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ThemaSaarländischer Erlass 'Pflicht zur Verschwiegenheit in der npol GA'33 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 602596
Datum11.01.2010 01:0911889 x gelesen
Quelle

Sehr interessant finde ich den Absatz 4, insbesondere den letzten Satz..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW602597
Datum11.01.2010 01:118670 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschSehr interessant finde ich den Absatz 4, insbesondere den letzten Satz..

Kommt mir aus NRW schon länger bekannt vor ,-))


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW602599
Datum11.01.2010 01:358492 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Michael RoleffKommt mir aus NRW schon länger bekannt vor

Quelle?

Vor allem das Verbot, Kennzeichen von Einsatzfahrzeugen erkennbar darzustellen finde ich etwas eigenwillig.

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW602600
Datum11.01.2010 01:388550 x gelesen
Geschrieben von Henning KochQuelle?

IM über den Dienstweg

Geschrieben von Henning KochVor allem das Verbot, Kennzeichen von Einsatzfahrzeugen erkennbar darzustellen finde ich etwas eigenwillig.

steht da nicht mit drin


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW602601
Datum11.01.2010 01:588410 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Henning Koch"Quelle?"

IM über den Dienstweg


Korrektur war die BR Köln.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8C., Kirkel / Saarland602602
Datum11.01.2010 07:528205 x gelesen
Wie wird den das bei euch in VK gehandhabt in bezug auf die Homepage?
Bei uns ist leider noch nichts geregelt, Kennzeichen etc. haben wir schon immer unkenntlich gemacht.


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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland602603
Datum11.01.2010 08:008200 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschinsbesondere den letzten Satz

was genau findest Du an dem letzten Satz so interessant?


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern602604
Datum11.01.2010 08:198165 x gelesen
Ich denke ihn interessiert das selbe wie mich.
...ohne dass hier [...]Fahrzeugkennzeichen von Einsatzfahrzeugen[...]erkennbar sein dürfen.

Welcher Zweck wird damit verfolgt? Bei Unfallfahrzeugen ist es ja selbstverständlich, aber bei Einsatzfahrzeugen verstehe ich den Sinn nicht ganz.


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland602605
Datum11.01.2010 08:408273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf HuberWelcher Zweck wird damit verfolgt? Bei Unfallfahrzeugen ist es ja selbstverständlich, aber bei Einsatzfahrzeugen verstehe ich den Sinn nicht ganz. tja, bei Feuerwehrs verstehe ich das auch nicht (dann müsste man auch die Funkrufnamen abdecken - und dann hab ich dummerweise immer noch vom Aufbau o.ä. klar erkennbare Fahrzeuge), ich denke, es geht z.B. um zivile Fahrzeuge der Polizei, dass da die Nummern nicht erkennbar sein sollen, aber sonst verstehe ich den Erlass auch nicht so - so richtig viel neues steht da nicht drinne,

viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland602608
Datum11.01.2010 08:508149 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenaber sonst verstehe ich den Erlass auch nicht so
zum Glück hatte ich den Entwurf noch rechtzeitig in die Finger bekommen und konnte intervenieren, sonst wäre der Ausnahmepassus bei den Fotos gar nicht drin gewesen...

viele Grüße
Frank


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW602609
Datum11.01.2010 09:168060 x gelesen
Gilt die Sache mit den Kennzeichen auch dann, wenn man als Austehender und nicht FW-Angehöriger ein Einsatzfahrzeug fotografiert und es z.B. in´s Internet stellt? Oder aber die Presse Aufnahmen an einer Einsatzstelle macht?


Meine HP: OT112.de
Normfahrzeuge sorgen für Langeweile unter den Fahrzeug-Fans ;-)

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland602611
Datum11.01.2010 09:388093 x gelesen
Geschrieben von Olaf TampierGilt die Sache mit den Kennzeichen auch dann, wenn man als Austehender und nicht FW-Angehöriger ein Einsatzfahrzeug fotografiert und es z.B. in´s Internet stellt? Oder aber die Presse Aufnahmen an einer Einsatzstelle macht?

