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ThemaEinsatzkräfte Feuerwehr / HiOs44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
  •  
    AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay577430
    Datum21.08.2009 16:0717131 x gelesen
    Hallo Kameraden,
    wie ist eure Meinung zur rechtlichen Lage der Einsatzkräfte der
    unterschiedlichen Rettungsorganisationen / Feuerwehren.

    Empfindet ihr es als Unfair, dass zB bei den HiOs kein
    Lohnausfall an den Arbeitgeber geht,....?

    Wie ist eure Meinung, wie könnten Lösungsansätze aussehen????


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW577434
    Datum21.08.2009 16:1214748 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Tom SchneiderEmpfindet ihr es als Unfair, dass zB bei den HiOs kein
    Lohnausfall an den Arbeitgeber geht,....?


    Für welche Tätigkeiten der HiOrg sollte es Lohnausfall geben?

    Gruß,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW577437
    Datum21.08.2009 16:1615027 x gelesen
    Geschrieben von Tom SchneiderEmpfindet ihr es als Unfair, dass zB bei den HiOs kein
    Lohnausfall an den Arbeitgeber geht,....?


    Das ist wieder so eine Sache mit dem Landesrecht....in NRW wird der Lohnausfall der Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen (sofern diese nach §18 FSHG mitwirken) ersetzt. Sie sind den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in diesem Fall gleichgestellt.


    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz577438
    Datum21.08.2009 16:2414687 x gelesen
    Geschrieben von Julian HolsingFür welche Tätigkeiten der HiOrg sollte es Lohnausfall geben?

    Für tätigkeiten in der Gefahrenabwehr die durch EA zeitkritisch und ungeplant durchgeführt werden.
    Klassiker wäre doch eine Alarmeinheit des Sanitätsdienstes das im MANV eingesetzt wird.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577450
    Datum21.08.2009 18:2714400 x gelesen
    Geschrieben von Tom Schneider
    Empfindet ihr es als Unfair, dass zB bei den HiOs kein
    Lohnausfall an den Arbeitgeber geht,....?


    Wieso? Wenn die HiO im rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (KastS) nach dem LandesKatS-Gesetz (oder der jeweiligen Rechtsgrundlage des Bundeslandes) tätig wird sehe ich da kein Problem.
    Wenn die HiO irgend etwas anderes macht das eben dadurch nicht abgedeckt ist, dann ist das wie bei Feuerwehrs, wenn sie etwas machen das nicht im FwG steht.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577463
    Datum21.08.2009 19:5014305 x gelesen
    altes Problem der Forderung der Helfergleichstellung in Bayern, eine Forderung den alle Hilfsorganisationen Bayerns erheben.

    Das BayFwG sieht einen generellen Lohnersatzanspruch uvm. für alle Arten von Einsätzen vor.
    D.h. wird ein Feuerwehrmann zum Einsatz gerufen hat er diesen Anspruch.
    Mitglieder der HiOrgs haben diese Ansprüche nur bei der erklärten Katastrophe nach §6 BayKSG, d.h. nur wenn der offizielle Katastrophenfall durch die Behörde erklärt und ausgerufen wurde.
    Dies ist jedoch sehr selten der Fall, der Großteil der Einsätze der Einheiten der HiOrgs findet Natürlich unterhalb der offiziellen Katastrophe statt.
    Nähere Informationen hat das BRK hier zusammengestellt.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW577464
    Datum21.08.2009 19:5714205 x gelesen
    Minimierung der Einsatzkosten...
    Man ist auf die Hilfe der anderen Organisationen angewiesen, will aber nicht dafür noch bezahlen müssen... ;)
    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577466
    Datum21.08.2009 20:0114326 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalDas BayFwG sieht einen generellen Lohnersatzanspruch uvm. für alle Arten von Einsätzen vor.

    Für Einsätze im Rahmen des FwG. Das ist eben die Rechtsgrundlage.

    Schreib ins bayrische RettD Gesetz rein, daß die Kostenträger des RettD für Einsätze der HiOs (welche eigentlich?) aufzukommen haben, dann ist das auch geregelt. Wenn das nicht gewünscht/ gewollt ist (von wem auch immer und dieser sich durchsetzt), dann wird es diese Änderung eben nicht geben.

    Geschrieben von Alexander RosenthalMitglieder der HiOrgs haben diese Ansprüche nur bei der erklärten Katastrophe nach §6 BayKSG, d.h. nur wenn der offizielle Katastrophenfall durch die Behörde erklärt und ausgerufen wurde.

    Richtig. Weil das Land besußt gesagt hat: "Dafür zahlen wir als Land".

    Für den Bereich Unterstützung RettD (FR, MANV-Konzepte) müßten das ggf. die Landkreise zahlen, wenn die Kostenträger in Form der Krankenversicherungen das nicht tun.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577469
    Datum21.08.2009 20:0814144 x gelesen
    Geschrieben von Tom Schneider
    Wie ist eure Meinung, wie könnten Lösungsansätze aussehen????



    Wer bestellt zahlt
    Am einfachsten wäre es wohl wenn die Angeforderte HiOrg eine Rechnung ausstellt.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577472
    Datum21.08.2009 20:2114279 x gelesen
    Naja ganz so einfach ist das in BY nicht

    BayRDG : Hier wird nur gezahlt was auch tatsächlich RD-Leistung ist, und das muß jährlich für ganz Bayern mit den Kostenträgern ausverhandelt werden.
    Nebenleistung wie der Verdienstausfall Ehrenamtlicher, oder Betreuungseinsätze, Sanitätseinsätze etc. sind nach BayRDG und SGB nicht verrechenbar.

    K-Lagen: Das Land zahlt hier auch nicht, es "bezuschusst" nur die Ausgaben der betroffenen Kreisverwaltungsbehörden mit einem gewissen Prozentsatz, und auch nur solange bis der bayerische K-Fonds leer ist. Die ersten zwei Hochwassergebiete können also Glück haben, während der dritte Landkreis, der seine Hochwasserkatastrophe drei Stunden später erklärt hat kann leer ausgehen.

    FR : komplett ausklammern, freiwillige Leistung der HiOrg, hier ist ein Lohnausfall etc. auch gar nicht gesondert gewünscht/ erforderlich.

    MANV-Konzepte: Die Kostenträger werden hier nichts bezahlen, weil das Ausgeben von Heißgetränken nachts um zwei bei -13 Grad Celsius an Fw-Angehörige keine abrechenbare Leistung nach SGB ist. Das Aufstellen eines Zeltes im Rahmen eines Betreuungseinsatzes für durch einen Brand obdachlose gewordene Wohnungsinhaber übrigens auch nicht.
    Und für eine Kostenübernahme durch die Kreisverwaltungsbehörden oder Kommunen fehlt eben genau die Rechtsgrundlage, die wollen wir erreichen.

    D.h. die von allen bayerischen HiOrgs getragene "Zwischenstufe" zwischen Regel-RD nach BayRDG und Katastrophe nach BayKSG, die in BY eine sehr weite Spanne darstellt, geht derzeit voll zu Lasten der HiOrgs, die die Einheiten tragen. Ein Kündigungsschutz, Lohnersatzanspruch uvm. für den SanHelfer der den 34.Patienten im Zelt bis zur Übernahme durch den RD versorgt besteht nicht.
    Der Fw-Kamerad der den Patienten aus dem Bus geschnitten hat, geht früh um drei nach acht Stunden Einsatz erstmal für acht Stunden ins Bett, bevor er zur Arbeit muß, der Helfer der HiOrg, der vielleicht zur gleichen Zeit nach Hause darf und genauso lange im Einsatz war, muß drei Stunden später zur Arbeit, um nicht gekündigt werden zu können und seine Brötchen zu verdienen.

    Ein neidischer Blick auf andere Rechtsgrundlagen wie das FSHG und der Wunsch sich daran zu orientieren sei uns also bitte erlaubt ;-)


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg577480
    Datum21.08.2009 21:5814139 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalDer Fw-Kamerad der den Patienten aus dem Bus geschnitten hat, geht früh um drei nach acht Stunden Einsatz erstmal für acht Stunden ins Bett, bevor er zur Arbeit muß, der Helfer der HiOrg, der vielleicht zur gleichen Zeit nach Hause darf und genauso lange im Einsatz war, muß drei Stunden später zur Arbeit, um nicht gekündigt werden zu können und seine Brötchen zu verdienen.

    Hallo,

    das ist doch kein Problem! Die Organisationen vertreten die Auffassung """RETTUNG aus EINER HAND""" und treten mit Helfer und Material den FF bei, dann dürfte das Problem gelöst sein:-)

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577484
    Datum21.08.2009 22:5714031 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalNaja ganz so einfach ist das in BY nicht ...

    Blöd....um das mal vorsichtig zu betiteln.

    nebenbei
    Seit ihr zum Einsatz verpflichtet?


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW577485
    Datum21.08.2009 23:0414068 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalEin neidischer Blick auf andere Rechtsgrundlagen wie das FSHG und der Wunsch sich daran zu orientieren sei uns also bitte erlaubt ;-)

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Helfer denn tätig?


