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ThemaKritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern43 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern595521
Datum08.12.2009 13:0411210 x gelesen
Hallo zusammen!

Der Oberste Rechnungshof in Bayern hat in seinem heute veröffentlichen Jahresbericht deutliche Worte zum Stand der Einführung der ILS in Bayern gefunden.
Im Kern werden der nicht eingehaltene Zeitplan, die Verdopplung der Kosten bei Nichtnutzung kostengünstigerer Beschaffungsmöglichkeiten wie Rahmenverträge, die teilweise noch ungeklärte Kostenverteilung, fehlendes Qualitätsmanagement und unzureichende Schulung des Personals angesprochen.

Näheres findet sich hier unter Punkt 17 auf Seite 62.

Gruß aus Bayern!

Uli Brüger


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AutorMori8tz 8S., Parsberg / Bayern596024
Datum11.12.2009 08:258208 x gelesen
Hallo,

passend dazu sollen die Feuerwehren des Landkreises Neumarkt Mitte Januar, 2 1/2 Jahre nach dem die ILS Regensburg in Betrieb ist, endlich aufgeschalten werden. Nachdem die Termine immer wieder verschoben wurden. Bin ja mal gespannt ob dieser Termin nicht wieder verschoben wird.

Moritz


www.feuerwehr-parsberg.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern596122
Datum11.12.2009 17:358002 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Moritz Staudigl2 1/2 Jahre nach dem die ILS Regensburg in Betrieb ist
woanders dauert es noch länger. Bei uns steht noch nicht mal ein Betreiber fest. Sind zwar der letzte Lkr. in By., aber trotzdem unbefriedigend.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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AutorDiet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern596144
Datum11.12.2009 18:187836 x gelesen
Hallo!
Stellt sich die Frage ob es immer in der Schuld der ILS Betreiber liegt, wenn sich Termine verschieben. Aus meiner persönlichen Sicht, können die Ursachen vielschichtig sein. Kann die Technik sein (bei Euch sicher nicht), wie gut sind die Stammdaten, müssen diese überarbeitet oder angepasst werden ...

Nicht alles wie es nach Außen ausschaut, ist der wirkliche Grund ...


Dies ist meine eigene, ganz private Meinung.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern596223
Datum12.12.2009 10:317848 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Dietmar WillertStellt sich die Frage ob es immer in der Schuld der ILS Betreiber liegt, wenn sich Termine verschieben. Aus meiner persönlichen Sicht, können die Ursachen vielschichtig sein. Kann die Technik sein (bei Euch sicher nicht), wie gut sind die Stammdaten, müssen diese überarbeitet oder angepasst werden ...

Selbst kurzfristige Verschiebungen passiere manchmal auch wenn man es nicht begreifen kann bei einer solchen Vorlaufzeit: ILS Allgäu

Irgendwie hab ich bei solchen kurzfristigen Problemen immer Bauchschmerzen.


Gruß
CS





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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern596226
Datum12.12.2009 11:077819 x gelesen
Servus,

das ist ja wirklich nur eine kleine Verschiebung....

Start für "unsere" ILS war für den September 2009 geplant.... (Übrigens zusammen mit dem Digifunk)
Immerhin wurde der Betreiber schon 2006 festgelegt.
Inzwischen ist Betrieb ab Mai 2011 geplant.
Da sich aber im Moment die Stadt Schweinfurt mit dem Landkreis einen heftigen und öffentlichen Schlagabtausch über die Zeitungen liefert, ist selbt der Mai 2011 fraglich.....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW596246
Datum12.12.2009 13:047879 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterDa sich aber im Moment die Stadt Schweinfurt mit dem Landkreis einen heftigen und öffentlichen Schlagabtausch über die Zeitungen liefert, ist selbt der Mai 2011 fraglich.....

Klasse...

Was glaubt Ihr eigentlich, was los ist, wenn der Digitalfunk auf die Leitstellen aufgeschaltet wird - und man mal über die Kosten der Anbindung redet? Und darüber wer wofür dann ausgestattet und berechtigt wird?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern596248
Datum12.12.2009 13:157679 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas glaubt Ihr eigentlich, was los ist, wenn der Digitalfunk auf die Leitstellen aufgeschaltet wird - und man mal über die Kosten der Anbindung redet? Und darüber wer wofür dann ausgestattet und berechtigt wird?


