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ThemaAls BF´ler Ortsbrandmeister87 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599596
Datum28.12.2009 21:1833197 x gelesen
Hallo zusammen!
Aus aktuellem Anlass, suche ich Feuerwehren in Nds., in denen hauptamtliche Kräfte einer BF/WF o.ä. das Amt des Orts.-/Gemeinde.- oder Stadtbrandmeister ausüben.
Mir ist nur der Stadtbrandmeister der FF-Buchholz bekannt.
Gibt es weitere Feuerwehren in denen es einen solchen Fall gibt oder gegeben hat?

MfG

Andree


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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen599604
Datum28.12.2009 21:3329931 x gelesen
§ 7 abs. 2 des nieders. Brandschutzgesetz

Demnach dürfen BF´ler oder WF´ler nicht die Funktion eines Ortsbrandmeisters oder höher wahrnehmen

Gesetzestext


MfG

Andreas

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599605
Datum28.12.2009 21:3829838 x gelesen
Geschrieben von Andreas Kramer§ 7 abs. 2 des nieders. Brandschutzgesetz

Demnach dürfen BF´ler oder WF´ler nicht die Funktion eines Ortsbrandmeisters oder höher wahrnehmen


Das Gesetz ist mir bekannt. Es gibt aber Städte in Nds. die sich nicht an das Gesetz gehalten haben. Ich möchte auch nicht über den Sinn des Gesetzes diskutieren. Mich interessiert in welchen Städten oder Gemeinden so gehandelt wurde!

Gruß...Andree


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg599620
Datum28.12.2009 22:3929423 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andree KuesMir ist nur der Stadtbrandmeister der FF-Buchholz bekannt.

Der ist aber Beamter der BF Hamburg und kein Angehöriger einer BF in NDS, auf die sich der Gesetzetstext bezieht.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg599627
Datum28.12.2009 23:1729690 x gelesen
Geschrieben von Andree KuesDas Gesetz ist mir bekannt. Es gibt aber Städte in Nds. die sich nicht an das Gesetz gehalten haben. Ich möchte auch nicht über den Sinn des Gesetzes diskutieren. Mich interessiert in welchen Städten oder Gemeinden so gehandelt wurde!

Hallo,

da dürfte die bundesweite Rechtslage auch weiterhin wackelig sein, da ein Kollege einer BF in BaWü sich das Recht erkämpft hatte, trotz der BF-Zugehörigkeit eine "FÜHRUNGS"-Funktion bei einer FF ausführen zu können (sogenanntes "Huss-Urteil").

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg599628
Datum29.12.2009 00:0429371 x gelesen
Hallo,

nachdem ich einen Packen privater Mails erhalte habe:

Ich persönlich halte es für unbeschreiblich dumm und blöd, wenn BF-Angehörige nicht zu ihrer Fähigkeit und Neigung bei einer FF eingesetzt werden.

Wer da Formalitäten sucht sollte fündig werden und sein Heil bei einer Maibaumfeuerwehr suchen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen599630
Datum29.12.2009 01:3829106 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDer ist aber Beamter der BF Hamburg und kein Angehöriger einer BF in NDS, auf die sich der Gesetzetstext bezieht.

Das Gesetz bezieht sich dabei aber nicht auf ein spezielles Bundesland. Egal in welcher BF der FA tätig ist.

Ich denke mal, das die BF´ler hier , dazu mehr sagen können. Es geht da ja auch um die "Stabs"Tätigkeiten. Je höher man steht (GemeindeBM,KreisBM,etc.) um so mehr Tagungen, Sitzungen und was weiß ich nicht noch alles muss der BM wahr nehmen.
Über kurz oder lang, wird sich das mit den Schichtdiensten bei einer BF/WF beißen und ich glaube nicht, das derjenige dann alle paar Dienste fehlen kann, weil er in der FF eingespannt ist.


MfG

Andreas

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AutorJens8 M.8, Siele / NRW599631
Datum29.12.2009 02:5128958 x gelesen
Hallo,

was ist ein Ortsbrandmeister?
Wenn ich die Suche richtig deute, ist das in NRW ein Einheitsführer (LG/LZFührer)?

Gruß


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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599642
Datum29.12.2009 07:2128902 x gelesen
Geschrieben von Jens Meyerwas ist ein Ortsbrandmeister?

Der Leiter einer Ortsfeuerwehr!

Gruß...Andree


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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599643
Datum29.12.2009 07:2228830 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDer ist aber Beamter der BF Hamburg und kein Angehöriger einer BF in NDS, auf die sich der Gesetzetstext bezieht.

Falsch!
Im Gesetz steht: "Angehörige einer BF oder WF"!
Da ist es egal ob in Nds., Hamburg oder Bayern!

Gruß...Andree


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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599644
Datum29.12.2009 07:2529037 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda dürfte die bundesweite Rechtslage auch weiterhin wackelig sein, da ein Kollege einer BF in BaWü sich das Recht erkämpft hatte, trotz der BF-Zugehörigkeit eine "FÜHRUNGS"-Funktion bei einer FF ausführen zu können (sogenanntes "Huss-Urteil").

Was ist das "Huss-Urteil"?, wo kann ich es finden, bzw. was genau steht da drin?

Gruß...Andree


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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen599649
Datum29.12.2009 08:4028792 x gelesen
Das hat ja auch seinen Sinn so, da hier stark Interessenkonflikte eine Rolle spielen können! Wenn bei mir in der Gemeinde die Luft brennt, dann brauche ich meinen Ortsbrandmeister evtl. eben auch mal von seiner Arbeit herangefahren. Das geht bei Berufsfeuerwehrleuten schlichtweg nicht und nennt sich dann eben Unvereinbarkeit. Wenn Gemeinden meinen Sie müssen sich an solche Gesetze nicht halten, dann werde ich wohl dazu übergehen dass auch so zu machen. Wozu den 50 Km/h im Ort, und Steuern zahle ich dann auch nicht mehr. Es ist schlichtweg verboten und demnach sollten die Aufsichtsbehörden Zuwiderhandlungen auch beheben! Über diese Regelung haben sich schon genug Leute Gedanken gemacht, da braucht es unsere nicht auch noch!

Verboten und Schluss!!


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen599654
Datum29.12.2009 08:4328472 x gelesen
Geschrieben von Andree Kues
Gibt es weitere Feuerwehren in denen es einen solchen Fall gibt oder gegeben hat?
Ja, dazu hast Du eine PN.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen599655
Datum29.12.2009 08:4328846 x gelesen
Meine Fährigkeiten und Neigungen kann ich dennoch ausüben!! Ich kann als BF'ler sehrwohl eine gewichtige Rolle in der Ausbildung der FF spielen, oder bis zum stellv. OrtsBM Positionen übernehmen. Aber eben nicht mehr.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599664
Datum29.12.2009 09:2128573 x gelesen
Morgen!

Jetzt mal abgesehen davon, dass in diesem Bundesland das Ganze im Feuerwehrgesetz verboten ist:

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDas hat ja auch seinen Sinn so, da hier stark Interessenkonflikte eine Rolle spielen können! Wenn bei mir in der Gemeinde die Luft brennt, dann brauche ich meinen Ortsbrandmeister evtl. eben auch mal von seiner Arbeit herangefahren. Das geht bei Berufsfeuerwehrleuten schlichtweg nicht und nennt sich dann eben Unvereinbarkeit.

