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ThemaSchwangerschaft und Elternzeit FFW27 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FUK Nord: Werdende Mütter
  • LFV Bayern "Feuerwehr u. Schwangerschaft "
  • Erlass über den Mutterschutz von weiblichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
  •  
    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg607736
    Datum05.02.2010 09:1212480 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich habe auf der Suche nach Elternzeit zwar einen Thread gefunden, muss aber gestehen, dass das nicht mit meiner Frage ganz übereisntimmt.

    Frage an alle:

    Wenn bei Euch eine Frau in der Freiwilligen FW schwanger wird, wie handhabt ihr das?
    Muss sie in der Zeit der Schwangerschaft ganz aussetzen oder kann sie bei best. Übungen etc. mitmachen? Wie macht sie dann weiter?

    Bin gespannt auf eure Antworten.

    Gruss
    Steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg607737
    Datum05.02.2010 09:178129 x gelesen
    Hallo!

    Wir haben bei uns grad so einen Fall.

    Sie kommt zu den normalen Übungsdiensten, macht aber nicht bei der Übung selbst mit, höchstens als Beobachter oder so. Bei Einsätzen, hat die Stadt offiziell abgesegnet, dass sie kommen kann und z. B. die Zentrale besetzen.
    "Richtiger" Einsatzdienst während ihrer Schwangerschaft ist also nicht ganz drin. Wie es dann später weitergeht, wenn das Kind da ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607738
    Datum05.02.2010 09:188009 x gelesen
    Tach

    Geschrieben von Stephanie GöttertMuss sie in der Zeit der Schwangerschaft ganz aussetzen oder kann sie bei best. Übungen etc. mitmachen? Wie macht sie dann weiter?


    Also erstmal festgestellt ist Schwangerschaft keine Krankheit. Warum also sollte sie dann bei Übungen aussetzen? gut, vielleicht ist die PA-Übung irgendwann keine gute Idee mehr aber das muss die Frau doch selber wissen? Außerdem gibt es hierzu noch einen Arzt der da als Ansprechpartner für die Frau da ist.

    Spätestens wenn der Bauch etwas runder ist sollte der GMV schon dazu anraten deutlich kürzer zutreten.

    Offtopic:
    Geschrieben von Stephanie GöttertWenn bei Euch eine Frau in der Freiwilligen FW schwanger wird, wie handhabt ihr das?
    Festhalten das ich unschuldig bin und ein Alibi suchen. ;-)

    Geschrieben von Stephanie GöttertWie macht sie dann weiter?

    Naja, nach der Schwangerschaft kann sie normal weitermachen. Das Kind sollte halt gut versorgt sein und hier kommt wieder der GMV ins Spiel. Oder der Ehemann/Freund/oder.

    Geschrieben von Stephanie GöttertBin gespannt auf eure Antworten.

    Bist du denn schwanger?


    PEter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg607740
    Datum05.02.2010 09:237393 x gelesen
    Hallo,

    Unfallkasse RLP


    HTH
    Hansi


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg607742
    Datum05.02.2010 09:237866 x gelesen
    Geschrieben von Peter Koffler
    Bist du denn schwanger?

    Um auf Deine Frage zu reagieren. Nein aber ich habe schon zwei Jungs.
    Bei mir war es so, dass mit bekanntwerden der Schwangerschaft ich weder an Übungen noch an Einsätzen teilnehmen durfte aus Versicherungsgründen. Sofort nach der Geburt sollte ich wieder teilnehmen (Laut GF).
    Ich wollte einfach mich mal umhören wie das in anderen FFW so ist. Wie es den Frauen dabei geht und natürlich wie das bei Euch Männern ankommt.

    MKG
    Steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP607743
    Datum05.02.2010 09:347151 x gelesen
    Geschrieben von Hansi StellmacherHallo,

    Unfallkasse RLP


    Moin Hansi, wollte ich auch gerade posten aber du warst schneller !

    Viele Grüße,

    Olli


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607745
    Datum05.02.2010 09:457503 x gelesen
    Tach

    Geschrieben von Stephanie GöttertIch wollte einfach mich mal umhören wie das in anderen FFW so is

    Naja, wie Hansi schon verlinkt hat. So genau wusste ich das auch nicht. Ich hatte mich damit noch nicht beschäftigt.

    Geschrieben von Stephanie GöttertWie es den Frauen dabei geht und natürlich wie das bei Euch Männern ankommt.

