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Thema | Einheitliches Rettungsdienstgesetz gefordert | 15 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Marc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen | 601619 | |||
Datum | 07.01.2010 08:09 | 5357 x gelesen | |||
Link zur Petition Link zum Bericht www.feuerwehr-dahlenburg.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 601631 | |||
Datum | 07.01.2010 09:57 | 3610 x gelesen | |||
Mein erster Gedanke dazu: Wenn wirklich so etwas passiert wird man sich auf einen Standard einigen müssen. Die Frage ist dann natürlich welchen der bestehenden man da nehmen wird und wenn man bedenkt das das ganze von den Gesetzgebern dann fast nur aus Kostensicht gesehen wird kann man sich fast schon ausmalen was dann passiert (Stichwort Hilfsfrist Stuttgart/Rettungsdienstgesetz BW). Andere Frage ist natürlich ob das überhaupt möglich ist das auf Bundesebene zu machen da das ja Landessache ist und man dann wieder die Gesetze ändern müsste wo drin steht was Bundessache ist und das steht im Grundgesetz (Artikel 70 ff) und das zu ändern ist glaucbe ich noch ein bisschen mehr Aufwand. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 601635 | |||
Datum | 07.01.2010 10:28 | 3501 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerAndere Frage ist natürlich ob das überhaupt möglich ist das auf Bundesebene zu machen da das ja Landessache ist und man dann wieder die Gesetze ändern müsste wo drin steht was Bundessache ist und das steht im Grundgesetz (Artikel 70 ff) und das zu ändern ist glaucbe ich noch ein bisschen mehr Aufwand. Vollkommen richtig, von daher mag das ganze ein netter "Hilferuf" sein, aber nicht mehr. Das Ganze ist letztlich mit dem aktuellen förderalen System der Bundesrepublik nicht vereinbar und von daher IMO ohne jede Perspektive. Und wenn ich mir ansehe, welche Lobby der RD hat, dann ist es auch absurd zu glauben, dass für ein solches Thema - womöglich noch isoliert von den ebenso auf Landesebene strukturierten Bereichen Brandschutz, Hilfeleistung und auch Polizei - ein Fass in den Föderalismusdebatten aufgemacht wird... (Abgesehen auch davon, auf welchem [niedrigen] Level man sich denn da treffen möchte) Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 601639 | |||
Datum | 07.01.2010 11:17 | 3383 x gelesen | |||
ist es sinnvoll das RDG zu vereinheitlichen? sind die gegebenheiten nicht so unteschiedlich, dass man hier von BL zu BL unterscheiden muss? das BAYRDG sieht zB die Bergrettung vor,....etwas, dass in Schleswig-Holstein wohl totaler stumpfsinn wäre... und weiterhin gibt es viele solche Unterschiede. Denkbar wäre ein Grundstock als gesetz, mit der möglichkeit der anpassung auf die jeweiligen Länder...... oh dann wären wir ja soweit wie jetzt... Abgesehen davon ist der Rettungsdienst Ländersache.....und ich denke das ist gut so.... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 601643 | |||
Datum | 07.01.2010 11:44 | 3347 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus Kempdann ist es auch absurd zu glauben, dass für ein solches Thema - womöglich noch isoliert von den ebenso auf Landesebene strukturierten Bereichen Brandschutz, Hilfeleistung und auch Polizei - ein Fass in den Föderalismusdebatten aufgemacht wird... Vor allem, wenn man bdenkt, dass die Politik diese Art von Petition praktisch gar nicht ernst nimmt und selbst bei mehr als 100.000 Mitzeichnern keinerlei Einfluss erfolgt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 601644 | |||
Datum | 07.01.2010 11:47 | 3286 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningVor allem, wenn man bdenkt, dass die Politik diese Art von Petition praktisch gar nicht ernst nimmt und selbst bei mehr als 100.000 Mitzeichnern keinerlei Einfluss erfolgt. Was nicht verwundert, wenn dort Petitionen eingehen, die mal eben so an den Grundfesten der bundesrepublikanischen Strukturen rütteln... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 601647 | |||
Datum | 07.01.2010 12:01 | 3334 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus KempWas nicht verwundert, wenn dort Petitionen eingehen, die mal eben so an den Grundfesten der bundesrepublikanischen Strukturen rütteln... Das ist mir zu pauschal. Sicherlich gibt es da regelmäßig unrealistischen Blödsinn. Aber das ist ja zu erwarten. Meistens werden diese Petitionen auch keine große Unterstützung erfahren. Aber die vernünftigen und ernstzunehmenden Petitionen werden ebenso ignoriert... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 601665 | |||