Wenn der Ortsbrandmeister in der freien Wirtschaft tätig ist, dann ist das nicht unbedingt die Garantie dafür, dass er auch von der Arbeit ohne Probleme weg kann. Z.B. Krankenpfleger auf einer Intensivstation. Meinst Du da geht es so einfach mal hurtig seine Box und seine Patienten links liegen zu lassen? Busfahrer? Der Beispiele gibt es viele.

Und wenn in der Gemeinde Luft brennt, dann macht man einen Termin. Was sollte so extrem wichtig sein, um für einen Termin mit dem BGM alles stehen und liegen zu lassen? Im Einsatzfall sollte es doch auch andere geeignete und ausgebildete FAs der FF geben um den Einsatz abarbeiten zu können, oder?

Einige meiner BF-Kollegen sind auch in der Führung ihrer FF tätig, auch als Wehrführer. Und die machen das auch neben ihren Schichten. Zu Problemen weil "in der Gemeinde die Luft brannte" und sie im DIenst waren kam es da bisher noch nicht.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599668
Datum29.12.2009 09:3528691 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDas hat ja auch seinen Sinn so, da hier stark Interessenkonflikte eine Rolle spielen können! Wenn bei mir in der Gemeinde die Luft brennt, dann brauche ich meinen Ortsbrandmeister evtl. eben auch mal von seiner Arbeit herangefahren. Das geht bei Berufsfeuerwehrleuten schlichtweg nicht und nennt sich dann eben Unvereinbarkeit.
Das geht auch bei vielen anderen Berufen nicht, das hat nicht unbedingt was mit der BF zu tun. Da gibt es bestimmt viele Ortsbrandmeister die während der Arbeitszeit nicht zum Einsatz können, auch ohne in der BF zu sein.

Ich vermute eher, dass bei diesem Passus im NBrandSchG der Gedanke dahin ging, dass man im gleichen Ausrückebereich nicht gleichzeitig in der BF und Ortsbrandmeister einer FF sein kann. Das würde an der Einsatzstelle durchaus zu Interessenkonflikten kommen, wenn man als BF zusammen mit der eigenen Ortswehr am Einsatzort ist.

Am Beispiel FF Buchholz spricht meiner Meinung nach nichts gegen die Besetzung mit einem BF-Angehörigen, da es dort kaum zu Überschneidungen bei Einsätzen kommen kann.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599669
Datum29.12.2009 09:3728533 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradIch vermute eher, dass bei diesem Passus im NBrandSchG der Gedanke dahin ging, dass man im gleichen Ausrückebereich nicht gleichzeitig in der BF und Ortsbrandmeister einer FF sein kann. Das würde an der Einsatzstelle durchaus zu Interessenkonflikten kommen, wenn man als BF zusammen mit der eigenen Ortswehr am Einsatzort ist.


Was für ein Interessenskonflikt sollte das denn sein? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599672
Datum29.12.2009 09:4128423 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermann
Was für ein Interessenskonflikt sollte das denn sein? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.


Einerseits wäre er "nur" einfache Einsatzkraft bei der BF, auf der anderen Seite eigentlich der direkte Vorgesetzte seiner Ortswehr am gleichen Einsatzort.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen599673
Datum29.12.2009 09:4228477 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWas für ein Interessenskonflikt sollte das denn sein? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.

Stell dir mal vor, du bist als "normaler" FM bei der BF und Ortsbrandmeister in deiner BF, es kommt zu einem Einsatz und du bist jetzt kraft Amtes Vorgesetzter deines Chefs.
Irgendwie ist die Idee klasse, den mal springen zu lassen, aber wenn du dann morgen wieder zum Dienst ersacheinst... :-))

Gruß
Heinrich


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW599678
Datum29.12.2009 09:5228749 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannGeschrieben von Lars Konrad
Ich vermute eher, dass bei diesem Passus im NBrandSchG der Gedanke dahin ging, dass man im gleichen Ausrückebereich nicht gleichzeitig in der BF und Ortsbrandmeister einer FF sein kann. Das würde an der Einsatzstelle durchaus zu Interessenkonflikten kommen, wenn man als BF zusammen mit der eigenen Ortswehr am Einsatzort ist.


Was für ein Interessenskonflikt sollte das denn sein? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.


In NRW ist es möglich, dass ein HA-Mitarbeiter einer FF (z.B. BM in A7) Wehrführer der Gesamtwehr (FF) ist - das kann erhebliche Konflikte mit sich bringen!
Ähnliches gilt auch für jede beliebige andere Konstellation (z.B. Ortswehrführer trifft im Einsatz als Einsatzleiter auf Einheiten der HA-Wache bzw. BF, wo er normalerweise mitarbeitet), v.a. wenn man das ganze bevorzugt durch die Ehren-/Hauptamtsbrille sieht.

Ein weiteres Problem ist sicherlich auch, die Einsatzfähigkeit der BF/HA-Wache bei längeren Einsätzen gewährleisten zu können und das übliche Unwillen des Staates (vgl. früher selbst bei der Post und vielen anderen Behörden), Mitarbeiter für die FF freizustellen, obwohl man das von "normalen" Arbeitgebern per Gesetz erwartete....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599680
Datum29.12.2009 09:5428571 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannStell dir mal vor, du bist als "normaler" FM bei der BF und Ortsbrandmeister in deiner BF, es kommt zu einem Einsatz und du bist jetzt kraft Amtes Vorgesetzter deines Chefs.
Irgendwie ist die Idee klasse, den mal springen zu lassen, aber wenn du dann morgen wieder zum Dienst ersacheinst... :-))


Und weiter? Da es sich um ja um eine FF der Gemeinde mit BF handelt ist der Leiter der BF automatisch trotzdem der Vorgesetzte des Ortsbrandmeisters der FF. Und wenn er nicht selbst an der E-Stelle ist, dann liegt die Einsatzleitung trotzdem nach seinem Eintreffen beim Verbandsführer der BF. So what? Wo ist er denn plötzlich der Vorgesetzte seines Chefs?

Da die meisten FFen in den Bundesländern nicht in Gemeinden mit BF vorhanden sind, dürfte der genannte "Interessenkonflikt" doch eher konstruierter Natur sein.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599682
Datum29.12.2009 10:0128501 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEin weiteres Problem ist sicherlich auch, die Einsatzfähigkeit der BF/HA-Wache bei längeren Einsätzen gewährleisten zu können

Ich kann mir kaum vorstellen, dass so viele HA-Kräfte in den Wehrführungen tätig sein möchten um einen wirklich spürbaren Nachteil für den Dienstablauf zu erhalten.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIn NRW ist es möglich, dass ein HA-Mitarbeiter einer FF (z.B. BM in A7) Wehrführer der Gesamtwehr (FF) ist - das kann erhebliche Konflikte mit sich bringen!

Im Thread-Titel wurde doch ausdrücklich der BFler genannt, oder sollte das als Sammelbegriff für HAK mit B-Ausbildung stehen? Und nochmal, welche Konflikte (ausser der von Dir genannten Nicht-Verfügbarkeit) sollte es denn geben?