    Naja wie soll es ankommen? Ich finds super das Frauen in der Feuerwehr sind und dann gehört die Schwangerschaft auch dazu. Lach.. mehr sag ich dazu jetzt aber nicht *G*


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607747
    Datum05.02.2010 10:057483 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie GöttertBei mir war es so, dass mit bekanntwerden der Schwangerschaft ich weder an Übungen noch an Einsätzen teilnehmen durfte aus Versicherungsgründen. Sofort nach der Geburt sollte ich wieder teilnehmen (Laut GF).

    ...und auch hier schlagen die Mythbuster wieder hart und unnachgiebig zu... ;-)

    Gibt das Mutterschutzgesetz nicht her, und unsere UVV beschäftigen sich imo gar nicht damit. Die Beschäftigungsverbote gegen schweres Arbeiten, soweit ich meine Arbeitsrechtvorlesung da noch richtig erinnere kann man nicht auf den FW-Dienst allgemein anwenden, da selbst der "Mutterschaftsurlaub" entfällt, wenn es die ANin will würde ich das vertrauensvoll in die Hände der jungen Mutter legen. Absprache mit Gyn, Dienst im Rahmen der Möglichkeiten. Wie Peter schon sagte: Schwangerschaft ist keine Krankheit, ich denke ein Großteil des Wirbels der bei Feuerwehrs darum veranstaltet wird liegt an der mangelnden Erfahrung mit dem Thema.

    Nach der Geburt gilt dasselbe: wenn die Mutter sich fit fühlt kann sie in Absprache mit dem Doc wieder teilnehmen, während der Stillzeit gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, die man zusammen mit dem Doc abklären sollte.

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen607754
    Datum05.02.2010 10:437017 x gelesen
    Hallo Stephanie,

    wir haben auch gerade eine schwangere Kameradin. Sie darf zum Übungsdienst kommen wann sie will. Einsätze spielen zur Zeit noch keine Rolle, sie ist noch nicht ausreichend ausgebildet. Wenn der Mutterschutz beginnt, pausiert sie bei Übungen bis die gesetzliche Schutzfrist um ist. natürlich wird sie jetzt so behandelt, als wenn sie einen 5kg-Schein hätte. Es finden sich immer noch genug interessante Aufgaben für Schwangere im FW-Dienst. Nach der Geburt ist das Pausieren für die junge Mutter jedoch ganz besonders wichtig, sind dann halt andere Zeiten.Mama und Kind brauchen sich dann halt besonders. Selbstverständlich darf sie bei uns auch während des Mutterschutzes beim Dienst zuschauen oder zur Kameradschaftspflege kommen.Wichtig ist halt, dass sich eine schwangere Einsatzkraft rechtzeitig an die Führung wendet und die Situation erklärt. Dann findet sich in der Regel immer ein Weg, um die Kameradin nicht außen vor lassen zu müssen. Man muss halt den Nachwuchs so früh wie möglich an die Feuerwehr binden :) und da sollten die Mütter besonders gut behandelt werden, gerade während der Schwangerschaft die ja bekanntlich keine Erkrankung ist sondern ein großes Glück(gerade für die Feuerwehr!).

    Viele Grüße,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW607756
    Datum05.02.2010 10:557024 x gelesen
    Grundsätzlich ist das Thema recht simpel abzuhandeln. Der Arbeitgeber (Kommune) muß eine Gefährdungsanalyse für diesen speziellen Fall durchführen. Diese wird zwangläufig zum Ergebnis führen, daß FW-Dienst nur noch sehr eingeschränkt zulässig ist. Jedoch bloße Anwesenheit im Gerätehaus und Dienst bei theorethischen Schulungen ist in der Regel möglich.


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü607758
    Datum05.02.2010 11:067065 x gelesen
    Hi Markus,

    die UVV RLP hat sich damit beschäftigt:

    Schwangerschaft & Feuerwehrdienst


    Foto: Photocase
    Foto: Photocase


    Nach den Bestimmungen des § 14 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV 7.13) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.

    Frauen sind während der Schwangerschaft und Stillzeit vorübergehend nicht körperlich im o.g. Sinne geeignet. Die Vorschrift stellt grundsätzlich auf den Schutz der Feuerwehrangehörigen ab und dient im vorliegenden Falle der Abwehr von Gefahren für Mutter und Kind.

