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Thema'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD39 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorMarc8el 8N., Windhagen / NRW584145
Datum25.09.2009 22:4417087 x gelesen
Meine Kinnlade rutscht immer noch über die Tischplatte, dummdreister geht es ja wohl kaum mehr: <http://de.altermedia.info/general/die-feuerwehr-fahrt-werbung-fur-die-npd-25-09-09_35625.html>


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz584150
Datum25.09.2009 23:0113590 x gelesen
Hallo!

Au Backe, das hat gerade noch gefehlt.
Kommt davon, das sich Hinz uns Kunz ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug kaufen und im Urzustand belassen dürfen.

Anders würde es ja aussehen wenn es sich um eine grüne Minna handeln würde.

Aber egal, ganz schlechte Werbung für die Feuerwehr!

Und nun mal ander herum gefragt, wen würde es eigentlich stören wenn da nun CDU, SPD, FDP oder Linke draufstehen würde?
Wobei ich mit der Mauerschützenpartei genau die gleichen Bauchschmerzen hätte wie bei der NPD.

Behördenfahrzeuge als politische Werbeträger. Wie weit sind wir gesunken.

Gruß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 584159
Datum25.09.2009 23:3212828 x gelesen
Hab das Ding schon vor ein paar Tagen im TV gesehen und mich gefragt wie lange es dauert, bis es im Forum auftaucht - erstaunlich lang, ca 5 Tage.

Ansonsten sicher auch wieder ein interessantes Thema für den Bereich "Recht" - Staatsrecht, Parteienrecht, Verfassungsrecht......die Feuerwehr als Lieferant für Staatsexamensstoff im "Ö-Recht", so habe ich das noch nie gesehen.


GROWING OLDER IS MANDATORY.

GROWING UP IS OPTIONAL.

LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584162
Datum26.09.2009 00:1512702 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Philipp SimonAnsonsten sicher auch wieder ein interessantes Thema für den Bereich "Recht" - Staatsrecht, Parteienrecht, Verfassungsrecht.

Eher Straßenverkehrsrecht:

Es darf ja eben _nicht_ jeder ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug weiterbetreiben.
Weiterhin darf ein als Oldtimer zugelassenes Ex-Einsatzfahrzeug _nicht_ beliebig (und schon garnicht für Werbezwecke) verändert werden.

Da das Kennzeichen auf dem Bild geschwärzt ist, kann man aber leider nicht die (vermeintliche) Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr erkennen.

Da aber laut dem Text die Polizei bei der Veranstaltung anwesend war, hätte man wohl bei offenkundigen Verstößen eingegriffen.

Demnach ist zu vermuten, dass diese Aktion zwar für die Feuerwehr ärgerlich, rechtlich aber nicht zu beanstanden war. (möglicherweise ist das Fahrzeug schon vor 1999 aus dem Fw-Dienst ausgeschieden, dann ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen...).

Gruß,
Henning


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AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 584163
Datum26.09.2009 00:2412502 x gelesen
Geschrieben von Henning KochEher Straßenverkehrsrecht´

auch

Ich hatte aber auch so theoretische Fragen wie "Was muss eine Demokratie aushalten" vor Augen...aber das ist halt auch schon wieder in OT-Gefahr :-)


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland584172
Datum26.09.2009 09:0912803 x gelesen
Hallo,

unschön, vor allem, wenn man sich mal die Kommentare anschaut - Geschrieben von Jakob TheobaldUnd nun mal ander herum gefragt, wen würde es eigentlich stören wenn da nun CDU, SPD, FDP oder Linke draufstehen würde? da hätte ich auch massive Bedenken bei dem "Zustand" dieses Fahrzeuges. Für meinen Geschmack steht da immer noch "zuviel" FEUERWEHR drauf.
Es gibt mindestens zwei alte, ausgediente Feuerwehrfahrzeuge, die für Gewerkschaften oder eine Partei unterwegs sind (habe ich schon gesehen, Größe altes LF 8 - können auch noch mehr unterwegs sein, will ich nicht besteiten, fahren ja auch einige privat mit solchen Oldies rum), da sind aber die Feuerwehrschriftzüge entfernt worden, das ist ok (die Assoziation kann ja durchaus gewollt sein, damit hab ich keine Probleme, aber wenn auf einem Werbefahrzeug für eine Partei dick und fett Feuerwehr draufsteht, das geht meiner Meinung nach gar nicht).
Mal ne Frage an die Juristen im Forum: könnte man das unterbinden mit der Richtung, das hier der Anschein erweckt wird, eine öffentliche Organisation steht hinter der Kampagne (bei einer "normalen" Firma würde ich übers UWG argumentieren, geht bei Parteien eher nicht)? Bei Zulassung als Oldtimer (also mit H) dürfte die Nutzung als Lautsprecherfahrzeug doch auch nicht durchgehen oder ?