"Du arbeitest doch bei der BF, mach mal was für deine FF! Mehr Einsätze, mehr Aufgaben!"
"Kann doch nicht sein, dass die BF immer den Primäreinsatz fährt und wir zum Schlauchrollen kommen!"
"Wir werden immer viel zu spät alarmiert! Mach mal was bei deinem Amtsleiter!"

"Wart ja klar, dass Du als BFler gegen deine FF arbeitest!" (Wenn man nicht das macht, was die Kameraden möchten)

Meint ihr sowas?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen599683
Datum29.12.2009 10:0328435 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannUnd weiter? Da es sich um ja um eine FF der Gemeinde mit BF handelt ist der Leiter der BF automatisch trotzdem der Vorgesetzte des Ortsbrandmeisters der FF. Und wenn er nicht selbst an der E-Stelle ist, dann liegt die Einsatzleitung trotzdem nach seinem Eintreffen beim Verbandsführer der BF. So what? Wo ist er denn plötzlich der Vorgesetzte seines Chefs?

Na gut, nicht vom Amtsleiter. aber ich bin z.B. als OrtBM bei größeren Lagen Abschnittsleiter und damit auch Führer von BF-Einheiten.

Geschrieben von Daniel HermannDa die meisten FFen in den Bundesländern nicht in Gemeinden mit BF vorhanden sind, dürfte der genannte "Interessenkonflikt" doch eher konstruierter Natur sein.

Und da ist das Problem noch größer, denn da bin ich bei gemeinsamen Einsätzen mit BF der Chef.

Gruß
Heinrich


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599684
Datum29.12.2009 10:0528340 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradEinerseits wäre er "nur" einfache Einsatzkraft bei der BF, auf der anderen Seite eigentlich der direkte Vorgesetzte seiner Ortswehr am gleichen Einsatzort.

Und weiter? Der direkte Vorgesetzte "seiner" Ortswehr (also seiner FF-Abteilung) bleibt er ja auch. Ausser er ist im Dienst und mit seiner BF vor Ort, dann führt er diese Aufgabe eben nicht aus. Sollte aber doch wohl kein Problem sein, es gibt ja noch andere Führungskräfte in der betreffenden FF, oder?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen599686
Datum29.12.2009 10:0828461 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWenn Gemeinden meinen Sie müssen sich an solche Gesetze nicht halten, dann werde ich wohl dazu übergehen dass auch so zu machen. Wozu den 50 Km/h im Ort, und Steuern zahle ich dann auch nicht mehr.
Hm, klingt ein bißchen unsachlich...

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDas hat ja auch seinen Sinn so, da hier stark Interessenkonflikte eine Rolle spielen können! Wenn bei mir in der Gemeinde die Luft brennt, dann brauche ich meinen Ortsbrandmeister evtl. eben auch mal von seiner Arbeit herangefahren.
Wie funktioniert denn das bei Polizisten, Pendlern etc.?

Manchmal hab ich den Eindruck, dass einige FFler "Angst" haben, ihre Kompetenzen könnten durch BFler in der heimischen Wehr streitig gemacht werden. "Oder die Kameradschaft wird kaputt gemacht, weil die das dann mit ihrem Job verwechseln"(?) Anders kann ich mir manche vehementen Rechtfertigungen des §7 (2) NBrandSCHG nicht erklären...
Viele BFler können übrigens übrigens ihren Dienstplan durchaus sehr individuell gestalten.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW599687
Datum29.12.2009 10:0828464 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Daniel HermannDa es sich um ja um eine FF der Gemeinde mit BF handelt ist der Leiter der BF automatisch trotzdem der Vorgesetzte des Ortsbrandmeisters der FF. Und wenn er nicht selbst an der E-Stelle ist, dann liegt die Einsatzleitung trotzdem nach seinem Eintreffen beim Verbandsführer der BF. So what? Wo ist er denn plötzlich der Vorgesetzte seines Chefs?

Man stelle sich z.B. einen 'ganz normalen' BF-BM oder OBM vor, der nun plötzlich als FF-ZF bei einem größeren Einsatz zur Wachbesetzung auf 'seine' Wache einrückt. Dann ist er (wenn kein gD mehr auf der Wache ist) ggf. Chef über noch anwesende BF-Kräfte. Also auch über den HBM, dem er im Hauptamt unterstellt ist.

Das muss kein Problem werden, kann aber.
In der Praxis gibt es bei solchen Konstellationen immer wieder Probleme, und die können von beiden beteiligten Seiten ausgehen...

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599688
Datum29.12.2009 10:0928455 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa gut, nicht vom Amtsleiter. aber ich bin z.B. als OrtBM bei größeren Lagen Abschnittsleiter und damit auch Führer von BF-Einheiten.

Wenn der Gesamteinsatzleiter dich als Abschnittsleiter bestimmt und diesem Abschnitt BF-Einheiten zuordnet.

Geschrieben von Heinrich BrinkmannUnd da ist das Problem noch größer, denn da bin ich bei gemeinsamen Einsätzen mit BF der Chef.

Aber ist doch wohl eher selten, dass sich eine FF mal Hilfe von einer BF holt. Da wird doch vorher eher aus dem gesamten Kreis angefordert. Und wenn, dann verstehe ich immer noch nicht wo da ein "echter" Interessenkonflikt besteht ausser im persönlichen Bereich. Und der hat IM EInsatz doch wohl eher wenig zu suchen, oder?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599689
Datum29.12.2009 10:1328437 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
Man stelle sich z.B. einen 'ganz normalen' BF-BM oder OBM vor, der nun plötzlich als FF-ZF bei einem größeren Einsatz zur Wachbesetzung auf 'seine' Wache einrückt. Dann ist er (wenn kein gD mehr auf der Wache ist) ggf. Chef über noch anwesende BF-Kräfte. Also auch über den HBM, dem er im Hauptamt unterstellt ist.


Bei uns zum Beispiel eher nicht, da auch die Wachbesetzung der FFen durch BFler geführt wird.

Aber das ist woh eher selten, dass in so einem Fall noch viel Restpersonal der BF auf der Wache ist, die dann in einem gemischten Löschzug unter FF-Führung fahren.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599690
Datum29.12.2009 10:1428336 x gelesen
Hallo!

Wenn ich als BF´ler solch ein Amt übernehmen würde, würde ich im Vorfeld die genannten Probleme mit meinem Vorgesetzten besprechen und ggf. Protokollieren. Wenn die Dienststelle aber einverstanden ist, und sogar schriflich zustimmt, sind die Probleme eher klein!

Gruß...Andree


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW599694
Datum29.12.2009 10:2128369 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Daniel HermannBei uns zum Beispiel eher nicht,

Es gibt in Deutschland rund 100 Berufsfeuerwehren und noch mehr FFs mit Beamten...

Geschrieben von Daniel HermannAber das ist woh eher selten, dass in so einem Fall noch viel Restpersonal der BF auf der Wache ist, die dann in einem gemischten Löschzug unter FF-Führung fahren.

Muss ja nicht viel sein.

z.B. ein Sonderfahrzeug oder eine DL. Kann auch die DL einer anderen Wache sein, die den FF-Zug ergänzt.

