her. Wenn der Geschäftszweig z.B. für fünf Jahre komplett wegbricht, dann würde der Unternehmer sich vielleicht nochmal überlegen, ob er seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen will. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 608277 | |||
Datum | 07.02.2010 15:05 | 173934 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Dem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein. Ich hätte Hersteller/Vertrieb gefunden der passen würde. Nenne ich natürlich hier nicht, klar. Ich hoffe das es im LK FFB Kreise zieht. Wer weiß ob der es dann am Umsatz zu spüren bekommt. Das wäre eine "Erziehungsmethode" die mit Sicherheit wirken würde. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 608283 | |||
Datum | 07.02.2010 15:23 | 174044 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel Kesslerda stimme ich dir voll und ganz zu, meine Aussage bezog sich eher auf die aufkeimende Diskussion, ob es überhaupt nötig gewesen ist, dass die Feuerwehr die Bergung übernimmt. Natuerlich ist das wichtig...die Kameradin waere evtl. puenktlich zu ihrem Job gekommen. Wenn bei uns die akute Einsatzphase vorbei ist, machen wir meist einen "Kassensturz", ueberlegen ob und welche Aufgaben durch die Feuerwehr noch zu erledigen sind, welche Kameraden dringende Termine haben, und setzen die verbleibenen Einheiten neu zusammen. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 608311 | |||
Datum | 07.02.2010 16:10 | 173924 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottWenn bei uns die akute Einsatzphase vorbei ist, machen wir meist einen "Kassensturz", ueberlegen ob und welche Aufgaben durch die Feuerwehr noch zu erledigen sind, welche Kameraden dringende Termine haben, und setzen die verbleibenen Einheiten neu zusammen. Finde ich auch eine sehr gute Lösung. Jedoch wissen wir nicht, wie das in dem Einsatz war. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, ob der Einsatz sinvoll war oder nicht. Vielleicht hat der Einsatzleiter gesagt: "Hier geht mir keiner bis das aufgeräumt ist.. "... aber das und alles weitere ist spekulation. Grüße Marcel | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 608318 | |||
Datum | 07.02.2010 16:18 | 174146 x gelesen | |||
??? Keine Ahnung was du mir damit sagen willst. Hab ich dich falsch verstanden? Oder du mich? Gruß Olaf | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 608325 | |||
Datum | 07.02.2010 16:51 | 173887 x gelesen | |||
beides ich hab dich falsch verstanden und die Zitatfunktion ist mir völlig misslungen , sorry passt schon Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 608338 | |||
Datum | 07.02.2010 17:40 | 174007 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel KesslerIch denke hier wären wir dann beim Organisationverschulden. Selbst wenn er es weiß und es im besten Fall sogar offen kommuniziert. Was sollte er dagegen tun? Inwieweit willst du ihm denn hier eine Schuld anlasten? Herzaubern kann er FA auch nicht und insb. dann ist es schwierig, wenn nun mal die meisten tagsüber woanders arbeiten. Dass es ein nicht zu unterschätzendes Problem ist, das sich wohl - v.a. auch bei solchen Aktionen seitens der AG - in nächster Zeit zusehends zuspitzen wird, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Nur, eine nachhaltige Lösung dafür zu finden ist ungleich schwieriger, als zu dieser Erkenntnis zu gelangen. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608390 | |||
Datum | 07.02.2010 20:42 | 174190 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfNur vernünftiger, friedlicher Dialog und Aktionen, wie sie Hartmut M.-T. vorgeschlagen hat können dazu beitragen, Unternehmer zu überzeugen. Hab ich was anderes geschrieben? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 608608 | |||
Datum | 09.02.2010 10:40 | 173913 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ähnlich ist es mir auch ergangen: Als dieser Alarm eingenagen ist bin ich auch sofort zum Gerätehaus geeilt und habe ein Fahrzeug als Maschinist besetzt. Meine Aufgabe war es die Wasserversorgung vom nahegelegenem See duch eine TS8 sicher zu stellen. An meiner Pumpe hing anfangs die Drehleiter, dann später der Sicherungstrupp für den IA, später dann die Nachlöscharbeiten. Ich persönlich realisierte sofort, dass dieser Einsatz "etwas länger" dauern könnte, und habe deshalb meinen, jetzt ex-, Arbeitgeber angerufen mit der Nachricht, bin im Einsatz kann nicht kommen. In dieser Woche hatte ich Nachtschicht und mußte die Nachttour (in einer Spedition) mit einem 40tonner fahren. Mein Anruf war gegen 13 Uhr (ging nicht früher, Alarm 11.47 Uhr), die Abfahrt war gegen 18 Uhr. Die Chefin reagierte zuerst leicht angesäuert, sie rufe aber zurück. Eine halbe Stunde später klingelte das Telefon der Springer "kann" nicht, und ich muß Pünktlich zur Arbeit erscheinen. Ich versuchte ihr zu erklären, das ich nicht einfach so weggehen kann, da von meiner Pumpe Menschenleben gesichert werden. Ich muß es mit dem Einsatzleiter abklären, das dieser einen Ersatz für mich organisiert. Sie beendet dieses Telefonat mit den Worten: "Ralf, mach dir gedanken, wer dir deinen Lohn bezahlt. Ich, oder die Feuerwehr!" Ich war zugegebenermaßen sprachlos. Kurzum: Ich konnte meine Arbeit pünktlich antreten. Fragt nur nicht, wie ich ausgesehen habe. Einen Verdienstorden dem, der den Kaffee und die Thermoskanne erfunden hat. Danach hatte ich ein, wenig Produktives, Gespräch mit der Chefin, in der sie ihre Position noch einmal