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Thema | Gerätehauserweiterung nach Norm? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 590724 | |||
Datum | 06.11.2009 13:46 | 3900 x gelesen | |||
Hallo Wie sieht es denn bei der (notwendigen) Erweiterung eines Gerätehauses mit der Norm aus? Es gibt keine getrennten Umkleiden, umgezogen wird sich in der Fahrzeughalle (ohne Absauganlage und mit durchsichtigen Toren), es gibt keine Duschen und auch sonst fehlen insgesamt an die ca. 150m² Fläche, die laut DIN 14... für Feuerwehrgerätehäuser erforderlich wären. DIN liegt vor, m² wurden anhand dieser selbst errechnet. Greift bei Erweiterungen / Modernisierungen die Norm oder herrscht hier Bestandsschutz? Gruß Flo | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 590762 | |||
Datum | 06.11.2009 16:31 | 2417 x gelesen | |||
Hallo such einmal hier im Forum, hier wurde zu diesem Thema einiges geschrieben Des Weiteren würde ich einmal, dass Gespräch mit einer Arbeitssicherheitsfachkraft der Gemeinde, und mit dem Prüfdienst Medical Airport Service GmbH, Langer Kornweg 7, 65451 Kelsterbach suche, die beraten und prüfen die Feuerwehren in Hessen, um welche Feuerwehrhaus geht es Niedermittlau, Neuenhasslau oder Gondsroth. Gruß in die Heimat Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 590763 | |||
Datum | 06.11.2009 16:36 | 2113 x gelesen | |||
Hallo, Argumentationshilfe sollte auch die GUV-I 8554, Sicherheit im Feuerwehrhaus sein, da sie als Stand der Technik gilt. Alternativ auch GUV-I 8680, Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation. Gruß Sebastian | |||||
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