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ThemaBrandsicherheitsdienst25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRene8 S.8, Mengersgereuth / Thüringen599858
Datum29.12.2009 14:299794 x gelesen
Hallo,

gibt es eine Vorgabe, wonach bei Veranstaltungen (Tanz, Disco) in Mehrzweckhallen bei Einsatz von Nebelmaschinen und Abschaltung der BMA eine BSW anwesend sein muss oder ist das eine KANN-Bestimmung?


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW599862
Datum29.12.2009 14:397487 x gelesen
Geschrieben von Rene SchwendemannAbschaltung der BMA

Normalerweise erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gebäudes für seine vorgesehene Nutzung. Die Stellung einer Brandsicherheitswache für die Dauer einer Veranstaltung kann eine Maßnahme sein um die Betriebserlaubnis aufrecht zu erhalten.

Bei euch muss es eine Brandschutzdienststelle geben, die müssten das auch für den konkreten Fall wissen bzw. sind dafür zuständig.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorRene8 S.8, Mengersgereuth / Thüringen599864
Datum29.12.2009 14:517312 x gelesen
Hallo,

daanke erstmal für die Antwort. Un genau da beginnt das Problem... Der Betreiber ( Gemeinde) weis das eben scheinbar nicht. Und so wurde ein Schlüssel dieser BMA an eine Privatperson ausgegeben, die für die Beschallung / Akustik (Musikanlage und Gedöns) zuständig ist.
Und diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab, ohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist. Die Person ist auch keiner WF/ BF oder FF angehörig...
Deswegen die Frage, ob es nicht doch irgendwo gesetzlichgeregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn die Anlage auf örtlichen Alarm oder ganz abgeschaltet wird.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen599869
Datum29.12.2009 15:027149 x gelesen
Geschrieben von Rene SchwendemannDeswegen die Frage, ob es nicht doch irgendwo gesetzlichgeregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn die Anlage auf örtlichen Alarm oder ganz abgeschaltet wird.

Mal in die Baugenehmigung schauen - das dürfte der Eigner sicher hingekommen. Zudem dürfte auch ein Blick in die Versicherungsunterlagen nicht schaden.

Geschrieben von Rene SchwendemannUnd diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab, ohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist.

Dafür hat man ihm ja wohl auch den Schlüssel gegeben.

Geschrieben von Rene SchwendemannDie Person ist auch keiner WF/ BF oder FF angehörig...

Was hat das damit zu tun?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP599872
Datum29.12.2009 15:046917 x gelesen
Die Frage wäre interessant, ob es eine BMA durch behördliche Auflage war oder ob ggf. "nur" eine Versicherung diese fordert. Ggf. ist sie auch nur aus rein privatem Interesse angelegt worden. Ich denke das unterscheidet das ganze dann etwas.

Ich bekomme als Feuerwehr auch im normalen Abschaltvorgang keine Information darüber. Der Betreiber bzw. der der sie abschaltet muss seinen Kopf dafür hin halten...


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AutorStef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt599876
Datum29.12.2009 15:106935 x gelesen
Dazu muss mann die Hintegründe kennen. Ist die BMA baurechtlich notwendig oder nur zusätzlicher Schutz. Handelt es sich um eine Versamlungsstätte im Sinne einer Verordnung und ist eine Aufschlatung zur Feuerwehralarmiernden Stelle notwendig. Ist eine dauernde Anwesendheit von eingewiesenen Personen ausreichend in diesem Fall oder nicht. Diese Fragen kann nur die örtliche für den Brandschutz zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden.
Außerdem obliegender Der Gemeinde als Betreiber gewisse Pflichten, die aber in gewissen Rahmen an einen Veranstaltungsleiter übertragen werden können.

Ich weiß es hilft dir(euch) nicht viel weiter, aber erkundigt euch doch mal beim Landkreis.

Grüße aus dem Land der Frühaufsteher
Stefan


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW599877
Datum29.12.2009 15:116844 x gelesen
Geschrieben von Rene SchwendemannDer Betreiber ( Gemeinde) weis das eben scheinbar nicht. Und so wurde ein Schlüssel dieser BMA an eine Privatperson ausgegeben, die für die Beschallung / Akustik (Musikanlage und Gedöns) zuständig ist.

Könnte das jemand aus der Gruppe sein

Veranstalltungsmeister ?

