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Thema | Einteilung in Brand-Risikoklassen nach ThFwOrgVO | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596057 | |||
Datum | 11.12.2009 11:02 | 7177 x gelesen | |||
Hallo an alle Kameraden in Thüringen und auch an alle anderen Mitleser die mir hier ggf. weiter helfen können. Bei uns sollen alle Feuerwehren bzw. Orte die Gefahrklassen neu ordnen bzw. einstufen.Letzte Einstufung der Gefahrenklassen liegt wohl nun schon ein paar Jahre zurück und alles soll wohl wieder auf neuesten Stand! Grundlage für die Einstufung ist die ThFwOrgVO Bei der Beurteilung der ThFwOrgVO stellt sich bei Anlage 1 zu § 3 natürlich die Frage wie der Durchgangsverkehr auf Straße & Schiene zu beurteilen ist. Laut meiner Anfrage bei KBI und auch im Innenministerium ist dieses nicht genau definiert ,also liegen keine Zahlen vor die hier die geforderten Fragen zu "geringem, "normalem" oder "großem" Durchgangsverkehr in eine eindeutige Klasse zuordnen können. Hintergrund: Wir sind zwar nur ein kleiner Ort, liegen jedoch an der Landesgrenze Thüringen-Niedersachsen und an der Grenze von 3 Landkreisen(Göttingen - Osterode a.Harz -Eichsfeld) entsprechend stark ist hier der Durchgangsverkehr durch Berufspendler,Handwerker oder auch Transportgewerbe. Bahnverkehr ist nicht vorhanden....aber ab welcher Größenordnung würdet ihr von o.a. geringem, normalem oder großen Durchgangsverkehr sprechen? Ich denke "großer" Durchgangsverkehr fällt aus, da keine Bundesfernstraßen wobei man den Durchgangsverkehr sicher auch zu den sonstigen örtlichen Gegebenheiten in Relation setzen muss und dann beurteilen müsste. Danke für eure Antworten schon mal im Voraus! MkG Lars | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 596123 | |||
Datum | 11.12.2009 17:36 | 4919 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseBei uns sollen alle Feuerwehren bzw. Orte die Gefahrklassen neu ordnen bzw. einstufen.Letzte Einstufung der Gefahrenklassen liegt wohl nun schon ein paar Jahre zurück und alles soll wohl wieder auf neuesten Stand! Die neue ThürFwOrgVO sieht vor, dass technische Gefahren und Brandgefahren als BT zusammengefasst werden. Wie eure Gemeinde einzustufen ist, kommt also auch auf die dort vorhandenen Brandgefahren an. Als Faustregel hinsichtlich technischer Gefahren kann man jedoch ansetzen: T1: Gemeinde und Kreisstrassen, kein Schienenverkehr T2: Landesstrassen, Schienennebenstrecken T3: Bundesstrassen, Schienenhauptstrecken T4: vierspurige Strassen, Zuständigkeit als Autobahnfeuerwehr, grössere Personenbahnhöfe Ich persönlich würde Zwinge in BT2 einstufen. | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 596142 | |||
Datum | 11.12.2009 18:11 | 4305 x gelesen | |||
Du hast Post. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 596146 | |||
Datum | 11.12.2009 18:33 | 6856 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marco Dimitriadis---Die neue ThürFwOrgVO sieht vor, dass technische Gefahren und Brandgefahren als BT zusammengefasst werden. Wie eure Gemeinde einzustufen ist, kommt also auch auf die dort vorhandenen Brandgefahren an. Oooops, würde ich vorsichtig machen. Nach schnellem Überfliegen der Internetseiten der FF Zwinge-Silkerode würde ich eher auf BT 1 tendieren. Denn § 19 Abs. 4 ThürFwOrgVO sagt auch: Die Einordnung der Gemeinden in die Risikoklassen nach § 3 Abs. 3 ist unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung vorzunehmen. Der sich daraus ergebende Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen ist für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen maßgebend. Vorhandene Fahrzeuge und Sonderausrüstungen können weiter verwendet werden. Und Anlage 1 zu § 3 besagt dann über den Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen in den Risikoklassen: BT 1: - Gebäude bis 2 Vollgeschosse (bis 8m Brüstungshöhe) - überwiegend Wohngebäude - keine nennenswerten Gewerbebetriebe - keine baulichen Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung - kleinere