Das wird von diesem Erlass ja nicht berührt. Hier geht es nur um die Verschwiegenheitspflicht der Einsatzkräfte...

Viele Grüße
Frank


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AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern602615
Datum11.01.2010 09:457900 x gelesen
Morgen,

gibts sowas auch in Bayern?

MKG

Mario Sax


Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein!

Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…..deshalb bin ich hier.

Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.
Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung!

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland602616
Datum11.01.2010 09:507949 x gelesen
Was ich auch Interessant finde ist der "Arbeitskreis der Hilfsorganisationen". Wer ist den da alles drin vertreten? Wo ist der Arbeitskreis aufgehängt und wie oft tagt dieser ?

Mir ist von einem sollchen Gremium nämlich nichts bekannt gewesen - bislang .

Gruß Philip


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW602617
Datum11.01.2010 09:527976 x gelesen
Okay, danke, man fragt ja lieber vorsichtig nach... ;-)


Meine HP: OT112.de
Normfahrzeuge sorgen für Langeweile unter den Fahrzeug-Fans ;-)

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AutorEric8 E.8, Püttlingen / Saarland602619
Datum11.01.2010 10:087883 x gelesen
Wüsste ich auch zu gerne. Aber Evtl. kann die Frage unser Staatssekretär beantworten, dessen Kontaktdaten in der Fußzeile zu finden sind. :)


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW602622
Datum11.01.2010 10:217905 x gelesen
Hallo!

Ich finde Punkt 1 interessant. Heisst das, im Saarland benötigen Einsatzkräfte keine explizite Aussageerlaubnis vom Bürgermeister, wenn sie vor Gericht oder von Ermittlungsbehörden im Nachhinein als zeugen vernommen werden?

Gruß Stephan


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland602637
Datum11.01.2010 12:037787 x gelesen
....vieleicht wird jetzt in der einen oder anderen Wehr das Thema Pressearbeit mal behandelt oder modernisiert.....


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland602638
Datum11.01.2010 12:097833 x gelesen
Naja,

mal abwarten, vielleicht kann sich hierzu noch jemand äußern der es weis. Ich werde es aber auch noch über meine Organisation versuchen zu klären.


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AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen602659
Datum11.01.2010 13:397783 x gelesen
Moin moin,

in Leipzig hat die Branddirektion den Einsatzkräften die Benutzung von Aufzeichnungsgeräten (auch Fotohandys) während Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsdienstes gänzlich verboten und dies jeder Einsatzkraft per Unterschrift zur Kenntnis gegeben.

Hat einfach überhand genommen innerhalb der Einsatzstellen. Schließlich sehen die Bürger jedes beleuchtete Handy- oder Kamera-Display auch und die Gründe dafür sind nicht vermittelbar.

Ciao
Michael


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AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW602660
Datum11.01.2010 13:467649 x gelesen
Geschrieben von Stephan BreuerHallo!

Ich finde Punkt 1 interessant. Heisst das, im Saarland benötigen Einsatzkräfte keine explizite Aussageerlaubnis vom Bürgermeister, wenn sie vor Gericht oder von Ermittlungsbehörden im Nachhinein als zeugen vernommen werden?

Gruß Stephan


Siehe Punkt 1 Satz 2:

Quelle: Erlass Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Vorgesetzten, den Aufsichtsbehörden oder anderen Ermittlungsbehörden

Damit wird alles in Richtung Polizei, StA oder Gericht gemeint sein.


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AutorEric8 E.8, Püttlingen / Saarland602670
Datum11.01.2010 16:077757 x gelesen
Hallo,
Handys sind ja sowieso generell nicht an der Einsatzstelle erwünscht. Bei den ersteintreffenden Kräften verstehe ich auch das Verbot von Kameras. Aber warum sollte man bitte keine Fotografien zur Einsatzdokumentation anfertigen dürfen? Ganz sinnlos ist es nicht immer.

