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Thema | neuer MTW, ohne 4m Funk? | 26 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 595269 | |||
Datum | 06.12.2009 15:16 | 12892 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage (habe keine ähnlichen Themen gefunden): ich hab meiner Nachbarfeuerwehr einen neuen MTW verkauft, Fahrzeug ist gestern geliefert wurden und soll nun durch meine Firma ausgebaut werden. Gestern beim Adventsfeuer habe ich mich mal mit dem WL unterhalten und er äußerte den Wunsch, statt dem Einbau des alten Funkgeräts lieber noch ein Paar Frontblitzer in Angriff zu nehmen, das ja irgendwann eh der Digitalfunk kommt. Die Frontblitzer waren zwar ursprünglich angedacht, wurden aber aufgrund der knappen Gemeindekasse wegrationalisiert. Meine eigentliche Frage dazu: Gibt es das Probleme, wenn man das Fahrzeug ohne Funk "betreibt", nicht das ich (+meine Firma) oder die Feuerwehr (+Gemeinde) dann Ärger bekommt usw. Komme leider erst am Mittwoch zur Leitstelle bzw. zum Landratsamt, um dort nach zufragen. Ich freue mich auf euere Posts... Grüße Franz | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 595274 | |||
Datum | 06.12.2009 15:26 | 9287 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Franz Pretzsch Gestern beim Adventsfeuer habe ich mich mal mit dem WL unterhalten und er äußerte den Wunsch, statt dem Einbau des alten Funkgeräts lieber noch ein Paar Frontblitzer in Angriff zu nehmen, das ja irgendwann eh der Digitalfunk kommt. Ich würde mich an deiner Stelle an die Ausschreibung und die schriftliche Auftragsvergabe halten. Die Wünsche des WL sind ohne Sinn und Verstand. Zumal der WL nicht dein Auftraggeber ist. Sollte er solchen Änderungswünsche haben oder fordern, dann bitte nur in schriftlicher Form mit der Bestätigung der Gemeinde. Solltest du die Wünsche trotzdem berücksichtigen, könnte die Gemeinde vermutlich den nachträglichen Einbau des Funkgerätes auf deine Kosten verlangen. Immerhin hatten sie es so bestellt. Ich an deiner Stelle würde nicht nachfragen. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 595276 | |||
Datum | 06.12.2009 15:33 | 8401 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz Pretzsch Gestern beim Adventsfeuer habe ich mich mal mit dem WL unterhalten und er äußerte den Wunsch, statt dem Einbau des alten Funkgeräts lieber noch ein Paar Frontblitzer in Angriff zu nehmen, das ja irgendwann eh der Digitalfunk kommt. ... kopfschüttelnd: wenn er jetzt kein 4m-Band Gerät in dem MTW braucht dann braucht er zukünftig auch kein Digitalfunkgerät (weil wenn er jetzt nicht damit funken braucht - warum muss er das dann in Zukunft). Wenn man jetzt da nur einen provisorischen Einbau macht (der dann aber ggf. 2- 4 Jahre halten muss ;-) ) könnte ich es ja noch verstehen ... ... es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt dass ein (nicht genormtes) Feuerwehrfahrzeug Funk haben muss - die einzige mir bekannte Erwähnung des Fahrzeugfunkgerät ist in den Einzelnormen der Feuerwehrfahrzeuge. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 595277 | |||
Datum | 06.12.2009 15:41 | 8853 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Koffler Ich würde mich an deiner Stelle an die Ausschreibung und die schriftliche Auftragsvergabe halten. Die Wünsche des WL sind ohne Sinn und Verstand. Zumal der WL nicht dein Auftraggeber ist. Sollte er solchen Änderungswünsche haben oder fordern, dann bitte nur in schriftlicher Form mit der Bestätigung der Gemeinde. ... stellt sich die Frage wer für die Gemeinde vertretungsberechtigt ist (immerhin ist der WL ggf. Ehrenbeamter der Gemeinde). Ich (ehrenamtl. quasi stv. WL) dürfte es in dem mir städtischerseits übertragenen Arbeitsbereich durchaus (und würde auch jeden, der in solchen Fragen eine Bestätigung der Stadt haben will Fragen ob er den Briefkopf "Der Magistrat ... - Feuerwehr" und eine Unterschrift "Im Auftrag" denn nicht lesen kann ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 595278 | |||
