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ThemaPolizei und Feuerwehr - Pressearbeit auf dem Prüfstand102 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Pressekodex - Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen
  • Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren bei Schadensfällen
  • Das Spannungsfeld zw. Opferschutz unf Unformations- und Pressefreiheit (Ralf Fischer, Richter am Amtsgericht)
  •  
    AutorSasc8ha 8V., Delmenhorst / Niedersachsen592553
    Datum17.11.2009 00:0260459 x gelesen
    Teilweise scheint es in den Behörden ein großes nicht "Wissen" über die Arbeit der Presse zugeben.

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin592558
    Datum17.11.2009 01:2957030 x gelesen
    Hallo Sascha,

    auch wenn du dich sicherlich intensiv mit dem Thema beschäftigst, habe ich den Eindruck, dass du bei der Betrachtung sowohl Artikel 1 (1), GG als auch Artikel 5 (2), GG ein wenig außer Acht lässt.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorSasc8ha 8V., Delmenhorst / Niedersachsen592560
    Datum17.11.2009 01:3956757 x gelesen
    Die beiden von dir genannten Grundrechte habe in sofern schon im Hinterkopf, aber das hätte den Artikel gesprengt.

    Letztlich wird das Thema ja Allgemein immer Diskutiert werden. Jede Seite Presse / BOS sieht es anders oder bewertet es anders.

    Überwiegend funktioniert die Pressearbeit ja, z.b. hier im Norden sind mir solche Fälle nicht bekannt.
    Das meiste passiert in NRW, es kann aber auch an der Presse vor Ort liegen.

    Wiebold ist ja ein sehr bekanntes Beispiel, die einen Hassen Ihn die anderen Lieben Ihn....


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin592561
    Datum17.11.2009 01:4256605 x gelesen
    Geschrieben von Sascha VetterDie beiden von dir genannten Grundrechte habe in sofern schon im Hinterkopf, aber das hätte den Artikel gesprengt.

    Naja, es hätte ihn meiner Lesart nach eben auch inhaltlich gesprengt oder meintest du das?
    Es ist nämlich sehr wohl zulässig auch Journalisten durch Decken abzuschirmen, um dadurch die Würde des Verletzten oder Toten zu wahren. Sind wir uns da einig?

    Gruß
    Sebastian


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    AutorSasc8ha 8V., Delmenhorst / Niedersachsen592562
    Datum17.11.2009 01:5256447 x gelesen
    So ich habe es dann doch mitaufgenommen.

    Selbstverständlich sind wir uns soweit einig. Ich wollte auch nicht im Internet auftauchen oder zu erkennen sein, wenn ich auf der Trage liege.


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 592564
    Datum17.11.2009 03:0356575 x gelesen
    Schlußendlich geht es immer um die gleiche Abwägung - Presse ./. Betroffene und wenn man das mal für den Betroffenen entschieden hat, dann ist es nur noch eine Frage des Mittels. Eine Decke ist da halt ein geringerer Eingriff gegenüber der Presse als ein Drehverbot, aber wenn eine Decke im Einzelfall nicht in Betracht kommt, kann ein Drehverbot immernoch verhältnismässig sein, das kommt ganz auf den Einzelfall an.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen592566
    Datum17.11.2009 08:0256247 x gelesen
    Da bin ich doch dann froh, dass es bei uns ganz gut klappt! Die Presse wird in der Regel komplett in ruhe gelassen. Dafür sorgen der Pressewart und die Führungskräfte die disbezüglich auf die rechtlichen Dinge hingewiesen wurden. Der pressewart steht in der Regel nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter dann auch Rede und Antwort.
    Die Arbeit der Presse wird nicht eingeschränkt, lediglich bei der direkten Bergung oder Rettung wird der Verletzte mit Decken abgeschirmt!

    Ich denke aber trotzdem, dass ich mich mal mit den örtlichen Pressevertretern in Verbindung setzte und mal nachfrage wie die Arbeit konstruktiver und für alle noch besser ausgestaltet werden kann!!

    Gruß Dirk
    Pressewart Freiwillige Feuerwehr Edewecht


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592569
    Datum17.11.2009 08:0756410 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonSchlußendlich geht es immer um die gleiche Abwägung - Presse ./. Betroffene und wenn man das mal für den Betroffenen entschieden hat, dann ist es nur noch eine Frage des Mittels. Eine Decke ist da halt ein geringerer Eingriff gegenüber der Presse als ein Drehverbot, aber wenn eine Decke im Einzelfall nicht in Betracht kommt, kann ein Drehverbot immernoch verhältnismässig sein, das kommt ganz auf den Einzelfall an.

    Wenn ich Material und Mannschaft dafür habe ok!

    Das Recht auf Art. 1 GG und das Recht am Persönlichen Bild aus Art. 1(1) i. V. m. 2(1) GG wiegt m. E. klar höher als das Presserecht bei diesem Unfall. Der Pressevertreter hätte mehr Niveau gezeigt, wenn er die Unfallstelle nach der Reanimation gefilmt hätte. Die Selbstkontrolle der Presse funktioniert schon sehr lange nicht mehr und man nimmt sich immer mehr vor Ort heraus und beruft sich auf die Pressefreiheit.

    Für mich hat die Beamten sogar zu unkonsequent eingegriffen! Ich hätte ihm, nachdem er mich trotz Aufforderung noch filmte die _Kamera bis zum Abschluss der Reanimation sogar abgenommen und nach dem Abtransport der Person wieder ausgehändigt. Achtung, Respekt, Würde und Anstand sind den meisten Pressevertreteren heute unbekannt oder sie wollen es nichdt mehr wissen, da nur noch der schnöde Mamon für sich Gewicht hat.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592572
    Datum17.11.2009 08:3756411 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich hat die Beamten sogar zu unkonsequent eingegriffen! Ich hätte ihm, nachdem er mich trotz Aufforderung noch filmte die _Kamera bis zum Abschluss der Reanimation sogar abgenommen und nach dem Abtransport der Person wieder ausgehändigt.

    Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage? Die oben genannten §§ finde ich dafür etwas dürftig, da der Kameramann ja doch so weit vom Ort des Geschehens entfernt war, dass auf den Aufnahmen der Patient sicherlich nicht identifizierbar gewesen wäre.

    Für den Fall einer ungerechtfertigten Wegnahme der Kamera: Wie sieht es dann mit eventuellen Schadenersatzforderungen wegen entgangener Aufnahmen aus?

    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Bei einer Rea hat eine Kamera nichts zu suchen. Aber ich glaube, die Abnahme der Kamera ist ein schweres Geschütz und evtl. sogar ein Schuss, der nach hinten los gehen kann, wenn diese Maßnahme nicht rechtlich einwandfrei abgesichert ist.

    Gruß
    Peter


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    AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen592575
    Datum17.11.2009 08:5056266 x gelesen
    Vorweg: Ich kann das Video derzeit noch nicht sehen, somit kann ich nur allgemein auf die Situation FW/Pol ./. Presse eingehen.

    Ich kenne selbst beide Seiten aus verschiedenen Situationen und kan vorweg nur sagen: Es gibt kein Schwarz oder Weiß.

    Auch die Gesetze und Vorgaben lassen sehr viel Interpretation zu - eignetlich sogar eher zu Seiten der Presse (abgesehen von der Begriffsbestimmung, wer überhaupt alles "Presse" ist - da kommen wir noch zu ganz anderen Problemen).

    Nehmen wir mal ein paar Situationen an:
    1. Wir wollen tunlichst vermeiden, dass Aufnahmen gemacht werden.
    Dann kann die Polizei eingreifen und ein Verbot aussprechen,d ass rechtsgültig und sofort zu befolgen ist. Zwangsmaßnahmen sind hierzu ebenfalls erlaubt. Da jedoch nciht zu unterstellen ist, dass das Material auf jeden Fall veröffentlicht worden wäre, könnte der Reporter Schadensersatzforderungen stellen. Außerdem wird es meist eine Beschwerde bei der Polizeiführung geben. Außerdem ist sowas ein wunderschönes Hetzthema unter den Kollegen.

    2. Wir lassen alles zu.
    Dann erwischen wir früher oder später vermutlich ein schwarzes Schaf, das sein obszönes Material tatsächlich öffentlich macht. Auch dann können wir im Nachhinnein (am besten wieder via Polizei oder einem Amt) Anzeige erstatten bzw. mit den Redaktion Kontakt aufnehmen und Sachen wie Unterlassungserklärungen fordern etc.

    3. Wir nutzen 15 unsrer 20 Leute um Decken zu spannen.
    Wirkt auf den unbedarften Bürger oder Pressevertreter meist sehr verzweifelt. Außerdem steigert es nur den Drang der Reporter, doch ein Bild zu erhaschen - und emist gelingt das auch nach. Außerdem: Ich schätze mal min. 95% der Reporter wissen, dass das Opfer nicht zu zeigen ist. Wird es fotografiert, wirds nicht verbreitet. Die Decken jedoch bieten meist ein sehr sehr schönes Motiv. Und da die Betroffenen und deren Angehörige sowieso wissen, was passiert ist, hiflt es denen vermutlich auch nicht viel weiter, dass sie die schönen grauen Decken vor dem Rettungshubschrauber sehen.

    Also wo ist das Patentrezept? Es gibt, meiner Meinung nach, nur Annäherungen an das Optimum. Letztendlich sollte man die üblichen Pressevertreter kennen und bereits auf neutralem Boden mit ihnen in Kontakt getreten sein. Diese sind dann oft auch mal "Rudelsführer", wenn es zu einem großereignis kommt, das die Fotografen wie aufgescheuchte Kakerlaken auftauchen lässt. Am wichtigsten ist es, meiner Meinung nach, eine Person vor Ort zu haben, der sich um die Presse kümmert. Einer, der zuverlässige, umfangreiche, aber anonymisierte und unspekulative Informationen heruasgibt. Der auch mal sagt "schau mal, vom LF da oben hast Du einen schönen Überblick" aber auch mal "wir holen die Frau jetzt raus, sei so gut und filme doch mal den Stau oder ruf in der Redaktion an".

