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ThemaFw-Fahrzeuge nach Landesrichtlinien60 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW575515
Datum12.08.2009 11:1733815 x gelesen
Hallo,

welche von der Norm mehr oder wenigerabweichenden Landes-RL gibts derzeit?

Aus dem Stehgreif fällt mir grob ein:

TSF > 3,5 (Bayern?)
GW-TS (Hessen?)
TSF-W mit größeren Gewichten
StLF 10/6 mit größeren Gewichten
StLF 20/25 (Hessen)
LF 10/0 (Niedersachsen?)
LF 10/6 (12 t) (RLP)
LF 10/6 mit größeren Gewichten
(H)LF 20/16 mit größeren Gewichten
TLF 16/24-Tr mit größeren Gewichten
TLF 20/50 (Brandenburg)
TLF 20/40 (Brandenburg)
MZF (ELW 1 light) (Bayern)
MZF 1 - 3 (RLP)
ELW "1,5"?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern575518
Datum12.08.2009 11:2130736 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinowelche von der Norm mehr oder wenigerabweichenden Landes-RL gibts derzeit?
VRW/VGW?


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin575520
Datum12.08.2009 11:2330504 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGW-TS (Hessen?)
RLP!


Freundliche Grüße

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg575521
Datum12.08.2009 11:2530542 x gelesen
Guten Tag

z.B. für BaWü:

-> " Zugelassene Abweichungen von den Fahrzeugnormen nach DIN "

-> " Förderung von Mannschafts- und Transportwagen "

-> " Förderung des Gerätewagen-Transport für Logistikaufgaben
der Feuerwehr "
.

Gruß aus der Kurpfa
Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein575522
Datum12.08.2009 11:2830529 x gelesen
Moin!

Aus Schleswig-Hostein ist mir aktuell nichts bekannt. Bei der LFS ist nur ein Erlaß von 2006 zu finden, daß TSF-W 6300kg zgM haben dürfen. Das dürfte aber mitlerweile auch hinfällig sein, oder?

Gruß
Christian


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen575524
Datum12.08.2009 11:4630215 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoLF 10/0 (Niedersachsen?)

Es gibt keine TR mehr.
In der aktuellen Mindeststärke VO gibt es mehrere Fahrzeuge die sich so nicht in der Norm wiederfinden:
LF10 ohne Wasser (Normfahrzeug LF10/6)
TLF mit 1600l (Normfahrzeug TLF 16/24)
SW (Normfahrzeug GW-L2)
StLF20/24 (Normfahrzeug LF20/16 mit 2400l)
Quelle:
http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/servlets/download?C=14774303&L=20

Gruß
Ingo


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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern575526
Datum12.08.2009 12:1030286 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHallo,

welche von der Norm mehr oder wenigerabweichenden Landes-RL gibts derzeit?

Aus dem Stehgreif fällt mir grob ein:

TSF > 3,5 (Bayern?)
GW-TS (Hessen?)
TSF-W mit größeren Gewichten
StLF 10/6 mit größeren Gewichten
StLF 20/25 (Hessen)
LF 10/0 (Niedersachsen?)
LF 10/6 (12 t) (RLP)
LF 10/6 mit größeren Gewichten
(H)LF 20/16 mit größeren Gewichten
TLF 16/24-Tr mit größeren Gewichten
TLF 20/50 (Brandenburg)
TLF 20/40 (Brandenburg)
MZF (ELW 1 light) (Bayern)
MZF 1 - 3 (RLP)
ELW "1,5"?


Auf die schnelle fällt mir für Bayern ein:
- TSA
- MZF (bereits genannt)
- Versorgungs-LKW
- GW-A/S (in den 80ern Landesbeschaffung, ab 2003 als Baurichtlinie)
- GW-G
- VSA

Einen Teil der Baurichtlinien gibt's auf http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/feuerwehr/ausstattung/.