    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577493
    Datum22.08.2009 02:2713976 x gelesen
    Hallo,

    naja, ganz so einfach ist es auch nicht...

    Geschrieben von Alexander Rosenthal
    Das BayFwG sieht einen generellen Lohnersatzanspruch uvm. für alle Arten von Einsätzen vor.
    D.h. wird ein Feuerwehrmann zum Einsatz gerufen hat er diesen Anspruch.

    Wenn es sich um freiwillige Leistungen, z.B. einen First Responder-Einsatz, handelt, dann besteht eben nach dem BayFwG kein Lohnersatzanspruch. Das wird manchmal schlichtweg übersehen. - (Ironie an) Das heißt, in diesem Bereich ist die Helfergleichstellung bereits Fakt! (Ironie aus)

    Gruß
    Markus


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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577497
    Datum22.08.2009 08:0414064 x gelesen
    zum einen aufgrund eigener (satzungsgemäßer) Selbstverpflichtung, zum anderen aufgrund

    Geschrieben von ---BayRDG Art. 19--- Art. 19
    Rettungsdienst in Großschadenslagen
    (1) 1 Wenn die vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung als notwendig festgelegte rettungsdienstliche Versorgungsstruktur für die Bewältigung von Schadensereignissen nicht ausreicht, wird auf bei den Durchführenden der Notfallrettung vorhandene, kurzfristig einsetzbare Einheiten zur Unterstützung des Rettungsdienstes, im Bedarfsfall auch auf für den Katastrophenschutz vorgehaltene Einheiten zurückgegriffen. 2 Diese Verstärkungen sind in die Alarmierungsplanung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung einzubeziehen.

    Aber Geld oder sonstige Ansprüche gibts dafür keine.

    Die entsprechende Rechtsgrundlage im BayKSG:

    Geschrieben von ---Art. 7 BayKSG---
    Art. 7 Katastrophenhilfe
    (1) 1 Katastrophenhilfe ist die auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörden zu leistende Mitwirkung im Katastrophenschutz. 2 Sie muß geleistet werden, wenn nicht durch die Hilfeleistung die Erfüllung dringender eigener Aufgaben ernstlich gefährdet wird.

    (2) Bei der Vorbereitung der Katastrophenabwehr erstreckt sich die Pflicht zur Katastrophenhilfe darauf,

    1.die Katastrophenschutzbehörden bei der Erstellung und Fortschreibung von allgemeinen Katastrophenschutzplänen und von Alarm- und Einsatzplänen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1) zu unterstützen,

    2.auf Anforderung geeignete Personen für die Mitwirkung in der Katastropheneinsatzleitung zu benennen sowie

    3.an Katastrophenschutzübungen mitzuwirken.

    (3) Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet

    1.die Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern,

    2.die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke,

    3.die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

    4.die Feuerwehren,

    5.die freiwilligen Hilfsorganisationen,

    6.die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege,

    auch wenn sie ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der Katastrophenschutzbehörde haben.
    ...


    Das BRK muß also sogar doppelt, als Körperschaft d. öffentl. Rechts und als freiwillige HiOrg, KatS-Einheiten aufstellen und nach BayRDG sind diese auch unterhalb der Katastrophe in die Alarmplanung zu integrieren ... nur Geld, Aufwendungsersatz, Kündigungsschutz, ja wenigstens eine halbwegs den Feuerwehren entsprechende staatliche Förderung seitens des Innenministeriums gab es bisher nicht.

    Die Summe der bereitgestellten finanziellen staatlichen Mittel für die HiOrgs war in den vergangenen Jahren eher lächerlich, erst seit der WM 2006 kommt scheinbar ein langsamer Umdenkprozess in Gang, das BaySTMI beschafft nun eine nicht geringe Anzahl der Zweitrager-KTW (Modell Bund). Auch die Beschaffung der GW-San 50 zur WM, oder der CBRNE-Einheiten der HiOrgs dürfen fairerweise nicht unerwähnt bleiben. Aber im Vergleich zu anderen Ländern, in denen die Länder quasi den gesamten KatS-Fuhrpark tragen und den HiOrgs stellen ... never.
    Bisher galt in BY: Was der Bund nicht zahlt, mußt du dir im wesentlichen selber kaufen.
    Aber es scheint Gott sei Dank langsam besser zu werden.
    So, genug gejammert ;-)


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577502
    Datum22.08.2009 08:2214034 x gelesen
    Warum sollte ich unsere umfangreiche und kostspielige Austattung einer Gemeinde in den Rachen schieben ? Wir haben sie meist auch selbst bezahlt/bezahlen müssen. ;-)

    Rettung aus einer Hand wird (fast) überall sehr harmonisch und kollegial praktiziert und meist wird unsere Forderung nach einer Helfergleichstellung in BY auch von "Feuerwehrs" unterstützt ... schliesslich will auch der gemeine AGT, dass er beim Großbrand Dienstag vormittag um halb elf entsprechend durch den Sanitätsdienst und den Betreuungsdienst abgesichert und betreut/verpflegt wird.
    Es ist also kein Problem der Einsatz-Praxis, wir kommen unseren Aufgaben schon ganz gut nach ;-)

    Das wichtigste Anliegen ist einfach die Rechtssicherheit, die meisten Arbeitgeber machen eh keinen Verdienstausfall geltend und sie entlassen auch ihre in HiOrgs/FW engagierten Arbeitnehmer nicht. Aber man sollte sich, wie im Falle Feuerwehr schon auch ein bißchen darauf verlassen können als Helfer.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen577515
    Datum22.08.2009 10:3114343 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeWer bestellt zahlt

    Ein einfaches Grundprinzip. Das würde - der Vollständigkeit halber - allerdings auch voraussetzen, dass der Preis vorher bekannt ist. Es würde also alle Teilnehmer des Geschäftes dazu zwingen, so etwas wie eine Preisliste für alle möglichen Einsatzfälle zu erarbeiten. Das wird aber an der Stelle schwierig, wo im Voraus Angaben über anfallende Lohnersatzleistungen gemacht werden müssen, da einerseits die Einsatzdauer meist nicht sicher bekannt ist und andererseits die unterschiedlichen Individuen der taktischen Einheiten oftmals unterschiedliche Stundensätze bekommen (Studenten und Harz4 Empfänger sitzen ggf. neben Akademiker und selbständigem Unternehmer in einem Einsatzfahrzeug).

    Geschrieben von Thomas MiddekeAm einfachsten wäre es wohl wenn die Angeforderte HiOrg eine Rechnung ausstellt.

    Hm, es gibt da eine bundwesweit tätige Organisation mit blauen Dienstfahrzeugen, die macht Werbung damit, dass der Einsatz unter bestimmten Bedingungen kostenlos ist. Verzichten staatliche und kommunale Stellen auf Grund Ihrer Gebührenvorschriften auf Einsatzkosten, werden auch vom THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Vielleicht weil man so gerne mitmachen will und genau weiß, dass nach einer "anständigen Rechnung" an einen Besteller keine erneute Beauftragung mehr erfolgen würde? Noch interessanter wird es übrigends, wenn man mal mit den Leuten vor Ort spricht und erfährt, dass trotz gleicher Abrechnungsrichtlinie gleiche Sachverhalte an verschiedenen Standorten angeblich ganz unterschiedlich abgerechnet werden.

    MfG/MkG

    Uwe Stegemann


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen577521
    Datum22.08.2009 11:1313923 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas ist doch kein Problem! Die Organisationen vertreten die Auffassung """RETTUNG aus EINER HAND""" und treten mit Helfer und Material den FF bei, dann dürfte das Problem gelöst sein:-)


    Und auf Basis welcher Rechtsgrundlage macht die Gemeinde/FF dann die KatS Aufgaben wie San- und Betreuungsdienst sowie die Sanitätsdienste? Letztere nützen vor allem auf dem Land eben auch der Gemeinschaft.

    Gruß
    Ingo


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577552
    Datum22.08.2009 14:1814011 x gelesen
    Geschrieben von Uwe StegemannHm, es gibt da eine bundwesweit tätige Organisation mit blauen Dienstfahrzeugen

    :-)

    Die hatte ich im auch Hinterkopf.
    Ich finde hier ist eine gute Lösung gefunden worden die so übernommen werden sollte könnte.

    die unterschiedlichen Individuen der taktischen Einheiten oftmals unterschiedliche Stundensätze bekommen (Studenten und Harz4 Empfänger sitzen ggf. neben Akademiker und selbständigem Unternehmer in einem Einsatzfahrzeug).

