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ThemaSchiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit???39 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorMori8tz 8S., Parsberg / Bayern591855
Datum13.11.2009 10:1420779 x gelesen
Hallo,

habe gerade eine Stellungnahme des LFV Bayern zu Rettungsmöglichkeiten über Leitern gelesen Link

LFV schreibt: ... Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige), den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich nicht als Rettungsmittel angesehen.

Sehr gut gefällt mir z.B. wegen der geringen Verbreitung - wenn ich mich nicht irre gehört doch die Schiebeleiter bei LF 16-12 bzw. dem Nachfolger (H)LF 20-16 zur Normbeladung oder nicht? Falls ich falsch liege korigiert mich.

Wer lässt sich so etwas nur einfallen?


www.feuerwehr-parsberg.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg591857
Datum13.11.2009 10:1617976 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Moritz StaudiglSehr gut gefällt mir z.B. wegen der geringen Verbreitung - wenn ich mich nicht irre gehört doch die Schiebeleiter bei LF 16-12 bzw. dem Nachfolger (H)LF 20-16 zur Normbeladung oder nicht? Falls ich falsch liege korigiert mich.

da aber bei den TSF, TSF-W, den LF 8, LF 8/6 und den LF 10/6 die Schiebleiter nicht zur Normbeladung gehört ist der HInweis auf die geringe Verbreitung schon gerechtfertig.


MkG Jürgen Mayer

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW591858
Datum13.11.2009 10:1717904 x gelesen
Geschrieben von Moritz StaudiglLFV schreibt: ... Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige), den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich nicht als Rettungsmittel angesehen.

Interessant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY591860
Datum13.11.2009 10:1817341 x gelesen
Hallo Moritz,

es geht ja dabei um die Menschenrettung der erst eintreffenden FW mittels tragbarer Leiter. Die Masse hat da eben nur TSF, LF 8 usw.

Gruß

Daniel


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg591861
Datum13.11.2009 10:1817752 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael ArensInteressant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!?

=> automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren?

=> wo es notwendig ist eine Drehleiter beschaffen?


MkG Jürgen Mayer

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW591862
Datum13.11.2009 10:2117705 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer=> automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren?

Die ggfs. außerhalb der Hilfsfristen steht.

Geschrieben von Jürgen M@yer=> wo es notwendig ist eine Drehleiter beschaffen?
Nette Vorstellung, einfach daher gesagt.

Aber Du weißt ja welche Herausforderungen das mit sich bringt.


Gruß
Michael

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg591863
Datum13.11.2009 10:2217521 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael ArensInteressant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!?

das in Bayern als Rettungsmittel der Feuerwehr ausschließlich die vierteilige Steckleiter und eine Drehleiter angesehen werden können.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern591864
Datum13.11.2009 10:2317337 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer=> automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren?

=> wo es notwendig ist eine Drehleiter beschaffen?


.... genau, und auf jeden Fall als örtlicher Kommandant nicht irgendwelche Architektenanfragen nach der längsten vorhandenen Leiterlänge in der Gemeinde beantworten, und erklären, dass man mit der 3-teiligen aus 12m Höhe Leute problemlos retten kann.

Ist leider in den letzten Jahren viel zu oft passiert, darum auch die offiziellen Hinweise.

Gruß
Jörg


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW591865
Datum13.11.2009 10:2317308 x gelesen
Geschrieben von Fabian Funkdas in Bayern als Rettungsmittel der Feuerwehr ausschließlich die vierteilige Steckleiter und eine Drehleiter angesehen werden können.


Danke! :-)


Gruß
Michael

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen591866
Datum13.11.2009 10:2417406 x gelesen
zumindest für Neubauten ab 19xx


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg591867
Datum13.11.2009 10:2417616 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael ArensAber Du weißt ja welche Herausforderungen das mit sich bringt.

klar - diese Forderung birgt gewaltig finanzieller "Sprengstoff".

Wenn man das richtig durchzieht müsste man viele Drehleiter beschaffen. Oder bestehende Gebäude mit Fluchttreppen usw. nachrüsten.