Wem sagst du das?
Im Moment streitet die Stadt Schweinfurt mit dem Zweckverband, ob die Erfassung der Stammdaten im Angebot des zukünftigen Betreibers enthalten war oder nicht.
Man spricht hier von ca. 277000 Euro.
Streit um Leitstelle

Leitstelle wird teurer

Leitstelle unverzichtbar


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern596249
Datum12.12.2009 13:347739 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Schlotterdas ist ja wirklich nur eine kleine Verschiebung....

Das ist richtig, ist aber 7 Tage davor umso ärgerlicher weil auch bei den Wehren draußen ein wenig Arbeit erforderlich, vor allem Kommunikation über Veränderungen. Das die neue ILS gleich mal einen Ruf weg hat brauch ich nicht zu sagen.


Geschrieben von Thorsten SchlotterStart für "unsere" ILS war für den September 2009 geplant.... (Übrigens zusammen mit dem Digifunk)
Immerhin wurde der Betreiber schon 2006 festgelegt.
Inzwischen ist Betrieb ab Mai 2011 geplant.


Ja gut so ähnlich isses bei uns auch wenn man den Gesamtplan sieht und die Versprechungen die damit einher gehen.

Ich freu mich aber definitiv auf die neue ILS, gewisse Dinge können nur besser werden.


Grüßle
Christian





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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern596251
Datum12.12.2009 13:387553 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIch freu mich aber definitiv auf die neue ILS, gewisse Dinge können nur besser werden.

Dito
Das ist bei uns im Norden wohl nicht anders, als bei euch im Süden.....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596281
Datum12.12.2009 18:347729 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIch freu mich aber definitiv auf die neue ILS, gewisse Dinge können nur besser werden.

Hallo,

bei getrennten Leitstellen für FW und RD kann es durch eine ILS nur besser werden. Das zeigt seit Jahrzehnten die in Deutschland übliche Praxis. Natürlich wird es immer Anfangsprobleme geben, das ist bei so komplexen Abläufen aber auch nicht verwunderlich.

Allerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich.

Integrierte Leitstellen gehören in die Verantwortung der öffentlichen Hand und zusätzlich muss eine festgelegte Kontrolle der Qualitäts- und Leistungsdaten durch eine unabhängige, übergeordnete Stelle erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen596285
Datum12.12.2009 18:567477 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferAllerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich.

Integrierte Leitstellen gehören in die Verantwortung der öffentlichen Hand und zusätzlich muss eine festgelegte Kontrolle der Qualitäts- und Leistungsdaten durch eine unabhängige, übergeordnete Stelle erfolgen


Das unterschreibe ich nach guten 25 Jahren als Nutzer einer ILS gerne...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz596300
Datum12.12.2009 21:417599 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferAllerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich.

Wir sprachen ja schon darüber, dass es in Baden-Würtemberg und besonders in Stuttgart ganz besonders schlimm ist.

Da gibt es doch landauf landab ganz andere sachen die ein "privater Verein", bzw. eine "private Firma".
Das es auch mit einem "privaten Verein" klappt, sieht man woanders ja durchaus.

Von daher habe ich prinzipiell erstmal nichts gegen den Betrieb einer Leidstelle durhc eine gGmbH o.ä. deren Gesellschafter auch eine der gängigen Hilfsorganisatinen sein kann.
Eine Vorraussetzung _muss_ aber vorhanden sein:
Es muss klar sein, dass die "Betreibergesellschaft" die Leitstelle "im Auftrag" des eigentlichen hoheitsträgers durchführt und dieser _muss_ sich für den Fall, dass es nicht läuft vertraglich ein Durchgriffsrecht sichern und natürlich auch entsprechende Kontrollmöglichkeiten, damit er es überhaupt mitbekommt wenn etwas schief läuft.

Denn nur, weil es die letzten Jahre gut gelaufen hat und jetzt gut läuft [Ohne Zweifel bei euch nicht der Fall und wohl leider auch nicht zu erwarten] heißt das ja nicht, dass es übermorgen immer noch so ist :-)


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern596306
Datum12.12.2009 22:397599 x gelesen
Geschrieben von ---GerhardPfeiffer---
Allerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich.


Dabei muss man aberberücksichtigen, dass es sich beim "BRK" im Gegensatz zum "DRK" um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht um einen privaten Verein handelt.

Eine KÖdöR unterliegt der Landesaufsicht -Punkt

Grüße aus Bayern.