Naja, morgen ist mal fürs erste mit dem Dauerwahlkampf vorbei, endlich (bevors OT wird: ich hab schon gewählt, bin auch für die Demokratie, aber in diesem Jahr ist mir der ganze Wahlkampf (aller Parteien) massiv zuwider),
so denn,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen584173
Datum26.09.2009 09:2512422 x gelesen
Geschrieben von Paul BohlenMal ne Frage an die Juristen im Forum: könnte man das unterbinden mit der Richtung, das hier der Anschein erweckt wird, eine öffentliche Organisation steht hinter der Kampagne (bei einer "normalen" Firma würde ich übers UWG argumentieren, geht bei Parteien eher nicht)?

Und wie willst du das dann bei Werk- oder Betriebsfeuerwehren regeln?

Apropos: Auch eine NPD oder PDS-Zentrale könnten sich ja eine WF oder BtF einrichten... *duckundrenn*

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland584180
Datum26.09.2009 10:2912197 x gelesen
Hallo Marc,

Geschrieben von Marc DickeyUnd wie willst du das dann bei Werk- oder Betriebsfeuerwehren regeln? ?? machen die etwa Werbung und Lautsprecherdurchsagen?


-Geschrieben von Marc DickeyApropos: Auch eine NPD oder PDS-Zentrale könnten sich ja eine WF oder BtF einrichten... wow, sehr kreative Idee, dann geht mein Argument ins Leere, wobei sich da dann die Frage stellt, ob die NPD-Feuerwehr dann ROTE Fahrzeuge haben dürfen...
gut, jetzt wirds aber OT

-weiterhin frohes diskutieren,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz584190
Datum26.09.2009 11:4712076 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Paul Bohlenwobei sich da dann die Frage stellt, ob die NPD-Feuerwehr dann ROTE Fahrzeuge haben dürfen...

***Grins*** irgendwie hast Du Recht, aber wo auf die schnelle ein braunes Feuerwehrauto herbekommen???

Geschrieben von Paul Bohlengut, jetzt wirds aber OT

Zustimmung, aber manchmal muss man OT werden. Sonst würde es ja laaaaaangweilig. ;-)

Gruß aus LU

Jakob


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland584204
Datum26.09.2009 12:4711936 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob Theobaldwo auf die schnelle ein braunes Feuerwehrauto herbekommen och, für Geld gibts doch im Feuerwehrbereich alles - und eine WF/BF kann ja auch mal von der Fahrzeugnorm abweichen oder?

wobei da gibt noch ein ganz anderes Problem: wird es ein Rechtslenker- oder ein Linkslenkerfahrzeug? Wo sitzt der Cheffe? rechts oder links, wird dann aber von links oder rechts gesteuert?
Oha ,das wird eine schwierige Beschaffung, wird wohl auf einen Kompromiss mit vier Plätzen vorne hinauslaufen, Fahrzeug (ähem) -führer sitzt rechts, der Maschinist halbrechts und die Plätze in der Mitte und links bleiben frei.....,

so, jetzt aber genug,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW584207
Datum26.09.2009 12:5112143 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWeiterhin darf ein als Oldtimer zugelassenes Ex-Einsatzfahrzeug _nicht_ beliebig (und schon garnicht für Werbezwecke) verändert werden.

