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Thema | Probleme mit Kameraden | 50 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 586748 | |||
Datum | 13.10.2009 13:27 | 18638 x gelesen | |||
Hallo Kameradinnen, Kameraden und stillen Mitleser! Ich möchte Euch ein kleines Problem darlegen. Vielleicht habt Ihr ja auch schon diesbezügliche Erfahrungen gesammelt und könnt mir ein paar Ratschläge geben. In unseren Reihen haben wir einen Kameraden, der mit seinem Verhalten, seinen Äußerungen und Auftreten massive Unruhe in die Feuerwehr bringt und auch den Unmut der Kameraden schürrt. Durch meinen Vorgänger erhielt er die Möglichkeit den Gruppenführerlehrgang zu besuchen. Nun zu meiner Einschätzung: In meinen Augen fehlt ihm die allgemeine persönliche und fachliche Eignung zum Führen. Er verfügt nicht über das notwendige Fachwissen und sein übertriebenes Geltungsbedürfnis, sowie seine Uneinsichtigkeit, zwangen mich in der Vergangenheit mehrfach zum Eingreifen, da er Untergebene anbrüllte und niedermachte. Durch sein nicht vorhandenes Fachwissen ist er nicht in der Lage Ausbildungen vernünftig durchzuführen. Ratschläge nimmt er nicht an und wenn ihn ein Untergebener auf Fehler aufmerksam macht, wird er diesem gegenüber ausfallend und herablassend. Auch unter den Kameraden und der Wehrführung wird über ihn diskutiert. Mehrere Gespräche seitens des Wehrvorstandes und seiner Person bzgl. seines Verhaltens fruchteten nicht. Eine Akzeptanz innerhalb der Reihen der Kameraden ist nicht vorhanden. Nun drängt er darauf, den Zugführerlehrgang zu besuchen. (Hinter dem Rücken des Wehrvorstandes und der Kameraden spricht er darüber, das er zu Höherem berufen ist und ihm sowieso niemand das Wasser reichen kann) Habt Ihr schon vergleichbare Erfahrungen in Eurer Feuerwehr gemacht? Könnt Ihr mir vielleicht ein paar Ratschläge geben, wie ich mich verhalten soll? Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 586761 | |||
Datum | 13.10.2009 14:02 | 14391 x gelesen | |||
Ja, kennne ähnliches. Ich weiß nicht wie das Feuerwehrgesetz in MV ist, aber in NRW werden die Führungskräfte alle 6 Jahre gewählt. Wenn das bei euch auch so ist, bestünde die Möglichkeit bei der nächsten Wahl nicht für den besagten zu stimmen, ihn also abzuwählen. Allerdings kann er im Einsatz theoretisch immer noch die Funktion GF übernehmen, da er dazu ja die Qualifikation hat. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 586762 | |||
Datum | 13.10.2009 14:05 | 13923 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dennis Edner Ich weiß nicht wie das Feuerwehrgesetz in MV ist, aber in NRW werden die Führungskräfte alle 6 Jahre gewählt. Das ist so für NRW definitiv falsch. Führungskräfte werden in NRW nach einer Anhörung bestellt und _nicht_ gewählt. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 586765 | |||
Datum | 13.10.2009 14:06 | 13805 x gelesen | |||
Kauf im einmal das Buch Peter Prinzip „Hierarchie der Unfähigkeit„ und schenke Ihm das, habe ich einmal mit einem Vorgesetzten gemacht, in der Feuerwehr, dass Ergebnis war schon spannend, aber dazu muss du auch stehen, bzw. ein breites Kreuz haben. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 586770 | |||
Datum | 13.10.2009 14:09 | 13813 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingDas ist so für NRW definitiv falsch. Führungskräfte werden in NRW nach einer Anhörung bestellt und _nicht_ gewählt. OK, dann wird es halt Anhörung genannt, die alle 6 Jahre stattfindet. Wichtig ist, das alle 6 Jahre die Mannschaft gefragt wird, ob sie denjenigen noch als Führungskraft habenn möchte. Einfachts Form der Durchführung ist die offene Wahl mit Arm hoch. So wird es bei uns gemacht. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Nittenau / Bayern | 586775 | |||
Datum | 13.10.2009 14:18 | 13785 x gelesen | |||
Servus. Sowas in der Art hab ich noch nicht mitgemacht. Laut deiner Aussage hat er ja "nur" die Ausbildung gemacht und wurde nicht dazu bestimmt. Es wäre halt dann deine Aufgabe ihn einzubremsen. Wenn das nicht funktioniert, kann er halt, trotz der Ausbildung, nicht mehr als Gruppenführer oder Ausbilder eingestetzt werden. Gruß Flo Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 586778 | |||
