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ThemaEinsatzleiter nach FSHG NRW23 Beträge
RubrikEinsatz
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall597510
Datum19.12.2009 21:0813155 x gelesen
so steht es im FSHG NRW:

§ 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die
Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.


So sieht die Dienstanweisung bei uns im Stadtgebiet zu diesem Thema aus:

„Die Einsatzleitung bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt ....... wird wie folgt geregelt. Die Einsatzleitung hat der Örtliche Löschzug- / Löschgruppenführer, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter. Sind beide nicht im Einsatz, leitet der an der Einsatzstelle Dienstgrad höchste anwesende FM (SB) den Einsatz. Bei Anwesenheit des Wehrleiters, oder seines Stellvertreters kann dieser die Einsatzleitung übernehmen. Die Einsatzübernahme erfolgt mit den Worten: Ich übernehme die Einsatzleitung. Dies ist mit Zeitangabe zu dokumentieren.“

Der Dienstgrad höchste, Anwesende FM (SB) kann auch ein Feuerwehrmann sein. Es ist bei uns schon häufiger vorgekommen, dass ein UBM (Truppführerqualifikation) einen Löschzugeinsatz, z.B. VU mit eingeklemmter Person auf der Autobahn leiten musste.
Es wäre sogar Denkbar, dass ein Gefahrgut-LKW verunfallt, bei dem der Fahrer eingeklemmt ist und Gefahrgut ausläuft. Kann solch ein Einsatz von einem Truppführer geleitet werden?

Im FSHG steht ja klar drin "...... Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz."

Laut der internen Dienstanweisung hat "der örtlich zuständige Löschzugführer oder Vertreter die Einsatzleitung. Bei dessen Abwesenheit ......"

die Abwesenheit derer kommt leider des öfteren vor.

Was ist wenn ein OFM oder HFM den Einsatz leiten muss, aufgrund der Dienstanweisung, er aber vielleicht gar nicht weiß in welcher Situation er sich gerade befindet.?

Was ist, wenn er dann falsche Entscheidungen trifft? Kann er dann dazu verurteilt werden?

Obwohl er ja eigentlich gar nicht die Qualifikation für eine Einsatzleitung hat.


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597515
Datum19.12.2009 21:267929 x gelesen
Hi!

Der erste Fehler wäre strenggenommen, ohne eine Führungskraft auszurücken. Aber das soll es durchaus geben. Dann kann es nun mal nicht sein, dass es an einer Einsatzstelle an der die Feuerwehr vor Ort ist, niemanden gibt, der den Hut auf hat. Daher ist es immer irgendeiner Einsatzleiter und wenn es ein OFM ist.

Er kann dann nur das machen, was er beherrscht, dies wird im Fall einer rechtlichen Überprüfung entsprechend berücksichtigt. Er sollte keine Maßnahmen vornehmen, die er nicht beherrscht. Der Aktionsspielraum ist daher stark eingeschränkt. Aber er muss da durch. Ich sehe da keinen Widerspruch zwischen der Dienstanweisung und dem § 26 FSHG NW.

Man könnte eine Dienstanweisung rausgeben, in der steht ab wann ausgerückt werden darf, zum Beispiel min. 1 UBM. Damit würde man die FM (SB) vor schwierigen Situationen schützen.