Die kompletten Baurichtlinien für TSA und VSA (nicht nur die Beladeplanauszüge auf der Seite der SFS Regensburg) sollte ich noch irgendwo am Rechner liegen haben.

Gruß
Jürgen Obermeier


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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz575527
Datum12.08.2009 12:2030007 x gelesen
Für RLP ebenfalls:

VRW
MZF - Gefahrstoff
GW-A
GW-Mess

Grüße,
Florian


MEINE Meinung

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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz575528
Datum12.08.2009 12:2230006 x gelesen
Hallo,

in RLP

VRW, MLF, MTF, GW-Mes, GW-A, TSA, TGM hier der Link dazu.

Die MZF hast ja schon mit dem LF 10/6 aufgeführt.


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

-------------------------------------------------

Feuerwehr Zweibrücken

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AutorSven8 S.8, Bischofferode / Thüringen575529
Datum12.08.2009 12:2730516 x gelesen
Hallo
gibt es auch in Thüringen

-KLF-Th

Technische Richtlinie Kleinlöschfahrzeug - Thüringen (KLF-Th) Thüringer Innenministerium, Erfurt, 01.02.1994, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 07/1994 Seite 395-397

-FüKw-Th

Technische Richtlinie Thüringen, ThürStAnz Nr. 29/1998 S. 1261-1270

Gruß Sven


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen575532
Datum12.08.2009 12:3230143 x gelesen
Hallo,

Hessen:

TRH-StLF20/25:2007

TRH-Hubrettungsfahrzeuge:2007

GW A/S

Dann, wenn man so will, das LF 10/6 KatS (wobei das der Norm entspricht)

Und es gab ne zeitlang noch was zum Thema ELW (1), ging da IIRC um eine gegenüber der Norm erweiterte Funkausstattung. Obs das aber noch gibt entzieht sich meiner Kenntnis.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz575541
Datum12.08.2009 13:0329968 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoGW-TS (Hessen?)

... und RLP

Geschrieben von Ulrich CimolinoLF 10/6 (12 t) (RLP)

... nennt sich dann aber HLF10/10

weiteres in RLP siehe:
http://www.lfks-rlp.de/new07/pages/service_tr.htm
auch nach den Entwürfen für's MLF und HLF10/10 werden seit Jahren Fahrzeuge beschafft.

Gruß,
Michael


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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen575544
Datum12.08.2009 13:1529922 x gelesen
Sachsen:

TLF-W
GW-AS
TSF-W/Z


Nachzulesen ab Anlage 3
Link


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen575553
Datum12.08.2009 14:0730192 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Ingo zum FeldeEs gibt keine TR mehr.

Führt Niedersachsen aber gerade wieder ein. Siehe Entwurf der FwOrgVO. Für alles, was dort an Fahrzeugbeschreibungen nicht normgetreu gekauft werden kann, kündigt man an, entsprechende ausschreibungshilfen zu erstellen. Heißt nicht mehr TW, ist aber immer noch der gleiche Mist. Damit haben wir dann in kürze als weitere Varianten neben den (H)LF 10/0 und StLF 20/24 (das man noch zum zweiten Schwerpunkt-20/16 interpretieren konnte) auch noch:

TLF 10/18 -Straße. (nicht mehr 1600 Liter, aber mit dem Führerschein-Mistt überlegt man sich das vielleicht auch nochmal...)
StLF 20/25 - nur Steckleiter, kein Sprungretter, keine TH, Faktisch nicht mehr als normgetreues 20/16 darstellbar sondern Reinkarnation des 16/25.
StLF 10/0, wenn ein zweites StLF 10/6 vorhanden ist.

Ist der GW-G noch genormt oder inzwischen dem GW-L zugeschlagen? Sonst haben wir da bei bei konsequenter Auslegung der für -nicht-genormtes-basteln-wir-euch-was-zu-unseren-Merkmalsllisten- Aussage auch noch 'ne Landesvariante.


