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Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d D8., Heidelberg / Baden-Wuerttemberg | 585358 | |||
Datum | 04.10.2009 15:46 | 16821 x gelesen | |||
Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Gemeinde mit 5 Ortsteilen gab es in den letzten Monaten etliche Veränderungen der internen Strukturen (Alarmordnung etc.) mit der Konsequenz dass der Gesamtkommandant 3 Abteilungen fördert und unterstützt...und leider 2 andere Abteilungen am langen Arm verhungern lässt. Dringend erforderliche Neubeschaffungen werden ohne Rücksprache komplett gecancelt, die interne Kommunikation ist fast vollständig eingestellt...und letztlich beginnen gerade ganz böse Intrigenspiele. Der Versuch diese Dinge auf vernünftiger Ebene, auch mit Hilfe durch das Bürgermeisteramt zu klären, ist gescheitert. Da diese Situation für die beiden vernachlässigten Abteilungen absolut untragbar ist....und die nächste Wahl des Gesamtkommandanten noch in zu weiter Ferne liegt, denkt man darüber nach bei der nächsten Jahreshauptversammlung einen Misstrauensantrag zu stellen. Nun die eigentliche Frage...gibt es die Möglichkeit eines Misstrauenantrages? Gibt es eventuell sogar einen Präzedenzfall...und eure persönliche Meinung würde mich natürlich auch interessieren. Vielen Dank Bernie | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585367 | |||
Datum | 04.10.2009 17:38 | 11720 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher BerndIn einer Gemeinde mit 5 Ortsteilen gab es in den letzten Monaten etliche Veränderungen der internen Strukturen (Alarmordnung etc.) mit der Konsequenz dass der Gesamtkommandant 3 Abteilungen fördert und unterstützt...und leider 2 andere Abteilungen am langen Arm verhungern lässt. Da hilft ein Blick ins Gesetz: http://www.jugendfeuerwehr-friedrichsfeld.de/home/Wissenswertes/Feuerwehrgesetz/feuerwehrgesetz.htm: § 1 Begriff der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig. Träger ... § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, aufzurüsten und zu unterhalten. Sie trägt auch die Kosten der Aus- und Fortbildung und der Einsätze, soweit nichts anderes bestimmt wird. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind einheitlich zu bekleiden. (2) Die Gemeinden haben ferner auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklungung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen und die für die Ausbildung und Unterkunft der Angehörigen der Feuerwehr sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsstücke erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen Da steht kein Wort davon drin, wieviel Abteilungen einer Gemeinde erhalten werden müssen. Wie siehts denn mit dem echten Bedarf aus? Wie weit liegen die auseinander, wie stark sind die Abteilungen wirklich, wie siehts mit der (Tagesalarm-)Verfügbarkeit aus? Wie mit Sonderaufgaben? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Björ8n K8., Wilhelmshaven / Niedersachsen | 585368 | |||
Datum | 04.10.2009 17:43 | 10764 x gelesen | |||
Moin Bernie, Die Möglichkeit einen Gemeindebrandmeister "abzusetzen" gibt es sicher........!! Normalerweise wir sowas in der jeweiligen Satzung der Gemeindefeuerwehr geregelt...... Bei uns ist es so z.B. ,das die Abwahl eines Gemeindebrandmeisters vor Ablauf der regulären Dienstzeit, einer 2/3 Mehrheit des Gemeiderates bedarf. Gruß Björn | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 585375 | |||
Datum | 04.10.2009 18:44 | 10626 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher Bernddenkt man darüber nach bei der nächsten Jahreshauptversammlung einen Misstrauensantrag zu stellen. Hallo Bernd, wer möchte denn den Kommandanten abwählen? Die beiden vernachlässigten Abteilungen? Würden die denn eine Mehrheit bekommen? Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Bern8d D8., Heidelberg / Baden-Wuerttemberg | 585376 | |||
