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Thema | Wer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben???? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Alex8and8er 8K., Ballenstedt / Sachsen-Anhalt | 600359 | |||
Datum | 31.12.2009 11:45 | 6689 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe mal eine Frage und möchte Meinungen einholen. Wer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können. Vielen Dank im Vorraus Wünsche alle einen guten Rutsch ins neue Jahr Gruß alex | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 600369 | |||
Datum | 31.12.2009 12:12 | 5094 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander KörberWer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können. Zugang zum Raum: Atemschutzgerätewart, Übergeordnete Führungskrafte, eingewiesenes Reinigungspersonal Zugang zu Unterlagen und Gerät: Atemschutzgerätewart, Übergeordnete Führungskrafte, MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 600395 | |||
Datum | 31.12.2009 13:29 | 4929 x gelesen | |||
Was lagert ihr da alles? Bei uns liegen da die Reservemasken und -flaschen, CSA+Zubehör, usw., folglich hat auch jeder Zugang. Zugang zu den Unterlagen hat hier vermutlich nur derjenige der ihn auch braucht. Ich habe jedenfalls keinen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 600400 | |||
Datum | 31.12.2009 13:43 | 4881 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Körber Wer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können. Zunächst mal ganz klar der Leiter Atemschutz und die Atemschutzgerätewarte. Bei uns ist es so, dass jeder der 8 AGW einen Schlüssel zur Werkstatt besitzt, damit die Arbeiten unabhängig voneinander erledigt werden können. Weiterhin haben -klar- unser Wehrführer und dessen beiden stellv., sowie ein paar Gruppenführer Schließgewalt, da sich im rückwärtigen Bereich der Werkstatt das Lager der Pool-Geräte und -Masken ist, um bei Abwesenheit eines AGWs die Bestückung der Fahrzeuge durch eingewiesenenes Personal (jeder AGT) vornehmen zu lassen. Geschrieben von Alexander Körber Unterlagen Definiere Unterlagen!? Prüfprotokolle, Herstelleranweisungen, G26-Scheine? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 600457 | |||
Datum | 31.12.2009 18:50 | 4602 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander KörberWer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben Kann mich nur anschließen. Leiter AS, die Atemschutzgerätewarte, Wehrführung und eingewiesenes Personal (um ggf. Fahrzeuge wieder aufrüsten zu können etc.) Geschrieben von Alexander Körber und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können. Leiter AS, AGW, ggf. Wehrführung Je nach dem, was für Unterlagen, die Schriftführung MkG Patricia | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 600503 | |||
Datum | 01.01.2010 09:55 | 4865 x gelesen | |||
Schau mal hier: Sicherung der Atemschutzwerkstatt: Die Atemschutzwerkstatt ist so zu sichern das keine unbefugten Zutritt haben (GUV-R 190, 3.3.4) In Räumen, in denen Druckgase der Gruppe 1 (TRG 401 Nr. 2.1.1) gefüllt werden, sowie in Bereichen mit möglicher Gefährdung dürfen sich nur die in der Füllanlage Beschäftigten während der Dauer der ihnen übertragenen Arbeiten aufhalten. Nicht unterwiesene bzw. nicht fachkundige Personen dürfen nur in Begleitung von unterwiesenen Personen Zugang haben (TRG 402, Betreiben von Füllanlagen). ![]() ![]() | |||||
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