Gruß
Sven


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz597518
Datum19.12.2009 21:517464 x gelesen
Deutschland und die Auslegung von Vorschriften...
GMV-Vo
wenn ich die Situation nicht nicht mit eigener Kraft beherrschen kann, dann brauche ich Hilfe und die lasse ich dann kommen, und wenn es es der Bundesfeuerlöschpräsident ist...dann gebe ich dem die Einsatzleitung.
Mal im Ernst. Wenn ich keine geeignete FühKr zur Verfügung habe, dann lass ich den Wehrleiter, Stadbrandinspektor, A-,B-,C-Dienst oder die nächst gelegene Einheit mit Zugführer alarmieren
Eine solche Dienstanweisung wird nur geschrieben um die Führungsstreitigkeiten der Fürsten zu regeln und greift auch nur so lange wie das Schadensereignis auf die eigene Gemeine begrenzt bleibt.
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz597522
Datum19.12.2009 22:027581 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDer erste Fehler wäre strenggenommen, ohne eine Führungskraft auszurücken Warum?
Ziel unseres Tuns ist es wirksam zu helfen und das möglichst schnell. Und wenn ich allein ausrücke weil keiner mehr kommt (wird es auch immer öfter geben!) und wenigstens die vorgefunde Lage rückmelde oder die Unfallstelle absichere ist doch auch schon was getan.

Eine ähnliche Diskussion wäre doch eine TSF Ortswehr nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich ausrücken zu lassen, wenn das Alarmstichwort VU oder Gefahrstoff ist - nach dem Motto, die können eh nichs tun, die sind ja ncht dafür nicht ausgerüstet.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW597523
Datum19.12.2009 22:037426 x gelesen
Hallo anonym!

Ich kann erstmal auf die schnelle auch keinen Wiederspruch zum FSHG in der DA finden.
Sollte es allerdings so sein, das ihr ohne einen GF oder ZF also mindestens einen Brandmeister (UBM haben in NRW doch auch keinen F3, oder irre ich da?) ausrückt, so ist der Dienstgradhöchste auf dem erstausrückenden Fahrzeug gut beraten, wenn er direkt beim Ausrücken weitere Einheiten nachalarmieren lässt.
Sollte er wissen, das auf dem nächsten Fahrzeug definitiv eine Führungskraft dabei ist, kann er das sein lassen. Ansonsten muss er je nach eurer Struktur/AAO entweder den A/B/C-Dienst nachalarmieren lassen oder eine weitere Einheit, in der Hoffnung, das mit deren Eintreffen auch eine geeignete Führungskraft an der Einsatzstelle eintrifft.
So ist er auf der sicheren Seite und sollte des öfteren eine Einheit aus einem anderen Ausrücke/Gemeindebereich auftauchen, so werden sicherlich auch schnellstens bei euch entsprechende Lehrgänge vergeben ;-)
Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern597540
Datum20.12.2009 10:467422 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Sven TönnemannDer erste Fehler wäre strenggenommen, ohne eine Führungskraft auszurücken. Aber das soll es durchaus geben.

Na hoffentlich passiert bei euch nichts wenn die Führung nicht da ist!

In den Städten gibt es diese Probleme ja sehr selten aber auf dem Land könnte dann jede zweite Wehr unterm Tag zuhause bleiben.


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597546
Datum20.12.2009 11:537276 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Stefan RingerNa hoffentlich passiert bei euch nichts wenn die Führung nicht da ist!

Völlig überflüssige Bemerkung, aber durchaus eine beliebte rhetorische Figur, wenn man inhaltlich nicht weiß, was man einem Argument entgegnen soll.

Geschrieben von Stefan RingerIn den Städten gibt es diese Probleme ja sehr selten aber auf dem Land könnte dann jede zweite Wehr unterm Tag zuhause bleiben.

Die Ausgangsfrage war, was dem "armen überforderten" OFM passiert, wenn er auf einmal Chef im Einsatz ist. Die Antwort auf diese Frage ist: ja, es ist für ihn eine saublöde Situation. Die Fürsorgepflicht eines Wehrleiters für seine FA gebietet es, organisatorische Maßnahmen zu treffen, um seine FA vor einer solche Situation zu schützen.

Man kann das ganze auch noch rechtlich werten.