Datum | 13.10.2009 14:28 | 13114 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik WeberDurch meinen Vorgänger erhielt er die Möglichkeit den Gruppenführerlehrgang zu besuchen. Wurde ihm auch ein entsprechender Dienstgrad zugeteilt ? Geschrieben von Maik Weber In meinen Augen fehlt ihm die allgemeine persönliche und fachliche Eignung zum Führen. => Nicht befördern Geschrieben von Maik Weber Nun drängt er darauf, den Zugführerlehrgang zu besuchen. Es gibt kein Recht auf Lehrgänge oder Beförderungen. Klare Aussage vom Verantwortlichen: ZF-Lehrgang gibt es nicht! Geschrieben von Maik Weber (Hinter dem Rücken des Wehrvorstandes und der Kameraden spricht er darüber, das er zu Höherem berufen ist und ihm sowieso niemand das Wasser reichen kann) Gespräch mit "Wehrvorstand" und FA, klare Ansagen, ggfs. prüfen ob Ausschlussgründe vorliegen. Geschrieben von Maik Weber zwangen mich in der Vergangenheit mehrfach zum Eingreifen, da er Untergebene anbrüllte und niedermachte. Was sagt eure Satzung dazu ? Geschrieben von Maik Weber Durch sein nicht vorhandenes Fachwissen ist er nicht in der Lage Ausbildungen vernünftig durchzuführen. => Nicht dafür einsetzen ! Geschrieben von Maik Weber Auch unter den Kameraden und der Wehrführung wird über ihn diskutiert. Wurde ihm das auch so gesagt ? IMHO sollte dem FA diese Beurteilung der Situation aufgezeigt werden. Sollte es zu keiner vertrauensvollen Zusammenarbeit mehr kommen können Austritt vorschlagen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 586779 | |||
Datum | 13.10.2009 14:28 | 13693 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Frummet Wenn das nicht funktioniert, kann er halt, trotz der Ausbildung, nicht mehr als Gruppenführer oder Ausbilder eingestetzt werden. Richtig. Aber das dann auch von Anfang bis zum Schluss durchziehen. Mannschaft antreten lassen, den Kameraden aufrufen und dann: "Der Kamerad xyz ist mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Gruppenführer und Ausbilder entbunden. Er hat ab sofort keine Weisungsbefugnisse mehr." Das dürfte der richtige Dämpfer sein. Evtl. erledigt sich dann das Problem von selbst. Eine weitere aber etwas perfide Methode, setzt ihn für Aufgaben ein, von denen ihr genau wisst, das er versagen wird. Je öfter er versagt, desto mehr sinkt er im Ansehen bei den restlichen FA, je mehr Druck erhält er. Irgendwann hat er es dann gelernt oder er geht freiwillig. GRuß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 586781 | |||
Datum | 13.10.2009 14:31 | 13360 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldEine weitere aber etwas perfide Methode, setzt ihn für Aufgaben ein, von denen ihr genau wisst, das er versagen wird. Je öfter er versagt, desto mehr sinkt er im Ansehen bei den restlichen FA, je mehr Druck erhält er. Irgendwann hat er es dann gelernt oder er geht freiwillig. Mobbing ? Was haben die anderen FA davon wenn sie schlecht/falsch ausgebildet werden ? Die Grenzen des ZF-Aspiranten aufzeigen kann sicherlich helfen ihn einzubremsen. Geschrieben von Jakob Theobald Aber das dann auch von Anfang bis zum Schluss durchziehen. Wobei das sicherlich ein Weg wäre, offen mit dem Problem umzugehen, ggfs. mit Begründung warum. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 586784 | |||
Datum | 13.10.2009 14:34 | 13243 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Roleff Mobbing ? Aber nicht doch! Dem Kameraden die ehrliche Chance geben aus Fehlern zu lernen. Geschrieben von Michael Roleff Was haben die anderen FA davon wenn sie schlecht/falsch ausgebildet werden ? Nein, keinesfalls, da muss man ein Auge drauf haben und rechtzeitig eingreifen. Sonst merken die anderen ja nichts von den Fehlern. ;-) Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 586791 | |||
Datum | 13.10.2009 14:39 | 13400 x gelesen | |||
Hallo Florian. Mein Problem ist leider die Tatsache, das ich nicht ausreichend Gruppenführer habe. Ich behandel aus Prinzip alle gleich, egal ob ich mit dem Kameraden kann oder nicht. Also habe ich Ihn genau wie die anderen Grufü in die Ausbildung eingegliedert, ist ja schließlich auch ihre Aufgabe als Gruppenführer. Leider musste ich feststellen, dass so gut wie kein fundiertes Grundwissen vorhanden ist. Bei einer Ausbildung, welche vor kurzem stattgefunden hat, habe ich einen Kreisausbilder zur Beobachtung dabei gehabt, der meinen Eindruck bestätigte (O-Ton: "Nur dicke Luft, totaler Versager"). Daraufhin habe ich seinen Anteil an Ausbildungen heruntergesetzt. Auf die Reaktion seinerseits gehe ich nicht weiter ein. Auch bei Einsätzen kann man ihm keine Verantwortung übertragen. Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, eine einzige Katastrophe. Ich bin mit meinem Latein so gut wie am Ende. Alles reden hat bisher nichts genützt. Wenn etwas schief geht sind grundsätzlich die Anderen Schuld. Ob er vielleicht einen Fehler gemacht hat, auf die Idee kommt er gar nicht. Demnächst steht bei ihm die G26.3 an und laut Berechnung dürfte er wohl durchfallen. Von anderem hört man dazu: "Ich lasse mich untauglich schreiben, als Gruppenführer braucht man so was nicht mehr!" Was soll ich dazu sagen? Bei anderen trumpft er auf: "Nächstes Jahr Zugführer und irgendwann das Lehrgangsabzeichen "Verbandsführer" am Ärmel, ich bin zu Höherem berufen, ich bin eine Führungspersönlichkeit"! Ich bezeichne so etwas als "Napoleon-Syndrom". Seitens einiger Kameraden wird die Meinung vertreten, man solle ihn einfach rausschmeissen. Diesen Schritt will ich aber noch nicht gehen. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | |||||
