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Thema | 'Fahrt mal zu ner Ölspur...Kehrfähigkeit der Ölbindemittelspur | 8 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Wild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW | 576355 | |||
Datum | 16.08.2009 10:25 | 5284 x gelesen | |||
Ölbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden. Ölbindemittelspuren sind Gemische aus Restöl mit Bindemittel. Dieses Restöl gefährdet Wasser und Boden, wenn es nicht aufgenommen wird. Wegen der vom Restöl ausgehenden Gefahr für Wasser und Boden dürfen Ölbindemittelspuren auch nicht zur Herstellung von Rutschfestigkeit auf den Straßen bleiben. | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 576357 | |||
Datum | 16.08.2009 10:27 | 3202 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilderich von HaxthausenÖlbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden. Was willst Du sagen? Werbung für Deine Firma? Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 576358 | |||
Datum | 16.08.2009 10:27 | 3080 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wilderich von Haxthausen Ölbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden. einer der Gründe warum die FW keine Ölspuren mehr beseitigen sollte, wir können es i.d.R. nicht. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576359 | |||
Datum | 16.08.2009 10:30 | 3077 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael TiedemannWerbung für Deine Firma? Jap. Scheint wohl Werbung zu sein. In Zukunft sollte man jedoch einen professionellen Werbetexter zu rate ziehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 576362 | |||
Datum | 16.08.2009 10:53 | 3077 x gelesen | |||
Meinst du diese? :-) Er hat ja keine Namen genannt in sofern jetzt kein Drama finde ich. Er scheint zumindest vom Fach zu sein. Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 576420 | |||
Datum | 16.08.2009 13:39 | 2907 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobleiner der Gründe warum die FW keine Ölspuren mehr beseitigen sollte, wir können es i.d.R. nicht. Die FWen in NRW müssen es dann wohl lernen, Pflichtaufgabe nach Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 576424 | |||
Datum | 16.08.2009 13:43 | 2857 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Pflichtaufgabe nach Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Wenn die Feuerwehren es aber nicht können, was dann? Ölbinder drauf und wegkehren beseitigt keine Ölspur. Ich weiß dass es fast überall so gemacht wird, auch bei uns, aber es ist eben nicht richtig. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 576499 | |||
Datum | 16.08.2009 21:31 | 2598 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWenn die Feuerwehren es aber nicht können, was dann? Wenn die Feuerwehren das noch nicht gut genug können, müssen sie ja wohl nachrüsten oder jemanden hinzuziehen, der das kann. Das ist doch bei anderen Pflichtaufgaben nicht anders. Wenn die Feuerwehr keine Menschenrettung aus dem 5. OG kann, muss sie jemanden fragen, der sich damit auskennt. | |||||
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