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Thema'Fahrt mal zu ner Ölspur...Kehrfähigkeit der Ölbindemittelspur8 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW576355
Datum16.08.2009 10:255284 x gelesen
Ölbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden.
Ölbindemittelspuren sind Gemische aus Restöl mit Bindemittel. Dieses Restöl gefährdet Wasser und Boden, wenn es nicht aufgenommen wird. Wegen der vom Restöl ausgehenden Gefahr für Wasser und Boden dürfen Ölbindemittelspuren auch nicht zur Herstellung von Rutschfestigkeit auf den Straßen bleiben.


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen576357
Datum16.08.2009 10:273202 x gelesen
Geschrieben von Wilderich von HaxthausenÖlbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden.
Ölbindemittelspuren sind Gemische aus Restöl mit Bindemittel. Dieses Restöl gefährdet Wasser und Boden, wenn es nicht aufgenommen wird. Wegen der vom Restöl ausgehenden Gefahr für Wasser und Boden dürfen Ölbindemittelspuren auch nicht zur Herstellung von Rutschfestigkeit auf den Straßen bleiben.


Was willst Du sagen? Werbung für Deine Firma?


Gruß Michael

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern576358
Datum16.08.2009 10:273080 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Wilderich von HaxthausenÖlbindemittel sollen während und nach der Aufnahme von Öl auf Verkehrsflächen kehrfähig sein, um zum Abschluß eines Einsatzes liegen bleibende Ölbindemittelspuren zu vermeiden.
Ölbindemittelspuren sind Gemische aus Restöl mit Bindemittel. Dieses Restöl gefährdet Wasser und Boden, wenn es nicht aufgenommen wird. Wegen der vom Restöl ausgehenden Gefahr für Wasser und Boden dürfen Ölbindemittelspuren auch nicht zur Herstellung von Rutschfestigkeit auf den Straßen bleiben

einer der Gründe warum die FW keine Ölspuren mehr beseitigen sollte, wir können es i.d.R. nicht.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen576359
Datum16.08.2009 10:303077 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannWerbung für Deine Firma?

Jap. Scheint wohl Werbung zu sein. In Zukunft sollte man jedoch einen professionellen Werbetexter zu rate ziehen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW576362
Datum16.08.2009 10:533077 x gelesen
Meinst du diese? :-) Er hat ja keine Namen genannt in sofern jetzt kein Drama finde ich. Er scheint zumindest vom Fach zu sein.


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW576420
Datum16.08.2009 13:392907 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobleiner der Gründe warum die FW keine Ölspuren mehr beseitigen sollte, wir können es i.d.R. nicht.

Die FWen in NRW müssen es dann wohl lernen, Pflichtaufgabe nach Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern576424
Datum16.08.2009 13:432857 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan HeckPflichtaufgabe nach Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz.
Wenn die Feuerwehren es aber nicht können, was dann? Ölbinder drauf und wegkehren beseitigt keine Ölspur. Ich weiß dass es fast überall so gemacht wird, auch bei uns, aber es ist eben nicht richtig.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW576499
Datum16.08.2009 21:312598 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWenn die Feuerwehren es aber nicht können, was dann?

Wenn die Feuerwehren das noch nicht gut genug können, müssen sie ja wohl nachrüsten oder jemanden hinzuziehen, der das kann. Das ist doch bei anderen Pflichtaufgaben nicht anders. Wenn die Feuerwehr keine Menschenrettung aus dem 5. OG kann, muss sie jemanden fragen, der sich damit auskennt.


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 05.07.2008 08:52 ., Lichtenau "Fahrt mal zu ner Ölspur..:"
 16.08.2009 10:25 ., Lichtenau (Westfalen)
 16.08.2009 10:27 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 16.08.2009 10:30 ., Bad Hersfeld
 16.08.2009 10:53 Flor7ian7 M.7, Witten
 16.08.2009 10:27 Chri7sto7f S7., Vilseck
 16.08.2009 13:39 Stef7an 7H., Essen
 16.08.2009 13:43 Chri7sto7f S7., Vilseck
 16.08.2009 21:31 Stef7an 7H., Essen
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