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Thema | Neues Brandschutzgesetz in NDS?? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8R., Hahausen / NDS | 576542 | |||
Datum | 17.08.2009 09:12 | 6383 x gelesen | |||
Hallo, ich habe gehört das es in Niedersachsen zu einem neuen Brandschutzgesetz kommen wird. Ich habe gehört das in kleineren Gemeinden wie unserer (7 Ortswehren) nur noch eine Stützpunktwehr nötig ist wenn bei einer Feuerwehr ein ELW 1 stationiert wird. Ist diese Information unfug oder so korrekt? Danke für eure Antwort! | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Nds | 576545 | |||
Datum | 17.08.2009 09:28 | 4220 x gelesen | |||
Moin Stefan, den Entwurf der FwOrgVO findest Du hier: http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A1.pdf Gruß Mathias | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 576551 | |||
Datum | 17.08.2009 10:46 | 4031 x gelesen | |||
Sind die in der Verordnung erwähnten Anlagen auch verfügbar? Gruß Mario | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Nds | 576554 | |||
Datum | 17.08.2009 10:52 | 3960 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario LehmannSind die in der Verordnung erwähnten Anlagen auch verfügbar? Schau mal in dieses Posting von Thorben Gruhl, da ist alles verlinkt. :) Gruß Mathias | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 576630 | |||
Datum | 17.08.2009 14:40 | 3878 x gelesen | |||
Wenn ich die geplante Verordnung ansehe, kann ich in den Regelungen zu den Arten der Feuerwehren keine Veränderungen entdecken. Nach wie vor gilt demnach Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern: Bei bis zu zehn Ortsfeuerwehren müssen mindestens zwei als Stützpunkt ausgestattet sein. Bei weiteren Wehren soll pro fünf Ortsfeuerwehren ein Stützpunktfeuerwehr dazu kommen. Wenn ich das richtig sehe habt ihr sieben Ortsfeuerwehren in Eurer Samtgemeinde. Von den Bildern die ich sehen konnte entspricht die Ausstattung mehrerer Feuerwehren der einer Stützpunktwehr, die Ortsfeuerwehr Lutter hat sogar an sich eine Ausstattung einer Schwerpunktfeuerwehr. Ab 15.000 Einwohnern müsste sowieso eine Schwerpunktfeuerwehr da sein. Wenn ich Eure Struktur sehe dann gilt bei Euch also: Bei 7 Ortsfeuerwehren müssen mindestens zwei als Stützpunkt ausgerüstet sein. Eine Reduzierung der Stützpunktwehren wäre nur bei einer Schliesung von 6 Wehren möglich. Untergliedert man seine Feuerwehr nämlich nicht in Ortswehren, so muss die eine verbleibende mindestens Stützpunktfeuerwehr sein. Die Schliesung von 6 Wehren würde man allerdings niemals bei der Bevölkerung und auch nicht bei den Aufsichtsbehörden durchbekommen!! Gruß Dirk | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 576647 | |||
Datum | 17.08.2009 16:02 | 3731 x gelesen | |||
nach der alten VO musste eine (samt) Gemeinde zwei Truppfahrzeuge (z.B. TLF, DL, RW oder SW2000) und einen ELW haben. Nach dem neuen Entwurf sind ist nur noch eine Truppfahrzeug notwendig, da der zweite Stützpunkt als Zweitfahrzeug nur einen ELW braucht (siehe Entwurf §4 (3)+(5)). Als Truppfahrzeug ist jetzt auch nur noch ein GW-L1 notwendig. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Hahausen / NDS | 576658 | |||
Datum | 17.08.2009 17:24 | 3542 x gelesen | |||
Also verstehe ich es richtig, dass anstatt einen TLF nun auch ein ELW reicht ja? | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Nordsee / Niedersachsen | 576664 | |||
Datum | 17.08.2009 17:52 | 4022 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich habe auch gespannt den Entwurf des neuen Niedersächsischen Brandschutz gelesen und bin völlig enttäuscht. Ich bin selber in einer höheren, führenden Position und habe, seid dem es einen neuen Landesbranddirektor gibt, gehofft, das nun auch endlich Dinge wie Hilfsfristen, Risikoanalysen und vorgeschriebene Fahrzeuge nach DIN usw. kommen. Was gekommen ist, was für mich völlig unverständlich ist, es wird in Sachen Personal sogar gekürzt. Ich kämpfe schon seid einger Zeit darum, einen Brandschutzplan in unserer Gemeide zu erstellen, um auch die Gemeinde etwas in die Pflicht zu nehmen, aber dieser Entwurf ist für so eine Sache sehr sehr negativ. Fast jede Feuerwehr kämpft auf dem Land mit der Tagesalarmstärke