Jura auf Feuerwehr angewandt ist für Juristen die nix mit Feuerwehr zu tun haben recht einfach: Gesetze und Feuerwehrdienstvorschriften aufschlagen und lesen. Im FSHG steht drin, wer als erster und Dienstgradhöchster vor Ort ist, ist zunächst Chef im Ring. FwDV 3 sagt, die kleinste taktische Einheit ist ein Trupp. Bestehend aus Truppführer und 1 bis 2 FM (SB). FwDV 2 sagt grob gesprochen, wer die Funktion des Truppführers ausüben will muss bestimmte Lehrgänge absolviert haben. Also fragt sich der feuerwehrahnungslose Jurist: Warum haben die das denn da anders gemacht. Dann sollte man ein paar mehr Argumente bringen außer: dann können wir die Wehr dicht machen.

Ach ja: Richter sind meistens feuerwehrahnungslos ... sie können einfach nicht alle Lebensbereiche persönlich kennengelernt haben, bevor sie darüber entscheiden sollen.

Gruß
Sven


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AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern597551
Datum20.12.2009 12:047192 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannVöllig überflüssige Bemerkung, aber durchaus eine beliebte rhetorische Figur, wenn man inhaltlich nicht weiß, was man einem Argument entgegnen soll.

Nicht überflüssig, sondern eine Feststellung! Wenn jemand das ausrücken ohne Führungskraft als Fehler bezeichnet, würde ich:
Geschrieben von Sven TönnemannGesetze und Feuerwehrdienstvorschriften aufschlagen und lesen
Darin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!

Geschrieben von Sven TönnemannDie Ausgangsfrage war, was dem "armen überforderten" OFM passiert, wenn er auf einmal Chef im Einsatz ist.

Das ist wohl richtig! Aber ich sprech von deiner Aussage über das aurücken ohne Führungskraft. Daher danke für den Hinweis auf das Thema aber darum geht es ja jetzt nicht.

Gruß Stefan


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen597556
Datum20.12.2009 12:117275 x gelesen
Geschrieben von Stefan RingerNicht überflüssig, sondern eine Feststellung! Wenn jemand das ausrücken ohne Führungskraft als Fehler bezeichnet, würde ich:

Sven hat das Problem allerdings deutlich differenzierter dargestellt, als Du es ihm jetzt unterstellen willst. Somit ist dein Kommentar tatsächlich etwas redundant.


Geschrieben von Stefan RingerDarin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!

Vor allem ist die Komune dazu verpflichtet, für diese Hilfeleistung zu sorgen. Und nicht direkt ein bestimmter FA, der zufällig grad "zur falschen Zeit am falschen Ort" ist.

Geschrieben von Stefan RingerDas ist wohl richtig! Aber ich sprech von deiner Aussage über das aurücken ohne Führungskraft.

Schön. Dann wäre es sinnvoll, die geschriebenen Beiträge nicht auf diese Aussage zu reduzieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW597563
Datum20.12.2009 12:467158 x gelesen
Hallo Anonym,

ich habe den Eindruck, hinter den Fragen zum FSHG bzw. Eurer DA steckt ein wenig der Ärger, dass Euer Einheitsführer bzw. sein Stellvertreter nicht immer beim Einsatz sind.

Hier würde ich an Deiner Stelle die nächste Dienstbesprechung/Versammlung dazu nutzen, die Einheitsführung zu fragen, wie ihr im Falle der Abwesenheit sowohl der Einheitsführer als auch anderer F III/F IV-Leute verfahren sollt. Die Frage kann auch ein UBM, OFM etc. stellen, der in einer solchen "Einsatzleiterfnktion" tätig werden mußte.

Es ist zunächst seine Aufgabe, seine Einheit vernünftig zu organisieren. Für mich gehört dazu die organisatorische Klärung aus der Ebene Eurer Gemeinde/Stadtdie aber auch die verstärkte Ausbildung von F III-Leuten.

An Stelle eines "einsatz leitenden" UBM, HFM etc. würde ich aber unverzüglich nach Feststellung, dass keine Führungskräfte nachrücken, diese nachfordern. Dann muss halt der Wehrführer oder die Nachbareinheit ausrücken und die Einsatzleitung übernehmen.