wie kommst Du da drauf?
Für ältere Zulassungen ist das i.d.R. sowieso noch viel toleranter ausgelegt.
Für neuere seit ein paar Jahren: Die "H"-Regelungen werden höchst unterschiedlich ausgelegt - und die "Beibehaltung" der Fw-Aufbauten dafür sind offensichtlich nicht zwingend. Auch der erforderliche Rückbau für "ohne Ausnahmegenehmigung" unterscheidet sich je nach TÜV, Bundesland und Zulassungsstelle erheblich.
Insofern kannst Du ein ex-Einsatzfahrzeug mit oder ohne H-Kennzeichen problemlos erwerben/zulassen und wie es beliebt nutzen, solange die SoSi-Anlage demontiert ist. Wenn Du Dir dazu dann blaue Holzbalken aufs Dach nagelst ist das m.W. nach wie vor nicht verboten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584218
Datum26.09.2009 13:2611880 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob Theobaldaber wo auf die schnelle ein braunes Feuerwehrauto herbekommen???

Nichts leichter als das, google hilft!

Ein recht schönes Exemplar wäre z.B. dieses.

Etwaige Assoziationen zu irgendwelchen Köpfen sind dem Leser überlassen ;-)

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584219
Datum26.09.2009 13:3511997 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch
Weiterhin darf ein als Oldtimer zugelassenes Ex-Einsatzfahrzeug _nicht_ beliebig (und schon garnicht für Werbezwecke) verändert werden.

wie kommst Du da drauf?


Weil ich zufällig (aus beruflichen Gründen...) die Rechtslage kenne.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie "H"-Regelungen werden höchst unterschiedlich ausgelegt

Da will ich dir nicht widersprechen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoInsofern kannst Du ein ex-Einsatzfahrzeug mit oder ohne H-Kennzeichen problemlos erwerben/zulassen und wie es beliebt nutzen, solange die SoSi-Anlage demontiert ist.

Für das zulassen braucht man erstmal eine Betriebserlaubnis. Hindernis dafür ist §19(2a) StVZO.
Beliebig nutzen (im üblichen Rahmen) darf man das Fahrzeug mit H-Kennzeichen. Nicht beliebig nutzen darf man es mit rotem 07er-Kennzeichen (oder mit Kurzzeit- oder anderen roten Kennzeichen...).

Beliebig verändern darf man es schon garnicht, die Oldtimer-Eigenschaften müssen bei Oldtimer-Zulassung erhalten bleiben. Das wird seit 2006 auch im Rahmen der HU überprüft. (OK: es ist vorgeschrieben, dass das überprüft wird....). Bei den 07er-Kennzeichen ist der Halter alleine dafür verantwortlich, überprüft wird es nicht unbedingt (je nach Zulassungsbehörde wird aber doch alle paar Jahre mal ein Gutachten verlangt).

Das alles besagt aber noch lange nicht, dass das hier ursprünglich diskutierte Fahrzeug illegal unterwegs war. Es gibt noch genügend legale Wege, um so etwas zu tun.

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW584222
Datum26.09.2009 13:5911968 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas alles besagt aber noch lange nicht, dass das hier ursprünglich diskutierte Fahrzeug illegal unterwegs war. Es gibt noch genügend legale Wege, um so etwas zu tun.

eben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8el 8w., schönheide / Sachsen584223
Datum26.09.2009 14:0611831 x gelesen
ich finde wenn das die feuerwehr macht ist das nicht korrekt weil man damit ja auf rechts zeigt


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584225
Datum26.09.2009 14:1311950 x gelesen
Geschrieben von Marcel Wunderich finde wenn das die feuerwehr macht ist das nicht korrekt weil man damit ja auf rechts zeigt

Ich finde, dass man vor Antworten hier erstmal die bisherigen Beiträge lesen (und möglichst auch verstehen...) sollte. Weil man sonst ggf. völlig sinnfrei am Thema vorbei antwortet.


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen584226
Datum26.09.2009 14:1411685 x gelesen
Das hat ja auch nicht die Feuerwehr gemacht... ;-)


Bin ich ein "Regular"?

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen584227
Datum26.09.2009 14:1711779 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch finde, dass man vor Antworten hier erstmal die bisherigen Beiträge lesen (und möglichst auch verstehen...) sollte. Weil man sonst ggf. völlig sinnfrei am Thema vorbei antwortet.

