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Thema | Einsatz in der Berufsschule | 9 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Robe8rt 8H., Röfingen / Bayern | 593984 | |||
Datum | 27.11.2009 17:15 | 6098 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin neu und habe mich in diesem Forum angemeldet um eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen. Erstmal zu meiner Person: Ich bin Mitglied einer kleineren FFW sowie der Werkfeuerwehr meiner Firma. Ich bin momentan in einer Ausbildung zum Industriekaufmann und somit muss ich auch regelmäßig in die Berufsschule gehen, deswegen stellt sich mir die Frage wenn ich in der Berufsschule per Pipser alamiert werde (was schon vorgekommen ist) darf ich dann einfach vom Berufsschulunterricht gehen oder nicht? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Ingolstadt / Bayern | 593985 | |||
Datum | 27.11.2009 17:23 | 3946 x gelesen | |||
Am Besten sprichst du dich da mit deinem Direktor ab - eine gesetzliche Grundlage zur Freistellung gibt es für Schule/Berufsschule meines Wissens nach nicht. Ich hatte damals als FF-Mitglied keine Probleme mit der Freistellung. Sollte aber natürlich auch mit deinem Arbeitgeber abgesprochen sein. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Ostheim / Bayern | 593986 | |||
Datum | 27.11.2009 17:26 | 3620 x gelesen | |||
Hallo, ich würde es mit deiner Berufsschule (Rektor) abklären. Würde aber auch eine Selbstkritik deiner Leistungen machen. Kommst du locker im Unterricht mit und ist es für dich kein Problem Stoff nachzuholen welcher verpasst wurde? Hast du eher Leistungsprobleme in der Schule (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe), dann würde ich den Pieper eher zu hause lassen. Im Übrigen sollte die Schule den Einsätzen vorgezogen werden ;) Denn damit verdienst du später dein Geld ;) Gruß Andreas UG-ÖEL Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 593987 | |||
Datum | 27.11.2009 17:27 | 3661 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Robert Heins Hallo zusammen, Herzlich willkommen! Geschrieben von Robert Heins Ich bin Mitglied einer kleineren FFW sowie der Werkfeuerwehr meiner Firma. Das Thema hatten wie schon mehrmals, lies Dich bitte zunächst mal durch diese Diskussionen: Einsätz während Ausbildung und der hier. Wenn dann noch Fragen übrig bleiben melde Dich wieder. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 593988 | |||
Datum | 27.11.2009 17:28 | 3898 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Weckereine gesetzliche Grundlage zur Freistellung gibt es für Schule/Berufsschule meines Wissens nach nicht. Doch, in der Neufassung des BayFwG sind auch Schüler über 18 vom Unterricht freizustellen. Allerdings: Wie weit hast du von der BS zu deiner FF? Bei einer größeren Entfernung macht es kaum Sinn den Unterricht zu verlassen. Bist du als Frischling in deiner FF wirklich sooo wichtig, dass du unbedingt die Schule verlassen musst? Falls ja, dürfte in deiner FF organisatorisch irgendwas schief laufen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 593989 | |||
Datum | 27.11.2009 17:29 | 3510 x gelesen | |||
Im Allgemeinen darfst du fahren. Meines Wissens wird in den entsprechenden Landesgesetzen nicht zwischen Arbeitgeber und einer Schule unterschieden. Jedoch solltest du die Situation im Vorfeld (!) (also nicht wenn der Einsatz bereits da ist) mit der Schulleitung und ggf. mit den Lehrkräften besprechen. Außerdem solltest du ggf. mit deiner Wehrführung sprechen, da ich einige Wehren kenne, die es nicht gerne sehen wenn Schüler während der Schulzeit die Schule verlassen um am Einsatzdienst teilzunehmen | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 593990 | |||
Datum | 27.11.2009 17:30 | 3550 x gelesen | |||
Hallo, generell gilt in diesem Fall mal Art. 9, Abs. 4 des BayFwG: "Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit." ABER bitte beachte auch die Hinweise in vergangenen Diskussionen zu diesem Thema! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 594025 | |||
Datum | 27.11.2009 21:56 | 3394 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidFalls ja, dürfte in deiner FF organisatorisch irgendwas schief laufen. Warum soll da etwas organisatorisch schief laufen? Wenn Tagsüber nicht viele Leute verfügbar sind ist jede helfende Hand gefragt, so zumindest bei uns! Zu deiner Frage: Rechtlich ist es laut BayFwG ganz klar geregelt, dass du, sofern volljährig, von der Schule freizustellen bist! Abklären würde ich es auf jedenfall mit der Schulleitung und evtl auch dem Ausbilder. Ob es sinnvoll und gut für dich ist, liegt ganz alleine in deiner Entscheidung! Von einer Schulaufgabe oder prüfungsrelevantem Unterricht würde ich nicht aufstehen, allerdings kann man die letzten zwei Stunden Deutsch- oder Religionsunterricht für einen wichtigen Einsatz doch schon mal sausen lassen. Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 594062 | |||
Datum | 28.11.2009 13:04 | 3243 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimWarum soll da etwas organisatorisch schief laufen? Wenn Tagsüber nicht viele Leute verfügbar sind ist jede helfende Hand gefragt, so zumindest bei uns! Hallo, Robert schreibt selbst, er ist Mitglied in einer kleineren FF. Da Orte, die über eine Berufsschule verfügen wohl eher eine größere FF haben, gehe ich davon aus, dass zwischen Standort Feuerwehr und Standort Schule etliche Kilometer liegen. Der Einsatzerfolg jedoch steht und fällt mit dem Personal, das ich in der Anfangsphase zur Verfügung habe. Kann ich hier die nötigen Schlüsselqualifikationen nicht besetzen, werden auch Nachzügler, die mit 15 oder gar 30 Minuten Verspätung eintreffen den Einsatzerfolg nicht mehr entscheidend beeinflussen können. Da ich nie weiß ob überhaupt und wie viele Nachzügler noch eintreffen werden, muss ich, falls ich unterbesetzt bin, ohnehin großzügig nachalarmieren lassen, womit das fehlende Personal bereits ersetzt ist. Daraus ergibt sich, und das konnte ich in meinen bisher 30 Feuerwehrjahren regelmäßig beobachten, dass diese Nachzügler oft eher Gaffer in Uniform, als helfende Hand sind. Ihr Erscheinen ist eher wichtig, um den Einsatzbericht zu schönen. Wenn da drin steht, dass man mit 20 Mann an der ESt aufgeschlagen ist, sieht das gut aus und kehrt die Tatsache, dass man tatsächlich erst mal mit 4 Mann ausgerückt ist unter den Teppich. Meine Sicht der Dinge! Gruß Peter | |||||
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