Geschrieben von Rene SchwendemannUnd diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab,

Wohl mit Zustimmung des Betreibers der BMA und dokumentiert die Schaltung im Betriebsbuch.

Geschrieben von Rene Schwendemannohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist

Was steht in der Genehmigung für dieses Gebäude ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz599878
Datum29.12.2009 15:127006 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerNormalerweise erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gebäudes für seine vorgesehene Nutzung.

Wies sieht denn die Betriebserlaubnis für ein Gebäude eigentlich aus?

Letztendlich werden jeden Tag an vielen Stellen viele BMAs vorrübergehend abgeschaltet.
Die Gestellung einer Brandsicherheitswache kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.
u.a. aus der Versamlungsstättenverordnung o.ä.

Es mag auch sein, dass von der Bau- und/oder Ordnungsbehörde "Maßnahmen zur Früherkennung von Entstehungsbränden" angeordnet wurde.
Grundsätzlich oder nur bei Nutzung vn Personen.
(oder die Meldeanlage ist reines Privatvergnüngen des Eigentümers/Betreibers).

Wenn die Person, die die Meldeanlage abschaltet, oder sinnigerweise nur die entsprechenden Meldergruppen, weiß was sie tut ist das ja alles kein Problem.

Man kann die Brandfrüherkennung sicherlich auch durch einen menschlichen Melder anstelle durch einen automatischen Melder durchgeführen.


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW599880
Datum29.12.2009 15:236788 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWies sieht denn die Betriebserlaubnis für ein Gebäude eigentlich aus?

Geschrieben von Marc DickeyMal in die Baugenehmigung schauen - das dürfte der Eigner sicher hingekommen. Zudem dürfte auch ein Blick in die Versicherungsunterlagen nicht schaden.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorRene8 S.8, Mengersgereuth / Thüringen599881
Datum29.12.2009 15:296927 x gelesen
Es handelt sich um eine Mehrzweckhalle in kommunalem Besitz, die Anlage ist auf eine ILS aufgesschaltet... von daher kein Privarvergnügen sondern eine Bauvorgabe


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional599886
Datum29.12.2009 15:436781 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Rene SchwendemannEs handelt sich um eine Mehrzweckhalle in kommunalem Besitz, die Anlage ist auf eine ILS aufgesschaltet... von daher kein Privarvergnügen sondern eine Bauvorgabe

Die Frage ob "Privatvergnügen" oder nicht bezieht sich einzig auf die Baugenehmigung des Gebäudes, nicht auf dessen Besitzer.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP599890
Datum29.12.2009 15:576856 x gelesen
Geschrieben von Rene SchwendemannEs handelt sich um eine Mehrzweckhalle in kommunalem Besitz, die Anlage ist auf eine ILS aufgesschaltet... von daher kein Privarvergnügen sondern eine Bauvorgabe
Hängt ja nicht zwingend zusammen...
Ich kenne genug kommunale Hallen, die keine BMA haben, aber ebenso private Objekte, die zum Teil Versicherungsauflagen oder auch baurechtliche Auflagen zu einer BMA haben.


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AutorJose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü599968
Datum29.12.2009 19:046754 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerBei euch muss es eine Brandschutzdienststelle geben, die müssten das auch für den konkreten Fall wissen bzw. sind dafür zuständig.


Bauaufsicht beim Landrat.

GGf. auch mal Nachfragen wie es mit Brandschutzordnung a-c aussieht,

Zusätzlich könnte es interessant sein in die ausstehende Satzung bei Bedarf Brandschutzverpflichtungen für die jeweiligen Veranstaltungsbetreiber aufzunehmen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorDany8el 8R., Hilden / NRW599971
Datum29.12.2009 19:106660 x gelesen
Sieh dir mal die Versammlungsstätten Verordnung an , da steht das genau drin. Wann und wo eine Brandsicherheitswache dabei sein muss.


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AutorJose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü599979
Datum29.12.2009 19:206771 x gelesen
Geschrieben von Danyel RömholdSieh dir mal die Versammlungsstätten Verordnung an , da steht das genau drin. Wann und wo eine Brandsicherheitswache dabei sein muss.