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Autor | Bend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen | 586794 | |||
Datum | 13.10.2009 14:48 | 12931 x gelesen | |||
Laut deiner Aussage ist er ja noch nicht Berufen als Gruppenführer,dann würde ich das auch nicht machen lassen.Nehmt ihn euch zur seite in einer Wehrführersitzung und stellt ihm die ganzen Probleme dar die durch ihn entstanden sind und findet eine Lösung.Nur wenn ihr das so hin nehmen tut,dann gibt es sicher kein Gutes Ende.Versucht den jenigen auf jeden Fall Auszubremsen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Nittenau / Bayern | 586798 | |||
Datum | 13.10.2009 14:52 | 13103 x gelesen | |||
Servus Maik. Ich versteh dich da schon. Aber, was hilft dir ein Gruppenführer der nicht als solcher einsetzbar ist da er einfach nciht dazu in der Lage ist. Man müsste halt dann mit der nächsten Führungsebene, KBM oder KBI, sprechen um sich mehr Lehrgangsplätze für den GF-Lehrgang zuweisen zu lassen wenn ein gravierender Mangel besteht. In einfach rauszuschmeissen ist, zumindest am Anfang, nicht unbedingt das Richtige, aber handeln solltest du, meiner Meinung nach, doch sehr bald. Gruß Flo Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 586800 | |||
Datum | 13.10.2009 14:54 | 13036 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik WeberMein Problem ist leider die Tatsache, das ich nicht ausreichend Gruppenführer habe. Was bringt Dir ein Kamerad mit dem Status Gruppenführer, den Du nicht als Gruppenführer einsetzen kannst? Absetzen und neue Kameraden fördern, bis diese den Posten einnehmen können. VG Kai | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 586802 | |||
Datum | 13.10.2009 14:56 | 13052 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Maik Weber Seitens einiger Kameraden wird die Meinung vertreten, man solle ihn einfach rausschmeissen. Diesen Schritt will ich aber noch nicht gehen. "Geht" ihn, bevor andere gehen. Schaut zu, das ihr im nächsten Jahr geeignete Leute auf Gruppenführer und Zugführer schickt. Geschrieben von Maik Weber Bei anderen trumpft er auf: "Nächstes Jahr Zugführer und irgendwann das Lehrgangsabzeichen "Verbandsführer" am Ärmel, ich bin zu Höherem berufen, ich bin eine Führungspersönlichkeit" Schade, das ich da nicht dabei war. Da hätte ich ein paar passende Worte (nicht druckreif) gesagt. Dem Kameraden klipp und klar die Grenzen zeigen, hier ist Rücksicht fehl am Platz. Du wirst sehen, wenn der so weitermacht laufen euch die wirklich guten Leute weg. Geschrieben von Maik Weber Seitens einiger Kameraden wird die Meinung vertreten, man solle ihn einfach rausschmeissen. Diesen Schritt will ich aber noch nicht gehen. Stelle fest, wie groß die Zahl dieser Kameraden ist. Wenn es die Mehrzahl der FA sind, musst Du diesen Schritt gehen. Ich schreib Dir nochmal über PN. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 586806 | |||
Datum | 13.10.2009 15:14 | 12899 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik WeberNun drängt er darauf, den Zugführerlehrgang zu besuchen. (Hinter dem Rücken des Wehrvorstandes und der Kameraden spricht er darüber, das er zu Höherem berufen ist und ihm sowieso niemand das Wasser reichen kann) Hallo, aus diesem Holz sind so einige FW-Fürsten geschnitzt. Mein Rat: Rechtzeitig handeln, wenn der "Blender" zu viele Unterstützer hat, ist es zu spät. Zumindest von der Funktion des GF entbinden, wenn's nicht besser wird, mit dem Rathaus reden, damit ein Ausschluß besprochen wird. Aber Achtung: Dies ist ein Verwaltungsakt, der rechtlich auf einwandfreiem Fundament stehen muss, ansonsten wird er vom VerwG aufgehoben. Dies wäre dann der Super-Gau. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 586809 | |||
Datum | 13.10.2009 15:29 | 12883 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik Weber
Nach Abschluss des GF- Lehrgangs müßte der Kamerad ja eine Beurteilung erhalten haben. Was steht denn dort drin ? Gruß H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 586810 | |||
