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ThemaLogbuch Stammdaten Vorschrift3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorTara8 W.8, Leipzig / Sachsen594244
Datum29.11.2009 23:054454 x gelesen
Hallo,
ist es richtig, dass es für Europa eine Verordnung gibt, die vorschreibt, eine Art Stammdaten-Logbuch an der Außenwand eines Firmengebäudes bzw. Industriehalle anzubringen, in dem sämtliche Informationen über Lagerhaltung/-inhalte bezüglich des Brandschutzes enthält?
Also, damit die Feuerwehr bei einem Brand innerhalb von wenigen Sekunden sämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf.
Ist das ein europ. fassendes Gesetz, dass jede Industriehalle dieses "Logbuch" (oder wie es auch genannt wird) anbringen muss? Und woher bekommt man dieses Logbuch?
Vielen Dank für eine Info,
Tschüss, Tara


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594250
Datum29.11.2009 23:552557 x gelesen
Geschrieben von Tara Windeist es richtig, dass es für Europa eine Verordnung gibt, die vorschreibt, eine Art Stammdaten-Logbuch an der Außenwand eines Firmengebäudes bzw. Industriehalle anzubringen, in dem sämtliche Informationen über Lagerhaltung/-inhalte bezüglich des Brandschutzes enthält?

Ich möchte nicht ausschließen,daß es auf Europaebene eine solche Vorschrift gib - davon soll es ja nicht wenige geben...
Ich bin mir jedoch recht sicher, daß diese nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW594383
Datum30.11.2009 17:422208 x gelesen
Hallo Tara,

Geschrieben von Tara Windesämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf.

Macht doch von der Logik her auch ohne ges. Vorschrift sinn, solche Informationen auffällig bekannt zu geben. Kenne Schilder (Galvanikbetrieb) wo ganz groß draufsteht: In diesem Bereich nicht mit Wasser löschen mit dem durchgestrichenen Wassereimer.
Ebenso sollten (oder müssen) soche Hinweise doch auch im Feuerwehralarmplan drinnen stehen. Und wann ein Feuerwehralarmplan zu erstellen ist schreib die Behörde doch vor (zumindest bei uns im LK).
Und selbst, wenn kein Feuerwehralarmplan vorhanden sein muß, dürfte es doch kein Problem sein, solch wichtige Informationen mit bei den Linienkarten zu deponieren, dann hat auch die Feuerwehr alle wichtigen Informationen.

Gruß

Johannes


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 29.11.2009 23:05 Tara7 W.7, Leipzig
 29.11.2009 23:55 ., Bad Hersfeld
 30.11.2009 17:42 ., Esslingen
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