Datum | 06.12.2009 15:52 | 8501 x gelesen | |||
das steht ja auch garnicht wirklich als Frage ... in der Gemeinde ist die Hierarchie relativ flach ... es gibt einen Ehrenamtlichen Bürgermeister (den ich persönlich kenne), zwei Gemeindeangestellte und eben den Wehrleiter (arbeitet bei einer BF) ... es war immer die Rede davon, solange es im Rahmen der Kosten liegt, kann der WL entscheiden bzw. ich war angehalten, direkt mit Ihm das Fahrzeug zusammen zustellen ... meine Frage war wie schon durch Gerhard beantwortet, ob uns da nicht eine Vorschrift einen Strick daraus drehen wird ... ich habe mir selbst auch nochmal Gedanken gemacht und werde vorschlagen, ein Paar gebrauchte Blitzer aus dem Feuerwehrmarkt durch einen Sponsor zu finanzieren ... (haben wir schon mit dem TS-Auszug so gemacht, den sponsort der Bürgermeister privat seiner Wehr) | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595280 | |||
Datum | 06.12.2009 16:06 | 8232 x gelesen | |||
wer schreibt der bleibt. ohne schriftliche Auftragsänderung würde ich schon mal gar nix machen. Wichtig: alles in Kopie zum Auftraggeber (Gemeinde/Kommune). M.E. ist ein Fahrzeug ohne Funk/Kommunikation eine Totes-Fahrzeug. Wie sollte es im Einsatz geführt werden???? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595283 | |||
Datum | 06.12.2009 16:38 | 7940 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt dass ein (nicht genormtes) Feuerwehrfahrzeug Funk haben muss Mag vielleicht sein, dennoch glaube ich nicht, daß ein Land einen Zuschuß einfach so zahlt, sondern genaue Vorgaben vorhanden sind wie ein solches Fahrzeug auszusehen hat auch wenn es keine Norm dafür gibt ähnlich den Beladeplänen von Bayern eines MZFs und da steht ganz klar 4m Fug. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 595284 | |||
Datum | 06.12.2009 16:45 | 7965 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Horcher Mag vielleicht sein, dennoch glaube ich nicht, daß ein Land einen Zuschuß einfach so zahlt, sondern genaue Vorgaben vorhanden sind wie ein solches Fahrzeug auszusehen hat auch wenn es keine Norm dafür gibt ähnlich den Beladeplänen von Bayern eines MZFs und da steht ganz klar 4m Fug. Es handelt sich aber um einen MTW in Sachsen und in Sachsen sind MTW ohnehin nicht förderfähig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 595285 | |||
Datum | 06.12.2009 16:47 | 8089 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Bayer ... stellt sich die Frage wer für die Gemeinde vertretungsberechtigt ist (immerhin ist der WL ggf. Ehrenbeamter der Gemeinde). Wäre mir nicht sicher, ob in Sachsen für den Wehrleiter eine Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt. Zumindest das SächsBRKG sagt diesbzgl. nichts aus. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 595286 | |||
Datum | 06.12.2009 16:49 | 7934 x gelesen | |||
das fahrzeug wird mit Mitteln (80%) aus dem Konjunkturpaket beschafft ... zum wherleiter kann ich nix sagen | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595287 | |||
Datum | 06.12.2009 16:51 | 7856 x gelesen | |||
Hmm, dann gibts nur noch eine Hürde. Sollte der Gemeinde auffallen das du kein FUG eingebaut hast, braucht sie auch nicht zu zahlen. Die Frontblitzer die du für das FUG eingebaut hast darfst du aber auch nicht mehr ausbauen. Im ungüntünstigsten Fall bezahlst du die Frontblitzer dann aus der eigenen Tasche. | |||||
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Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 595288 | |||
