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Thema | Zuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 F.8, Meschede / NRW | 601368 | |||
Datum | 05.01.2010 21:21 | 4027 x gelesen | |||
Hallo an alle Wissenden, wer vergibt die Zuständigkeiten für die Feuerwehren auf den BAB in NRW? Die BAB führt duch 2 Regierungsbezirke. Beteiligt sind auf NRW Seite 3 Kreise, bzw Gemeinden in 3 Kreisen und die Landesgrenze zu Hessen wird ebenfalls gestriffen. Mittlerweile habe ich sehr viele Aussagen gesammelt, die sich zum Teil widersprechen. Zum Einen wird die Zuweisung im FSHG genannt. Weiterhin gibt es Aussagen seitens einer Bez.-Reg., die Gemeinden seien Verantwortlich für den Feuerschutz auf Ihrem Gebiet, also auch auf den BAB....... ....und auch: Wir waren schon immer am Zuge und sind natürlich weiterhin die Schnellsten Ich hoffe, das gerade hier im Forum wirklich richtige Experten etwas zu Thema schreiben können. Vieln Dank Andreas | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 601372 | |||
Datum | 05.01.2010 21:30 | 2284 x gelesen | |||
Hi, Die Bezirksregieung vergibt die Abschnitte. In Deinem Fall sind es dann vermutlich mindestens 2, die ihre Grenzen aber eigentlich wissen sollten. Viele Grüße Wolfgang | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Meschede / NRW | 601383 | |||
Datum | 05.01.2010 21:54 | 2214 x gelesen | |||
Nach dem FSHG ist das ja auch so stimmig. Schneider ergänzt sogar, das bei Unstimmigkeiten das Im entscheidet. Aber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig. Die angesprochenen BAB eines Gemeindegebietes hat 2 AS. Der Abschnitt zwischen den beiden AS durchläuft mind 3 Gemeidegebiete, wenn auch zu Teil nur 500 mtr bis 1 Km.. Interessant wird es dann an der Hessen Grenze. Die AS liegt auf dem Gebiet der Gemeinde A. In FR Westen fährt die FF der Gemeinde B an der AS der Gemeinde A auf die BAB. In FR Osten aber fährt die Gemeinde C, aus dem Bundesland Hessen, auf die BAB. Die andere AS der Gemeinde A wurde fürher in FR Westen von der Gemeinde D, die an der AS gedreht hat, bedient Die FR Osten wurde von der Gemeinde A abgearbeitet. Ich hoffe. ihr blickt noch durch!!!!????? Gruß Andreas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 601391 | |||
Datum | 05.01.2010 22:10 | 2175 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Ferst Aber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig. ... dazu bräuchte es keine Bez.Reg. (oder für Hessen: Regierungspräsidium), denn das wäre ja der "Normalfall". Die Regelungen über Sonderzuweisungen durch die Bez.Reg./ Reg.Präs. bei den BAB erfolgt ja eben weil gerade das da nicht sinnvoll ist ... Man sollte doch nun - sofern nicht das Gegenteil bewiesen ist - davon ausgehen, dass diese Behörden soviel Sachverstand besitzen, dass da zweckmäßige Zuordnungen erfolgen. Es soll sogar soweit gehen, dass die RPs zweier Nachbarländer miteinander sprechen (zumindest zwischen HE und BW) ;-) - da soll es genau an der Landesgrenze sogar einen Tunnel geben ... Im Zweifelsfall sollte es oberhalb der Behörde ja auch noch eine Aufsichtsbehörde (=IM) geben ... Gruss Gerhard | |||||
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