    Bei uns werden wir in einen Sack gesteckt, sollten auch andere mit leben können.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen577565
    Datum22.08.2009 15:2814022 x gelesen
    Geschrieben von Uwe StegemannVielleicht weil man so gerne mitmachen will und genau weiß, dass nach einer "anständigen Rechnung" an einen Besteller keine erneute Beauftragung mehr erfolgen würde?
    Vielleicht beschäftigst Du Dich ja einfach mal mit der neuen Abrechnungsrichtlinie.
    Der neue § 5 Abs. 1 berücksichtigt die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes notwendige Verfahrensänderung, nach der nunmehr die Kosten technischer Hilfe in aller Regel der anfordernden Behörde in Rechnung zu stellen sind.
    Davon abweichend ist aber eben auch unter bestimmten Vorraussetzungen ein Kostenverzicht möglich.
    Wie käme es wohl bei dem Verursacher an, wenn z.B. die FW aufgrund ihrer Bestimmungen nichts kassiert, wir aber Geld sehen wollen?
    Dieses hat der Gesetzgeber berücksichtigt und daher auch den Kostenverzicht ermöglicht.

    Bei Einsätzen, in denen beide Abrechnen, liegen wir so oder so günstiger.
    Hier mal die Tarifordnung für die FF der Stadt Mölln, die beim Googlen einfach zuerst erschien.
    Danach werden für auch schon für FF-Angehörige, bei denen kein Verdienstausfall entsteht, 20,00€ berechnet.
    Bei uns kostet der Helfer ohne Verdienstausfall nach der Abrechnungsrichtlinie 3,00€.
    Fällt Verdienstausfall an, erhöht sich der Betrag, unabhängig der Verdienstausfallhöhe, auf 21,00€.
    Da ja nun immer auch Leute mit in den Einsatz gehen, die dauerhaft oder zur Zeit keinen Lohnausfall erzeugen, sieht der Durchschnittbetrag gar nicht so schlecht aus.

    Du stellst es dar, als hätte das THW hier einen Spielraum zu Gunsten des eigenen Vorteils, den es aber per Gesetz nicht gibt. Unterlasse einfach mal Deine durch Halbwahrheiten gestützten reißerischen Beiträge.
    Warum sonst lässt Du Dich zu den Themen oder auch sonst bei uns intern seit etwa einem Jahr nicht mehr blicken? Spielt da keiner mehr mit Dir oder könnte es der Gegenwind sein?


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577578
    Datum22.08.2009 17:5614032 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Rosenthalschliesslich will auch der gemeine AGT, dass er beim Großbrand Dienstag vormittag um halb elf entsprechend durch den Sanitätsdienst und den Betreuungsdienst abgesichert und betreut/verpflegt wird.

    Wo ist da das Problem? Wenn ich als Gemeinde (in Form der Feuewehr) eine Einrichtung nach bürgerlichem Recht (HiOrg Ortsverband XY e.V.) mit einer Leistung beauftrage, dann gilt da im Zweifel, daß in diesem Augenblick ein Vertrag nach dem BGB abgeschlossen wurde. daraus ergibt sich ein Anspruch der HiOrg e.V. gegen die Gemeinde die in Form einer Rechnung kommt. Da kann dann durchaus auch der Lohnersatz abgerechnet werden.

    Um Irritationen zu vermeiden empfiehlt es sich m.E. vorher eine Rahmenvereinbarung dazu zu unterzeichnen, damit alle wissen was zu welchen Konditionen angeboten/ abgerechnet wird.

    Ebenso verhält es sich m.E., wenn eine privatrechtliche Einrichtung (gGmbH) die den Rettungsdienst durchführt die Leistung einer anderen privatrechtlichen Einrichtung (HiOrg e.V.) einen Auftrag erteilt. --> Rechnung an den, der das bestellt hat.


    Damit ist zwar nicht das Kündigungsschutzproblem gelöst, aber das Kostenproblem.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577620
    Datum22.08.2009 19:2913963 x gelesen
    Wenn die Feuerwehr für die Erbringung/Sicherstellung der Leistung Sanitätsdienst oder Betreuungsdienst verantwortlich wäre, dann ginge das und könnte "fremdbeauftragen", ist sie aber nicht. Also keine Vertragsgrundlage, erst recht keine privatrechtliche.
    Auch das ist eine bayerische Besonderheit, der Einsatzleiter der Feuerwehr ist nicht der Chef des Gesamteinsatzes, sondern eben nur der Feuerwehreinsatzleiter.

    Rettungs-, Sanitäts und Betreungsdienst sind hier eigenständige und hoheitlich tätig werdende Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und eben nicht der Feuerwehr unterstellt.
    Selbst die überallem stehende ÖELg soll eigentlich nach der Richtlinie MANV des BaySTMI nicht in die Belange der Sanitätseinsatzleitung eingreifen.
    Auch wenn manche örtlichen Einsatzleiter von der Möglichkeit sich als ÖEL nach Art. 15 BayKSG sehr gerne Gebrauch machen, um die Gesamteinsatzleitung über alle Einsatzkräfte (außer der POL) an sich ziehen zu können.
    Ob das objektiv wirklich immer nötig ist, oder man einfach nur mal Oberchef sein will, bleibt
    dahin gestellt.

    D.h.:
    1. Die HiOrgs sind verpflichtet MANV-Einheiten aufzustellen (BayKSG)
    2. Der ZRF hat sie in die Gefahrenabwehrplanung einzubinden (BayRDG)
    3. Die ILS hat sie zu alarmieren, wenn die Ressourcen des RD nicht ausreichen. (BayRDG/BayILSG)
    4. Die Kostenträger tragen nur die vorab planbaren Betriebskosten des regulären RD aufgrund jährlich wiederkehrender bayernweit einheitlicher Entgeltverhandlungen (SGB/BayRDG)
    5. Für den Verdienstausfall der Helfer hat der Träger der Einsatzeinheit aufzukommen (also die HiOrg selbst), Kündigungsschutz gibt es nicht.
    Ausgenommen: Die Kreisverwaltungsbehörde erklärt offiziell auf Vorschag des ÖEL die Katastrophe, dann ist alls gut und alle sind gleich, egal welche Fahrzeugfarbe; irgendwie seltsam.

    Dies führt bereits in BY zu örtlich seltsamen Konstruktionen:
    In manchen Regionen muß die ILS vor der Alarmierung ehrenamtlicher Einheiten zu "Unzeiten", also zu Zeiten an denen Verdienstausfall anfallen könnte, den Führer vom Dienst oder die (Kreis-)Geschäftsstelle der HiOrg kontaktieren, und sich die Alarmierung genehmigen lassen, da hier ja Kosten entstehen können ... kaum auszudenken, wenn da mal einer "Nein" sagt ...


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    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577628
    Datum22.08.2009 19:4413911 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Rosenthal4. Die Kostenträger tragen nur die vorab planbaren Betriebskosten des regulären RD aufgrund jährlich wiederkehrender bayernweit einheitlicher Entgeltverhandlungen (SGB/BayRDG)Geschrieben von Alexander Rosenthalund sich die Alarmierung genehmigen lassen, da hier ja Kosten entstehen können

    Widerspricht sich das nicht?


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577632
    Datum22.08.2009 19:5113933 x gelesen
    nein, im Gegenteil, der reguläre RD wird ordentlich durch die Krankenkassen finanziert.

    Müssen darüberhinaus ehrenamtliche Zusatzfahrzeuge (RTW/KTW) außerhalb der regulären Vorhaltung eingesetzt werden, oder gar eine Schnelleinsatzgruppe o.ä., dann bleibt die HiOrg, die das übernimmt, auf dem Verdienstausfall der jeweiligen Helfer selbst sitzen.

    Aber das ist wie gesagt so weit ich weiß ein ausschliesslich bayerisches Problem ... in (ich glaube) allen anderen Ländern gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass ein ehrenamtlicher HiOrg-Helfer, der tagsüber von der Arbeit aus im Rahmen einer SEG o.ö. zum Busunfall auf die Autobahn fährt, auch Kündigungsschutz geniesst und sein Arbeitgeber Verdienstausfall erhält.


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    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577636
    Datum22.08.2009 20:0114040 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalWenn die Feuerwehr für die Erbringung/Sicherstellung der Leistung Sanitätsdienst oder Betreuungsdienst verantwortlich wäre, dann ginge das und könnte "fremdbeauftragen", ist sie aber nicht. Also keine Vertragsgrundlage, erst recht keine privatrechtliche.

    Warum? Wenn ich als Feuerwehr ein privates Bergungsunternehmen z.B. mit einem Kran beauftrage ist das genau das selbe.


    Geschrieben von Alexander RosenthalRettungs-, Sanitäts und Betreungsdienst sind hier eigenständige und hoheitlich tätig werdende Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und eben nicht der Feuerwehr unterstellt.

    Im KatFall ja. Darunter? Darunter "bestelle" ich mir als Gemeinde (Feuerwehr) 6 Mann des OV A-Stadt e.V.
    Oder auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird unterhalb des KatFalls diese Trennung gefahren?


    Geschrieben von Alexander RosenthalOb das objektiv wirklich immer nötig ist, oder man einfach nur mal Oberchef sein will, bleibt
    dahin gestellt.