klarstellte. Im Einstellungsgespräch wurde meinerseits mitgeteilt das ich in der FF bin und es auf der AG Seite keine Probleme geben würde. Zwei Monate später habe ich gekündigt (wegen Lohn, Arbeitsstunden) und bin jetzt in einer Firma angestellt mit der Gigantischne Größe von 4,5 Mitarbeiter. Einsätze stellen bei uns kein Problem dar, da meine Chefin Vorsitzende einer DRK-Bereitschaft ist, und mein Chef in einer FF, sowie Gefahrgutberater im LKR OG ist. Dies sind die letzten die nein sagen, wenn ein Alarm aufläuft. Selbstverständlich muß man Abwägen, ob man seinen Arbeitsplatz verlassen kann. Mein Schwager z.B. kann nicht einfach so seinen Arbeitsplatz (Zulieferer Automobil) verlassen, weil dann die Maschine steht und ein Auftrag dann nicht fertig wird. Die folgen sind dann astronomisch: Kunde weg, Auftrag weg, Konventionalstrafe. Genau so ist es bei meinem Bruder. Was im Vorfeld in der Firma gelaufen ist, weiß ich nicht und will mich auch nicht dazu äußern. Allerdings ist die Aussage des Chefs eine Frechheit. Wenn man einen Unbequemen Mitarbeiter loswerden will, braucht es dazu keinen Einsatz. Zumal sie sich ja noch in der Probezeit befunden hat. Hier reicht im Prinzip die Aussage: "Du brauchst ab morgen nicht mehr zu kommen, die Papiere sind in der Post." Ich persönlich habe in der Probezeit den Pipser zu Hause gelassen, nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Das Kommando wußte davon und wir haben es dann so geregelt: Falls Personalnotstand herrscht, kann er mich anrufen und ich frage den Chef ob ich weg darf, oder eben nicht. Diese Lösung ist, meiner Meinung nach, für mich die beste Möglichkeit gewesen meinem Ehrenamt nachzukommen, und nicht meine Stelle zu gefährden. Mkg Ralf "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 608623 | |||
Datum | 09.02.2010 12:12 | 173828 x gelesen | |||
Berricht kommt gleich auf RTL bei Punkt 12!!! Sauver ou périr | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 608624 | |||
Datum | 09.02.2010 12:20 | 173921 x gelesen | |||
hallo, mir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen: Simone wünschte da ihrem ehemaligen Arbeitgeber das im Falle eines Einsatzes in seiner Firma immer genügend Feuerwehrleute verfügbar sind. [wurde so sinngemäss vorhin auf RTL so gesendet] MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 608626 | |||
Datum | 09.02.2010 12:30 | 173759 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasIch persönlich habe in der Probezeit den Pipser zu Hause gelassen Hätte sie wohl besser auch gemacht. Geschrieben von Ralf Haas Selbstverständlich muß man Abwägen, ob man seinen Arbeitsplatz verlassen kann. Und da sehe ich halt gerade in der Probezeit Schwierigkeiten. Unvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut. Recht haben und Recht bekommen... http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 608686 | |||
Datum | 09.02.2010 18:33 | 173489 x gelesen | |||
N'abends, Geschrieben von Michael Mehrl Unvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Sie ist nicht einfach abgehauen, sondern ist nach einem Nachteinsatz eine gute Stunde zu spät gekommen. Noch dazu mit telefonischer Vorwarnung... Gruß Mathias | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 608690 | |||
Datum | 09.02.2010 18:43 | 173410 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Mehrl Unvorsichtig, wenn man in der PZ einfach abhaut. Abhaut? - und sind die PZ gesetzesfreie Zeiträume? mkg hwk | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 608691 | |||
Datum | 09.02.2010 18:58 | 173780 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yermir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen: Hier ist das Video zu finden. Geschrieben von Jürgen M@yer mir hat der Schluss dieses TV-Beitrags besonders gut gefallen Mir hat nicht so ganz gefallen, daß der Einsatz und die Notwendigkeit desselben ein wenig unter den Teppich gekehrt wurde, auch wenn das prinzipiell nichts an der Gesetzeslage ändern würde. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608693 | |||
Datum | 09.02.2010 19:02 | 173581 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannMir hat nicht so ganz gefallen, daß der Einsatz und die Notwendigkeit desselben ein wenig unter den Teppich gekehrt wurde, (...) Vermutlich weil man bei der Betrachtung der Notwendigkeit in Erklärungsnöte gekommen wäre. MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 608735 | |||
Datum | 09.02.2010 22:58 | 173716 x gelesen | |||
Hi, eine Reaktion aus dem Innenministerium: Innenminister: Kündigung der Feuerwehrfrau "einfach schäbig" Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 608747 | |||
Datum | 10.02.2010 00:03 | 173710 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Lieffertz Die Kündigung innerhalb der Probezeit wird Bestand haben. Der AG braucht ja nicht mal eine Begründung zu nennen. Was mich etwas stutzig macht: Im RTL-Beitrag von heute sind bei 1:03 diverse Dokumente zu sehen. Links sieht man deutlich, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt und das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2009 begann. Die Kündigung wurde, das sieht man am rechten Bildrand, zum 04.02.2010 ausgesprochen. Ich kannte es bisher so, dass es Probezeiten nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen gibt? Befristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Interessant wäre auch zu wissen, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat (wurde ja in einigen Artikeln als kleiner Betrieb bezeichnet), insbes. vor dem Hintergrund, ob die Mitarbeiter unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 608755 | |||
