alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaG26 Untersuchung bei nach Umzug noch gültig?7 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorDomi8nic8 S.8, Nufringen / BW581828
Datum10.09.2009 14:594637 x gelesen
Hallo zusmmen...
kurz und knapp.

bin von Baden Württemberg nach Niedersachen gezogen.
War in BW sechs Jahre bei der FW und möchte jetzt in niedersachen wieder zur FW.
Gilt dort meine G26 auch oder muss ich ne neue bei nem arzt in NS machen?

Danke

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen581829
Datum10.09.2009 15:092963 x gelesen
Der Grundsatz G26 gilt unabhängig vom jeweiligen Bundesland.
Wenn du einen entsprechenden Nachweis bei deiner neuen Wehr vorlegst, wird der auch anerkannt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern581839
Datum10.09.2009 16:452518 x gelesen
Die G26 ist keine Feuerwehruntersuchung, also nicht landesabhängig.
Du musst einfach die Untersuchunungsergebnisse bei der neuen FW abgeben.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW581843
Datum10.09.2009 17:002499 x gelesen
Hallo Dominic,

ich bin auch in eine Niedersächsische Feuerwehr eingetreten. Bei mir gab es keine Probleme bei der Anerkennung von Lehrgängen und der G26.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nic8 S.8, Nufringen / BW581847
Datum10.09.2009 17:322379 x gelesen
alles klar. danke :)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Siele / NRW581864
Datum10.09.2009 19:222325 x gelesen
Hallo,

aber halt dran denken, das die G26.3 nur eine bestimmte Gültigkeit hat, idR 3 Jahre.

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nic8 S.8, Nufringen / BW581876
Datum10.09.2009 21:302103 x gelesen
jo das ist klar ;)

trotzdem danke


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 10.09.2009 14:59 Domi7nic7 S.7, Nufringen
 10.09.2009 15:09 Hara7ld 7H., Erfurt
 10.09.2009 16:45 Adol7f H7., Rosenheim
 10.09.2009 17:00 Juli7an 7H., Stemwede
 10.09.2009 17:32 Domi7nic7 S.7, Nufringen
 10.09.2009 19:22 Jens7 M.7, Siele
 10.09.2009 21:30 Domi7nic7 S.7, Nufringen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt