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Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 607848 | |||
Datum | 05.02.2010 22:13 | 9902 x gelesen | |||
Hallo, ich möchte bitte aus persönlichen Gründen nur anonym posten. Ich habe follgende Frage: Inwie fern darf ein Feuerwehrmitglied den Namen seiner Feuerwehr z.b. auf etwas drucken lassen (z.B. T-Shirt). Welche Namensrechte gibt es bei der Kobination "Feuerwehr" + "Name der Stadt"; z.B. Feuerwehr Musterstadt? Darf man diese Kombination so benutzen oder muss man dafür eine Erlaubnis für: a) "Feuerwehr" vom Kommandanten b) "Name der Stadt" von der Gemeinde bekommen? Mit kameradschaftlichen Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607849 | |||
Datum | 05.02.2010 22:22 | 7134 x gelesen | |||
Der Begriff Feuerwehr ist urheberrechtlich nicht geschützt. Bei dem Namen deiner Stadt musst du dich über das Urheberrecht informieren. Im Zusammenhang Feuerwehr und Stadtnahme könnte es beim privaten Tragen unter Umständen auch Probleme mit dem Straftatbestand des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen kommen. Dabei kommt es darauf an, ob der Gegenüber die Kombination mit dem Amt verbindet und so davon ausgeht, dass er eine Amtsperson in Amtsausübung vor sich hat. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607851 | |||
Datum | 05.02.2010 22:27 | 6994 x gelesen | |||
hallo, müsste in deinem Beitrag der Begriff "Urheberecht" nicht durch "Namensrecht" ersetzt werden? MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607874 | |||
Datum | 06.02.2010 08:13 | 6611 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yermüsste in deinem Beitrag der Begriff "Urheberecht" nicht durch "Namensrecht" ersetzt werden? Ja! Man könnte es auch Gebrauchsrecht oder Nutzungsrecht nennen. Man stelle sich z. B. vor, dass Feuerwehr und Polizei geschützt wäre. Dann könnte kein Spielzeugauto - zumindest ohne Genehmigung - mit diesen Schriftzügen versehen werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 607899 | |||
Datum | 06.02.2010 12:25 | 6279 x gelesen | |||
Moin Ich denke mal, für den Eigengebrauch (Kaffeetasse für zuhause etc.) kräht da kein Hahn danach. Bei T-Shirts ebenso, auch wenn es ein T-Shirt ist, was der Betreffende sich alleine hat anfertigen lassen, solange keine doofen / zweideutigen oder irgendwie unangebrachten Sprüche drauf zu lesen sind. (Ich könnt schon bei den tollen "Wo andere rausrennen..." und-wie-sie-alle-heißen-Helden-Hemdchen kotzen, und die sind von nem großen Versand.) Schwierig wird es denke ich mal, wenn er die Artikel in größeren Mengen herstellt (herstellen lässt) und dann versucht, den Kram zu verkaufen. Was ganz anderes ist es, wenn der Betreffende kein Mitglied der FW ist und sowas dann macht. Dann wäre Nachfragen mal angebracht...ist aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, nicht der Fall. Gruß Flo „Feuerwehr ist ein Ausrüstungs-, Ausbildungs- und Führungssystem, das durch Zusammenwirken zum sofortigen Einsatz und der Entstehungsbrandbekämpfung befähigt". Historische Definition für "Feuerwehr" nach DIN 14011 Teil 9 | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607913 | |||
Datum | 06.02.2010 13:28 | 5882 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SchultheisBei T-Shirts ebenso, auch wenn es ein T-Shirt ist, was der Betreffende sich alleine hat anfertigen lassen, solange keine doofen / zweideutigen oder irgendwie unangebrachten Sprüche drauf zu lesen sind. (Ich könnt schon bei den tollen "Wo andere rausrennen..." und-wie-sie-alle-heißen-Helden-Hemdchen kotzen, und die sind von nem großen Versand.) Ganz so einfach ist es nicht! Wie gesagt kann ein Logo der Stadt geschützt sein oder bei der Nennung von FEUERWEHR + GEMEINDENAMEN die bereits geschilderten Probleme entstehen. Da reicht ein T-Shirt bereits aus und die Menge der T-Shirts oder Mitgliedschaft / Nichtmitgliedschaft spielt keine Rolle. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 607918 | |||