    Mit Paragraphen und Sutrköpfigkeit kommt ihr in den seltensten Fällen nicht weit. Denn die Reporter machen das meist Hauptberuflich und verdienen damit ihren Lebensunterhalt - allein das interessiert die mehr als die Möglichkeit, dass Tante E. aus W. eventuell am Blinker des Unfallfahrzeugs erkennt, dass die Tochter einen Unfall hatte.

    Und ganz nebenbei: Durch einen guten Kontakt (Stichwort: Geben und nehmen) bekommt ihr dann auch meist tolle Bilder für eure Homepage, die Ausbildung oder auch mal ein kostenloses Fotoshooting für die Imagekampagne.


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592576
    Datum17.11.2009 08:5956394 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas Recht auf Art. 1 GG und das Recht am Persönlichen Bild aus Art. 1(1) i. V. m. 2(1) GG wiegt m. E. klar höher als das Presserecht bei diesem Unfall. Der Pressevertreter hätte mehr Niveau gezeigt, wenn er die Unfallstelle nach der Reanimation gefilmt hätte. Die Selbstkontrolle der Presse funktioniert schon sehr lange nicht mehr und man nimmt sich immer mehr vor Ort heraus und beruft sich auf die Pressefreiheit.

    Etwas dürftig, da die Person aus der Entfernung nicht zu erkennen war. Insofern ist der Paragraph hier für mich nicht anwendbar.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich hat die Beamten sogar zu unkonsequent eingegriffen! Ich hätte ihm, nachdem er mich trotz Aufforderung noch filmte die _Kamera bis zum Abschluss der Reanimation sogar abgenommen und nach dem Abtransport der Person wieder ausgehändigt. Achtung, Respekt, Würde und Anstand sind den meisten Pressevertreteren heute unbekannt oder sie wollen es nichdt mehr wissen, da nur noch der schnöde Mamon für sich Gewicht hat.

    Vielleicht sollten sich die Beamten im Video auch mal überlegen, welcher Sprache sie sich bedienen (wenn denn der Text so im Original gefallen ist). Zitat der Polizistin:"Der rafft es nicht."

    Welche Pietät haben eigentlich Polizisten? Ich war Ersthelfer bei einem Unfall (Auto hatte sich überschlagen), eine Frau war unter Schock und blutverschmiert, ihr behindertes Kind lief schreiend durch die Unfallstelle und der Polizist fragt seelenruhig nach den Fahrzeugpapieren. Auf die Frage, ob sie einen Verbandkasten hätten, kam die Antwort "wir haben wichtigeres zu tun".

    In diesem Sinne

    VG
    Kai


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg592599
    Datum17.11.2009 13:0856284 x gelesen
    Auch Deine Argumentation geht noch davon aus, daß nur die Presse Aufnahmen macht.

    Das Problem ist heute, daß jeder Mitbürger mit einem Handy das einigermaßen zeitgemäß ist Bild/ Ton / Filmaufnahmen machen kann und diese irgend wo veröffentlichen kann. Und der hält sich an keinen Pressekodex und kennt die entsprechenden Grundlagen nicht mal.

    Die Zeiten, in denen da jemand mit einer großen Kamera auf der Schulter für alle gut und rechtzeitig erkennbar rumrennt sind vorbei. Du merkst heute gar nicht mehr, wenn Du aufgenommen wirst.

    Unsere Gesellschaft ist - ob wir wollen oder nicht - ein Stück offener und öffentlicher geworden.
    Und die wenigsten Sorgen mache ich mir da immer noch, wenn ein Pressevertreter die Aufnahmen anfertigt. Denn der verkauft seine Bilder an entsprechende Abnehmer die i.d.R. nur das zeigen, was möglich/ zulässig ist.
    Das Problem sind die zig Schaulustigen die mal nebenbei mit der Handycam draufhalten und das Material zwei Minuten später irgend wo hochladen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg592606
    Datum17.11.2009 14:2756121 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstVielleicht sollten sich die Beamten im Video auch mal überlegen, welcher Sprache sie sich bedienen (wenn denn der Text so im Original gefallen ist). Zitat der Polizistin:"Der rafft es nicht."

    Welche Pietät haben eigentlich Polizisten? Ich war Ersthelfer bei einem Unfall (Auto hatte sich überschlagen), eine Frau war unter Schock und blutverschmiert, ihr behindertes Kind lief schreiend durch die Unfallstelle und der Polizist fragt seelenruhig nach den Fahrzeugpapieren. Auf die Frage, ob sie einen Verbandkasten hätten, kam die Antwort "wir haben wichtigeres zu tun".


    Die Polizei ein Abbild unserer Gesellschaft !

    Gruß


    www.ffw-drebkau.de

    Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern592611
    Datum17.11.2009 14:4355982 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstWelche Pietät haben eigentlich Polizisten? Ich war Ersthelfer bei einem Unfall (Auto hatte sich überschlagen), eine Frau war unter Schock und blutverschmiert, ihr behindertes Kind lief schreiend durch die Unfallstelle und der Polizist fragt seelenruhig nach den Fahrzeugpapieren. Auf die Frage, ob sie einen Verbandkasten hätten, kam die Antwort "wir haben wichtigeres zu tun".

    Ich gehe davon aus die Schae ist inzwischen aktenkundig?


    Gruß
    CS





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen592614
    Datum17.11.2009 14:5055984 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian RakEs ist nämlich sehr wohl zulässig auch Journalisten durch Decken abzuschirmen
    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?


    Gruß
    Markus Groß

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen592615
    Datum17.11.2009 15:0256100 x gelesen
    Geschrieben von Markus Groß
    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?


    Ralf Fischer hatte dazu mal einen sehr interessanten Aufsatz in der Brandschutz geschrieben. Dort wurde das erklärt. Vielleicht hat das hier jemand vorliegen. Ich habe die Ausgabe jedenfalls nicht zur Hand.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592617
    Datum17.11.2009 15:2056068 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerIch gehe davon aus die Schae ist inzwischen aktenkundig?


    Gruß
    CS


    Warum soll ich das anzeigen, bzw. aktenkundig machen? Da steht dann Aussage gegen Aussage. Wem glaubt man wohl eher, zwei Beamten oder mir?

    Ich habe dann noch die Nummer des Vaters erfragt und bat den Polizisten, diesen anzurufen. Die Mutter hatte mir ausdrücklich gesagt, dass sonst die Tochter nur noch schreien würde, da eine Bezugsperson fehle. Der Polizist sah sich dazu aber nicht in der Lage. Der Vater wurde natürlich nicht angerufen. Obwohl ich das behinderte Kind betreute, wurde ich dann vom Polizisten weggeschickt, O-Ton "wir brauchen Sie hier nicht mehr". Somit habe ich ihm dann das Kind, welches ich betreute, übergeben und bin gegangen.

    Anderer Fall war, dass ich den Verursacher einer größeren Ölspur beobachtete. Zum Glück kam ein Polizeiwagen vorbei, die ich natürlich sofort ansprach. Sie sagten, dass sie sich um den Fall kümmerten. Nachdem 20 Minuten nichts passiert war und ich bei der Pol telefonisch nachfragte, warum denn keiner Polizeiwagen und keine Feuerwehr käme, wurde mir bekannt, dass der Fall gar nicht vom Polizeiwagen gemeldet wurde. Ich habe den Fall dann nochmals telefonisch gemeldet und dann kam die Pol und die Feuerwehr. Der Verursacher bekam eine Anzeige und die Kosten auferlegt. Ich kann mich heute noch ärgern, dass ich mir das Kennzeichen des zufällig vorbeikommenden Streifenwagens nicht gemerkt habe.

    VG
    Kai


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    AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen592620
    Datum17.11.2009 15:4955886 x gelesen
    Und wer ist Presse? Als Presse wird im erweiterten Sinne der Pressegesetze etc. jeder tätig, der Bild/Ton/textmaterial etc. gezielt zur Veröffentlichung herstellt. Ganz ohne erfordelriche Zugehörigkeit zu einer Berfusorganisation (Presseausweis).

    Aber schon klar, was du meinst. Wobei man die 20 Leute, die die Decken hochhalten auch gut für eine etwas weitere Abschirmung gegen Passanten, Gaffer etc benutzen kann.

    Genauso, wie es übermotivierte Einsatzkräfte gibt, gibt es auch übermotivierte Reporter. Diese im Zaun zu halten sollte einer Führungskraft (Menschenführung) in der Regel recht leicht fallen, sofern man sich die Presse nicht unnötig als Feindbild schafft.


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen592621
    Datum17.11.2009 15:5355795 x gelesen
    Ja baer Leute, worum sollten wir uns denn wohl kümmern?? In erster Linie kann doch nur die Polizei für solche Fälle zuständig sein, Feuerwehr sollte besseres zu tun haben und hat in der Regel auch nicht die erforderliche Berechtigung (Ausnahme Vollzugsbeamte und EL, usw.).

    Aber müssen wir uns darüber wirklich Gedanken machen! Solange ich nicht durch die Arbeit gestört werde, mache ich doch wohl erst mal meine eigene Aufgabe fertig!

    Jeder normale Pressevertreter wird dankbar sein , wenn man ihm jemanden an die Hands stellt, der ihn mit Infos versorgt. Hier sollte eine entsprechende Struktur sowohl bei Feuerwehr als auch polizei da sein, nur so kann eine konstruktive Zusammenarbeit entstehen!