    Es ist m.E. nötig, denn es kann nur einen ELtr an einer Einsatzstelle geben. Alles darunter sich Abschnittsleiter, Fachberater,...


    Geschrieben von Alexander Rosenthal1. Die HiOrgs sind verpflichtet MANV-Einheiten aufzustellen (BayKSG)

    Alsofür den KatFall da KatSG

    Geschrieben von Alexander Rosenthal2. Der ZRF hat sie in die Gefahrenabwehrplanung einzubinden (BayRDG)

    Schön, planen kann man viel...


    Geschrieben von Alexander Rosenthal3. Die ILS hat sie zu alarmieren, wenn die Ressourcen des RD nicht ausreichen. (BayRDG/BayILSG)

    Gut, dann bestellt in diesem Fall die ILtS die Leistung bei der HiOrg e.V. Dann geht die Rechnung an die ILtS. Wer bestellt, der bezahlt.
    Entweder gibt es eine Rechtsgrundlage, in der steht "...HiOrg muß die Leistung MANV erbringen..." (i.d.R. dann mit Kostentragungsregelung), oder es gibt nur das KatSG (greift nich wenn der KatFall nicht erklärt wurde) oder (da mangels Gesetz kein hoheitliches Handeln vorliegt) eben das Privatrecht. Und da gibt es immer zwei Parteien...
    Wer ist Träger der ILtS? Der Landkreis? Dann wären die Kosten da m.E. genau richtig...


    Geschrieben von Alexander Rosenthal4. Die Kostenträger tragen nur die vorab planbaren Betriebskosten des regulären RD aufgrund jährlich wiederkehrender bayernweit einheitlicher Entgeltverhandlungen (SGB/BayRDG)

    Gut, wenn RettD die MANV-Leistung nicht abdeckt, dann muß das hoheitliche Aufgabe einer anderen staatlichen Stelle sein.
    Ich weiß, daß es diesbezüglich in fast allen Bundesländern Lücken in der Gesetzeslage gibt. Also im Zweifel einfach mal drauf ankommen lassen...


    Geschrieben von Alexander RosenthalIn manchen Regionen muß die ILS vor der Alarmierung ehrenamtlicher Einheiten zu "Unzeiten", also zu Zeiten an denen Verdienstausfall anfallen könnte, den Führer vom Dienst oder die (Kreis-)Geschäftsstelle der HiOrg kontaktieren, und sich die Alarmierung genehmigen lassen, da hier ja Kosten entstehen können ... kaum auszudenken, wenn da mal einer "Nein" sagt ...

    s.o. Das sind schlicht die Vertragsverhandlungen. Anbieter sagt "kann ich leisten, kostet XYZ" oder "kann ich nicht leisten, da Verdienstausfall zu teuer". Und das würde ich als HiO einfach mal durchziehen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577643
    Datum22.08.2009 20:1613958 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalAber das ist wie gesagt so weit ich weiß ein ausschliesslich bayerisches Problem ... in (ich glaube) allen anderen Ländern gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass ein ehrenamtlicher HiOrg-Helfer, der tagsüber von der Arbeit aus im Rahmen einer SEG o.ö. zum Busunfall auf die Autobahn fährt, auch Kündigungsschutz geniesst und sein Arbeitgeber Verdienstausfall erhält.

    Für Ba-Wü steht dafür nichts im Rettungsdienstgesetz und das KatSG ist nicht zutreffend.
    Ich vermute, daß dieses Problem in den meisten Flächen-Bundeslädern besteht.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern577655
    Datum22.08.2009 20:4013873 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerGut, dann bestellt in diesem Fall die ILtS die Leistung bei der HiOrg e.V.

    In Bayern bestellt die ILtS die Leistung - ausser bei der JUH oder dem MHD nicht beim BRK e.V. sondern beim BRK Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Grüße

    Bernadette


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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577656
    Datum22.08.2009 20:4113919 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerOder auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird unterhalb des KatFalls diese Trennung gefahren?
    Die Grundlage heißt MANV-Richtlinie des BaySTMI siehe z.B. hier

    Geschrieben von Christian FischerDarunter "bestelle" ich mir als Gemeinde (Feuerwehr) 6 Mann des OV A-Stadt e.V.
    Nicht in BY: Du forderst höchstens geeignete Kräfte für die Massnahme XYZ des Umfanges 123 an, der Rest ist Sache der Alarmplanung des ZRF/ILS unter Einbeziehung der Alarmpläne der HiOrgs, wenn ehrenamtliche Einsatzeinheiten betroffen sind.
    Und das nicht nur unterhalb des Kat-Falles, auch im Kat-Fall gibt es die Sanitätseinsatzleitung, die im Rahmen der Auftragstaktik durch die ÖELg/Kreisverwaltungsbehörde ihren Aufgabenkreis selbständig wahrnimmt und quasi hierarchisch parallel zur Feuerwehreinsatzleitung arbeitet.

    Geschrieben von Christian Fischeres kann nur einen ELtr an einer Einsatzstelle geben
    in bayern nicht: Der Feuerwehreinsatzleiter leitet die Einsatzkräfte der Feuerwehr und deren erforderliche Massnahmen; Der Polizeieinsatzleiter leitet die Einsatzkräfte der POL und deren Massnahmen; Die Sanitätseinsatzleitung leitet alle Kräfte des Rettungs-/Sanitäts- und Betreuungsdienstes, sowie alle Ärzte ...
    Über allen sitzt unter Umständen (wenn er sich selbst insetzt ein sogenannter ÖEL (der übrigens auch aus einer HiOrg kommen kann und mitnichten ein besonderer Feuerwehrführungsdienstgrad sein muß) und stimmt deren Massnahmen aufeinander ab.

    Bayern ist eben anders ;-)

    Die Feuerwehr hat halt nur eben ein Gesetz als Grundlage in dem Kostentragung/Verdienstausfall/Kündigungsschutz etc. explizit geregelt sind. Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst und die HiOrgs im erklärten K-Fall haben das auch, dazwischen ist (finanzielle) Grauzone.

    Geschrieben von Christian FischerAlso im Zweifel einfach mal drauf ankommen lassen...
    Tja, da haben wir moralische und juristische Bedenken ... der Patient kann schliesslich nx dafür.
    Zur Problemlösung ist es besser, politisch eine Besserung zu erreichen, als durch Streik mit dem Risiko durch ein Nichtausrücken Menschenleben zu riskieren.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577657
    Datum22.08.2009 20:4313891 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd das würde ich als HiO einfach mal durchziehen.

    Mich erschleicht immer mehr der Eindruck das entweder;
    a) egal, war schon immer so in unserer HiOrg
    oder
    b) DRK& Co keine Mahnungen schreiben kann


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577659
    Datum22.08.2009 21:0113868 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeDRK& Co keine Mahnungen schreiben kann

    Ich gehe mal davon aus, das sämtliche Juristen aller bayerischen HiOrgs die gegebene bayerische Rechtslage bestimmt schon lang und breit geprüft haben.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg577660
    Datum22.08.2009 21:1513876 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalDie Grundlage heißt MANV-Richtlinie des BaySTMI siehe z.B. hier


    Da steht nur, wer diese Kräfte führt.

    Da steht nicht, daß die HiOs verpflichtet sind, diesen Dienst zu leisten.


    Geschrieben von Alexander RosenthalZur Problemlösung ist es besser, politisch eine Besserung zu erreichen, als durch Streik mit dem Risiko durch ein Nichtausrücken Menschenleben zu riskieren.

    manchmal ist das leider der einzige gangbare Weg.

    Wie gesagt. ich stelle bis jetzt fest, daß es bei Euch wie in anderen ländern schlicht eine Regelungslücke zwischen KatS und RettD Tagesgeschäft gibt.
    m.E. wäre es Aufgabe der landkreise bzw. kreisfreien Städte hier die erforderlichen Strukturen aufzustellen und zu finanzieren.
    Es kann nicht der Aufgabe privatrechtlicher Einrichtungen sein, dies zu tun.

    m.E. lassen sich die HiOs hier nur über den Verweis auf ihre Gemeinnützigkeit ausnutzen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW577668
    Datum22.08.2009 22:3013856 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalIch gehe mal davon aus...

    also Version a) ; war schon immer so ;)


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577670
    Datum22.08.2009 22:5614005 x gelesen
    Hallo Alexander,

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst und die HiOrgs im erklärten K-Fall haben das auch, dazwischen ist (finanzielle) Grauzone.

    Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst wird aber über die Krankenkassen (Stichwort: Entgeltverhandlungen) finanziert; selbst wenn ehrenamtliche Kräfte mit einem Hintergrund-Rettungsdienst ausrücken und einen Patienten transportieren, dann gibt es hierfür eine Pauschale an den Kreisverband. Wenn die Hintergrunddienste zu oft ausrücken müssen, dann passt wohl was in der Vorhaltung nicht... aber dafür können die ILS und auch die HiOrgs nichts!