Datum | 10.02.2010 00:37 | 173651 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Dickey Dem Artikel kann man zumindest entnehmen, daß der Betrieb im Landkreis Fürstenfeldbruck beheimatet ist. Den Leserbreibfen zufolge soll es ein Hersteller/Vertreiber von Kindermöbeln sein. Babymöbeln... :-) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 608758 | |||
Datum | 10.02.2010 00:56 | 173926 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christi@n Pannier Links sieht man deutlich, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt und das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2009 begann. Die Kündigung wurde, das sieht man am rechten Bildrand, zum 04.02.2010 ausgesprochen.Stimmt. Ohne jetzt den Rest des Blattes zu kennen, passt da was nicht. Geschrieben von Christi@n Pannier Ich kannte es bisher so, dass es Probezeiten nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen gibt? Befristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist.Die Verabredung einer Probezeit ist aber doch eben die Abmachung einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit in eben dieser Zeit. Dass Probezeiten auch in befristeten Arbeitsverträgen möglich sind hat das BAG in 6 AZR 519/07 vom 24.01.2008 klargestellt, Zitat: "Auch in befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Vereinbarung einer Probezeit rechtlich möglich und zulässig (BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4)." Geschrieben von Christi@n Pannier Interessant wäre auch zu wissen, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat (wurde ja in einigen Artikeln als kleiner Betrieb bezeichnet), insbes. vor dem Hintergrund, ob die Mitarbeiter unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen.Vor allem, da der persönliche Anwendungsbereich des KSchG erst nach mind. sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses greift, und das wäre ja nach der obigen Rechnung schon gerade eben der Fall. Für die Überlegung, ob die Kündigung dann sozial gerechtfertigt wäre, fehlen hier aber sehr viele Details - "passt nicht ins Team" riecht ja nach einem verhaltensbedingten Kündigungsgrund, da ist eine Sozial*auswahl* schonmal unsinnig ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608760 | |||
Datum | 10.02.2010 01:03 | 173311 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierBefristete Arbeitsverträge, wie in diesem Fall, sind eigentlich nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Das Land Baden-Württemberg stellte in den Jahren 2003 bis 2005 zumindest befristete Arbeitsverträge mit sechsmonatiger Probezeit aus. Liegen hier sogar noch zwei rum. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 608761 | |||
Datum | 10.02.2010 01:08 | 173475 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier
Naja, den erkennbaren Wortfetzen des dritten Absatzes nach könnte da gut eine Probezeit vereinbart sein. Und es ist die Frage, ob die Zettel authentisch sind. Seltsamerweise ist sowohl im Arbeitsvertrag, als auch bei der Abmahnung der Wohnort falsch geschrieben, lediglich bei der Kündigung stimmt's... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 608762 | |||
Datum | 10.02.2010 01:14 | 173371 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thorben Gruhl Naja, den erkennbaren Wortfetzen des dritten Absatzes nach könnte da gut eine Probezeit vereinbart sein. Und es ist die Frage, ob die Zettel authentisch sind. Seltsamerweise ist sowohl im Arbeitsvertrag, als auch bei der Abmahnung der Wohnort falsch geschrieben, lediglich bei der Kündigung stimmt's... Stimmt. War mir gar nicht aufgefallen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 608763 | |||
Datum | 10.02.2010 01:18 | 173419 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian Weiß Vor allem, da der persönliche Anwendungsbereich des KSchG erst nach mind. sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses greift, und das wäre ja nach der obigen Rechnung schon gerade eben der Fall. Moment, gekündigt zum 4.2, nicht am 4. Februar. Mit den zwei Wochen Kündigungsfrist kommt das recht gut hin mit Kündigung am 19 oder 20 Januar, wie es zur Schilderung mit einen Tag noch gearbeitert passt. Und das wäre dann noch in der Probezeit. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 608764 | |||
Datum | 10.02.2010 01:31 | 173330 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlMoment, gekündigt zum 4.2, nicht am 4. Februar.Da hat er wahr. Hatte nicht richtig hingeschaut. Dann war die Kündigung an sich so okay. Da das Arbeitsverhältnis rechtlich über 6 Monate bestanden hat könnte das KSchG greifen, wenn der "Kleinstbetrieb" denn 10 oder mehr Mitarbeiter hat. Nützen wird ihr das imho aber auch nicht viel... Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 608779 | |||
Datum | 10.02.2010 09:31 | 173880 x gelesen | |||
Holla, da muss ich mich direkt outen. Wenn Babymöbeln... :-)stimmt, dann könnte es sein, dass ich ein Produkt dieser Firma bis vor einigen Monaten in Gebrauch hatte. Da dieses Produkt in Bälde wieder benötigt wird, frag ich mal beim Hersteller an, ob er die "schäbige Entlasser-Firma" ist. Gegebenenfalls werde ich dann an dem Produkt aus Protest eine kleine Heißübung fahren und mir ein gleichwertiges Teil von einem Schreiner herstellen lassen, der Feuerwehrleute beschäftigt. Oder hat schon jemand die Anfrage an den Babymöbelhersteller im Landkreis FFB gestellt? Komisch, als holzverarbeitender Betrieb könnte man doch auch mal auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern | 608785 | |||