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg592625
    Datum17.11.2009 16:1755897 x gelesen
    Schau mal im Thread-Container :-)


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592627
    Datum17.11.2009 16:2455963 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidAufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?

    Auf Grundlage des jeweiligen Polizeigesetzes!

    Geschrieben von Peter SchmidFür den Fall einer ungerechtfertigten Wegnahme der Kamera: Wie sieht es dann mit eventuellen Schadenersatzforderungen wegen entgangener Aufnahmen aus?

    Bei der Ausübung seines Dienstes hat der Beamte immer das pflichtgemäße Ermessen und die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Klagen kann im Anschluss jeder wegen allem. Das hebt niemand.

    Welche Mßaßnahme wäre für dich verhältnismäßiger gewesen oder würde ein milderes Mittel darstellen? Das Wegschicken hat ja nicht gefruchtet!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592628
    Datum17.11.2009 16:2955826 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstEtwas dürftig, da die Person aus der Entfernung nicht zu erkennen war. Insofern ist der Paragraph hier für mich nicht anwendbar.

    Auch der Film zeigt nur einen gewissen Ausschnitt! Ist dir bekannt was davor lief?

    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstVielleicht sollten sich die Beamten im Video auch mal überlegen, welcher Sprache sie sich bedienen (wenn denn der Text so im Original gefallen ist). Zitat der Polizistin:"Der rafft es nicht."

    Das diese Formulierung Reaktanz hervorruft kann ich verstehen. Dennoch ist sie nicht verwerflich. Lageangepasst kann sowas schon mal nötig sein und man muss deutlicher werden.

    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstWelche Pietät haben eigentlich Polizisten? Ich war Ersthelfer bei einem Unfall (Auto hatte sich überschlagen), eine Frau war unter Schock und blutverschmiert, ihr behindertes Kind lief schreiend durch die Unfallstelle und der Polizist fragt seelenruhig nach den Fahrzeugpapieren. Auf die Frage, ob sie einen Verbandkasten hätten, kam die Antwort "wir haben wichtigeres zu tun".

    Verwerflich wenn es so war! Warum hast du keine Dienstaufsichtbeschwerde gestellt oder gar eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet. Andere wegen Unterlassen anprangern und selbst nichts machen ist doch unkonsequent!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt592629
    Datum17.11.2009 16:3255979 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWelche Mßaßnahme wäre für dich verhältnismäßiger gewesen oder würde ein milderes Mittel darstellen? Das Wegschicken hat ja nicht gefruchtet!
    Wegschicken auf welcher Grundlage? Der Patient war zumindest in dem Video nicht zu erkennen, der Reporter hat einen guten Abstand gehalten, keinerlei Rettungsmaßnahmen behindert (zumindest im Video nicht erkennbar). Der Paragraph für Pietätlosigkeit fällt mir auf Anhieb nicht ein, kann wer helfen?

    Natürlich kennen wir nicht die ganze Geschichte, der Beitrag ist ja geschnitten.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592630
    Datum17.11.2009 16:3255830 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstIch habe dann noch die Nummer des Vaters erfragt und bat den Polizisten, diesen anzurufen. Die Mutter hatte mir ausdrücklich gesagt, dass sonst die Tochter nur noch schreien würde, da eine Bezugsperson fehle. Der Polizist sah sich dazu aber nicht in der Lage. Der Vater wurde natürlich nicht angerufen. Obwohl ich das behinderte Kind betreute, wurde ich dann vom Polizisten weggeschickt, O-Ton "wir brauchen Sie hier nicht mehr". Somit habe ich ihm dann das Kind, welches ich betreute, übergeben und bin gegangen.

    Die Mutter wäre doch die beste Zeugin gewesen! Die Rufnummer des Vaters hast du auch noch gehabt. Woher ist dir bekannt, dass nicht angerufen wurde? Ausreichende Dinge um sowas aktenkundig machen zu können!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen592632
    Datum17.11.2009 16:3555817 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelDie Polizei ein Abbild unserer Gesellschaft !

    Genauso wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst, die Bundeswehr, .......

    Wollen wir jetzt hier Geschichten sammeln?

    Solche Negativbeispiele finden ich bei jeder Berufsgruppe, auch bei denen, von denen man es eigentlich nicht erwarten sollte!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592637
    Datum17.11.2009 16:4555692 x gelesen
    Einige Beispiele für negative Pressearbeit:

    - Presse gibt sich im Krankenhaus als Behörde aus um Infos zu bekommen
    - Presse betritt unberechtigt Wohnungen um Infos zu bekommen
    - Presse deckt Leichentücher ab
    - Presse zahlt Geld für bewusst falsche Aussagen, welche die Story besser verkaufen
    - Presse hört den Polizeifunk ab
    - Presse blockiert absichtlich Abfahrtswege für Fahrzeuge um bessere Bilder zu machen
    u.s.w.

    Das kann m. E. nicht sein und lässt sich auch mit dem Presserecht nicht vereinbaren.


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg592638
    Datum17.11.2009 16:4555922 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseWegschicken auf welcher Grundlage?

    Auf Basis der Landesfeuerwehrgesetze. Als Einsatzleiter darf ich Grundrechte anderer einschrenken u.a. das der Freiheit der Person.

    §2 (4) FwG BW (alt):
    (4) Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können nach Maßgabe dieses Gesetzes
    die Freiheit der Person (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Unverletztlichkeit der Woh-
    nung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes)
    eingeschränkt werden.


    bzw. §38 FwG BW (neu):
    Einschränkung von Grundrechten
    Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können auf Grund dieses Gesetzes die
    Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), das Fernmeldege-
    heimnis (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), die Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1
    des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgeset-
    zes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.“


    Der Einsatzbereich (und nicht nur der Gefahrenbereich) gehört den Einsatzkräften, weder der Presse noch Gaffern oder sonstigen nicht-Hilfskräften.
    Als Einsatzleiter spreche ich notfalls einen Platzverweis aus (schränke die Freiheit der Person ein) und das war's für mich - es sei denn derjenige möchte sich ein Ordnungsgeld einhandeln (dafür sind dann aber die Herren in grün/blau zuständig).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592639
    Datum17.11.2009 16:4855866 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferAuf Grundlage des jeweiligen Polizeigesetzes!

    Konkreter. Gegen was hat er verstoßen?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWelche Mßaßnahme wäre für dich verhältnismäßiger gewesen oder würde ein milderes Mittel darstellen?

    Gar keine, denn er hat erstens den Einsatz nicht behindert und zweitens einen so großen Abstand gehalten, dass Detailaufnahmen, auf denen der Patient zu erkennen wäre, nicht möglich sind.

    Ich sehe hier keine gesetzliche Grundlage und auch keinen Grund, um in irgendeiner Weise einzuschreiten. Im konkreten Fall sehe ich es so, dass die Polizistin sich voreilig mit dem Kameramann angelegt hatte und dann völlig überfordert war, als er ihrer Aufforderung nicht folgte.

    Gruß
    Peter


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592641
    Datum17.11.2009 16:5155863 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidGar keine, denn er hat erstens den Einsatz nicht behindert und zweitens einen so großen Abstand gehalten, dass Detailaufnahmen, auf denen der Patient zu erkennen wäre, nicht möglich sind.

    Dann ist dir der ganze Film bekannt? Mir ist zumindest der ganze Sachverhalt bekannt und daher lag klar eine polizeiliche Gefahrenabwehrtätigkeit vor!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592645
    Datum17.11.2009 16:5855761 x gelesen
    Ach ja! Wer sagt den, dass der Typ von der Presse war? Nicht jeder der eine Kamera in den Händen hält ist Pressevertreter ;-)


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592647
    Datum17.11.2009 17:0255829 x gelesen
    Bevor du hier mit §§ um dich wirfst, lies sie doch erst mal genau durch.

    Geschrieben von FwG BW:
    Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können....

    Du kannst also deine Aufgabe nicht erfüllen, wenn gut 20 Meter entfernt, an einer Stelle, die überhaupt nicht einsatzrelevant ist jemand steht und filmt? Ich beziehe mich dabei auf das Video im Eingangsposting. Ich glaube mit deinem Platzverweis würdest du bei mir auf Granit beißen.

    Gruß
    Peter


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW592650
    Datum17.11.2009 17:0555792 x gelesen
    Meiner Meinung nach liegt hier die Betonung auf
    Geschrieben von ---§38 FwG BW (neu)--- Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können ...

    Da das in diesem Fall wohl eher nicht nötig war (keine zwangsrekrutierten Hilfskräfte notwendig, keine Behinderung der Feuerwehrtätigkeit erkennbar) vermute ich, dass man sich, wenn man sich nur darauf beruft sehr dünnes Eis beschreitet.

    Gruß Florian

    PS: Wäre es nicht die bessere Lösung die Kameraleute mit eben diesem § um Mithilfe beim Halten der Deckenfront zu "bitten", was leider nur ohne Kamera möglich ist.


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Jan Böhmermann -

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592651
    Datum17.11.2009 17:0555829 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidDu kannst also deine Aufgabe nicht erfüllen, wenn gut 20 Meter entfernt, an einer Stelle, die überhaupt nicht einsatzrelevant ist jemand steht und filmt? Ich beziehe mich dabei auf das Video im Eingangsposting. Ich glaube mit deinem Platzverweis würdest du bei mir auf Granit beißen.

    Was ist, wenn der Typ ggf. im Gefahrenbereich steht und die Gefahr eines Folgeunfalls sehr hoch ist?

    Ihr solltet so fair sein und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und nicht nur die, welche euch entsprechen!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg592653
    Datum17.11.2009 17:0655830 x gelesen
    Du wolltest die gesetzliche Grundlage für einen Platzverweis. Die habe ich geliefert.

