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ThemaErsatz Verdienstausfall Selbständige8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg586987
Datum14.10.2009 11:277515 x gelesen
Hallo zusammen,

bei uns (BaWü) ist dem ehrenamtlich tätigen FA (SB) auf Antrag der Verdienstausfall (+ ev. Auslagen) für Zeiten (Einsatz, Übung, Fortbildung) innerhalb seiner sonst üblichen Arbeitszeit zu ersetzen. Geregelt im Feuerwehrgesetz BW. Bei uns ist es üblich ist, dass der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt und ggf. (nicht immer) sich anteilig von der Gemeinde erstatten lässt. Haushaltsführende Personen (Hausfrauen und -männer) erhalten pauschal 8 €/Std auf Antrag.

Außerhalb der üblichen Arbeitszeit gibt es nach unserer Feuerwehrentschädigungssatzung (FES) eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Ausbildungszeiten in Höhe von 2,50 €/Std. Also nicht für Einsatz und normalen Übungsbetrieb. Personen mit erhöhtem Zeitaufwand (Kdt. / Gerätewart u.ä.) erhalten eine Jahrespauschale.

Selbständige müssen ihren Verdienstausfall z.b. beim Einsatz nachweisen und bekommen nach FES diesen bis zu einem Höchstsatz von 20 €/h für max. 8 Std. am Tag ersetzt. Nun zu unserem Problem:

- Einige unserer Selbständigen monieren, dass dieser Satz viel zu niedrig sei, jeder wüsste was eine Handwerkerstunde heute kostet. (Info: Die Gemeinde erhebt bei kostenpflichtigen Einsätzen 18 € / Std.)
- Diese 20 € werden steuer- und abgabefrei (quasi netto) ausbezahlt.
- Wir haben Arbeitnehmer, denen nachweislich mehr als 35€/h (brutto) bezahlt werden, hier muss die Gemeinde nach Gesetz voll ersetzen
-Manche Selbständige führen als regelmäßigen Arbeitstag auch den Samstag auf. Das hat zur Folge das bei Fortbildungen am Samstag, der selbständige (bis zu) 20 €/h erhalten könnte, der Kamerad Arbeitnehmer aber „nur“ 2,50 € fordern kann.

Wie habt ihr das gelöst? Habt ihr eine entsprechend Satzung?

Gruß vom See
Jürgen


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg586989
Datum14.10.2009 11:435833 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jürgen GrafSelbständige müssen ihren Verdienstausfall z.b. beim Einsatz nachweisen

das möchte ich jetzt noch ergänzen:

Wie weisst man als Selbstständiger seinen Verdienstausfall nach?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorStef8an 8A., Poing / Bayern587057
Datum14.10.2009 14:485105 x gelesen
Hallo,

über die Regelung in Bayern wurde hier diskutiert.
Im Endeffekt ist man als Einzelunternehmer hier durch die Deckelung des Stundensatzes im Vergleich zum Angestellten benachteiligt.

Eine seperate Satzung auf kommunaler Ebene gibt es nicht, dass ist durch das BayFwg, Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachen auf Landesebene geregelt.

In der Praxis läuft es bei uns so, dass bei Einsätzen tagsüber und bei Teilnahme an Lehrgängen an den Feuerwehrschulen für die ensprechende Zeit Verdienstausfall beantragt wird.

Viele Grüße,
Stefan


Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes.

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AutorStef8an 8A., Poing / Bayern587177
Datum14.10.2009 21:474182 x gelesen
Geschrieben von Stefan ArmbrusterVollzugsbekanntmachen
Sollte natürlich Vollzugsbekanntmachung heissen. Habe mir gekauft Tüte Deutsch, hat gehilft.

Gruss,
Stefan


Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes.

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen587188
Datum14.10.2009 22:424496 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWie weisst man als Selbstständiger seinen Verdienstausfall nach?

mit dem Einkommenssteeuerbescheid


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen587208
Datum15.10.2009 00:564438 x gelesen
Geschrieben von Harald Hilpertmit dem Einkommenssteeuerbescheid

Nur, daß das nicht ganz realistisch ist. Denn dieser gibt nur wieder wie groß der (zu versteuernde) Gewinn war. Eventuelle Kosten laufen in der Einsatzzeit weiter.

Der "kleine" Selbständige hat so das Nachsehen und der Mittelständler mit 200 Mitarbeitern, der als Einzelunternehmer auftritt freut sich einen Ast.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW587269
Datum15.10.2009 11:414396 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Nur, daß das nicht ganz realistisch ist. Denn dieser gibt nur wieder wie groß der (zu versteuernde) Gewinn war. Eventuelle Kosten laufen in der Einsatzzeit weiter.


Und auf welche Zeit wird das Berechnet?
Ich zB habe einen 24h Notdienst, ergo;
1000€ Jahreseinkommen : 365Tage : 24h = X € Stundenlohn?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen587414
Datum16.10.2009 07:374265 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middeke
Und auf welche Zeit wird das Berechnet?


Auch eine gute Frage. Mir wollte unsere Stadt mal den Verdienstausfall nur in den Zeiten von Mo-Fr, 7-17 Uhr erstatten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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 14.10.2009 11:27 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 14.10.2009 11:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.10.2009 22:42 Hara7ld 7H., Erfurt
 15.10.2009 00:56 ., Bad Hersfeld
 15.10.2009 11:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.10.2009 07:37 ., Bad Hersfeld
 14.10.2009 14:48 Stef7an 7A., Poing
 14.10.2009 21:47 Stef7an 7A., Poing
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