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Nicht in BY: Du forderst höchstens geeignete Kräfte für die Massnahme XYZ des Umfanges 123 an, der Rest ist Sache der Alarmplanung des ZRF/ILS unter Einbeziehung der Alarmpläne der HiOrgs, wenn ehrenamtliche Einsatzeinheiten betroffen sind.

    Nach der ABek muss (auf das Nötigste verkürzt) das nächst gelegene geeignete Einsatzmittel alarmiert werden; das kennst Du aus Geretsried. Wenn dieses Einsatzmittel nun nicht bei den HiOrgs, sondern z.B. bei der Feuerwehr steht, dann muss eben dieses "geholt" werden... das ist Alarmplanung ohne Beachten von (Zuständigkeits-)Grenzen und ohne Ansehen der jeweiligen Organisation/ Person.

    Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Feuerwehr keine Verpflegungstrupps oder ähnliche Einheiten unterhalten darf. Ganz im Gegenteil, es gibt Städte und auch Landkreise in Bayern, wo auch die Feuerwehr genau solche Einheiten für ihre Zwecke (Betreuung und Versorgung der Einsatzkräfte) unterhält. Warum sollten diese dann nicht auch alarmiert werden dürfen?

    Wie ist das in der Wasserrettung: hier gibt es - ganz im Gegenteil zum Sanitäts- und und Betreuungsdienst - nach dem BayRDG die klare Zuständigkeit für die Wasserwacht und die DLRG. Wenn diese die gestellten Aufgaben nicht erfüllen können, kann durch den ZRF auch ein Dritter mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut werden. In Bayern unterhalten auch einige Feuerwehren Tauchergruppen.

    Wenn es jetzt an einem Standort einen Wasserrettungszug der Feuerwehr, und eine Schnelleinsatzgruppe der Wasserwacht/ der DLRG gibt, welche Einheit wird dann im Einsatz alarmiert? Nur die SEG der Wasserrettung, weil diese originär zuständig sind (wie gesagt, per Gesetz!)... oder der Wasserrettungszug der Feuerwehr, weil er vor allem tagsüber schneller verfügbar sein wird... oder beide, im Sinne des Patienten?

    Gruß
    Markus


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen577688
    Datum23.08.2009 09:0513880 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander RosenthalAber das ist wie gesagt so weit ich weiß ein ausschliesslich bayerisches Problem ... in (ich glaube) allen anderen Ländern gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass ein ehrenamtlicher HiOrg-Helfer, der tagsüber von der Arbeit aus im Rahmen einer SEG o.ö. zum Busunfall auf die Autobahn fährt, auch Kündigungsschutz geniesst und sein Arbeitgeber Verdienstausfall erhält.

    Geschrieben von Christian FischerFür Ba-Wü steht dafür nichts im Rettungsdienstgesetz und das KatSG ist nicht zutreffend.
    Ich vermute, daß dieses Problem in den meisten Flächen-Bundeslädern besteht.



    ... halte ich in Hessen für geregelt:

    ... § 19 HBKG ermächtigt u.a. die Kommunen Einheiten des KatS unterhalb der KatS-Schwelle einzusetzen - sie verbleiben hierbei aber in ihrem Status als KatS-Einheit. Somit gilt § 39 HBKG, der wiederum hinsichtlich Freistellung und Lohnausfall auf § 11 HBKG (diesbez. Regelungen für Feuerwehr) verweist.

    Und hinsichtlich Kosten gilt m.E. (und auch so schon gehandhabt): wer bestellt (§19) bezahlt. Streiten kann man sich noch (da m.E. Status "beliehenes Unternehmen") ob hier die Regelungen der Amtshilfe gelten (tatsächlich entstandene Kosten) - m.E. ja.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577706
    Datum23.08.2009 10:2114068 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichartselbst wenn ehrenamtliche Kräfte mit einem Hintergrund-Rettungsdienst ausrücken

    das stimmt, aber die Unterstützung des RD im Tagesgeschäft zur Spitzenabdeckung ist ja auch nicht das Hauptanliegen bei der Helfergleichstellung, ganz zu schweigen, dass die Pauschale für den Kreisverband die du ansprichst, weitaus geringer ist als das reguläre Beförderungsentgelt und nicht einmal den Verdienstausfall abdecken wird, also auch hier würde die HiOrg draufzahlen, würde ein Helfer Verdienstausfall geltend machen ... bei einem ordentlichen Brandeinsatz jedoch können schon durchaus einmal im Rahmen eines Sanitäts- und Betreuungseinsatzes sechzig oder mehr HiOrg-Helfer im Rahmen von diversen Schnelleinsatzgruppen zusammenkommen ... und die führen i.d.R. keine abrechnungsfähigen Transporte im Sinne SGB durch, sondern erfüllen andere Aufgaben.
    Und für die gibt es Verdienstausfall nur von der HiOrg selbst.


    Geschrieben von Markus ReichartNach der ABek muss
    nichts anderes habe ich behauptet

    Geschrieben von Markus ReichartEs steht nirgendwo geschrieben, dass die Feuerwehr keine Verpflegungstrupps oder ähnliche Einheiten unterhalten darf. Ganz im Gegenteil, es gibt Städte und auch Landkreise in Bayern, wo auch die Feuerwehr genau solche Einheiten für ihre Zwecke (Betreuung und Versorgung der Einsatzkräfte) unterhält.
    Doch ... ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
    Geschrieben von ---BayFwG, Art. 4--- Arten und Aufgaben der Feuerwehren
    (1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

    (2) 1 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. 2 Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.

    (3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    (Hervorhebung durch mich)
    Solange sich die Verpflegung und Betreuung nur auf ihre eigenen Einsatzkräfte bezieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden, wenn sie das für sich selbst leisten können ... die Praxis sieht anders aus, die meisten freiwilligen Feuerwehren können nicht mal mehr das.
    Fakt ist aber: Von der Durchführung/Mitwirkung im Sanitäts- und Betreuungsdienst steht da nicht im BayFwG.
    Liegt daran, dass das Aufgabenfeld Feuerwehr in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, Sanitäts- und Betreuungsdienst als reine Fachdienste des Katastrophenschutzes in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde. Die Gemeindeverwaltung hat in Sachen Sanitäts- und Betreuungsdienst einfach nichts zu sagen.

    Geschrieben von Markus Reichartoder der Wasserrettungszug der Feuerwehr, weil er vor allem tagsüber schneller verfügbar sein wird... oder beide,
    Das hängt bei uns vom Objekt und vom Schlagwort ab ... (siehe Diskussion Wasserrettung hier im Forum), im Stadtgebiet Hof auf jeden Fall beide (bzw. alle drei).
    Und bei Wassernoteinsätzen wird bei uns grundsätzlich die örtlich zuständige FF immer hinzualarmiert, auch ohne eigenes Wasserrettungsgerät.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW577709
    Datum23.08.2009 10:4713839 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Rosenthaldie Praxis sieht anders aus, die meisten freiwilligen Feuerwehren können nicht mal mehr das.

    Ganz ehrlich, dann würden die mal Hunger schieben!
    Ich verlasse nicht meinen Arbeitsplatz und riskiere meinen Job, nur weil es hier keine Gleichstellung gibt geschweige denn keine Unterstützung!
    Ich verschwende auch nicht meine Zeit am Wochenende und schiebe SAN-Dienste, über die ich mir dann meine Lohnfortzahlung erarbeite.
    Das käme mir nicht in den Sinn!
    Gruß
    Sven


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577719
    Datum23.08.2009 12:0414106 x gelesen
    Guten morgen,

    Geschrieben von Alexander Rosenthal das stimmt, aber die Unterstützung des RD im Tagesgeschäft zur Spitzenabdeckung ist ja auch nicht das Hauptanliegen bei der Helfergleichstellung, ganz zu schweigen, dass die Pauschale für den Kreisverband die du ansprichst, weitaus geringer ist als das reguläre Beförderungsentgelt und nicht einmal den Verdienstausfall abdecken wird, also auch hier würde die HiOrg draufzahlen, würde ein Helfer Verdienstausfall geltend machen ...

    (Zynismus an) Dann muss in diesem Bereich wohl besser verhandelt werden mit den Kassen bei deren Entgeltverhandlungen, wenn die Hintergrunddienste benötigt werden (Zynismus aus)

    Geschrieben von Alexander Rosenthal bei einem ordentlichen Brandeinsatz jedoch können schon durchaus einmal im Rahmen eines Sanitäts- und Betreuungseinsatzes sechzig oder mehr HiOrg-Helfer im Rahmen von diversen Schnelleinsatzgruppen zusammenkommen ... und die führen i.d.R. keine abrechnungsfähigen Transporte im Sinne SGB durch, sondern erfüllen andere Aufgaben.