    Ob dies nun anzuwenden ist oder nicht muss die Feuerwehr vor Ort entscheiden.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg592657
    Datum17.11.2009 17:0855714 x gelesen
    Der letzte Pressefotograf mit dem ich zu tun hatte (und den ich zudem persönlich kenne), hat sich nach zwei Sätzen auf 'ne Brücke zurückgezogen, die Totale fotografiert und ist gegangen (PU mit ICE).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592658
    Datum17.11.2009 17:0955925 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDann ist dir der ganze Film bekannt?

    Nein, ich beziehe meine Aussagen auf das im Eingangsposting verlinkte Video, nicht mehr und nicht weniger. Dort ist in keiner Weise zu erkennen, dass die Rettungsarbeiten behindert werden. Ebenso ist nirgendwo das Opfer zu erkennen, es ist ja nicht mal sichtbar.

    Du hast übrigens meine vorherige Frage nicht beantwortet. Also nochmal: Gegen welches Gesetz und welchen Paragraphen hat er verstoßen?

    Du hast anfangs geschrieben, du hättest ihm sogar die Kamera abgenommen, bist aber bis jetzt immer noch die gesetzliche Grundlage mit genauer Nennung des Paragraphen für diese Maßnahme schuldig geblieben.

    Gruß
    Peter


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen592659
    Datum17.11.2009 17:1155737 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger Schau mal im Thread-Container :-)

    Genau das. Danke.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592661
    Datum17.11.2009 17:1655616 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerDu wolltest die gesetzliche Grundlage für einen Platzverweis. Die habe ich geliefert.

    Ob du's glaubst oder nicht, diesen Artikel kann ich dir aus dem FwG meines Bundeslandes auswendig zitieren. Ich sehe aber im konkreten Fall die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Eben deshalb habe ich nach der gesetzlichen Grundlage gefragt.

    Gruß
    Peter


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592662
    Datum17.11.2009 17:2055695 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist, wenn der Typ ggf. im Gefahrenbereich steht und die Gefahr eines Folgeunfalls sehr hoch ist?

    Ihr solltet so fair sein und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und nicht nur die, welche euch entsprechen!


    Dann hätte die Polizistin dies auch so begründen müssen. Da kam aber nicht derartiges. Im übrigen sieht man auf dem Video deutlich, dass der Kameramann NEBEN der Straße steht.

    Nochmal: Ich heiße es auch nicht gut, wenn hier Rea-Maßnahmen gefilmt werden. Ich sehe hier aber keine Möglichkeit dies zu verhindern.

    Gruß
    Peter


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern592663
    Datum17.11.2009 17:2855795 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstWarum soll ich das anzeigen, bzw. aktenkundig machen? Da steht dann Aussage gegen Aussage. Wem glaubt man wohl eher, zwei Beamten oder mir?

    Du hattest doch eine Zeugin.
    Dein Verhalten in dem fall halte ich auch für inkonsequent und nicht akzeptabel, es gibt da so einen Spruch von wegen wer im Glashaus sitzt .....


    Gruß
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen592666
    Datum17.11.2009 17:4555658 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningRalf Fischer hatte dazu mal einen sehr interessanten Aufsatz in der Brandschutz geschrieben. Dort wurde das erklärt.
    Dieser Text ist mir wohl bekannt, nur fehlt mir auch dort die Rechtsgrundlage, die der Feuerwehr die Befugnis erteilt, in das Grundrecht der Pressefreiheit einzugreifen.
    Hier gilt nämlich nach wie vor das Zitiergebot.
    Meiner Meinung nach ein zu dünner Grat, der da in NRW beschritten wird.

    Darüber hinaus halte ich die Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre von Unfallopfern über den Pressekodex als ausreichend geschützt. Sollte da was schieflaufen, dann kann immer noch ein Fass aufmachen.


    Gruß
    Markus Groß

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592669
    Datum17.11.2009 17:5955877 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidDu hast anfangs geschrieben, du hättest ihm sogar die Kamera abgenommen, bist aber bis jetzt immer noch die gesetzliche Grundlage mit genauer Nennung des Paragraphen für diese Maßnahme schuldig geblieben.

    Für Baden Württemberg wäre das § 1,3 PolG. Der Verstoß ist im auslegungsbedürftigen Tatbestandmerkmal der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung unter Vorliegen einer Gefahr oder Störung zu begründen!


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592670
    Datum17.11.2009 18:0255691 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür Baden Württemberg wäre das § 1,3 PolG. Der Verstoß ist im auslegungsbedürftigen Tatbestandmerkmal der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung unter Vorliegen einer Gefahr oder Störung zu begründen!

    Wobei ich mich natürlich auf auf das Ausgangsvideo beziehe, wo die Polizeibeamtin eingreift und damit das jeweilige Polizeigesetz als Lex Spezialis zu wählen ist. Von derartigen Maßnahmen durch Feuerwehrleute halte ich grundsätzlich nichts!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592671
    Datum17.11.2009 18:2055677 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhoferunter Vorliegen einer Gefahr oder Störung

    Hmmm, und beides kann ich auf dem Video nirgendwo erkennen.

    Wäre ich hier der Reporter gewesen, hätte es mit Sicherheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. Schadenersatzforderung zur Folge gehabt.

    Gruß
    Peter


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592675
    Datum17.11.2009 18:3255681 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist, wenn der Typ ggf. im Gefahrenbereich steht und die Gefahr eines Folgeunfalls sehr hoch ist?

    Dann gilt dies für alle anderen Nichteinsatzkräfte in diesem Bereich auch.

    MkG
    Marc


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    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAndr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg592676
    Datum17.11.2009 18:3455686 x gelesen
    Recht Hin und Recht Her.. ich finde die Reaktion von der Polizistin nicht falsch.

    Der Herr Kameramann soll sich doch mal vorstellen, dass er da selber wiederbelebt wird oder evtl. seine Liebsten ( Frau, Eltern, Geschwister, etc)

    Würde er dann auch wollen, dass solche reporter oder was auch immer auf ihr RECHT bestehen.
    Ich finde ein bisschen Menschlichkeit gehört auch zum Beruf Kameramann und Reporter dazu.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592682
    Datum17.11.2009 18:4855618 x gelesen
    Geschrieben von Andreas OrtliebIch finde ein bisschen Menschlichkeit gehört auch zum Beruf Kameramann und Reporter dazu.

    Menschlichkeit bezahlt leider keine Rechnungen.

    Rechnungen werden durch erzeihlten Honorare beglichen. Und diese richten sich nach der Qualität des Materials. Und da Qualität letztendlich das ist, was der Kunde fordert und dieser Endkunde letztendlich der Endverbraucher ist, kann man sich ausmalen wie es um dessen durchschnittlichen Wunsch nach Menschlichkeit bestellt ist.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592684
    Datum17.11.2009 18:5055602 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWer sagt den, dass der Typ von der Presse war?

    Definiere "Presse"!

    MkG
    Marc


    P.S. Er scheint sich übrigens ausgewiesen zu haben.


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592685
    Datum17.11.2009 18:5255477 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidWäre ich hier der Reporter gewesen, hätte es mit Sicherheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. Schadenersatzforderung zur Folge gehabt.

    Dienstaufsichtsbeschwerde (wobei FFF), Widerspruch gegen den belastenden VA, danach evtl. Klage vor VG und im Erfolgsfall dann auch noch Schadensersatzforderung. Hört sich nach einem netten Zeitvertreib an.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592686
    Datum17.11.2009 18:5355608 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakEs ist nämlich sehr wohl zulässig auch Journalisten durch Decken abzuschirmen, um dadurch die Würde des Verletzten oder Toten zu wahren. Sind wir uns da einig?

    Apropos: Ist euch mal aufgefallen in welche Richtung die Deckenkommandos zu nahezu 100% schauen? Ob man sich darüber mal Gedanken machen sollte...?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592687
    Datum17.11.2009 18:5555650 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyMenschlichkeit bezahlt leider keine Rechnungen.

    Rechnungen werden durch erzeihlten Honorare beglichen. Und diese richten sich nach der Qualität des Materials. Und da Qualität letztendlich das ist, was der Kunde fordert und dieser Endkunde letztendlich der Endverbraucher ist, kann man sich ausmalen wie es um dessen durchschnittlichen Wunsch nach Menschlichkeit bestellt ist.


    Nochmal! Wenn ihr euch immer auf den Ausschnitt des Films bezieht und nur auf diesen Teil, dann wundert es mich, dass ihr unterstellt, dass er von Beruf Kameramann oder Pressevertreter ist. Woran ist das ersichtlich? Ich habe auch so eine Kamera und bin nicht von der Presse!

    Wir sehen hier wie gesagt nur einen Ausschnitt und können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme daher nicht abschließend bewerten. Dazu fehlen wie zu oft die Details. Jeder legt hier den Sachverhalt für sich und nach seiner Wahrnehmung aus und Wahrnehmung ist ja bekanntlich selektiv.

    Wie würde es aussehen, wenn der Mann im Vorfeld die Rettung ggf. behindert hätte,

    wenn er noch im Gefahrenbereich stehen würde,

    wenn er garnicht von der Presse, sondern privat vor Ort ist,

    wenn er ein Absperrband überwunden hat

    wenn er ..... u.s.w.

    Bevor diese Umstände nicht bekannt sind, ist alles nur ein stochern im Nebel.

    Wir kennen das doch zu genüge von Bildern hier im Forum die regelmäßig nach irgendwelchen Fehlern durchsucht und anschließend von sämtlichen Bundesbedenkenträgern des Forums buchstäblich zerlegt werden.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592690
    Datum17.11.2009 19:0655641 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyApropos: Ist euch mal aufgefallen in welche Richtung die Deckenkommandos zu nahezu 100% schauen? Ob man sich darüber mal Gedanken machen sollte...?

