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Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 598431 | |||
Datum | 22.12.2009 22:34 | 4903 x gelesen | |||
Hallo zusammen, anliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Thema FW-Gebühren bei VU mit Pressemitteilung Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 598448 | |||
Datum | 23.12.2009 00:08 | 3312 x gelesen | |||
Ich war schneller. :-) Ich wollte dich dazu so oder so anfragen: wie ist ein Urteilsspruch dieser Kammer zu werten? Ist das eher Amtsgericht-Urteil (jeder entscheidet wie er lustig ist) oder ist das ein Grundsatzurteil mit Wirkung über Berlin hinaus? Wenn letzteres, dann dürften jetzt in vielen Amtsstuben die Schreibmaschinen klappern... Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Käferjagd ist eröffnet! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Käfer? Immer her damit!. | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 598711 | |||
Datum | 23.12.2009 22:10 | 3162 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Markus Weber wie ist ein Urteilsspruch dieser Kammer zu werten? Wie jedes Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts. Bindungswirkung hat es für andere Gerichte keine, aber es ist in der Welt. Damit kann man sich auch diese Argumentation zu eigen machen und darauf verweisen, dass es ein Gericht gibt, dass das schon einmal so entschieden hat. Ggf. für dies zu einem gewissen Mitzieheffekt. Insoweit wird dieses Urteil sicher von den Gegnern der Feuerwehrgebühren in Gerichtsverfahren eingeführt und dann werden sich auch andere Gericht mit dem Urteil auseinandersetzen. Ob so ein Urteil dann zum Grundsatzurteil wird oder andere Gerichte entscheiden, dass sie es nicht überzeugend finden, muss man abwarten. Geschrieben von Markus Weber
Gedanken machen sollte man sich. Ggf. führt so etwas auch zu einer Widerspruchsflut, wenn es in der Öffentlichkeit bekannt wird. Und dann muss man das erste Gerichtsverfahren vor dem eigenen VG abwarten. :-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 598725 | |||
Datum | 23.12.2009 23:36 | 3190 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Katja Midunsky Bindungswirkung hat es für andere Gerichte keine, aber es ist in der Welt. Damit kann man sich auch diese Argumentation zu eigen machen und darauf verweisen, dass es ein Gericht gibt, dass das schon einmal so entschieden hat. Ggf. für dies zu einem gewissen Mitzieheffekt. Wobei man dann doch besser etwas mehr Text lesen sollte als nur die Überschrift. Natürlich könnte man "Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig" verstehen als "Die Erhebung von Gebühren nach VU ist nicht immer zulässig". Tatsächlich verstehe ich es aber als "Die Höhe bzw. die Berechnung der Gebühren war in zwei Fällen nicht zulässig". Die grundsätzliche Gebührenpflicht wurde doch in den hier diskutierten Fällen nicht in Frage gestellt? Geschrieben von Katja Midunsky Insoweit wird dieses Urteil sicher von den Gegnern der Feuerwehrgebühren in Gerichtsverfahren eingeführt Gibt es tatsächlich eine solche "Szene der Gebührengegner"? Geschrieben von Katja Midunsky Gedanken machen sollte man sich. Das hilft in vielen Lebenssituationen weiter, ja :-) Allerdings war das ja nun nicht gerade das erste Mal, dass ein Gericht die Art der Gebührenbemessung für Fw-Einsätze kassiert hat. Eigentlich sollte den zuständigen Sachbearbeitern schon länger klar sein, dass nicht alles geschluckt wird, wo "Feuerwehr" drüber steht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 598727 | |||
Datum | 23.12.2009 23:43 | 3149 x gelesen | |||
Servus! Geschrieben von Henning Koch Wobei man dann doch besser etwas mehr Text lesen sollte als nur die Überschrift. Nachdem ich die News-Meldung eingestellt habe, habe ich das getan... Geschrieben von Henning Koch Die grundsätzliche Gebührenpflicht wurde doch in den hier diskutierten Fällen nicht in Frage gestellt? Die grundsätzliche Gebührenpflicht nicht, aber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert. Ich kenne da einige Feuerwehren die ebenso abrechnen und werde die zuständigen Menschen jetzt mal auf das Urteil hiweisen, dann kann sich der Jurist der Kommune überlegen, wie man weiter vorgeht. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug? Immer her damit!. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 601149 | |||
Datum | 04.01.2010 22:47 | 3021 x gelesen | |||
Frohes neues Jahr auch noch an dieser Stelle, zum Einen sind die Gebührensatzungen Ländersache (FSHG) und Sache der Satzung der Kommune. Von daher kann ich nur über NRW was sagen, obwohl ich denke, dass es in Berlin ähnlich sein wird. Geschrieben von Markus Weber aber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert. Meiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig. Hier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens). Das Gleiche gilt beim zweiten Fall im Jahr 2006. Mal unter uns, hier hätte ich als Einsatzleiter einen Fehleinsatz draus gemacht. Keine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben..... Davon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen. Grüße aus NRW Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung, die gerne Berichtigt werden darf, wenn ich falsch liege... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 601162 | |||
Datum | 05.01.2010 00:31 | 3067 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrMeiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig. Du und ich, wir kennen die Meldung nicht... Geschrieben von Wolfgang Mohr Hier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens). Ich könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist. Geschrieben von Wolfgang Mohr Keine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben..... Das Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis. Geschrieben von Wolfgang Mohr Davon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen. Zwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest. Bei uns wäre es im Übrigen 1 Stunde / 2 LF soweit ich das beurteilen kann nicht anders. Zumindest für meine alte Feuerwehr weiß ich das genau. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 601369 | |||
Datum | 05.01.2010 21:21 | 2778 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDu und ich, wir kennen die Meldung nicht... Meldung egal. Abgerechnet werden nur Mannschaft und Gerät, die tätig geworden sind und nicht die in der AAO drinstehen. Geschrieben von Markus Weber Ich könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist. Liegt doch nur am Einsatzbericht. Formulierung ist alles. Geschrieben von Markus Weber Das Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis. Da stimme ich Dir zu. Ist bei uns genau so. Erste Stunde voll, dann je angefangene 1/2 Stunde. Kenne es aber auch anders. Sehe darin aber ehrlich gesagt auch kein Problem. Geschrieben von Markus Weber Zwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest. Für NRW: Haben denn die ganzen BF's die Kalkulation nach den einschlägigen Urteilen bezüglich Vorhaltekosten, 8760 Stunden im Jahr etc......erstellt? Glaube ich nicht. Aber nichts desto trotz. Wenn ich so einen Betrag hätte bezahlen müssen, wäre ich auch bedient gewesen. Viele Grüße Wolfgang | |||||
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