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Thema | Gruppen-Sanitäter Feuerwehr (war: Erste Hilfe Ausbildung) | 19 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 595898 | |||
Datum | 10.12.2009 14:09 | 7709 x gelesen | |||
Hallo Markus! Ich habe mir mal erlaubt, diesen Thread zu kapern und abzuspalten. Zwar bin ich kein Feuerwehrangehöriger, würde aber als Sanitäter in einer Hilfsorganisation und EH-Ausbilder gerne mal meine Erfahrungen in dieses Thema einbringen. - Thema "Anzahl der Sanitäter": In den alten KatS- und ZS-Dienstvorschriften waren in allen Fachdiensten Sanitäter oder Sanitätshelfer in den jeweiligen Gruppen vorgesehen. Ob dies in der heutigen Zeit (Stichwort Tagesalarmstärke) aufrechterhalten werden kann, wage ich zu bezweifeln. Sicher ist es eine gute Sache, Kräfte zur Eigensicherung bereit zu halten - aber kann man wirklich heute pro Gruppe sich einen Sanitäter (ev. Melder als Sanitäter?) "leisten", wenn man sowieso meistens erst einmal in Staffelstärke rausfährt? Wie ihr (als FA(SB)) nun planen müsst, um mindestens einen "Sanitätshelfer" immer mit in den Einsatz nehmen zu können, weiß ich leider nicht. - Thema "Ausbildung": Je höher, desto besser (5 € ins Phrasenschwein...). Mal im Ernst: Mindestens SAN A/B (oder die vergleichbare Ausbildung bei anderen Hilfsorganisationen - als DRK'ler kenne ich mich halt nur in unserer Terminologie aus) und erste Erfahrungen als "dritter Mann/dritte Frau" im Rettungsdienst - eben das, was ich auch bei unseren Helfern als absolute Grundlage für eine sinnvolle Mitarbeit im Sanitätsdienst sehe. Der zukünftig angedachte 48h-Sanitätskurs wäre ebenfalls eine entsprechende Grundlage, die allerdings ebenfalls mit einem Praktikum im RD erweitert werden sollte. Wie man nun dieses Praktikum im RD regeln kann, wird allerdings regional unterschiedlich sein und bedarf dann der Regelung vor Ort. - Thema "Weiterbildung": Für uns als DRK-Sanitäter ist zukünftig eine Weiterbildung (16 h) im 3-Jahres-Rhythmus geplant, darüber hinaus wird jährlich eine HLW-Abnahme und ein AED-Training durchgeführt. Da wir uns allerdings entsprechend mehr mit der Notfallmedizin beschäftigen, würde ich für die "Gruppen-Sanitäter" einen entsprechend kürzeren Zyklus der Auffrischungen als angemessen ansehen. Vielleicht kann da ja eine Kooperation mit der örtlichen Hilfsorganisation ins Leben gerufen werden... - Thema "Ausrüstung": Eine Sanitätsausrüstung nach DIN 13160 (die berühmte Ledertasche der Sanitäter) ist für entsprechend ausgebildete Helfer zu wenig. Mit dieser Ausrüstung kann jeder Ersthelfer umgehen. Aus meiner Sicht heraus würde ich eine Ausrüstung nach DIN 13155 (Sanitätskoffer) mit ein wenig Zusatzmaterial - je nach Ausbildungsstand der Helfer und Freigabe durch den ÄLRD - befürworten, denn erst mit diesem Material kann ich einen ausgebildeten Sanitätshelfer richtig arbeiten lassen. Ausserdem sollte immer ein AED mit dabei sein. Da ich mich nicht (mehr) so besonders gut in Sachen Beladung von Feuerwehrfahrzeugen mit Sanitätsgeräten auskenne, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass auch der Umgang mit der DIN-Trage sowie einem Tragetuch geübt werden sollte - allerdings dürfte das für alle FA(SB) gelten. Ist darüber hinaus mehr vorhanden (Spineboard, KED oder ähnliches), müsste auch hier eine weitere Schulung erfolgen. Es gilt auch hier: Je mehr Material vorhanden ist, desto mehr muss ich auch Ausbildung betreiben.... - "Notwendig/sinnvoll/zu viel": Notwendiges habe ich bereits unter Ausrüstung und Ausbildung genannt, Sinnvolles ebenfalls. Ob nun dem einen