Datum | 13.10.2009 15:38 | 13017 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik WeberMein Problem ist leider die Tatsache, das ich nicht ausreichend Gruppenführer habe. Geschrieben von Maik Weber Bei einer Ausbildung, welche vor kurzem stattgefunden hat, habe ich einen Kreisausbilder zur Beobachtung dabei gehabt, der meinen Eindruck bestätigte (O-Ton: "Nur dicke Luft, totaler Versager"). Und was bringt dir so ein "totaler Versager" ? IMHO nur noch mehr Probleme. Du muß ihn als GF beaufsichtigen. Das ist für Dich keine Entlastung sondern Mehrbelastung. Der Lösungsansatz müßte also das fördern der geeigneten GF-Aspiranten sein, um die Führungsebene komplett zu haben. Wenn Du schon einen Kreisausbilder als unabhängigen Dritten zur Beurteilung miteingebunden hast, wäre jetzt der Weg zur nächst höheren Fü-Ebene IMHO angezeigt. Problem offen ansprechen und lösen. Geschrieben von Maik Weber Auch bei Einsätzen kann man ihm keine Verantwortung übertragen. Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, eine einzige Katastrophe. Von Einsätzen beurlauben ? Welchen Vorteil hast Du von ihm an der ES ? Geschrieben von Maik Weber Demnächst steht bei ihm die G26.3 an und laut Berechnung dürfte er wohl durchfallen. Von anderem hört man dazu: "Ich lasse mich untauglich schreiben, als Gruppenführer braucht man so was nicht mehr!" In NRW ist die G26.3 Lehrgangsvorraussetzung für FIV. Geschrieben von Maik Weber Bei anderen trumpft er auf: "Nächstes Jahr Zugführer und irgendwann das Lehrgangsabzeichen "Verbandsführer" am Ärmel, ich bin zu Höherem berufen, ich bin eine Führungspersönlichkeit"! Geschrieben von Maik Weber Wenn etwas schief geht sind grundsätzlich die Anderen Schuld. Ist das evtl. schon eine Krankheit mit Behandlungsnotwendigkeit ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 586814 | |||
Datum | 13.10.2009 16:00 | 12995 x gelesen | |||
Hallo, wenn er sich so verhält, wie hier geschildert und über kein Grundwissen verfügt, wie hat er es dann durch den GF-Lehrgang geschafft? Ansonsten schließe ich mich der Meinung vieler hier an. Handeln bevor er noch die Gruppe spaltet, was ja aber zumindest derzeit nicht so wahrscheinlich ist laut deiner Aussagen(?). Wenn er eh kein GF ist in deinen / euren Augen, dann schmerzt es auch nicht ihn deshalb nicht einzusetzen und man kann den Bedarf ja melden, bzw. hat jetzt noch größeren nach entsprechenden Lehrgängen. Der andere Weg ist ja Selbstbetrug. Gruß | |||||
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Autor | pete8r P8., ingolstadt / bayern | 586825 | |||
Datum | 13.10.2009 17:00 | 12920 x gelesen | |||
Also wenn er fachlich und vom Karakter her sich nicht eignet und die Mannschaft nicht hinter ihm steht, kann soweit ich es weiß der Kommandant ihm das Aamt des Gruppenführers nehmen und ihn somit Dekradieren. Diese kann der Kommandant z.b. Auch wenn ein Kammerad GF 1 oder 2 JAhre nicht mehr in den Übungen und Einsätzen war und plötzlich wieder kommt, wieder einsetzten jeder zeit möglich gruß | |||||
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Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 586839 | |||
Datum | 13.10.2009 18:28 | 12622 x gelesen | |||
Hallo Henry. Ich bin etwas neugierig. Das man eine Beurteilung schreibt ist mir neu. Wer macht das und wann? Bekomme ich auch einen Einblick in die Beurteilung? Sorry, aber ist das erstemal das ich davon höre. Mit Gruß aus LK Verden www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 586842 | |||
Datum | 13.10.2009 18:53 | 12777 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob Theobald
Liest sich aber genau so. Der zu erwartende Erfolg wäre auch das alle Schuld haben nur er nicht, in der Folge steigt sein Druck auf die Mannschaft und letztendlich liegt alles am Boden. Letztendlich bleibt durch die Wehrführung festzustellen ob; mit seinem Verhalten, ..Äußerungen und Auftreten massive Unruhe in die Feuerwehr bringt .. Unmut der Kameraden schürrt.fehlt..die .. persönliche und fachliche Eignung zum Führen. All das reicht doch zum Rauswurf, es muß nur von richtiger Stelle geschrieben werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 586846 | |||
Datum | 13.10.2009 19:14 | 12584 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Oetting
Moin Moin Lars, außer der " Lehrgangsbescheinigung ", die nur die Teilnahme bescheinigt, erhälst Du die "Beurteilung der Prüfungsleistungen ". Dort stehen die Noten über z.B.: - Allgemeine Fachkenntnisse - Übungsdienst - Schriftliche Arbeiten - usw. - Das Gesammtergebnis, als Schulnote 1- 6 - und Bemerkungen Die Bescheinigung schreibt der Lehrgangsausrichter, also Der Landkreis oder die Landesfeuerwehrschule. Bis die da sind kann etwas dauern, geht wohl über Ausrichter- Kreisbrandmeister- Gemeinde- oder Stadtbrandmeister- Ortsbrandmeister. Evtl auch noch über Abschnittsleiter ? Es gibt eine Ausfertigung für den Lehrgangsteilnehmer. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 586859 | |||
