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Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598186 | |||
Datum | 22.12.2009 10:22 | 5447 x gelesen | |||
Hallo Forum, es gibt ja verschiedene Varianten, Eisatzaufträge zu erhalten. Der öffentlichrechtliche Auftrag ist ja das "alltagsgeschäft" für Feuerwehr und HiOs. Mir geht es um den privatrechtlichen Auftrag. Zb ein Fischweiherbesitzer bittet die Tauchgruppe, Arbeiten unter Wasser (gegen Entgeld???) zu erledigen. Oder eine HiO mit einem Technikanhänger wird gebeten, einen Keller (unabhängig von der Feuerwehr) leerzupumpen. Sanitätsdienste oder Gewässerwachen zählen hier wohl ebenso dazu. Wie ist hier der Versicherungsschutz (bei FW und HiOs), wie die Rechtslage. Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden? Ich weiß, viele erledigen solche Sachen als "Übungen". Mir geht es aber mal wirklih um den rechtlichen Aspekt bei der Sache. | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 598197 | |||
Datum | 22.12.2009 10:56 | 3536 x gelesen | |||
Für sog. "freiwillige Tätigkeiten" der Feuerwehren in Bayern, definiert in §4 BayFwG / §4 VollzBekBayFwG gibt es eine Reihe von Vorraussetzungen: * freiwillige Tätigkeit darf Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigen * Einwilligung der Gemeinde liegt vor * es gilt keine Dienstpflicht für die FA * keine Konkurrenz zu privaten Unternehmen Ein schriftlicher Vertrag muss nicht geschlossen werden, dringend empfohlen ist aber mindestens, sich vom Auftraggeber von der Haftung freistellen zu lassen. Der Versicherungsschutz durch den GUV ist auch bei freiwilligen Tätigkeiten gegeben. Viele Grüße, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 598199 | |||
Datum | 22.12.2009 11:12 | 3413 x gelesen | |||
Im THW laufe solche Dinge unter sonstige Technische Hilfeleistungen Wir machen das im Zuge unsere Fachgruppe Brückenbau recht oft. Wichtig du brauchst für solche Dinge zwingend eine IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese muss der Auftraggeber anfordern. Ohne dieses Papier mache ich keinen Handschlag mehr. Dann aus eigener Erfahrung, den Auftrag immer schriftlich formulieren lassen und auch darin vermerken was Ihr genau durch führen sollt. Sonst kann es ganz schnell zu einer Unendlichen Geschichte kommen und Ihr legt am Ende drauf Versicherungsschutz ist beim THW ganz normal gegeben da es dich um einen Dienst handelt Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598200 | |||
Datum | 22.12.2009 11:16 | 3404 x gelesen | |||
was für ne unbedenklichkeitsdingens??? für was ist das, was steht da drin? wie sieht es bei den HiOs aus, dürfen die im priatenauftrag tätig werden (zB keller leerpumpen) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 598202 | |||
Datum | 22.12.2009 11:19 | 3364 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneiderwas für ne unbedenklichkeitsdingens??? für was ist das, was steht da drin? Grob gesagt, daß kein priovater Unternehmer diese Dienstleistung in der Art erbringen kann. Geschrieben von Tom Schneider wie sieht es bei den HiOs aus, dürfen die im priatenauftrag tätig werd Die Hilfsorganisationen, die als privatrechtlicher Verein organisiert sind können dieses sicherlich tun. Ist ebenso ein Geschäft wie das rumkutschieren erkrankter Personen oder das Beerdigen von Toten (-> HH). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 598205 | |||
Datum | 22.12.2009 11:52 | 3310 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie Hilfsorganisationen, die als privatrechtlicher Verein organisiert sind Immer schön an den Vereinszweck denken und das Finanzamt nicht vergessen..... GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 598212 | |||
Datum | 22.12.2009 12:07 | 3253 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp SimonImmer schön an den Vereinszweck denken und das Finanzamt nicht vergessen..... Jap, das gehört natürlich dazu. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 598214 | |||
Datum | 22.12.2009 12:13 | 3234 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickeyrivatrecht vs. Öffentlichrechtlich Fast richtig in der IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung kann aber auch drin stehen das für Ausbildungszwecke das Ganze von der IHK genehmigt ist Der Vorteil wenn Du diese IHK Bescheinigung hast, kann kein anderer Gewerbetreibender dir an den Karren fahren . Gerade das THW hat hier ziemlich viel Lehrgeld bezahlen müssen. Daher geht bei uns kein Baum mehr ohne den Aufwand. Gunnar Kreidl THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 598282 | |||
Datum | 22.12.2009 14:52 | 3163 x gelesen | |||