    Das gab es bei uns vor einigen Jahren auch mal, Brand eines Bauernhofes (damals noch die "alte" Alarmstufe 3), 4 verletzte oder betroffene Personen, insgesamt rund 50 Einsatzkräfte des Rettungs- und Sanitätsdienstes... den Kommentar unseres Landrats behalte ich jetzt mal für mich. Für die Absicherung der Einsatzkräfte vor Ort haben wir übrigens (galt eigentlich auch schon damals) einen RTW, je nach Tätigkeiten der Einsatzkräfte und weiteren Umständen wie Wetterlage etc. ggf. ergänzt um einen Notarzt, durch den ZRF einplanen lassen - eigenverantwortliche Planung des ZRF auf unseren Vorschlag hin!

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Doch ... ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
    Geschrieben von ---BayFwG, Art. 4---
    Arten und Aufgaben der Feuerwehren
    (1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

    (2) 1 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. 2 Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.

    (3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.


    (Hervorhebung durch mich)


    Dann muss ich jetzt auch mal zum Äußersten greifen und einen Blick ins Gesetz werfen (den Spruch habe ich übrigens in Hof gelernt): Nach dem BayFwG gibt es Pflichtaufgaben (abwehrender Brandschutz, Technischer Hilfsdienst, Sicherheitswachen), aber eben auch freiwillige Aufgaben (vgl. hierzu Art. 4 Abs. 3 BayFwG, den Du ja selbst zitiert hast). Wenn Du also schon den netten Juristen-Spruch "...ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung... (den kenne ich auch aus Hof)" bringst, dann bitte mit dem nötigen Hintergrund...

    Wenn Du die "alten" Einsatzberichts-Formulare aus BASIS kennst, sollte Dir übrigens ebenfalls aufgefallen sein, dass es dort noch "THL-Einsatz freiwillige Hilfeleistung" gab. Rechtlich gesehen ist ein First Responder-Einsatz der Feuerwehr nichts anderes. Der steht auch nicht im Gesetz... sollen wir jetzt alle First Responder wieder abschaffen, weils keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist?

    Dass manche Feuerwehren im Land ihre Aufgaben gerade noch (oder eben zu Teilen nicht mehr) erfüllen können liegt irgendwie auf der Hand, dem widerspreche ich gar nicht. Von den "meisten" zu sprechen, die das nicht können, halte ich für gewagt, das klingt (fast) wie eine pauschale Diphamierung! Wenn in der AAO gut geregelt ist aber auch dies kein allzu größeres Problem, über die Eingabe von Tagesalarmstärken kann diesem Problem ganz gut begegnet werden (und stellt auch einen gewissen Anreiz dar, es wieder in andere Bahnen zu lenken). Oder gibt es irgendwo eine Regelung, dass sich eine Feuerwehr mit Löschzug, die Tagsüber nur eine erweiterte Gruppe in den Einsatz bringen kann, nicht aus den Ortsteilen verstärken lassen darf? Nicht jede Feuerwehr kann jede Einsatzlage zu jeder Zeit alleine abdecken! Hier gilt das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität.

    Aber Gegenfrage: wie sieht das denn bei den HiOrgs aus? Da gibt es auch genügend Einsatzformationen, die tagsüber "keinen Stich" machen. Die können schlichtweg nicht ausrücken, weil das Einsatzpersonal erstmal eine Stunde oder mehr Anfahrt hat... da muss man sich als Verantwortlicher dann mal was anderes überlegen, oder?

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Liegt daran, dass das Aufgabenfeld Feuerwehr in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, Sanitäts- und Betreuungsdienst als reine Fachdienste des Katastrophenschutzes in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde. Die Gemeindeverwaltung hat in Sachen Sanitäts- und Betreuungsdienst einfach nichts zu sagen.

    Wenn der Katastrophenschutz, und damit auch der Sanitäts- und Betreuungsdienst, in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde liegt, dann kann diese aber diese Aufgaben auch auf andere übertragen, z.B. private Leistungserbringer (z.B. private Rettungsdienste) oder auch Kommunen, wenn diese die übertragenen Aufgaben erfüllen können und wollen! Auf welcher Grundlage hätte denn sonst z.B. die BF München einen BHP in ihrem Zuständigkeitsbereich?

    Gruß
    Markus


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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577720
    Datum23.08.2009 12:0613776 x gelesen
    Wir lassen aber keinen im Regen stehen ... wer uns braucht, bekommt uns auch ...
    man sollte uns lediglich insofern Verständnis schenken, dass wir dafür nicht auch noch draufzahlen wollen oder unseren Arbeitsplatz riskieren.
    Darum gehts, nicht mehr und nicht weniger.

    D.h. für Einsätze in meinem KV:
    - Verdienstausfall übernimmt im Streitfall der Kreisverband
    - wir versuchen tagsüber werktags nur Kräfte oder Einheiten einzusetzen, für die kein Verdienstausfall anfällt
    - nachts werden Kräfte wenn möglich rechtzeitig herausgelöst, wenn sie beizeiten in die Arbeit müssen, damnit sie wenigstens etwas Schlaf erwischen (wenn sie nach solchen Einsätzen überhaupt rechtzeitig wieder "herunterkommen" und einschlafen können)
    - wir versuchen im vornherein auf die Arbeitgeber zu zugehen und Verständnis für das ehrenamtliche Engagement zu wecken, damit sie ihre Leute nach Möglichkeit kostenfrei von der Arbeit freistellen

    So unterschiedlich sind die Probleme von HiOrgs und Fw in der Praxis gar nicht, nur die Rechtsgrundlage ist unterschiedlich, und daran kann man ja arbeiten.
    Andere Länder wie Hessen machen es vor.
    Und Kündigungsschutz und Verdienstausfall für alle Einsatzkräfte werden das staatliche Finanzgefüge schon nicht aus den Fugen werfen ;-)


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577723
    Datum23.08.2009 12:3814135 x gelesen
    Nochmal: Der FR/HvO ist ja nicht das Problem, die zwei Mann bringen keine Feuerwehr aus der Bahn.
    Aber selbst hierbei, kommt es zum originären Fw-Einsatz im Gemeindegebiet, ist der FR das erste was abgemeldet wird, weil Fahrzeug und Personal für die Pflichtaufgabe eingesetzt werden, was ja auch richtig ist.

    Aber wenn du dir die neue SEG-Richtlinie des BaySTMI ansiehst, mit den dazugehörigen Typenblättern, wirst du sehr schnell feststellen, das Sanitäts- und Betreuungsdienst sehr viel mehr ist als zwei Mann in einen 11/1 mit medizinischer Ausstattung zu setzen.
    Oder welche Fw würde 12400 € für ein SEZ 400 nebst Zeltheizung und Beleuchtung investieren, wenn andere Fw-technische Utensilien auch einer Erneuerung bedürften.
    Und ich glaube außer der BF München (deren Grundlage für den BHP ich bisher in der Tat nirgends finden konnte, denn die HiOrgs sind weiß Gott in der Landeshauptstadt gut genug aufgestellt) kann es sich finanziell oder personell keine BF oder FF leisten, da langfristig und voll umfänglich mit zumachen. Aber immerhin kann es sich die BF München finanziell und personell leisten, bei der WM 2006 einen über 100 Mann starken BHP zu betreiben, ohne dabei die Pflichtaufgaben im Stadtgebiet zu gefährden; wäre ich der Rechnungshof oder Stadtkämmerer, ich wüßte die Antwort darauf.
    Zur sogenannten "Helfertraube": Die ist bei weitem kein Problem der Hilfsorganisationen, regelmäßig in der Kritik von Politik und Medien ist da eher nicht das BRK ... mit ein Grund weshalb es jetzt die neue ABek gibt. Klar gibt es hier und da auch bei den HiOrgs Ausreißer, aber das sind Einzelfälle.
    Geschrieben von Markus Reichartnicht aus den Ortsteilen verstärken lassen darf
    hab ich das behauptet ?
    ich vertrete nur die Meinung: Schuster bleib bei deinen Leisten, jeder macht das wofür er da ist und man hilft sich gegenseitig ...
    Auch eine "meiner" Bereitschaften führt auf dem GW-TuL ein Standrohr, Schläuche, Strahlrohre, Kübelspritze und auch eine Motorkettensäge usw. mit (und ist auch darauf ausgebildet, dank unserer Feuerwehren), dennoch käme ich nie auf die Idee, diese beplanen zu lassen, weil es nicht unsere Aufgabe ist, sondern nur zum Eigenzweck dient.

    Erklär mir bitte, um zum Ausgangspunkt und damit zum Thema zurück zukommen:
    Warum sollte ein HiOrg-Helfer, der nachts um zwei für dich als FW-Angriffstruppmann ein Zelt mit Zeltheizung zum Aufwärmen aufstellt und dir heiße Getränke bei minus 13 Grad Celsius reicht nach acht Stunden Einsatz früh um sieben in die Arbeit gehen müssen, um sich Verdienst und Arbeitsplatz zu erhalten, während du zur gleichen Zeit noch für mehrere Stunden vom Arbeitsort fernbleiben und dich zu Hause ausruhen darfst ?
    Warum läuft dein Gehalt beim Busunfall auf der BAB ungehindert weiter, während der Sani, der vier Patienten bis zur Übernahme durch den RD im BHP25 versorgt, bangen muß, dass sein Chef Verständnis hat und stolz auf seine Leute bei der HiOrg ist ?
    Das wirst du nicht rationell erklären können, und genau daran arbeiten alle bayerischen HiOrgs (übrigens in Bayern seit Gründung der ARGE Katastrophenschutz sehr harmonisch), diesen Mißstand politisch zu beheben.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg577833
    Datum23.08.2009 22:2914038 x gelesen
    Geschrieben von Alexander RosenthalAber selbst hierbei, kommt es zum originären Fw-Einsatz im Gemeindegebiet, ist der FR das erste was abgemeldet wird, weil Fahrzeug und Personal für die Pflichtaufgabe eingesetzt werden, was ja auch richtig ist.