oder anderen meine Meinung als "zuviel Sanitäterkrempel in der Feuerwehr" erscheint, kann ich nicht beantworten. Man sollte aber immer im Auge behalten, dass unsere Aufgabe, egal ob Brandschutz, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst oder Bergungsdienst, immer darin liegt, Menschen in Notlagen zu helfen. Und da kann es meiner Meinung nach nicht schaden, wenn so viele Helfer wie möglich die Kenntnisse und Fertigkeiten haben, die wir dazu brauchen - gerade wenn wir uns mal in den Sinn rufen, wie besch....eiden die Motivation für den Normalbürger ist, sich in diesem Thema Grundkenntnisse anzueignen... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595905 | |||
Datum | 10.12.2009 14:30 | 5354 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas SchneiderIn den alten KatS- und ZS-Dienstvorschriften waren in allen Fachdiensten Sanitäter oder Sanitätshelfer in den jeweiligen Gruppen vorgesehen. Ob dies in der heutigen Zeit (Stichwort Tagesalarmstärke) aufrechterhalten werden kann, wage ich zu bezweifeln. Alles eine Frage des Wollens und der Ausbildung, schließlich brauchen wir auch 4 AGT und einen MA und einen GF für diese Staffel. Geschrieben von Andreas Schneider Sicher ist es eine gute Sache, Kräfte zur Eigensicherung bereit zu halten Was ist die Ureigene Aufgabe der FW ? Retten ? Daher sollte(eigentlich muss) die FW auch da ihre Kompetenzen entwickeln. Geschrieben von Andreas Schneider Mal im Ernst: Mindestens SAN A/B (oder die vergleichbare Ausbildung bei anderen Hilfsorganisationen - als DRK'ler kenne ich mich halt nur in unserer Terminologie aus) und erste Erfahrungen als "dritter Mann/dritte Frau" im Rettungsdienst - eben das, was ich auch bei unseren Helfern als absolute Grundlage für eine sinnvolle Mitarbeit im Sanitätsdienst sehe. Und was lenrt der SanH Praktikant im RD-Praktikum ? Koffer/Rucksackschleppen ? Wie die Fahrtrage rein und raus geht ? Umgang mit dem Patienten ? im RD haben wir jetzt das Pulsoxi angelegt und die Automatische RR ? Geschrieben von Andreas Schneider Für uns als DRK-Sanitäter ist zukünftig eine Weiterbildung (16 h) im 3-Jahres-Rhythmus geplant, darüber hinaus wird jährlich eine HLW-Abnahme und ein AED-Training durchgeführt. Der betriebliche Ersthelfer macht alle 2 Jahre ein EH-T. Bisher gibt es keine Studien die eine höhere Sterblichkeit daraus herleiten......... Geschrieben von Andreas Schneider Da wir uns allerdings entsprechend mehr mit der Notfallmedizin beschäftigen, würde ich für die "Gruppen-Sanitäter" einen entsprechend kürzeren Zyklus der Auffrischungen als angemessen ansehen. Vielleicht kann da ja eine Kooperation mit der örtlichen Hilfsorganisation ins Leben gerufen werden... s.o. Wobei eine Zusammenarbeit in Der Ausbildung durchaus ja auch positive Auswirkung auf die Zusammenarbeit im Einsatz hat ;-) Geschrieben von Andreas Schneider Aus meiner Sicht heraus würde ich eine Ausrüstung nach DIN 13155 (Sanitätskoffer) mit ein wenig Zusatzmaterial - je nach Ausbildungsstand der Helfer und Freigabe durch den ÄLRD - befürworten, denn erst mit diesem Material kann ich einen ausgebildeten Sanitätshelfer richtig arbeiten lassen. Was hat der ÄLRD mit der FW die nicht FR fährt zu tun ? Zuständigkeit ? Wobei der Trend auch bei der FW der Weg tendenziell Richtung Koffer/Rucksack führt. Geschrieben von Andreas Schneider Ausserdem sollte immer ein AED mit dabei sein. Wobei die BAGEH das bisher ja in Betrieben als schön, aber nicht notwendig eingestuft hatte. Geschrieben von Andreas Schneider dass auch der Umgang mit der DIN-Trage sowie einem Tragetuch geübt werden sollte - allerdings dürfte das für alle FA(SB) gelten. Das passiert unter der Rubrik Retten in der Ausbildung regelmäßig. Geschrieben von Andreas Schneider Man sollte aber immer im Auge behalten, dass unsere Aufgabe, egal ob Brandschutz, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst oder Bergungsdienst, immer darin liegt, Menschen in Notlagen zu helfen. Und da kann es meiner Meinung nach nicht schaden, wenn so viele Helfer wie möglich die Kenntnisse und Fertigkeiten haben, die wir dazu brauchen Dem ist nichts mehr zuzufügen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595906 | |||
Datum | 10.12.2009 14:33 | 5044 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Schneider In den alten KatS- und ZS-Dienstvorschriften waren in allen Fachdiensten Sanitäter oder Sanitätshelfer in den jeweiligen Gruppen vorgesehen. Ob dies in der heutigen Zeit (Stichwort Tagesalarmstärke) aufrechterhalten werden kann, wage ich zu bezweifeln. Die besagten Dienstvorschriften begründeten sich ja auch in einem völlig anderen Einsatzszenario als es heute für Fw (incl. KatS) zu erwarten ist. Selbst im brennenden Brandenburger Wald oder im überfluteten Oderbruch würde ich ein schnelleres Eintreffen von besserem RD erwarten, als es für die zerbombte Innenstadt im Ruhrgebiet geplant war. Dementsprechend würde ich als Groblernziel auch etwas formulieren wie "den Patienten halbwegs fachgerecht aus dem Gefahrenbereich transportieren und bis zum Eintreffen des RD am Leben erhalten". Langzeit-Versorgung und pflegerische Anteile sind da IMNSHO überflüssig. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595913 | |||
Datum | 10.12.2009 14:47 | 5110 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffschließlich brauchen wir auch 4 AGT und einen MA und einen GF für diese Staffel. Ich wäre durchaus zufrieden, wenn von diesem 6 Personen eine person außer dem GF die Ausbildung zum "Gruppen-Sani" hat. Von einer zusätzlichen Person redet denke ich kaum einer hier. Geschrieben von Michael Roleff Und was lenrt der SanH Praktikant im RD-Praktikum ? Das scheint dann ein Problem der praxisanleitung in der RD-Hospitation zu sein. Daran läßt sich sicherlich arbeiten. Wie die Praxisanleitung auf dem Rettungswagen hier, nicht nur bei mir, aussieht hbe ich ja bereits geschrieben. Geschrieben von Michael Roleff Der betriebliche Ersthelfer macht alle 2 Jahre ein EH-T. Und alle 4 Jahre einen EH-Kurs. Ich weiß nicht, ob die Studienlage ausreichend groß ist, um Festzustellen ob Personen die von einer Person mit EH-Training oder einer Person die im Sanitätsdienst tätig ist als Ersthelfer besser wiederbelebt werden können. Allerdings stelle ich zumindest an eine im Bereich erste Hilfe besonders ausgebildete Person einer Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr etwas höhere Ansprüche als an einen betrieblichen Ersthelfer. Ich muss ja nicht zwingend der Meinung der BGs sein, auch wenn sie die organisatin der betrieblichen Erste Hilfe als gesetzmäßige Aufgabe haben. [AED] Geschrieben von Michael Roleff Wobei die BAGEH das bisher ja in Betrieben als schön, aber nicht notwendig eingestuft hatte. Es gibt sehr wenig Maßnahmen beim Herzkreislaufstillstand, die in die Klasse I eingestuft werden. Die Defibrillation bei Kammerflimmern oder pulsloser Kammertachykardie ist eine davon. Daher sehe ich einen AED als "soll" an. | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 595915 | |||