    Am besten wir bleiben alle zuhause und lösen die Feuerwehr auf! Wohin sollen sie den schauen? Ich kann die Decken nur passend ausrichten, wenn ich im Blick habe, was ich abdecken soll.

    Für dich ist das Glas wohl immer halb leer und für andere halb voll.

    Wie ich Presse definiere?

    Für mich ist Presse jeder legitimierte (Presseausweis) der Informationen mit geistigem Inhalt auf mechanischem, chemischen oder sonstigem Wege verkörpert und über ein Massenvervielfältigungsverfahren herstellt und an einen unbestimmten Personenkreis vertreibt.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorAndr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg592691
    Datum17.11.2009 19:0755656 x gelesen
    Ich finde es einfach im Allgemeinen eine riesige Sauerrei, dass dieses Presserecht oder was auch immer noch besteht.

    Respekt vor dem Menschen gibt es wohl in unserer Gesellschaft nicht mehr, jeder muss sofort informiert sein, wo, was, wann passiert ist.
    Ob diese Aufnahmen nun der Öffentlichkeit galten oder nicht sei dahingestellt, aber ich finde das wie eben schon erwähnt unverantwortlich als Kameramann (in dem Fall) auf sein PRESSERECHT zu bestehen. Wenn er sich mal vor Augen geführt hätte, dass das evtl seine Frau sein könnte und einer würde kommen und da auf sein Recht bestehen, würde ihm selbst vielleicht der Kragen platzen.

    Meiner Meinung nach, gehört das Presserecht oder was auch immer, geändert und zwar insofern, dass die Polizei darauf bestehen kann, die Kamera auszuschalten und gegebenefalls das Bildmaterial zu entwenden oder zu beschlagnahmen.


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592693
    Datum17.11.2009 19:1555513 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! Wenn ihr euch immer auf den Ausschnitt des Films bezieht und nur auf diesen Teil, dann wundert es mich, dass ihr unterstellt, dass er von Beruf Kameramann oder Pressevertreter ist.

    Lies doch mal auf der Internetseite:
    Denn Kollegen von Videonews24.de wurde, das nicht "Wissen" der Polizei, wie Pressearbeit funktioniert zum Verhängniss.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWir sehen hier wie gesagt nur einen Ausschnitt und können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme daher nicht abschließend bewerten.

    Ich bewerte ja auch nur das, was ich sehe und interpretiere nichts zusätzliches hinein. Und eben auf diesem Ausschnitt kann ich nichts sehen, was die Maßnahmen dieser übereifrigen Polizistin rechtfertigt.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWie würde es aussehen, wenn.... wenn... wenn.... wenn...
    Jetzt interpretierst du Sachen rein, die nicht zu sehen sind. Wir können nur über das diskutieren, was wir sehen. Falls aber einer deiner WENN-Aspekte zuträfe, warum hat die Polizistin ihr Kameraverbot nicht damit begründet? Das einzige, was sie rausgackste war "Weil es Pietätlos ist", und das ist mir als Begründung für einen Verwaltungsakt zu dünn.

    Gruß
    Peter


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592696
    Datum17.11.2009 19:2355662 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidKollegen von Videonews24.de

    Und weil es auf einer HP steht ist es so? Schalke war auch schonmal für 2 Sekunden Deutscher Meister... Schon alleine das Wort Kollegen... lässt mich zweifeln.

    Geschrieben von Peter SchmidIch bewerte ja auch nur das, was ich sehe und interpretiere nichts zusätzliches hinein. Und eben auf diesem Ausschnitt kann ich nichts sehen, was die Maßnahmen dieser übereifrigen Polizistin rechtfertigt.

    Was dann aber oftmals sachlich falsch ist und hinterfragt werden sollte!

    Beispiel:

    Schau dir mal das folgende Bild an:

    http://www.20min.ch/images/content/2/2/2/22235971/2/2.jpg

    Und jetzt, was die Presse daraus gemacht hat:

    http://images.google.de/imgres?imgurl=http://einestages.spiegel.de/hund-images/2008/07/11/72/98ccc09cae7a7f34a9f8a8e45db6ac79_image_document_large_featured_borderless.jpg&imgrefurl=http://einestages.spiegel.de/static/entry/finden_sie_die_fehler/17389/wasser_zu_blut.html%3Fo%3Dposition-ASCENDING%26s%3D0%26r%3D24%26a%3D2344%26c%3D1&usg=__P8oJaNwgNRw8a5Dfx2WTYQ49wg8=&h=435&w=500&sz=95&hl=de&start=3&um=1&tbnid=bR_905WmZvNimM:&tbnh=113&tbnw=130&prev=/images%3Fq%3Dluxor%2Bblutspur%26hl%3Dde%26sa%3DN%26um%3D1

    Geschrieben von Peter SchmidJetzt interpretierst du Sachen rein, die nicht zu sehen sind. Wir können nur über das diskutieren, was wir sehen. Falls aber einer deiner WENN-Aspekte zuträfe, warum hat die Polizistin ihr Kameraverbot nicht damit begründet? Das einzige, was sie rausgackste war "Weil es Pietätlos ist", und das ist mir als Begründung für einen Verwaltungsakt zu dünn.

    Vieleicht weil wir nur einen Ausschnitt sehen! Eventuell hat sie im Vorfeld schon sehr gut begründet u.s.w.

    Aber wir drehen und im Kreis!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 592697
    Datum17.11.2009 19:3255639 x gelesen
    Immer wieder gut...

    Grüße, Jan


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY592699
    Datum17.11.2009 19:4355639 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferVieleicht weil wir nur einen Ausschnitt sehen! Eventuell hat sie im Vorfeld schon sehr gut begründet u.s.w.

    Schon wieder ein "eventuell", das reininterpretiert wurde.

    Aber nochmal zurück zu deinen vielen WENNs:
    Wie würde es aussehen, wenn der Mann im Vorfeld die Rettung ggf. behindert hätte,
    Wenn er ZUVOR die Rettung behindert hätte, wäre das kein Grund ihm JETZT das Filmen zu untersagen.

    wenn er noch im Gefahrenbereich stehen würde,
    Dann würde die Aufforderung die Kamera auszuschalten nichts nützen, weil er mit ausgeschalteter Kamera noch immer im Gefahrenbereich stünde.

    wenn er garnicht von der Presse, sondern privat vor Ort ist,
    Das könnte sehr schnell die Frage nach dem Presseausweis aufklären. Und selbst wenn? Rechtfertigt dies ein Verbot zu filmen?

    wenn er ein Absperrband überwunden hat
    Auch hier das selbe, wie oben: Was nützt dann Aufforderung, die Kamera auszumachen? Er steht dann mit ausgemachter Kamera immer noch im abgesperrten Bereich.

    Gruß
    Peter


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    AutorAndr8e M8., Gummersbach / Deutschland592702
    Datum17.11.2009 20:0455525 x gelesen
    Die Lösung des Problems Polizei vs. Presse ist theoretisch ganz simpel. Die Polizei hält sich an die Regeln und die Presse hält sich an die Regeln. Nur als Journalist kann ich auch dazu Sagen das es vielen Kollegen schwer fällt sich an alles zu halten wenn sie einmal Geld gewittert haben. Leider ist es nun mal so, dass die großen Zeitungen für bestimmte Inhalte jede Menge Geld auf den Tisch legen. Fünf, sechs oder mehr tote sind da für Journalisten quasi eine Goldgrube. Jetzt habe ich das Glück beide Seiten, sprich Feuerwehr/Rettungsdienst und Presse zu kennen. Ich mache diese Arbeit jetzt schon eine ganze Zeit lang und bin bis dato noch nie mit der Polizei oder sonstigen Institutionen auf Konfrontationskurs gekommen. Warum, ich verhalte mich an Einsatzstellen entsprechend der würde des Menschen, behindere die Arbeit der Einsatzkräfte nicht, und befolge, sofern es so sein sollte, gerne Bitten der Polizei. Problem an der ganzen Sache, meine Geldbörse ist nicht immer so Prall gefüllt wie die anderer Kollegen, die sich am liebsten mit in das Unfallfahrzeug setzen, oder ins brennende Haus stürmen würden. Wie wenig Kollegen der Branche mit Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei zu Tun haben, und wie wenig diese die belange derer Interessieren sieht man Tag für Tag vor Ort. Die Kamera möglichst nah am Geschehen, Drängeln, Rasen usw. Hauptsache ich habe die ersten und spektakulärsten Bilder dieses Einsatzes. Ich distanziere mich klar und deutlich von solcher Berichterstattung. Paragraph xy und auch z hin oder her, gewisse Abstriche sollte auch die Presse in ihrem Jagtfieber machen.


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592703
    Datum17.11.2009 20:2555682 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Mutter wäre doch die beste Zeugin gewesen! Die Rufnummer des Vaters hast du auch noch gehabt. Woher ist dir bekannt, dass nicht angerufen wurde? Ausreichende Dinge um sowas aktenkundig machen zu können!

    Die Mutter stand unter Schock, somit keine Zeugin. Die war total durch den Wind.

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592705
    Datum17.11.2009 20:2655554 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerDu hattest doch eine Zeugin.
    Dein Verhalten in dem fall halte ich auch für inkonsequent und nicht akzeptabel, es gibt da so einen Spruch von wegen wer im Glashaus sitzt .....


    Gruß
    Christian



    Die Mutter stand unter Schock, somit keine Zeugin. Die war total durch den Wind. Da sonst keiner das mitbekommen hat, dürfte ein Beweis schwer fallen...