Gruß,
Thorben


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW575557
Datum12.08.2009 14:2430192 x gelesen
Hallo,

wie erwartet - nur noch schlimmer.
Wieso kommen dann v.a. die Landes- bzw. Verbandsvertreter auf die Idee der "3. Typenreduzierung", wenn sie doch selbst jeden Versuch (natürlich bedrängt von den jeweiligen Feuerwehren) einer Typenreduzierung seit ca. 20 Jahren unterlaufen...?

An der Norm liegts garantiert nicht!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW575558
Datum12.08.2009 14:3729909 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso kommen dann v.a. die Landes- bzw. Verbandsvertreter auf die Idee der "3. Typenreduzierung", wenn sie doch selbst jeden Versuch (natürlich bedrängt von den jeweiligen Feuerwehren) einer Typenreduzierung seit ca. 20 Jahren unterlaufen...?

Beliebeige Gründe zum ankreuzen:
- Weil man die Normtypen nicht verstanden hat
- Weil man seine Stelle rechtfertigen muß.
- Weil man in den Gremien überstimmt wurde.
- Weil man es eh besser weiß.
- Weil man örtliche Gegebenheiten berücksichtigen muß.
- Weil man glaubt Geld sparen zu können.

zur Fortführung freigegeben.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen575560
Datum12.08.2009 14:4029925 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlSiehe Entwurf der FwOrgVO.

Gibt es den im Netz?

Gruß
Ingo


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein575567
Datum12.08.2009 15:0829934 x gelesen
Moin,

in wieweit es genau von der Norm abweicht, weiß ich nicht, es gibt jedoch in SH separate Funkrufnummern für TSF und TSF-GW (47 und 48).

Und nein, ich habe es nicht mit dem TSF-W verwechselt, das ist hier oben die 43 ;-)

Gruß
Kevin


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen575578
Datum12.08.2009 15:5230438 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Ingo zum FeldeGibt es den im Netz?

Rundschreiben LFV:
http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709.pdf

Entwurf FwOrgVO:
http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A1.pdf

Anlage 1 - Fahrzeugbeschreibungen
http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A2.pdf

Begründung/Kommentierung:
http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A3.pdf


Sehr schön auch die Personalabsenkung bei den kleineren Wehren auf nur noch zweifache Besetzung inklusiv zeitweiliger Unterschreitungsmöglichkeit, während man zugleich sich 10 Funktionen in 8 Minuten wünscht.. Head => Keyboard. Nagut, wird eh im n#chsten Absatz revidiert und Rettungsdienst mit 15 Minuten herangezogen und der Erreichungsgrad einer beliebigen Festsetzung überlassen. Mal sehen, ob in der Endfassung dann auch der KdoW als NEF-Äquivalent als ausreichend zur Fristenwahrung betrachtet wird.


Gruß,
Thorben


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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein575581
Datum12.08.2009 16:3729869 x gelesen
Moin Kevin!

TSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben. Im Netz liest man von MB 408/409/508 oder Opel Blitz Fahrgestellen.
Sowas ähnliches gabs in NDS mit dem HiLF 8.


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen575582
Datum12.08.2009 16:4029850 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhl
Führt Niedersachsen aber gerade wieder ein. Siehe Entwurf der FwOrgVO

Genau, zu meinem Leidwesen. Nur interessiert das fast niemanden.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens habe ich zu verschiedenen Punkten wie den m.E. überflüssigen Fahrzeugtypen quasi nach Techn. Weisung (also LF und StLF 10, StLF 20/25 usw.), zur Absenkung der Mindeststärken auf 100 % Reserve und Unterschreitungsmöglichkeit, zur nach wie vor sinnbefreiten Helmkennzeichnung (chaotisches Mischsystem aus Verwaltungsfunktionen und Qualifikationen), zur ebenfalls sinnbefreiten Einführung von Westen für die Atemschutzüberwachung (rennt dann künftig jeder GF in karierter ASÜ-Weste rum, oder geht man im Ministerium von genereller zentraler Überwachung aus? Das wäre allerdings widersprüchlich zu auch vom nds. MI eingeführten FwDV'en!!!) Stellung genommen und die Stellungnahme wurde von meinem StadtBM mit Einverständnis des Stadtkommandos an den Vorstand des KFV geschickt (unser KBM sagte, das wäre ja ganz toll und er werde das in seine Stellungnahme an den LFV aufnehmen, hat er hoffentlich auch gemacht). Der Niederschrift der letzten Sitzung der StBM und GBM unseres LK entnahm ich dann, dass nur die Stadt Peine (also Klartext: ich) Stellung genommen habe (aus den anderen sieben Gemeinden kam nichts). Demnach bin ich offenbar die einzige Führungskraft eines kompletten Landkreises, die dazu was schriftlich unternommen hat.

