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ThemaJahreshauptversammlung30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603389
Datum16.01.2010 16:5810435 x gelesen
Guten tag,

nach langem suchen in Gesetzestexten bin ich am verzweifeln. Wir haben bei uns eine Diskusion über die Jahreshauptversammlung und wer daran Teilnehmen darf. Schriftlich einzuladen sind ja alle Wahlberechtigten und der Magistrat/ Bürgermeister.
Aber wie sieht es aus mit der Anwesenheit von Feuerwehrkammeraden anderer Feuerwehren (Ortsteil/ Kernstadt) und der Anwesenheit "Feuerwehrfremden" Personen. Ich kann darüber nirgends Beschlüsse oder Gesetze finden. Gibt es da überhaupt eine Regelung??

Schonmal vielen Dank für evtl Hilfe

mfG


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AutorJens8 M.8, Siele / NRW603393
Datum16.01.2010 17:297253 x gelesen
Hallo.

Sprichst von einem Verein / Förderverein? Dazu sollte was in den jeweiligen Statuten stehen,
Klassiker sind da "Einladung" oder "durch lokale Tageszeitung ... Termin bekannt gegeben".

Gruß


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü603395
Datum16.01.2010 17:346381 x gelesen
Geschrieben von Uwe LitauIch kann darüber nirgends Beschlüsse oder Gesetze finden.

Wonach hast Du gesucht? Nach dem Feuerwehrjahreshaupversammlungsgesetz NRW?

Die Rechtsstruktur in D grob:

Verfassung
Gesetze
Verordnungen
Durchführungsanweisungen für die Verordnungen
Kommunale Satzungen

Feuerwehr ist zunächst mal jeweils bei den einzelnen Bundesländern aufgehängt, die regeln das in den jeweiligen Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen.

Das was Du suchst wäre in der Vorschriftenhierarchie ganz unten.

Wenn Du ewas dazu finden willst, dann eventuell in der Satzung Deiner örtlichen Feuerwehr.

Aus den übergeordneten Regelwerken kannst du IIRC noch nicht mal ableiten, dass es überhaupt eine JHV geben muss.

Mit höchster Wahrscheinlichkeit könnt ihr das folglich handhaben wie es Euch gelüstet.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603396
Datum16.01.2010 17:377028 x gelesen
also es handelt sich um eine Freiwillige Feuerwehr in der Satzung unter Jahreshauptversammlung steht nur:
"Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Magistrat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich bekanntzugeben oder in dem "Nachrichtenblatt" öffentlich bekanntzumachen."

Das Nachrichtenblatt ist eine lokale Zeitung die Jeder auf Wunsch zugestellt bekommt un in der Logale Informationen über Vereine und Neuigkeiten stehen. Die JHV ist die Versammlung der Aktiven, sowie vom Verein zugleich.
Hoffe diese Angaben genügen ;)


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW603397
Datum16.01.2010 17:386243 x gelesen
Hallo Uwe,

wenn du aus der Feuerwehr Wuppertal kommst, ist das eindeutig geregelt. Bei Fragen sprich doch die Geschäftsstele oder den Referatsleiter VOR an.


Gruß
André


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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603398
Datum16.01.2010 17:416291 x gelesen
Ich komme zwar daher aber die Frage dreht sich um eine andere "Kleinstadtfeuerwehr" in der ich früher Aktiv war und nun Passiv tätig bin. Sie liegt in Hessen.


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü603399
Datum16.01.2010 17:416804 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Uwe Litau"Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Magistrat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich bekanntzugeben oder in dem "Nachrichtenblatt" öffentlich bekanntzumachen."

Und den Rest könnt ihr dann offensichtlich halten wie ihr wollt.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603400
Datum16.01.2010 17:446730 x gelesen
Das würde also heißen das Jeder Teilnehmen kann da es nicht weiter festgelegt ist. Ein übergeordnetes Hessisches, oder gar Deutsches Gesetzt gibt es da nicht???


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW603401
Datum16.01.2010 17:456231 x gelesen
Hallo Uwe,

und genau diese Info sollte man schon geben, wenn man nach Regelungen fragt, die in erster Linie Landesrecht unterliegen.


Gruß
André


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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603403
Datum16.01.2010 17:476306 x gelesen
Ja aber wo findet man solche?? Habe im HBKG geschaut aber leider diesbezüglich überhaupt nichts gefunden.