Bernadette


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596312
Datum13.12.2009 00:477744 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWir sprachen ja schon darüber, dass es in Baden-Würtemberg und besonders in Stuttgart ganz besonders schlimm ist.

Hallo,

in Baden-Württemberg ist man nach meiner Ansicht zwischenzeitlich zumindest ansatzweise auf einem guten Weg.

Geschrieben von Manuel SchmidtDa gibt es doch landauf landab ganz andere sachen die ein "privater Verein", bzw. eine "private Firma".
Das es auch mit einem "privaten Verein" klappt, sieht man woanders ja durchaus.
Von daher habe ich prinzipiell erstmal nichts gegen den Betrieb einer Leidstelle durhc eine gGmbH o.ä. deren Gesellschafter auch eine der gängigen Hilfsorganisatinen sein kann.


Leider klappt es nicht landauf landab! Denn wenn in der Mehrzahl der Rettungsdienstbereiche die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden/wurden wird aufgezeigt, dass die Träger und die Aufsicht (teilweise ganz bewusst und gezielt) versagt haben.

Geschrieben von Manuel SchmidtEs muss klar sein, dass die "Betreibergesellschaft" die Leitstelle "im Auftrag" des eigentlichen hoheitsträgers durchführt und dieser _muss_ sich für den Fall, dass es nicht läuft vertraglich ein Durchgriffsrecht sichern und natürlich auch entsprechende Kontrollmöglichkeiten, damit er es überhaupt mitbekommt wenn etwas schief läuft.

Wenn man dieses Wunschdenken praktiziert hätte, wäre es nicht zu den aufgedeckten Gesetzesverstößen gekommen.

Geschrieben von Manuel SchmidtDenn nur, weil es die letzten Jahre gut gelaufen hat und jetzt gut läuft [Ohne Zweifel bei euch nicht der Fall und wohl leider auch nicht zu erwarten] heißt das ja nicht, dass es übermorgen immer noch so ist :-)

Gerade deshalb muss verhindert werden, dass dieser wichtige Teil der Daseinsfür- und Vorsorge nach Gutsherrenart verwaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596313
Datum13.12.2009 00:597483 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlDabei muss man aberberücksichtigen, dass es sich beim "BRK" im Gegensatz zum "DRK" um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht um einen privaten Verein handelt.
Eine KÖdöR unterliegt der Landesaufsicht -Punkt


Hallo,

die Sonderstellung des BRK ist mir schon bekannt, allerdings konnte man feststellen, dass es keine Unterschiede zu den anderen, aufgedeckten Missständen gab.

Tatsache ist, dass bezüglich der gesetzlich festgelegten Hilfsfrist und den Vorgaben zum Notruf gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Weiterhin ist es ein großer Unterschied, ob man die Trägerschaft als BRK (Körperschaft des öffentlichen Rechts) oder in der Rechtsform als GmbH oder gGmbH übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz596315
Datum13.12.2009 01:547498 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferDenn wenn in der Mehrzahl der Rettungsdienstbereiche die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden/wurden wird aufgezeigt, dass die Träger und die Aufsicht (teilweise ganz bewusst und gezielt) versagt haben.

Wenn Träger und Aufsicht, teilweise ganz bewußt und gezielt, versagen ist es egal, ob ein "privater Verein" im Autrag des Trägers oder der Träger selbst Mist baut.

Geschrieben von Gerhard PfeifferGerade deshalb muss verhindert werden, dass dieser wichtige Teil der Daseinsfür- und Vorsorge nach Gutsherrenart verwaltet wird.

Nunja, die Leidstelle mit der ich großgeworden bin betreibt das eine Rettungsdienst gGmbH dessen Gesellschafter mehrere Gliederungen des DRK sind.
Bislang funktioniert es.
Aber s.o.: Dass es jetzt funktioniert heißt ja nicht, dass es immer so funktioniert.
Mit entsprechenden Kontrollmöglichkeiten ist es IMO egal, ob der Rettungsdienstverantwortliche (etwa "Der Landrat") die Leitstelle selbst betreibt oder von seinen Angestellen oder von sonst jemandem betreiben läßt.

Wo ich offensiv dagegen bin ist es jedoch, wenn die eigentlich verantwortliche Behörde im Bedarfsfall keinen Durchgriff hat, sondern sich diesen erst durch länger dauernde (Gerichts-)Verfahren verschaffen muss.
Mir ist bekannt dass es sowas auch gab und sowas leider auch noch gibt (dabei hätte man es mit dem neuen Gesetz ändern können). Damit bin ich nicht glücklich, auch wenn es momentan keinen Anhalt gibt, dass die Notwendigkeit eines solchen "Kontrollzugriffes" mal besteht....