Beides ist meiner Ansicht nach illusorisch ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorKlau8s S8., München / Bayern591869
Datum13.11.2009 10:3617328 x gelesen
Korrekt siehe z.B. Bayrische Bauordnung vom 14.08.07 Art.31 Absatz 3

Gruß Klaus


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AutorKlau8s S8., München / Bayern591871
Datum13.11.2009 10:3717442 x gelesen
nicht ganz es gibt die Möglichkeit der Notleitern
Gruß Klaus


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AutorMori8tz 8S., Parsberg / Bayern591875
Datum13.11.2009 10:4317267 x gelesen
Aha. Jetzt versteh ich das. D.h. zweiter Rettungsweg über 8m nur mit DL(K)?


www.feuerwehr-parsberg.de

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen591876
Datum13.11.2009 10:4417343 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamzumindest für Neubauten ab 19xx

Moin,

würde mich auch mal interessieren seid wann das so ist. Mein Sorgenkind bei uns: Ein "Hohes Haus" mit 7 Vollgeschossen und einem dachboden in der achten Etage (insgesamt 28 Wohnungen). Das Haus ist Baujahr 1968.........DLK kommt aus Celle.

Gruß,
Carsten


Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern591878
Datum13.11.2009 10:4717186 x gelesen
yep und das bedeutet z b Wohnungen zur Strasse rausgehen der 2te Rettungsweg sichergestellt ist, ansonsten Feuerwehrzufahrt wenn möglich ,oder andersweitig zweiten Rettungsweg herstellen, siehe am besten Handbuch für die Feuerbeschau von F.Tretzel 4.Auflage Seite 405
Gruss Klaus


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AutorKlau8s S8., München / Bayern591881
Datum13.11.2009 10:5017259 x gelesen
am besten bei euch die Baurechtsabteilung der Gemeinde fragen Baurecht ländermässig unterschiedlich , denk ich mal.
Gruß Klaus


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern591883
Datum13.11.2009 10:5517196 x gelesen
Hallo Moritz,

hier gibt es dazu auch eine Stellungnahme vom StMi Bayern.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern591885
Datum13.11.2009 10:5717476 x gelesen
Hallo Klaus,

nur müssen die Notleitern nicht zwingend als zweiter Rettungsweg anerkannt werden, oder? Zumindest klingt das so in der Stellungnahme des STMI Bayern so.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern591899
Datum13.11.2009 11:2817315 x gelesen
jo man muss halt bei der zuständigen Behörde einen Abweichungsantrag stellen dann kann das schon was werden.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)591901
Datum13.11.2009 11:3117854 x gelesen
Servus Moritz,

Gelesen von Moritz StaudiglStellungnahme des LFV Bayern zu Rettungsmöglichkeiten über Leitern
Geschrieben von Moritz StaudiglSchiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit???

Feuerwehrmann, gell?
Feuerwehrmann: kann lesen
Oberfeuerwehrmann: kann lesen und schreiben
Hauptfeuerwehrmann: kennt einen, der lesen und schreiben kann


Da Du wohl eher praktisch veranlagt bist, schlag ich Dir mal einen Selbstversuch vor: Lass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, da kommt Stimmung auf ;-))

Bisher wars Spaß, jetzt kommt der Ernst im Leben.

Geschrieben von Moritz StaudiglWer lässt sich so etwas nur einfallen?
Vielen Dank für das Lob, ich will Dir Deine Frage gerne beantworten.
Es sind erfahrene Fachleute, die sich intensiv (beruflich und ehrenamtlich mit viel Zeit und Engagement) mit der Verknüpfung VB - Einsatzdienst befassen, die baurechtlich, feuerwehrtechnisch und im Einsatzdienst fit sind und die intensiven Kontakt mit den zuständigen Stellen im Innenministerium halten. Siehe auch hier.
Die Zeitschiene am Ende des Dokuments stellt dar, dass das Dokument nicht nur schon länger besteht, sondern auch "lebt" und ständig den Änderungen in Technik und Baurecht angepasst wird.
(nicht so wie beim TM1-Leitfaden, der auf Biegen und Brechen wieder gebetsmühlenartig kommentarlos das Feuerwehrmärchen "1m Leiterüberstand" predigt und dabei scheinbar die baurechtlichen Anforderungen, z.B. Fenster zur Rettung von Personen 1,0 x 0,60m völlig außer Acht lässt! SCNR!)

Zudem werden mindestens 2 mal jährlich die Wünsche, Anträge, Bedenken bezüglich der Stellungnahmen von allen möglichen Praktikern, Theoretikern und auch Bordsteinkreisbrandräten aufgenommen, diskutiert und ggf. auch Stellungnahmen wirklich zeitnah angepasst.
Es kann also jeder (aber bitte fundiert und konstruktiv) mitwirken, der sich an die Mailadresse am Ende der von Dir verlinkten Stellungnahme wendet.