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW603404
Datum16.01.2010 17:536124 x gelesen
Hallo Uwe,

Geschrieben von Uwe Litau Ja aber wo findet man solche?? Habe im HBKG geschaut aber leider diesbezüglich überhaupt nichts gefunden.

Stadtsatzung für Feuerwehr oder wie so etwas in Hessen auch immer heißen mag.

Gruß
André


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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603405
Datum16.01.2010 17:546130 x gelesen
ja also "unsere eigene Satzung" das hab ich ja weiter oben schon gepostet. Aber da steht nichts diesbezüglich drin. Also gehe ich davon aus es ist kein Problem. Oder was meinst du damit?


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603410
Datum16.01.2010 18:036502 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe LitauEin übergeordnetes Hessisches, oder gar Deutsches Gesetzt gibt es da nicht???



... Du suchst etwas für Hessen - solltest Du dann auch sagen !

Es gibt hierzu keine Regelung von Landesseite, weder allgemein (HGO) noch spezialgesetzlich (HBKG). Ist üblicherweise etwas, was sich in der gemeindlichen Satzung (entweder Hauptsatzung allgemein oder Feuerwehrsatzung speziell) zu regeln ist.

Siehe z.B. hier im § 14 (1) 3. Satz oder § 15 (1): Fw-Satzung

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional603412
Datum16.01.2010 18:066538 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Uwe LitauEin übergeordnetes Hessisches, oder gar Deutsches Gesetzt gibt es da nicht???

Oh, liegt Wuppertal neuerdings in Hessen?
Hatte ich gar nicht mitbekommen, zu meiner Zeit in W'tal war das noch NRW...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW603413
Datum16.01.2010 18:106179 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von André Schildund genau diese Info sollte man schon geben, wenn man nach Regelungen fragt, die in erster Linie Landesrecht unterliegen.

Ist nicht das Vereinsrecht in erster Linie im BGB geregelt, steht also bundesweit auf der gleichen Grundlage?

Gruß,
Henning

P.S.: dass es sich nicht um Wuppertal handeln konnte, war doch schon durch die Bezeichnung "Kernstadt" im Ursprungsbeitrag klar zu erkennen :-))


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603414
Datum16.01.2010 18:106352 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierOh, liegt Wuppertal neuerdings in Hessen?
Hatte ich gar nicht mitbekommen, zu meiner Zeit in W'tal war das noch NRW...


... Hessen hatte letztes Jahr im Westerwald einen Weiler mit 50 EW an NRW abgegeben, vieleicht haben wir W´tal als Kompensation erhalten ;-)

... Uwe hatte irgendwann mal in einem Folgebeitrag geschrieben, dass sein Problem in Hessen liegt.

Gruss
Gerhard


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW603415
Datum16.01.2010 18:116109 x gelesen
Hallo,

zumindest für den Teil des Vereins habe ich per Google die Aussage gefunden, dass über die Zulassung von Gästen der Versammlungsleiter entscheidet. Ansonsten einfach selber suchen nach "Vereinsrecht Jahreshauptversammlung".

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603416
Datum16.01.2010 18:136134 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochIst nicht das Vereinsrecht in erster Linie im BGB geregelt, steht also bundesweit auf der gleichen Grundlage?

... er schrieb was von "Magistrat ist einzuladen", somit handelt es sich ehrer um Feuerwehr als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Gemeinde ... also nichts mit BGB ...

Gruss
Gerhard


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü603417
Datum16.01.2010 18:206363 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Uwe LitauDas würde also heißen das Jeder Teilnehmen kann da es nicht weiter festgelegt ist. Ein übergeordnetes Hessisches, oder gar Deutsches Gesetzt gibt es da nicht???


Nein, es gibt genausowenig ein Bundesfeuerwehrjahreshauptversammlungsmitgliedereinladegesetz
wie es die Bundesunterhosenlinkstrageaufklärungsgesetz oder das die Imautovorderrotanampelnasenpopelverbotsverordnung als dritte Durchführungsverordnung der STVO gibt.

Das deutsche Rechtssystem funktioniert nun mal nicht so.

Das liegt daran, dass Gesetze nur für Sachverhalte gemacht werden, die zumindest entfernt von Bedeutung für die Öffentlichkeit sind wie z. B. das Eisenbahnkreuzungsgesetz oder des Deutsche-Welle-Gesetz.

Für Hessen gibt es für den Feuerwehbereich ein gut konzipiertes Rechtsportal.

