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Thema | Gibt es irgenwo eine Richtline was ein Gerätewand verdienen soll | 17 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 594513 | |||
Datum | 01.12.2009 11:12 | 15884 x gelesen | |||
Hallo, ist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594514 | |||
Datum | 01.12.2009 11:16 | 13485 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid Markusist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll? Im Grundsatz kann man da sicher auf den TVÖD verweisen. Im Einzelnen kommt es aber auf Art und Umfang der Tätigkeit an. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Hambühren / Niedersachsen | 594515 | |||
Datum | 01.12.2009 11:35 | 12949 x gelesen | |||
Hallo Markus, ich weiß nicht ob es irgendwo festgelegt ist, wie viel Aufwandsentschädigung einem zusteht. Die Gemeinde Hambühren hat auf ihrer Homepage eine "Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren" Dort ist beschrieben wer etwas bekommt und wie viel. Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren Gruß Daniel Feuer können nicht ausdiskutiert und Unfallopfer nicht mit vielen Worten gerettet werden | |||||
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Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 594516 | |||
Datum | 01.12.2009 11:45 | 13072 x gelesen | |||
Steht da die Aufwandsentschädigung eines Gerätewartes bei einer Freuwilligen Feuerwehr kann den Auszug jemand heir einstellen | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594517 | |||
Datum | 01.12.2009 11:46 | 13009 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid MarkusSteht da die Aufwandsentschädigung eines Gerätewartes bei einer Freuwilligen Feuerwehr Eben wolltest du noch den Verdienst wissen und nicht welche Aufwandsentschädigung diesem bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu zahlen ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz | 594518 | |||
Datum | 01.12.2009 11:47 | 12690 x gelesen | |||
Hallo Markus, hier mal der Link zur Feuerwehr-Entschädigungsverordnung RLP. Vielleicht gibt es sowas ja auch bei euch in Bayern, ansonsten evt. ein Anhaltspunkt für deine Frage. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen | 594522 | |||
Datum | 01.12.2009 12:05 | 12560 x gelesen | |||
Hallo, also alle Informaionen aus anderen bundesländern dien dir ja nur zur Information. Wenn dann mußt Du mal in Bayern in den Gesetzen stöbern. z.Bsp hier. http://www.kfv-landshut.de/gesetze/avbfgh.htm Steht halt nichts über die Gerätewarte drin aber gibt Anhaltspunkte was wer bekommt, wennman dann 50% vom Kommandant als Aufwandsentschädigung ansetzt dann sit man denke ichgut bedient. Im Zweifel halt mal mit eurem KBR reden der sollte euch weiter helfen können. | |||||
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Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 594536 | |||
Datum | 01.12.2009 12:52 | 12691 x gelesen | |||
Ist das nicht das gleiche ??? | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 594537 | |||
Datum | 01.12.2009 12:53 | 12628 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Schmid Markus Ist das nicht das gleiche ??? Nein. Das eine ist der Verdienst eines angestellten Gerätewartes und das andere eine Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Gerätewart. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 594538 | |||
Datum | 01.12.2009 12:56 | 12347 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Schmid Markus ist es irgendwo festgelegt was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll? kann dir leider auch nicht sagen wo bzw. ob das für Bayern geregelt ist. Bei uns bekommt der GW eine Aufwandsentschädigung, diese richtet sich u.a. nach der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte die er in der jeweiligen Wehr zu warten hat. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 594539 | |||
Datum | 01.12.2009 12:58 | 12688 x gelesen | |||
Ok, danke dann suche ich nach der höhe der Aufwandsentschädigung | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 594561 | |||
Datum | 01.12.2009 14:26 | 12496 x gelesen | |||
Kann leider nur mit einer Beispielsatzung einer Gemeinde in RLP dienen: e) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR Gerätewart einer Wehr mit überörtlichen Aufgaben 43,00 EUR Verbandsgemeinde Atemschutzgerätewart 71,50 EUR zuzüglich für jede örtliche Feuerwehreinheit ohne eigenen Gerätewart 7,50 EUR Verbandsgemeindegerätewart 73,00 EUR zuzüglich für jede örtliche Feuerwehreinheit ohne eigenen Gerätewart 7,50 EUR Diese findest Du zu Hauf im Inet, für Deinen Bereich musst Du mal gucken... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 594574 | |||
Datum | 01.12.2009 15:54 | 12274 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitze) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR pro Jahr, Monat, Woche, Arbeitsstunde, Schlauch? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 594576 | |||
Datum | 01.12.2009 16:04 | 12262 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid Markuswas ein Gerätewand verdienen soll hoffentlich regelmäßig etwas Farbe.... Geschrieben von Schmid Markus was ein Gerätewart in einer Freiwilligen Feuerwehr verdienen soll? 1. "Aufwandsentschädigung"? (dürfte völlig unterschiedlich geregelt sein und von ein paar Euronen fürs Telefon bis hin zu drei- oder sogar vierstelligen Beträgen laufen können - wenns auch um Aufwandsersatz für Auto/Telefon usw. geht) 2. Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis? (Teilzeit wäre das dann in Teilen des Gehalts...) 2.1 Angestellter im öffentlichen Dienst? EG 5 .... bis 8? => TVöD nachlesen! 2.2 fwtechn. Beamter im öffentlichen Dienst? (bei hauptamtlichen Wachen möglich...) A 7 bis 9 (je nach sonstigen Aufgaben) Schwieriges Thema - und fern jeder FwDV... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 594583 | |||
Datum | 01.12.2009 16:55 | 12176 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtpro Jahr, Monat, Woche, Arbeitsstunde, Schlauch? ... (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich für den ... e) Gerätewart einer Wehr mit ausschließlich örtlichen Aufgaben 22,00 EUR Dr. Google mal befragt...? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594661 | |||
Datum | 02.12.2009 04:55 | 11829 x gelesen | |||
Saarland 10 - 50 € Quelle (§6(4)) Wobei sich die Frage stellt ob spitz abgerechnet wird (1000 Arbeit = 1000 Geld) oder ob pauschal verrechnet wird.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Rich8ard8 B.8, Passau / Bayern | 595106 | |||
Datum | 04.12.2009 21:42 | 11650 x gelesen | |||
Hallo Markus, die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte ist in Bayern nicht explizit geregelt. Es ist eine Kann-Vorschrift die sich aus Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ergibt. Dort steht: Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. Die Aufwandsentschädigung ist also eine freiwillige Leistung der Kommune. Viele Grüße aus Passau Richard | |||||
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