Datum | 10.02.2010 11:06 | 173145 x gelesen | |||
Mahlzeit, nimm das Teil aber vorher aus deiner Wohnung, nicht das du danach noch ärger mit deinem Vermieter bekommst;-) Schönen Arbeitstag noch Gruß Michi | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608830 | |||
Datum | 10.02.2010 16:23 | 173212 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter Lösslob er die "schäbige Entlasser-Firma" ist Wenn man den Film genau anschaut, dann ist oben rechts auf den Dokumenten zu erkennen, in welchem Ort die Firma sitzt. Mit Hilfe von Google ist es dann ein leichtes die entsprechende Firma zu identifizieren... In einigen Online-Branchenbüchern haben Menschen wohl auch schon ihren Unmut über die Personalpolitik zum Ausdruck gebracht - auch darüber kann man den Hersteller googlen... Übrigens: Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs! ;-) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 608904 | |||
Datum | 11.02.2010 08:49 | 173366 x gelesen | |||
Moin, dankderschee für die Glückwünsche. Mit Film meinst sicher den Beitrag aus "Kontrovers", momentan nachzusehen in der BR-Mediathek, Mittwoch 10.02., Sendung Kontrovers, 06:00 bis 10:00 Dann lag ich mit der Firma doch net so falsch. Mein Entschluss, das Möbelstück als Kaminfutter zu verwenden, kam gestern zuhause nicht soooo toll an. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir das Teil, weil gebraucht, ja nicht direkt von der Firma gekauft haben und durch den Nicht-Neukauf den Laden zumindest moralisch geschädigt haben. Und für den weiterführenden Bettbedarf von Hasi und Hasi reloaded geht der Papa mal in die Werkstatt von seinem Papa und legt selbst Hand ans Holz ;-) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608910 | |||
Datum | 11.02.2010 09:57 | 172990 x gelesen | |||
Schade, hätte sicher einen guten News-Artikel abgegeben. "Erboster Feuerwehrmann verbrennt Kinderbett". ;-) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 608914 | |||
Datum | 11.02.2010 10:33 | 172833 x gelesen | |||
Tach Grml. alle Beiträge zur Augsburger Zeitung kann man nicht aufrufen. Hat die vielleicht nochjemand als file irgendwo? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 608920 | |||
Datum | 11.02.2010 10:51 | 172888 x gelesen | |||
Hi, probier es mal hiermit: Artikel der Augsburger Allgemeinen Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Waiblingen / Baden-Württemberg | 608924 | |||
Datum | 11.02.2010 11:16 | 172972 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mal ganz abgesehen wie der Fall "Arbeitsrechtlich" abgewickelt wurde. Da kann man sich sicher streiten. Für mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war. Nach dem Einsatzbericht hat sich der Fahrer selbst befreit - folglich kein Eisnatz der Feuerwehr mehr notwendig! Straßensperrung ist Aufgabe der Polizei und die Bergung des Fahrzeugs mit allem was dazu gehört ist doch bitte schön keine Aufgabe der Feuerwehr. Für mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 608927 | |||
Datum | 11.02.2010 11:25 | 172866 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Markus Kramer Für mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart. Wenn dann muss sich der Einsatzleiter diesen Schuh anziehen. Nicht die junge Feuerwehrfrau. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608929 | |||
Datum | 11.02.2010 11:34 | 172587 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus KramerFür mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. Das war sicher ohne Probleme möglich. Dann hätte sie sich viel Ärger und letztlich auch die Kündigung erspart. Das war Sache des Einsatzleiters. Trotz aller Wenns, es wurde mit der Kündigung gegen ein Gesetz verstoßen und an die muß man sich halten, sonst brauchen wir die nicht. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 608930 | |||
Datum | 11.02.2010 11:36 | 172870 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Kramer Für mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war. Darüber lässt sich sicherlich streiten, allerdings ist das eine Entscheidung des Einsatzleiters. Solange der Einsatzleiter der Meinung ist, dass dies ein Einsatz für die Feuerwehr ist, sollte das auch für alle eingesetzten Kräfte gelten. Geschrieben von Markus Kramer Für mich ist schon fraglich, warum die Kameradin hier nicht nach Ende des unmittelbar notwendigen Einsatzes der Feuerwehr die Einsatzstelle verlassen hat. In Hinblick auf das Problem mit der Arbeitsstelle gehe ich konform, dass man sich ggf. aus dem Einsatz herauslösen lässt, um rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen. Das wird bei uns bei größeren Einsätzen auch gemacht. Die Bergündung "Das ist jetzt ja keine Einsatz mehr für die Feuerwehr, deshalb gehe ich!" würde ich lieber für mich behalten. Wieviele Einsatzkräfte würden denn noch kommen, wenn jetzt jeder für sich entscheidet, was ein Einsatz für die Feuerwehr ist und was nicht? Als erstes Entscheidet das die alarmierende Stelle und dann der Einsatztleiter, egal ob primärer Einsatz für die Feuerwehr oder Amtshilfe oder ähnliches. Bin ich alarmiert, ist das mein Einsatz, bis der Einsatzleiter den Einsatz als beendet erklärt. Ausnahme: Siehe oben! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 608946 | |||
