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ThemaAnhänger (was: Feuerwehrführerscheine fürs Volk..)24 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW595103
Datum04.12.2009 21:336985 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Peter SchmidWenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert.

Nachdem ich jetzt die Rechtsquellen nochmal gelesen habe:
Von einem Anhänger ist weder im StVG noch in der Bayrischen Verordnung die Rede.

Demnach würde der "Feuerwehrführerschein" grundsätzlich nur Fahrten ohne Anhänger erlauben?

Gruß,
Henning

P.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat?


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen595131
Datum05.12.2009 09:284653 x gelesen
Geschrieben von Henning KochP.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat?
Das wird es sein.


Gruß Martin



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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay595141
Datum05.12.2009 10:434492 x gelesen
Problem gibt es zB auch bei Geräteanhängern oder Rettungsbooten. Gerade die neue Generation der Aluboote sind deutlich schwerer als Schlauchboote. Aber soweit denkt ja wieder keiner.....


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen595152
Datum05.12.2009 12:204550 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderProblem gibt es zB auch bei Geräteanhängern oder Rettungsbooten. Gerade die neue Generation der Aluboote sind deutlich schwerer als Schlauchboote. Aber soweit denkt ja wieder keiner.....

Ich hoffe nur das diese Grenze nicht auch noch aufgehoben wird. Ansonsten werden solche Unfälle, in Zukunft, des öfteren vorkommen.

Bericht


Gruß Martin



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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen595158
Datum05.12.2009 12:374390 x gelesen
Geschrieben von Henning KochP.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat?

So weit ich es weis, hat die DLRG gefordert Anhänger aufzunehmen. Ist an der Fahrlehrerlobby gescheitert.

Gruß
Ingo


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW595176
Datum05.12.2009 14:284323 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Ingo zum FeldeSo weit ich es weis, hat die DLRG gefordert Anhänger aufzunehmen. Ist an der Fahrlehrerlobby gescheitert.

Ich habe ja einen Rest Hoffnung, dass neben der vielen Lobby-Arbeit auch noch ein Rest Vernunft im Spiel war...

Gruß,
Henning


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern595183
Datum05.12.2009 15:504279 x gelesen
Hallo

Soweit ich die Bilder (leider kein Ton)sehen konnte, waren das aber ein Fahrer, der die entsprechende Ausbildung rein von der Fahrerlaubnis her haben sollte. So What?

Schon wieder der Untergang des Abendlandes?

Trotzdem halte ich cie Bayern-Regelung für Käse.

mkg

WErner


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen595184
Datum05.12.2009 15:524299 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch habe ja einen Rest Hoffnung, dass neben der vielen Lobby-Arbeit auch noch ein Rest Vernunft im Spiel war...


Ich habe keinerlei Hoffnung, dass sich das Führerscheinrecht an etwas anderem orientiert als an EU Vorgaben und der Fahrlehrer- und Fahrprüferlobby.

IMHO gibt es da großzügige Möglichkeiten der Vereinfachung. Nicht fur für die FW sondern auch für den Rest der Bevölkerung.

Gruß
Ingo


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay595187
Datum05.12.2009 16:244276 x gelesen
nun ja, gerade bei Motorbooten denke ich, es geht da mehr ums rechtliche als ums können.
Immerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein
Boot in Alu, dass dann zB 900 kg wiegt darf er nicht, welbst wenn sie von dergröße her
identisch sind.

Das "dürfen" nicht gleich "können" ist, da bin ich voll bei euch. Aber das
wie oben beschrieben wiederspricht sich eben.


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AutorDiet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / 595188
Datum05.12.2009 16:244299 x gelesen
Hallo,

Lobbyarbeit an sich ist ja nichts schlechtes und Teil der (politischen) Willensbildung.

Die Frage wer die besseren Argumente hat is eine andere. Beführworter des Feuerwehrführerscheins führen hier vor allem finanzielle Gründe auf.

Sozialticker

Die Argumente dagegen sind überwiegend mit dem Argument Sicherheit untermauert.

Wenn man in erster Linie Geld sparen will, dann gibt es sicher genug Möglichkeiten ohne einen Kompromiss im Bereich der Sicherheit einzugehen.

Die auch in diesem Forum immer wieder diskutieren Beispiele immer grösserer und vor allem teuerer Fahrzeuge (da den örtlichen Gegebenheiten angepasst.....) gehören da vor allem dazu.