Oder auch nicht, siehe 2.4.2 Nr. 7...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorErns8t S8., Kreis Euskirchen / NRW600127
Datum30.12.2009 12:056949 x gelesen
Hallo Rene,

nach meiner Meinung ist die Forderung nach einer BSW auf Grund einer Abschaltung einzelner Gruppen oder Melder eine Kann - Bestimmung! Warum werden keine anderen automatische Melder eingebaut? Ein abschalten der BMA würde bei der richtigen Planung der Anlage nicht erforderlich sein!

Die gesamte BMA sollte sowieso nie abgeschaltet werden! Es macht keinen Sinn Druckknopfmelder oder automatische Melder in vom Nebel nichtbetroffenen Bereichen (Lagerräume o.ä.) abzuschalten!

Sofern der Verantwortliche (Betreiber, Veranstalter, Verantwortlicher für die Veranstaltung) einzelne Melder wegen Disco - Nebel abschaltet hat er für die Sicherheit in anderer Weise zu sorgen. Das heißt, der Bereich ist durch Personal zu kontrollieren. Da der Veranstalter seine Mitarbeiter über die Betriebsvorschriften und die Gefahren der Veranstaltung zu belehren hat und diese eigentlich in der Brandschutzordnung und im Umgang mit Feuerlöscher geschult sein sollten kann die Überwachung durch sein Personal erfolgen.
Für die Forderung nach einer BSW gibt es in den Sonderbauverordnungen klare Angaben.
Nach meinen Erfahrungen mit Mehrzweckhallen ist auf Grund von der Anzahl der Personen wie auch vom Gefährdungspotenzial „Tanzveranstaltung“ eine Forderung nach einer BSW auf Grund der Sonderbauverordnung nicht gegeben. Hier wird in aller Regel vom Betreiber (Kommune) oder vom Veranstalter versucht die Verantwortung auf andere zu delegieren!

Eine klares Vertragsverhältnis zwischen den Kommunen dem Betreiberverein und den Veranstaltern fehlt in aller Regel! Siehe hierzu unter anderem in die DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik.

Sofern entsprechend der DIN 15750 eine Veranstaltung geplant und genehmigt wird
sind folgende Punkte abzuarbeiten:

1. Veranstaltungskonzept / Nutzungskonzept muss vorliegen.
2. Gefährdungsanalyse erstellen
3. Gefährdungen festlegen, um die Anforderungen an die Verantwortliche Person festzulegen
4. Risikobewertung vornehmen.
5. Entsprechend der Risikobewertung Mitarbeiter oder Dritte (Sicherheitsdienst,
Brandsicherheitswache, usw.) beauftragen.

Wird eine Veranstaltung so geplant weiß jeder der Beteiligten wer was wie zu tun hat!


Gruß
Eifeler


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg600156
Datum30.12.2009 13:046934 x gelesen
Hallo lieber User,
vorab herzlich willkommen in unserem Forum.

www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, ansonsten sehen wir uns gezwungen deinen Account zu löschen.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein anonymes Posting Sinn machen (Sanktionen in der eigenen FF o.ä.), wende dich dazu bitte über den Button "Nachricht an den Webmaster senden" oben rechts direkt an Jürgen Mayer oder kontaktiere den Webmaster unter mayer@feuerwehr.de

Mit kameradschaftlichem Gruß,

Team www.FEUERWEHR.de


M. Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorErns8t S8., Bad Münstereifel / NRW600191
Datum30.12.2009 14:586538 x gelesen
Hallo Markus

der Fehler wurde von mir nach dem abspeichern bemerkt, konnte ihn aber Mangels Kenntnisse über das ändern von einmal abgespeicherten Texten nicht beheben.
Die Adresse wurde von mir sofort geändert als das berichtigen nicht funktionierte.
Außerdem steht der Name doch unter "Autor" ?!




Gruß

E. Springer


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg600201
Datum30.12.2009 15:116651 x gelesen
Jetzt passts, einmal abgespeichert bleibt der Wohnort im alten Beitrag so stehen, weil sich das Forum den Wohnort nicht bei jedem Aufruf neu aus der Datenbank mit deiner Adresse holt, sondern den Ort statisch beim erstellen des Beitrags speichert. Es ist hier absichtlich nicht möglich im Nachhinein irgend etwas an den Beiträgen zu ändern, damit der Sinn nicht im Laufe der Diskussion geändert werden kann.

Vielen Dank für die Berichtigung.

Gruß,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report!