Ehrlich gesagt, ich mach mir aber weniger Gedanken über Schiebleitern, sondern eher über Steckleitern. Bayern hat ja nach wie vor eine hohe TSA-Dichte. Diese verfügen wohl nicht alle über Leitern. Das Baurecht geht nach der Novelle nicht wie früher davon aus, dass der zweite Rettungsweg IMMER nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden kann, wenn diese bei der Feuerwehr vorhanden sind, dies ist jetzt nur noch bei den anleiterbaren Stellen höher als 8m so.
Grundsätzlich geht das Baurecht davon aus, dass jede Feuerwehr (oder gemeindeübergreifend eine der nächsten Wehren, die zeitnah da sind) über die 4-teilige Steckleiter verfügt, es wird nur noch vorgegeben, dass die anleiterbare Stelle < 8m über GOK vorhanden sein muss. Alles weitere liegt in der Hand der Gemeinden, die ihre Feuerwehren gefälligst dazu auszurüsten haben.
(Aus der Praxis für die Praxis: Wenn dann ein "Fach"-KBM in einer Stellungnahme schreibt, dass der 2.Rettungsweg bei einem Umbau nicht durch die Feuerwehr sichergestellt werden kann, weil die Ortswehr und die umliegenden Wehren nur über TSA verfügen und eine 4-teilige Steckleiter nicht zeitnah rangebracht werden kann, dann hat er das hoffentlich vorher mit den Kommandanten und Gemeindefürsten abgestimmt und in allen Gebäuden der betreffenden Gemeinden ohne 2. baulichen Rettungsweg eine Aufenthaltsnutzung in den Obergeschossen untersagen lassen, sonst hat er IMHO mächtig Scheiße am Hacken!)

Solltest noch Fragen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr haben, gern auch PM oder direkt an den FB 4 im LFV über die Mailadresse in der Stellungnahme.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorKlau8s S8., München / Bayern591906
Datum13.11.2009 11:4117211 x gelesen
mit brennendem Feinripp sollen sogar schon Leute gesprungen sein hab ich mal gehört, und dann doch lieber Schiebleiter nass und glatt


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW591908
Datum13.11.2009 11:5017099 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter Lösslass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten,

Die Sprossen einer Steckleiter sind nicht wesentlich anders geformt.....


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)591914
Datum13.11.2009 12:0417273 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Klaus Schillerdann doch lieber Schiebleiter nass und glatt
stimmt, deshalb steht ja auch in der Stellungnahme "grundsätzlich" und nicht "garnienicht".
Die Möglichkeit einer Einzelfallbetrachtung wird ja nicht ausgeschlossen, aber dann möchte und soll doch bitte derjenige, der draußen die Leiter hält, das Recht haben, wirklich und ehrlich sagen zu dürfen, was er zuverlässig und sicher leisten kann, und nicht irgend eine Bauaufsichtsbehörde vom Schreibtisch aus, die das der Feuerwehr schon zutraut, ohne jemals selbst eine Schiebleiter gesehen, geschweige denn bestiegen zu haben.
Im Zweifelsfall kann das auch mal eine Ertüchtigung mit einem 2. baulichen Rettungsweg bedeuten. Hart aber Fair. Alternativ besteht ja auch die möglichkeit, von einer 2.-Rettungsweg-pflichtigen Nutzung abzusehen.

Wie sieht das denn in einer größeren süddeutschen Landeshauptstadt aus, wenn da scheinbar auch Notleitern vermehrt berücksichtigt werden? Der 2. Rettungsweg ist ja nicht nur Flucht- sondern auch Angriffsweg und da über die mit Rückenschutz versehenen Leitern mit Atemschutz hochkraxeln ist doch sicher auch kein Zuckerschlecken ;-)
(Ich weiß, besser als gar nix, aber...)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorKlau8s S8., München / Bayern591918
Datum13.11.2009 12:1517113 x gelesen
und aus dem Grund ist die Schiebleiter ja bei uns nicht als 2ter Rettungsweg anerkannt und Notleitern sind nichts als anderes zu betrachten wie als ein Ersatzfluchtweg , deswgen gehts ja nur über einen Abweichungsantrag und mit Abstimmung der Brandschutzbehörde.
Grüssle Klaus


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AutorFran8z S8., Hochheim / Hessen591983
Datum13.11.2009 16:1417108 x gelesen
Hi

Aber sie reichen nicht so weit nach oben. :-))

Gruß


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW592047
Datum14.11.2009 09:1917310 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslSolltest noch Fragen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr haben, gern auch PM oder direkt an den FB 4 im LFV über die Mailadresse in der Stellungnahme.

Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass der 2. Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr mit der Schiebleiter m.W. überall höchstens die Ausnahme von der Regel ist, dass die Steckleiter als geeignet dafür anzusehen ist.
Die Schiebleiter kommt aus höheren städt. Bebauungen, die zu oft so stehen, dass man mit Hubrettungsgeräten da selbst vor 50 Jahren schon nicht dran gekommen wäre...

Wer Fahrzeuge mit Schiebleitern kauft (ich erinnere an den Hype um die LF 8/6 bzw. 10/6, die zunehmend damit ausgestattet werden!), um ein größeres Fahrzeug zu bekommen und damit dann den Architekten bzw. der Gemeinde zu erlauben, auch höher zu bauen, ist m.E. nicht im Bilde über die Folgen für die Ausbildungsthematik, die Anwendungsproblematik - bzw. die Realität damit....
Das hier:
Geschrieben von Franz-Peter LösslLass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, da kommt Stimmung auf ;-))
triffts hervorragend!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen592129
Datum14.11.2009 17:4817189 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer Fahrzeuge mit Schiebleitern kauft (ich erinnere an den Hype um die LF 8/6 bzw. 10/6, die zunehmend damit ausgestattet werden!), um ein größeres Fahrzeug zu bekommen und damit dann den Architekten bzw. der Gemeinde zu erlauben, auch höher zu bauen, ist m.E. nicht im Bilde über die Folgen für die Ausbildungsthematik, die Anwendungsproblematik - bzw. die Realität damit....

Ja, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW592133
Datum14.11.2009 18:0116984 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein...

ja, aber eben obacht, den gleichen Fehler hat man in zig Gemeinden in den letzten Jahren v.a. in Süddeutschland neu gemacht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW592161
Datum14.11.2009 20:1717129 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?).

*grübel*

Die Diskussion hatten wir doch neulich erst, ich erinnere ich aber nicht mehr an das Ergebnis.

Ich lese die LBO jedenfalls so:
- bis 8m Anleiterhöhe darf ein 'passendes' Rettungsgerät (4-teilige Steckleiter o.ä.) vorausgesetzt werden.
- über 8m Anleiterhöhe ist nur zulässig, wenn das erforderliche Rettungsgerät von der Feuerwehr vorgehalten wird (BTW: bezieht sich 'erforderlich' und 'vorgehalten' da auch auf eine sinnvolle Eingreifzeit?)
- über 8m Anleiterhöhe ist eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gefordert

aber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?!

Könnte wirklich eine Baugenehmigung für ein Objekt mit einem notwendigen Fenster in z.B. 10 Metern Höhe versagt werden, wenn (und weil) die örtliche Feuerwehr nur eine Schiebleiter vorhält?

Geschrieben von Andreas BräutigamWie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein...

klar, weil bei euch die DL immer gleich mitfährt...

Gruß,
Henning


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW592162
Datum14.11.2009 20:2116750 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochaber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?!

Es gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter.

Gruß,
Stefan


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW592167
Datum14.11.2009 20:4216717 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan HeckEs gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter.

jetzt wo du es sagst, kommt mir das auch wieder bekannt vor.
Damit hätten wir die gleiche Situation wie in Bayern.

Ich hatte damals IIRC auch schon die Frage gestellt, was mit anderen Nischenlösungen ist?
Rettungsschlauch, Anhängeleiter und Ähnliches. Leider kann ich mich aber auch nicht an die Antwort erinnern, ob es neben der Steckleiter und dem Hubrettungsgerät weitere anerkannte Rettungsgeräte gibt.

Ebenfalls wäre es ja interessant, ob es für NRW Festlegungen gibt, was überhaupt als Hubrettungsgerät i.S.d. LBO gilt?

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen592176
Datum14.11.2009 22:1516845 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochklar, weil bei euch die DL immer gleich mitfährt...

????

Nee, die DLK hilft da eben nicht! Denn: Nettes Schild "Feurwehrdurchgang" auf der Tür zum Hof mit Feuerwehrschließung. Und hinten im Hof dann Anleiterhöhen > 8m. Da amchste mit der DL nichts.


Gruß

A.

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596237
Datum12.12.2009 12:3116711 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter.

Die historische Ableitung, wann (in Abhängigkeit des Genehmigungsjahres) eine Schiebleiter als Rettungsgerät zulässig bzw. erforderlich ist, wurde in diesem Papier aktuell zusammengestellt.

Stellungnahme Schiebleiter AKVB AGBF NRW

Der Erlass auf den Du Dich beziehst ist im Prinzip (inhaltlich) immer noch gültig, selbst wenn er mit dem 5-Jahres-Verfallsdatum versehen ist. Der Erlass war nämlich zum einen nicht als Runderlass veröffentlicht, so dass eine eventuelle Befristung ins Leere läuft, zum anderen beschreibt der Erlass eine Bewertung zu "harten" baurechtlichen Fakten, die sich auch nach Ablauf der fünf Jahre nicht ändern.

