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| Thema | Wer ist Ausbildeberchtigt zum RettHelfer NRW | 3 Beträge | |||
| Rubrik | Rettungsdienst | ||||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Recklinghausen / | 604555 | |||
| Datum | 22.01.2010 16:25 | 3406 x gelesen | |||
| Hallo, ich bin auf der Suche nach den Vorraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungshelfer. Welche Qualifikation muss der Ausbilder habe, und wo kann man die Genehmigung her bekommen. Es geht darum, dass wir im Betrieb einen Lehrrettungsassistenten haben, und wir nun gern Personal zu Rettungshelfern NRW ausbilden möchten. Gruß Sebastian | |||||
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| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 604570 | |||
| Datum | 22.01.2010 17:06 | 1746 x gelesen | |||
| Hi Sebastian, ist geregelt in der RettHelfAOP Danach ist die Bezirksregierung die genehmigende Behörde für Ausbildungsstätten und nach §2 kommen m.E. dafür nur Lehrrettungswachen oder anerkannte Rettungsdienstschulen in Betracht Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 604792 | |||
| Datum | 23.01.2010 12:25 | 1626 x gelesen | |||
| Guten Tag zusammen, Geschrieben von Stefan Jurgahn, ist geregelt in der RettHelfAOP... Das ist der falsche Link, für Sebastian (NRW) ist diese RettApo vom November 2009 maßgebend. Gruß Peter | |||||
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