Datum | 06.12.2009 17:01 | 7960 x gelesen | |||
das FUG hat ja die Feuerwehr damals vor der Vorschrottung aus dem alten Fzg. ausgebaut ... kalkuliert bzw. vereinbart ist nur der Einbau des Geräts | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595293 | |||
Datum | 06.12.2009 17:23 | 7738 x gelesen | |||
Dann versteh ich das ganze erst recht nicht mehr. | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 595299 | |||
Datum | 06.12.2009 17:52 | 7856 x gelesen | |||
Hallo Tom, Geschrieben von Tom Schneider: M.E. ist ein Fahrzeug ohne Funk/Kommunikation eine Totes-Fahrzeug. Wie sollte es im Einsatz geführt werden???? Darf ich diese Aussage als Zitat verwenden? Bei uns gibt es eine ähnliche Diskussion zur Zeit. MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 595302 | |||
Datum | 06.12.2009 18:17 | 7903 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz Pretzschich hab meiner Nachbarfeuerwehr einen neuen MTW verkauft, Fahrzeug ist gestern geliefert wurden und soll nun durch meine Firma ausgebaut werden. Hallo, als Kunde eines Autohauses wäre ich nicht begeistert wenn meine "Wünsche" in einem öffentlichen Forum vom Verkäufer ausgebreitet würden. Da vermutlich nicht dutzende MTW-Bestellungen in dem Autohaus vorliegen ist ein Rückschluss auf handelnde Personen sehr einfach möglich. Ob und wer Änderungen an einer Bestellung vornehmen darf sollte man mit dem Vertragspartner klären. Dabei ist es unerheblich ob das Teil dann Funk benötigt oder nicht, das bleibt Sache des Käufers. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 595309 | |||
Datum | 06.12.2009 20:03 | 7638 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodtals Kunde eines Autohauses wäre ich nicht begeistert wenn meine "Wünsche" in einem öffentlichen Forum vom Verkäufer ausgebreitet würden. Ich fänd das klasse wenn meine Werkstatt so viel persönlichen Einsatz zeigen würde...wohl eine Frage für wie unfehlbar man sich als König ansieht ;) 4m im MTW? Außer Status 1-2-3-4 habe ich den noch nie gebraucht und ob das einer sofort einer sehen wollte wage ich zu bezweifeln......es sei denn die wollten selber gerade "Brötchen" holen ;) Im Einsatzfall müsste man zB über den ELW den Status4 durchgeben lassen, der Rest ginge zumindest hier über 2m/ Handy Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern | 595330 | |||
Datum | 07.12.2009 00:01 | 7588 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ist vielleicht OT, aber.... Geschrieben von Franz Pretzsch haben wir schon mit dem TS-Auszug so gemacht, den sponsort der Bürgermeister privat seiner Wehr TS-Auszug im MTW? Vielleicht noch ohne räumliche Trennung zum Mannschaftsraum? Schau dir mal bei diesem Bericht das zweite Bild der Fotostrecke an... Das kann ganz schnell ganz böse ausgehen. Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr! Besucht doch einmal die Homepage meiner Wehr! www.feuerwehr-himmelkron.de Freundliche Grüße aus dem Frankenwald, Sebastian Laschka | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 595339 | |||
Datum | 07.12.2009 09:42 | 7634 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz Pretzsch ich hab meiner Nachbarfeuerwehr einen neuen MTW verkauft in NRW ist eigentlich die Kommune dafür verantwortlich, dass die Feuerwehr fahrzeugtechnisch ausgestattet wird. Andererseits sind die Kommunen oftmals "klamm", so dass solche Maßnahmen schon von Interesse sind. Geschrieben von Franz Pretzsch Gestern beim Adventsfeuer habe ich mich mal mit dem WL unterhalten und er äußerte den Wunsch, statt dem Einbau des alten Funkgeräts lieber noch ein Paar Frontblitzer in Angriff zu nehmen, das ja irgendwann eh der Digitalfunk kommt. Natürlich wird der Digitalfunk bald kommen. Trotzdem sollte das Fahrzeug auch noch mit der analogen Technik ausgerüstet werden. Denn das MTW soll ja ein Einsatzfahrzeug werden. Ohne Funk ist das Fahrzeug mehr oder weniger "nutzlos". Ich verstehe den Wehrleiter nicht, denn ein neues MTW mit Funk ist doch wesentlich effektiver, als ohne. Geschrieben von Franz Pretzsch Gibt es das Probleme, wenn man das Fahrzeug ohne Funk "betreibt", nicht das ich (+meine Firma) oder die Feuerwehr (+Gemeinde) dann Ärger bekommt usw. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen abgesehen, sind es vor allem organisatorische Probleme. Wie soll das Fahrzeug angesprochen werden, wenn es unterwegs ist? Soll das Fahrzeug auch in ein Brandschutzkonzept eingebunden werden? Dann gehört auf jedenfall Funk drauf. Die Zeiten, dass die Feuerwehr ohne Funk umherfährt, sollte eigentlich vorbei sein. Aber es ist leider immer noch so, dass manche Einheiten hier ins "Hintertreffen" geraten sind. Aus meiner Sicht ganz klar die Aussage: Auf das Fahrzeug gehört ein 4-Meter-Funk. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 595561 | |||
Datum | 08.12.2009 15:49 | 7087 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Franz Pretzsch Gestern beim Adventsfeuer habe ich mich mal mit dem WL unterhalten und er äußerte den Wunsch, statt dem Einbau des alten Funkgeräts lieber noch ein Paar Frontblitzer in Angriff zu nehmen das ja irgendwann eh der Digitalfunk kommt. Du sagtest an anderer Stelle das FuG vom alten Fahrzeug beigestellt wird und du es nur verbaust.. Ausserdem muss das Auto für Funk vorbereitet werden, egal ob Analog oder Digital.. woher kommt dann das Geld für die Blitzer? Ich hätte es jetzt verstanden wenn man statt neuem FUG ein gebrauchtest verwendet und von der Differenz FroBli verbaut.. Grundsätzlich bin ich der Meinung das ein FW Fahrzeug ohne FUG ein taktischer Krüppel ist. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 595714 | |||
Datum | 09.12.2009 11:45 | 6955 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Gerhard Bayer ... es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt dass ein (nicht genormtes) Feuerwehrfahrzeug Funk haben muss - die einzige mir bekannte Erwähnung des Fahrzeugfunkgerät ist in den Einzelnormen der Feuerwehrfahrzeuge.Der aktuelle Entwurf der DIN 14502-2 verlangt unter 3.2.2 den Einbau eines Funkgerätes in einem einsatzbereitem Feuerwehrfahrzeug. Wird der Entwurf so übernommen gibt es demnächst doch eine Vorschrift. Was sagt der Vorgänger des Entwurfs? MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 595716 | |||
Datum | 09.12.2009 11:55 | 7107 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichDer aktuelle Entwurf der DIN 14502-2 verlangt unter 3.2.2 den Einbau eines Funkgerätes in einem einsatzbereitem Feuerwehrfahrzeug. Wird der Entwurf so übernommen gibt es demnächst doch eine Vorschrift. Was sagt der Vorgänger des Entwurfs? das steht so auch unter (glaub ich 3.2.7) in der entsprechenden Norm von 1987 .... Der Entwurf wird vorerst Entwurf bleiben, weils da einen europäischen "Normungsvorbehalt" gibt. Inhaltlich ändert sich aber nichts. Ein Einsatzfahrzeug der Fw muss ein FuG haben! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 595717 | |||
Datum | 09.12.2009 12:03 | 6850 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Ulrich Cimolino Ein Einsatzfahrzeug der Fw muss ein FuG haben! Die Frontblitzer sind doch aber viel cooler und toller als so n olles Funkgerät. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595728 | |||