Inzwischen führt unser Wehrführer eine Kamera auf dem Fahrzeug zur Dokumentation mit.

Wir hatten hier während eines Dienstes mal einen Brandermittler, der uns generell einen Einblick verschafft hat über die Arbeit eines Brandermittlers. Er selbst ist froh wenn die Feuerwehr noch Bilder zur Verfügung stellen kann, die unmittelbar vor dem Einreffen geschossen wurden oder generell die Brandausbreitung dokumentieren.

Natürlich sollte man sich dabei nicht auf rechtliches Glatteis begeben. :)


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AutorStef8an 8H., Bexbach / Saarland602698
Datum11.01.2010 18:397651 x gelesen
Was bedeutet der Erlass nun für mich und meine Arbeit:

- Über die abgeleistete Verpflichtungserklärung bei der Sprechfunkausbildung hinaus wirkt jetzt dieser Erlass auf ALLE Feuerwehrangehörigen. - i.O und für mich nachvollziehbar

- Es dürfen keinerlei Informationen an DRITTE weitergegeben werden, ausgenommen sind die Einsatzleitung bzw. der Pressebeauftragte gegenüber der Presse - i.O und für mich nachvollziehbar

- Fotos, Videos usw. dürfen nur gemacht werden, wenn diese zur Dokumentation und Ausbildung INNERHALB der Organisation verwendet werden. - i.O und für mich nachvollziehbar

- Diese Daten dürfen nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. - i.O und für mich nachvollziehbar

- Bildmaterial darf nur veröffentlicht werden, wenn diese von der Einsatzleitung bzw. vom Pressebeauftragten freigegeben wurden. - i.O und für mich nachvollziehbar.
--> Was ist mit Informationen in Textform??????

- Betroffene, sowie Fahzeugkennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden. i.O und für mich nachvollziehbar.

Wenn ich diesen Erlass jetzt so, wie ich ihn persönlich interpretiere, umsetze kann ich jetzt nur noch Einsatz- und Übungsberichte (Aktiv- und Einsatzabteilung) OHNE Text auf unserer Seite veröffentlichen, da ich ja selbst nur die Bilder zur Verwendung auf der Seite freigeben kann.

Andererseits darf ich der Presse ja Auskünfte erteilen, damit diese ihre Leser darüber informieren kann. Was ist dann der Unterschied zwischen einem Artikel in der gedruckten bzw. PDF-Zeitung und unserer Internetseite?

Nehmen wir als Beispiel diesen Bericht hier:
http://www.feuerwehr-hoechen.de/?p=691

Wie sollte dieser gefertigt sein, wenn ich ihn jetzt neu schreiben müsste?
Überschrift: Verkehrsunfall auf Landstraße
Anrisstext: Löschbezirk zu Verkehrsunfall alarmiert
Text: der Einsatz dauerte . . . . ein Mensch gerettet . . . FERTIG
Bilder: wie vor

Wie seht ihr das ganze, bzw. wie interpretieren die Saarländer den Erlass?


Mit konstruktiven Grüßen
Stefan

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern602700
Datum11.01.2010 19:017445 x gelesen
das saaaarland.........

warum fällt mir da nur der drückeberger ein mit seiner schlauen truppe??

na ja, bin ja gespannt, wie sich das umsetzen lassen soll.......



mg


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen602701
Datum11.01.2010 19:167522 x gelesen
Geschrieben von Stefan HirschÜber die abgeleistete Verpflichtungserklärung bei der Sprechfunkausbildung hinaus wirkt jetzt dieser Erlass auf ALLE Feuerwehrangehörigen. - i.O und für mich nachvollziehbar

Wobei das auch schon vorher für alle galt. Ist nur in dem Erlaß zusammengefaßt.


Geschrieben von Stefan Hirsch--> Was ist mit Informationen in Textform??????

Hast du dir drei Punkt vorher bereits selbst beantwortet.

Geschrieben von Stefan Hirsch(...) und unserer Internetseite?