Es gibt bei den Feuerwehren genung für das man immer noch bereit ist jede Menge Geld auszugeben. Es gibt auch genug Beispiele von Neubauten von Feuerwehrhäusern bei denen Geld hätte gespart werden können. Wenn es den Herrschaffen des Feuerwehrausschusses beispielsweise nicht passt, das ein renomiertes Planungsbüro das neue Gebäude evtl. etwas kleiner und günstiger realisieren kann, stellt man einfach deren Kompetenz in Frage und plant selber was richtig grosses und schönes. Die Gemeinde zahlt ja (auch dank Zuschüssen).

Eine stärkere Einflussnahme bei Beschaffungen durch die Bundesländer, und da sollte auch Zentralbeschaffung von Einheitsfahrzeugen kein Tabu sein, könnte hier mehr Geld sparen helfen als man für eine vernünftige und qualifizierte Ausbildung bei einer Fahrschule benötigt.

Mein Beitrag - meine Meinung!

Gruss

Dietmar


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen595189
Datum05.12.2009 16:334230 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderImmerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein
Boot in Alu, dass dann zB 900 kg wiegt darf er nicht, welbst wenn sie von dergröße her
identisch sind.

Du scheintst dich damit aber nicht wirklich auszukennen, der Anhänger darf unter bestimmtem Bedingungen sehr wohl mehr als 750kg wiegen.

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t.


Grüße
Jens

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen595208
Datum05.12.2009 18:414212 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerSoweit ich die Bilder (leider kein Ton)sehen konnte, waren das aber ein Fahrer, der die entsprechende Ausbildung rein von der Fahrerlaubnis her haben sollte. So What?
Die hatte er auch... Wollte damit nur mahnen das schwerere Anhänge auch größere Gefahren bergen.


Gruß Martin



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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595209
Datum05.12.2009 18:534263 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tom Schneidernun ja, gerade bei Motorbooten denke ich, es geht da mehr ums rechtliche als ums können.
Immerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein
Boot in Alu, dass dann zB 900 kg wiegt darf er nicht, welbst wenn sie von dergröße her
identisch sind.


Das darf er je nach Zugfahrzeug schon. Es gibt meines Erachtens kaum einen größeren Schwachsinn des neuen Führerscheins als die derzeitigen Anhängerregelungen bei Klasse B (ohne E) und Klasse C1E. Beispiele gefällig?

Klasse B:

Ein PKW hat 2000kg zul. Gesamtgewicht, 1500kg leer (heute übliches Mittelklassefahrzeug), damit darf mit Klasse B ein Wohnwagen mit 1500kg zul. Gesamtmasse gezogen werden. Das ist schon ein richtig ausgewachsener Wohnwagen.

Ein PKW hat 1300kg zul Gesamtmasse, 900kg leer. Damit darf dann der gebremste, offene 1200kg-Anhänger mit 1,5x2m Ladefläche, der leer gerade mal 300kg wiegt und nur mit 200kg beladen ist, nicht mit Klasse B gezogen werden, es ist BE erforderlich.

Klasse C1E:

Ein Fahrzeug der Sprinter-Klasse mit 3,5t zul. GG, dahinter sind mit BE alle Anhänger erlaubt, z.B. auch ein 2,5t-Anhänger (sofern es die Anhängelast hergibt, gibt es durchaus so).
Hänge ich den gleichen Anhänger jetzt an einen 4,5t-Sprinter, der leer nur 2300kg wiegt, reicht sogar Klasse C1E nicht, ich muss den vollen CE-Führerschein haben. Nehme ich aber als Zugfahrzeug den 5t-Sprinter mit 2,5t Leergewicht, reicht wieder C1E.

Schwachsinn hoch 3...

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW595223
Datum06.12.2009 00:114256 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Michael WeyrichSchwachsinn hoch 3...

und ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf.

Gruß,
Henning


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay595234
Datum06.12.2009 09:544206 x gelesen
hallo leute,
alle die mich jetzt mal als volldepp hinstellen sei gesagt:
zeig mir das Mehrzweckfahrzeug usw das nicht auf 2,8t oder 3,5t fahrgestell ist.
Außerdem ein oder anderen Kodw werden doch hauptsächlich kleinbusse eingesetzt
und da bin ich normalerweise an der Gewichtsgrenze.

Meine intention war, das ich Anhänger, die von der Größe identisch sind, lediglich
im gewicht sich unterscheiden einmal fahren darf, und einmal nicht.

Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein GFKBoot mit 750 kg Anhänger
(Boot hat 4,50m länge) dann darf das der B-Fahrer fahren.

Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein AluBoot mit 900 kg Anhänger
(Boot hat 4,50m länge) dann darf das der NICHT B-Fahrer fahren.

jetzt erklär mir mal jemand, was fahrtechnisch der untschied bei diesen 150 kg ist.

Ich kann mir vorstellen dass es nen unterschied bei nem schlauchboot mit 200 kg und einem
boot mt 1,5 to gibt, aber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay595237
Datum06.12.2009 10:024058 x gelesen
ach ja @dietmar: bist du fahrlehrer?

Grundsätzlich bin ich bei dir, warum eine Notlösung, wenns vielleicht auch billiger geht.
Beispiel wäre ein Rahmenvertrag mit dem Fahrerlehrerverband über günstigere Bedingungen oder der Erlass der Prüfungsgebühr beim TüV oder sowas in der Richtung.

Im Gegenzug kann man die Kameraden entweder verpflichten oder die Kosten an die geleistete Dienstzeit koppeln, wer frühzeitig ausscheidet (zB wer nur den Führerschein günstig machen will und dann die Feuerwehr verlässt) kann zu einer teilrückzahlung gebeten werden.

Das Problem der HiOs ist natürlich im Bereich KatS viel gravierenter. Die Feuerwehr wird ja durch die Kommunen getragen. Die Hios müssten die Führerscheine aber aus der Vereinskasse bezahlen.
Getreu dem Motto: wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld.....würde es hier nict lange gut gehen.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen595243
Datum06.12.2009 10:594197 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderBeispiel wäre ein Rahmenvertrag mit dem Fahrerlehrerverband über günstigere Bedingungen oder der Erlass der Prüfungsgebühr beim TüV oder sowas in der Richtung.

Es hätte mE mehrere Möglichkeiten gegeben um ganz ohne Extrawurst eine günstige Lösung herbeizuführen. Aber offenkundig waren diese nicht gewollt.

Geschrieben von Tom SchneiderDas Problem der HiOs ist natürlich im Bereich KatS viel gravierenter. Die Feuerwehr wird ja durch die Kommunen getragen. Die Hios müssten die Führerscheine aber aus der Vereinskasse bezahlen.

Gerade im Bereich KatS mache ich mir da keinen Kopf. Es handelt sich dabei eigentlich um staatliche Aufgaben, die die HiOrgs da freiwillig übernommen haben. Diese werden, mal mehr - mal weniger, auch von den Ländern finanziert. Sollte sich die Beteiligung an dem System für die jeweilige HiOrg nicht mehr rechnen kann sie jederzeit beschließen sich aus dem Bereich herauszuhalten.

Gleiches gilt übrigens auch für den Bereich RD. Lohnt es sich nicht mehr, dann zwingt einen auch keiner an den Ausschreibungen teilzunhmen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen595244
Datum06.12.2009 11:084104 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tom Schneideraber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine
Anhänger bis 750 kg gelten im Sinne der StVZO als sogenannte leichte Anhänger, sind technisch einfach aufgebaut, ungebremst und somit "billige" Massenware für jedermann. Deshalb macht es Sinn, hier auch die Führerscheingrenze zu setzen.


Gruß
Markus Groß

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595250
Datum06.12.2009 12:274056 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning Kochund ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf.

...weil bei Anhängerbetrieb das zul. GG lt. Fahrzeugpapieren dann höher liegt (wenn ich mich richtig erinnere)? Denn auch hinter dem 3,5-Tonner darf ja noch ein Anhänger bis 750kg bei Klasse B mitgeführt werden bzw. alle möglichen Anhänger mit BE. Bei schwereren Anhängern kommt man da auch schnell dann wieder in den vollen CE, siehe mein vorheriges Beispiel.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern595251
Datum06.12.2009 12:354101 x gelesen
Geschrieben von Tom Schneiderzeig mir das Mehrzweckfahrzeug usw das nicht auf 2,8t oder 3,5t fahrgestell ist.

Da gibt es genug, z.B. das hier. Und das ist bei weitem nicht das einzige.


Geschrieben von Tom SchneiderAußerdem ein oder anderen Kodw werden doch hauptsächlich kleinbusse eingesetzt
und da bin ich normalerweise an der Gewichtsgrenze.


Ein KDOW ist meistens ein PKW.


Geschrieben von Tom SchneiderMeine intention war, das ich Anhänger, die von der Größe identisch sind, lediglich
im gewicht sich unterscheiden einmal fahren darf, und einmal nicht.


MAcht doch auch Sinn, oder? Wenn das Ding schwerer wird ändert sich das Verhalten doch deutlich, vor allem beim Bremsen.