Datum | 09.12.2009 14:50 | 6879 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk SchlüsenerDie Zeiten, dass die Feuerwehr ohne Funk umherfährt, sollte eigentlich vorbei sein. Das war der Grund, warum in vielen kleineren Orten "auf'm Land" der öffentliche Fernsprecher des Dorfes sehr oft direkt neben dem Feuerwehrgerätehaus war. Damit bei Alarm nach Umlegen des Hebels mit der alarmierenden Stelle gesprochen werden konnte um zu fragen, worum es eigentlich geht. Noch etwas früher, als die Sirene noch von Hand ausgelöst wurde, nachdem die Stelle in der der Notruf landete eine bestimmte Person [1] angerufen hatte war das einfacher. Da wurde direkt der Einsatzort auf nen Zettel geschrieben bevor man dann zum Handmelder gelaufen ist der die Sirene zum heulen brachte. [1] Das war mancherorts die Wohnung des Wehrführers. Aber auch die Dorfkneipe war für diesen Zweck häufiger anzutreffen. Denn da war ja eigentlich immer jemand :) WEn die Polizei niemanden per Telefon erreichte, was selten aber doch gelegentlich vorkam, wurde dann neben dem Versuch der Nachbarwehr ein Streifenwagen in den jeweiligen Ort geschickt so dass dann ein Polizist "die Sirene drückt". | |||||
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Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 595736 | |||
Datum | 09.12.2009 15:38 | 6859 x gelesen | |||
bei uns wird es gernell so gemacht, das der erste, der im Depot ankommt die Leistelle über das Festnetztelefon anruft und dort seine Informationen holt... hat den Grund, das bei uns der Funkempfang schwierig ist, wir sind das "Ende" vom Kreis im Westen und liegen "zwischen" den 2 normalen Kanälen ... wir müssten jedes mal erst das Fahrzeug aus dem Depot fahren, um überhaupt richtig Empfang zu haben bzw. die Relais anzusteuern, damit wir mit der Leitstelle sprechen können ... zum Fahrzeug an sich: kalkuliert war für den Einbau des Funkgeräts ein Betrag von 380,00 Euro plus Steuern ... (es muss ja alles verkabelt, die Antenne durchs Dach gelegt und auch die Fzg.-Lautsprecher angeschlossen werden) Frontblitzer bekommt man schon relativ günstig, wenn es denn nicht unbedingt nagelneue LED's sein müssen ... Was ich nicht verstehe, warum man immer alles am besten geheim halten solle ... Ich habe keine Namen und Orte genannt und es steht ja dann sowieso in der Presse, das die Wehr ein neues Fahrzeug bekommt. Trotzdem danke für eure Informationen und Beiträge zum Thema es läuft nun so, das wir das Funkgerät doch einbauen, außerdem ein paar gesponserte (gebrauchte) Frontblitzer (aus einer SoSi-Sammlung) mit am Fahrzeug verbauen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 595848 | |||
Datum | 10.12.2009 08:18 | 6788 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz Pretzschbei uns wird es gernell so gemacht, das der erste, der im Depot ankommt die Leistelle über das Festnetztelefon anruft und dort seine Informationen holt... Damit kann man leben... trotzdem braucht der Hobel Funk.. Geschrieben von Franz Pretzsch alkuliert war für den Einbau des Funkgeräts ein Betrag von 380,00 Euro plus Steuern ... Und jetzt wirds witzig.. irgendwann will man Digitalfunk verbauen und stellt fest das da keine 12 Volt im Amaturenbrett liegen, das da kein Antennenkabel liegt (angeblich kann man das "Analogkabel" weiterverwenden) und und und .. Geschrieben von Franz Pretzsch
Alles wird gut Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 597040 | |||
Datum | 17.12.2009 10:04 | 6669 x gelesen | |||
WER ist denn eigentlich der Auftraggeber? WER hat WIE bestellt? Wenn es eine Ausschreibung gab, musst (solltest) Du Dich an das Leistungsverzeichnis halten. (Änderungen nur schriftlich mit dem AUFTRAGGEBER abklären) Hat aber der Verein der Feuerwehr irgendein Fahrzeug bei Dir bestellt, und gabs keine Ausschreibung - trotzdem alle Änderungen (-swünsche) schriftlich festhalten. Da können die machen was sie wollen und wenn sie ne Hiphop Anlage eingebaut haben wollen, ists auch gut... http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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