Datum | 10.12.2009 14:48 | 5101 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffUnd was lenrt der SanH Praktikant im RD-Praktikum ? Vor allem den Umgang mit dem Patienten (siehe auch meinen Beitrag im Ursprungsthread). Viele Helfer müssen erst einmal die "Scheu" davor überwinden, fremde Menschen anzufassen - ging mir damals auch nicht anders, als ich zum ersten Mal vor einem echten Patienten und nicht dem geschminkten Notfalldarsteller stand... Wie ich mit Patienten umgehe, das lerne ich eben nur am Patienten - und im RD lerne ich das dann unter Anleitung eines erfahrenen RA/RS. Geschrieben von Michael Roleff Was hat der ÄLRD mit der FW die nicht FR fährt zu tun ? Zuständigkeit ? Zusatzmaterial kann beispielsweise in so Dingen wie Blutzuckermeßgerät bestehen - und ich kenne aus anderen RD-Bereichen Fälle, in denen man das Blutzuckermessen, eben weil es ein invasiver Vorgang, der mit einer Körperverletzung (mit Einwilligung) verbunden ist, von Seiten des ÄLRD verboten hat. Um sich entsprechend abzusichern und um zu wissen, was der ÄLRD für Sanitätshelfer (egal ob HiOrg oder FW) als angemessen erachtet, sollte eine entsprechende Zusatzausrüstung im Koffer mit diesem abgesprochen werden. Es nützt ja nichts, wenn man später wegen einer solchen "Lappalie" wie einem BZ-Test Ärger mit dem ÄLRD bekommt. Geschrieben von Michael Roleff Wobei die BAGEH das (AED, Anm. des Verfassers) bisher ja in Betrieben als schön, aber nicht notwendig eingestuft hatte. Ab 2011 ist es für alle Organisationen, welche Ersthelfer ausbilden, auf Wunsch der Berufsgenossenschaften ein Muss, die Benutzung des AED im Erste Hilfe-Kurs zu zeigen. 2010 werden die Guidelines des ERC überarbeitet, so dass vielleicht auch dort die Frühdefibrillation einen höheren Stellenwert erhält. Dementsprechend wird sich diese Einstufung sicherlich ändern. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595917 | |||
Datum | 10.12.2009 14:55 | 5052 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch wäre durchaus zufrieden, wenn von diesem 6 Personen eine person außer dem GF die Ausbildung zum "Gruppen-Sani" hat. Wenns zum Eigenschutz ist, sollte auch der AT ausgeschlossen sein, wenn der allerdings die Aufgabe Retten hat wäre da der SanH schon ganz sinnvoll. Geschrieben von Manuel Schmidt Das scheint dann ein Problem der praxisanleitung in der RD-Hospitation zu sein. Die Frage ist hier eher die der Kapazitäten, in Köln sind mir alleine drei RA-Schulen bekannt. Und nein, unsere Praxis wird i.d.R. von LRA vernünftig abgehalten ,-) Geschrieben von Manuel Schmidt Allerdings stelle ich zumindest an eine im Bereich erste Hilfe besonders ausgebildete Person einer Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr etwas höhere Ansprüche als an einen betrieblichen Ersthelfer. Wo nimmst du das rein rechtlich her ? Das das sinnvoll ist, sind wir uns ja einig. Geschrieben von Manuel Schmidt Ich muss ja nicht zwingend der Meinung der BGs sein, auch wenn sie die organisatin der betrieblichen Erste Hilfe als gesetzmäßige Aufgabe haben. Zumindest wenn es um den Eigenschutz geht sollte man das schon beherzigen. Geschrieben von Manuel Schmidt Die Defibrillation bei Kammerflimmern oder pulsloser Kammertachykardie ist eine davon. Wo nimmst du das rein rechtlich her ? Das das sinnvoll ist, sind wir uns ja einig. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595918 | |||
Datum | 10.12.2009 15:02 | 4907 x gelesen | |||