Datum | 06.02.2010 13:35 | 6075 x gelesen | |||
Ich möchte - wieder Anonym - noch hinzufügen, dass ein Komandant gesagt hat, dass wir kein Recht hätten, ohne seine Erlaubnis und der Gemeinde, ein T-Shirt FÜR DIE FEUERWEHR zu bedrucken, mit dem Schriftzug "Feuerwehr Stadtname". D.h. Wir wollten ein T-Shirt drucken lassen, und es beim Dienst bei der Feuerwehr anzuziehen. Anderes Beispiel: Es wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei. Mit kameradschaftlichen Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607924 | |||
Datum | 06.02.2010 13:39 | 5991 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von = anonym = anonym Es wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei. Dann sollte derjenige der das gesagt hat mal sein Hirn einschalten, sich über die Grundrechte und die weiteren Rechtsgrundlagen u.A. rund um das Feuerwehrwesen informieren. Falls diese Person eine Führungskraft oder gar Wehrführer, Kommdant o.Ä. ist kann man angesichts solcher falschen Aussage zum Schluss kommen das diese Person für das betreffende Amt nicht unbedingt optimal geeignet ist. Von Führungskräften wird, neben der Feuerwehrtechnik, auch ein gewisses Grundlagenwissen in rechtlichen Dingen erwartet. Falls das dann doch nicht vorhanden ist kann man von den erwarten das die bei Dingen von denen sie nichts verstehen einfach den Mund halten. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607926 | |||
Datum | 06.02.2010 13:41 | 5904 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymEs wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei.Sag diesem Kommandanten, seit der 3. Änderungsverordnung der Verordnung zur Ausgestaltung des Feuerwehr-Forums-Beitragsschreiber-Angaben-Zulässigkeitsgesetzes (FeFoBeAnZuG) wäre dieses Recht ausdrücklich auf die Nennung der Feuerwehrzugehörigkeit erweitert worden. Oder frag ihn: Wo steht das? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607927 | |||
Datum | 06.02.2010 13:41 | 5858 x gelesen | |||
Ich würde deinem Kommandanten mal das Grundgesetz zum Geburtstag schenken! Wer ist wir? Nur eine kleine Gruppe oder alle? Als Kommandant wäre ich auch dahinter her, dass es sich nicht unkontrolliert entwickelt und jeder grad machen lässt, was er will. Gibt es ein offizielles T-Shirt bei eurer Feuerwehr? Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 607936 | |||
Datum | 06.02.2010 13:56 | 5903 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymdass ein Komandant gesagt hat, dass wir kein Recht hätten, ohne seine Erlaubnis und der Gemeinde, ein T-Shirt FÜR DIE FEUERWEHR zu bedrucken, mit dem Schriftzug "Feuerwehr Stadtname". Verständlich. Kommandant und Gemeinde haben ein berechtigtes Interesse daran zu beeinflussen, wie sich die Feuerwehr (und damit Gemeinde) in der Öffentlichkeit darstellt. Dazu gehört auch die Kleidung. Es wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei. Er kann Dir nur verbieten im Namen Deiner Feuerwehr zu schreiben bzw. Internas zu verbreiten - wobei sich das eigentlich von selbst versteht. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 607944 | |||
Datum | 06.02.2010 14:17 | 5881 x gelesen | |||
Hallo, mal so als gedankliche Anregung, gründet doch einen, lasst euch von der Kommune schriftlich geben das ihr den Namen selbiger im Vereinsnamen benutzen dürft. Dann druckt ihr euch Shirts mit Feuerwehrverein Musterstadt e.V. Welche Schriftgröße und -anordnung ihr den einzelnen Silben gebt bleibt eurer Phantasie überlassen. Gruß Ralf www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 607949 | |||
Datum | 06.02.2010 14:22 | 5828 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Hauptvogel(...) lasst euch von der Kommune schriftlich geben das ihr den Namen selbiger im Vereinsnamen benutzen dürft. Das ist in dem Kontext eigentlich kein Problem und auch nicht wirklich genehmigungspflichtig. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Dann druckt ihr euch Shirts mit Feuerwehrverein Musterstadt e.V. Das ist doch nicht so cool als wenn da "Feuerwehr Musterstadt" draufsteht. MkG Marc | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 607982 | |||