Datum | 04.10.2009 18:51 | 10538 x gelesen | |||
Hallo, letztlich dreht es sich nicht um das Abwählen...es soll nur ein Zeichen gesetzt werden, unterstützt durch Presseberichte, dass der Gesamtkommandant nicht derart eigenmächtig handeln kann. Es würde nicht nur aus den beiden Abteilungen Stimmen geben...der GK ist relativ unbeliebt, und ich denke man würde knapp an eine Mehrheit rankommen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 585378 | |||
Datum | 04.10.2009 19:04 | 10800 x gelesen | |||
Gute Antwort, passt nur leider nicht zur Frage. Es geht hier nicht um die Frage ob die Gemeinde 5 oder nur 3 Abteilungen haben soll, sondern das 2 Abteilungen (ich benutze mal das böse Wort) gemobbt werden. Wenn ich Abteilungen auslösen will oder sonst was ändere dann geht das mMn nur mit offenem Visier. Nicht hintenrum durch die kalte Küche. Grundlage meiner Antwort sind natürlich nur die hier genannten Informationen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 585379 | |||
Datum | 04.10.2009 19:08 | 10546 x gelesen | |||
Streiche auslösen, setze auflösen Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 585380 | |||
Datum | 04.10.2009 19:24 | 10328 x gelesen | |||
Hi Bernd! Wer ist denn in Heidelberg der Gesamtkommandant? Der Leiter der BF? Der dürfte wohl nicht so leicht "abzusetzen" sein. Gab es eine Gefährdungsbeurteilung nach der die zwei FFen nicht unbedingt nötig sind? Gruß, Daniel Um welche ABteilungen handelt es sich denn? Gerne auch per PN. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 585381 | |||
Datum | 04.10.2009 19:33 | 10342 x gelesen | |||
Heidelberg passt nicht. Hat 8 Abteilungen. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 585383 | |||
Datum | 04.10.2009 19:41 | 10246 x gelesen | |||
@Jochen: War schon etwas verwundert weil er Heidelberg in seinem Profil stehen hat. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 585387 | |||
Datum | 04.10.2009 19:52 | 10456 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Drescher Bernd Nun die eigentliche Frage...gibt es die Möglichkeit eines Misstrauenantrages? Im FwG Baden-Württemberg ist sowas nicht vorgesehen. Was ihr machen könnt, ist bei der nächsten Jahreshauptversammlung dem Kommandanten die Entlastung zu verweigern, das läuft im Prinzip aufs gleiche raus. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585394 | |||
Datum | 04.10.2009 20:43 | 10145 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWas ihr machen könnt, ist bei der nächsten Jahreshauptversammlung dem Kommandanten die Entlastung zu verweigern, das läuft im Prinzip aufs gleiche raus. Der Kommandant wird nicht entlastet. Entlastet wird lediglich der Kassier für die Kassenführung des Sondervermögens nach §18a FwG Ba-Wü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 585396 | |||
Datum | 04.10.2009 20:52 | 10141 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Drescher Bernd dass der Gesamtkommandant 3 Abteilungen fördert und unterstützt...und leider 2 andere Abteilungen am langen Arm verhungern lässt. Frage: Der Gesamtkommandant ist der Gemeindebrandmeister in BaWü, richtig? Muss diese Person jeder Beschaffung zustimmen? Kann es sein, dass die Gemeinde künftig nur noch 3 Abteilungen erhalten möchte und der Gesamtkommandant auf Anordnung der Gde. so handelt? Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Jens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein | 585399 | |||
Datum | 04.10.2009 21:10 | 10015 x gelesen | |||
Hallo Bernd aus Heidelberg (oder Highdelberg?) Bei juristischen Fragen gilt: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (und nicht die Frage in einem Forum, das die speziellen Probleme, die zur Frage führen, nur vom hörensagen bzw. schreibenlesen kennen) Mach dich also schlau, dabei solltest du oben (Grundgesetz) oder unten (Satzung der Ortsfeuerwehr) anfangen und dich durch die Gesetze, Verordnungen und Satzungen (bzw. umgekehrt) durcharbeiten. Gruß Jens Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585401 | |||