Warum? Braucht man doch nicht, die Überschrift sagt doch alles aus ;-)

Dazu sollte man noch erwähnen, das es ratsam ist den betreffenden Link mal aufrufen und auch zu lesen (verstehen) setze ich mal voraus.


Bin ich ein "Regular"?

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Autormich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP584309
Datum27.09.2009 13:4311565 x gelesen
SPD fährt Wahlkampfwerbung mit Feuerwehrfahrzeug


Auch andere Parteien fahren mit Feuerwehrfahrzeugen Werbung.

Der Anschein, dass die Feuerwehr hier aktiv eine Partei oder einen Kandidaten unterstützt, sollte dringend unterbunden und verhindert werden.

Gruß

michael


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz584315
Datum27.09.2009 13:5711755 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von michael schnitkerSPD fährt Wahlkampfwerbung mit Feuerwehrfahrzeug

Nicht schon wieder!
Da gehen mir als SPD-Mitglied und Feuerwehrmann die Fußnägel hoch!

Muss doch auch nicht sein. Zumindest passt ja die Farbe zur Partei, wobei, auch die Mauerschützenpartei könnte sich so ein rotes Fahrzeug.... aber lassen wir das.

Feuerwehrfahrzeuge mit denen Werbung für politische Parteien (egal welcher Richtung) gemacht wird, oder zu "Bierspritzen" umgebaute Feuerwehrfahrzeuge finde ich schlicht geschmacklos und einfach nur zum Kotzen!

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg584321
Datum27.09.2009 14:3811528 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Jakob TheobaldFeuerwehrfahrzeuge mit denen Werbung für politische Parteien

Wenn es mit der Mitgliederentwicklung so weiter geht bei euch, dann reicht ja bald ein Truppfahrzeug! ;-) *duck und renn*


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorJan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / Niedersachsen584325
Datum27.09.2009 15:4511367 x gelesen
Auch bei uns ist diese Fahrzeug aufgefallen. Ob es sich um das gleich handelt kann ich nicht sage, weil ich auf dem Foto kein Kennzeichen erkennen kann.
Zumindest auf dem 1. Blick scheint es das gleiche zu sein.
Der Besitzer kanidiert leider in unseren Wahlkreis für die braune Suppe.
Zumindest steht da immer ein solcher Magirus auf dem Hof.

Da es auch bei uns, verständlicherweise, für negative Eindrücke gesorgt hat unsere Führungskräfte ein Schreiben aufgesetzt. Artikel auf der KFW Seite

Ich finde dieses Vorgehen mehr wie dreist und habe ebenfall ein Problem damit, ebenso wie mit zu fahrenden Thekenmobilen umgebauten Löschfahrzeugen.


MkG Jan-H. Lüne

Meine Meinung


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AutorFlor8ian8 M.8, Siegen / NRW584326
Datum27.09.2009 16:0011430 x gelesen
Michael ich komme aus Siegen und Kreuztal ist dierekt um die ecke.
Ich habe das Fahrzeug gesehen und mich auch sehr da drüber geärgert das der Name Feuerwehr durch Politker einfach "Missbraucht" wird das finde ich einfach eine Frechheit.
Es sollte verboten werden das Politiker oder Parteien mit den schönen Feuerwehrfahrzeugen so etwas machen dürfen.


2. größtes Feuerwehr Forum in Deutschland www.forum-112.de

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen584349
Datum27.09.2009 18:0211280 x gelesen
Geschrieben von Florian MüllerEs sollte verboten werden das Politiker oder Parteien mit den schönen Feuerwehrfahrzeugen so etwas machen dürfen.

Und mit welcher derzeitigen rechtlichen Grundlage?


Bin ich ein "Regular"?

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg584424
Datum27.09.2009 22:3111257 x gelesen
Geschrieben von Marcel NormannMeine Kinnlade rutscht immer noch über die Tischplatte, dummdreister geht es ja wohl kaum mehr:

Naja, genützt hats nix...


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen584661
Datum29.09.2009 11:2311195 x gelesen
Vielleicht, indem die Politik (hm... ist das nicht der gewissermaßen Verursacher des Problems?) mit einem Gesetz oder Verordnung die nötige Grundlage schafft?


Alles meine Meinung und mein Werk.