Soviel zu dem Thema .....

MkG, Sven


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AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein575583
Datum12.08.2009 16:5329875 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian KruppAus Schleswig-Hostein ist mir aktuell nichts bekannt.
Das einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung.

Geschrieben von Christian KruppBei der LFS ist nur ein Erlaß von 2006 zu finden, daß TSF-W 6300kg zgM haben dürfen. Das dürfte aber mitlerweile auch hinfällig sein, oder?
Der Erlass ist meines Wissens nach noch in Kraft, zudem gibt es einen Erlass des Innenminsteriums, der besagt, das ich Normfahrzeuge bis zum zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrgestells beladen darf, auch wenn die Norm geringere Gesamtmassen vorsieht.

MkG Torben


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen575584
Datum12.08.2009 16:5429793 x gelesen
Geschrieben von Torben BenthienDas einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung.


Da könnten wir für NRW dann den "ABC-ErkKW NRW" ergänzen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW575586
Datum12.08.2009 17:2630008 x gelesen
Geschrieben von Torben BenthienDas einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung.

Auch da ist interessant, wie unterschiedliche die entsprechenden Konzepte in Bund und Ländern sind....


Geschrieben von Torben BenthienDer Erlass ist meines Wissens nach noch in Kraft, zudem gibt es einen Erlass des Innenminsteriums, der besagt, das ich Normfahrzeuge bis zum zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrgestells beladen darf, auch wenn die Norm geringere Gesamtmassen vorsieht.

Dann kauf ich ein TSF-W auf 12 t Fahrgestell - und?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein575593
Datum12.08.2009 18:0029663 x gelesen
Geschrieben von Christian KruppTSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben.
Kreis Steinburg, FF Krummendiek-Kleve

Damit wird übrigens auch ein Stück der B5 betreut, eine nicht unwesentlich befahrene Bundesstraße...


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen575601
Datum12.08.2009 18:2729601 x gelesen
Geschrieben von Sven Bössel Demnach bin ich offenbar die einzige Führungskraft eines kompletten Landkreises, die dazu was schriftlich unternommen hat.

Vieleicht kommt das nicht überall an ?

Nach der letzen Änderung stand auf der LFV Hopage auch ein Kommentar, das den Einsprüchen der Feuerwehr keine Beachtung geschenkt wurde, man aber froh sein könnte, das es keine Zulassung für GW-TS geben würde.


MkG
Thomas

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AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein575603
Datum12.08.2009 19:0929618 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ulrich CimolinoDann kauf ich ein TSF-W auf 12 t Fahrgestell - und?

Genau.... Deshalb heißt der Erlass auch: Geschrieben von IM Schleswig Holstein Zulässiges Gesamtgewicht für Feuerwehrfahrzeuge und Abbau von Standards bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Also das Leergewicht deines Fahrzeuges und das Gewicht der Normbeladung müssen im Gewicht der Norm liegen. Danach kann ich soviel Wasser oder anderes zuladen wie ich will.