Datum | 04.10.2009 21:27 | 10236 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblFrage: Der Gesamtkommandant ist der Gemeindebrandmeister in BaWü, richtig? Den "Gesamtkommandanten" kennt das FwG Ba-Wü nicht. Das FwG Ba-Wü kennt den Feuerwehrkommandanten pro Gemeinde i.S. einer politischen/ verwaltungstechnischen Gemeinde. Der ist Chef. Die sog. "Abteilungskommandanten" sind (um es umgangssprachlich mit den Worten der LFS zu sagen) obwohl sie auch das Wort "Kommandant" im Titel tragen "Zugführer mit Räum- und Streupflicht". Sprich sie haben einen ziemlich eingeschränkten Wirkungskreis und Entscheidungsbefugnisse. Geschrieben von Christof Strobl Muss diese Person jeder Beschaffung zustimmen? Die Beschaffungen tätigt die Gemeinde. Sie kann kaufen was sie will. Sie muß dazu die Feuerwehr nicht einmal fragen. Der Feuerwehrkommandant hat aber auch die Aufgabe, die Gemeinde in Sachen des Brandschtzes zu beraten. Also wird die Gemeinde wenn etwas beschafft werden soll im Zweifel den Feuerwehrkommandanten fragen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Bern8d D8., Heidelberg / Baden-Wuerttemberg | 585430 | |||
Datum | 04.10.2009 23:00 | 10142 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Keine Sorge, es handelt sich nicht um Heidelberg...und auch die Anzahl der Abteilungen war hyphotetisch. Ich möchte, ich hoffe aus nachvollziehbaren Gründen, die Örtlichkeit nicht nennen. Die Gesetzestexte habe ich bereits durchstöbert...für mich gibt es nur eine Diskrepanz zwischen Rechtsprechung (auf die man in diesem Falle nicht hoffen kann) und gesundem Menschenverstand. Und der Sinn dieser Aktion wäre vorrangig selbigen wieder einzuschalten. :) Nochmals herzlichen Dank und eine gute Nacht zusammen. Bernie | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 585436 | |||
Datum | 04.10.2009 23:33 | 10010 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd Dreschervielen Dank für die zahlreichen Antworten. Keine Sorge, es handelt sich nicht um Heidelberg...und auch die Anzahl der Abteilungen war hyphotetisch. Ich möchte, ich hoffe aus nachvollziehbaren Gründen, die Örtlichkeit nicht nennen. Sind deine Daten alle hypothetisch? Es gibt hier die Möglichkeit Anonym zu posten...gleich gehts los ;-) Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585449 | |||
Datum | 05.10.2009 09:14 | 10105 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd DrescherDie Gesetzestexte habe ich bereits durchstöbert...für mich gibt es nur eine Diskrepanz zwischen Rechtsprechung (auf die man in diesem Falle nicht hoffen kann) und gesundem Menschenverstand. Und der Sinn dieser Aktion wäre vorrangig selbigen wieder einzuschalten. :) Leider bist Du mit keinem erklärenden Wort auf die Anschlußfragen meiner Antwort eingegangen. Kann es daher sein, dass die beiden (?) "betroffenen" Abteilungen bei realistischer und neutraler Bewertung der Situation schlicht "überflüssig" für die Pflichtaufgabe Feuerwehr sind? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585450 | |||
Datum | 05.10.2009 09:38 | 9929 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher BerndIn einer Gemeinde mit 5 Ortsteilen gab es in den letzten Monaten etliche Veränderungen der internen Strukturen Auf welcher Grundlage? Gutachten? Geschrieben von Drescher Bernd Da diese Situation für die beiden vernachlässigten Abteilungen absolut untragbar ist....und die nächste Wahl des Gesamtkommandanten noch in zu weiter Ferne liegt, denkt man darüber nach bei der nächsten Jahreshauptversammlung einen Misstrauensantrag zu stellen. Auch wenn der Misstrauensantrag ggf so nicht möglich ist stellt euch bitte folgende Frage: Wer soll es machen wenn es gelingt? Kann diejenige Person auch bestehen wenn es schief geht? Was wenn jemand anderes gewählt wird? Vielleicht ein "härterer Hund"? Was macht ihr wenn es schief geht? Gibt es keine - vielleicht nachhaltigeren - Mittel als der "Misstrauensantrag"? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 585488 | |||