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592706
    Datum17.11.2009 20:3555465 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferVerwerflich wenn es so war! Warum hast du keine Dienstaufsichtbeschwerde gestellt oder gar eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet. Andere wegen Unterlassen anprangern und selbst nichts machen ist doch unkonsequent!

    Ich war selbst Ersthelfer und natürlich habe ich erste Hilfe geleistet. Da ich keine Zeugen hatte, kann ich selbst kaum Beamte anzeigen. Die Mutter war keine Zeugin, da diese unter Schock stand.

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592707
    Datum17.11.2009 20:3955550 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas diese Formulierung Reaktanz hervorruft kann ich verstehen. Dennoch ist sie nicht verwerflich. Lageangepasst kann sowas schon mal nötig sein und man muss deutlicher werden.

    Na ja, von Beamten erwarte ich mehr! Vorbildfunktion?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferAuch der Film zeigt nur einen gewissen Ausschnitt! Ist dir bekannt was davor lief?

    Nö, aber wenn der Reporterchon Aufnahmen gehabt hätte, wäre er sicherlich freiwillig weggefahren. Ebenso haben sich die Polizisten ja erst beschwert, als dieser weit weg stand. Für mich immer noch ungerechtfertigt.

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592708
    Datum17.11.2009 20:4955482 x gelesen
    Eine Zeitung (oder Dpa), die die Bild zitieren muss....ja ja, wo kommen wir bloß hin...

    VG
    Kai


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592709
    Datum17.11.2009 20:5955673 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstDie Mutter stand unter Schock, somit keine Zeugin. Die war total durch den Wind.

    Trotzdem eine Zeugin! Den Beweiswert ihrer Aussage brauchst du ja nicht zu würdigen. Oder unterstellst du jedem Schockkranken, dass er nicht mehr fähig ist über seine Wahrnehmungen zu berichten?


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592710
    Datum17.11.2009 21:0355509 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstNa ja, von Beamten erwarte ich mehr! Vorbildfunktion?

    Ja ja! Die Erwartungshaltung haben alle. Jeder will für sich die eierlegende Wollmilchsau. Vorbild sollte jeder sein und man sollte es nicht an einer Berufsgruppe festmachen. Ich kann diesen "dummen" Spruch wirklich nicht mehr hören. Der Beamte soll neutral, unpolitisch, vorbildlich, immer lageangepasst u.s.w. sein. Das er auch Mensch ist wird da wohl gerne vergessen.

    Aber wer von uns ist schon fehlerrei! KEINER

    Von den Beamten erwartet man es aber!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592712
    Datum17.11.2009 21:4955495 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich ist Presse jeder legitimierte (Presseausweis) der Informationen mit geistigem Inhalt auf mechanischem, chemischen oder sonstigem Wege verkörpert und über ein Massenvervielfältigungsverfahren herstellt und an einen unbestimmten Personenkreis vertreibt.

    Den PA bekommt man durch eine Vereinsmitgliedschaft. Inwieweit man das als alleinseeligmachende Legitimation sehen kann, darüber läßt sich vortrefflich streiten. Alles Andere, was du gesagt hast trifft auch auf den BILD-Leserreporter zu.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592713
    Datum17.11.2009 21:5055590 x gelesen
    Geschrieben von Andreas OrtliebMeiner Meinung nach, gehört das Presserecht oder was auch immer, geändert und zwar insofern, dass die Polizei darauf bestehen kann, die Kamera auszuschalten und gegebenefalls das Bildmaterial zu entwenden oder zu beschlagnahmen.

    Ab diesem Tag würde ich in den bewaffneten Widerstand gehen!

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592714
    Datum17.11.2009 21:5655444 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDen PA bekommt man durch eine Vereinsmitgliedschaft. Inwieweit man das als alleinseeligmachende Legitimation sehen kann, darüber läßt sich vortrefflich streiten. Alles Andere, was du gesagt hast trifft auch auf den BILD-Leserreporter zu.

    Richtig! Auf den geistigen Inhalt kommt es gemäß Definition der Rechtsprechung leider nicht an! Die Bild Reporter sind klare Pressevertreter! Ob ich das gut finde steht natürlich auf einem anderen Blatt!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592715
    Datum17.11.2009 22:0355660 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAb diesem Tag würde ich in den bewaffneten Widerstand gehen!

    Das derzeit jeweils geltende Landespresserecht ist uralt und beruht zu großen Teilen auf dem Reichspressgesetz. Von daher sollte wirklich mal dringend was gemacht werden! Wird sich aber sicherlich nichts ändern, da sich da schon viele die Finger damit verbrannt haben.

    Von daher ist dem Missbrauch in diesem Bereich jede Tür geöffnet und das kann nicht gut sein! Die hohe Selbstverantwortung funktioniert da nämlich schon lange nicht mehr bei allen. Geld und Auflagenhöhe regiert eben oftmals die Pressewelt.

    Wenn sich die Presse schon als vierte Gewalt im Staat bezeichnet, dann sollte sie sich auch verbindlichen Regeln unterwerfen, die für die anderen Gewalten auch gelten. Die Einhaltung der geltenen Rechte wäre da ein toller Anfang!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592716
    Datum17.11.2009 22:1255470 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas derzeit jeweils geltende Landespresserecht ist uralt und beruht zu großen Teilen auf dem Reichspressgesetz. Von daher sollte wirklich mal dringend was gemacht werden! Wird sich aber sicherlich nichts ändern, da sich da schon viele die Finger damit verbrannt haben.

    Die Frage ist doch, ob es möglich ist entsprechende Einschränkungen in die PrG der Länder einzupflegen ohne den Sinn der Art. 5 GG und der entsprechenden Artikel der jeweiligen Landesverfassungen einzuschränken. Dies geht meines Erachtens nicht.


    Interessant meines Erachtens folgende Grundüberlegung:

    Sowohl Art. 1 als auch Art. 5 GG sind unmittelbar geltendes Recht. Im Unterschied zu Art. 1 gibt es im Art. 5 einen Verweis wie dieser Ausfürbar/Einschränkbar ist. Einschränkungen gibt es also. Meines Erachtens sogar genüge. Nun ist zu überlegen an wem es ist diese Einschränkungen einzufordern bzw. durchzusetzen - am Staat oder an demjenigen dessen Rechte betroffen sind. In einigen Fällen ist dies ganz klar der Staat (z.B. Jugendschutz) in anderen -so auch in dem hier diskutierten Fall- sehe ich einzig den Betroffenen, nicht jedoch den Staat (SB), am Zuge.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen592737
    Datum18.11.2009 00:4955396 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc DickeyNun ist zu überlegen an wem es ist diese Einschränkungen einzufordern bzw. durchzusetzen - am Staat oder an demjenigen dessen Rechte betroffen sind.
    Der Pressekodex behandelt diese Problematik sehr ausführlich. Und für die "Journalistenjäger" ist auch gleich erklärt, wie man sich beschweren kann.


    Gruß
    Markus Groß

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg592738
    Datum18.11.2009 03:0155419 x gelesen
    Warum immer nur Platzverweis?

    Einfach nach § 164 Störung einer Amtshandlung verfahren. Ist für die Kollegen Polizeifacharbeiter mit weniger Schreibkram verbunden und genauso hilfreich. ;-)

    Wird von den Koll. in Bln. öfter so angewandt. Hat mir jedenfalls ein Beamter der dortigen Pol. so erklärt. Er ist in Bbg. auch bei der FF (Dgrd. BM).

    Gruß


    www.ffw-drebkau.de

    Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592743
    Datum18.11.2009 07:3355447 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferTrotzdem eine Zeugin! Den Beweiswert ihrer Aussage brauchst du ja nicht zu würdigen. Oder unterstellst du jedem Schockkranken, dass er nicht mehr fähig ist über seine Wahrnehmungen zu berichten?

    Ganz klar, der Richter glaubt natürlich mir und der damals unter Schock stehenden Mutter (falls die davon überhaupt etwas mitbekommen hat) und nicht seinen beiden Beamten. Das glaubst Du doch selbst nicht. Eine Aussage eines Beamten wiegt immer höher als die Aussage eines "Normalsterblichen", juristische Beispiele gibts dafür genug

    VG
    Kai


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen592744
    Datum18.11.2009 08:1855425 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstGanz klar, der Richter glaubt natürlich mir und der damals unter Schock stehenden Mutter (falls die davon überhaupt etwas mitbekommen hat) und nicht seinen beiden Beamten.

    1. Leibeigene wurde schon vor Jahren abgeschafft!

    2. Ich z.B. gehöre keinem Richter!

    3. Der Begriff Gewaltenteilung müsste Dir bekannt sein. U.a. Exekutive und Judikative, hier also "Richterei" und "Polizei"!

    4. Wenn Du selber nicht sicher bist, ob die Frau in dem von Dir angesprochenen Fall zur Sachverhaltsaufklärung beitragen kann, warum schließt Du es dann vollständig aus? Warum nimmst Du Dich als Zeuge ebenfalls zurück und bestehst so vehemend auf Deine eigene sugerierte Unglaubwürdigkeit? Sarkastisch könnte man behaupten, Du standes eventuell selber unter Schock?

    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstEine Aussage eines Beamten wiegt immer höher als die Aussage eines "Normalsterblichen",...

    5. Das ist vollkommener Blödsinn! Es ist Aufgabe der Richter die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen. Da geht keiner, nur aufgrund seiner beruflichen Qualifikation, mit "Vorschusslorbeeren" in eine Verhandlung!
    Die einzigen Vorteile, die ich mir und meinen Kollegen einräume, ist die Tatsache, das unser Berufstand eben deutlich häufiger in die Situation kommt, als Zeuge vor Gericht auszusagen und wir dadurch grundsätzlich deutlich routinierter als der "Normalbürger" sind. Und wir sind eventuell, bedingt durch diese Routine, auch grundsätzlich besser in der Lage uns an Details zu erinnern, die dem Normalbürger gar nicht auffallen!