    Hallo,

    ebenso ist es bei den Einheiten der HiOrg die für den Katastrophenschutz beschafft und bezahlt wurden. Werden diese nach ihrem Zweck eingesetzt, stehen diese auch nicht mehr für freiwillige Zusatzaufgaben in der Kommune zur Verfügung.

    Geschrieben von Alexander RosenthalAber wenn du dir die neue SEG-Richtlinie des BaySTMI ansiehst, mit den dazugehörigen Typenblättern, wirst du sehr schnell feststellen, das Sanitäts- und Betreuungsdienst sehr viel mehr ist als zwei Mann in einen 11/1 mit medizinischer Ausstattung zu setzen.

    Das stimmt, jedoch habe ich berechtigte und belegbare Zweifel, dass diese Papiere in den Flächenländern (Ausnahme NRW!!!!) auch der Realität entsprechen.

    Geschrieben von Alexander RosenthalUnd ich glaube außer der BF München (deren Grundlage für den BHP ich bisher in der Tat nirgends finden konnte, denn die HiOrgs sind weiß Gott in der Landeshauptstadt gut genug aufgestellt) kann es sich finanziell oder personell keine BF oder FF leisten, da langfristig und voll umfänglich mit zumachen. Aber immerhin kann es sich die BF München finanziell und personell leisten, bei der WM 2006 einen über 100 Mann starken BHP zu betreiben, ohne dabei die Pflichtaufgaben im Stadtgebiet zu gefährden; wäre ich der Rechnungshof oder Stadtkämmerer, ich wüßte die Antwort darauf.

    Dazu sollte man folgendes wissen:

    - Die HiOrg waren in weiten Teilen der Flächenländer nicht in der Lage die Anforderungen der FIFA zur WM zu erfüllen.

    - Mit Erschrecken wurde von den politisch Verantwortlichen festgestellt, dass es zwar jede Menge "Geisterkompanien" gibt, die sogar Rechnungen stellen und bezuschusst wurden, - aber letztendlich real nicht einem professionellen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystem genügen.

    - Gerade weil durch die Bestandsaufnahme der FIFA die eklatanten Unterschiede von Papier zur Realität aufgezeigt wurden, mussten von den Ländern viele Millionen in "Hauruck-Aktionen" zur MANV-Planung investiert werden.

    - Dort wo die größten Mängel festgestellt wurden, wurde sofort die Feuerwehr mit eingebunden, da nur so eine reale Gefahrenabwehr im MANV-Bereich möglich war.

    - In der Tat haben Stadtkämmerer reagiert und mit Erschrecken festgestellt, dass in nicht funktionsfähige und nur auf dem Papier stehende Einheiten der HiOrg eine Menge Geld geflossen ist.

    - Mir ist aus Austragungsorten der WM bekannt, dass man mehrmals die BHP nur einsatzbereit melden konnte, weil man HLF von der BF nachalarmierte um Personaldefizite der HiOrg aufzufangen, - und das bei wochenlanger Vorplanung!!

    - Das gleiche ist mir übrigens auch vom hochgelobten NATO-Gipfel in Baden-Baden bekannt, - trotz Vorplanung keine Garantie zur Qualität und Quantität bei den HiOrg.

    - Wer das nicht glaubt empfehle ich einfach mal die Luftaufnahmen vom Hauseinsturz in Köln und vom Amoklauf in Winnnenden zu vergleichen.

    MERKE:

    Man kann einfach mal alles alarmieren und hoffen, eigentlich nur hoffen, dass irgendwie alles gut geht, oder man plant, schafft reale Vorausetzungen und führt mit realen Führungssystemen diese Einhaiten .....

    Geschrieben von Alexander RosenthalErklär mir bitte, um zum Ausgangspunkt und damit zum Thema zurück zukommen:
    Warum sollte ein HiOrg-Helfer, der nachts um zwei für dich als FW-Angriffstruppmann ein Zelt mit Zeltheizung zum Aufwärmen aufstellt und dir heiße Getränke bei minus 13 Grad Celsius reicht nach acht Stunden Einsatz früh um sieben in die Arbeit gehen müssen, um sich Verdienst und Arbeitsplatz zu erhalten, während du zur gleichen Zeit noch für mehrere Stunden vom Arbeitsort fernbleiben und dich zu Hause ausruhen darfst ?
    Warum läuft dein Gehalt beim Busunfall auf der BAB ungehindert weiter, während der Sani, der vier Patienten bis zur Übernahme durch den RD im BHP25 versorgt, bangen muß, dass sein Chef Verständnis hat und stolz auf seine Leute bei der HiOrg ist ?


    Warum fordert man Geld für etwas, dessen Bedarf die Kommunen oder Landkreise noch gar nicht formuliert haben? Wer sagt denn, dass man diesen Bedarf tatsächlich hat, will und man ihn bei dieser Organisation lassen möchte?

    Unterhalb der Kat-Schwelle kann es auch sinnvoller sein, mal 100 Pizzen und 100 Döner vom örtlichen Service in abgesprochenen Intervallen zuführen zu lassen, oder bei größerem Bedarf hat bei uns eine FF-Logistik z.B. rund um die Uhr Zugriff auf die Lagerhallen von einem Lebensmittelkonzern.

    Geschrieben von Alexander RosenthalDas wirst du nicht rationell erklären können, und genau daran arbeiten alle bayerischen HiOrgs (übrigens in Bayern seit Gründung der ARGE Katastrophenschutz sehr harmonisch), diesen Mißstand politisch zu beheben.

    Wenn es um Geld geht bedeutet harmonische Zusammenarbeit keineswegs, dass die Forderungen und Ziele auch den Anforderungen an die heutige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr entsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577837
    Datum23.08.2009 22:4714130 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Nochmal: Der FR/HvO ist ja nicht das Problem, die zwei Mann bringen keine Feuerwehr aus der Bahn.
    Aber selbst hierbei, kommt es zum originären Fw-Einsatz im Gemeindegebiet, ist der FR das erste was abgemeldet wird, weil Fahrzeug und Personal für die Pflichtaufgabe eingesetzt werden, was ja auch richtig ist.


    Jep, steht so in jeder Genehmigung für einen First Responder durch den jeweiligen ZRF (zumindest bei uns im ILS-Bereich).

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Aber wenn du dir die neue SEG-Richtlinie des BaySTMI ansiehst, mit den dazugehörigen Typenblättern, wirst du sehr schnell feststellen, das Sanitäts- und Betreuungsdienst sehr viel mehr ist als zwei Mann in einen 11/1 mit medizinischer Ausstattung zu setzen.

    Die "SEG-Richtlinie" (Richtlinie für den Sanitäts- und Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisatinen in Bayern) ist von der ARGE Katastrophenschutz erstellt worden, und wurde von der Landesbereitschaftsleitung mit Beschluss vom 13.03.209 für das BRK eingeführt. Sie soll noch mit dem BayStMI abgestimmt werden... sie ist aber nicht von diesem, da sonst das BayStMI auch vollständig dafür aufkommen müsste (das nennt sich Konnexitätsprinzip). Hier haben die HiOrgs ihre übereinstimmenden Vorstellungen zu Papier gebracht um vergleichbare Einheiten zu schaffen... eine gute Sache, wie ich finde. Aber eben (zumindest bislang) kein streng offizielles Papier, das noch dazu weder den Staat noch die Kommunen (und hierzu gehören auch die Landkreise) in die Pflicht nimmt diese Einheiten auch tatsächlich vorzuhalten!

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Oder welche Fw würde 12400 € für ein SEZ 400 nebst Zeltheizung und Beleuchtung investieren, wenn andere Fw-technische Utensilien auch einer Erneuerung bedürften.

    Erstens investiert in aller Regel nicht die Feuerwehr, sondern die Kommune... und es gibt zumindest Landkreise, die gerade diese Gerätschaften beschaffen, wenn teilweise auch mit einem anderen (Primär-)Hintergrund. So auch bei uns (allerdings "nur" SEZ 24, dafür aber zwei komplett ausgestattet).

    Geschrieben von Alexander Rosenthal wäre ich der Rechnungshof oder Stadtkämmerer, ich wüßte die Antwort darauf.
    Zur sogenannten "Helfertraube": Die ist bei weitem kein Problem der Hilfsorganisationen, regelmäßig in der Kritik von Politik und Medien ist da eher nicht das BRK ... mit ein Grund weshalb es jetzt die neue ABek gibt. Klar gibt es hier und da auch bei den HiOrgs Ausreißer, aber das sind Einzelfälle.


