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ThemaStellv. JF Wart => aktiver Dienst nötig17 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorFlor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen605975
Datum29.01.2010 17:147170 x gelesen
Hallo,

habe da mal ne Verständnissfrage.

- Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ?
- Muß er Truppmann 1 + 2 haben ?

Florian

PS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg605976
Datum29.01.2010 17:154735 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian Siever- Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ?

ich erlaube mir (ausnahmsweise) mal eine Gegenfrage:

- Warum sollte ein stellv. JF-Wart nicht am aktiven Dienst der FF teilnehmen?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen605977
Datum29.01.2010 17:174515 x gelesen
Geschrieben von Florian Siever- Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ?
- Muß er Truppmann 1 + 2 haben ?


Ja, denn er soll ja die selbe Ausbildung haben wie der, dessen Stellv. er ist.

Gruß
Heinrich


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AutorFlor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen605979
Datum29.01.2010 17:194569 x gelesen
Gute Frage.
Diese Frage stelle ich mal hypothetisch, falls ich in absehbarer Zeit mit solch einem Thema konfrontiert werden sollte.

Betrachten wir das Thema mal nur so in der Art " Was wäre wenn "...

OK ?

Florian


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre.

ICQ : 331280554
MSN : florian@siever-online.de

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AutorJörg8 B.8, Münchberg / Bayern605980
Datum29.01.2010 17:194559 x gelesen
Die Truppmannausbildung sehe ich als Mindestanforderung an einen stv. JW, denn wie soll er sonst die Jugend mit ausbilden können, wenn er selbst keine Ausbildung genossen hat?


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AutorJens8 M.8, Siele / NRW605981
Datum29.01.2010 17:194312 x gelesen
Hallo,

ja ist bei uns so festgelegt. Wenn auch quasi nicht direkt. Stadtjugendfeuerwehrwart und Stellv.
müssen Jugendgruppenleiter sein und das kann man nur mit abgeschlossener
Truppmannausbildung machen bei uns.

Und auch wenn bei der JF sich die Feuerwehr und allg. Jugendarbeit die Waage halten soll
macht das schon Sinn - ohne Feuerwehrgrundkenntnisse klappt das IMHO nicht so ganz,
jedenfalls in einer Führungsposition. Die Teilnahme am Dienst ist dann natürlich auch nötig,
sonst verliert man diesen Ausbildungsstand ja fix.

Gruß


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AutorFlor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen605984
Datum29.01.2010 17:234194 x gelesen
- Wie würde es unfalltechnisch aussehen, wenn der Stv JF Wart keinen aktiven Feuerwehrdienst macht ?
- Gibt es irgendwo eine schriftliche Passage, auf die man ( ich ) sich berufen kann ?

Florian


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg605988
Datum29.01.2010 17:294463 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jörg Bauer

Die Truppmannausbildung sehe ich als Mindestanforderung an einen stv. JW,

Grundsätzlich sehe ich das auch so, in BaWü ist z.B. gem Anlage 1 der "Verwaltungsvorschrift FW-Ausbildung" für die Absolvierung des Jugendgruppenleiterlehrganges der TM-1 Lehrgang Voraussetzung. Andereseits könnte eine z.B. pädagogisch geeignete Person, die noch keine FW-Technische Ausbildung mitgemacht hat, nicht in der JF-Arbeit mitwirken, für den rein FW-Technischen Part in der JF kann man auch auf sonstige geeignete FW-Angehörige zurückgreifen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorFlor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen605991
Datum29.01.2010 17:324303 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann pädagogisch geeignete Person, die noch keine FW-Technische Ausbildung mitgemacht hat, nicht in der JF-Arbeit mitwirken

Das Nicht, sollte das da stehen :) ?

Es hieße dann aber, das die pädagogisch geeignete Person keine Uniform der FF tragen dürfte, aber dennoch über die FUK im Dienstgeschehen versichert wäre ??

Florian


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg605998
Datum29.01.2010 17:404145 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Florian Siever

Das Nicht, sollte das da stehen :) ?

Genau, man Schluß des Satzes sollte ein Fragezeichen (?) stehen.

Es hieße dann aber, das die pädagogisch geeignete Person keine Uniform der FF tragen dürfte, aber dennoch über die FUK im Dienstgeschehen versichert wäre ??