Datum | 05.10.2009 14:47 | 9908 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Kann es daher sein, dass die beiden (?) "betroffenen" Abteilungen bei realistischer und neutraler Bewertung der Situation schlicht "überflüssig" für die Pflichtaufgabe Feuerwehr sind? Auch das ist kein Grund solche Abteilungen am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn die Zustände in diesen beiden Abteilungen wirklich so unhaltbar sind, hat man seitens der Führung die Chance verpasst eine gut funktionierende Fussion durchzuziehen. Wenn man also fusionieren will, seitens der Führung, hat man die Sache nun gründlich versaut. Man verliert so nicht nur zwei Einheiten, sondern sät auch auf längere Sicht hin Streit. Oder sollen die Einheiten schlicht und ergreifend aufgelöst werden? Dann ist diese Art und Weise auch nicht die feine englische Art. Ich bin mal gespannt, irgendwann ließt man wieder in der Feuerwehr-Bravo von einer ganz tollen Fusion mit neuer Aufgabenverteilung und wie Toll das alles klappt und super alles war; und wenn man nachhakt bekommt man über PN die Wahrheit zu hören. Kannst mir glauben, ich habe schon einiges zum Thema "Zusammenlegung" von Orts- bzw. Ortsteilwehren gehört das man so nicht offiziell erfährt. Wenn nur ein drittel davon Wahr ist, dann gute Nacht! Aber egal. Wenn jetzt ein solcher "Mißtrauensantrag" vorgebracht wird, kann sich das zu einem gewaltigen Schuss ins Knie für die Antragsteller herausstellen. Ganz schnell nämlich ist nicht der Gesamtkommandant weg vom Fenster, sondern die Antragsteller. Man muss dem Gesamtkommandanten eindeutig "Amtspflichtverletzung" nachweisen können. Das wird nicht so einfach. Und die Chance nochmal darüber zu reden hat man sich ja wohl jetzt endgültig verbaut. Ich meine wenn hier jemand mitliest der sich den Schuh auch anziehen kann und wird! Obacht! Die Welt ist klein. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585491 | |||
Datum | 05.10.2009 15:53 | 9818 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch das ist kein Grund solche Abteilungen am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn die Zustände in diesen beiden Abteilungen wirklich so unhaltbar sind, hat man seitens der Führung die Chance verpasst eine gut funktionierende Fussion durchzuziehen. Woher willst Du aufgrund EINER Anfrage hier im Forum wissen, was da ggf. im Vorfeld vielleicht an Argumenten gebracht oder Diskussionen gelaufen sind? Geschrieben von Jakob Theobald Ich bin mal gespannt, irgendwann ließt man wieder in der Feuerwehr-Bravo von einer ganz tollen Fusion mit neuer Aufgabenverteilung und wie Toll das alles klappt und super alles war; und wenn man nachhakt bekommt man über PN die Wahrheit zu hören. davon wirds noch jede Menge mehr geben, weil schlicht die Wunschkonzerte die so landauf-landab existieren im Ausbauwunderland (aus TSF mind. TSF-W, aus selbigem mind. HLF 10/10, aus dem LF 8 mind. ein HLF 20/16 usw.) nicht realisieren lassen werden. Je später man ans Eingemachte geht, umso mehr wird man gegangen - und umso weniger Einflußmöglichkeiten hat man. Und ich kann Dir sagen, ich hab genug völlig dämliche Begründungen für den Erhalt von Standorten gehört (auch allerdings über die Stärkung eines anderen, der "genehm" war). Es ist immer besser, sowas eher fachlich und weniger emotional zu sehen... (auch wenn Emotionen natürlich für den richtigen Betrieb einer Fw wichtig sind!) Guck Die die aktuellen Zahlen zu den Haushalten von Ländern, Kreisen und Kommunen sowie die vermutliche Entwicklung bei der Feuerschutzsteuer an, dazu die Kosten der Fzge/Gerätehäuser usw. und Du weißt, was das Ergebnis sein wird. Dafür braucht man kein Hellseher zu sein, nur Realist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585516 | |||