MkG Torben


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen575605
Datum12.08.2009 19:2029555 x gelesen
Hallo,

Hessen:

Geschrieben von Christian FleschhutDann, wenn man so will, das LF 10/6 KatS (wobei das der Norm entspricht)

... gibt keine TR hierfür ... hier kauft das Land Normfahrzeuge ... dass dann im Rahmen der Norm irgendwas von Land Bestimmtes beschafft wird, liegt daran, dass das Land den größten Anteil zahlt ...

Geschrieben von Christian FleschhutUnd es gab ne zeitlang noch was zum Thema ELW (1), ging da IIRC um eine gegenüber der Norm erweiterte Funkausstattung. Obs das aber noch gibt entzieht sich meiner Kenntnis.

... was eher andersrum (nach alter Norm hätte man da ein FuG 9 einbauen müssen - ist in Hessen bekanntlich nicht gewollt). Ist jedoch mit neuer ELW 1-Norm hinfällig (weil da eben nicht mehr explizit ein Fahrzeugfunkgerät gefordert) ... FuG 9 mag das Land Hessen weiterhin aber nicht ...

Geschrieben von UCGW-TS (Hessen)
... nein, wir haben ja da schon einiges ... das aber definitiv nicht !

Gruss
Gerhard


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen575607
Datum12.08.2009 19:3029614 x gelesen
Geschrieben von IM Niedersachseneine einheitliche, untereinander kompatible, aufeinander aufbauende und sich ergänzende
Ausrüstung der Feuerwehren für überörtliche und übergemeindliche Aufgaben der
Nachbarschaftshilfe (§ 3 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 i. V. m. § 19 NBrandSchG) sowie
überregionale Aufgaben und Zwecke des Katastrophenschutzes (§§ 12ff. NKatSG)
sicherzustellen,


Dieser Punkt wurde mit diesem Unsinn offensichtlich verfehlt.

In der Begründung findet sich die überholte Reanimationsgrenze :-(
In Zukunft brauchen die Gemeinden keine TLF oder andere Sonderfahrzeuge mehr vorzuhalten. Ob das wirklich sinnvoll ist?
tbc.

Und dieses Machwerk habei ich jetzt schon bezahlt, das Ergebnis werde ich noch Bezahlen.

Gruß
Ingo


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen575612
Datum12.08.2009 20:0429519 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeIn Zukunft brauchen die Gemeinden keine TLF oder andere Sonderfahrzeuge mehr vorzuhalten. Ob das wirklich sinnvoll ist?

Klar, spart Geld. Sinn ist/war doch Egal.


MkG
Thomas

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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg575649
Datum12.08.2009 23:0929727 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutHallo,

Hessen:


Wie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW575667
Datum13.08.2009 08:3629568 x gelesen
Geschrieben von Marco DimitriadisWie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben?

Ich halte jede Wette, dass es als Ersatz für die "überflüssigen" (weil aus der Norm geflogenen RW 1) immer mehr dieser Fahrzeuge geben wird... (die werden dann wieder in zig Varianten gebaut - und dann wirds wieder Länder-RL geben - und ein Jammern ob der Typenvielfalt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein575701
Datum13.08.2009 11:5929434 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Krupp--- Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde waren zumindest bis vor ca. vier Jahren noch ein paar solcher Fahrzeuge auf einer Funkrufnamenliste (habe ich leider grad nicht vorliegen) verzeichnet. Ich muss mal gucken, dass ich eine aktuelle Liste bekomme.


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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH575703
Datum13.08.2009 12:1029461 x gelesen
Geschrieben von Christian KruppTSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben.

Moin,

doch gibt es noch im aktiven Dienst.

Beispiele:
Feuerwehr Bokholt-Hanredder (Kreis Pinneberg)
Feuerwehr Dannau (Kreis Plön)

Gruß,
Mitja


Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen575748
Datum13.08.2009 16:3729389 x gelesen
Geschrieben von Thomas Glauer
Vieleicht kommt das nicht überall an ?

Da hätte ich keinerlei Verständnis für, denn sämtliche LFV-Infos werden elektronisch an die KBM und Leiter BF/HAW usw. weitergegeben, unser KBM leitet alles an die StBM / GBM weiter und unser StBM leitet diese Infos an die Stadtkommandomitglieder weiter.

Was die Führungskräfte der Ortswehr oder auch den normalen FA betrifft, leite ich das auch intern an jeden Kameraden weiter, heute ist das doch per e-mail kein Aufwand mehr.

Geschrieben von Thomas Glauer
Nach der letzen Änderung stand auf der LFV Hopage auch ein Kommentar, das den Einsprüchen der Feuerwehr keine Beachtung geschenkt wurde

Eine solche Aussage habe ich jetzt auch wieder gehört, also dass eh schon der Drops gelutscht sei, aber dann sollen die Herren aus dem Ministerium sich die Anhörung doch ganz schenken .... ach, nee, ist ja vorgeschrieben. Der LFV ist anzuhören, der bittet die Kreisfeuerwehrverbände um Stellungnahmen, um seine Stellungnahme zu formulieren. Der KFV-Vorsitzende bat die Stadt- und Gemeindekommandos um Stellungnahmen .... ich ahne ja auch, was davon ganz oben ankommt.

Da kommt mitunter auch Frust bei den engagiertesten Leuten auf.

Und letztendlich macht wieder jeder, was er für richtig hält, kauft also entweder Normfahrzeuge oder eben "Niedersachsenfahrzeuge", erfindet mal schnell blaue Gruppenführerwesten, die es nach wie vor offiziell nicht geben soll (warum eigentlich nicht?) usw.

MkG, Sven


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen575750
Datum13.08.2009 16:4929454 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marco DimitriadisWie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben?


... zumindest die 2 Monate alte Förderrichtline (Förderrichtlinie Land Hessen) sieht ihn nicht vor ...

Übrigens steht da das StLF 20/25 ("ex TLF 16/25") auch nur noch "in begründeten Ausnahmefällen" drin ...

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg575837
Datum13.08.2009 23:1829373 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... zumindest die 2 Monate alte Förderrichtline (Förderrichtlinie Land Hessen) sieht ihn nicht vor ...

Da sehe ich gerade, dass in Hessen ein GW-L1 mit 11t zulGG und Allradantrieb förderungsfähig ist. Der GW-L2 ist dafür in Hessen anscheinend nicht förderungsfähig.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW575923
Datum14.08.2009 13:5329448 x gelesen
Geschrieben von Marco DimitriadisDa sehe ich gerade, dass in Hessen ein GW-L1 mit 11t zulGG und Allradantrieb förderungsfähig ist. Der GW-L2 ist dafür in Hessen anscheinend nicht förderungsfähig.

echt jetzt?

Das wird ja immer unglaublicher... aus Hessen war doch m.W. ein Vertreter in der AG zur "3. Typenreduzierung"....?!?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen575934
Datum14.08.2009 14:3329442 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas wird ja immer unglaublicher... aus Hessen war doch m.W. ein Vertreter in der AG zur "3. Typenreduzierung"....?!?

... wobei ich in der GW-L1 Norm (2005er Fassung) nichts erkennen kann, was einen Allrad-GW-L1 mit 11t ausdrücklich verhindert:
- Gewichtsklasse L ist "soll vorzugsweise"
- Straßenantrieb ist "vorrangig" zu wählen
...

... ich gehe davon aus, dass das große Fahrgestell, die Staffelkabine und der Gerätekoffer (der empfohlene Wandlerautomat ...) dem Land als Zuschussgeber zu teuer waren ... (ggf. auch einigen Kommunen ...)

... die Norm GW-L1 soll m.W. auch zurückgezogen werden, m.W. weil da wenig Normungswürdiges drinsteht ...

Gruss
Gerhard


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein576037
Datum14.08.2009 19:0729191 x gelesen
Wobei an den Links interessant ist, das die TSF und TSF-GW eigentlich durch verschiedene FRN unterschieden werden soll(t)en...


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern576950
Datum19.08.2009 09:1129357 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Ulrich CimolinoTSF > 3,5 (Bayern?)