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AutorJose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü600211
Datum30.12.2009 16:106519 x gelesen
Geschrieben von Ernst SpringerSofern entsprechend der DIN 15750 eine Veranstaltung geplant und genehmigt wird
sind folgende Punkte abzuarbeiten:


Hier die 15750 als Entwurf.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorErns8t S8., Bad Münstereifel / NRW600221
Datum30.12.2009 17:076556 x gelesen
Hallo,

zu dem Hinweis von Jo(sef) Mäschle möchte ich noch hinzufügen das die DIN 15750 im August 2005
eingeführt wurde.

Gruß
E. Springer


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AutorJose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü600225
Datum30.12.2009 17:256503 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Ernst Springerdie DIN 15750 im August 2005
eingeführt wurde.


Interessenfrage:

Das das o. g. technische Regelwerk versteht sich dann primär als Durchführungsvorgabe zwischen Vermieter und den Veranstalter?

Oder lässt sich das Anwenden auch über einen anderen direkteren Bezug als z. B. §3 ArbstättV aus dem Brandschutzrecht / Arbeitsschutzrecht einfordern?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorErns8t S8., Bad Münstereifel / NRW600231
Datum30.12.2009 17:576692 x gelesen
Hallo,

da es sich bei einer eingeführten DIN um eine Regel der Technik handelt bin ich der Meinung dass dies über die Arbeitsstättenverordnung wie auch über andere Verordnungen und Vorschriften (UVV) eingefordert werden kann.
Nur wer soll dies durchsetzten?

Wer von den Betreibern kleinerer Hallen oder Veranstalter von „Dorfveranstaltungen“ kennt den schon die DIN 15750? Diese Veranstalter sind teilweise ja mit den Betriebsvorschriften
für Versammlungsstätten oder Festzelten überfordert! Woher sollen diese dann noch etwas vom Arbeitsrecht oder gar von UVV wissen!
Die Verantwortlichen von derartigen Veranstaltungen sind in der Regel auch nur ehrenamtlich für einen Verein tätig und wissen leider oft nicht welche Verantwortung (auch strafrechtlich) sie haben!

Unter b-safe sind weiter Hinweiße zum Thema Veranstaltungen / Bühnen usw. zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Springer


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW600309
Datum30.12.2009 23:156644 x gelesen
Geschrieben von Ernst SpringerDiese Veranstalter sind teilweise ja mit den Betriebsvorschriften
für Versammlungsstätten oder Festzelten überfordert!


Daher gibt es einen IHK geprüften Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtungen: Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle..

weitere Infos


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorErns8t S8., Bad Münstereifel / NRW600324
Datum31.12.2009 08:116376 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff, GL (Köln)
Daher gibt es einen IHK geprüften Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtungen: Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle..


Das ist richtig! Aber für eine Szenenfläche bis 50m² bei einer Veranstaltung in Mehrzweckhallen oder Festzelten mit einfachen techn. Einrichtungen wohl übertrieben!
In NRW gibt es dafür die Sachkundige Aufsichtsperson für den Betrieb von kleinen Versammlungsstätten.

Gruß

E. Springer


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 29.12.2009 14:29 Rene7 S.7, Mengersgereuth
 29.12.2009 14:39 Denn7is 7E., Menden
 29.12.2009 14:51 Rene7 S.7, Mengersgereuth
 29.12.2009 15:02 ., Bad Hersfeld
 29.12.2009 15:04 jürg7en 7s., Trier
 29.12.2009 15:10 Stef7an 7S., Halle
 29.12.2009 15:11 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.12.2009 15:12 ., Westerwald
 29.12.2009 15:23 Denn7is 7E., Menden
 29.12.2009 15:29 Rene7 S.7, Mengersgereuth
 29.12.2009 15:43 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 29.12.2009 15:57 jürg7en 7s., Trier
 29.12.2009 19:04 Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur
 29.12.2009 19:10 Dany7el 7R., Hilden
 29.12.2009 19:20 Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur
 30.12.2009 12:05 Erns7t S7., Kreis Euskirchen
 30.12.2009 13:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 30.12.2009 14:58 Erns7t S7., Bad Münstereifel
 30.12.2009 15:11 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 30.12.2009 16:10 Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur
 30.12.2009 17:07 Erns7t S7., Bad Münstereifel
 30.12.2009 17:25 Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur
 30.12.2009 17:57 Erns7t S7., Bad Münstereifel
 30.12.2009 23:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 31.12.2009 08:11 Erns7t S7., Bad Münstereifel
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