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen596332
Datum13.12.2009 11:327421 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferGerade deshalb muss verhindert werden, dass dieser wichtige Teil der Daseinsfür- und Vorsorge nach Gutsherrenart verwaltet wird.


Das gilt natürlich auch für Leitstellen der BF insbesonder dort wo die BF am RD teilnimmt.

Was in diesem ganzen thread nicht berücksichtigt wird sind die synergien die es zwischen Kassenärztlichem Notdienst und Rettungsdienst geben könnte und früher z.T. auch gegeben hat.

Gruß
Ingo


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen596334
Datum13.12.2009 11:437365 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferWenn man dieses Wunschdenken praktiziert hätte, wäre es nicht zu den aufgedeckten Gesetzesverstößen gekommen.

Leider wird bei allem Wegdelegieren, Outsourcen und Verschlanken meist auch die Kontrollinstanz atomisiert, so daß gar keine Kompetenz zur Überwachung mehr besteht...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596336
Datum13.12.2009 12:067433 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtdie Leidstelle mit der ich großgeworden bin betreibt das eine Rettungsdienst gGmbH

Wobei eine Leitstelle nur die Fahrzeuge einsetzten kann die vorhanden/besetzt sind.
Wenn die fehlen greift man ggfs. noch auf Nachbarbereiche zurück
und dann ist ende Gelände mit den Möglichkeiten der LTS.
Die Vorhaltung der RM wird vom Aufgabenträger (HVB) gemäß RD-Bedarfsplan vorgegeben ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596367
Datum13.12.2009 16:347448 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtNunja, die Leidstelle mit der ich großgeworden bin betreibt das eine Rettungsdienst gGmbH dessen Gesellschafter mehrere Gliederungen des DRK sind.
Bislang funktioniert es.
Aber s.o.: Dass es jetzt funktioniert heißt ja nicht, dass es immer so funktioniert.


Hallo,

so ist es, denn wenn der Betreiber als gGmbH pleite ist, keine Lust mehr hat in diesem Bereich tätig zu sein oder durch tarifparteiliche Auseinandersetzungen den Betrieb einstellt, muss als Rückfallebene die Kommune/Landkreis eingreifen. Nur mit was?

Geschrieben von Manuel SchmidtMit entsprechenden Kontrollmöglichkeiten ist es IMO egal, ob der Rettungsdienstverantwortliche (etwa "Der Landrat") die Leitstelle selbst betreibt oder von seinen Angestellen oder von sonst jemandem betreiben läßt.

S.o. da gibt es kleine aber feine Unterschiede.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596370
Datum13.12.2009 16:417431 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Gerade deshalb muss verhindert werden, dass dieser wichtige Teil der Daseinsfür- und Vorsorge nach Gutsherrenart verwaltet wird.

Geschrieben von Ingo zum FeldeDas gilt natürlich auch für Leitstellen der BF insbesonder dort wo die BF am RD teilnimmt.

Hallo,

natürlich! Es kann solchen Betreibern nur geraten werden selbst für eine unabhängige Kontrollfunktion zu sorgen, oder da wo es so etwas nicht gibt, dies von den anderen RD-Beteiligten eingefordert wird.

Geschrieben von Ingo zum FeldeWas in diesem ganzen thread nicht berücksichtigt wird sind die synergien die es zwischen Kassenärztlichem Notdienst und Rettungsdienst geben könnte und früher z.T. auch gegeben hat.

Das kann als kostenpflichtige Leistung jederzeit mit abgewickelt werden. Dort wo man jedoch meint, dass diese Leistung kostenlos oder nicht kostendeckend durchzuführen sei, kann man nur auf die Taxizentrale oder Eigenorganisation verweisen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596371
Datum13.12.2009 16:417343 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferden Betrieb einstellt, muss als Rückfallebene die Kommune/Landkreis eingreifen. Nur mit was?