Geschrieben von Tom Schneiderjetzt erklär mir mal jemand, was fahrtechnisch der untschied bei diesen 150 kg ist.

Irgendwo ist halt eine Grenze, sonst gibts nur noch nen Einheitsführerschein von 0 - 60 Tonnen, Logo oder?


Geschrieben von Tom SchneiderIch kann mir vorstellen dass es nen unterschied bei nem schlauchboot mit 200 kg und einem
boot mt 1,5 to gibt, aber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine


Schlichtweg Quatsch, irgendwo sind Grenzen.


Gruß
CS





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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595253
Datum06.12.2009 12:494012 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian SchorerSchlichtweg Quatsch, irgendwo sind Grenzen.

Klar sind irgendwo Grenzen, aber den Sinn der Regelungen des B-(ohne E) und des C1E-Führerscheins konnte mir bisher keiner erläutern. Sinnvoll wäre es gewesen, die Grenze beim B (ohne E) generell bei 750kg zu ziehen und beim C1E alle Anhänger hinter C1-Fahrzeugen zu erlauben (so wie es bei anderen E-Klassen auch ist). Hätte vor allem den Vorteil gehabt, dass es eine klare, durchgängige und verständliche Regelung gewesen wäre. Frag mal Führerscheinbesitzer nach den Anhängerregelungen, 90% wissen sie nicht oder nur teilweise, die derzeitigen Regelungen sind doch völlig praxisfremd. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass man die als politischen Kompromiss so eingeführt hat, einen tieferen Sinn kann ich keinen erkennen.

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW595254
Datum06.12.2009 12:504055 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Henning Kochund ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf.

...weil bei Anhängerbetrieb das zul. GG lt. Fahrzeugpapieren dann höher liegt (wenn ich mich richtig erinnere)?


Genau, die zulässige Masse erhöht sich dann um 100 kg. Für einen 3,6-Tonner reicht aber die Klasse B(E) nicht aus.

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz595256
Datum06.12.2009 13:044054 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochGenau, die zulässige Masse erhöht sich dann um 100 kg. Für einen 3,6-Tonner reicht aber die Klasse B(E) nicht aus.

Möchte gar nicht erst wissen, wie viele den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch gar nicht bemerkt haben...

Aber genau da ist auch wieder der Unsinn der Regelung zu erkennen. Ich geh mal davon aus, dass der Sprinter z.B. als Kastenwagen mit 3,5t zul. GG weniger als 2,5t leer hat. Jetzt nimmt man einen 2,5t-Anhänger (durchaus handelsüblich erhältlich). Ist der Sprinter mit 3,5t ohne diesen Zusatz mit der Gesamtgewichtserhöhung bei Anhängerbetrieb eingetragen, darf das Gespann mit Klasse BE gefahren werden, ist diese Eintragung vorhanden, reicht selbst der C1E nicht mehr aus, es ist der volle CE erforderlich!

Gruß,
Michael


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen595301
Datum06.12.2009 18:153969 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyricheinen tieferen Sinn kann ich keinen erkennen.

Es gibt da Länder in der EU (z.B. Deutschland) die unbedingt wollten, dass für einen normalen Wohnwagen kein extera Führerschein notwendig ist.

u.a. dadurch ist diese Regelungsmissgeburt entstanden.

Gruß
Ingo


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 04.12.2009 18:25 Pete7r S7., Aholming Feuerwehrführerscheine fürs Volk..
 04.12.2009 21:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.12.2009 09:28 Mart7in 7D., Kaarst
 05.12.2009 10:43 Tom 7S., Burgkunstadt
 05.12.2009 12:20 Mart7in 7D., Kaarst
 05.12.2009 15:50 wern7er 7n., reischach
 05.12.2009 18:41 Mart7in 7D., Kaarst
 05.12.2009 12:37 Ingo7 z.7, Handeloh
 05.12.2009 14:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.12.2009 15:52 Ingo7 z.7, Handeloh
 05.12.2009 16:24 Tom 7S., Burgkunstadt
 05.12.2009 16:33 ., Bremervörde
 05.12.2009 18:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 06.12.2009 00:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.12.2009 12:27 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 06.12.2009 12:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.12.2009 13:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 05.12.2009 16:24 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
 06.12.2009 09:54 Tom 7S., Burgkunstadt
 06.12.2009 10:02 Tom 7S., Burgkunstadt
 06.12.2009 10:59 ., Bad Hersfeld
 06.12.2009 11:08 ., Bockenheim
 06.12.2009 12:35 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 06.12.2009 12:49 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 06.12.2009 18:15 Ingo7 z.7, Handeloh
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