Um Probleme im menschlichen Bereich zu bekommen reichen zwei Personen.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es dafür keine gesetzliche Regelung braucht (zumal das ja nicht erst beim OrtsBM auftreten kann). Vielleicht ist das ja auch nicht der Grund für die besagte gesetzliche Regelung. Aber die Möglichkeit und auch das reale Auftreten solcher Probleme kann man nicht wegdiskutieren.

Gruß.
Henning


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen599696
Datum29.12.2009 10:2328314 x gelesen
Geschrieben von Henning KochMan stelle sich z.B. einen 'ganz normalen' BF-BM oder OBM vor, der nun plötzlich als FF-ZF bei einem größeren Einsatz zur Wachbesetzung auf 'seine' Wache einrückt. Dann ist er (wenn kein gD mehr auf der Wache ist) ggf. Chef über noch anwesende BF-Kräfte. Also auch über den HBM, dem er im Hauptamt unterstellt ist.

Das wäre z.B. in Hannover (Stadt) so nicht möglich. Da wird immer ein BFler EL sein, auch bei einer Wachbesetzung.
So ein konstruktive Fall sollte aber auch nicht die Rechtfertigung für die Unvereinbarkeit sein.


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AutorJens8 M.8, Siele / NRW599697
Datum29.12.2009 10:2528481 x gelesen
Geschrieben von Andree KuesOrtsfeuerwehr
Danke, aber hilft mir nicht viel, denn auch das gibt es hier nicht.
Ortsfeuerwehr = Einheit der Feuerwehr einer Stadt X in einem Stadt- / Ortsteil Y?

Gruß


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen599698
Datum29.12.2009 10:2628263 x gelesen
Hallo Andree,
ich weißauch, das diese ganzen Argumente Schwachsinn sind, denn ich kann ja stellv. OrtsBM werden und dann bin ich bei abwesenheit meines OrtBM in der gleichen Position, aber das schreib doch mal nach Hannover :-))

Gruß
Heinrich


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599700
Datum29.12.2009 10:2828370 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermanndann führt er diese Aufgabe eben nicht aus
Er ist aber nun mal per Gesetz der Vorgesetzte!

Natürlich kann man einfach sagen "Dann macht heute den Job halt ein anderer", trotzdem ist es ein Konflikt der entstehen kann und den man möglichst vermeiden möchte.

Ist für einen Ortsbrandmeister bestimmt auch toll, wenn er als "Löschknecht" der BF ggf. einem Einsatzabschnitt der eigenen FF zugeteilt wird...


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599702
Datum29.12.2009 10:3128482 x gelesen
Geschrieben von Jens MeyerDanke, aber hilft mir nicht viel, denn auch das gibt es hier nicht.
Ortsfeuerwehr = Einheit der Feuerwehr einer Stadt X in einem Stadt- / Ortsteil Y?


Ortsfeuerwehr= Feuerwehr eines Ortsteils, z.B. einer Stadt


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg599703
Datum29.12.2009 10:3428620 x gelesen
Geschrieben von Andree KuesWas ist das "Huss-Urteil"?, wo kann ich es finden, bzw. was genau steht da drin?

Hallo,

da wurde versucht ein Tätigkeitsverbot bei einer FF (Wehrleiter) zu erreichen, in dem man diese Tätigkeit einer genehmigungsdpflichtigen Nebenbeschäftigung gleichsetzte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals jedoch festgestellt, dass die ehrenamtliche Mitgliedschaft eines Beamten in einer anderen Gemeindefeuerwehr keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit darstellt, die ihm von seinem Dienstherrn untersagt werden könnte (17.10.1985 - 2C 79.81).

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599704
Datum29.12.2009 10:3428252 x gelesen
Geschrieben von Heinrich Brinkmannaber das schreib doch mal nach Hannover :-))

Ich habe mit der Polizeidirektion gesprochen und hatte einen sehr kompetenten Ansprechpartner. Dort hat man bereits eingesehen, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist, und mir erklärt, dass es bei der nächsten Überarbeitung "wahrscheinlich" geändert wird!


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599706
Datum29.12.2009 10:3628438 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradEr ist aber nun mal per Gesetz der Vorgesetzte!

Wo ist er denn per Gesetz im Ausrückebereich seiner FF, die in einer Gemeinde mit BF besteht, denn automatisch der Vorgesetzte? Ist er nicht. Der Leiter der Feuerwehr (BF und FF) ist nun mal der Amtsleiter, der die Leitung des Gesamteinsatzes an sein BF-Führungspersonal (TE-Dienste, C-Dienste, oder wie auch immer die bei betreffender BF genannt werden) deligiert.

Der Ortsbrandmeister ist nur automatisch Chef im Ring, wenn die FF nicht in der Stadt mit BF liegt. Soweit das Landesfeuerwehrgesetz da nichts anderes vorsieht.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW599710
Datum29.12.2009 10:4628266 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtDa wird immer ein BFler EL sein

Da man nicht beliebig viele gD aus dem Hut zaubern kann, würde also ggf. ein mD der BF (gelernter GF) über einen ZF der FF gestellt.

Das ist weder einsatztaktisch sinnvoll noch menschlich unproblematischer.

Geschrieben von Henrik StellfeldtSo ein konstruktive

Wenn ich das mal als 'konstruiert' lese:
Vielerorts ist es üblich, die Leute für die Tätigkeiten einzusetzen, für die sie ausgebildet sind.

Geschrieben von Henrik Stellfeldtsollte aber auch nicht die Rechtfertigung für die Unvereinbarkeit sein

Da stimme ich zu, zumal es dann auch keinen Sinn machen würde, das 'Verbot' auf die OrtsBM zu beschränken.

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599716
Datum29.12.2009 10:5228251 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDa man nicht beliebig viele gD aus dem Hut zaubern kann, würde also ggf. ein mD der BF (gelernter GF) über einen ZF der FF gestellt.

Wieder konstruiert. Dann wird entweder jemand (gD) aus der Bereitschaft oder aus dem Dienst zu einer anderen Wache geholt, oder bei mehreren Wachen rückt eben der C-Dienst einer anderen Wache mit aus.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599718
Datum29.12.2009 10:5528215 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWieder konstruiert

Was passiert denn, wenn es gar keine BF in der Umgebung gibt, sonder ein hauptamtlicher Mitarbeiter einer WF den Posten des Ortsbrandmeisters übernehmen soll?


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen599721
Datum29.12.2009 10:5728351 x gelesen
Zu dem Thema gabs schon mal nen Thread. Folgenden Beitrag fand ich ganz interessant:
'OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?)' von Klaus Krebs

Gehört zwar nicht ganz zur Ursprungsfrage, aber so ist bzw. war 2004 die Argumentation vom MI in Hannover für die Unvereinbarkeit.


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599722
Datum29.12.2009 10:5928332 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWo ist er denn per Gesetz im Ausrückebereich seiner FF, die in einer Gemeinde mit BF besteht, denn automatisch der Vorgesetzte? Ist er nicht. Der Leiter der Feuerwehr (BF und FF) ist nun mal der Amtsleiter, der die Leitung des Gesamteinsatzes an sein BF-Führungspersonal (TE-Dienste, C-Dienste, oder wie auch immer die bei betreffender BF genannt werden) deligiert.
Ich rede nicht von der Einsatzleitung sondern vom ganz "normalen" Vorgesetztenverhältnis gegenüber den Mitgliedern seiner Ortswehr!