Wenn Du dort mal schmökerst und unter all den Wichtigkeiten wie den Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens oder Der Anlage zum Bauantrag für Plakatwände für die Mitgliederwerbung tatsächlich kein Hessisches Jahreshauptversammlungstischordnungsgesetz nebst der ersten Durchführungsverordnung für die Gestaltung der Platzkarten, der zweiten Durchführungsverordnung über die Aufstellung derselben und der Dritten Durchführungsverordnung über die Dienstliche Mindestqualifikation der Aufsteller findest, dann könnte die GMvV in ihrer nicht verbotenen Anwendung Dich eventuell möglicherweise unter Umständen zu dem Schluss bringen, dass es sowas nicht gibt, weil es die Bundesrepublik Deutschland politisch-gesamtheitlich nun mal nicht interessiert, ob eine Hessische Landeinerfeuerwehr zur JHV den örtlichen Sparkassenvorstand mit einlädt oder nicht.

War das jetzt hinreichend klar?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603418
Datum16.01.2010 18:276411 x gelesen
Ja ist klar ;) was einladungen angeht ist mir das auch bewusst. Meine rede war von ungeladenen Gästen aus der Bevölkerung. :)

Achso und das ich aus Wuppertal komme und es sich um eine ehemalige Feuerwehr von mir aus Hessen handelt, steht oben
Mfg


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW603420
Datum16.01.2010 18:296024 x gelesen
Hallo Henning,

Geschrieben von Henning Koch
P.S.: dass es sich nicht um Wuppertal handeln konnte, war doch schon durch die Bezeichnung "Kernstadt" im Ursprungsbeitrag klar zu erkennen :-))


Jein, weil ich in der Stadt auch schon viel erlebt habe, was eindeutige Bezeihnungen angeht...


Gruß
André


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü603421
Datum16.01.2010 18:346494 x gelesen
Geschrieben von Uwe LitauJa ist klar ;) was einladungen angeht ist mir das auch bewusst. Meine rede war von ungeladenen Gästen aus der Bevölkerung. :)

Dieser Satz am Anfang hätte das Problem hinreichend geklärt.

Es ist eine geshlossene Veranstaltung der Feuerwehr, wenn einer rein will der dort nichts zu suchen hat dann übt in den Räumlichkeiten der Feuerwehr am Besten gleich der anwesende BGM, ansonsten in Vertretung der LZ-Führer das Hausrecht aus und verweist die Personen ndas Gebäudes.

Fertig.

Sei in Zukunft so lieb und stell gleich sinnvolle Fragen, die alle erforderliche Angaben enthalten.

Vielen Dank.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603422
Datum16.01.2010 18:386241 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Josef MäschleEs ist eine geshlossene Veranstaltung der Feuerwehr,

... nicht unbedingt: dies regelt vielfach die Feuerwehrsatzung, ggf. auch - wenn da nichts geregelt ist - die Hauptsatzung der Gemeinde, wo ggf. irgendwas zur Öffentlichkeit von Versammlungen gemeindlicher Gremien grundsätzlich ausgesagt sein kann.

Gruss
Gerhard


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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603423
Datum16.01.2010 18:406018 x gelesen
sry aber glaub reden aneinander vorbei. Das er sie bezüglich des Hausrechts verweißen KANN ist klar. ABer darf er das auf einer JHV auch?? Da sie ja öffentlich bekannt gemacht wird, könnte diese ja auch öffentlich sein und somit Personen teilnehmen die nichts mit der FF zu tun haben. Aber glaub du meinst das ist sie nicht und er kann sie ausschließen, oder?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW603424
Datum16.01.2010 18:456212 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Josef MäschleEs ist eine geshlossene Veranstaltung der Feuerwehr,

... nicht unbedingt: dies regelt vielfach die Feuerwehrsatzung, ggf. auch - wenn da nichts geregelt ist - die Hauptsatzung der Gemeinde, wo ggf. irgendwas zur Öffentlichkeit von Versammlungen gemeindlicher Gremien grundsätzlich ausgesagt sein kann.


Ack.

Vermutlich wird rein praktisch ohnehin die Hauptversammlung des Vereins mit einer Dienstbesprechung der gemeindlichen Einrichtung vermischt. Wenn das Ganze dann noch im Saal einer örtlichen Gaststätte stattfindet, wird es sogar mit dem Hausrecht noch kompliziert ;-)

Gruß,
Henning


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603425
Datum16.01.2010 18:516109 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochVermutlich wird rein praktisch ohnehin die Hauptversammlung des Vereins mit einer Dienstbesprechung der gemeindlichen Einrichtung vermischt.

