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ThemaPflichten eines Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen16 Beträge
RubrikAusbildung
 
Autorolaf8 w.8, Hagen / Nordrhein-Westfalen582810
Datum16.09.2009 19:0410223 x gelesen
Hallo Feuerwehrforum,

ich bereite gerade einen Unterricht über das Thema Rechte und Pflichten eines Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vor.
Die Rechte habe ich im FSHG NRW gefunden!
Die Pflichten sowie die Rechte kennt zwar jeder, aber keiner kann mir sagen wo die Pflichten eines ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigne stehen!
FSHG LVO???
Wer kann mir helfen!!!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen582815
Datum16.09.2009 19:445884 x gelesen
Geschrieben von oliver wolffDie Pflichten sowie die Rechte kennt zwar jeder, aber keiner kann mir sagen wo die Pflichten eines ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigne stehen!

Glaubst du wirklich, daß du der Richtige für einen solchen Unterricht bis?

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorBjör8n S8., Alzenau-Kälberau / Bayern582818
Datum16.09.2009 19:585302 x gelesen
Hallo Oliver, hallo Forum,

bei uns in Bayern gibt es noch sowas wie eine Ausführungsverordnung des BayFwG, da steht (genauso wie auch im Gesetz selbst) schon einiges drinnen.
Pflichten findest du auch in der UVV, eurer Feuerwehrsatzung,...
Es gibt aber auch bestimmt diverse Leitfäden aus NRW für Lehrgänge wie TM/TF, in denen dieses Thema ausfürlich behandelt wird.

Gruß
Björn


Das ist alles meine persönliche Meinung, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.

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AutorBjör8n S8., Alzenau-Kälberau / Bayern582822
Datum16.09.2009 20:045596 x gelesen
Hallo Marc,

wie war das noch mit der alten Ingenieurs-Weisheit: Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht.
Und das versucht Oliver gerade herauszufinden!
Ich denke, das ist ein Thema, in das man sich gut einlesen kann - so man denn weiß, wo man es findet.

Gruß
Björn


Das ist alles meine persönliche Meinung, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.

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AutorThom8as 8F., Dortmund / NRW582826
Datum16.09.2009 20:135527 x gelesen
Hallo Oliver,

in deiner Stadt gibt es bei der BF einen netten BD, der kennt das FHSG und ähnliches in und auswendig.
Auf den dortigen Grundausbildungen der BF lehrt er den Bereich Rechtsgrundlagen.... und hilfsbereit ist der auch ;-)


Nur so als kleiner Tipp ;-)


Viele Grüße;-)


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen582827
Datum16.09.2009 20:145260 x gelesen
Hi,

einfacher Grundsatz: Je weiter unten man sich in der Gesetzeshierarchie bewegt, desto mehr Pflichten findet man sich :)
Die meisten Pflichten wirst Du in Deiner Ortssatzung finden. Da finden sich in der Regel Aussagen zur Übungs- und allgemeinen Dienstpflicht, Umgang mit pers. Schutzausrüstung etc etc.
Dazu empfiehlt sich die Lektüre von DV2 und Dv7. Wenn Ihr Taucher habt bspw. auch die DV8. Da dürften die meisten Ausbildungs"pflichten" zu finden sein.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern582829
Datum16.09.2009 20:235047 x gelesen
In der Regel die Unfallverhütungsvorschriften - diese sind einzuhalten. Außer bei... siehe Mythbuster Feuerwehr


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg582832
Datum16.09.2009 20:325473 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc DickeyGlaubst du wirklich, daß du der Richtige für einen solchen Unterricht bis?

Ist das dir richtige Gegenfragen die ein neuer User auf seine erste Frage hier erwarten kann?

Leute - ich braucht nicht immer schulmeisterlich auftreten. Es gibt keine dummen Fragen. Helft einfach und lasst solche blöden Bemerkungen/Fragen einfach bleiben!


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg582833
Datum16.09.2009 20:345224 x gelesen
Ergänzung: ich nehm das mit dem "neuen" User zurück. Meine Anmerkung gilt auch in Fällen wo "ältere" User solche Antworten bekommen ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland582838
Datum16.09.2009 20:585030 x gelesen
Hallo Oliver,

ist zwar nicht unbedingt meine Gegend (gerade im rechtlichen Bereich gibt es ja unterschiedliche Regeln in den Bundesländern), daher mal so als Hinweis:

http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsatz.htm
dann mal auf den Seiten der Feuerwehrschule(n) schauen,

Kommentare zu den Gesetzen sind manchmal auch hilfreich (der Kommentar zum saarländischen Gesetz ist gut, nützt Dir aber nicht viel, Du brauchst eher den hier: Klick, wie gut der ist, kann ich nicht sagen, ),

tja, vielleicht hilft das ja weiter,

viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg582848
Datum16.09.2009 21:135215 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyGlaubst du wirklich, daß du der Richtige für einen solchen Unterricht bis?
Glaubst du wirklich, dass du das bewerten kannst?

Manchmal glaub ich´s echt nicht, was sich hier manche rausnehmen.


Gruß
Olaf

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen582849
Datum16.09.2009 21:145191 x gelesen
Geschrieben von Olaf SebastianGlaubst du wirklich, dass du das bewerten kannst?

Habe ich erst gar nicht versucht zu bewerten. Habe nur mal nett gefragt. ;-)

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg582852
Datum16.09.2009 21:155072 x gelesen
Nett fragen klingt definitiv anders.


Gruß
Olaf

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW582876
Datum17.09.2009 00:014983 x gelesen
Hallo Oliver,

die Pflichten werden teilweise im Umkehrschluss aus einigen Normen abgeleitet. Einiges steht in der LVO FF NRW.

Grundsätzlich kann man zusammenfassend in NRW folgende Pflichten festhalten:

- Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Fortbildungen
- kameradschaftliches und in der Öffentlichkeit vorbildliches Verhalten
- Befolgung von Weisungen Vorgesetzter
- Beachtung von Vorschriften
- Schonende Behandlung von zur Verfügung gestellter Ausrüstung
- Meldepflichten z.B. (längerfristige) Krankheit, Führerscheinentzug

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW582886
Datum17.09.2009 07:104787 x gelesen
Hallo Oliver,

ich hatte mal eine ähnliche Frage gestellt.

Antwort:

'Pflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen' von Sven Tönnemann

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen582926
Datum17.09.2009 10:594769 x gelesen
Moin,

wenn das dein Nett ist möchte ich nicht erleben wenn du normal fragst oder gar unhöflich.

Haben wir eigentlich schon mal darüber gesprochen, daß soziale Kompetenz eine der zentralen Schlüsselqualifikationen für eine Führungsposition ist ?

Gruß

Lutz


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 16.09.2009 19:04 olaf7 w.7, Hagen
 16.09.2009 19:44 ., Bad Hersfeld
 16.09.2009 20:04 Björ7n S7., Alzenau-Kälberau
 16.09.2009 20:13 Thom7as 7F., Dortmund
 16.09.2009 20:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2009 20:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2009 21:13 Olaf7 S.7, Hirschberg
 16.09.2009 21:14 ., Bad Hersfeld
 16.09.2009 21:15 Olaf7 S.7, Hirschberg
 17.09.2009 10:59 Lutz7 R.7, Weener
 16.09.2009 19:58 Björ7n S7., Alzenau-Kälberau
 16.09.2009 20:14 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 16.09.2009 20:23 ., Diepersdorf
 16.09.2009 20:58 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 17.09.2009 00:01 Katj7a R7., Köln
 17.09.2009 07:10 Juli7an 7H., Stemwede
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