Wüßte nicht das es dafür in Bayern eine generelle Ausnahme gibt, wenn dann Einzelfälle nach echten örtlichen Gegebenheiten (Berge).


Gruß
Christian





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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW577419
Datum21.08.2009 15:2129445 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer.. wobei ich in der GW-L1 Norm (2005er Fassung) nichts erkennen kann, was einen Allrad-GW-L1 mit 11t ausdrücklich verhindert:
- Gewichtsklasse L ist "soll vorzugsweise"
- Straßenantrieb ist "vorrangig" zu wählen
...


das war aber nicht das, was man mit der Norm beabsichtigt hatte...


Geschrieben von Gerhard Bayer.. ich gehe davon aus, dass das große Fahrgestell, die Staffelkabine und der Gerätekoffer (der empfohlene Wandlerautomat ...) dem Land als Zuschussgeber zu teuer waren ... (ggf. auch einigen Kommunen ...)

kann mich nicht entsinnen, dass es ausser mir/uns zu den Punkten beim GW-L2 andere Einsprecher gegeben hätte..


Geschrieben von Gerhard Bayer... die Norm GW-L1 soll m.W. auch zurückgezogen werden, m.W. weil da wenig Normungswürdiges drinsteht ...

Lustig, erst führt man das ein, damit die Bezuschussung einfacher wird, dann streicht man den wieder, weils nichts normungswürdiges gibt. Wieso ist denn ein KdoW genormt?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen577422
Datum21.08.2009 15:3829267 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso ist denn ein KdoW genormt?

... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ...

Näher will ich darauf hier nicht eingehen ... ;-)


Geschrieben von Ulrich CimolinoLustig, erst führt man das ein, damit die Bezuschussung einfacher wird, dann streicht man den wieder, weils nichts normungswürdiges gibt.

... wie Du leicht siehst braucht Hessen nicht zwingend eine Norm um zu fördern (ich bei mir in der Gemeinde auch nicht: den ersten GW-L 1 gab es hier 1985 - Standard Lkw-Koffer-Hebebühne) ...

Gruss
Gerhard


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg577423
Datum21.08.2009 15:3929266 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ...

aha - dann wären ja Smart & Co aus dem Rennen ;-)


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW577424
Datum21.08.2009 15:4729159 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yeraha - dann wären ja Smart & Co aus dem Rennen ;-)

Richtig, den kann man im Straßenverkehr ja kaum sehen ;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg577426
Datum21.08.2009 15:5229225 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ...

Rein aus Interesse: was muss ein KdoW den wiegen, um normgerecht zu sein?

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg577429
Datum21.08.2009 16:0529182 x gelesen
Die laufen in Stuttgart als KdoW.
Kein BOS-Funk, aber dafür Blauhorn und Martinslicht.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg577444
Datum21.08.2009 17:2729192 x gelesen
Geschrieben von Jörg Anders
Kein BOS-Funk, aber dafür Blauhorn und Martinslicht.

Geschrieben von bos-fahrzeuge.info

Das Fahrzeug KdoW "smart" wird nur innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart eingesetzt.
Insgesamt hat die Berufsfeuerwehr Stuttgart 5 solcher smart-Fahrzeuge für die verschiedensten
Fachabteilungen für Fahrten zu Besprechungen und Besorgungen.
Grundsätzlich werden mit diesen Fahrzeugen keine "Einsatzfahrten" durchgeführt, dennoch
verfügen die smart über eine Sondersignalanlage,
damit sie als Fahrzeug für den Feuerwehr- und
Katastrophenschutzdienst erkenntlich sind.


Auch wenn das Fahrzeug als KdoW bezeichnet wird, ist es doch eher ein KfZ für den Hintergrunddienst, oder?

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg577445
Datum21.08.2009 17:3529080 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber

Auch wenn das Fahrzeug als KdoW bezeichnet wird, ist es doch eher ein KfZ für den Hintergrunddienst, oder?
Seh ich genauso.
In anderen Städten nennt man es dann einfach "PKW".