Die Internetseite scheint (wenn man dem Impressum glauben darf) ein Privatvergnügen zu sein. Daher können wohl auch nur die Informationen Verwendung finden die allgemein zugänglich sind bzw. auch der Presse zugänglich gemacht wurden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen602707
Datum11.01.2010 19:427497 x gelesen
Nicht dass du keine Bilder mehr machen kannst, wei du in einem saarländischen Knast verweilst.

Aber ob Sinn oder nicht Sinn: ICh denke grundsätzlich wird man sich dran halten müssen. Ich geb das auch mal weiter bei uns. :-)

Gruß Thomas


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 602739
Datum11.01.2010 22:367417 x gelesen
Dann gibt es halt 2 Jahre lang nur Bilder von saarländischen Justizfahrzeugen und dem CH 16.

Gemalt mit Wasserfarben :-)

Aber ich kenn da jemanden, mal guggen ob es für ne Scheibe Brot extra reicht :-)


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen602740
Datum11.01.2010 22:387398 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Dann gibt es halt 2 Jahre lang nur Bilder von saarländischen Justizfahrzeugen und dem CH 16

Aber bitte die kennzeichen unkenntlich machen. :-)


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorEric8 E.8, Püttlingen / Saarland602743
Datum11.01.2010 22:597349 x gelesen
Geschrieben von ---Erlass Verschwiegenheit--- 2. Bei der Tätigkeit im Brandschutz [...] erworbene Informationen dürfen grundsätzlich in keiner Form [...] an Dritte weitergegeben werden.

Geschrieben von ---Erlass Verschwiegenheit--- Ausgenommen von dem Auskunftsverbot nach Nummer 2 sind die Einsatzleitung oder die von ihr Beauftragten gegenüber der Presse.

Für mich bedeutet das eigentlich ganz klar, dass der Pressewart (oder eben sonstige von der Einsatzleitung beauftragte) auch Informationen weitergeben dürfen. Das einzige was mich dabei ein wenig stutzig macht: "... gegenüber der Presse.".

Das heißt also, ich dürfte die Informationen einzig und alleine der Presse freigeben?

Zählt das Medium Homepage der Feuerwehr (das ja oft vom Feuerwehrverein oder dem Förderverein betrieben wird) auch zur Presse, insbesondere die Autoren?
Ich würde sagen ja, sofern der Einsatzleiter den verantwortlichen Personen Auskunft über die Ereignisse erteilt, dürfte ja alles im Butter sein.

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AutorMark8us 8T., Saarbrücken - Güdingen / Saarland602744
Datum11.01.2010 23:027375 x gelesen
Trotzdem alles sehr komisch !!

Wir haben bisher alle Kriterien erfüllt um unbeteiligte oder dritte unkenntlich zu machen und oder vor weiterem Schaden zu schützen. Auch geschieht das fotografieren nur dann, wenn eine Kraft frei ist und nicht unmittelbar ins Einsatzgeschehen eingebunden ist.

Ich denke dem Bildtourismus mit Handy´s sollte hier eventuell ein Riegel vorgeschoben werden. Viele der saarländischen Fw Websites leisten hervorragende Arbeit und präsentieren sich entsprechend gut, manche eben auch nicht.....


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Markus Towae

Mitglied der FF Saarbrücken Löschbezirk 23 Güdingen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen602745
Datum11.01.2010 23:087493 x gelesen
Geschrieben von Eric EiflerZählt das Medium Homepage der Feuerwehr (das ja oft vom Feuerwehrverein oder dem Förderverein betrieben wird) auch zur Presse, insbesondere die Autoren?

Ja, im Grundsatz schon. Dabei immer auf einhaltung von §5 IV SMG achten. Insbesondere bei der Weitergabe/Freigabe von Bildmaterialien.