    In Anlehnung an das Mutterschutzgesetz dürfen daher Frauen an Einsätzen und Übungen von Beginn einer Schwangerschaft an bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit nicht teilnehmen.
    Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

    Die Teilnahme an praktischen Lehrgängen, die Übungen unter Einsatzbedingungen oder ähnliche belastende Tätigkeiten erfordern, ist ebenfalls ausgeschlossen.

    Auch Feuerwehrdienst „auf eigene Verantwortung“ ist nicht möglich. Das ungeborene Kind ist versicherte Person bei der Unfallkasse, sofern Feuerwehrdienst ausgeübt wird.

    Körperliche und psychische Belastungen in Haushalt und Familie können nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil im Privatbereich jede Person eigenverantwortlich handelt, also auch selbst haftet.

    Werdende Mütter haben dem Träger des Brandschutzes die Schwangerschaft und das Ende der Stillzeit mitzuteilen, sobald ihnen der Zustand bekannt ist.


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg607759
    Datum05.02.2010 11:077199 x gelesen
    Hallo,

    danke erst mal. Da sieht man das dieses Thema trotz der Unfallkasse manchmal unterschiedlich gehandhabt wird. Klar hat die Unfallkasse ein Interesse daran dass nichts passiert. Trotzdem denke ich, dass schwangere Kameradinnen an best. Übungen (Theorie) teilnehmen sollten. Allein um auch auf dem laufenden zu sein. Gerade Theorie Übungen sind auch wichtig. Dass sie an Einsätzen nicht mehr teilnimmt ist glaube ich jeder werdenen Mutter klar. Sollten Euch noch ein paar Sachen einfallen oder ihr habt konkrete Fälle, bitte nicht aufhören an mich zu denken. Grade die Frauen denken momentan auch an diese Elternzeiten, wie sie dass unter einen Hut bringen. Weiterhin haben wir Frauen auch das Problem mit der Unterbringung der Sprösslinge unter Tage. Teilt mir bitte Eure Erfahrungen mit.

    Gruss
    steffei


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein607763
    Datum05.02.2010 11:366978 x gelesen
    Moin!

    Diese Meinung vertritt die HFUK Nord dazu.


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern607766
    Datum05.02.2010 11:446875 x gelesen
    Gerade bei den praktischen Übungen und den bekannten Diskussionen um die Sauberkeit der Einsatzkleidung kann ich mir nicht vorstellen, wie man Mutterschutz in Schwangerschaft und Stillzeit miteinander vereinbaren kann. Theorie Unterricht oder Zuschauen ist sicherlich kein Thema - auch Übung (Erste Hilfe) in Zivilkleidung nicht (für eine Stillende).

    Das Mutterschutzgesetz ist relativ eindeutig - man sollte auch nicht die Gesundheit des kleinen Menschen riskieren, auch wenn es nur ein geringes Risiko darstellt.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg607775
    Datum05.02.2010 12:456833 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephanie GöttertWeiterhin haben wir Frauen auch das Problem mit der Unterbringung der Sprösslinge unter Tage. Teilt mir bitte Eure Erfahrungen mit.
    das "Problem" habt nicht nur ihr Frauen. Im Moment sitze ich hier im Büro und mein Kleiner (2 Jahre) spielt hier rum. Die Mama ist weg.

    Wenn jetzt der Melder gehen würde hätte müsste ich ich zwischen der Verpflichtung für den Einstzdienst und der Aufsichtspflicht abwägen. Und das ist aber klar: die Aufsichtspflicht muss ich höher bewerten.

    mögliche Lösung: ich müsste den Kleinen auf die Schnelle bei meiner Nachbarin "parken".


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg607780
    Datum05.02.2010 12:596793 x gelesen
    Auch hallo,

    der DFV hat in seinem Projekt diese Handreichung herausgegeben. Ab S. 16 steht zu dem Thema 'ne ganze Menge drin (mit Quelleangabe) und insbesondere zur Übungsteilnahme.
    Klingt alles leidlich logisch und plausibel.

    Thomas


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    AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg607798
    Datum05.02.2010 13:386876 x gelesen
    Weiterhin haben wir Frauen auch das Problem mit der Unterbringung der Sprösslinge unter Tage.

    Richtet ne Bambinigruppe ein. Die Betreuerin wird bei Alarm mitalarmiert und passt im GH auf die kleinen auf.