Datum | 11.02.2010 12:59 | 172913 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Kramer Für mich stellt sich eher die Frage wie notwendig der Einsatz überhaupt war. Das ist aber erst mal keine Frage für den "einfachen" FA. Das entscheidet die EL. Wo kämen wir sonst hin, wenn jeder der meint, jetzt wird es aber langweilig (oder anstrengend) und die ES verlässt? Das es auch in "Leitungshirnen" mitunter zu maßloser Übertreibung von Aktivitäten an ES kommt um die "Geldhähne" offen zu halten, ist eine andere Frage unserer "Unkultur", in der der Schein vor der Vernunft regiert. Das wird aber dem jungen FA aber erst ins Hirn implantiert, sh. "Wettkämpfe" der meißten Einsätze usw... mkg hwk | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 610110 | |||
Datum | 17.02.2010 17:39 | 172746 x gelesen | |||
hallo, aktuell aus den Feuerwehr-TV-Tipps: 16.02.2010 23:00 EinsExtra Kontrovers u.A. Gefeuert wegen Hilfseinsatz — Kein Respekt vorm Ehrenamt| Sie ist jung, mutig und engagiert - bei der Freiwilligen Feuerwehr. So wie sich die Gesellschaft das wünscht, wie es Politiker in Sonntagsreden predigen. Doch unglaublich aber wahr: Ihre Hilfsbereitschaft kostet sie den Job. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 610111 | |||
Datum | 17.02.2010 17:43 | 172635 x gelesen | |||
Moin Jürgen,16.02.2010 23:00 EinsExtra Kontrovers OK, wie wars? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 610114 | |||
Datum | 17.02.2010 17:49 | 172547 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Karsten Wallath OK, wie wars? Online auf br-online. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 610120 | |||
Datum | 17.02.2010 17:58 | 172624 x gelesen | |||
hallo, gmpfl - zur Zeit steh ich wohl mit dem Kalender auf Kriegsfuss :-( die Sendung wird heute abend ausgestrahlt - und heute ist ja schon der 17. ! MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8F., Monheim / Bayern | 625379 | |||
Datum | 15.05.2010 09:46 | 173138 x gelesen | |||
heute bei uns in der Presse... Feuerwehrfrau hat neuen Job Neuer Job für Feuerwehrfrau... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 625380 | |||
Datum | 15.05.2010 09:59 | 172531 x gelesen | |||
Schöner Werbeartikel. Wieviele Feuerwehrleute bzw. ehrenamtliche HiOrg-Angehörige es unter den >4000 Mitarbeitern der Firma wohl sonst noch gibt? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 625381 | |||
Datum | 15.05.2010 10:16 | 172738 x gelesen | |||
Genauso würde ich das auch machen „Öffentlichkeitsarbeit“ ist die beste Werbung für die Firma, da sind Profis am Werk in der Marketing Abteilung. Hier wird nicht das Produkt sonder der Mitarbeiter beworben und auch die Feuerwehr, die Möbelhäuser sind doch auch froh ausgebildete Feuerwehrleute in Ihrem Betrieb zuhaben für den Brandschutz. So müsste das Marketing auch in unseren Feuerwehren funktionieren zur Mitarbeitern Findung in der Feuerwehr. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 625402 | |||
Datum | 15.05.2010 17:06 | 172417 x gelesen | |||
Hallo, herzlichen Glückwunsch für die Kollegin, dass sie trotz Engagement im Ehrenamt wieder in die arbeithabende Vorzugsgesellschaft aufgenommen wurde! Prima, dass ein Arbeitgeber mal auch die positiven Seiten des Ehrenamtes sieht. Gerne darf er sein Verhalten auch vermarkten und es wäre wünschenswert, wenn BOS-Angehörige, ihre Familien und Bekanntenkreis bei anstehenden Käufen solche Firmen gezielt und bewusst bevorzugen. Schade, dass DFV und der zuständige Landesverband offensichtlich unwillig oder unfähig sind, solche für die Zukunft der Feuerwehren existenzbedrohenden Vorkommnisse zu bewerten und sich aktiv einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 625408 | |||
Datum | 15.05.2010 21:03 | 172326 x gelesen | |||
Dazu drei Anmerkungen: 1) Herzlichen Glückwunsch, dass die Kameradin wieder einen Job hat - schade das er nur zeitlich befristet ist 2) Da sie noch in der Probezeit war, ist es dem AG möglich jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigungsschutzklage ist da nicht möglich. Taktisch klüger wäre es gewesen auf die Abmahnung hin erst einmal NICHTS zu machen. Abwarten bis Probezeit vorbei ist. Wenn der AG dann nochmals kündigt wegen Feuerwehreinsatz, muß er explizit den Feuerwehreinsatz als Kündigungsgrund nennen und auf die erste diesbezügliche Abmahnung verweisen. Dann "hat" man ihn und kann die Kündigung anfechten und sie wird wg. Feuerwehrgesetz für rechtsunwirksam vom Gericht erklärt. Das ist einerseits ein Denkzettel für diesen absonderlichen Typen und man /frau kann zumindest eine Abfindung heraushandeln - das tut dem Typen dann richtig weh.... 3) Was wurde aus all' den Statements des LFV-Bayern, Innenminister Herrmann et al? Hat nichts gebracht. Solange es hier zu einer Klage gegen den AG kommt, die er verliert und für ihn unangenehme Konsequenzen hat, wird diese Verhalten beispiel machen. Die Frage für mich, ist, ob es hier ein öffentliches Interesse gibt und eine Rechtsgrundlage auf der der Staat klagen kann... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 625410 | |||
Datum | 15.05.2010 22:24 | 171923 x gelesen | |||
Wieso war mir klar, dass schon wieder jemand ein Haar in der Suppe zu finden versucht. :-( Seid froh dass die Kollegin wieder einen Job hat, sei er auch befristet, und gönnt dem Unternehmen doch seine, auch für uns positive, Werbung, oder spricht da der Neid, dass es jemand etwas schafft für die Feuewehr was zu tun, dass man selber nicht kann oder können will. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 625412 | |||
