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Thema | Tw Nds. noch aktuell, war: Lieferzeiten HLF 20/16 | 3 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 585216 | |||
Datum | 02.10.2009 17:23 | 3924 x gelesen | |||
Moin Lüke, auf welcher Grundlage habt ihr die LF 10 beschafft? Sind die technischen Weisungen in NDS. noch aktuell oder werden sie durch die Mindeststärkeverordnung indirekt am Leben erhalten? Sind diese Fahrzeuge bei euch noch weit verbreitet? In meiner alten Heimat ist mir nur eine Neubeschaffung bekannt. Beste Grüße Sven Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Nordsee / Niedersachsen | 585220 | |||
Datum | 02.10.2009 18:20 | 1930 x gelesen | |||
Hallo Sven, leider gibt es in dieser Gegend immer noch ungenormte LF10(LF8) - Neuanschaffungen. "Leider" schreibe ich, weil es immer noch Gemeinden gibt die Fahrzeuge ohne Wassertank beschaffen. MkG | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 585234 | |||
Datum | 02.10.2009 19:58 | 1931 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven Koopmann Sind die technischen Weisungen in NDS. noch aktuell oder werden sie durch die Mindeststärkeverordnung indirekt am Leben erhalten? letzteres. Die Vorgaben der MindStVO sind so knapp zu verstehen, wie sie dort aufgeführt sind. Keinerlei Normbezug (Ich frag mich immer noch, ob ein Bollerwagen mit Wagenheber und Brechstange mangels näherer Definition des Begriffs als RW durchgeht) vorhanden. Auch über die Förderung nicht indirekt verlangt, liegt im Ermessen des Kreises, wie er die Förderungskriterien gestaltet, solange ein paar Rahmenvorgaben zur Aufschlüsselung erfüllt werden. In der künftigen FwOrgVO will man scheinbar wieder näher an die Normen und benennt zumindest den jeweils gemeinten Fahrzeugtyp. Nur gibt es wieder die Ausnahmen für den Wassertank, wie auch schon in der aktuellen MindStVO. Und für alles, as sich nicht als DIN-Fzg wiederfindet, bietet man an, entsprechende Ausschreibungshilfen zu erstellen. Faktisch Reaktivierung der TWs. Gruß, Thorben | |||||
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