und im Gesetzesentwurf steht, das man weiter hin mit LF 8 und TLF (also 9 Funktionen, davon 2 Maschinisten die 7,5-Tonner fahren dürfen und 2 mit GF-Ausbildung) ausrücken kann. Man hofft weiterhin, das die 2.Funktionen (nachrückende Kräfte) ausreichen ud in vernüftiger Zeit Am Einsatzort sind. Außerdem dürfen weiterhin zwei ungenormte Fahrzeuge (LF8 und TLF 8/18) in den Fw-häuseern stehen. Beides Fahrzeuge, die eigentlich als "Erstangreifer" nicht brauchbar sind. Die Einteilung der Ortswehren passiert weiterhin im "Würfelverfahren" und nicht nach einer richtigen Risikoanalyse. Auf gut deutsch gesagt, kann die Gemeinde immer noch tun was sie will, denn was bedeutet für einen Kommunalpolitiker schon "Leistungsfähige Feuerwehr"?? | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Nordsee / Niedersachsen | 577081 | |||
Datum | 19.08.2009 17:14 | 3557 x gelesen | |||
Weitere Dingen zum Nachdenken. Hier vergleiche ich das alte NBrandSchG mit dem neuen Entwurf und der Meinung eines Gutachter der einen BBP in einer Gemeinde in Niedersachsen erstellt hat. Personalfaktor: Man hat 1978 in der Mindeststärkeverordnung geschreiben, das man einen Personalfaktor von 2,5 FA (Sonderfahrzeuge 2) für eine Feuerwehr haben muss, damit diese leistungsfähig bleibt. Dieses war, man höre, 1978. 1978 gab es noch Handwerksbetriebe und Dienstleistungen (auf von der öffentlichen HAnd, wie z.B. Post) in fast jedem größeren Dorf über 750 Einwohner und hatten auch noch Arbeitnehmer, die bei der Feuerwehr tätig waren. Außerdem war man damals stolz darauf, Arbeitnehmer im Betrieb zu haben die Angehörge der Feuerwehr sind. Und wie ist das heute?? Ein Zitat von dieser Woche eines unserer jungen Feuerwehrleute: "Der Chef hat gesagt, ich darf meinen Melder nicht mit zu Arbeit bringen." Nun gibt es einen Entwurf, der alles besser machen soll und hier fordert das Gesetz nun nur noch einen Personalfaktor von 2 (also 100 % Reserve). Hier fragt man sich nun, wenn man auch nur zum Hobby weit in dem Thema BBP steckt: "Wer kommt auf solche absurden Theorien?? So etwas kann unmöglich von einem Feuerwehrverantwortlichen aus der mittleren Führungsschiene kommen, zumal ein Feuerwehrgutachter in einem BBP in Niedersachsen empfielt einen Personalfaktor von 3,5 bei "normalen" FA zu nehmen, bei Maschinsten sogar einen Faktor von 6 und bei Atemschutzgeräteträgern von 4!!! Und auch ich, als im Gegensatz zum Gutachter kleiner Feuerwehrmann, sehe dieses als respektablen Personalfaktor. Weiter gehts bei den Hilfsfristbestimmungen nach Schutzzielen der AGBF: Diese werden für die BF vorgeschreiben, was ja auch völlig in Ordnung ist. Es ist nun mal anerkanntes Mittel, um eine Feuerwehr aufzustellen und zu bearbeiten. Bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es aber nicht ansatzweise eine Vorgabe von Fristen. Da frage ich mich: "Brennt es in Städten über 100.000 Einwohner anders als in kleineren Städten? Oder zahlen die Menschen auf dem Land weniger Steuern als die Leute in der Stadt? Die Gemeinden und Kreise dürfen also weiterhin eine DL in Städten stationieren, deren Einsatzradius bis zu 20 km beträgt oder einen Hilfeleistungssatz und Schiebleitern in Feuerwehren stationieren, die einen Zeitradius von über 15 Minuten nacj Alarmierung haben?? Ich staune über diese groben Rückschritte in einem Brandschutzgesetz oder einer Feuerwehrverordnung. Und dieses sind nur die deutlichsten Punkte die mir bisher aufgefallen sind. Von den beiden "Nicht-Erstangreifer" LF 8 und TLF16/24 oder TLF 8/18 hatte ich ja schon geschreiben. Ich hoffe, dass alles mal gut wird und vielleicht ist mein Kommentar ja Denkanstoss für Leute, die es besser wissen müssten und machen können. "Muss erst etwas Schlimmeres passieren,damit man aufwacht??" | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 577314 | |||
Datum | 20.08.2009 17:43 | 3365 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Feldenach der alten VO musste eine (samt) Gemeinde Hallo Ingo, mir ist nicht bekannt das jede Samtgemeinde nach den alten, im Moment noch gültigen Verordnungen einen ELW1 haben muss, mit Ausnahme die Samtgemeinde verfügt über eine Stützpunktfeuerwehr. MkG Lüke | |||||
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