Datum | 06.02.2010 15:23 | 5825 x gelesen | |||
Beim Gemeindewappen sehe ich es ja ein, aber wenn sich von der Gemeinde / Stadt XYZ jemand aufregt, weil ein Feuerwehrangehöriger mit einem T-Shirt rumläuft wo Feuerwehr XYZ draufsteht und sonst nix weiter, dann läuft was verkehrt... Man sollte vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen und sich um wichtige Dinge kümmern, anstatt Hülsenfrüchte zu zählen. Und trotzdem macht es für mich einen sehr großen Unterschied, ob derjenige Mitglied ist oder nicht. Der eine darf es nämlich tragen, der andere nicht... Gruß Flo | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607988 | |||
Datum | 06.02.2010 15:34 | 5762 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SchultheisUnd trotzdem macht es für mich einen sehr großen Unterschied, ob derjenige Mitglied ist oder nicht. Falsch! Tragen dürfen es beide, da der Begriff FEUERWEHR und 99,5% aller Ortsnamen nicht geschützt sind (Es sei denn, dass es ein spezielles Design ist und dieses dann geschützt ist) Wobei ich dir zustimme, dass es der Außenstehende nicht tragen sollte. Das war aber mit den grünen T-Shirts und der Aufschrift POLIZEI auch so! Es könnte also jeder ein T-Shirt mit der Aufschrift FEUERWEHR HAMBURG (Hamburg hier nur als Beispiel) tragen. Erst mit dem Hoheitsabzeichen der Feuerwehr (Stadtwappen) wird es i. d. R. zum Verstoß. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 608285 | |||
Datum | 07.02.2010 15:25 | 5710 x gelesen | |||
Grundsätzlich: Wer viel fragt bekommt viel Antwort! Ich sehe bei T-Shirts kein Problem solange a) man Wappen und geschützte Schriftzüge nur nach Rücksprache verwendet. b) man irgendwelche Sinn freien (Mädels.. unser ist 30m) oder belastete Aussagen (Autobahn :-) auf das das T-Shirt schreibt Im Zweifel Wehrführer eins mitbestellen und für lau schenken.. Zu Äusserungen wie "man darf im Internet nicht schreiben in welcher Feuerwehr man ist". Meine Lieblingsantwort zu solchen Phrasen ist mittlerweile "sagt wer? Steht wo?". Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Guen8the8r L8., Krems / Niederösterreich | 727440 | |||
Datum | 11.06.2012 13:17 | 4832 x gelesen | |||
LKI, in Österreich ist der Name Feuerwehr (so wioe Polizei, Gemeinde, Standesamt,...) generell geschützt - ebenso in Deutschland: Namen öffentlich rechtlicher Stellen wie "Feuerwehr", "Polizei", "Amtsgericht" oder "Zivildienst" und deren Teile, sind geschützt (siehe Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16.01.2002, Aktenzeichen: 2 O 566/01; Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 2/3 O 536/02) ... sonst könnte jeder Kleidung mit "Polizei"-Aufschrift tragen, Autos mit "Polizei" beschriften,.... ... hat nichts mit Urheberrecht oder Markenrecht zu tun ... Um Deine gegenständliche Frage zu beantworten - ja, es ist eine Einverständniserklärung nötig Angrenzung: nicht geschützt sind (und könne auch nicht geschützt werden) allgemeinere Begriffe wie "Marine" - auch hierzu gibt es Judikatur LG Günther | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 727445 | |||
Datum | 11.06.2012 13:28 | 4676 x gelesen | |||
Geschrieben von Guenther L.... sonst könnte jeder Kleidung mit "Polizei"-Aufschrift tragen, Autos mit "Polizei" beschriften,.... Kann in D jeder. Es gab Urteile dazu, wenn jemand ein T-Shirt mit der Aufschrift "Polizei" trägt. Da er nicht den Anschein erweckt hat, Polizei zu sein (d.h. keine Amtsanmaßung vorlag) und er keine anderweitigen Hoheitszeichen (wie Landeswappen) verwendet hat bliebt der Träger des T-Shirts straffrei. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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