Ortsverbindungsstraßen/Ortsverkehr Fahrzeuge: TSF (alternativ: TSF-W oder KLF-Th oder StLF 10/6) BT 2: - Gebäude mit 3-5 Vollgeschossen - Wohngebäude - Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbungsbetriebe bis 12 Gastbetten, Verkaufsstätten >1000m² Geschossfläche, Lagerplätze - keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung - geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene Fahrzeuge: (H)LF 10/6, DLA (K) 18-12 ___________________________________________________________________________________________ Fazit: Bei Einstufung in BT 2 müssten bei zukünftigen Beschaffungen ein LF und eine DLK favorisiert werden, um der Einstufung Rechnung zu tragen. O.k., die DLK darf aus Stufe 2 (überörtlich) kommen, sofern sie die Hilfsfrist von 10 Minuten einhält. Aber ich weiß auch, dass mancherorts die Einstufungen erhöht worden sind, um entsprechende (Groß-) Fahrzeuge mit Fördermitteln beschaffen zu können. Ich denke, man sollte hier wirklich auf dem Teppich bleiben und die Einstufung realistisch vornehmen und vorallem auch mal in die Nachbarschaft schauen, was dort an Technik (innerhalb der Hilfeleistungsfrist) vorgehalten wird. Und Lars, wie stehts jetzt mit der Einstufung ? Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596212 | |||
Datum | 12.12.2009 08:42 | 4458 x gelesen | |||
Hallo Rico, also, wenn ich mir meine beiden Ortschaften für die wir (noch)zuständig sind bzw. was unser Ausrückbereich ist so anschaue dann habe ich: In Zwinge halt nur die 3 Durchfahrtsstraßen mit viel Verkehr,Gebäude bis 2 Vollgeschosse,keine größeren Gewerbe(Kfz-Werkstatt,Bäcker,Arztpraxis) In Silkerode sieht die Sache wieder anders aus, hier habe ich ehem. Kaserne 3 Vollgeschosse die als Betrieb für Kunstoffverarbeitung (orthopädische Erzeugnisse)genutzt wird,nebenan steht eine Lagerhalle,ca.20x30 m,eine ehem.Schule, welche derzeit nicht genutzt wird,aber zum Verkauf steht..wer weiß was in 2-3 Jahren damit ist(3-4 Vollgeschosse), ehem. LPG-Betriebshof,wird heute immer noch als Betriebshof mit eigener Tankstelle (ca.10.000 -20.000l Diesel)für landwirtschaftliche Genossenschaft genutzt, stehen u.a. Traktoren,Häcksler,Anhänger usw.abgestellt,große Waldflächen in der Gemarkung Silkerode,dafür eher geringer Durchgangsverkehr im Ort, aber erhöhter Verkehr zwischen den Orten Bockelnhagen(Thür.)und Bartolfelde(Nds.) diese Straße gehört zu unserem Ausrückbereich weil in der Gemarkung Silkerode. Nächste Drehleitern bei uns im LK stehen in Leinefelde (30 km) und Heiligenstadt (35-40km weg) also 10 Minuten nicht zu halten. Drehleitern im Nachbarbundesland Niedersachsen Duderstadt und Bad Lauterberg je ca.20 km. Nächste Feuerwehr bei uns im LK mit Schere & Spreizer wäre die FF Weißenborn-Lüderode(LF 10/6) mit ca. 5 km Anfahrtsweg bis Zwinge bis besagter Straße Bockelnhagen - Bartolfelde Landesgrenze ca.10-12 km. Hoffe dieses hilft (dir) bei der Beurteilung weiter?! MkG Lars | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 596270 | |||
Datum | 12.12.2009 17:15 | 4409 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Lars Ballhause---Hoffe dieses hilft (dir) bei der Beurteilung weiter?! Nein, aus der Ferne und allein deinen Beschreibungen zur Folge nicht. Ihr solltet schon abwägen, ob eine Einstufung in BT 2 zwingend erforderlich scheint. Wir betreuen einen Autobahnabschnitt, da haben wir im ungünstigsten Fall ca. 14 km Anfahrt! Da seid ihr mit dem nächsten Rettungsgerät in 5 km sehr gut aufgestellt. Wie unfallträchtig sind diese Straßen denn ? Ansonsten würde ich nach deinen Schilderungen die BT 1 ausreichend finden. Was in 3-4 Jahren einmal ist, kann von uns keiner voraussagen. Sollte sich das Risikopotential ändern, könnt ihr auch die Einstufung in die Risikoklassen ändern. Das hat keinen dauerhaften Bestand. Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 596316 | |||