Da es bei Euch anscheinend keine menschlichen Züge gibt und alle wie Maschinen funktionieren, kann man Euch vermutlich zu immer perfekten Abläufen gratulieren (oder bemitleiden)...


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599728
Datum29.12.2009 11:0628313 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradIch rede nicht von der Einsatzleitung sondern vom ganz "normalen" Vorgesetztenverhältnis gegenüber den Mitgliedern seiner Ortswehr!

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn er als BFler an der E-Stelle ist, dann befiehlt er seiner Ortswehr nichts. Was meinst Du denn überhaupt?

Geschrieben von Lars KonradDa es bei Euch anscheinend keine menschlichen Züge gibt und alle wie Maschinen funktionieren, kann man Euch vermutlich zu immer perfekten Abläufen gratulieren (oder bemitleiden)...

Was hat das mit menschlichen Zügen zu tun, wenn man sich an eine Kommandohierarchie hält und Einsätze abarbeitet ohne auf irgendwelche Befindlichkeiten zu achten?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW599736
Datum29.12.2009 11:1828374 x gelesen
Hi Jens,

Geschrieben von Jens MeyerDanke, aber hilft mir nicht viel, denn auch das gibt es hier nicht.

Du hattest schon recht.

Ortsfeuerwehr = LG/LZ

ergo:

Ortsbrandmeister = Löschgruppenführer / Löschzugführer

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599737
Datum29.12.2009 11:2028297 x gelesen
Hallo Andree,
Hallo Kameraden.

1.
Das ein Angehöriger einer BF oder WF nicht als Orts-, Gemeinde- und Kreisbrandmeister eingesetzt werden darf, hat mit der Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide zu tun.

Damals gab es durch diese Sache ( als Hauptamtlicher OrtsBM ) einen absoluten Führungskräftemangel.

2. Wirst Du als einer dieser 3 Führungskräfte ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Ein doppeltes Beamtenverhältnis geht "eigentlich" nicht. Bei den Stv. - Positionen schaut man gerne mal drüber weg.

3.
Unvereinbarkeit. Das wurde hier ja schon besprochen.
Es gibt Probleme wenn in meinem Stadtteilbereich ein Schadenfeuer ist. Ich als BF-Löschknecht dahin fahre und dann noch meine FF hinzukommt. Und das ist auch wirklich so, spreche aus eigener Erfahrung.

MKG


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen599739
Datum29.12.2009 11:2428245 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradIch rede nicht von der Einsatzleitung sondern vom ganz "normalen" Vorgesetztenverhältnis gegenüber den Mitgliedern seiner Ortswehr!

Da es bei Euch anscheinend keine menschlichen Züge gibt und alle wie Maschinen funktionieren, kann man Euch vermutlich zu immer perfekten Abläufen gratulieren (oder bemitleiden)...


Diese Argumentation verstehe ich nicht ganz?

Mal noch ein konstruierter Fall:
Was wäre z.B. mit einer Ortsfeuerwehr, in der der Ortsbürgermeister oder auch der Ordnungsamtsleiter aktiv tätig sind. In dem Falle ist der Ordnungsamtsleiter der Verwaltungsvorgesetzte der gesamten Stadtfeuerwehr. Gleichzeitig ist auch der Ortsbrandmeister städtischer Gerätewart, also in der Ortswehr Vorgesetzter, ansonsten Untergebener des Ordnungsamtsleiters. Nach der o.g. Argumentation müssten da ja menschliche Tragödien vorprogrammiert sein. Sollte man da auch gesetzlich vorbeugen(?)
Btw, in dieser konstruierten Wehr ist der stellv. OrtsBM auch noch Angehöriger der BF


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599742
Datum29.12.2009 11:2828200 x gelesen
Geschrieben von Andi EremiEs gibt Probleme wenn in meinem Stadtteilbereich ein Schadenfeuer ist. Ich als BF-Löschknecht dahin fahre und dann noch meine FF hinzukommt. Und das ist auch wirklich so, spreche aus eigener Erfahrung.

Kannst Du darüber bitte mal etwas mehr schreiben? Mich würden echt mal die Probleme interessieren die da aufgetreten sind.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599743
Datum29.12.2009 11:3128177 x gelesen
Wenn Du beide Aufgaben richtig und vernünftig tun willst, kannst Du Dich doch nicht auf beides konzentrieren.

Mal angenommen, "Deine" FF macht irgendetwas, was Dir nun absolut nicht passt, dann kannst Du nicht als "BF-Löschknecht" dahin gehen und Deinen FF-Leuten Beschied sagen.

Spätestens der Einsatzleiter/Zugführer der BF wird Dir das dann schon mitteilen.


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen599744
Datum29.12.2009 11:3128252 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtNach der o.g. Argumentation müssten da ja menschliche Tragödien vorprogrammiert sein.

da ja hier menschlichkeit proklamiert wird, sollte man einfach miteinander reden. Bei uns ist der ehemalige Leiter des Ordnungsamtes aktiv (mittlerweile ist er weiter aufgesteigen), in einer anderen wehr der Bürgermeister. Probleme gab es deshalb schlichtweg noch nie, vielleicht auch einfach, weil man ja auch ab und an mal den Mund aufmachen und miteinander reden kann...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599745
Datum29.12.2009 11:3528322 x gelesen
Geschrieben von Andi EremiWenn Du beide Aufgaben richtig und vernünftig tun willst, kannst Du Dich doch nicht auf beides konzentrieren.

Warum denn nicht? Ich mach ja nicht beides gleichzeitig.

Geschrieben von Andi EremiMal angenommen, "Deine" FF macht irgendetwas, was Dir nun absolut nicht passt, dann kannst Du nicht als "BF-Löschknecht" dahin gehen und Deinen FF-Leuten Beschied sagen.

Spätestens der Einsatzleiter/Zugführer der BF wird Dir das dann schon mitteilen.


Dann ist das aber ein menschliches Problem und nicht weil der BFler Ortsbrandmeister ist. Probleme kann man auch danach in der FF-Runde besprechen. Und während dem Einsatz hat der BFler auch andere Aufgaben. Aber wie gesagt, das von dir geschilderte Problem liegt an der Person, nicht an der dienstlichen Verwendung.


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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599747
Datum29.12.2009 11:4028096 x gelesen
NEIN,

schön das Du so rosarot denkst, aber das klappt nur ganz ganz selten.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599749
Datum29.12.2009 11:4128179 x gelesen
Geschrieben von Andi Eremi NEIN,

schön das Du so rosarot denkst, aber das klappt nur ganz ganz selten.


Was heisst NEIN?

Ich denke nicht rosarot, ich denke professionell.


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen599750
Datum29.12.2009 11:4128257 x gelesen
Sorry, ich hatte auf den verlinkten Beitrag geantwortet, mache aber aus aktuellen Anlaß jetzt mal hier weiter.