Gruß

Manfred


Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath

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AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern597567
Datum20.12.2009 13:047706 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningSven hat das Problem allerdings deutlich differenzierter dargestellt, als Du es ihm jetzt unterstellen willst. Somit ist dein Kommentar tatsächlich etwas redundant.


"Der erste Fehler wäre strenggenommen, ohne eine Führungskraft auszurücken. Aber das soll es durchaus geben."

Was ist daran deutlich differenzierter?


Geschrieben von Stefan BrüningVor allem ist die Komune dazu verpflichtet, für diese Hilfeleistung zu sorgen. Und nicht direkt ein bestimmter FA, der zufällig grad "zur falschen Zeit am falschen Ort" ist.


Die Komune kann aber die Führungskräfte nicht dazu verpflichten immer da zu sein. Sicherlich sollte man eine Lösung für ein solches Problem finden. Es wird aber immer wieder mal vorkommen das eben keiner da ist. Und wenn ein FA nach einer Alarmierung am Gerätehaus ist, ist er auch verpflichtet auszurücken ob eine Führungskraft da ist oder nicht. Darum ist dies auch geregelt wer in einem solchen Fall die Führung übernimmt. Daher ist ein FA nicht zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort!!! Es ist eher Aufgabe des Wehrleiters seine FA auch im rechtlichen und organisatorischen Teil auszubilden. Bei uns ist dies schon in der Truppmannausbildung dabei.


Geschrieben von Stefan BrüningDann wäre es sinnvoll, die geschriebenen Beiträge nicht auf diese Aussage zu reduzieren.

Ich reduziere nicht die geschrieben Beiträge sondern kritisiere genau diese Aussage! Das ist für mich schon ein Unterschied! Des weiteren ist ein Forum dazu da um über Themen oder Aussagen zu diskutieren, wenn sich einer der kritisiert wird allerdings gleich angegriffen fühlt ist das von mir nicht so beabsichtigt.


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597572
Datum20.12.2009 13:167110 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Stefan RingerDarin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!

Darin sind die Gemeinden zur Unterhaltung einer Feuerwehr verpflichtet, wie Stefan richtig ausführt. Es geht nicht darum, "irgendwie" zu helfen, sondern wirksam und sicher. Dafür gibt es Regeln, wie das funktioniert. Ich vermute mal, Du würdest nicht wollen, dass jemand unter Atemschutz in den Innenangriff geht, der nicht die Ausbildung dazu hat. Warum? "Wir" sind doch zur Hilfe verpflichtet. Es gibt nun mal Grenzen.

Einen Feuerwehrmann in eine Situation drängen, die er nach seiner Ausbildung eigentlich gar nicht beherrschen kann, halte ich für einen Fehler. Die Ausbildung der Führungskräfte ist ja nunmal keine nette Fortbildung nach dem Motto: was ich immer mal wissen wollte. Es geht um Gefahrenermittlung und - beurteilung und daran angepasstes Handeln. Nicht zuletzt geht es auch darum, zu vermitteln, welche persönlichen rechtlichen Risiken für die im Einsatz verantwortliche Person bestehen.

Schließlich kommt noch ein Punkt aus psychologischer Sicht hinzu: Überforderung kann zu ganz erheblichen gesundheitlichen Folgen aber auch zum Einsatz Mißerfolg führen. Auch hierauf sollte eine gute Führungskraft bei der Organisation der Feuerwehr achten.

Es gibt Situationen in denen es dennoch vorkommen kann, dass jemand in die Situation beschriebene Situation kommt. Lässt sich nicht immer vermeiden, dass weiß ich auch und hab ich auch schon geschrieben, dann sollte er das Beste draus machen, aber auch nur das tun was man beherrscht. Es gibt das schöne Wort "Übernahmeverschulden", dass heißt jemand übernimmt Aufgaben von denen er weiß, dass er sie nicht beherrscht. Keine gute Ausgangsvoraussetzung um unbehelligt aus einer rechtlichen Prüfung heraus zu kommen.

