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Thema | Logbuch Stammdaten Vorschrift | 3 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Tara8 W.8, Leipzig / Sachsen | 594244 | |||
Datum | 29.11.2009 23:05 | 4454 x gelesen | |||
Hallo, ist es richtig, dass es für Europa eine Verordnung gibt, die vorschreibt, eine Art Stammdaten-Logbuch an der Außenwand eines Firmengebäudes bzw. Industriehalle anzubringen, in dem sämtliche Informationen über Lagerhaltung/-inhalte bezüglich des Brandschutzes enthält? Also, damit die Feuerwehr bei einem Brand innerhalb von wenigen Sekunden sämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf. Ist das ein europ. fassendes Gesetz, dass jede Industriehalle dieses "Logbuch" (oder wie es auch genannt wird) anbringen muss? Und woher bekommt man dieses Logbuch? Vielen Dank für eine Info, Tschüss, Tara | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594250 | |||
Datum | 29.11.2009 23:55 | 2557 x gelesen | |||
Geschrieben von Tara Windeist es richtig, dass es für Europa eine Verordnung gibt, die vorschreibt, eine Art Stammdaten-Logbuch an der Außenwand eines Firmengebäudes bzw. Industriehalle anzubringen, in dem sämtliche Informationen über Lagerhaltung/-inhalte bezüglich des Brandschutzes enthält? Ich möchte nicht ausschließen,daß es auf Europaebene eine solche Vorschrift gib - davon soll es ja nicht wenige geben... Ich bin mir jedoch recht sicher, daß diese nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 594383 | |||
Datum | 30.11.2009 17:42 | 2208 x gelesen | |||
Hallo Tara, Geschrieben von Tara Winde sämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf. Macht doch von der Logik her auch ohne ges. Vorschrift sinn, solche Informationen auffällig bekannt zu geben. Kenne Schilder (Galvanikbetrieb) wo ganz groß draufsteht: In diesem Bereich nicht mit Wasser löschen mit dem durchgestrichenen Wassereimer. Ebenso sollten (oder müssen) soche Hinweise doch auch im Feuerwehralarmplan drinnen stehen. Und wann ein Feuerwehralarmplan zu erstellen ist schreib die Behörde doch vor (zumindest bei uns im LK). Und selbst, wenn kein Feuerwehralarmplan vorhanden sein muß, dürfte es doch kein Problem sein, solch wichtige Informationen mit bei den Linienkarten zu deponieren, dann hat auch die Feuerwehr alle wichtigen Informationen. Gruß Johannes | |||||
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