Geschrieben von Marc Dickey
Vermutlich ist da keine Einzelfallentscheidung der anderen Berufgruppen gedacht, sondern eine generelle Feststellung der Unvereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlicher Tätigkeit, die bei Mitarbeitern der BF (in deren Augen) als festgestellt gilt.
Das steht klar und deutlich:
"Eine Güterabwägung im Einzelfall muss gleichwohl erfolgen." Als Beispiele sind einige "sicherheitsrelevante Tätigkeiten" genannt, die Einzelfallentscheidung ist aber keineswegs an irgendwelche Berufsgruppen festgemacht.

Deine Interpretation der Feststellung würde bedeuten, daß BF und Ehrenamt grundsätzlich nicht vereinbar sind, also könnte ein BF´ler auch nicht im Sport- oder Taubenzüchterverein uvm. ehrenamtlich tätig werden... und ob das so gewollt ist...?!


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599752
Datum29.12.2009 11:4228171 x gelesen
Ohja ...


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599755
Datum29.12.2009 11:4328174 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermannich denke professionell.
Das tun aber leider viele in der FF nicht, daher oft die Probleme auf menschlicher Ebene!


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599757
Datum29.12.2009 11:4528109 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradDas tun aber leider viele in der FF nicht, daher oft die Probleme auf menschlicher Ebene!

Aber das kann ja nicht die Argumentationsgrundlage für ein gesetz sein...

Wie emotional manche FA sein können sieht man hier im Forum ja auch immer wieder.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599758
Datum29.12.2009 11:4728160 x gelesen
Ist es ja auch nicht . Siehe meine anderen Punkte in dem Beitrag vorhin.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599760
Datum29.12.2009 11:4728126 x gelesen
Geschrieben von Andi EremiOhja ...

Geht es auch etwas genauer? Echte Argumente, oder so?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599762
Datum29.12.2009 11:4928159 x gelesen
Geschrieben von Andi Eremi Ist es ja auch nicht . Siehe meine anderen Punkte in dem Beitrag vorhin.

Aber dein Beispiel zum "Interessenkonflikt" hat weder etwas mit dem Gesetz zu tun, noch mit einer fachlichen Grundlage.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599764
Datum29.12.2009 11:5228176 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannAber das kann ja nicht die Argumentationsgrundlage für ein gesetz sein...

Das haben einige der zuständigen Herren auch erkannt, und wollen versuchen das Gesetz bei nächster Gelegenheit zu ändern.
Das Problem in Nds. ist aber, dass es viele "Verantwortliche" (z.B Kreisbrandmeister/Regierungsbrandmeister usw.) gibt, die nicht gerade "mit der Zeit gehen".
Ihnen fehlt außerdem der Bezug zur Basis, da sie an fast keinen Übungen oder Einsätzen teilnehmen. Außer auf irgendwelchen Versammlungen, sieht man sie nicht und hat auch kaum eine Möglichkeit mit ihnen zu reden!


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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen599765
Datum29.12.2009 11:5328156 x gelesen
Gebe ich Dir Recht.
Gerade in dem Punkt "nicht mit der Zeit gehen".


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen599803
Datum29.12.2009 12:5228794 x gelesen
In welchen Ländern gibt es denn die Unvereinbarkeit zwischen BF und FF?

Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen: Ja, §7 (2) NBrandSchG
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg599805
Datum29.12.2009 12:5428416 x gelesen
Baden-Württemberg: Nein, siehe §8 FwG BaWü
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen: Ja, §7 (2) NBrandSchG
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report!

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz599808
Datum29.12.2009 12:5928225 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWieder konstruiert. Dann wird entweder jemand (gD) aus der Bereitschaft oder aus dem Dienst zu einer anderen Wache geholt, oder bei mehreren Wachen rückt eben der C-Dienst einer anderen Wache mit aus.

Henning ist denke ich lange genug im Bereich einer Fw Aktiv, die sowohl BF als auch FF hat und wo die FF öfters Wachbesetzungen durchführt.

Ich sehe das Problem auch nciht als "Konstruiert" oder "rein-Theoretischer Natur" an.

Die BF-Drehleiter bleibt auf der BF-Wache. geführt von einem B3.
Die FF füllt die LFs auf, die im Einsatz sind.
Als auf der Wache: 2 LFs(SB) und eine DL.
Die FF hat ausgebildete ZFs (F4).
Wer führt jetzt den Zug?
Der Zugführer oder der Gruppenführer?

Aber dazu braucht es nicht mal 2 LFs.
LF+Drehleiter sind eine Gruppe. Ja.
Aber wenn ich zusätzlich zu der Besatzung noch einen ZF zur Hand habe, macht es ja Sinn dass der ZF von Anfang an als solcher mit dabei ist, Lage Erkundet, dem ersten GF den Auftrag gibt und dann Riebungslos das Ergänzungs-LF mit seinem Eintreffen einbinden kann.

Auch in einer Stadt wie Dortmund wird man nicht beliebig viele gD der BF ausreichend fix aus dem Hut zaubern können.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen599809
Datum29.12.2009 12:5928172 x gelesen
Hessen: Einschränkung für Führungskräfte durch §10 VI HBKG

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg599815
Datum29.12.2009 13:0728144 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtAuch in einer Stadt wie Dortmund wird man nicht beliebig viele gD der BF ausreichend fix aus dem Hut zaubern können.

Wieso beliebig viele? Wieviele Parallelfälle denkst Du denn, dass vorkommen werden?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen599820
Datum29.12.2009 13:1628143 x gelesen
Hallo Marc,

die Einschränkung ist aber nur eine "Sollbestimmung", hier der entsprechende Auszug aus dem HBKG:

§ 10 (6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

De jure und de facto ist es zulässig das ein BF'ler die Funktion des Wehrführers übernimmt. Wird ja auch hessenweit schon oft so gehandhabt.

Und das ist gut so.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.599822
Datum29.12.2009 13:2228089 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleckdie Einschränkung ist aber nur eine "Sollbestimmung

Das würde ich mir für Nds. auch wünschen!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen599831
Datum29.12.2009 13:5528107 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckUnd das ist gut so.

Jan und nein. Grundsätzlich habe ich nicht dagegen wenn diese Personengruppe entsprechend tätig ist. Dennoch zeigt es wie ganz allgemein mit Sollvorschriften umgegangen wird. Soll ist "muß wenn kann" und nicht "muß wenn will". Letztendlich brauchen wir uns dann über die Akzeptanz von Sollvorschriften keinde GEdanken mehr machen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen599835
Datum29.12.2009 13:5928048 x gelesen
Geschrieben von Andi Eremi2. Wirst Du als einer dieser 3 Führungskräfte ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Ein doppeltes Beamtenverhältnis geht "eigentlich" nicht. Bei den Stv. - Positionen schaut man gerne mal drüber weg.

Das kann aber kein Grund sein.

Was machst Du mit den Postbeamten, Finanzbeamten oder anderen verbeamteten Mitarbeitern im öD, die in irgend einer Wehr als OrtsBM tätig sind.

Als Beispiel seien da zwei meiner Kollegen genannt, die beide als OrtsBM tätig waren (einer Ortswehr mit Grundausstattung und der andere in einer Schwerpunktwehr). Der stellv. StadtBM in meiner Heimatstadt ist übrigens Postbeamter!

MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen599840
Datum29.12.2009 14:0328125 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyJan und nein. Grundsätzlich habe ich nicht dagegen wenn diese Personengruppe entsprechend tätig ist. Dennoch zeigt es wie ganz allgemein mit Sollvorschriften umgegangen wird. Soll ist "muß wenn kann" und nicht "muß wenn will". Letztendlich brauchen wir uns dann über die Akzeptanz von Sollvorschriften keinde GEdanken mehr machen.

... muss der Gesetzgeber in dem Fall aber irgendwie anders sehen (... ist ja in Hessen auch nicht gerade selten ... und da finden sich durchaus Doppelfunktionen ehren-/hauptamtlich im Bereich der obersten Landesbehörde) . Oder warum macht er nun in der Novelle des HBKG nun Detailregelungen für den Ausnahmefall ?

Gruss
Gerhard


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg599866
Datum29.12.2009 14:5628240 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andree KuesIm Gesetz steht: "Angehörige einer BF oder WF"!

Eben nicht.

Im Gesetz steht Angehörige der Berufsfeuerwehr. Auf welches Bundesland wird sich dieser Passus wohl beziehen, wenn er im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht?

Schau dir dort noch mal die Definition für BF an (§ 8), wer der Träger ist. wer die BF aufstellt und wer sie auflöst und ob man dann das NBrandSchG auf Hamburg beziehen kann?

Nein.

Der Stadtbrandmeister in Buchholz ist zu Recht StBM und es wird dort mit Sicherheit nicht gegen das NBrandSchG verstoßen.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW599891
Datum29.12.2009 15:5928244 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Daniel HermannGeschrieben von Manuel Schmidt
Auch in einer Stadt wie Dortmund wird man nicht beliebig viele gD der BF ausreichend fix aus dem Hut zaubern können.

Wieso beliebig viele? Wieviele Parallelfälle denkst Du denn, dass vorkommen werden?


Ohne dass ich jetzt auf Details der Dortmunder Strategie eingehen kann oder will:

Man nehme einfach mal einen mittleren Großeinsatz, wie z.B. den Brand eines Supermarktes letzte Woche. Vor Ort 4 Löschzüge (die übrigens erfolgreich das vom Brand schon erfasste Nagelplattenbinder-Dach halten konnten!).

Damit stehen zunächst mal mindestens 5 Feuerwachen ohne C-Dienst da, wobei auf mindestens einer davon noch die von Manuel genannte DL steht.

Da braucht man noch nichtmals mit Flächenlagen zu argumentieren, bei denen ganz bestimmt auch in Hannover nicht gleich ein gD zur Verfügung steht, sobald mehr als ein rotes Auto am selben Ort eingesetzt wird.

Gruß,
Henning


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz599975
Datum29.12.2009 19:1428066 x gelesen
Sehe ich auch so. Länderübergreifendes Recht wäre Bundesrecht...
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen600002
Datum29.12.2009 20:3027999 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDa braucht man noch nichtmals mit Flächenlagen zu argumentieren, bei denen ganz bestimmt auch in Hannover nicht gleich ein gD zur Verfügung steht, sobald mehr als ein rotes Auto am selben Ort eingesetzt wird.

In H werden auch HBM mit Zulage (A9Z) als Zugführer eingesetzt. Bei größeren Lagen werden i.d.R. recht zeitig dienstfreie Kräfte A9Z, gD und hD alarmiert z.B. für den Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE), TEL oder als zusätzliche Führungsdienste. Tagsüber in der Woche gibts da ja eh keine Probleme.
Bei Flächenlagen wie Kyrill arbeitet die FF auch autark. Ansonsten eher nicht.


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen600035
Datum29.12.2009 22:2428127 x gelesen
Hallo,

etwas OT - Seeehr interessante These bzw. Interpretation des Gesetzes (-textes)...

Geschrieben von Jan Ole Unger:
Im Gesetz steht Angehörige der Berufsfeuerwehr. Auf welches Bundesland wird sich dieser Passus wohl beziehen, wenn er im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht?
Auf Niedersachsen! ;-) Und wo liegt Buchholz? Richtig, in Niedersachsen. Und wenn nun in Niedersachsen gemäß § 7 Abs. 2 Angehörige der Berufsfeuerwehr nicht OrtsBM, Gem- resp. StadtBM usw. sein dürfen, da (vermeintlich) unvereinbar, sollte dies meines Erachtens eigentlich wohl auch im niedersächsischen Buchholz gelten.

Wie Du nun aus der Formulierung "der Berufsfeuerwehr" im Nds. Brandschutzgesetz konstruierts, daß diese deswegen nicht auf Beamte des Landes HH anzuwenden sei, ist mir relativ unklar. Ganz abgesehen davon, daß es hier, wie grade geschrieben, ohnehin um "FF" geht, wo ohne Zweifel das niedersächsische Gesetz maßgeblich ist, könnte die Wortwahl "der Berufsfeuerwehr" - im Gegensatz zu "einer Werkfeuerwehr" - im Gesetz meiner fixen Idee nach ganz im Gegenteil sogar eher darauf hinweisen, daß der niedersächsische Gesetzgeber ganz absichtlich eben nicht auf eine (niedersächsische, derer es ja mehrere gibt) Berufsfeuerwehr bezieht, sondern die Berufsfeuerwehr ganz allgemein, ob nun im "In-" oder "Ausland"!? Dein Hinweis auf § 8 im Folgenden ist mir nicht nur relativ unklar, sondern sogar schleierhaft ? § 8 "definiert" nicht eine BF, sondern regelt Aufstellung und Auflösung (sowie Aufsicht), insofern berührt er HH sicherlich kaum. Aber was soll das mit der hier diskutierten "Problematik" zu tun haben?

Vielleicht ist das ein Thema, mit dem sich Verwaltungsiuristen trefflich(er) auseinandersetzen könnten / sollten (wobei ich bezweifle, daß die da Veranlassung zu sehen resp. Lust zu haben...), und völlig unabhängig davon halte ich persönlich die "Unvereinbarkeit" laut Nds. Brandschutzgesetzfür einen überflüssigen Passus im Gesetz. Die (konstruiert) möglichen oder konkret sogar seltenst auftretenden Probleme sind zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, wesentlich häufiger dürfte der § 7 in Niedersachsen im echten Leben bei der Besetzung von Führungspositionen in FF m.E. allerdings (wirklich) hinderlich sein.


Gruß

Daniel


PS: Übrigens bekleiden soweit mir bekannt auch etliche Lehrkräfte der nds. LFS (Celle), die mindestens von der Laufbahn her BF-Beamten gleichgestellt sind, Führungspositionen in FF (und sie, die Lehrkräfte, sind auch schon (überörtlich) mit BF und FF zum Einsatz gekommen, wenn das denn das Problem sein soll)?


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg600179
Datum30.12.2009 14:0428187 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Daniel RuhlandWie Du nun aus der Formulierung "der Berufsfeuerwehr" im Nds. Brandschutzgesetz konstruierts, daß diese deswegen nicht auf Beamte des Landes HH anzuwenden sei, ist mir relativ unklar.

Das ist ganz einfach:

Im ersten Teil des NBrandSchG stehen die "Aufgaben und Träger" der Feuerwehren. Da steht, was die niedersächsische Gemeinde zu tun, bzw. zu lassen hat.