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen584665
Datum29.09.2009 11:3411010 x gelesen
Geschrieben von Christian Tietz Vielleicht, indem die Politik (hm... ist das nicht der gewissermaßen Verursacher des Problems?) mit einem Gesetz oder Verordnung die nötige Grundlage schafft?

Ja derzeit gibt es aber meines Wissens nichts.


Bin ich ein "Regular"?

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen584666
Datum29.09.2009 11:3811049 x gelesen
Was schreibt man da rein?
Wie unterscheidet man gute und schlechte Nutzer?
Warum sollte eine nicht- verbotene Partei solch ein Fahrzeug nicht nutzen dürfen, wenn zB eine Brauerei das darf.
Wie untersagt man einer Brauerei das? Wie untersagt man das für ein Sammlerfahrzeug, das einen Sponsorenaufkleber trägt.

Man könnte über Verwechslungsgefahr argumentieren... Dazu müsste man aber auch ein einheitliches Bild festlegen.

Was sagt der Handwerker, der schon länger auf seinen Autos mit blauer Bauchbinde rumfährt und jetzt wg der aktuellen Farbschemen bei der Polizei jetzt verwechselt werden könnte.

Mir bereitet das auch Unbehagen, nur wäre das wieder eine komplizierte und ausufernde Vorschrift. Davon haben wir so wenig...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW584670
Datum29.09.2009 11:5010946 x gelesen
Geschrieben von Christian TietzVielleicht, indem die Politik (hm... ist das nicht der gewissermaßen Verursacher des Problems?) mit einem Gesetz oder Verordnung die nötige Grundlage schafft?

Ich schlage vor das Grundgesetz um den Artikel 147 zu ergänzen, der das Aussehen und die Farben von Feuerwehrfahrzeugen regelt und den Missbrauch von Feuerwehrfahrzeugen verbietet. Ausnahmen wie z. B. Oldtimer Nutzung sind möglich und werden in einem Bundesgesetz geregtelt.

Gruß

thomas

Wer Ironie findet, darf sie behalten.


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen584676
Datum29.09.2009 12:0910976 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannAusnahmen wie z. B. Oldtimer Nutzung sind möglich und werden in einem Bundesgesetz geregtelt

Genau, dann findet sich eine Organisation, die sich besonders um deutsches technisches rollendes Kulturgut kümmert...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen584677
Datum29.09.2009 12:1210929 x gelesen
Wie steht es denn mit Amtanmaßung oder Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen?

Aber ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen.

Nur hat die NPD damit nicht ihr Ziel erreicht? Aufmerksamkeit.


Alles meine Meinung und mein Werk.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt584679
Datum29.09.2009 12:1810931 x gelesen
Das gab es, wenn ich mich nicht irre mit dem gleichen Fahrzeug, vor einigen Jahren schon einmal. Leider ist, fürchte ich, die Gesetzeslage in der BRD nicht dazu geeignet, den Mißbrauch von ehemaligen Feuerwehrfahrzeugen oder Fahrzeugen, die auf den ersten Blick wie Feuerwehrfahrzeuge aussehen, zu verhindern.
Generell sollte, in meinen Augen, Werbung mit Feuerwehrfahrzeugen untersagt sein. Ausgenommen natürlich die Feuerwehren und die Fahrzeug- bzw. Ausrüstungshersteller.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen584680
Datum29.09.2009 12:2011053 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeGenerell sollte, in meinen Augen, Werbung mit Feuerwehrfahrzeugen untersagt sein.

Auch den Begriff "Feuerwehr" sollte man schützen lassen. Kann doch nicht sein, daß dieser von jedem benutzt wird.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584681
Datum29.09.2009 12:2710900 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Lüder PottWas schreibt man da rein?
Wie unterscheidet man gute und schlechte Nutzer?
Warum sollte eine nicht- verbotene Partei solch ein Fahrzeug nicht nutzen dürfen, wenn zB eine Brauerei das darf.
Wie untersagt man einer Brauerei das? Wie untersagt man das für ein Sammlerfahrzeug, das einen Sponsorenaufkleber trägt.


gibts doch alles schon: §19(2a) StVZO...