Datum | 13.10.2009 20:55 | 12727 x gelesen | |||
Hallo, ist ja mal lustig. Keine Mannschaftsdienstgrade, die sich über ihre Vorgesetzten beschweren, sondern eine Führungskraft, die ein Problem mit einer nachgeordnete Führungskraft hat... Mal ganz davon abgesehen, daß ich immer nicht so ganz weiß, ob solche Dingen in ein öffentliches Forum gehören (so oder so, bezogen auf das Spannungsverhältnis Führung vs. Mannschaft, resp. hier eben umgekehrt; ich denke eigentlich nicht, daß so etwas hier an der richtigen Stelle ist) - Ich hab das doch richtig verstanden, Du bist der "Chef" des Ladens? Wenn ich dann zuallererst solche Dinge lese: da er Untergebene anbrüllte und niedermachte. [...] wenn ihn ein Untergebener auf Fehler aufmerksam macht, wird er diesem gegenüber ausfallend und herablassend. Grundsätzliche Anmerkung dazu: Das dürfte es gar nicht mal so selten geben, leider. Was mitunter auch an der Führungskräfteauswahl liegt. Fachlich und menschlich völlig ungeeignet, im Leben außerhalb der FF nicht mal in einer Position, in der demjenigen das eigenverantwortliche Fegen des Hofes überantwortet werden würde (eben genau deswegen). Aber bei der FF plötzlich die Fähigkeiten zum Großen Heerführer haben (wollen), zum Teil dann auch noch mit obengenanntem "Führungsstil". Ähnliches wurde hier schon zig mal diskutiert. Was mich bei der Sache nur immer (mehr) wundert: Wer läßt sich (heute noch) dergleichen gefallen? Also ich gewiß nicht (mehr). Absonsten, bzgl Deiner Lagebeschreibung und persönlichen Einschätzung (die ja offensichtlich auch noch von - fachlichen - Dritten bestätigt wurde): Verhalten, seinen Äußerungen und Auftreten massive Unruhe in die Feuerwehr bringt und auch den Unmut der Kameraden schürrt. [...] In meinen Augen fehlt ihm die allgemeine persönliche und fachliche Eignung zum Führen. Er verfügt nicht über das notwendige Fachwissen [...] Eine Akzeptanz innerhalb der Reihen der Kameraden ist nicht vorhanden. Was für eine Frage: Handeln! Zunächst ihm mitteilen (um den betreffenden nicht bloßzustellen, siehe eventueller nächster Schritt), daß aufgrund der Entwicklung / Vorfälle sein Dasein als Führungskraft innerhalb der Wehr beendet ist. Sieht er das immer noch nicht ein, und mimt z.B. bei Einsätzen weiterhin den GF, diesen Beschluß auch ganz offiziell, vor der gesamten Mannschaft, verkünden. Rausschmiss muß ja nicht sein, kann ja gerne noch in der Mannschaft mitmachen. Und ganz selbstverständlich geht er natürlich nicht zu ZF-Lehrgang, zu was auch immer er sich berufen fühlt (???). Gruß Daniel PS: Ich bezeichne so etwas als "Napoleon-Syndrom". Na ja, mit Napoleon hat das an sich mal nichts zu tun, der hatte schon gewisse Fähigkeiten... ;-) | |||||
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Autor | chri8sti8an 8s., zwickau / sachsen | 586866 | |||
Datum | 13.10.2009 22:10 | 12425 x gelesen | |||
Mal eine kleine Zwischenfrage zum Thema. Es wurde des öfteren die fachliche Eignung des GF angezweifelt - wie kommt dann zum GF-Lehrgang? Es wurde vom Autor zwar erwähnt das sein Vorgänger den Lehrgang "versorgt" hat, aber bei uns muss man erst eine schriftliche Vorprüfung bestehen um zum GF-Lehrgang zugelassen zuwerden. Ist das bei Euch nicht so ??? MfG Nur weil ich in der Feuerwehr meines Ortes bin beziehen sich meine Komentare nicht nur auf das dortige Geschehen --> ich habe auch meine EIGENE MEINUNG ! | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 586867 | |||
Datum | 13.10.2009 22:20 | 12359 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandNa ja, mit Napoleon hat das an sich mal nichts zu tun, der hatte schon gewisse Fähigkeiten... ;-) Der war sogar Verbandsführer! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 586875 | |||
Datum | 13.10.2009 22:47 | 12286 x gelesen | |||
Geschrieben von christian sonnenberg
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt Früher dachte ich das nach jeder Bundestagswahl, dann bei jedem Arzttermin und heute bei jedem Blick in die Zeitung :-( Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 586878 | |||
Datum | 13.10.2009 22:52 | 12366 x gelesen | |||
Hallo Christian! Unser letzter Kamerad, welcher den GF-LG machte, sagte das er am ersten Tag eine Art Klausur schreiben musste. Eine Vorprüfung beim Kreis oder Amt ist mir nicht bekannt. Das so Viele auf diese Thema reagieren würden, hätte ich nicht gedacht. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 586880 | |||
Datum | 13.10.2009 22:58 | 12272 x gelesen | |||