... also das schaffen wir hier (und auch andere in HE) durchaus zu trennen ... die Sitzungen finden bei uns zwar am selben Abend hintereinander statt ... aber ansonsten inhaltlich getrennt. Das die öff.-rechtliche auch öffentlich ist klappt das auch organisatorisch ...

Gruss
Gerhard


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AutorKlau8s S8., München / Bayern603426
Datum16.01.2010 18:517847 x gelesen
Hi Jo, sei doch ein wenig lieber zu ihm, er ist neu hier und wollen ihn doch nicht gleich verprellen oder, hab doch ein wenig Geduld , so wie früher,scheinst sehr gereizt zu sein in den letzten Wochen.
Gruss Klaus


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AutorUwe 8L., Wuppertal / bergische Land603428
Datum16.01.2010 18:536170 x gelesen
ja hab nicht gesagt das es einfach ist ;) mit dem Hausrecht is nicht mal so wichtig, will eig nur wissen wie es rein rechtlich darum steht, ob sie nun geduldet werden oder nicht ist ne andere sache. In den Satzungen der Gemeinde steht nichts hab durchgesehen und in der von der Feuerwehr halt auch nicht außer das was ich oben geschrieben habe, was aber nur auf die Einladungsfrist und die Veröffentlichungsfrist eingeht


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen603431
Datum16.01.2010 18:596142 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe Litauja hab nicht gesagt das es einfach ist ;) mit dem Hausrecht is nicht mal so wichtig, will eig nur wissen wie es rein rechtlich darum steht, ob sie nun geduldet werden oder nicht ist ne andere sache. In den Satzungen der Gemeinde steht nichts hab durchgesehen und in der von der Feuerwehr halt auch nicht außer das was ich oben geschrieben habe, was aber nur auf die Einladungsfrist und die Veröffentlichungsfrist eingeht


... nun ja, wenn diesbezüglich nichts geregelt ist kann dies m.E. zunächst einmal durch den bestimmt werden, der zur JHV einlädt (wer auch immer das ist: Wehrführer, GBI/SBI, ggf. auch Gemeindevorstand/Bgm.) - alternativ könnte auch Versammlung beschließen ob sie öffentlich oder nichtöffenlich tagt (wie gesagt: sofern nicht satzungsrechtlich anders geregelt)
Man könnte es auch in die Veröffentlichung schreiben ...

Gruss
Gerhard


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW603434
Datum16.01.2010 19:456112 x gelesen
Geschrieben von Uwe Litauja hab nicht gesagt das es einfach ist ;) mit dem Hausrecht is nicht mal so wichtig, will eig nur wissen wie es rein rechtlich darum steht, ob sie nun geduldet werden oder nicht ist ne andere sache. In den Satzungen der Gemeinde steht nichts hab durchgesehen und in der von der Feuerwehr halt auch nicht außer das was ich oben geschrieben habe, was aber nur auf die Einladungsfrist und die Veröffentlichungsfrist eingeht

Auch wenn öffentlich eingeladen wird, lädt man doch die Mitglieder ein, damit ist diese Versammlung erstmal nicht öffentlich. Üblicherweise erhalten Nichtmitglieder eine separate Einladung.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 16.01.2010 16:58 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 17:29 Jens7 M.7, Siele
 16.01.2010 17:37 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 17:41 Jose7f M7., Bad Urach
 16.01.2010 17:44 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 18:03 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 18:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 16.01.2010 18:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 18:20 Jose7f M7., Bad Urach
 16.01.2010 18:27 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 18:34 Jose7f M7., Bad Urach
 16.01.2010 18:38 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 18:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.01.2010 18:51 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 18:53 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 18:59 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 19:45 Thom7as 7E., Nettetal
 16.01.2010 18:40 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 18:51 ., München
 16.01.2010 17:34 Jose7f M7., Bad Urach
 16.01.2010 17:38 Andr7é S7., Essen
 16.01.2010 17:41 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 17:45 Andr7é S7., Essen
 16.01.2010 17:47 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 17:53 Andr7é S7., Essen
 16.01.2010 17:54 Uwe 7L., Wuppertal
 16.01.2010 18:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.01.2010 18:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.01.2010 18:29 Andr7é S7., Essen
 16.01.2010 18:11 Juli7an 7H., Stemwede
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