Datum | 15.05.2010 22:32 | 171590 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kratochwillspricht da der Neid, dass es jemand etwas schafft für die Feuewehr was zu tun, dass man selber nicht kann oder können will.Ich versinke in Demut... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 625429 | |||
Datum | 16.05.2010 00:27 | 171993 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm Sperling, Kierspe Hallo zusammen, in meinem "Bekanntenkreis" ist auch ein Mitarbeiter in einem Möbelhaus im Rhein Main Gebiet (Kraftfahrer und Möbelmonteur) dieses Unternehmens. Leider sieht da das Verhältnis zur Feuerwehr etwas anders aus. Nicht auf der Arbeit erscheinen wegen eines Feuerwehreinsatzes ist laut Aussage des dortigem Niederlassungsleiter, bzw. Disponenten nicht erwünscht. Es ist noch nicht einmal möglich, an zwei aufeinander folgenden Freitagen einen zeitigen Feierabend (17:00 Uhr) zu garantieren, um an einem Lehrgang auf Kreisebene teilzunehmen. Soviel zum Thema ! Grüße Gerald Gefundene Rechtschreibfehler dürfen behalten oder verkauft werden, eine Rückgabe ist ausgeschlossen :-) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 625430 | |||
Datum | 16.05.2010 00:37 | 171926 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Schade, dass DFV und der zuständige Landesverband offensichtlich unwillig oder unfähig sind, solche für die Zukunft der Feuerwehren existenzbedrohenden Vorkommnisse zu bewerten und sich aktiv einzuschalten. Veto! Unabhängig davon, dass es sich beim vorliegenden Fall um einen traurigerweise besonders krassen Fall handelt, wurde der zuständige LFV durchaus tätig, allerdings ohne in irgendeine polemische Kerbe zu schlagen oder geziehlt eine Firma anzugreifen. Um aber in der einen oder anderen Sache tätig zu werden, muss man nicht immer jede Sau lautstark durchs Dorf treiben. Ich gehe aber davon aus, dass der rührige, engagierte und feuerwehrtechnisch erfahrene Justitiar im LFV seine Grenzen kennt, die als offizieller Vertreter durchaus andere sind als die von jemandem, der in einem Forum NUR SEINE EIGENE PRIVATMEINUNG kundtut und dies noch mit einer entsprechenden Signatur kennzeichnet. In diesen Grenzen ist der LFV auch tätig geworden. Aber das wäre doch mal ein Vorschlag, auf den DFV-Seiten oder auf den LFV-Seiten eine Liste einzustellen, die im Gegensatz zu den "Partnern der Feuerwehr" auch die "Von der Feuerwehr zu Meidenden" darstellen. Allerdings werden dann die LFVs und der DFV deutlich mehr Justitiare beschaftigen müssen, die sich der zu erwartenden Klageflut erwehren müssen. Ich gehe davon aus, dass dann vielleicht die Facharbeit etwas kürzer kommen wird. Dass es sich im vorliegenden Fall um eine besonders schäbige Aktion gehandelt hat, will ich gar nicht in Frage stellen, denn Frau Herter ist selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig geworden und hat versucht, ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig vom Einsatz und einem verspäteten Kommen zu unterrichten. Wäre das Ganze denn viel viel besser ausgegangen, wenn Sie von vornherein in dem Telefonat drauf hingewiesen hätte, dass sie gefälligst gemäß Art. 9 BayFwG freizustellen ist und gar nicht kommt? Und was wäre gewesen, wenn der Arbeitgeber lächelnd gesagt hätte, "liebe Frau Herter, ich hab vollstes Verständnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, ruhen Sie sich ruhig ausgiebig aus" und hätte Sie dann eine Woche später genauso in der Probezeit gekündigt, ohne den ganzen imageschädigenden Häckmäck durchzumachen? Dann hätte sich scheinbar kein einziger Schwanz drum geschert, weder eine Zeitung noch ein Fernsehen noch ein Feuerwehrforum. Und vielleicht hätte Frau Herter dann auch noch keinen Job. Also, wo fängt man an, wo hört man auf? Lässt ein Arbeitgeber einen Feuerwehrangehörigen nicht weg, weil ansonsten 10 weitere Arbeiter in einem Produktionsablauf für längere Zeit däumchendrehend rumstehen, dann ist dies durchaus verständlich. Wenn es sich dann noch um den Typ FA dreht, der als alleiniger Retter der Welt immer unverzichtbar ist und sofort dem AG irgendein Gesetzbuch um die Ohren haut (oder der am liebsten um einen ach so wichtigen Funklehrgang Fehlstundenfrei zu absolvieren am liebsten gleich die Schule schmeißen würde, kleiner Seitenhieb am Rande) ist ebenfalls verständlich, dass dieser AG wohl jede Gelegenheit nutzen wird, sich von dieser Heißdüse zu trennen. Und noch mehr: Diese Superhelden erweisen allen anderen arbeitssuchenden FAs einen Bärendienst, in dem Sie dafür sorgen, dass manche Betriebe möglichst keine FAs einstellen. Und einen Grund für die Ablehnung einer Bewerbung oder für eine Kündigung in der Probezeit zu finden ist für einen AG doch kein Problem. Ich persönlich finde es schlimm, dass manche Leute alles Maß und Ziel verloren haben, und sich (leider oft unwissentlich unterstützt und angestachelt von hochwichtigen Foraumssuperhelden) aus dem Grund, dass sie sich für unersetzlich halten und JA IM RECHT SIND, das Berufsleben unnötig schwer machen. Ich persönlich habe bereits aus einem Fehler gelernt, den ich, im Nachhinein betrachtet, auch mit aus dem Grund, mich (damals jung, dumm und unerfahren) bei der Feuerwehr für unersetzlich zu halten, gemacht habe und der mir berufstechnisch so das eine oder andere Lebensjährchen gekostet hat. Ich leiste Feuerwehrdienst im Rahmen meiner beruflichen und familiären Möglichkeiten, und da keine der Städte, in denen ich bereits dienstlich tätig war oder derzeit bin abgebrannt ist oder aufgrund schlimmer Unglücksfälle einen erheblichen Bevölkerungsschwund aufweist, bin ich davon überzeugt, dass es ausreichend und gut so ist. Aber man wird mit der Zeit auch ruhiger, besonnener und reifer. Im Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 625431 | |||