[Ausbildung des Fw-Gruppen-Sani über dem Ausbildungsstand den die BGs vorsehen] Geschrieben von Michael Roleff Wo nimmst du das rein rechtlich her ? Wieso muss es dafür eine gesetzes Vorschrift geben? Man darf als Feuerwehr doch durchaus mehr können, als in irgendeinem Gesetz oder irgendeiner Vorschrift steht? [notwendigkeit AEDs] Geschrieben von Michael Roleff Wo nimmst du das rein rechtlich her ? Auch hier: Ich finde, das ist ein "Soll". Ich bin nicht die BG. Aber ich bin einer von denen, die andere davon überzeugen, sich einen AED inkl. der passenden Ausbildung anzuschaffen. | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 595919 | |||
Datum | 10.12.2009 15:02 | 4961 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDie besagten Dienstvorschriften begründeten sich ja auch in einem völlig anderen Einsatzszenario als es heute für Fw (incl. KatS) zu erwarten ist. Da möchte ich Dir ein wenig widersprechen. Einerseits ist es glücklicherweise nicht zu erwarten, dass der Zivilschutzfall eintritt, andererseits würde ich als einen der wahrscheinlichsten Einsatzanlässe immer noch einen terroristischen Anschlag annehmen. Und gerade hier wäre es m.M.n. angebracht, mehr Hilfskräfte im medizinischen Bereich als im technischen Bereich zur Verfügung zu haben. Nicht, weil ich meine Arbeit in einer Hilfsorganisation für wichtiger als die der Feuerwehr halte, sondern deshalb, weil ich denke, dass man in solchen Fällen über jede Hilfe im medizinischen Bereich froh ist. Schließlich halte ich entsprechend ausgebildete Helfer aus allen Fachdiensten für ebenso befähigt wie unsere Helfer, den leichter Verletzten zu helfen. Geschrieben von Henning Koch Selbst im brennenden Brandenburger Wald oder im überfluteten Oderbruch würde ich ein schnelleres Eintreffen von besserem RD erwarten, als es für die zerbombte Innenstadt im Ruhrgebiet geplant war. HEIKAT ist sicher auch bei euch angesprochen worden, oder? Wenn man sich Anschläge in Israel ansieht, bei denen man gezielt erst zivile Opfer schafft, um dann im Zweitschlag auch die Hilfskräfte anzugreifen, wäre ich über einen zusätzlichen "Joker" in Form von weiteren Sanitätern, die ich einsetzen kann, froh. Ausserdem weiß ich gerade in Hinblick auf MANV oder Großschadens-/Katastrophenlagen mit einer Vielzahl von Verletzten nicht unbedingt, ob man sich in dieser Situation ebenfalls auf unseren - durchaus gut ausgebauten und aufgestellten - RD so verlassen kann, wie man es im Normalfall machen kann. Geschrieben von Henning Koch Dementsprechend würde ich als Groblernziel auch etwas formulieren wie "den Patienten halbwegs fachgerecht aus dem Gefahrenbereich transportieren und bis zum Eintreffen des RD am Leben erhalten". Langzeit-Versorgung und pflegerische Anteile sind da IMNSHO überflüssig. Bis auf das "halbwegs" gebe ich Dir Recht... schließlich sind wir Fachleute, egal ob wir rote, blaue oder weiße und gelbe Autos fahren... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595920 | |||
Datum | 10.12.2009 15:02 | 5098 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas SchneiderWie ich mit Patienten umgehe, das lerne ich eben nur am Patienten - und im RD lerne ich das dann unter Anleitung eines erfahrenen RA/RS. Erfahrung kann manchmal auch suboptimal sein. *ironie* "KV-Karte ist das wichtigste" Daher sollte das schon ein Praxisanleiter / LRA zur Verfügung stehen. Geschrieben von Andreas Schneider Zusatzmaterial kann beispielsweise in so Dingen wie Blutzuckermeßgerät bestehen Was nützt einem SanH der BZ ? Der darf niemals eine G40 o.Ä anhängen! Geschrieben von Andreas Schneider Um sich entsprechend abzusichern und um zu wissen, was der ÄLRD für Sanitätshelfer (egal ob HiOrg oder FW) als angemessen erachtet, sollte eine entsprechende Zusatzausrüstung im Koffer mit diesem abgesprochen werden. Nochmals, die Maßnahmen laufen nicht unter der "Hoheit " des RD, welche rechtliche Kompetenz hat der ÄRLRD ? Welche Ausrüstung benötigt ein SanH ? Mit welchem kann RD-Personal außerhalb des RD sinnvol arbeiten? "Werksarzt" der FW ist der FW-Arzt ? Geschrieben von Andreas Schneider Ab 2011 ist es für alle Organisationen, welche Ersthelfer ausbilden, auf Wunsch der Berufsgenossenschaften ein Muss, die Benutzung des AED im Erste Hilfe-Kurs zu zeigen. Eben, ab 2011, bisher sieht das ja noch ganz anders aus ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595923 | |||