Die Person, so sehe ich das nach Sicht der Unfallkasse BaWü, müsste schon Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein, ob mit oder ohne Uniform.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen606008
Datum29.01.2010 17:564139 x gelesen
Geschrieben von Florian Siever- Wie würde es unfalltechnisch aussehen, wenn der Stv JF Wart keinen aktiven Feuerwehrdienst macht ?
- Gibt es irgendwo eine schriftliche Passage, auf die man ( ich ) sich berufen kann ?


Du kannst es über die Schiene Fachberater machen. Nenn es Fachberater Jugendarbeit, hol die das OK von der Feuerwehrführung und die Prson ist dann auch versichert. Die Person sollte dann natürlich auch als Fachberater geeignet sein, sprich aus dem Bereich Jugendarbeit ect. kommen.
Als stellv Jugendwart wirst du sie nicht ernennen können, da sie als Fachberater kein aktives Mitglied der Wehr ist.

Gruß
Heinrich


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg606009
Datum29.01.2010 18:064036 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Heinrich Brinkmann

da sie als Fachberater kein aktives Mitglied der Wehr ist.

Das ist nicht überall so, in BaWü sind gem " Feuerwehrgesetz " § 10 Abs. 4 auch Fachberater Angehörige der Gemeindefeuerwehr. Man kann aber bei speziellen JF-Veranstaltungen durchaus feuerwehrfremde Personen (z.B. von SanHiOrg, Jugendamt, Polizei, Sporttrainer, von anderen Jugendverbänden etc.) heranziehen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen606011
Datum29.01.2010 18:104019 x gelesen
von Bernhard DeimannDas ist nicht überall so, in BaWü sind gem " Feuerwehrgesetz " § 10 Abs. 4 auch Fachberater Angehörige der Gemeindefeuerwehr.

Das ist schon richtig, sie sind zwar Angehörige, aber leisten keinen Einsatzdienst und brauchen an den Übungen nicht teilzunehmen. Also halt keine "Aktiven". Ebenso sind sie bei Wahlen nicht stimmberechtigt,

Gruß
Heinrich


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg606013
Datum29.01.2010 18:173950 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Heinrich Brinkmann

sie sind zwar Angehörige, aber leisten keinen Einsatzdienst und brauchen an den Übungen nicht teilzunehmen. Also halt keine "Aktiven". Ebenso sind sie bei Wahlen nicht stimmberechtigt,


Der § 10 des FwG BaWü ist aber mit:

" § 10
Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
"

überschrieben, und der Abs. 4 über die Fachberater zählt dazu.

In BaWü kann ich aber in der örtlichen FW-Satzung regeln, wie weit die Fachberater ihre Dienstpflichten wahrnehmen müssen.

16 Länder-Feuerwehrgesetze !! ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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(Heinrich Heine)

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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP606014
Datum29.01.2010 18:204084 x gelesen
Geschrieben von Florian SieverHallo,

habe da mal ne Verständnissfrage.

- Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ?
- Muß er Truppmann 1 + 2 haben ?


...sollte schon so sein, auch TM 1+2 sollten da sein, in RLP GF-Qualifikation ebenfalls.

Geschrieben von Florian SieverPS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen.

Hä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ?


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen606018
Datum29.01.2010 18:273975 x gelesen
Geschrieben von Florian Siever
PS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen.

Geschrieben von Olli KehrHä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ?

Naja, in Nds ist die PD die Aufsichtsbehörde, wie woanders das RP.

Gruß
Heinrich


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AutorFlor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen606020
Datum29.01.2010 18:444004 x gelesen
Geschrieben von Olli Kehr Hä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ?

Dazu schick ich dir ne PN, is besser


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre.

ICQ : 331280554
MSN : florian@siever-online.de

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 29.01.2010 17:14 Flor7ian7 S.7, Emmerthal / Hajen
 29.01.2010 17:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.01.2010 17:19 Flor7ian7 S.7, Emmerthal / Hajen
 29.01.2010 17:17 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.01.2010 17:19 Jörg7 B.7, Münchberg
 29.01.2010 17:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.01.2010 17:32 Flor7ian7 S.7, Emmerthal / Hajen
 29.01.2010 17:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.01.2010 17:19 Jens7 M.7, Siele
 29.01.2010 17:23 Flor7ian7 S.7, Emmerthal / Hajen
 29.01.2010 17:56 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.01.2010 18:06 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.01.2010 18:10 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.01.2010 18:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.01.2010 18:20 ., Worms-Pfeddersheim
 29.01.2010 18:27 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.01.2010 18:44 Flor7ian7 S.7, Emmerthal / Hajen
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