    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg607837
    Datum05.02.2010 19:226686 x gelesen
    Hallo,

    leider immer leicht gesagt wie getan. Wenn man allein ist unter ein paar Männern heißt es, dann kannst halt nicht zum Einsatz kommen..

    MKG
    steffie


    Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS607839
    Datum05.02.2010 19:466598 x gelesen
    Hallo,

    ich verweise da gerne nochmal auf das Beispiel der FF Porta Westfalica LG Kleinenbremen.

    'Feuerwehr mit Kinderbetreuung' von mir

    Gruß,
    Juian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW607853
    Datum05.02.2010 22:456625 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stephanie GöttertWeiterhin haben wir Frauen auch das Problem mit der Unterbringung der Sprösslinge unter Tage. Teilt mir bitte Eure Erfahrungen mit.


    in meiner alten FF gab es damals relativ viele Eltern mit kleineren Kindern. Um den Eltern die Möglichkeit der Dienstteilnahme zu ermöglichen, konnten alle ihre Kinder mitbringen und ein bzw. zwei Eltern haben auf die "Meute" aufgepasst, während alle anderen z.B. zu einer Übung gefahren sind. Die Eltern haben sich dann von Dienst zu Dienst abgewechselt. Fand ich damals eine sehr gute Idee (finde ich auch immer noch gut) ;-)

    Grüße, Eric


    - - -
    www.ff-vohwinkel.de

    - - -

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 607854
    Datum05.02.2010 22:556766 x gelesen
    Mahlzeit...

    früher haben die Frauen während der Feldarbeit entbunden..

    Im Saarland gibt es darüber einen Erlass.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen607855
    Datum05.02.2010 22:596721 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIm Saarland gibt es darüber einen Erlass.

    Och Mann! Und ich hatte schon gehofft einen Erlaß über das korrekte Entbinden im Felde zu finden - und was wars? Schnöder Feuerwehrkram! ;-)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz607856
    Datum05.02.2010 23:056516 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIm Saarland gibt es darüber einen Erlass.
    Das ist jetzt kein Erlass über die Entbindung während der Feldarbeit :)

    Aber darin steht:
    Geschrieben von "Feuerwehrschule des Saarlandes" Während der Stillzeit, wenn sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden
    Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder
    Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.


    Die Einwirkung von gesundheitsschädlichen Stoffen oder ionisierender Strahlung leuchtet mir ein.

    Mir wäre sehr daran gelegen, wenn die hier mitlesenden Frauen mir kurz erklären würden, was die Frau während der Stillzeit gegenüber:
    Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Lärm besonders empfindlich macht.
    In einer anderen Richtlinie steht auch geschrieben, dass während der Stillzeit keine Lasten größer als 5kg (oder 10kg mit Hilfsmitteln) regelmäßig bewegt werden dürfen.
    [1]

    Das eine gewisse Zeit nach der Entbindung "Schonfrist" angesagt ist ist einleuchtend.
    Aber diese Schnzeit von der Stillzeigt abhängig zu machen, die ja mehrere Monate dauern kann/soll?



    [1]
    Also ich meine die Frage Ernst.
    Irgendwo im Thread wurde auch gesagt, dass eine Stillende Frau nichtmal an einem EH-Kurs teilnehmen dürfe. Da frag ich mich als Mann schon, durch welchen mechanismus die Frau so anfällig wird. (Zumindest suggerieren das diese Erlasse).


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW607859
    Datum05.02.2010 23:216615 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyUnd ich hatte schon gehofft einen Erlaß über das korrekte Entbinden im Felde zu finden -

    Zu dieser Zeit dürfte noch kein i-net existiert haben. *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP607861
    Datum05.02.2010 23:246483 x gelesen
    Vielleicht ist der Forumsbauer schon am suchen, ob's noch sowas gibt ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607865
    Datum05.02.2010 23:566707 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppVielleicht ist der Forumsbauer schon am suchen, ob's noch sowas gibt ;-)

    Der kommt gerade von der Hauptversammlung heim und hat sich auch schon auf den Erlass gefreut um ihn sofort an alle Berufskollegen zu verteilen.