Datum | 10.12.2009 15:06 | 4921 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWieso muss es dafür eine gesetzes Vorschrift geben? Wir sind Deutschland ? Weil es nur dann auch ohne Einsicht in der Masse umgesetzt würde ? Geschrieben von Manuel Schmidt Man darf als Feuerwehr doch durchaus mehr können, als in irgendeinem Gesetz oder irgendeiner Vorschrift steht? Standartfrage des Geldgebers: Wo steht das, das wir das müssen ? Haben wir kein Geld für.... Wie gesagt, inhaltlich sind wir da durchaus einer Meinung. Geschrieben von Manuel Schmidt Aber ich bin einer von denen, die andere davon überzeugen, sich einen AED inkl. der passenden Ausbildung anzuschaffen. Wir haben bei uns im Betrieb schon seit einigen Jahren AEDs ,-)))) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595925 | |||
Datum | 10.12.2009 15:11 | 4962 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Schneiderandererseits würde ich als einen der wahrscheinlichsten Einsatzanlässe immer noch einen terroristischen Anschlag annehmen Wer zum teufel sollte das bei euch im Dorf machen ? Da sind die Großstädte eindeutig höher gefährdet. Und ja, selbst dafür gibt es dort schon Vorplanungen........ Geschrieben von Andreas Schneider Ausserdem weiß ich gerade in Hinblick auf MANV oder Großschadens-/Katastrophenlagen mit einer Vielzahl von Verletzten nicht unbedingt, ob man sich in dieser Situation ebenfalls auf unseren - durchaus gut ausgebauten und aufgestellten - RD so verlassen kann, wie man es im Normalfall machen kann. Aus einem MANV-Plan der mir vorliegt (nein nicht Köln) wir können für unseren Bereich ausschließen, das wir die SK 4 (blau) einsetzten/benötigen! Selbst Köln kennt die SK4 und hier laufen reichlich RTW zu Spitzenzeiten....... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595927 | |||
Datum | 10.12.2009 15:12 | 4886 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffStandartfrage des Geldgebers: Erstaunlich viele können mit Sachargumenten überzeugt werden: - Eine von sehr wenigen Empfehlungen bei der Wiederbelebung dere Nutzen gesichert ist - Zeitfaktor-Rechnung. Man sagt mittlerweile ja: Eine Minute ei Flimmern ohne Defi: -10%, -20% für die Entlassung mit mäßigem oder ohne neurologische Einschränkungen - Auch ne Rechnung der Kosten für den AED inkl. Folgekosten und Vergleich zu anderem (so teuer ist ein AED nicht) Man beißt eigentlich nur bei denen auf Granit die grundsätzlich gegen EH sind. "Brauchen wir nicht", "läßtiges Übel, wenn wir nicht müssten würden wir gar nicht". Abe das ist wie ich finde die Minderheit. | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 595929 | |||