Gruß
Sven


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen597593
Datum20.12.2009 13:427006 x gelesen
Geschrieben von Stefan RingerWas ist daran deutlich differenzierter?

Zum Beispiel der Rest, den er drumherum geschrieben hat.

Geschrieben von Stefan RingerIch reduziere nicht die geschrieben Beiträge sondern kritisiere genau diese Aussage! Das ist für mich schon ein Unterschied! Des weiteren ist ein Forum dazu da um über Themen oder Aussagen zu diskutieren, wenn sich einer der kritisiert wird allerdings gleich angegriffen fühlt ist das von mir nicht so beabsichtigt.

Wieso angegriffen? Es ist doch genau das passiert, was Du hier forderst...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen597597
Datum20.12.2009 13:447004 x gelesen
Geschrieben von Stefan Ringer

Geschrieben von Sven Tönnemann
Völlig überflüssige Bemerkung, aber durchaus eine beliebte rhetorische Figur, wenn man inhaltlich nicht weiß, was man einem Argument entgegnen soll.


Geschrieben von Stefan Ringer:
Nicht überflüssig, sondern eine Feststellung! Wenn jemand das ausrücken ohne Führungskraft als Fehler bezeichnet, würde ich:
Geschrieben von Sven Tönnemann:
Gesetze und Feuerwehrdienstvorschriften aufschlagen und lesen

Geschrieben von Stefan Ringer:
Darin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!

Das zählt aber nicht, denn mit diesem Argument kannst du auch das Ausrücken ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder das Vorgehen unter Atemschutz ohne Ausbildung gutheißen.

Geschrieben von Sven Tönnemann
Die Ausgangsfrage war, was dem "armen überforderten" OFM passiert, wenn er auf einmal Chef im Einsatz ist.


Der ist ein "armes Schwein", vor allem, wenn der Einsatz nicht so läuft wie geplant. Wenn da was schiefgeht, kann man nicht einfach sagen "Wir mussten ja ausrücken, dazu sind wir verpflichtet". Dazu wird ihm dann der Staatsanwalt, die Öffentlichkeit (Zeitung) und die eigenen Kameraden im Nachhinein was anderes sagen, vor allem, wenn es durch falsche Taktik ("so etwas haben wir noch nie geübt") zu Personenschäden in den eigenen Reihen kommt.

Gruß
Heinrich


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen597657
Datum20.12.2009 14:387047 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDu würdest nicht wollen, dass jemand unter Atemschutz in den Innenangriff geht, der nicht die Ausbildung dazu hat.

Fragst Du ihn jetzt als Feuerwehrmann oder als bedrohte Person in eben dieser Wohnung?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597663
Datum20.12.2009 14:486935 x gelesen
Hi!

In erster Linie als Feuerwehrmann.
Der fachkundige Bürger würde (abhängig von der Gefährdungslage) auch lieber den qualifizierten Atemschutzgeräteträger haben, weil
- der unqalifizierte AGT durch falsche Handhabung des Strahlrohrs den gefährdeten Bürger auch "kochen" kann (das lernt er allerdings auch nicht im Standard-AGT-Lehrgang)
- der unqalifizierte AGT durch falsches Öffnen von Türen oder Fenster noch mehr Probleme im Haus verursachen kann, als die der Bürger vielleicht schon hat oder andere Bürger des Mehrfamilienhauses bis dahin noch gar nicht hatten
- die nachfolgenden qualifizierten AGT dann nicht durch die Rettung des ungelernten FA gebunden sind.

