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ThemaGibt es irgenwo eine Richtline was ein Gerätewand verdienen soll17 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSchm8id 8M., Waidhofen / Bayern594513
Datum01.12.2009 11:1215884 x gelesen
Hallo,

ist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594514
Datum01.12.2009 11:1613485 x gelesen
Geschrieben von Schmid Markusist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll?

Im Grundsatz kann man da sicher auf den TVÖD verweisen. Im Einzelnen kommt es aber auf Art und Umfang der Tätigkeit an.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8H., Hambühren / Niedersachsen594515
Datum01.12.2009 11:3512949 x gelesen
Hallo Markus,

ich weiß nicht ob es irgendwo festgelegt ist, wie viel Aufwandsentschädigung einem zusteht.
Die Gemeinde Hambühren hat auf ihrer Homepage eine "Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren" Dort ist beschrieben wer etwas bekommt und wie viel.

Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren


Gruß Daniel


Feuer können nicht ausdiskutiert und Unfallopfer nicht mit vielen Worten gerettet werden

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AutorSchm8id 8M., Waidhofen / Bayern594516
Datum01.12.2009 11:4513072 x gelesen
Steht da die Aufwandsentschädigung eines Gerätewartes bei einer Freuwilligen Feuerwehr
kann den Auszug jemand heir einstellen


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594517
Datum01.12.2009 11:4613009 x gelesen
Geschrieben von Schmid MarkusSteht da die Aufwandsentschädigung eines Gerätewartes bei einer Freuwilligen Feuerwehr
kann den Auszug jemand heir einstellen


Eben wolltest du noch den Verdienst wissen und nicht welche Aufwandsentschädigung diesem bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu zahlen ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz594518
Datum01.12.2009 11:4712690 x gelesen
Hallo Markus,
hier mal der Link zur Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RLP.
Vielleicht gibt es sowas ja auch bei euch in Bayern, ansonsten evt. ein Anhaltspunkt für deine Frage.
Gruß Andreas


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AutorAndr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen594522
Datum01.12.2009 12:0512560 x gelesen
Hallo, also alle Informaionen aus anderen bundesländern dien dir ja nur zur Information. Wenn dann mußt Du mal in Bayern in den Gesetzen stöbern. z.Bsp hier.
http://www.kfv-landshut.de/gesetze/avbfgh.htm

Steht halt nichts über die Gerätewarte drin aber gibt Anhaltspunkte was wer bekommt, wennman dann 50% vom Kommandant als Aufwandsentschädigung ansetzt dann sit man denke ichgut bedient. Im Zweifel halt mal mit eurem KBR reden der sollte euch weiter helfen können.


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AutorSchm8id 8M., Waidhofen / Bayern594536
Datum01.12.2009 12:5212691 x gelesen
Ist das nicht das gleiche ???


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW594537
Datum01.12.2009 12:5312628 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Schmid Markus Ist das nicht das gleiche ???

Nein. Das eine ist der Verdienst eines angestellten Gerätewartes und das andere eine Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Gerätewart.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern594538
Datum01.12.2009 12:5612347 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Schmid Markusist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll?
kann dir leider auch nicht sagen wo bzw. ob das für Bayern geregelt ist. Bei uns bekommt der GW eine Aufwandsentschädigung, diese richtet sich u.a. nach der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte die er in der jeweiligen Wehr zu warten hat.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorSchm8id 8M., Waidhofen / Bayern594539
Datum01.12.2009 12:5812688 x gelesen
Ok, danke dann suche ich nach der höhe der Aufwandsentschädigung


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594561
Datum01.12.2009 14:2612496 x gelesen
Kann leider nur mit einer Beispielsatzung einer Gemeinde in RLP dienen:

e) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR
Gerätewart einer Wehr mit überörtlichen Aufgaben 43,00 EUR
Verbandsgemeinde Atemschutzgerätewart 71,50 EUR
zuzüglich für jede örtliche Feuerwehreinheit ohne eigenen Gerätewart 7,50 EUR
Verbandsgemeindegerätewart 73,00 EUR
zuzüglich für jede örtliche Feuerwehreinheit ohne eigenen Gerätewart 7,50 EUR

Diese findest Du zu Hauf im Inet, für Deinen Bereich musst Du mal gucken...


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz594574
Datum01.12.2009 15:5412274 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitze) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR

pro Jahr, Monat, Woche, Arbeitsstunde, Schlauch?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW594576
Datum01.12.2009 16:0412262 x gelesen
Geschrieben von Schmid Markuswas ein Gerätewand verdienen soll

hoffentlich regelmäßig etwas Farbe....


Geschrieben von Schmid Markuswas ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll?

1. "Aufwandsentschädigung"?
(dürfte völlig unterschiedlich geregelt sein und von ein paar Euronen fürs Telefon bis hin zu drei- oder sogar vierstelligen Beträgen laufen können - wenns auch um Aufwandsersatz für Auto/Telefon usw. geht)

2. Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis? (Teilzeit wäre das dann in Teilen des Gehalts...)
2.1 Angestellter im öffentlichen Dienst?
EG 5 .... bis 8? => TVöD nachlesen!
2.2 fwtechn. Beamter im öffentlichen Dienst? (bei hauptamtlichen Wachen möglich...)
A 7 bis 9 (je nach sonstigen Aufgaben)


Schwieriges Thema - und fern jeder FwDV...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP594583
Datum01.12.2009 16:5512176 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtpro Jahr, Monat, Woche, Arbeitsstunde, Schlauch?
...
(2) Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich für den
...
e) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR

Dr. Google mal befragt...?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594661
Datum02.12.2009 04:5511829 x gelesen
Saarland

10 - 50 € Quelle (§6(4))

Wobei sich die Frage stellt ob spitz abgerechnet wird (1000 Arbeit = 1000 Geld) oder ob pauschal verrechnet wird..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorRich8ard8 B.8, Passau / Bayern595106
Datum04.12.2009 21:4211650 x gelesen
Hallo Markus,

die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte ist in Bayern nicht explizit geregelt. Es ist eine Kann-Vorschrift die sich aus Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ergibt.

Dort steht: Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden.

Die Aufwandsentschädigung ist also eine freiwillige Leistung der Kommune.

Viele Grüße aus Passau

Richard


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 01.12.2009 11:12 Schm7id 7M., Waidhofen
 01.12.2009 11:16 ., Bad Hersfeld
 01.12.2009 11:45 Schm7id 7M., Waidhofen
 01.12.2009 11:46 ., Bad Hersfeld
 01.12.2009 12:52 Schm7id 7M., Waidhofen
 01.12.2009 12:53 Juli7an 7H., Stemwede
 01.12.2009 12:58 Schm7id 7M., Waidhofen
 01.12.2009 14:26 jürg7en 7s., Trier
 01.12.2009 15:54 ., Westerwald
 01.12.2009 16:55 jürg7en 7s., Trier
 01.12.2009 11:35 Dani7el 7H., Hambühren
 01.12.2009 11:47 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 01.12.2009 12:05 Andr7eas7 W.7, Rodgau
 01.12.2009 12:56 Chri7sto7f S7., Vilseck
 01.12.2009 16:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.12.2009 04:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.12.2009 21:42 Rich7ard7 B.7, Passau
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