Hallo Maik, um da nicht noch mehr Probleme reinzukriegen, wird Dir wahrscheinlich nichts anderes übrigbleiben als ihn Fachgerecht zu entsorgen. So hart es auch sein mag. Lieber ein Ende mit Schrecken, als keine Feuerwehr mehr. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 586881 | |||
Datum | 13.10.2009 23:02 | 12388 x gelesen | |||
Hallo Daniel. Wie Du richtig bemerkt hast, bin ich der "Chef" des Ladens. Bin es zum Anfang des Jahres geworden. Wurde ins kalte Wasser geworfen und nun mach mal. Ob dieses Forum der richtige Weg ist? Ich weiß es nicht. Ich wollte einfach mal von Aussenstehenden hören, wie sie bei so einem Fall reagieren würden. Das mit dem "Napoleon-Syndrom" hat andere Gründe. Napoleon hat ja erwiesenermaßen das alte Europa bezwungen. Er kann sich trotz seiner körperlichen Größe mit Cäsar und Karl dem Großen in eine Reihe großer Führungspersönlichkeiten stellen. Bei dem Kameraden ist die körperliche Größe und seine persönliche Führungsfähigkeit genau umgedreht. Ich denke mal, in den nächsten Wochen wird sich bei uns einiges Ändern. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 586903 | |||
Datum | 14.10.2009 00:06 | 12257 x gelesen | |||
Maoin, Geschrieben von christian sonnenberg ... aber bei uns muss man erst eine schriftliche Vorprüfung bestehen um zum GF-Lehrgang zugelassen zuwerden. Eine schriftliche Vorprüfung ist in den meisten Bundesländern (leider) nicht erforderlich. In der Regel reicht es, festgelegte Lehrgänge besucht zu haben. Manche BL verlangen noch eine gültige G26.3. MkG Marco | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 586906 | |||
Datum | 14.10.2009 00:10 | 12344 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von christian sonnenberg Es wurde vom Autor zwar erwähnt das sein Vorgänger den Lehrgang "versorgt" hat, aber bei uns muss man erst eine schriftliche Vorprüfung bestehen um zum GF-Lehrgang zugelassen zuwerden. Was hat das eine mit dem anderen zutun? Es gibt durchaus Personen, die diese "Vorprüfung" bestanden haben und danach beim GF-Lehrgang durchgefallen sind. Und es bedeutet leider auch nicht, das diese Personen nach der Prüfung gute GF sind. Auf Fortbildung nach Bestehen wird ja weniger geschaut. Geschrieben von christian sonnenberg Ist das bei Euch nicht so ??? Nein ist es nicht. Denke daran, es gibt 16 verschiedene Feuerwehrgesetze. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 586924 | |||
Datum | 14.10.2009 05:22 | 12345 x gelesen | |||
Mahlzeit.. Geschrieben von Maik Weber Mein Problem ist leider die Tatsache, das ich nicht ausreichend Gruppenführer habe. Das kann man relativ einfach ändern. Geschrieben von Maik Weber Bei einer Ausbildung, welche vor kurzem stattgefunden hat, habe ich einen Kreisausbilder zur Beobachtung dabei gehabt, der meinen Eindruck bestätigte (O-Ton: "Nur dicke Luft, totaler Versager"). Wo genau lag das Problem? Wollte er ein X für ein U vormachen? Oder lag es am methodisch - didaktischem? Wenn es am Fachwissen lag muss man sich die Frage stellen wie er es schaffte durch den Lehrgang zu kommen. Wie wäre es wenn man ihm seine jetzige Situation durch einen Dritten erklärt und ihm gleichzeitig Hilfe anbietet? Geschrieben von Maik Weber "Nächstes Jahr Zugführer und irgendwann das Lehrgangsabzeichen "Verbandsführer" am Ärmel, ich bin zu Höherem berufen, ich bin eine Führungspersönlichkeit"! Wenn du dir sicher bist das er das nicht schafft, schick ihn hin. Vielleicht schafft man es an der LFWS ihn mit entsprechenden Worten zu erden.. Geschrieben von Maik Weber Seitens einiger Kameraden wird die Meinung vertreten, man solle ihn einfach rausschmeissen. Obacht.. unter Umständen kann das verdammt schwierig werden! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 586925 | |||
Datum | 14.10.2009 05:27 | 12279 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandWas mich bei der Sache nur immer (mehr) wundert: Wer läßt sich (heute noch) dergleichen gefallen? Also ich gewiß nicht (mehr). Klassisches Dom - Sub Verhältnis :-) Frei nach Homer J : Zu einem Anschiss gehören immer 2. Einer der anscheisst und einer der sich anscheisen lässt. Solange unser System Ober und Unter und Haupt und erster Haupt und und und kennt wird es immer wieder solche Fälle geben. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 586926 | |||
Datum | 14.10.2009 05:30 | 12217 x gelesen | |||
Geschrieben von Henry Bartuschaußer der " Lehrgangsbescheinigung ", die nur die Teilnahme bescheinigt, erhälst Du die "Beurteilung der Prüfungsleistungen ". Klingt gut, in der Theorie. Aber da waren Sie wieder, unsere 16 föderalen Probleme.. Genau so wie der Unterschied zwischen der Qualifikation und der Funktion Gruppenführer absolut unterschiedlich geregelt ist. Bei uns im Saarland gibt es keine gewählten GF. Und das ist auch gut so! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586937 | |||
