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Thema | Festzug absichern | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 589861 | |||
Datum | 31.10.2009 22:09 | 6121 x gelesen | |||
Die Stadt Arnsberg lässt künftig alle Fest-/Umzüge nach hinten durch die FW absichern. Bedingt durch die Erfahrungen (Plural) im eigenen Ortsteil kann ich das nur befürworten und auf Nachahmung hoffen, doch auf welcher Grundlage dürfen wir was machen...ausser einem guten Eindruck? Sorry, aber den Ausbildungsblock muß ich wohl verpasst haben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 589867 | |||
Datum | 31.10.2009 23:08 | 3787 x gelesen | |||
auf Anhieb würde mir nur "Amtshilfe" einfallen.... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 589868 | |||
Datum | 31.10.2009 23:19 | 3639 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Stefan Jurgahn auf Anhieb würde mir nur "Amtshilfe" einfallen.... Dafür würde mich jetzt ehrlich die Begründung interessieren. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 589870 | |||
Datum | 01.11.2009 00:01 | 3625 x gelesen | |||
Das Absichern von Umzügen ist erstmal alleinige Aufgabe der Polizei und nicht der Feuerwehr . Geht der Umzug über Gemeinede/stadtwege erteilt meist das Ornungsamt der Kommune die Gehnehmigung für den Umzug. Bei Kreis und Landstrassen ist Strassenverkehrsamt des Kreises dafür zuständig und die legen auch die Art der Absicherung fest. Diese Polizei ist dann für die Durchführung verantwortlich. Die Feuerwehr kann dann auf Bitten der Pol. Amtshilfe leisten.(meist mit einem Grossfahrzeug am Schluss nach hinten absichern)Aber die Verantwortung liegt immer bei der Polizei. Gruss Friedhelm | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 589872 | |||
Datum | 01.11.2009 00:52 | 3467 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedhelm WölkerAber die Verantwortung liegt immer bei der Polizei. Und unser Handeln beschränkt sich auf das Fahren? Ich erinnere mich dunkel an Fragen zur Absperrung durch die FW bei Volksfesten und das wir keine Handhabe besitzen wenn ein Bürger diese Sperre "durchbricht". Der O-Text [IMG]http://up.picr.de/3169078.jpg[/IMG] Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 589877 | |||
Datum | 01.11.2009 08:53 | 3343 x gelesen | |||
Hallo, Ich kann jetzt nur für Hessen sprechen aber vielleicht gibts sowas ja auch bei euch :-) Das absichern eines Umzugs durch Feueerwehren könnte unter allgemeine Hilfe nach HBKG fallen! wichtig ist dabei das die Rahmenbedingungen stimmen (eigentliche Aufgabe mus jederzeit noch ausgeführt werden können, ect.) absprerrenn könnte aber nur inm Auftrag dre Pol als Amtshilfe geschehen da dies ja schon ein direkter Eingriff in den Straßenverkehr ist. So hat man es uns auf dem F III beigebracht... Mittlerweile aber gehen die Städte dazu über das ganze per Dienstanweisung durch den StBI zu verbieten. (Bei uns der Fall) Viele Grüße Martin | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589879 | |||
Datum | 01.11.2009 09:45 | 3387 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Jurgahn auf Anhieb würde mir nur "Amtshilfe" einfallen.... ... "Amthilfe" kann es schon mal nicht sein, da die für die Absicherung zuständige Behörde (die Polizei ist das nur subsidiär) die gleiche ist wie die die da nun helfen soll: beides ist die "Stadt xxy", einmal halt deren Ordnungsamt, anderenfalls die Feuerwehr ... ... wäre jetzt noch die Frage ob das Brandschutzgesetz des Landes eine Handlungsgrundlage (das HBKG für Hessen hat da so eine schwammige Formulierung drin ...) bietet - was auf jeden Fall fehlt ist eine Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber Dritten ... Gruss Gerhard | |||||
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