News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Anzeigepflicht (war: Entpflichtung nach 30 Jahren) | 2 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 575835 | |||
Datum | 13.08.2009 22:56 | 3958 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Meurer Du schriebst was von "Straftaten" (Stichwort: Diesbstahl 750 Euronen im deinem nächsten Beitrag) und "angezeigt", dann gehe ich davon aus, dass diese, anzeigepflichtigen Straftaten (Stichwort: Strafvereitelung) auch bei der Polizei angezeigt und nicht nur dem BM gemeldet werden. Kannst du die Anzeigepflicht und die Strafvereitelung noch etwas näher erläutern? Mir bisher bekannt war nur die Anzeigepflicht für einige Verbrechen, wenn deren Ausführung noch abgewendet werden kann (Nichtanzeige geplanter Straftaten, §138 StGB). Strafvereitelung durch Unterlassen benötigt doch auch eine Garantenstellung für die Strafverfolgung oder -vollstreckung, das dürfte doch bei der Feuerwehr niemanden treffen? Grübelnd, Henning | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 575848 | |||
Datum | 14.08.2009 06:32 | 1930 x gelesen | |||
Ja das ist völlig korrekt. Ich meinte nicht das juristische Stichwort, sondern den allgemeinen naiven Laiengedanken, dass echte Straftaten auch zur Anzeige gebracht werden müssen und jemand, der das nicht macht auch bestraft werden kann. Scheint ja in der Tat nicht so zu sein (auch nicht als Amtsträger). Danke für die Erklärung. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
| |||||
|