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ThemaEinstellungsuntersuchung9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8E., Bonn / NRW579153
Datum29.08.2009 20:446645 x gelesen
Hallo,

ich trage mich schon seit längerem mit dem Gedanken, mich für den mittleren feuerwehrtechn. Dienst zu bewerben.

Ich bin zwar G26 tauglich und sehr sportlich, aber da muss es doch bestimmt noch weiter führende Untersuchungen (z.B. Wirbelsäule, Haltungsschäden etc.) geben oder?
Weiss jemand mehr?

Danke und Gruß,
Christian


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen579157
Datum29.08.2009 20:484698 x gelesen
Dazu gibt es eine FAQ (Wie komme ich zur BF)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8E., Bonn / NRW579220
Datum30.08.2009 10:424500 x gelesen
Das ist mir schon klar, meine Frage konnte dieses Thema allerdings nicht beantworten.

Gruß,
Christian


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AutorManu8el 8K., Arnsberg / NRW579389
Datum30.08.2009 18:494354 x gelesen
Hallo Christian,

am besten du schaust mal unter diesem Link nach:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/7515,0.html

An deiner Stelle, würde ich mich einfach mal bei einer Berufsfeuerwehr informieren, die dich interessiert, die können dir dann bestimmt mehr sagen.
Ich hab nämlich schon von vielen anderen gehört, das bei jeder BF andere Untersuchungen gemacht werden.

MfG
Manuel


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AutorRalf8 B.8, Seelze / Niedersachsen579425
Datum30.08.2009 20:594354 x gelesen
Hallo Christian,

als sehr ausführliche Informationsquelle kann ich dir die FwDV 300 aus Hamburg empfehlen:

FwDV 300

Dieses Dienstvorschrift für die Hamburger Feuerwehren gibt Aufschluss darüber, was alles untersucht wird und welche Ausschlussgründe es gibt.

Wie gesagt, bezieht sich diese DV auf die Feuerwehren in Hamburg. Aber ich vermute stark, dass die Untersuchungen und die Ausschlussgründe bei anderen BFs identisch sind.

Liebe Grüße

Ralf


Mit kameradschaftlichem Gruß

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AutorBian8ca 8A., Essen / NRW588179
Datum20.10.2009 09:354196 x gelesen
Hallo,

arbeite beim Gesundheitsamt der Stadt Essen und versuche mal ein bisschen weiter zu helfen ;)
Die Einstellungsuntersuchung besteht aus der Ergometrie + Lungenfunktion (also wie bei der G26), Blutentnahme,, Urinstatus und der körperlichen Untersuchung, bei der dann eben auf Haltungsschädigungen etc untersucht wird.


Liebe Grüße
Bianca


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AutorBian8ca 8A., Essen / NRW588181
Datum20.10.2009 09:584136 x gelesen
Wie ich gerade bemerkt hab, hab ich vegessen, die Prüfung des Seh- und Hörvermögens aufzuzählen...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW588183
Datum20.10.2009 10:384159 x gelesen
Geschrieben von Bianca Asbeckarbeite beim Gesundheitsamt der Stadt Essen und versuche mal ein bisschen weiter zu helfen ;)

interessant, wer hier mittlerweile so aller liest und schreibt... ;-)

Danke im Namen aller für die Infos aus erster Hand.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz588240
Datum20.10.2009 21:274006 x gelesen
Hi,
habe gerade auch mal nach dem rechtlichen Hintergrund geschaut und bei der Uni Giessen ein paar Infos darüber gefunden:
Die Einstellungsuntersuchung wird vor Aufnahme der Tätigkeit in einem Unternehmen auf Verlangen des Unternehmers durchgeführt (Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst gemäß § 7 BAT, Beamte nach Art. 33 Abs. 2 GG, in der Privatwirtschaft ohne gesetzliche Regelung). In der Regel fällt sie mit der Erstuntersuchung zusammen (s.o.). Hierbei muß der Arzt beurteilen, ob aktuell oder in Zukunft mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, ob eine Erkrankung vorliegt, die eine Gefahr für Dritte birgt (z.B. Ansteckungsgefahr für Mitarbeiter oder Patienten) oder eine Einschränkung für die geplante Tätigkeit mit sich bringt.

Bei Beamten soll zusätzlich beurteilt werden, ob die Dienstfähigkeit voraussichtlich bis zum Erreichen des Pensionsalters andauern wird.

Insofern ist der Gegenstand der Beurteilung ein anderer, als bei den obengenannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Beurteilung für den Arbeitgeber lautet "geeignet" oder "nicht geeignet". Bei der Beurteilung "geeignet" können ggf. Einschränkungen formuliert werden. Über diese Beurteilung hinaus dürfen auch bei der Einstellungsuntersuchung keine medizinischen Informationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Die/der mit der Einstellungsuntersuchung beauftragte Ärztin/Arzt darf in der Beurteilung, die dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, die dem Arbeitgeber auferlegte Fragerechtsbeschränkung (z.B. nach einer bestehenden Schwangerschaft) nicht verletzen. Das bedeutet, daß eine Mitteilung einer Schangerschaft im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nicht zu der Beurteilung "nicht geeignet" führen darf.
Quelle: http://www.uniklinikum-giessen.de
Insofern kann neben den von Bianca genannten Untersuchungen auch noch andere durch den Dienstherren festgelegt werden. Diese orientieren sich i.d.R. an den BG Standards und schliessen die Untersuchen z.B. nach G25, G26, G30, G41 ein, können aber von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich sein.
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 29.08.2009 20:44 Chri7sti7an 7E., Bonn
 29.08.2009 20:48 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 30.08.2009 10:42 Chri7sti7an 7E., Bonn
 30.08.2009 18:49 Manu7el 7K., Arnsberg
 30.08.2009 20:59 Ralf7 B.7, Seelze
 20.10.2009 09:35 ., Essen
 20.10.2009 09:58 ., Essen
 20.10.2009 21:27 Stef7an 7J., Birlenbach
 20.10.2009 10:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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