Gruß
Sven


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen597669
Datum20.12.2009 14:587073 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDer fachkundige Bürger würde (abhängig von der Gefährdungslage) auch lieber den qualifizierten Atemschutzgeräteträger haben, weil
- der unqalifizierte AGT durch falsche Handhabung des Strahlrohrs den gefährdeten Bürger auch "kochen" kann (das lernt er allerdings auch nicht im Standard-AGT-Lehrgang)
- der unqalifizierte AGT durch falsches Öffnen von Türen oder Fenster noch mehr Probleme im Haus verursachen kann, als die der Bürger vielleicht schon hat oder andere Bürger des Mehrfamilienhauses bis dahin noch gar nicht hatten
- die nachfolgenden qualifizierten AGT dann nicht durch die Rettung des ungelernten FA gebunden sind.


Hm, also als Feuerwehrmann stimme ich Dir ja zu, aber 9 von 10 akut Bedrohten würden das vmtl. "etwas" anders beurteilen.


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg597686
Datum20.12.2009 16:027004 x gelesen
Geschrieben von Manfred RemmelAn Stelle eines "einsatz leitenden" UBM, HFM etc. würde ich aber unverzüglich nach Feststellung, dass keine Führungskräfte nachrücken, diese nachfordern. Dann muss halt der Wehrführer oder die Nachbareinheit ausrücken und die Einsatzleitung übernehmen.

Ohne die gesetzlichen Grundlagen in Einzelnen auseinander zu pflücken stimme ich dir da zu.

Wenn beim Abmarsch am Gerätehaus klar ist, das keine ausreichende Führungskraft auf dem Fahrzeug sitzt, dann gibt es eine Rückmeldung an die Leitstelle. Die werden dann wissen wo die nächste Führungskraft herzubekommen ist. Bei uns z.B. sind auf den nächstligenden 2 Ämtern die Amtsbrandmeister gleich SG-Leiter Brandschutz und meist mir ELW/KdoW als Dienstfahrzeug unterwegs. Wenn das nicht reicht, dann werden hoffentlich in der Kreis-/Stadtverwaltung genug Leute sitzen die über die entsprechende Quali verfügen.

Weiter ist es sicher auch angebracht die FM im Einsatz/Übung an die nächst höhere Qualistufe heranzuführen. Selbst hatte das Glück über viele Einsätze mit meinerm OWF in den Einsatz zu müssen. Er als Maschi ich als GF/EL ohne schon den F III zu haben. Ein unwiederbringlicher Lernprozess. Es ist aber schon wichtig sich dabei auch selbst fortzubilden.

Problem ist dann der F III an der Schule, einige Sachen mußt du da ganz schnell vergessen. ;-)

Gruß


www.ffw-drebkau.de

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW598192
Datum22.12.2009 10:466931 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamHm, also als Feuerwehrmann stimme ich Dir ja zu, aber 9 von 10 akut Bedrohten würden das vmtl. "etwas" anders beurteilen.

Vermutlich, aber auch nur so lang, bis was schief geht und dann ggf. sogar dagegen klagen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW598193
Datum22.12.2009 10:486993 x gelesen
Geschrieben von = anonym = anonymDer Dienstgrad höchste, Anwesende FM (SB) kann auch ein Feuerwehrmann sein. Es ist bei uns schon häufiger vorgekommen, dass ein UBM (Truppführerqualifikation) einen Löschzugeinsatz, z.B. VU mit eingeklemmter Person auf der Autobahn leiten musste.

dann besteht der latente und begründete Verdacht, dass es zu wenig Führungskräfte gibt, die rechtzeitig genug auch da sind...


Geschrieben von = anonym = anonymWas ist wenn ein OFM oder HFM den Einsatz leiten muss, aufgrund der Dienstanweisung, er aber vielleicht gar nicht weiß in welcher Situation er sich gerade befindet.?

dann sollte er sowieso grundsätzlich (!) nachalarmieren lassen....