Datum | 16.05.2010 01:32 | 171575 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz-Peter Lössl ......sehr viel wahres und realistisches, was mir als Arbeitgeber und Feuerwehrmann auch aus der Seele spricht Geschrieben von Franz-Peter Lössl Aber man wird mit der Zeit auch ruhiger, besonnener und reifer. Im Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist. NA....dann aber Gratulation und willkommen im Klub..... Grüsse der Grünzeuchverchekker.... ;O) Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 625436 | |||
Datum | 16.05.2010 08:23 | 171631 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslIm Gegensatz zu reißerischen Aussagen, die ich irgendawnn mal vor langer langer Zeit getroffen habe, nutze ich seit zwei Wochen wieder das in osteuropäischen Billiglohnländern gefertigte und von feuerwehrfrauenentlassenden Händlern vertriebene Möbelstück. Und ganz ehrlich, wenn ich den putzigen Inhalt des Bettchens anschau, ist mir das sowas von schwanzbanane, von wem das durchaus praktische Teil ist. hmmm, Meinungsaustausch in 3 Monaten... Was ist passiert. Längere Gespräche mit Juristen gehabt? Keine Sorge, wenn wir jede Entscheidung vorher mit denen diskutieren würden, würden wir nichts mehr machen.... Das erklärt auch, warum an der Spitze der meisten Unternehmen keine sitzen, sondern irgendwo in einer Abt. darunter - oder nach Bedarf gebucht werden, während das im öffentlichen Dienst und in der Polititik irgendwie anders zu sein scheint... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 625442 | |||
Datum | 16.05.2010 09:20 | 171661 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerald Willbergin meinem "Bekanntenkreis" ist auch ein Mitarbeiter in einem Möbelhaus im Rhein Main GebietVielleicht auch verständlich. Sollte dein Bekannter nicht kommen, dann werden keine Möbel ausgeliefert bzw. aufgebaut. Ich weiß von einem größeren Möbelhaus hier in der Gegend, dass die immer zu 2. auf dem LKW sitzen. Fehlt einer kann der andere auch nichts machen. Lohnausfall ist ja eine gute Sache. Aber wer zahlt dem Unternehmer den Ausfall das der 2. Mann nicht arbeiten kann? Wer erledigt die Arbeit? Wer kommt für den Ärger mit den Kunden auf? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 625454 | |||
Datum | 16.05.2010 09:53 | 171787 x gelesen | |||
Hallo Axel, Geschrieben von Axel Urban Geschrieben von Gerald Willberg Wenn ich das so sehe wie du, kommt gar keiner mehr zum Einsatz. Ein wirtschaftliches Interesse hat jeder AG. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 625457 | |||
Datum | 16.05.2010 10:01 | 171792 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWenn ich das so sehe wie du, kommt gar keiner mehr zum Einsatz. Ein wirtschaftliches Interesse hat jeder AG.Es gibt leider immer wieder Situationen bei denen es nicht Möglich ist. Was bringt es mir, wenn ein Mitarbeiter einer Spedition mit Tagestouren nicht oder zu spät auf der Arbeit erscheint? Tour nicht geschafft. Kunde sauer. Kunde sucht sich neue Spedition. Chef muss kündigen wegen zu wenig Arbeit. Hilft das allen weiter? Und so lange es noch Behörden/Städte gibt, die ihre Mitarbeiter nicht gehen lassen, sehe ich die Probleme noch woanders. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 625459 | |||
Datum | 16.05.2010 10:05 | 171714 x gelesen | |||
Na, sind wir doch mal ehrlich, seltenst läuft doch so eine Auslieferungstour, in alarmrelevante Entfernungen zum Gerätehaus,er hätte von der Fahrstrecke nicht mal eine reelle Chance zum Gerätehaus. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 625462 | |||
Datum | 16.05.2010 10:08 | 171510 x gelesen | |||
Ich kenne derzeit bei mir hier keine Behörden und oder Städte/Gemeinden wo das so gehandhabt wird. Und beim Rest hast du gerade lediglich meine Worte bestätigt. Wenn es danach geht, hat jeder AG Kunden die im schlimmsten Fall sauer sind. (Ich weiß allerdings das du eher wichtige/unwichte Tätigkeiten im zeitlichen Verlauf meinst.) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 625473 | |||
Datum | 16.05.2010 10:39 | 171518 x gelesen | |||
..deswegen muß man auch immer den Einzelfall betrachten. In der Praxis kann nicht jeder AN ad hoc vom Arbeitsplatz weg zum Einsatz. das muß man so realistisch sehen. Ein best. Kreis von AN kann jedoch ad hoc abrücken. Wie schafft man da Gerchtigkeit für AG und AN? So wie bsiher kann das System der Freiwilligkeit nicht ohne teilweise gavierende Härten auf Dauer weiter funktionieren. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 625474 | |||
Datum | 16.05.2010 10:42 | 171864 x gelesen | |||
Und da sind wir bei einem nicht unerheblichen Teil von AN die bei FFen sind, tagsüber aber aus rein praktischen Gründen für Einsätze komplett ausfallen... Und diese Manko muß irgendwie kompensiert werden, sagt sich so leicht.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 625476 | |||
Datum | 16.05.2010 10:51 | 171546 x gelesen | |||
ja das stimmt, leichter gesagt als getan, ein kleiner Fortschritt ist vielleicht das man nu bei 2 FF,en sein kann, da wo man wohnt und arbeitet,wobei wir wieder beim Kernproblem sind:Darf ich weg oder nicht? Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 625496 | |||