Im zweiten Teil geht es um die Arten der niedersächsichen Feuerwehr. Das steht unter anderem "Im Sinne dieses Gesetzes [...] Berufsfeuerwehr", "Berufsfeuerwehren [...] Einrichtung[en] der Gemeinde[n]"

Wenn also im gesamten Gesetzestext über niedersächsiche BFen geschrieben wird, kann es im § 7 nicht um eine BF in Hamburg, Bremen oder Kuala Lumpur gehen.

Die Väter des Gesetze haben vielmehr die Unvereinbarkeit, wie auch hier schon beschrieben, von Einsatzbeamter bei der BF in der Stadt A und zeitgleich z.B. OrtsBM der Ortsfeuerwehr X der FF der Stadt A im Sinn gehabt.
Daher kommt auch der Passus "der Breufsfeuerwehr", da nur eine Berufsfeuerwehr pro Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde,... und eine Werkfeuerwehr, da es mehrer WFen in der Stadt A geben kann.

Fazit: Mit "der" Berufsfeuerwehr sind die niedersächsischen BFen gemeint, nicht die BFen im Rest der Feuerwehrwelt.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.600189
Datum30.12.2009 14:5128042 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerFazit: Mit "der" Berufsfeuerwehr sind die niedersächsischen BFen gemeint, nicht die BFen im Rest der Feuerwehrwelt.

Falsch!!!
Es geht um die Unvereinbarkeit und Interessenkonflikte!
Es ist egal wo sich die Feuerwehr befindet!
Wäre eine WF z.B. "nur" 15 km von der betroffenen Ortsfeuerwehr entfernt, kann es auch hier zur Unvereinbarkeit kommen, obwohl die WF evtl. sogar in einem anderen Bundesland liegt!


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg600190
Datum30.12.2009 14:5527912 x gelesen
Moin,

dann sollte das doch mal einer (Du?) klären und beim Innenministerium anfragen.

Ich wette, dass BFen ausserhalb des Bundeslandes Niedersachsen nicht mit dem Gesetzestext gemeint sind und somit nicht erfasst werden.

Es kommt somit nicht zu einem Interessenskonflikt.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.600194
Datum30.12.2009 15:0327931 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungerdann sollte das doch mal einer (Du?) klären und beim Innenministerium anfragen.

Schon passiert!
Das Gesetz soll "demnächst" geändert werden! Offiziell hält sich das Innenminesterium aber noch sehr bedeckt.


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg600196
Datum30.12.2009 15:0627896 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andree KuesDas Gesetz soll "demnächst" geändert werden!

Dann ist es also bisher so, wie ich beschrieben habe, oder was soll ich aus deiner Antwort schließen?


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.600198
Datum30.12.2009 15:0827883 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDann ist es also bisher so, wie ich beschrieben habe, oder was soll ich aus deiner Antwort schließen?

Nö, so wie ich es geschrieben habe!


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg600200
Datum30.12.2009 15:1027967 x gelesen
Moin,

hast du nun eine zitierfähige Antwort auf die Frage, oder nicht?

Wenn ja, stell die hier mal rein.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorAndr8ee 8K., Lingen / Nds.600202
Datum30.12.2009 15:1627911 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungerhast du nun eine zitierfähige Antwort auf die Frage, oder nicht?

Genauso zitierfähig wie Deine!
Im Nds. Brandschutzgesetz §7 steht:"... der Berufsfeuerwehr/Werkfeuerwehr!!"
Egal wo diese liegt! Es bezieht sich auf die Unvereinbarkeit!


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW600286
Datum30.12.2009 21:5627912 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Jan Ole Ungerzitierfähige Antwort

Die wurde doch in diesem Diskussionsfaden gestern morgen schon durch Verweis auf einer ältere Diskussion genannt?

Feuerwehr-Journal 12/04

Irgendwie klingt das für mich ziemlich eindeutig so, als ob da nicht nur die eine BF des FF-Ortest und auch nicht nur eine BF im eigenen Lande gemeint ist.

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen600327
Datum31.12.2009 09:0728044 x gelesen
Hallo Jan Ole,

Das ist ganz einfach
Nee, isses nicht! Kann Deiner Argumentation absolut nicht folgen. [Das einzige, was mich noch überzeugen könnte, wäre der Kommentar - steht das da so drin (wollte an sich gestern noch mal nachsehen, bin ich aber nicht zu gekommen) (und selbst wenn, wäre es m.E. Unsinn)?] Ich sehe es eher genau umgekehrt: Es geht sehr wohl um alle BF, auch in Hamburg, Bremen und erst recht Kuala Lumpur ;-)


Zu Deinen weiteren Ausführungen:
Die Väter des Gesetze haben vielmehr die Unvereinbarkeit, wie auch hier schon beschrieben, von Einsatzbeamter bei der BF in der Stadt A und zeitgleich z.B. OrtsBM der Ortsfeuerwehr X der FF der Stadt A im Sinn gehabt.
Daher kommt auch der Passus "der Breufsfeuerwehr", da nur eine Berufsfeuerwehr pro Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde,... und eine Werkfeuerwehr, da es mehrer WFen in der Stadt A geben kann.

Hah! Genau auf den Gedanken bin ich bei "der" BF vs. "einer" WF im Gesetzestext auch gekommen, und hier würde ich ggf. auch ein Problem sehen, Beamter BF A-Stadt gleichzeitig OrtBM FF A-Stadt Ortsfeuerwehr XY - dann hätte man diesen Einschränkung aber auch genau so im Gesetz fixieren sollen.

Weiter:
Ich wette, dass BFen ausserhalb des Bundeslandes Niedersachsen nicht mit dem Gesetzestext gemeint sind und somit nicht erfasst werden.

Es kommt somit nicht zu einem Interessenskonflikt.

Vorab: Ich wette dagegen. Warum kommt es denn hier auf einmal zu keinem Interessenkonflikt (wenn das denn sonst solch ein schwerwiegendes Problem ist) ??? Wenn es so wäre, wie Du oben schreibst - Beamter BF A-Stadt als OrtsBM FF A-Stadt - könnte ich Dir folgen. So ist es aber nicht. Ein Angehöriger der BF Hannover darf auch in einer Ortsfeuerwehr der FF Stadt Peine das Amt des OrtsBM per Gesetz nicht übernehmen. Und ein - eventuell konflikträchtiges - Zusammentreffen könnte es in beiden Fällen geben, bevorzugt z.B. bei VU auf BAB, FF Peine mit BF Hannover (gab es in der Realität sogar schon im Einsatz, und es hätte dabei sogar mit ganz realen Personen dazu kommen können, da bei uns nicht per se der OrtsBM EL ist, sondern i.d.R. der BvD, daß ein Angehöriger der BF Hannover im mD plötzlich EL seines dienstlichen gD oder gar hD gewesen wäre) oder FF an der nds. Perepherie Hamburgs mit einer Führungskraft der BF HH. Wenn man denn hier Probleme sieht, sind sie in beiden Fällen deckungsgleich gegeben!


Gruß

Daniel


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 28.12.2009 21:18 Andr7ee 7K., Lingen
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 29.12.2009 10:31 Andr7ee 7K., Lingen
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 29.12.2009 09:37 Dani7el 7H., Schriesheim
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 30.12.2009 21:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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 29.12.2009 11:49 Dani7el 7H., Schriesheim
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