    Das mit der Stillzeit ist in meinen Augen ein riesiger Schmarrn. Dann dürften meine Kühe nie arbeiten. ;-) Im Ernst: Es ist gut, dass man die werdende/junge Mutter schützt. Es ist nicht gut, wenn man sie gegen ihren Willen in Watte packt. Wenn eine stillende Mutter an einem EH-Kurs teilnehmen will - was bitte soll dagegen sprechen? Die Blut/Milch-Barriere ist nicht sonderlich doll, wenn es darum geht Schadstoffe auszusondern (deswegen auch Einschränkungen im täglichen Leben, siehe Kaffee, Alkohol, Nikotin), hieraus ergibt sich eine Pflicht der Feuerwehr die Frau auch gegen ihren Willen zu schützen. Ein normaler Dienst, ein Einsatz ohne Kontakt zu Brandrauch o.ä. gehört sicher nicht dazu.

    Im Prinzip beginnt die Verhätschelung des neuen Erdenbürgers heutzutage bevor er richtig auf der Welt ist. Mutti muss 24/7 verfügbar sein (ich hab irgendwo heute nachmittag gelesen, dass das gegen eine Feuerwehrtätigkeit spricht), später darf der Kleine dann nicht im Matsch spielen, nicht auf Bäume klettern und bei einem aufgeschlagenen Knie wird der RTH angefordert. Kaum 18 geworden wundern wir uns dann darüber, dass die Leute keinen Nagel einschlagen können ohne dass ein anschließender Besuch in der ZNA notwendig wird, oder das die Leute keine Leiter mehr besteigen können.

    Wenn die Mutter während der Stillzeit mitarbeiten will, dann soll sie das tun (sofern landesrechtlich zulässig). Der Kleine wirds überleben. Ich bin täglich so "aufbewahrt" worden:



    (da bin ich schon 4, wollte jetzt kein Bild mehr scannen). Mutter hat gearbeitet (vmtl. auch während der Stillzeit) und ich wurde in einem Laufstall im Stall eingesperrt, damit ich den Viechern nicht zu nahe kam. Später dann auch mal in eine Käberbox (s.o.). Massive Staubfrachten in der Luft, direkter Kontakt zu tierischen Ausscheidungen, Dreck - und Mami war auch nicht 24/7 greifbar, wenn ich mir wehgetan habe.

    Und heute? Ich habe keine Allergien, kann einen Nagel einschlagen ohne einen Grundkurs "Metallische Holzverbindungen" besucht zu haben und steige wie selbstverständlich auf Leitern.

    Im Schwäbischen gibt es ein Sprichwort zur Kindererziehung:

    "Ein gesundes Kind muss pro Jahr ein Kilo Dreck fressen"

    Hat wohl einen wahren Kern, und bei manchen Müttern wäre ein bißchen weniger Gluckenverhalten dem Kindswohl auch dienlich. Man kann Verhaltensstöungen auch anerziehen...

    Gruß,
    Markus


    Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

    Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg832865
    Datum17.08.2017 18:433610 x gelesen
    Guten Tag

    dazu aktuell ein Rundschreiben vom LFV BaWü:

    -> " Feuerwehrdienst und Schwangerschaft "

    Dürfen schwangere Feuerwehrfrauen ihre Aufgaben bei der (freiwilligen) Feuerwehr wahrnehmen? Welche Aspekte müssen werdende Mütter und Führungskräfte bei einer Schwangerschaft beachten?
    Ausführliche Antworten auf diese Fragen und viel Wissenswertes mehr zu diesem Thema hat Landesfeuerwehrarzt Dr. Andreas Häcker zusammengetragen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     05.02.2010 09:12 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     05.02.2010 09:17 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     05.02.2010 09:18 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     05.02.2010 09:23 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     05.02.2010 09:45 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     05.02.2010 10:05 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.02.2010 11:06 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     05.02.2010 22:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.02.2010 22:59 ., Bad Hersfeld
     05.02.2010 23:21 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     05.02.2010 23:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.02.2010 23:56 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.02.2010 23:05 ., Westerwald
     05.02.2010 10:43 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     05.02.2010 09:23 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     05.02.2010 09:34 ., Worms-Pfeddersheim
     05.02.2010 10:55 Cars7ten7 S.7, Linnich
     05.02.2010 11:07 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     05.02.2010 11:44 ., Diepersdorf
     05.02.2010 12:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.02.2010 12:59 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
     05.02.2010 13:38 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
     05.02.2010 19:22 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
     05.02.2010 19:46 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     05.02.2010 22:45 ., Wuppertal
     05.02.2010 11:36 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     17.08.2017 18:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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