Datum | 07.01.2010 13:43 | 3299 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerAndere Frage ist natürlich ob das überhaupt möglich ist das auf Bundesebene zu machen da das ja Landessache ist Eigentlich hat der Bund das Recht, ein Bundesgesetz dazwischen zu knallen, wenn es gravierende Differenzen zwischen den BL gibt. Aber, was würde in diesem Fall dabei herauskommen? Ich denke, das wäre ähnlich dem Beamtenrecht, dass es ein Rahmengesetz gibt, wonach sich die BL zu orientieren hätten. Und wie schwammig solche Rahmengesetzgebung ist, ist ja wohl einschlägig bekannt. Bubble Gum ist hart dagegen. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 601672 | |||
Datum | 07.01.2010 13:58 | 3212 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergEigentlich hat der Bund das Recht, ein Bundesgesetz dazwischen zu knallen, wenn es gravierende Differenzen zwischen den BL gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage? Soweit ich weiß ist Gesetzgebung grundsätzlich Ländersache außer bei den Bereichen die im Grundgesetz aufgezählt werden und nicht umgekehrt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 601678 | |||
Datum | 07.01.2010 14:07 | 3185 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergEigentlich hat der Bund das Recht, ein Bundesgesetz dazwischen zu knallen, wenn es gravierende Differenzen zwischen den BL gibt. Nö, hat er nicht - auch wenn man es sich manchmal wünschen würde. Ich empfehle maldie Lektüre von Art. 70 ff. GG MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 601683 | |||
Datum | 07.01.2010 14:20 | 3134 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningSicherlich gibt es da regelmäßig unrealistischen Blödsinn. Jedoch erst, seit die e-Petition ein gänzlich offenes System ist. Anfangs mußte man die Eröffnung der e-Petition schriftlich beantragen. Da sind zumindest keine Dinge durchgewunken worden, die absolut nicht mit dem Rechtssystem zu vereinbaren waren. Davon ausgehend, daß der Ersteller und die Diskutanten von e-Petitionen vermutlich intelektuell auf einer höheren Ebene anzutreffen ist wie der durchschnittliche BILD-Artikel-Kommentierer, ist es immer noch erschreckend wie wenige eine grobe Übersicht über unser Rechtssystem haben. Geschrieben von Stefan Brüning Aber die vernünftigen und ernstzunehmenden Petitionen werden ebenso ignoriert... Liegt auch daran, daß es mittlerweile zu viele sind. Dennoch kann ich mir vorstellen, daß sich da der eine oder andere Hinterbänkler anregungen für das Sommerloch holt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 601686 | |||
Datum | 07.01.2010 14:30 | 3205 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerAuf welcher Rechtsgrundlage? Oh, hab gerade festgestellt, dass in 2006 der Art. 75 aufgehoben wurde. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 601687 | |||
Datum | 07.01.2010 14:37 | 3153 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergOh, hab gerade festgestellt, dass in 2006 der Art. 75 aufgehoben wurde. Aber auch in den da genannten Sachen da sehe ich nichts worunter irgendwie den Rettungsdienst fallen könnte. alter Art. 75 mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 601688 | |||
Datum | 07.01.2010 14:38 | 3150 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus Kemp(Abgesehen auch davon, auf welchem [niedrigen] Level man sich denn da treffen möchte) An dieser Stelle hätte der Bund über die Regelungen zum Patiententransport im SGB durchaus Möglichkeiten zur Einflussname. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 601705 | |||
Datum | 07.01.2010 15:56 | 3268 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerAber auch in den da genannten Sachen da sehe ich nichts worunter irgendwie den Rettungsdienst fallen könnte. Recht haste. Aber verdammt, was war das denn mit dem Subsdidaritätsprinzip. ... Wenn der, der eigentlich dafür verantwortlich ist, nicht handeln kann oder es zu große Unterschiede zum Nachteil der Allgemeinheit gibt, dann springt die nächsthöhere Ebene ein...??? Irgendwas war doch da. Bitte um Aufklärung. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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