Für die Oldtimer und deren (nicht-) Veränderung greift §23 StVZO, §2Nr.22 FZV mit dem entsprechenden Leitfaden und §29 StVZO mit den zugehörigen Anhängen und Richtlinien.

Mehr Aufwand lohnt sich da doch nun wirklich nicht, zumal schon die Umsetzung der vorhandenen Regeln alles andere als einheitlich erfolgt. (und nebenbei natürlich der heilige Bestandsschutz gilt...)

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt584682
Datum29.09.2009 12:2710922 x gelesen
Unbestritten.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen584684
Datum29.09.2009 12:3110946 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Apropos: Auch eine NPD oder PDS-Zentrale könnten sich ja eine WF oder BtF einrichten...


Alles meine Meinung und mein Werk.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen584686
Datum29.09.2009 12:3911017 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeUnbestritten.

Wobei dann wieder letztenlich die Frage bleibt wer in dem Fall zum berechtigten Benutzerkreis gehört und wer nicht. Es dürfte schwer sein dies klar zu beantworten und zu reglementieren.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW584692
Datum29.09.2009 13:1711012 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc DickeyWobei dann wieder letztenlich die Frage bleibt wer in dem Fall zum berechtigten Benutzerkreis gehört und wer nicht. Es dürfte schwer sein dies klar zu beantworten und zu reglementieren.

Einige Rettungsdienstgesetze der Länder schützen doch auch Begriffe des Rettungsdienstes.

z.b. NRettDG:

§ 12 Schutz von Bezeichnungen

(1) Die Bezeichnung "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Notarztwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Die zuständige Behörde kann Ausnahme zulassen.

(2) Soweit nach Absatz 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen.


Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW584788
Datum29.09.2009 18:5610710 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Julian HolsingEinige Rettungsdienstgesetze der Länder schützen doch auch Begriffe des Rettungsdienstes.

Aber auch nur im Bereich ihrer Zuständigkeit!

Geschrieben von Julian HolsingDie Bezeichnung "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Notarztwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Die zuständige Behörde kann Ausnahme zulassen.

Damit dürfte eine religöse Gruppierung ihr Werbemobil für die "Jesus rettet"-Kampagne problemlos als "Rettungswagen" bezeichnen...

Nützt also im hier diskutierten Kontext wenig.

Gruß,
Henning


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 25.09.2009 22:44 Marc7el 7N., Windhagen
 25.09.2009 23:01 Jako7b T7., Bischheim
 26.09.2009 09:09 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 26.09.2009 09:25 ., Bad Hersfeld
 26.09.2009 10:29 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 26.09.2009 11:47 Jako7b T7., Bischheim
 26.09.2009 12:47 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 26.09.2009 13:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.09.2009 23:32 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
 26.09.2009 00:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2009 00:24 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
 26.09.2009 12:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.09.2009 13:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2009 13:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.09.2009 14:06 Marc7el 7w., schönheide
 26.09.2009 14:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2009 14:17 Eric7 M.7, Reinheim
 26.09.2009 14:14 Eric7 M.7, Reinheim
 27.09.2009 13:43 mich7ael7 s.7, Nierendorf
 27.09.2009 13:57 Jako7b T7., Bischheim
 27.09.2009 14:38 Sven7 K.7, Hamburg
 27.09.2009 15:45 Jan-7H. 7L., Hilter a.T.W.
 27.09.2009 16:00 Flor7ian7 M.7, Siegen
 27.09.2009 18:02 Eric7 M.7, Reinheim
 29.09.2009 11:23 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
 29.09.2009 11:34 Eric7 M.7, Reinheim
 29.09.2009 11:38 Lüde7r P7., Kelkheim
 29.09.2009 12:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.09.2009 11:50 Thom7as 7E., Nettetal
 29.09.2009 12:09 Lüde7r P7., Kelkheim
 29.09.2009 12:12 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
 27.09.2009 22:31 Dani7el 7K., Wismar
 29.09.2009 12:18 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 29.09.2009 12:20 ., Bad Hersfeld
 29.09.2009 12:27 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 29.09.2009 12:39 ., Bad Hersfeld
 29.09.2009 13:17 Juli7an 7H., Stemwede
 29.09.2009 18:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.09.2009 12:31 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
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