Womit machst Du einen Wirkbetrieb wenn z.B. Pandemiebedingt die MA ausfallen ?
Und Streiks in Leitstellen mit Notrufannahme gab es in der BRD wie viele ? Beispiele ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596372
Datum13.12.2009 16:457452 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWobei eine Leitstelle nur die Fahrzeuge einsetzten kann die vorhanden/besetzt sind.
Wenn die fehlen greift man ggfs. noch auf Nachbarbereiche zurück
und dann ist ende Gelände mit den Möglichkeiten der LTS.
Die Vorhaltung der RM wird vom Aufgabenträger (HVB) gemäß RD-Bedarfsplan vorgegeben ?


Hallo,

gerade das ist ja ein Knackpunkt! Nur durch die korrekte Auswertung der Daten der ILS (Hilfsfrist) kann man feststellen ob der RD-Bedarfsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen596373
Datum13.12.2009 16:517339 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferEigenorganisation

Ja so etwas haben wir. Ich würde mir jedoch wünschen, dass wir einen sinnvoll ausgebildeten "Telefonisten" an dieser Eintrittstelle in unser medizinisches Versorgungssystem haben.
Sinnvoll ausgebildet meint hier insbesondere die Klärung wie dringendein Hilfeersuchen wirklich ist.

Gruß
Ingo


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596375
Datum13.12.2009 16:547325 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWomit machst Du einen Wirkbetrieb wenn z.B. Pandemiebedingt die MA ausfallen ?

Hallo,

wie das gelöst wird ist mir nicht bekannt, genauso wenig wie es abläuft, wenn die ILS in die Luft gesprengt wird.

Geschrieben von Michael RoleffUnd Streiks in Leitstellen mit Notrufannahme gab es in der BRD wie viele ? Beispiele ?

Bei der bisherigen Struktur und Übermacht der DGB-Gewerkschaften und des Beamtenbundes gab es da früher auch keine Probleme und gegebenenfalls Sondervereinbarungen zwischen AG und AN.

Seit jedoch kleine Einzelgruppierungen gezeigt haben, dass sie durchaus bereit sind richtig Druck zu machen, halte ich Beamte in Schlüsselpostionen wie einer ILS für unumgänglich!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596376
Datum13.12.2009 16:597263 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeJa so etwas haben wir. Ich würde mir jedoch wünschen, dass wir einen sinnvoll ausgebildeten "Telefonisten" an dieser Eintrittstelle in unser medizinisches Versorgungssystem haben.
Sinnvoll ausgebildet meint hier insbesondere die Klärung wie dringendein Hilfeersuchen wirklich ist.


Hallo,

das ist auch meine Meinung und deshalb wäre es schon wünschenswert, wenn diese Anrufe bei einer ILS auflaufen und von Fachpersonal ausgewertet werden. Wenn jedoch die den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst organisierende Ärzteschaft (bzw. KV) meint, dass Hausfrauen oder Taxizentralen billiger und daher zu bevorzugen sind ........

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW596379
Datum13.12.2009 17:057282 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferSeit jedoch kleine Einzelgruppierungen gezeigt haben, dass sie durchaus bereit sind richtig Druck zu machen, halte ich Beamte in Schlüsselpostionen wie einer ILS für unumgänglich!

Was soll das bringen, wenn denen spätestens die europäische Rechtsprechung auch ein Streikrecht zubilligt?

Gruß,
Henning


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596381
Datum13.12.2009 17:117196 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWas soll das bringen, wenn denen spätestens die europäische Rechtsprechung auch ein Streikrecht zubilligt?

Hallo,

von derlei Planungen ist mir nichts bekannt, auch nicht über ein laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof. Bislang habe ich die Information, dass Grundzüge des Beamtenrechts durchaus der rechtmäßigen, nationalen Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten entspricht.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596382
Datum13.12.2009 17:177368 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwie das gelöst wird ist mir nicht bekannt,

Vermutlich werden auch die Beamten krank und fallen aus ?

Geschrieben von Gerhard Pfeiffergenauso wenig wie es abläuft, wenn die ILS in die Luft gesprengt wird.

Beispiele dafür ?
Selbst in Israel bisher nicht passiert.......

Geschrieben von Gerhard PfeifferSeit jedoch kleine Einzelgruppierungen gezeigt haben, dass sie durchaus bereit sind richtig Druck zu machen, halte ich Beamte in Schlüsselpostionen wie einer ILS für unumgänglich!