    Ist nicht persönlich gemeint, aber das klingt schon sehr nach der "rosaroten" BRK-Verbandsbrille! Einzelfälle? Dazu sag ich jetzt besser nichts...

    Zur Helfertraube: zugegeben, es gibt auch Feuerwehreinsätze, die scheinen mehr einen Bezirksfeuerwehrtag darzustellen als alles andere. Aber nach dem alten Alarmierungssystem (und das gilt noch in einem Großteil Bayerns!) gab bzw. gibt es halt nur sieben Alarmstufen, mit denen es galt/ gilt das Einsatzspektrum abzudecken. Besonders schwer im Bereich Gefahrgut, der in aller Regel sowohl Chemie als auch Radioaktivität abdecken muss, weil nur eine Alarmstufe dafür vorhanden ist.

    Wir haben bei uns die Erfahrungen gemacht, dass mit der neuen Alarmplanung in aller Regel weniger Kräfte entsandt werden; wir bauen auf eine geregelte Erstalarmierung, den Rest holen wir nach. Klappt bis jetzt ganz gut.

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Erklär mir bitte, um zum Ausgangspunkt und damit zum Thema zurück zukommen:
    Warum sollte ein HiOrg-Helfer, der nachts um zwei für dich als FW-Angriffstruppmann ein Zelt mit Zeltheizung zum Aufwärmen aufstellt und dir heiße Getränke bei minus 13 Grad Celsius reicht nach acht Stunden Einsatz früh um sieben in die Arbeit gehen müssen, um sich Verdienst und Arbeitsplatz zu erhalten, während du zur gleichen Zeit noch für mehrere Stunden vom Arbeitsort fernbleiben und dich zu Hause ausruhen darfst ?
    Warum läuft dein Gehalt beim Busunfall auf der BAB ungehindert weiter, während der Sani, der vier Patienten bis zur Übernahme durch den RD im BHP25 versorgt, bangen muß, dass sein Chef Verständnis hat und stolz auf seine Leute bei der HiOrg ist ?
    Das wirst du nicht rationell erklären können, und genau daran arbeiten alle bayerischen HiOrgs (übrigens in Bayern seit Gründung der ARGE Katastrophenschutz sehr harmonisch), diesen Mißstand politisch zu beheben.


    Vom Grundsatz her steht dem nichts entgegen, wenn eben die Rahmenbedingungen passen. Dazu gehört unter anderem eine einsatzangemessene Alarmierung... hier braucht es Eskalationsstufen, und die vermisse ich teilweise.

    Aber nur zur Klarstellung: Lohnersatz und Kündigungsschutz auf dem Papier ist das eine, es tatsächlich so durchsetzen zu können ist das andere. Wenn der Arbeitsgeber Gründe sucht einen (in der FW oder den HiOrgs engagierten) Mitarbeiter loszuwerden, weil er eben immer wieder einmal zum Einsatz "muss", dann wird er Wege finden. Das sind die Erfahrungen, die wir bei uns immer wieder machen. Das gleiche gilt für den Lohnersatz: spätestens bei Selbständigen ist das blanke Theorie aufgrund der geltenden Entschädigungssätze. Ich hoffe das ist Euch auch bewusst.

    Zum Rest: kommt per PN!

    Schönen Abend
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577842
    Datum23.08.2009 23:0013795 x gelesen
    Hallo Gerhard,

    Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Unterhalb der Kat-Schwelle kann es auch sinnvoller sein, mal 100 Pizzen und 100 Döner vom örtlichen Service in abgesprochenen Intervallen zuführen zu lassen

    Kann ich Dir nur vollkommen Recht geben, hatten letztes Jahr im September diese legendäre Torpedosprengung am Starnberger See (Einsatzbericht in der Einsatzdatenbank). Mit Vorlauf von zwei Tagen (weil planbarer Einsatz) wurde die Verpflegung geordert für eine definierte Zahl von Einsatzkräften... es gab Kartoffel- und Erbsensuppe, die war in Ordnung (auch wenn sich manch Einsatzkraft mal was anderes als das "Standardmenu" gewünscht hätte).

    Nachdem sich der Einsatz aber aus widrigen Umständen heraus verzögerte und für die Einsatzkräfte auch Abendverpflegung erforderlich wurde (es wurde versucht bei Verpflegungsdienst warme Verpflegung aufgrund der Witterung zu ordern) kam überraschend die Mitteilung, dass dies in der Kürze der Zeit nicht machbar sei. Dem nächsten Pizzadienst sei Dank, wir sind nicht verhungert... und dieser Pizzadienst hat an diesem Tag das Geschäft seines Lebens gemacht. Hat hervorragend funktioniert.

    Gruß
    Markus


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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577976
    Datum24.08.2009 18:4013824 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferjedoch habe ich berechtigte und belegbare Zweifel, dass diese Papiere in den Flächenländern (Ausnahme NRW!!!!) auch der Realität entsprechen.

    Die neue Richtlinie ist wie gesagt sehr neu ... einige werden da in der Tat auch in BY investieren müssen;
    Mein Amtsvorgänger auf ehrenamtlicher Schiene und ich (seit 2003) haben dank einer Kreisverwaltungsbehörde, die sich Ihrer Sicherstellungspflicht sehr bewußt ist (freiwllig!) und uns gut unterstützt, mächtig Geld in die Hand genommen.
    Materiell stehen wir sehr gut da, die neue Richtlinie war quasi wie für uns gemacht ;-)
    Was man jedoch leider nicht kaufen kann ist Personal ... hier arbeiten wir auf niedrigem Level, aber stabil.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferGerade weil durch die Bestandsaufnahme der FIFA die eklatanten Unterschiede von Papier zur Realität aufgezeigt wurden, mussten von den Ländern viele Millionen in "Hauruck-Aktionen" zur MANV-Planung investiert werden.
    Hier rächte sich, dass der Freistaat Bayern jahrelang nichts bis wenig investiert hat. Die WM brachte Gott sei dank eine Trendwende, die teilweise bis heute anhält.

    Geschrieben von Gerhard Pfeifferkann es auch sinnvoller sein, mal 100 Pizzen und 100 Döner vom örtlichen Service
    das tun wir, auch immer ein guter Caterer sind Autohöfe/Rasthöfe (weil 24 Stunden offen und kurzfristig hohe Stückzahlen möglich). Gaststätten bringen eher nicht solche hohen Mengen zusammen, da schon eher ein amerikanisches Spezialitätenrestaurant mit schottisch klingendem Namen, deren Hilfe in einem mir bekannten Falle sogar aus PR-Gründen gänzlich kostenfrei erfolgte. Zwar nur die Grundverpflegung (Hamburger und Cola) aber immerhin !
    Ansonsten greifen wir auf örtliche Bäcker (ab 3 Uhr sowieso in der Backstube) oder auch ganz gerne auf unser Zentrallager eines Lebensmittelkonzernes (die, die Lebensmittel lieben) zurück. Entsprechende Alarmpläne und Absprachen sind natürlich vorhanden (und funktionieren auch!).
    Und eine Notverpflegung (Suppe/Brühe/Doseneintopf o.ä.) haben wir selbst immer auf Lager.

    Wobei wir natürlich immer anstreben, dass die Verpflegung von Einsatzkräften durch diejenigen selbst oder durch Massnahmen am Ort erfolgen kann; Tee/Kaffee kann man meist im Gerätehaus selbst kochen und wenn der Bäcker/Metzger in der örtlichen FF ist, gehts meist eh von alleine.
    Jedoch: Die Einsätze bei denen zeitlich eine Einsatzkräfte-Verpflegung zwingend erforderlich wird, sind oft diejenigen mit 200 oder mehr Einsatzkräften, und da gehts dann meistens ohne eine SEG-Verpflegung/Betreuung kaum mehr aus.

    Die Baden-Württemberger sind strukurell, denke ich, den bayerischen Verhältnissen am ähnlichsten: Wenige Berufsfseuerwehren und relativ eigenständige und selbstbewußte Hilfsorgansiationen mit gutem politischem Background. Dies ist teilweise auch historisch gewachsen. Und diese Verhältnisse lassen sich halt nicht so ohne weiteres auf NRW, Niedersachsen übertragen.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern578047
    Datum24.08.2009 23:1813663 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Rosenthalderen Hilfe in einem mir bekannten Falle sogar aus PR-Gründen gänzlich kostenfrei erfolgte.
    das machen die m.W. für "jeden größeren" Einsatz kostenlos. Mir wurde mal gesagt, das ist deutschlandweit so, der "örtliche Betreiber" bekommt das von MC erstattet. Eine Wehr bei uns nahm diesen kostenlosen Service auch schon mal in Anspruch.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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     21.08.2009 16:07 Tom 7S., Burgkunstadt
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