Geschrieben von = anonym = anonymWas ist, wenn er dann falsche Entscheidungen trifft? Kann er dann dazu verurteilt werden?

das dürfte sehr stark davon abhängen, was schief ging und warum und ob man ihn dafür auch tatsächlich haftbar machen kann und würde... (könnte auch dazu führen, dass die Organisation an sich "durchleuchtet" wird => Organisationsverschulden, wenn regelmäßig keine Führungskräfte zur Verfügung stehen, die aber erforderlich sind...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg598425
Datum22.12.2009 22:056810 x gelesen
Hallo Stefan, Hallo Forum,

Geschrieben von Stefan JurgahnEine ähnliche Diskussion wäre doch eine TSF Ortswehr nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich ausrücken zu lassen, wenn das Alarmstichwort VU oder Gefahrstoff ist - nach dem Motto, die können eh nichs tun, die sind ja ncht dafür nicht ausgerüstet.Das gibt es leider häufiger wie es uns lieb ist!

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW598438
Datum22.12.2009 23:066888 x gelesen
Hi Sven,

wie ich sehe hat der DSL-Typ endlich Deine Luxusvilla in Hamburg gefunden. ;-)

Geschrieben von Sven TönnemannEs gibt Situationen in denen es dennoch vorkommen kann, dass jemand in die Situation beschriebene Situation kommt. Lässt sich nicht immer vermeiden, dass weiß ich auch und hab ich auch schon geschrieben, dann sollte er das Beste draus machen, aber auch nur das tun was man beherrscht.

Das will ich in der Realität sehen, wenn ein OFM (alos nicht mal Truppführer) als Einsatzleiter zur P-klemmt fährt und dann sagt - "Ich habe keinen F3, ich sperr erstmal die Straße ab und warte bis von irgendwo anders her eine Führungskraft eintrifft, weil ich weiß, dass ich mangels Ausbildung nicht in der Lage bin, einen derart komplexen Einsatz abzuarbeiten." In der Praxis wird vermutlich an allen Ecken angefangen rumzuwurschteln, nicht richtig erkundet, weil nicht gelernt und schon ist das Chaos perfekt und der Einsatz vor die Wand gefahren. Und anschließend dann sagen, ich hatte ja nicht die richtige Ausbildung, da konnte ich ja nichts für, ich wollte ja nur helfen? Das wird spannend...

Man fährt ja auch nicht ohne AGT zu einem Wohnungsbrand. Frei nach dem Motto, wir können ja mit einem Außenangriff anfangen, besser als nichts, weil wir wollen ja helfen.

Oder schonmal mit einem MTF zufällig an einem brennenden Pkw vorbeigekommen? Außer absperren und zugucken nicht viel gewesen, weil man keinen Lkw für nen Feuerlöscher angehalten bekommt. Füllt sich super an und die Sekunden vergehen wie Stunden.

Hilflosigkeit ist ein ganz blödes Gefühl und verleitet unheimlich schnell zu blindem Aktionismus, genau nach dem Motto wir wollen ja nur helfen und müssen irgendwas tun.
Verschlimmbessern hilft niemandem und bringt vielleicht noch eine Menge Ärger mit sich.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598443
Datum22.12.2009 23:276758 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyHilflosigkeit ist ein ganz blödes Gefühl und verleitet unheimlich schnell zu blindem Aktionismus, genau nach dem Motto wir wollen ja nur helfen und müssen irgendwas tun.

Nur welcher OFM hat den Mumm zu sagen, nein da können wir nicht helfen.
:-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 19.12.2009 21:08 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.12.2009 21:26 Sven7 T.7, Hamburg
 19.12.2009 22:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 22.12.2009 22:05 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 20.12.2009 10:46 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 11:53 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 12:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 12:11 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 13:42 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:16 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:38 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 20.12.2009 14:48 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.12.2009 10:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2009 23:06 Katj7a R7., Köln
 22.12.2009 23:27 Thom7as 7E., Nettetal
 20.12.2009 13:44 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 19.12.2009 21:51 Stef7an 7J., Birlenbach
 19.12.2009 22:03 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 20.12.2009 12:46 Manf7red7 R.7, Rösrath
 20.12.2009 16:02 Ralf7 H.7, Drebkau
 22.12.2009 10:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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