Hallo Tom, Geschrieben von Tom Schneider wie sieht es bei den HiOs aus, dürfen die im priatenauftrag tätig werden Das brauchen die Feuerwehren und HiOrgs in Bayern in aller Regel, weil - Feuerwehr => öffentlich-rechtliche Einrichtung der Kommune - BRK (und damit auch Wasserwacht) => Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eben nicht als eingetragener Verein tätig. Gruß Markus | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 598313 | |||
Datum | 22.12.2009 15:40 | 3163 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom SchneiderWie ist hier der Versicherungsschutz (bei FW und HiOs), wie die Rechtslage. Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden? Ähm, mal so als Frage in den Raum geworfen: Wer oder was soll denn genau versichert werden? Angenommen Firma A beauftragt die Organisation B (FW, THW oder ähnl.) mit einem Job. Nun wären folgende Schadensereignisse denkbar: Der Ehrenamtliche von B beschädigt versehentlich auf der "Baustelle" Eigentum von A. Der Ehrenamtliche von B beschädigt eigenes Gerät. Der Ehrenamtliche von B verletzt sich selbst oder einen Kameraden von B. Der Ehrenamtliche von B verletzt einen Mitarbeiter von A oder vielleicht einen Dritten, der zufällig bei A zu Besuch ist. Das ganze lässt sich dann bestimmt auch noch differenzieren. Vorsätzlich war es vermutlich nicht, aber ist so ein Unfall nun leicht fahrlässig, oder grob fahrlässig passiert? Was ist, wenn innerhalb der Organistion B geschludert wurde und der Dienst nicht korrekt angemeldet worden ist? Denkbar wäre auch noch die Frage, wer den entstandenen Schaden ersetzt, wenn eine zugesagte Leistung spontan aufgekündigt wird, z.b. ein angebotener Stromerzeuger steht an dem Tag nicht zur Verfügung ... Tja, viele interessante Zwischenfragen. MfG/MkG Uwe Stegemann | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 598741 | |||
Datum | 24.12.2009 05:55 | 3076 x gelesen | |||
Mahlzeit.. so weit so gut.. aber: 1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung? 2. Wie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen? 3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor? Vorweihnachtliche Grüße.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 598748 | |||
Datum | 24.12.2009 09:06 | 2979 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Nein Geschrieben von Florian Besch Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen? Sofern bestimmte KM-Grenzen überschritten werden, müssen zum Jahresende ggfs. Zahlungen erfolgen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Ralp8h K8., Waldems / Hessen | 598758 | |||
Datum | 24.12.2009 10:16 | 2949 x gelesen | |||
Morgen, zusätzlich müssen die HiOrgs die Fahrzeuge extra versichern (füt Org eigene Benutzung). Gruß | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 598788 | |||
Datum | 24.12.2009 14:16 | 2928 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Florian Besch 3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor? gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das ausgesprochen einfach vor: Da gibt es _immer_ eine geeignete(re) Firma. Wenn der Baum darauf nicht warten kann, ist es wohl i.d.R. eine Pflichtaufgabe für die Fw. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 599150 | |||
Datum | 26.12.2009 22:22 | 2812 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch 1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung? Nein. Geschrieben von Florian Besch 2. Wie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen? Es ist keine Bescheinigung erforderlich. Meines Wissens erfolgt auch keine Abgabe an Bund oder Land, zumindest wird diese bei uns für Kreisgerätschaften und -fahrzeuge nicht erhoben (und das wäre ja eigentlich das gleiche). Geschrieben von Florian Besch 3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor? Naja, wenn Gefahr im Verzug ist, ist es ja relativ leicht... ansonsten verweisen wir auf einschlägige Firmen (die Inhaber sind zufällig auch aktives Mitglied bei uns). Sollten wir ausnahmsweise doch mal tätig werden (Stichwort: freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr), dann nur mit Haftungsfreistellungserklärung. Meist dann unter Aufsicht und Anleitung eines unserer Profis (dient dann der Ausbildung unserer Mannschaft). Gruß Markus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 599155 | |||
Datum | 26.12.2009 22:41 | 2769 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besch1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung? Geschrieben von Markus Reichart Nein. Da interessiert mich jdoch mal das Warum. - gewerbliche Handlung - sonstige Anbieter regional vorhadenen MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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