Datum | 13.12.2009 02:29 | 4436 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico HelmNein, aus der Ferne und allein deinen Beschreibungen zur Folge nicht. Dafür gibt es auch Google Earth sowie maps.google.com in der Geländeansicht. ;-) Damit kann man sich die Struktur eines Ortes wunderbar von oben ansehen. Geschrieben von Rico Helm Wir betreuen einen Autobahnabschnitt, da haben wir im ungünstigsten Fall ca. 14 km Anfahrt! Da seid ihr mit dem nächsten Rettungsgerät in 5 km sehr gut aufgestellt. Wie unfallträchtig sind diese Straßen denn ? Von Weißenborn-Lüderode nach Zwinge sind es ca. 5km, aber weiter nördlich bis zur Landesgrenze 12km über eine relativ kurvenreiche Strasse. Zum Abschluss noch eine Frage nach Thürigen. Ich habe herausgefunden, dass Zwinge und die benachbarten Ortschaften einer sogenannten Verwaltungsgemeinschaft (VG) angehören. Wer ist in Thüringen Träger der Feuerwehr innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft? Die Ortsgemeinden, die der VG angehören oder die VG? | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 596327 | |||
Datum | 13.12.2009 11:08 | 4237 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marco Dimitriadis, Korntal-Münchingen---Zum Abschluss noch eine Frage nach Thürigen. Ich habe herausgefunden, dass Zwinge und die benachbarten Ortschaften einer sogenannten Verwaltungsgemeinschaft (VG) angehören. Wer ist in Thüringen Träger der Feuerwehr innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft? Die Ortsgemeinden, die der VG angehören oder die VG? Also, die Gemeinde ist Mitgleid in der "VG Oberes Sprottental". Wir als FF gehören zur Gemeinde, jede Gemeinde hat ihren eigenen BGM, Haushalt, u.s.w. Falls es aber mal so kommt das sog. "Landgemeinden" gebildet werden, gehören wir zur Landgemeinde, dann heißen wir aber auch anderes "FF Landgemeide Sprottental - Ortsteilwehr XXX". Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596481 | |||
Datum | 14.12.2009 11:23 | 4191 x gelesen | |||
Hallo, Träger der Feuerwehr in unserer VG ist jede Gemeinde selbst,also jede Gemeinde hat eigenen OrtsBm und Bürgermeister ,Gemeinderat usw. Sprich jede Gemeinde stellt derzeit einen eigenen Haushalt auf usw. Einzig die Verwaltungsorgane wie z.B. Haupamt,Ordnungswesen,Bauwesen,usw. sind innerhalb dieser VG zentral an einem Ort,hier bei uns in Weißenborn-L. Anders wäre es wenn wir nach Gebietsreform Landgemeinde oder Samtgemeinde wären...dann würde die Landgemeinde als Träger der Fw im Boot sitzen. Gruß Lars | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596482 | |||
Datum | 14.12.2009 11:46 | 4403 x gelesen | |||
Hallo, ich denke die Unfallträchtigkeit dürfte keine m.M.größere Bedeutung der Beurteilung der Gefahren bzw. Gefährdung haben. Grade die Straße im Bereich Bockelnhagen-Bartolfelde ist kurvenreich und je nach befahrener Richtung Gefälle oder Steigung. Gefahr hier also immer größer als auf grader Straße in der Ebene,wobei man hier auch argumentieren kann in Kurven wird langsamer gefahren als auf einer langen Geraden. Aber für jedes Argument kann man denke ich ein Gegenargument setzen ?! Oder schafft man z.B. bei einer Feuerwehr Rettungsgerät ab, weil man mal z.B.ein Jahr keinen VKU hatte sondern nur Brandeinsätze????Oder umgekeht verkauft man doch nicht ein TLF oder Schläuche weil man zwar 15 x THL-Einsätze hatte aber keinen Brand?! Sicher kann mnan nicht voraussehen was mal in 3-4 Jahren ist, jedoch müsste man eine Überprüfung der Gefahr-&Risikoklassen dann quasi jedes Jahr durchführen,da sich immer irgendwo etwas ändern kann. Soweit ich weiß stammt die derzeitige Einstufung der Klassen bei uns in der VG wohl noch aus Mitte der 90-er Jahre!Die nächste Änderung nachdem jetzt geändert wird m.M.also lange nicht in Sicht! Es gab wohl paar OrtsBm bei uns in der VG die in den letzten Jahren schon bei Fahrzeugbeschaffungen bzw.Neubeschaffungen die gestiegenen Risikoklassen berücksichtigt bzw. darauf hingewiesen hatten,aber auf Grund der finanziellen Mittel,wie sicher bei allen Städten & Gemeinden DAS Streitthema,eben z.B.weiter als BT 1 oder 2 eingestuft wurden,obwohl mind. BT 3 vorhanden! Gruß Lars | |||||
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