    Geschrieben von Kai-Hendrick Probst...juristische Beispiele gibts dafür genug

    Es gibt auch dazu sicherlich genügend Gegenbeispiele!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW592747
    Datum18.11.2009 08:2955371 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerDie einzigen Vorteile, die ich mir und meinen Kollegen einräume, ist die Tatsache, das unser Berufstand eben deutlich häufiger in die Situation kommt, als Zeuge vor Gericht auszusagen und wir dadurch grundsätzlich deutlich routinierter als der "Normalbürger" sind. Und wir sind eventuell, bedingt durch diese Routine, auch grundsätzlich besser in der Lage uns an Details zu erinnern, die dem Normalbürger gar nicht auffallen!

    Da fällt mir ein, beim Einsturz Severinsstraße (Stadtarchiv) hat ein Motorradpolizist glaubhaft versichert einen PKW mit Personen gesehen zu haben, der von den Trümmern begraben wurde.
    Dieses Fahrezug wurde trotz massiver Suche nicht gefunden und es gibt auch keinerlei Zeichen, daswaußer den beiden jungen Männern weitere Opfer zu beklagen sind.

    Und ja Polizisten sind auch als Landes-Beamte nur Menschen,
    allerdings wird man ihnen genau wie anderen (Arzt, FA...) immer mit einer anderen (höheren) Erwartungshaltung gegenüberstehen.-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen592752
    Datum18.11.2009 08:4755358 x gelesen
    Guten Morgen Michael!

    Ich kann mich an einen Verkehrsunfall erinnern, bei dem drei Zeugen unabhängig von einander einen in etwa gleichlautenden Unfallhergang geschildert haben, der sich anhand der Spurenlage (später durch technische Sachverständige bestätigt) so gar nicht hat ereignen können!

    Dieses Spielchen könnten wir, so glaube ich, bis Ultimo weiterführen!

    Aber zu Deinem Beispiel eine kleine Frage: Wie wäre es wohl gewesen, wenn dieser Kollege seine Beobachtung für sich behalten hätte, und es hätte sich im Nachhinein herausgestellt, dass es doch so war?

    MfG


    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW592754
    Datum18.11.2009 08:5555453 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerIch kann mich an einen Verkehrsunfall erinnern, bei dem drei Zeugen unabhängig von einander einen in etwa gleichlautenden Unfallhergang geschildert haben, der sich anhand der Spurenlage (später durch technische Sachverständige bestätigt) so gar nicht hat ereignen können!

    3 Zeugen = 4 verschieden Varianten ,-)

    Geschrieben von Sven ReimerDieses Spielchen könnten wir, so glaube ich, bis Ultimo weiterführen!


    Sorry, da hast Du mich falsch verstanden.
    Mir ging es mit dem Beispiel nur darum aufzuzeigen,
    das auch jemand der berufsbedingt genau hinzusehen pflegt sich wie jeder andere auch irren kann.


    Geschrieben von Sven ReimerWie wäre es wohl gewesen, wenn dieser Kollege seine Beobachtung für sich behalten hätte,

    Offensichtlich war seine Beobachtung in diesem Falle nicht vollständig,
    da hilft auch die Gerichtserfahrung als Zeuge nicht wirklich weiter
    und das kann auch jedem anderen passieren.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen592756
    Datum18.11.2009 09:1255397 x gelesen
    Gerade weil es dieses Presserecht gibt, ist es der Öffentlichkeit ja manchmal möglich von Dingen zu erfahren die uns sonst verborgen blieben. Ist die Presse nicht in dieser Form auch eine Art von Kontrollorgan gegenüber der Staatlichkeit? Ohne diese Presseheinis wäre dem Missbarauch der staalichen Gewalt Tür und Tor geöffnet.

    Wenn Du eine Pressearbeit wie 1939-1945 wünscht, dann bitte! Da konnte die Polizei nämlich bestimmen was in die Presse kommt!!


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592759
    Datum18.11.2009 09:4255400 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstGanz klar, der Richter glaubt natürlich mir und der damals unter Schock stehenden Mutter (falls die davon überhaupt etwas mitbekommen hat) und nicht seinen beiden Beamten. Das glaubst Du doch selbst nicht. Eine Aussage eines Beamten wiegt immer höher als die Aussage eines "Normalsterblichen", juristische Beispiele gibts dafür genug

    Mit Verlaub ist das Quatsch, was du das schreibst und das wurde auch in Folge schon sehr gut dargestellt. Darüber hinaus stelle ich mir die Frage wer den Schock diagnostiziert hat oder war es nur deine subjektive Wertung? Immerhin konnte die Frau zur Beruhigung des Kindes ja auch klare Angaben machen (hört nicht auf zu schreien, bevor eine Bezugsperson da ist).

    P. S.

    Es gibt mindestens genau so viele Urteile in denen der Bürger klar gegen die Beamten als "Sieger" vom Platz geht.

    Oftmals wird aber versucht ein Unterlassen auf diese Art zu begründen. Beispiele dafür gibt es genug.

    z. B.

    - tolleriert man den Alkoholismus von Kollegen und wenn dann was passiert, dann sagt jeder, das war mir schon immer klar und bekannt!

    u.s.w.

    So tickt die Gesellschaft eben oftmals einfach!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen592760
    Datum18.11.2009 09:4355412 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Gerade weil es dieses Presserecht gibt, ist es der Öffentlichkeit ja manchmal möglich von Dingen zu erfahren die uns sonst verborgen blieben. Ist die Presse nicht in dieser Form auch eine Art von Kontrollorgan gegenüber der Staatlichkeit?

    Und dazu kann - auch wenn es Manchem nicht passen wird- auch ein Fehlerhaftes Handeln der Gefahrenabwehreinrichtungen gehören.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen592762
    Datum18.11.2009 10:1255267 x gelesen
    Genau das meinte ich!! :-)


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592764
    Datum18.11.2009 10:5555490 x gelesen
    Nenne mir einen Fall, wo entgegen der Aussage von Beamten geurteilt wurde. Ein einziger reicht mir...

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592765
    Datum18.11.2009 11:1355307 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferMit Verlaub ist das Quatsch, was du das schreibst und das wurde auch in Folge schon sehr gut dargestellt. Darüber hinaus stelle ich mir die Frage wer den Schock diagnostiziert hat oder war es nur deine subjektive Wertung? Immerhin konnte die Frau zur Beruhigung des Kindes ja auch klare Angaben machen (hört nicht auf zu schreien, bevor eine Bezugsperson da ist).!

    Klar kann man mir erzählen, was man will, aber zu einer hohen Wahrscheinlichkeit gehen immer die Beamten als Sieger vom Platz und sorry, da habe ich keine lust und Zeit, mich damit auseinander zu setzen. Fakt ist auch, dass ich jederzeit wieder anhalten werde, um erste Hilfe zu leisten und fakt ist auch, dass ich genauso wieder fahren werde, wenn mich jemand von den Rettungskräften wegschickt (auch ohne Dank, wie jedes Mal bisher).

    Wenn ich jedes Fehlverhalten zur Anzeige brächte, wäre ich jeden Tag beim Polizeirevier..

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592766
    Datum18.11.2009 11:1455225 x gelesen
    Sehe ich anders.

    Aber darüber können wir lang streiten.

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592768
    Datum18.11.2009 11:3455339 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferMit Verlaub ist das Quatsch, was du das schreibst und das wurde auch in Folge schon sehr gut dargestellt. Darüber hinaus stelle ich mir die Frage wer den Schock diagnostiziert hat oder war es nur deine subjektive Wertung? Immerhin konnte die Frau zur Beruhigung des Kindes ja auch klare Angaben machen (hört nicht auf zu schreien, bevor eine Bezugsperson da ist).

    P. S.

    Es gibt mindestens genau so viele Urteile in denen der Bürger klar gegen die Beamten als "Sieger" vom Platz geht.


    Japp, gibt es, bei diesem Fall erst nach 6 Jahren und das, obwohl die Staatsanwaltschaft gar kein interesse an der Verurteilung hatte. Inzwischen wurde nochmals verhandelt und härtere Strafen verhängt.

    .Der Fall Robert

    [...]
    Zwischen diesem Besuch und der Verurteilung der beiden Beamten liegen
    viereinhalb Jahre. Die Aufklärung der Todesumstände des Gymnasiasten ist
    weniger von den Strafverfolgungsbehörden geleistet worden als vielmehr von
    seinen Eltern und deren Rechtsanwalt Klaus Nentwig. Die Staatsanwaltschaft
    Lübeck dagegen war mäßig interessiert. Drei Tage nach Roberts Tod meint die
    zuständige Staatsanwältin, es lägen keine Anhaltspunkte für einen Pflichtverstoß
    der Polizeibeamten vor, dabei stützt sie sich auf die Aussagen der Beamten
    G. und M., die von einer Hilflosigkeit des Jungen nichts bemerkt haben wollen.
    Als Nentwig sechs Wochen später die Akte einsieht, ist sie so gut wie leer. Der
    Anwalt fordert die Staatsanwältin auf, endlich tätig zu werden: Unterlagen zu
    beschlagnahmen, Zeugen zu vernehmen, Gutachten in Auftrag zu geben – doch
    die hat es nicht eilig. So gehen die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze
    jener Nacht verloren und auch die Notrufe, die Robert aus dem Polizeiwagen unter
    110 abgesetzt hat, sind inzwischen gelöscht.
    Am 16. September 2003 stellt die Staatsanwaltschaft ihre spärlichen
    Ermittlungen ganz ein: Der Tod des Robert Syrokowski sei ein »tragischer
    Unglücksfall«, niemand sei verantwortlich. Weil Nentwig sich vergeblich
    beim Generalstaatsanwalt beschwert, muss er schließlich das schleswigholsteinische
    Oberlandesgericht anrufen, um die Staatsanwaltschaft Lübeck
    zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zu zwingen. Sein Antrag hat zunächst
    Erfolg, doch im November 2004 werden die Ermittlungen abermals eingestellt.
    Auch diese Verfügung greift der Rechtsanwalt mit der Beschwerde an, die der
    Generalstaatsanwalt wiederum verwirft.
    Wieder ruft Rechtsanwalt Nentwig das Oberlandesgericht an, dieses führt noch
    einige Ermittlungen selbst durch und ordnet dann die Erhebung der Anklage
    wegen »Aussetzung des Robert Syrokowski« an. In der Hauptverhandlung vor
    dem Landgericht Lübeck kämpft die zum Jagen getragene Staatsanwaltschaft
    nicht für die Verurteilung, sondern für die Freisprechung der beiden Angeklagten.
    Trotzdem werden sie verurteilt, wenn auch nicht wegen Aussetzung, sondern
    wegen fahrlässiger Tötung