Datum | 14.10.2009 08:12 | 12300 x gelesen | |||
Du bist doch nicht allein, sondern hast auch eine Wehrleitung? Das vorausgesetzt könnte folgende Vorgehensweise sinnvoll sein: 1. Beratung und Beschluß in der Wehrleitung über Entbindung von der Funktion als Gruppenführer mit der Chance zur Besserung (nach Möglichkeit Bedingungen für Rehabilitation definieren) 2. Information des Kameraden direkt durch die Wehrleitung 3. Information der gesamten Mannschaft 4. nach definierter Zeit Beratung mit der Wehrleitung über Rehabilitation, wenn ja Wiedereinsetzung auf Probe (Bedingungen definieren) 5. Information des Kameraden direkt durch die Wehrleitung 6. Information der gesamten Mannschaft 7. nach Ablauf Probezeit Zeit Beratung mit der Wehrleitung über Erfolg der Probezeit, wenn ja 8. Information des Kameraden direkt durch die Wehrleitung 9. Information der gesamten Mannschaft Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 586944 | |||
Datum | 14.10.2009 08:35 | 12316 x gelesen | |||
Hallo, wenn das alles so stimmt dann wird es Zeit für die Anwendung des 3-A-Verfahrens: Appell Abmahnung Abflug In genau der Reihenfolge und mit angemessener Zeit dazwischen, je nach Lage der dinge kann die angemssene Zeit sehr kurz sein. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Kai 8K., Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 586970 | |||
Datum | 14.10.2009 09:46 | 12315 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Maik Weber Hallo zusammen, das wäre - zumindest wenn die Lehrgangsplätze nicht im Überfluss vorhanden sind - sehr unkameradschaftlich gegenüber den Kameraden anderer Wehren, die auf einen solchen Platz warten, und die diese Ausbildung wirklich benötigen und die damit verbundene Funktion wirklich ausfüllen sollen. Und im blödesten Fall sagt dann die LFS: "Au weia, wen schicken sie mir denn da? Aber wenn sie dringend jemand brauchen, und das ihr bester Kandidat ist, dann lassen wir ihn halt durchkommen." Halte ich für eine schlechte Idee. Grüße, Kai | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 586972 | |||
Datum | 14.10.2009 10:03 | 12274 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian Besch Wenn du dir sicher bist das er das nicht schafft, schick ihn hin. Vielleicht schafft man es an der LFWS ihn mit entsprechenden Worten zu erden.. das funktioniert nur wenn an den LFS endlich auch realistische Prüfungen gemacht würden. Die geringen Durchfallquoten zeigen doch das man dort, wenn auch mit Biegen und Brechen, fast jeden durchkommen lässt. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587216 | |||
Datum | 15.10.2009 05:48 | 12064 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Bestes Beispiel im aktuellen FWM über die LFS Malchow Geschrieben von -- FM Magazin, sinngemäß--- Die Leute würden mittlerweile akzeptieren das man auch mal bei einem Lehrgang durchfallen könne... Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Neukirch / Sachsen | 594356 | |||
Datum | 30.11.2009 16:02 | 12275 x gelesen | |||
Hallo! Also bei uns wird das Ganze so gehalten: Erstens Funktion: Der Wehrleiter bestellt nach dem Ausbildungsstand seine Gruppenführer, Maschinisten, und und und. Je nach dem, wenn sich jemand daneben benimmt oder der Wehrleiter der Auffasung ist, dass eine Person aus welchen Gründen auch immer nicht mehr geeignet ist für die zugeteilte Aufgabe, kann der Wehrleiter diesem auch verbieten als GF oder MA oder was auch immer zu fungieren. Zweitens Verhalten: WER NICHT SPURT FLIEGT! Bei uns läuft das so. Wenn sich ein Kamerad oder eine Kameradin daneben benimmt oder irgendwas anstellt, was die Kameradschaft beeinträchtigt, dann gibt's eine Vorladung vor den Ausschuss wo über den Vorfall gesprochen wird. Verbessert sich das Verhalten dennoch nicht bekommt die Person eine Abmahnung (schriftlich). Und wenn sich dann nichts ändert, dann gibt es die letzte Vorladung vor den Ausschuss und dann gibts den Rausschmiss. In diesem Falle muss man "Schwein" sein! Unruhe stiften, Anbrüllen oder gar abfälliges Benehmen zu den Kameradinen und Kameraden gehört sich nicht und macht die Mannschaft definitiv nicht besser! Und wenn ein Glied nicht mehr passt in der Kette, dann muss es eben ausgetauscht werden! So einfach ist das. | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 594379 | |||