Interessanter Hinweis in dem AGBF-Papier übrigens zur Ausstattung der neuen LF KatS ... incl. einer Verknüpfung zu den vom Bund beabsichtigten Einsatzbereichen, der hieraus resultierenden Ausstattung/Beladung und der abzuleitenden Kosequenzen für Einbindung der Fahrzeuge in die alltägliche kommunale Gefahrenabwehr. War hier auch schon mal Gegenstand von Diskussionen glaub' ich ...


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW596261
Datum12.12.2009 16:1916639 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Marc StolbrinkDie historische Ableitung, wann (in Abhängigkeit des Genehmigungsjahres) eine Schiebleiter als Rettungsgerät zulässig bzw. erforderlich ist, wurde in diesem Papier aktuell zusammengestellt.

Stellungnahme Schiebleiter AKVB AGBF NRW


Klare Aussage gegen schiebleiterlose TLF16/25, LF8/6, LF-KatS und ggf. vorhandene kommunale Sonderlösungen im Erstangriff!

Geschrieben von Marc StolbrinkDer Erlass auf den Du Dich beziehst ist im Prinzip (inhaltlich) immer noch gültig,

Ist dieser Erlass “Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Runderlass Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW; 29.08.2000 zufällig irgendwo digital (öffentlich) verfügbar?

Gruß,
Henning


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596329
Datum13.12.2009 11:1716445 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIst dieser Erlass “Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Runderlass Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW; 29.08.2000 zufällig irgendwo digital (öffentlich) verfügbar?


Nein, öffentlich nicht verfügbar. Es handelt sich zwar um einen Runderlass, allerdings um einen verwaltungsinternen, d.h. einen, der nicht im Ministerialblatt veröffentlicht wurde.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg596525
Datum14.12.2009 22:3616490 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Henning KochKlare Aussage gegen schiebleiterlose TLF16/25, LF8/6, LF-KatS und ggf. vorhandene kommunale Sonderlösungen im Erstangriff!Warum?
Es wird doch nur die Meinung bestätigt das die Reihe LF 16, LF 16/12, .... als Erstangreifer für Städtische Bebauung gelten!
Für Ländliche Bebauung, in der Regel < 2.OG, sind TSF, TSF- W, LF 8, LF8/6 durchaus geeignete Erstangreifer.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW596535
Datum14.12.2009 23:0216361 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael BayerEs wird doch nur die Meinung bestätigt das die Reihe LF 16, LF 16/12, .... als Erstangreifer für Städtische Bebauung gelten!

ja doch, die Einschränkung auf entsprechende Bebauung hatte ich unterschlagen, OK...

Geschrieben von Michael BayerFür Ländliche Bebauung, in der Regel < 2.OG, sind TSF, TSF- W, LF 8, LF8/6 durchaus geeignete Erstangreifer.

In der Regel reicht nicht, es muss ausschliesslich sein!

Das dürfte einen erheblichen Unterschied machen.

Gruß,
Henning


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 13.11.2009 10:14 Mori7tz 7S., Parsberg
 13.11.2009 10:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.11.2009 10:17 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.11.2009 10:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.11.2009 10:21 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.11.2009 10:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.11.2009 10:37 ., München
 13.11.2009 10:57 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 13.11.2009 11:28 ., München
 13.11.2009 10:23 Jörg7 R.7, Steppach
 13.11.2009 10:22 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 13.11.2009 10:23 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.11.2009 10:24 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.11.2009 10:44 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 13.11.2009 10:50 ., München
 13.11.2009 10:36 ., München
 13.11.2009 10:43 Mori7tz 7S., Parsberg
 13.11.2009 10:47 ., München
 13.11.2009 10:18 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 13.11.2009 10:55 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 13.11.2009 11:31 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 13.11.2009 11:41 ., München
 13.11.2009 12:04 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 13.11.2009 12:15 ., München
 13.11.2009 11:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 13.11.2009 16:14 Fran7z S7., Hochheim
 14.11.2009 09:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.11.2009 17:48 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.11.2009 18:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.11.2009 20:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2009 20:21 Stef7an 7H., Essen
 14.11.2009 20:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 12.12.2009 12:31 Marc7 S.7, Borken
 12.12.2009 16:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.12.2009 11:17 Marc7 S.7, Borken
 14.12.2009 22:36 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 14.12.2009 23:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2009 22:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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