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Thema | Ersatz Verdienstausfall Selbständige | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 586987 | |||
Datum | 14.10.2009 11:27 | 7515 x gelesen | |||
Hallo zusammen, bei uns (BaWü) ist dem ehrenamtlich tätigen FA (SB) auf Antrag der Verdienstausfall (+ ev. Auslagen) für Zeiten (Einsatz, Übung, Fortbildung) innerhalb seiner sonst üblichen Arbeitszeit zu ersetzen. Geregelt im Feuerwehrgesetz BW. Bei uns ist es üblich ist, dass der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt und ggf. (nicht immer) sich anteilig von der Gemeinde erstatten lässt. Haushaltsführende Personen (Hausfrauen und -männer) erhalten pauschal 8 €/Std auf Antrag. Außerhalb der üblichen Arbeitszeit gibt es nach unserer Feuerwehrentschädigungssatzung (FES) eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Ausbildungszeiten in Höhe von 2,50 €/Std. Also nicht für Einsatz und normalen Übungsbetrieb. Personen mit erhöhtem Zeitaufwand (Kdt. / Gerätewart u.ä.) erhalten eine Jahrespauschale. Selbständige müssen ihren Verdienstausfall z.b. beim Einsatz nachweisen und bekommen nach FES diesen bis zu einem Höchstsatz von 20 €/h für max. 8 Std. am Tag ersetzt. Nun zu unserem Problem: - Einige unserer Selbständigen monieren, dass dieser Satz viel zu niedrig sei, jeder wüsste was eine Handwerkerstunde heute kostet. (Info: Die Gemeinde erhebt bei kostenpflichtigen Einsätzen 18 € / Std.) - Diese 20 € werden steuer- und abgabefrei (quasi netto) ausbezahlt. - Wir haben Arbeitnehmer, denen nachweislich mehr als 35€/h (brutto) bezahlt werden, hier muss die Gemeinde nach Gesetz voll ersetzen -Manche Selbständige führen als regelmäßigen Arbeitstag auch den Samstag auf. Das hat zur Folge das bei Fortbildungen am Samstag, der selbständige (bis zu) 20 €/h erhalten könnte, der Kamerad Arbeitnehmer aber „nur“ 2,50 € fordern kann. Wie habt ihr das gelöst? Habt ihr eine entsprechend Satzung? Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 586989 | |||
Datum | 14.10.2009 11:43 | 5833 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen Graf Selbständige müssen ihren Verdienstausfall z.b. beim Einsatz nachweisen das möchte ich jetzt noch ergänzen: Wie weisst man als Selbstständiger seinen Verdienstausfall nach? MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 587057 | |||
Datum | 14.10.2009 14:48 | 5105 x gelesen | |||
Hallo, über die Regelung in Bayern wurde hier diskutiert. Im Endeffekt ist man als Einzelunternehmer hier durch die Deckelung des Stundensatzes im Vergleich zum Angestellten benachteiligt. Eine seperate Satzung auf kommunaler Ebene gibt es nicht, dass ist durch das BayFwg, Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachen auf Landesebene geregelt. In der Praxis läuft es bei uns so, dass bei Einsätzen tagsüber und bei Teilnahme an Lehrgängen an den Feuerwehrschulen für die ensprechende Zeit Verdienstausfall beantragt wird. Viele Grüße, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 587177 | |||
Datum | 14.10.2009 21:47 | 4181 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan ArmbrusterVollzugsbekanntmachen Sollte natürlich Vollzugsbekanntmachung heissen. Habe mir gekauft Tüte Deutsch, hat gehilft. Gruss, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 587188 | |||
Datum | 14.10.2009 22:42 | 4496 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerWie weisst man als Selbstständiger seinen Verdienstausfall nach? mit dem Einkommenssteeuerbescheid Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587208 | |||
Datum | 15.10.2009 00:56 | 4437 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpertmit dem Einkommenssteeuerbescheid Nur, daß das nicht ganz realistisch ist. Denn dieser gibt nur wieder wie groß der (zu versteuernde) Gewinn war. Eventuelle Kosten laufen in der Einsatzzeit weiter. Der "kleine" Selbständige hat so das Nachsehen und der Mittelständler mit 200 Mitarbeitern, der als Einzelunternehmer auftritt freut sich einen Ast. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 587269 | |||
Datum | 15.10.2009 11:41 | 4396 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Und auf welche Zeit wird das Berechnet? Ich zB habe einen 24h Notdienst, ergo; 1000€ Jahreseinkommen : 365Tage : 24h = X € Stundenlohn? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587414 | |||
Datum | 16.10.2009 07:37 | 4265 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Auch eine gute Frage. Mir wollte unsere Stadt mal den Verdienstausfall nur in den Zeiten von Mo-Fr, 7-17 Uhr erstatten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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