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ThemaUrteil des BGH: Feuerwerker haften nicht unbedingt für Brandschäden2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg598698
Datum23.12.2009 20:162920 x gelesen
auch interessant:

Urteil des Bundesgerichtshofes: Feuerwerker haften nicht unbedingt für Brandschäden

Wer von seinem Grundstück Silvesterraketen abschießt und dabei das Nachbarhaus in Brand setzt, haftet nur bei fahrlässigem Verhalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein Schadenersatzanspruch ohne nachweisbares Verschulden des Feuerwerkers scheidet nach dem Urteil aus. [...]


vollständiger Artikel: http://www.tagesschau.de/inland/urteilfeuerwerk100.html

bald ist Sylvester ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen598701
Datum23.12.2009 21:101439 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerbald ist Sylvester ...
In diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant --> § 23 (1) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Die "Fachwerkhäuser" sind gerade neu hinzugekommen, was vielfach auch in der Tagespresse angesprochen wird --> Google-News


Gruß
Markus Groß

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 23.12.2009 20:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.12.2009 21:10 ., Bockenheim
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