Datum | 10.12.2009 15:17 | 4971 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWas nützt einem SanH der BZ ? Wenn ich eine bewusstlose Person vor mir habe, interessiert mich prinzipiell der BZ. Hier kann ich dann schon mal dem RD vorgreifen und die Infusion richten - sofern man diese dabei hat. Und wenn ich nichts vorbereiten kann, hab ich wenigstens schon einmal erste Werte erhoben, mit denen ich meine Verdachtsdiagnose stellen kann. Außerdem könnte man ja auch über besser ausgebildetes Personal verfügen, dass dann im Rahmen der "Notkompetenz" diese Maßnahme vornehmen kann. Wenn ich mir die Frage stelle "Was nützt mir der BZ", kann ich mich auch fragen, ob ich überhaupt dann auch den Puls oder den Blutdruck oder auch die SpO2 messen möchte; als SanH habe ich - bis auf eventuell vorhandenen Sauerstoff - keine Möglichkeit, diese Werte zu beeinflussen. Geschrieben von Michael Roleff Nochmals, die Maßnahmen laufen nicht unter der "Hoheit " des RD, Immerhin hat er die Leitung des Rettungsdienstes, dementsprechend auch die Fachkenntnis und die Erfahrung in Sachen Notfallmedizin und kann, wenn er auch nicht die "Hoheit" über die Tätigkeit des FW-San hat, als "FB (Arzt)" dienen. Schließlich müssen wir ja nicht immer wieder das Rad neu erfinden. Und auf den Fallstrick "Verbot von invasiven Maßnahmen wie BZ-Messung" bin ich nicht von ungefähr gekommen - diese Maßnahme seitens eines ÄLRD für Angehörige von Hilfsorganisationen (also auch nicht des Rettungsdienstes) gab es bereits. Geschrieben von Michael Roleff Welche Ausrüstung benötigt ein SanH ? Eben das kommt darauf an, was der jeweilige Helfer kann und darf. Alles das, was in einem vernünftig ausgestattetem Sanitätskoffer/-rucksack dabei ist, dürfte auch von RD-Personal entsprechend eingesetzt werden können (Absaugung, BZ-Messung, RR-Messung, Schienungsmaterial, O2). Geschrieben von Michael Roleff Eben, ab 2011, bisher sieht das ja noch ganz anders aus ,-) Die Malteser unterrichten jetzt schon flächendeckend in ihren EH-Lehrgängen die Anwendung des AED, in unserem KV wird es ebenso gemacht. Warum sollte ich ein potentiell lebensrettendes Gerät nicht auch jetzt schon in meinen Unterricht einbauen? Und außerdem: Hier wird so oft von zukunftsweisenden Planungen und Konzepten gesprochen, da sollte man sich über einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr keine Gedanken machen - noch dazu, wo sich bei uns im Kreis durchaus schon viele Feuerwehren eines AED erfreuen können und wo auch immer mehr in EH-Kursen die Frage nach diesen Geräten gestellt wird... | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 595930 | |||
Datum | 10.12.2009 15:21 | 4988 x gelesen | |||
Auch wenn ich als bekennender Provinzler in einem Dorf mit knapp 6.000 Einwohnern lebe, so habe ich doch in unmittelbarer Umgebung neben dem AKW Biblis (Luftlinie ca. 5 km) auch noch größere Städte wie Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Darmstadt in einem Radius von ca. 60km um meinen Wohnort. Erweitern wir den Radius auf etwa 100km, fallen sogar Städte wie Ffm, Mainz, Wiesbaden, Offenbach, Aschaffenburg, Karlsruhe und Kaiserslautern hinein. Da ich mich für die Mitarbeit in der MTF gemeldet habe, sind das für mich - als "Dörfler" - durchaus realistische Einsatzgebiete. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595934 | |||
Datum | 10.12.2009 15:43 | 4989 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas SchneiderGeschrieben von Michael Roleff"Was nützt einem SanH der BZ ? Welche konkreten maßnahme macht der SanH jetzt, die er ohne den Wert nicht gemacht hätte ? Und wo werden die BZ Geräte regelmäßig außerhalb des RD MPG-konform behandelt ? Geschrieben von Andreas Schneider hab ich wenigstens schon einmal erste Werte erhoben, mit denen ich meine Verdachtsdiagnose stellen kann. Welche anderen Maßnahmen erfolgen daraus ? Keine SSL kommt in beiden Fällen als Maßnahme. Geschrieben von Andreas Schneider Außerdem könnte man ja auch über besser ausgebildetes Personal verfügen, dass dann im Rahmen der "Notkompetenz" diese Maßnahme vornehmen kann. Woher wusste ich das die NK kommt ? Nur dumm, das die immer nur ein Rechtsbehelf ist........ Geschrieben von Andreas Schneider Eben das kommt darauf an, was der jeweilige Helfer kann und darf. Wenn wir von einem SanH reden, ist da nichts mit Infusion verabreichen! Wenn wir mehr Kompetenz haben ist das etwas anders. Geschrieben von Andreas Schneider Warum sollte ich ein potentiell lebensrettendes Gerät nicht auch jetzt schon in meinen Unterricht einbauen? Alte Aussage der BG, darff nicht in der BG finanzierten Ausbildung erfolgen ,-)) AED Köln mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 595950 | |||
Datum | 10.12.2009 18:51 | 4756 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Michael Roleff Welche konkreten maßnahme macht der SanH jetzt, die er ohne den Wert nicht gemacht hätte ? Wo steht denn geschrieben, dass es in der FW nicht auch mal einen RS/RA gibt. Dieser kann/darf ja dann ganz andere Maßnahmen treffen. Bzw freut sich der eintreffende RD vielleicht auch, wenn du denen einen Verlauf der verschiedenen Werte vorweisen kannst. ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 595960 | |||
Datum | 10.12.2009 19:41 | 4794 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWas nützt einem SanH der BZ ? Insbesondere kann der SanH bei einem normalen BZ weiter nach der eigentlichen Ursache der Bewußtseinsstörung suchen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596017 | |||
Datum | 11.12.2009 07:02 | 4773 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas SchneiderDa ich mich für die Mitarbeit in der MTF gemeldet habe, Für welche Funktion ? Geschrieben von Andreas Schneider sind das für mich - als "Dörfler" - durchaus realistische Einsatzgebiete. Und für jemanden der in der Großstadt lebt bereits Erfahrung (Vgl. Keupstraße) Oder zuletzt die Durchsuchung der kölner Messe "Anuga". mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 596172 | |||
Datum | 11.12.2009 20:29 | 4808 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Andreas Schneider b dies in der heutigen Zeit (Stichwort Tagesalarmstärke) aufrechterhalten werden kann, wage ich zu bezweifeln. Sicher ist es eine gute Sache, Kräfte zur Eigensicherung bereit zu halten - aber kann man wirklich heute pro Gruppe sich einen Sanitäter (ev. Melder als Sanitäter?) "leisten", wenn man sowieso meistens erst einmal in Staffelstärke rausfährt? Nur weil ich einen Medic ausbilde und mitnehme heißt das nicht das der auch, solange sich keiner was tut, nur doof in der Gegend rumsteht und wartet bis was passiert. Deshalb bilde ich auch mehrere Leute aus, was die Chance erhöht das jemand da und greifbar ist. Geschrieben von Andreas Schneider Wie ihr (als FA(SB)) nun planen müsst, um mindestens einen "Sanitätshelfer" immer mit in den Einsatz nehmen zu können, weiß ich leider nicht. Ich werd mich an einer Aussage der UKS halten die was von 15-30 % des Personals erzählte. Sind zwar Zahlen für betriebliche Ersthelfer wird aber nicht schaden. Geschrieben von Andreas Schneider Der zukünftig angedachte 48h-Sanitätskurs Hat von dem jemand einen Lehrnzielkatalog? Geschrieben von Andreas Schneider Aus meiner Sicht heraus würde ich eine Ausrüstung nach DIN 13155 (Sanitätskoffer) mit ein wenig Zusatzmaterial Zusatzmaterial unter Berücksichtigung der maximalen Ausbildung (wenn RS / RA dann darf es gerne auch mal eine Infusion sein) in einer der allgemeinen Lage angepassten Transporthilfe (und das sind definitiv nicht die sperrigen Holzkisten). Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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