Datum | 05.10.2009 20:37 | 9490 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch das ist kein Grund solche Abteilungen am langen Arm verhungern zu lassen. Na ja. Auch eine Art der politischen Lösung. Aber auf der anderen Seite kennen wir hier eine Meinung. Vielleicht sind die unbedingt lebensnotwendigen Investitionen bei objektiver Betrachtung durch Außenstehende gar nicht so wirklich lebensnotwendig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 585521 | |||
Datum | 05.10.2009 23:00 | 9374 x gelesen | |||
viel Spaß..... meine Erfahrung dazu: erst haste viele Helfer, dann wenn du sie brauchst ist keiner da und ohne den Bürgermeister läuft gar nix. der Kdt ist ein Diktator. wenn er sich in den gesetzlichen Bestimmungen bewegt, kann er machen was er will..... Klasse was??? viel Spaß beim verhungern....... gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 585523 | |||
Datum | 06.10.2009 01:47 | 9449 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Woher willst Du aufgrund EINER Anfrage hier im Forum wissen, was da ggf. im Vorfeld vielleicht an Argumenten gebracht oder Diskussionen gelaufen sind? Wissen kann ich das nicht. Aber wie gesagt, ich hab zu diesen Themen schon einiges an Erfahrungen mitbekommen. Da gibt es Wehren die waren 2003 noch richtig Wichtig und hochgelobt und 2004 waren sie ohne Vorwarnung ganz plötzlich überflüssig. Nur davon berichtet eben keiner, weil sich dann die Verantwortlichen fragen lassen müssen, woher eine solche Erkenntnis plötzlich kommt, und ob man nicht schon zu lange auf eine solche Eingebung gewartet hat. Geschrieben von Ulrich Cimolino Es ist immer besser, sowas eher fachlich und weniger emotional zu sehen... (auch wenn Emotionen natürlich für den richtigen Betrieb einer Fw wichtig sind!) Genau das ist der Punkt. Für mich ist das Fachliche eben etwas schwieriger, gerade wenn man aus einer kleine Wehr kommt und dann mitbekommt wie oft die "kleinere" Wehr bei einer Zusammenlegung untergebuttert wird. Teilweise wurden FA (SB) die bei einer Fusion mitgemacht haben praktisch aus der neuen Wehr gemobbt. Aber das ist ein anderes Thema. Geschrieben von Ulrich Cimolino Guck Die die aktuellen Zahlen zu den Haushalten von Ländern, Kreisen und Kommunen sowie die vermutliche Entwicklung bei der Feuerschutzsteuer an, dazu die Kosten der Fzge/Gerätehäuser usw. und Du weißt, was das Ergebnis sein wird. Dafür braucht man kein Hellseher zu sein, nur Realist... Ich kenne die Zahlen. Man braucht auch kein Realist zu sein um da relativ schwarz zu sehen. Nur, eine Hoffnung habe ich noch! So lange manche Gemeinden für "Kann"-Aufgaben mehr Finanzmittel aufwenden als für "Pflicht"-Aufgaben, muss doch irgendwo noch ein kleiner Puffer sein. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585525 | |||
Datum | 06.10.2009 05:53 | 9400 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch das ist kein Grund solche Abteilungen am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn die Zustände in diesen beiden Abteilungen wirklich so unhaltbar sind, hat man seitens der Führung die Chance verpasst eine gut funktionierende Fussion durchzuziehen. Vielleicht haben die Abteilung solch ein Angebot aber auch abgeleht und wenn es auf Grund des Eingemeindungsvertrages von 197X ist.. Mein Hausarzt sagt immer "es gibt genau 2 Möglichkeiten".. Geschrieben von Jakob Theobald Wenn jetzt ein solcher "Mißtrauensantrag" vorgebracht wird, kann sich das zu einem gewaltigen Schuss ins Knie für die Antragsteller herausstellen. Ganz schnell nämlich ist nicht der Gesamtkommandant weg vom Fenster, sondern die Antragsteller. Da geb ich dir Recht. Deshalb ist ein Misstrauensantrag nichts das man einfach nur so starten sollte um auf den Busch zu klopfen. Es gibt andere, wahrscheinlich effektivere, Mittel die nicht ganz so risikoreich sind.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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