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen592770
    Datum18.11.2009 11:5155198 x gelesen
    Nachtdienst auf unserer Dienststelle im Sommer diesen Jahres. Durch die geöffneten Fenster wird durch die anwesenden Kollegen ein deutlich vernehmbarer, der rechten Szene zuzuordnender, Wortlaut gehört. Die Kollegen rennen an die Fenster und erkennen eindeutig zwei Personen, wovon eine Person, die den rechten Arm zum Gruß in Richtung der Dienststelle hält.

    Kollegen raus, Personalien aufgenommen, Anzeige geschrieben!

    Beim zuständigen AG wurde die Strafsache eingestellt, weil die Täterschaft des Beschuldigten als nicht eindeutig erwiesen angesehen wurde!

    Wenn Du mehr Beispiele haben willst, melde Dich!

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen592772
    Datum18.11.2009 12:0255139 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff3 Zeugen = 4 verschieden Varianten ,-)

    3 Zeugen > eine Variante

    2 Sachverständige > eine zweite (belegbare) Variante

    Im Übrigen rege ich folgendes an:

    Man wird als "Fachzeuge" mit einer gewissen gesteigerten Erwartungshaltung gesehen, hat aber definitv keine Vorschusslorbeeren zu erwarten!

    Können wir uns auf diesen Therminus einigen?

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592778
    Datum18.11.2009 13:0955195 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstNenne mir einen Fall, wo entgegen der Aussage von Beamten geurteilt wurde. Ein einziger reicht mir...

    Falsche uneidliche Aussage ist sehr oft zu finden.

    z. B. hier

    http://www.mwk.niedersachsen.de/master/C38324581_L20_D0_I4815647_h1.html


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW592779
    Datum18.11.2009 13:1155100 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstWenn ich jedes Fehlverhalten zur Anzeige brächte, wäre ich jeden Tag beim Polizeirevier..

    Das ist dann aber wie beim wählen! Wer nicht hingeht hat nicht zu meckern! Deine Hilfsbereitschaft stand ja auch nicht zur Debatte. Es ging lediglich um das eigene Verhalten in solchen Fällen. Da sieht man den Dorn im Auge des anderen und der Balken bei sich selbst fällt einem nicht auf!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen592783
    Datum18.11.2009 13:4055164 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas ist dann aber wie beim wählen! Wer nicht hingeht hat nicht zu meckern! Deine Hilfsbereitschaft stand ja auch nicht zur Debatte. Es ging lediglich um das eigene Verhalten in solchen Fällen. Da sieht man den Dorn im Auge des anderen und der Balken bei sich selbst fällt einem nicht auf!

    Wie gesagt, wer unbedingt jedes Mal eine Anzeige schreiben will, der soll es tun. Aber ohne mich und eine Anzeigepflicht ist mir (bei solchen "Kleinigkeiten") nicht bekannt.

    VG
    Kai


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592803
    Datum18.11.2009 17:2455189 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelEinfach nach § 164 Störung einer Amtshandlung verfahren.

    Mal abgesehen davon, dass die meisten Fw-Angehörigen keine Beamte sind - was hat die Strafprozessordnung an der Einsatzstelle verloren?

    Gruß,
    Stefan


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592808
    Datum18.11.2009 17:4255032 x gelesen
    Geschrieben von Andreas OrtliebMeiner Meinung nach, gehört das Presserecht oder was auch immer, geändert und zwar insofern, dass die Polizei darauf bestehen kann, die Kamera auszuschalten und gegebenefalls das Bildmaterial zu entwenden oder zu beschlagnahmen.

    Ich glaube, dass das im Iran und in China in deinem Sinne geregelt ist.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592809
    Datum18.11.2009 17:5055071 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyUnd dazu kann - auch wenn es Manchem nicht passen wird- auch ein Fehlerhaftes Handeln der Gefahrenabwehreinrichtungen gehören.

    Das gehört natürlich auch verboten.

    Fehlende/fehlerhafte Atemschutzüberwachung darf nicht fotografoert werden (wegen des Datenschutzes dürfen keine Fotos vom LF mit ASÜ-Tafel gemacht werden), stümperhafte Reanimation darf nicht gefilmt werden usw... nene, is klar.

    Man muss immer unterscheiden, ob Bilder/Filme hergestellt oder veröffentlicht werden. Letzteres darf ggf. nicht stattfinden, ersteres dient der Kontrolle.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592810
    Datum18.11.2009 17:5155121 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßMeiner Meinung nach ein zu dünner Grat, der da in NRW beschritten wird.

    Die Meinung eines Amtsrichters ist da sicherlich auch nicht in letzter Instanz maßgeblich. ;-)

    Gruß,
    Stefan


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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg592845
    Datum18.11.2009 22:4355144 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckMal abgesehen davon, dass die meisten Fw-Angehörigen keine Beamte sind
    Und dafür gibt es den Funk wo man die Polizeifacharbeiter nachfordert, Es gibt bei uns kaum einen Einsatz wo die Jungs und Mädels nicht vor Ort kommen.

    Geschrieben von Stefan Heckwas hat die Strafprozessordnung an der Einsatzstelle verloren?
    Nu bin ich kein Rechtsverdreher,aber wenn ich es richtig verstehe dann führen die Beamten eine Ermittlung durch, und wenn ich mich nicht täusche, dann fallen Ermittlungen an sich schon in den Bereich der StPO.

    Wie gesagt alles nur Laien-Juristerei.

    Gruß


    www.ffw-drebkau.de

    Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592847
    Datum18.11.2009 22:4955183 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelUnd dafür gibt es den Funk wo man die Polizeifacharbeiter nachfordert, Es gibt bei uns kaum einen Einsatz wo die Jungs und Mädels nicht vor Ort kommen.

    Wenn die Pol eh vor Ort ist, brauche ich mich als FW auch nicht mehr um Presserecht, Üersönlichkeitsrecht, Bildrechte & Co. kümmern. Das ist nun wirklich deren Zuständigkeit.

    Ich halte die StPO hier nicht für einschlägig, bin aber auch nur Laie.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg592849
    Datum18.11.2009 22:5755040 x gelesen
    Naja, das ist eh eine Never-Endig-Story.....


    www.ffw-drebkau.de

    Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen593293
    Datum21.11.2009 20:3654999 x gelesen
    Schon interessant:
    Hier im Forum wird von einigen argumentiert, das Filmen von Unglücksopfern würde diese entwürdigen und daher muß dert Staat (SB) in Form der Polizei und der Feuerwehr eingreifen und im Norden von Deutschland überlegt man Polizei und Feuerwehr diese Filme der Öffentlichkeit gleich selber vorführen zu lassen. Link

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional593296
    Datum21.11.2009 21:4054999 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jochen PetzingerDer Einsatzbereich (und nicht nur der Gefahrenbereich) gehört den Einsatzkräften, weder der Presse noch Gaffern oder sonstigen nicht-Hilfskräften.
    Als Einsatzleiter spreche ich notfalls einen Platzverweis aus (schränke die Freiheit der Person ein) und das war's für mich - es sei denn derjenige möchte sich ein Ordnungsgeld einhandeln (dafür sind dann aber die Herren in grün/blau zuständig).


    In dem Fall schränkst du die Pressefreiheit (Art. 5 GG) ein, dazu bietet dir das FwG BW keine Ermächtigung.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg593298
    Datum21.11.2009 22:2155072 x gelesen
    Im vorliegenden Fall wird die Pressefreit eingeschränkt, da die Polizei das Filmen verbietet. Korrekt.

    Erteile ich einen Platzverweis, verbiete weder Fotografieren noch die Berichterstattung.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional593300
    Datum21.11.2009 22:4754956 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jochen PetzingerErteile ich einen Platzverweis, verbiete weder Fotografieren noch die Berichterstattung.

    Ein Platzverweis kann erteilt werden, wenn der Pressevertreter sich im Gefahrenbereich aufhält, sich selbst oder andere gefährdet, oder aber den Einsatz stört. Wenn dies nicht der Fall ist (und nach meinem subjektivem Empfinden war dies im konkret diskutierten Beispiel nicht der Fall), darf ein Platzverweis gar nicht erteilt werden.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg593301
    Datum21.11.2009 23:1254982 x gelesen
    Völlig d'accord.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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     17.11.2009 17:20 Pete7r S7., Aholming
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     21.11.2009 23:12 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
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     18.11.2009 08:18 Sven7 R.7, Cuxhaven
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     18.11.2009 08:47 Sven7 R.7, Cuxhaven
     18.11.2009 08:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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     18.11.2009 11:51 Sven7 R.7, Cuxhaven
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