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Thema | Ausbildung BF = FF und andersrum?! | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Patr8ick8 P.8, Eddelak / SH | 607031 | |||
Datum | 02.02.2010 03:40 | 8300 x gelesen | |||
Moin, heute muss ich das erste mal zu meiner Truppführerausbildung und weil ich mich im Internet über den Ausbildunggsinhalt schlau gemacht habe, kam ich auf die FwDv 2. Dort war auch beschrieben, welcher Ausbildungsstand in der BF in der FF wie folgt gleichgesetzt wird: Grundausbildungslehrgang - Truppmann Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischeen Dienst ohne Gruppenführerqualifikation - Truppführer Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Gruppenführerausbildung oder Führungsausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst - Gruppenführer Laufbahnausbildung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst - Zugführer, Verbandsführer, Leiter einer Feuerwehr, Ausbilder in der Feuerwehr Meine Frage ist nun: Wenn die Ausbildung in der BF in der FF anerkannt wird, wie ist es dann mit den Lehrgängen der FF bei der BF? Dadrüber habe ich noch nicht gefunden, jedoch gab es hier mal vor vier Jahren eine Anzeige in der Zeitung, wo eine Berufsfeuerwehr oder eine Freiwillige feuerwehr oder auch ein Kreisfeuerwehrverbband, ich weiß es nicht mehr genau, hauptamtliche Kräfte suchten (Berufsfeuerwehren gibs hier im Umkreis von 100km nicht). Vorraussetzung war entweder die Gruppenführerausbildung in der FF oder Abgeschlossene Beamtenlaufbahn im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 607058 | |||
Datum | 02.02.2010 09:13 | 6172 x gelesen | |||
da die Ausbildungen sich sehr unterscheiden (schon allein von der Dauer), erkennt eine BF die FF-Lehrgänge nicht an. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 607059 | |||
Datum | 02.02.2010 09:25 | 5870 x gelesen | |||
Die grundlegende Ausbildung ist jeweils in den gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer in verbindung mit den Laufbahnverordnungen geregelt = Laufbahnausbildung. Darin sind z.B. die einzelnen Ausbildungsabschnitte und Dauer geregelt. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607060 | |||
Datum | 02.02.2010 09:25 | 5948 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Bernhard Glas da die Ausbildungen sich sehr unterscheiden (schon allein von der Dauer), erkennt eine BF die FF-Lehrgänge nicht an. So pauschal gesagt nicht ganz richtig. Wenn man drüber spricht sollte, man sagen das die Lehrgänge bis ZF-FF nichts bringen. Allerdings solche Sachen wie VF/ASGW etc. sind gleichwertig bzw. werden von Beiden belegt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 607065 | |||
Datum | 02.02.2010 10:30 | 5785 x gelesen | |||
Moin, wenn Du einfach nur die unterschiedlichen Ausbildungswege und -zeiten von BF und FF ansiehst, wirst Du schnell merken, wieso eine Anerkennung der FF-Ausbildung bei der BF nicht funktionieren kann. Du wirst auch nicht jemanden als kaufmännischen Leiter einstellen, der mal ein BWL-Buch gelesen hat. ;-) Geschrieben von Patrick Pfeiffer Berufsfeuerwehren gibs hier im Umkreis von 100km nicht Dann frag mal bei der BF Neumünster oder den Werkfeuerwehren der Chemieindustrie in Brunsbüttel nach (alles < 100 km). MkG Volker | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 607067 | |||
Datum | 02.02.2010 10:54 | 5788 x gelesen | |||
Hallo Patrick in BW git es die Möglichkeit den B1 auch mit F-Ausbildung zumachen, wird von WFs und Hauptamtlichen Wachen genutzt www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1210888/Lehrgangsbeschreibung%20110%20Laufbahnlehrgang%20mD.pdf MFG Sebastian | |||||
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