Datum | 16.05.2010 12:42 | 171671 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerNa, sind wir doch mal ehrlich, seltenst läuft doch so eine Auslieferungstour, in alarmrelevante Entfernungen zum Gerätehaus,er hätte von der Fahrstrecke nicht mal eine reelle Chance zum Gerätehaus.Das ist richtig. Aber es ging ja auch im Einsätze die vor der Arbeitszeit und in den Nachtstunden sind. Gerade bei LKW-Fahren kommt noch hinzu, dass sie sich eigentlich keine unterbrochene Nacht erlauben können. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 625528 | |||
Datum | 16.05.2010 16:14 | 171357 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KratochwillWieso war mir klar, dass schon wieder jemand ein Haar in der Suppe zu finden versucht. :-( Weil es in diesem Forum einen Personenkreis gibt, der anscheinend den lieben langen Tag nichts anderes zu tun hat, als nach Haaren in der Suppe zu suchen und alles schlecht zu reden. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 625529 | |||
Datum | 16.05.2010 16:17 | 171675 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanWas bringt es mir, wenn ein Mitarbeiter einer Spedition mit Tagestouren nicht oder zu spät auf der Arbeit erscheint? Tour nicht geschafft. Kunde sauer. Wenn die Firma keine Kapazitäten hat, dies aufzufangen, hat man wohl schlecht geplant. Was ist, wenn der Arbeitnehmer schlichtweg krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann? Das muss die Firma auffangen können, warum kann sie es nicht, wenn er wegen eines Einsatzes nicht kommt? Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 625536 | |||
Datum | 16.05.2010 16:30 | 171263 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanGerade bei LKW-Fahren kommt noch hinzu, dass sie sich eigentlich keine unterbrochene Nacht erlauben können. Aber das ist jetz wirklich kein ernstzunehmendes Argument mehr. Es gibt durchaus auch andere Tätigkeiten in denen ich Menschen gefährden/verletzen/töten kann. Um beim Fahren zu bleiben. Gibt es einen Unterschied zwischen LKW-Fahrer und Außendienstmitarbeiter mit PKW oder Transporter? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 625544 | |||
Datum | 16.05.2010 16:46 | 171573 x gelesen | |||
Tja seitdem die grosse Sparweltmeisterschaft bei den Unternehmen ausgerufen wurde, planen immer mehr Unternehmen auf diese Art schlecht ... da ist die Personaldecke immer geringer und da fallen dann auch Ausfälle von Einzelnen ins Gewicht... Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 625550 | |||
Datum | 16.05.2010 16:53 | 171322 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank HauwetterTja seitdem die grosse Sparweltmeisterschaft bei den Unternehmen ausgerufen wurde, planen immer mehr Unternehmen auf diese Art schlecht ... da ist die Personaldecke immer geringer und da fallen dann auch Ausfälle von Einzelnen ins Gewicht... Nun, ich denke eher hier wird jetzt mit aller Macht die Aussage des Kollegen Willberg angegriffen um recht zu behalten. Ja, es war/ist eine geile PR für das Möbelhaus. Und ja, die Kameradin hat einen Job für ein Jahr. Evtl. auch über das Jahr hinaus-wünsch ich Ihr-. Wenn aber aus dem gleichen Unternehmen eine etwas andere Bewertung nach außen dringt, nunja.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 625570 | |||
Datum | 16.05.2010 18:58 | 171687 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker Leiste Da sie noch in der Probezeit war, ist es dem AG möglich jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigungsschutzklage ist da nicht möglich. Es wird nicht besser es immer wieder zu sagen: Man kann auch einem befristet beschäftigen AN nicht "einfach" kündigen. Man kann aber das Arb.-verh. (zur Frist) einfach auslaufen lassen, ohne jegliche Begründung. Dagegen kann ein Betriebs- oder Pers.-Rat nur etwas einwenden, wenn der Arbeitsplatz (auch befristet) neu besetzt werden soll! Setzt die 2-Jahres-Regel (Teilz.-und Befr.-Ges) eingehalten natürlich vorraus. Grundsätzlich freue ich mich für die Frau und hoffe, das daraus mehr wird, als eine (Alibi)-Befristung.... (Was die Idee von "schmerzlichen Abfindungszahlungen" betrifft, muß man wissen, das (zum "Schmerz") daran erst mal eine gewisse "Betriebszugehörigkeit" von Nöten ist) mkg hwk | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 625615 | |||
Datum | 17.05.2010 00:35 | 171720 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter Lösslwurde der zuständige LFV durchaus tätig, allerdings ohne in irgendeine polemische Kerbe zu schlagen oder geziehlt eine Firma anzugreifen. Hallo, ein völlig falscher Ansatz! Beim DFV oder den Landesverbänden handelt es sich um """politische""" Vertreter die keine juristische Käsdreckzieherei betreiben sollen, sondern für grundsätzliche Themenbereiche politische Präsenz zeigen müssen! Wer soll es denn sonst machen? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 625626 | |||
Datum | 17.05.2010 09:39 | 171432 x gelesen | |||
Das ist richtig. man muß neben dem spürbarem Abfindungsgeld des MA (erst ab gewisser Betriebszugehörigkeit) auch den Nebeneffekt sehen, dass es einigen "ganz speziellen" AG schon emotional sehr weh tut, wenn sie vor Gericht unterliegen und nicht (im negativen Sinne) immer nur nach Gutsherrenart agieren können.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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