Warum ?
Welche nicht von Beamten betriebene LTS die Notrufe annimmt ist je bestreikt worden ?
Im Umkehrschluss müsstest Du alle Funktionen in der npol Gefahrenabwehr mit Beamten besetzen, sonst klappt das auch nicht ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596383
Datum13.12.2009 17:197281 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferNur durch die korrekte Auswertung der Daten der ILS (Hilfsfrist) kann man feststellen ob der RD-Bedarfsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Das kann jeder beliebige IT-ler dir aus dem ELR auslesen,
egal wer die ILS betreibt......


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596384
Datum13.12.2009 17:237244 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWelche nicht von Beamten betriebene LTS die Notrufe annimmt ist je bestreikt worden ?
Im Umkehrschluss müsstest Du alle Funktionen in der npol Gefahrenabwehr mit Beamten besetzen, sonst klappt das auch nicht ,-)


Hallo,

ja! Ich sehe im Betrieb einer ILS zweifelsfrei eine hoheitliche Aufgabe und eine Schlüsselposition die mit Beamten zu besetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596385
Datum13.12.2009 17:287305 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDas kann jeder beliebige IT-ler dir aus dem ELR auslesen,
egal wer die ILS betreibt......


Hallo,

wie die gängige Praxis, z.B. in Baden-Württemberg belegt hat, war dies nachweislich nicht der Fall! .... und dort wo paritätische Selbstverwaltung gesetzlich festgelegt ist, muss der IT-Techniker zuerst einmal Zugang zur ILS erhalten ...

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

PS.: Du darfst nicht von Deiner Insel der NRW-Glückseligkeit ausgehen!


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596402
Datum13.12.2009 18:087394 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwie die gängige Praxis, z.B. in Baden-Württemberg belegt hat, war dies nachweislich nicht der Fall! .... und dort wo paritätische Selbstverwaltung gesetzlich festgelegt ist, muss der IT-Techniker zuerst einmal Zugang zur ILS erhalten ...

Wenn die Dienstaufsicht nicht funktioniert liegt das nicht nur an der Instanz die überwacht werden soll,-)

Geschrieben von Gerhard PfeifferDu darfst nicht von Deiner Insel der NRW-Glückseligkeit ausgehen!

Auch in NRW haben Beamte des mD auf LTS schon den eine oder anderen Vogel abgeschossen........


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen596408
Datum13.12.2009 18:197342 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdass Hausfrauen oder Taxizentralen billiger und daher zu bevorzugen sind ........

Dann bezahle ich völlig unnötige RTW Einsätze mit meinem Krankenkassenbeitrag oder komme mit RTW/NEF zu einem Patienten bei dem die Taxizentrale zuerst den KV Dienst geschickt hat.

Gruß
Ingo


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596411
Datum13.12.2009 18:227266 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWenn die Dienstaufsicht nicht funktioniert liegt das nicht nur an der Instanz die überwacht werden soll,-)

Hallo,

richtig erkannt! Deshalb müssen für Schlüsselpositionen wie eine ILS klare gesetzliche Regelungen existieren bzw. geschafft werden und diese auf deren Umsetzung regelmäßig nach festgelegten Vorgaben kontrolliert werden.

Geschrieben von Michael RoleffAuch in NRW haben Beamte des mD auf LTS schon den eine oder anderen Vogel abgeschossen........

Mir geht es nicht um Einzelfehler, - die man übrigens nie ausschließen kann, sondern um Fehler im System!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen596414
Datum13.12.2009 18:257254 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferIch sehe im Betrieb einer ILS zweifelsfrei eine hoheitliche Aufgabe und eine Schlüsselposition die mit Beamten zu besetzen ist.


Einspruch ! Beamte braucht man für die Bereiche des Gewaltmonopols des Staates und für die Schlüsselpositionen der (höheren) Verwaltung.
Wer das anders sieht kann ja versuchen alle lebensnotwendigen Bereiche incl. Krankenhäuser, Landwirtschaft, Ver- und Endsorgung, Logistik u.s.w mit Beamten zu besetzen.

Insbesondere gibt es außer dem derzeitigem Zustand keinen Grund für die Verbeamtung von Lehrern und Feuerwehrleuten.

Gruß
Ingo


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596417
Datum13.12.2009 18:267282 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDann bezahle ich völlig unnötige RTW Einsätze mit meinem Krankenkassenbeitrag oder komme mit RTW/NEF zu einem Patienten bei dem die Taxizentrale zuerst den KV Dienst geschickt hat.

Hallo,

ich verstehe (und erlebe!!!) das Problem und die Auswirkungen schon, nur ist es bewusst und in Absprache mit den Kostenträgern so gewollt, - wie so manches .........