Datum | 30.11.2009 17:23 | 12052 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Thomas Höntschel Zweitens Verhalten: WER NICHT SPURT FLIEGT! Oder auf Deutsch. "Wer es wagt, Mißstände anzusprechen oder auch nur leichte Verbesserungsvorschläge macht, wird aus der Wehr ausgeschlossen." Das mag zwar nicht überall so sein, aber so ist jedenfalls meine Erfahrung... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594381 | |||
Datum | 30.11.2009 17:36 | 12049 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KolleckerDas mag zwar nicht überall so sein, aber so ist jedenfalls meine Erfahrung... Ist irgendwie verbreiteter als einem lieb sein kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 594524 | |||
Datum | 01.12.2009 12:08 | 11999 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Marco Kollecker Geschrieben von Thomas Höntschel Da lob ich mir Ba- Wü. Eine solche Entlassung (gegen den Willen des Betroffenen) ist nur durch Gemeinderatsbeschluss möglich. Mit allen Folgen eines Verwaltungsaktes --> VG etc. Man kann hier also nicht so leicht, weil missliebig, entfernt werden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 594545 | |||
Datum | 01.12.2009 13:13 | 11967 x gelesen | |||
Auch im guten, alten Niedersachsen ist eine Entlassung nicht ohne weiteres möglich. Nur wenn es in der Satzung heist: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied c) die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr durch sein Verhalten erheblich stört, dann kann es verdammt schnell passieren, das man fliegt. Denn das Ansprechen von Problemen ist meist mit einer Spalltung der Gemeinschaft verbunden (die einen sehen das Problem und wollen es abstellen, die anderen verneinen die Existenz des selbigen und erklären das Ansprechen zum Hochverrat). | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 594624 | |||
Datum | 01.12.2009 21:02 | 11885 x gelesen | |||
Hallo Marco, Geschrieben von Marco Kollecker c) die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr durch sein Verhalten erheblich stört, Und genau das geht bei uns nicht so schnell. Der Kdt muss, über den Bürgermeister, Antrag auf Entlassung beim Gemeinderat stellen. Nun sind der FW- Ausschuss, eventuell der Abteilungs- Ausschuss und der Betroffene zu hören. Dann entscheidet der Gemeinderat über die Entlassung. Die Entlassung wird dem Betroffenen durch einen Verwaltungsakt vom Bürgermeister mitgeteilt. Wen der Betroffene mit dem Ergebniss nicht zufrieden ist kann er Rechtsmittel einlegen. Glaubst Du eine Kommune tut sich das an, nur weil einer in der FW unbeliebt ist? Dann wird der Betroffene eher aus der FW rausgemobbt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 594630 | |||
Datum | 01.12.2009 21:17 | 11675 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerWen der Betroffene mit dem Ergebniss nicht zufrieden ist kann er Rechtsmittel einlegen. Das dürfte in allen BL der Fall sein, egal ob den Rauswurf der Kommandant oder der Bürgermeister vollzieht. Auch wir mussten mal einen "Kameraden" loswerden, der für diesen Job etwas zu lange Finger hatte. Es wurde ihm nahegelegt, selbst zu gehen und dem Rausschmiss zuvor zu kommen, was eventuelle spätere Einsprüche von vorne herein verhindert. Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594646 | |||
Datum | 01.12.2009 22:24 | 11836 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerGlaubst Du eine Kommune tut sich das an, nur weil einer in der FW unbeliebt ist? Ja. Mir sind da ein paar Fälle bekannt. Ein FA sollte sogar mit folgender Begründung rausgeworfen werden: "sie untergraben die Moral der Führung" MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Buseck / Hessen | 595690 | |||
Datum | 09.12.2009 07:05 | 11857 x gelesen | |||
Die Sache ansich ist eine gute Idee. Aber was macht mann wenn so eine Führungskraft nicht den nötigen IQ hat, dass Buch zu verstehen? Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, ich sage hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 596511 | |||
Datum | 14.12.2009 21:34 | 11535 x gelesen | |||
Hallo, ich habe gerade versucht, mal über die HP der LFS MV die Rechtsgrundlagen zu sondieren. Leider habe ich in eurem Landesrecht nur etwas über die Bevorteilung des Ehrenamtes in einer FF gefunden. Kann es sein, dass eure Gesetze und Verordnungen nicht auf ein Fehlverhalten vonn FF-Angehörigen eingehen? In Brandenburg gibt es nach der "Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)" die Möglichkeit FA abzumahnen bzw. auch auszuschließen. Oder gibt es eine extra Disziplinarordnung? Wenn euer Rechtssystem in MV das nicht zulässt, habt ihr ja echt ein Problem. Ich hoffe, es bleibt Euch erspart, dass der "Kamerad" im Einsatz eine Gefahr für sich und Andere darstellt. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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