Geschrieben von Eric Eifler
Für mich bedeutet das eigentlich ganz klar, dass der Pressewart (oder eben sonstige von der Einsatzleitung beauftragte) auch Informationen weitergeben dürfen


Grundsätzlich ja, wobei da die Modalitäten sicher innerdienstlich zu klären sind.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, daß der Erlaß im Grunde nur Sachen zusammenfaßt, die im Grunde nicht neu sind, meines Erachtens jedoch in einigen Bereichen (unzulässigerweise?) in Zuständigkeiten der Kommune eingreift.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg602751
Datum11.01.2010 23:587539 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIm Übrigen bin ich der Ansicht, daß der Erlaß im Grunde nur Sachen zusammenfaßt, die im Grunde nicht neu sind

Bin ich mit dir einer Meinung - bis auf die Nummernschilder der Einsatzfahrzeuge. Bei npol BOS verstehe ich das überhaupt nicht, bei POL eigentlich auch nur bei Zivilfahrzeugen, wobei bei denen einige Dinge VS-nfD sind die ich nicht verstehe - die Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Bundeslandes gehören wohl dazu.

Aber wie gesagt, bei npol sehe ich hier keinen Grund, erinnert irgendwie an die Zeiten als man in Thüringen erst die Flächen entlang der Transitautobahn erntete, damit der Klassenfeind die Erntemenge nicht schätzen konnte. ;-)

Die Unzulässigkeit sehe ich auch, aber wer weiß, wer bei diesem Arbeitskreis "Hilfsorgasnisationen im Saarland" alles mit am Tisch saß - wäre ja nicht das erste mal, dass man sich (aus Unwissenheit/Unlust/etc.) freiwillig Fußfesseln anlegen läßt...

Gruß,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 602753
Datum12.01.2010 00:047498 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDie Unzulässigkeit sehe ich auch, aber wer weiß, wer bei diesem Arbeitskreis "Hilfsorgasnisationen im Saarland" alles mit am Tisch saß - wäre ja nicht das erste mal, dass man sich (aus Unwissenheit/Unlust/etc.) freiwillig Fußfesseln anlegen läßt...

Eines der großen Geheimnisse die sich auf Grund dieses Erlasses auftun.

Geschrieben von Markus WeberBin ich mit dir einer Meinung - bis auf die Nummernschilder der Einsatzfahrzeuge.

Wobei das dann nur Sinn machen würde wenn man

a) die taktischen Rufnamen mit schwärzen würde
b) sicherstellen kann das auf anderen, privaten Seiten auch keine Kennzeichen zu sehen sind.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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 11.01.2010 01:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.01.2010 01:11 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 11.01.2010 01:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.01.2010 01:38 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 11.01.2010 01:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 11.01.2010 07:52 Chri7sti7an 7C., Kirkel
 11.01.2010 08:00 Fran7k R7., Eppelborn
 11.01.2010 08:19 Adol7f H7., Rosenheim
 11.01.2010 08:40 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 11.01.2010 08:50 Fran7k R7., Eppelborn
 11.01.2010 09:16 Olaf7 T.7, Dortmund
 11.01.2010 09:38 Fran7k R7., Eppelborn
 11.01.2010 09:52 Olaf7 T.7, Dortmund
 11.01.2010 19:42 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
 11.01.2010 22:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.01.2010 22:38 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
 11.01.2010 23:02 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 11.01.2010 09:45 Mari7o S7., Egglkofen
 11.01.2010 09:50 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 11.01.2010 10:08 ., Püttlingen
 11.01.2010 12:09 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 11.01.2010 13:39 ., Markkleeberg
 11.01.2010 16:07 ., Püttlingen
 11.01.2010 10:21 Step7han7 B.7, Wesseling
 11.01.2010 13:46 ., Krefeld
 11.01.2010 12:03 Dani7el 7G., Überherrn
 11.01.2010 18:39 Stef7an 7H., Bexbach
 11.01.2010 19:16 ., Bad Hersfeld
 11.01.2010 22:59 ., Püttlingen
 11.01.2010 23:08 ., Bad Hersfeld
 11.01.2010 23:58 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.01.2010 00:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.01.2010 19:01 Mark7us 7G., Kochel am See
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