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596418
Datum13.12.2009 18:277142 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferDeshalb müssen für Schlüsselpositionen wie eine ILS klare gesetzliche Regelungen existieren bzw. geschafft werden und diese auf deren Umsetzung regelmäßig nach festgelegten Vorgaben kontrolliert werden.

Eben, und dabei ist es unerheblich wer Betreiber ist.
Gegenteilig könnte eine Fachaufsicht aus dem eigenen Amt da sogar eher suboptimal sein.............

Geschrieben von Gerhard PfeifferMir geht es nicht um Einzelfehler, - die man übrigens nie ausschließen kann, sondern um Fehler im System!

Auch das eine Frage der Organisation und nicht ob Beamter oder nicht am ELR sitzt.......


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596423
Datum13.12.2009 18:327307 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeEinspruch ! Beamte braucht man für die Bereiche des Gewaltmonopols des Staates und für die Schlüsselpositionen der (höheren) Verwaltung.
Wer das anders sieht kann ja versuchen alle lebensnotwendigen Bereiche incl. Krankenhäuser, Landwirtschaft, Ver- und Endsorgung, Logistik u.s.w mit Beamten zu besetzen.
Insbesondere gibt es außer dem derzeitigem Zustand keinen Grund für die Verbeamtung von Lehrern und Feuerwehrleuten.


Hallo,

da gibt es je nach politischer und gesellschaftlicher Auffassung völlig unterschiedliche Meinungen.

Meine Meinung habe ich dazu schon des öfteren geschrieben, respektiere aber als Demokrat auch andere Meinungen, da jedes System und jede Verfahrensweise völlig unterschiedliche Konsequenzen haben kann, aber dies unterschiedlich bewertet wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596431
Datum13.12.2009 18:397312 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferich verstehe (und erlebe!!!) das Problem und die Auswirkungen schon, nur ist es bewusst und in Absprache mit den Kostenträgern so gewollt, - wie so manches .........

Wobei man in einigen Regione auch den Eindruck bekommt, das der "Aua-Bauch" seit drei Tagen gerne als unklares Abdomen nachts um 3:00 für den RTW zum Einsatz wird.........

Ob das jetzt medizinisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll ist....................


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596434
Datum13.12.2009 18:427301 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffEben, und dabei ist es unerheblich wer Betreiber ist.

Hallo,

solange die Kommune/Kreis in der Pflicht zur Durchführung bei Versagen des privaten Betreibers ist eben nicht!

Geschrieben von Michael RoleffGegenteilig könnte eine Fachaufsicht aus dem eigenen Amt da sogar eher suboptimal sein.............

Nein, - ich meine keine Fachaufsicht des eigenen Amtes, sondern durch ein anderes Amt oder RP/Ministerium. Denn wenn man sich selber kontrolliert, kann man es bleiben lassen, die Auswirkungen solcher Kontrollen sind mir ja aus dem Baden-Württemberger RD bestens bekannt.

Geschrieben von Michael RoleffAuch das eine Frage der Organisation und nicht ob Beamter oder nicht am ELR sitzt.......

Bei meiner Vorstellung zur optimelne Organisation in der Darseinsfür- und Vorsorge wie einer ILS sitzt eben ein Beamter am ELR, - weil das nach meiner Meinung die beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg596438
Datum13.12.2009 18:457287 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWobei man in einigen Regione auch den Eindruck bekommt, das der "Aua-Bauch" seit drei Tagen gerne als unklares Abdomen nachts um 3:00 für den RTW zum Einsatz wird.........

Ob das jetzt medizinisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll ist....................


Hallo,

da ist vieles nicht mehr nachvollziehbar und es gibt gewaltige Unterschiede ländlicher und städtischer RD-Bereiche, wobei die Hilflosigkeit und das Anspruchdenken mit der Einwohnerzahl steigt.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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 08.12.2009 13:04 Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
 11.12.2009 08:25 Mori7tz 7S., Parsberg
 11.12.2009 17:35 Chri7sto7f S7., Vilseck
 11.12.2009 18:18 Diet7mar7 W.7, Kirchehrenbach
 12.12.2009 10:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.12.2009 11:07 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 12.12.2009 13:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.12.2009 13:15 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 12.12.2009 13:34 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.12.2009 13:38 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 12.12.2009 18:34 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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 13.12.2009 01:54 ., Westerwald
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