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern577452
Datum21.08.2009 18:3829156 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Markus WeberRein aus Interesse: was muss ein KdoW den wiegen, um normgerecht zu sein?

Wenn meine Quellen zuverlässig sind, mind. 1 700 kg und max. 3 500 kg.

Gruß,
Fabian


Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas irgendeiner bestimmten Feuerwehr zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg577457
Datum21.08.2009 18:4929199 x gelesen
Per PM habe ich die Information 1.500kg bekommen. Mein Informant müsste es eigentlich genau wissen.

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern577458
Datum21.08.2009 18:5429072 x gelesen
Dann glaub besser ihm :)


Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas irgendeiner bestimmten Feuerwehr zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen577460
Datum21.08.2009 19:0029109 x gelesen
Hallo,

wenns nun mit dem KdoW Gewicht "lebenswichtig" ist schaue ich am Montag mal nach ...

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg577477
Datum21.08.2009 21:1329058 x gelesen
Geschrieben von Fabian RehbeinWenn meine Quellen zuverlässig sind, mind. 1 700 kg und max. 3 500 kg.

Lt. meiner Quelle dasselbe.

Würde bedeuten, dass untere Mittelklasse dafür noch in Frage kommt.


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AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg577711
Datum23.08.2009 11:1229070 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Ulrich Cimolino
TSF > 3,5 (Bayern?)


Wüßte nicht das es dafür in Bayern eine generelle Ausnahme gibt, wenn dann Einzelfälle nach echten örtlichen Gegebenheiten (Berge).


Zumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t.

TSF-S der FF Lohr, Abt. Steinbach

FF Teisendorf, Abt. Freidling (Allrad, geländefähig)

FF Murnau (Allrad, geländefähig)


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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern577721
Datum23.08.2009 12:0929010 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Marco DimitriadisZumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t.

wobei es meines Wissens hierfür keine generelle Ausnahme gibt. Üblicherweise muss alles was über die Norm hinaus geht bei Stellung des Zuschussantrags mit angegeben werden und wird dann extra von der jeweiligen Bezirksregierung geprüft.

Ich weiß von einem TSF-W mit 7,49 to. bei dem die Genehmigung zu bekommen ziemlich aufwändig war und die Fahrzeugbeschaffung gut und gern 3 Monate verzögert hat.

Gruß, Andreas


http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern577725
Datum23.08.2009 12:4829055 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer
Wüßte nicht das es dafür in Bayern eine generelle Ausnahme gibt, wenn dann Einzelfälle nach echten örtlichen Gegebenheiten (Berge)

Servus,

die gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to, TSF-W 6,50 to, StLF 7,49 to.

Mfg

Franz W.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern577805
Datum23.08.2009 21:1228955 x gelesen
Geschrieben von Marco DimitriadisZumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t.

Bedarf aber einer aufwendigen Ausnahmegenehmigung.


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern577807
Datum23.08.2009 21:1328887 x gelesen
Geschrieben von Franz Weiganddie gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to


Relativ neu nehm ich an wenn das STLF dabei ist?


Grüßle
Christian





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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz577879
Datum24.08.2009 09:3728995 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Franz Weiganddie gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to, TSF-W 6,50 to, StLF 7,49 to.

Was ist beim StLF da die spezielle Regelung? Das steht doch sowieso mit maximal 7,5t in der Norm. Oder darf das in Bayern nur 7,49t haben?

Gruß,
Michael


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xxx

 12.08.2009 11:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.08.2009 11:21 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.08.2009 11:23 ., Berlin
 12.08.2009 11:25 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.08.2009 11:28 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
 12.08.2009 15:08 Kevi7n M7., Kronshagen
 12.08.2009 16:37 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
 12.08.2009 18:00 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 13.08.2009 11:59 Kevi7n M7., Kronshagen
 13.08.2009 12:10 Mitj7a S7., Pinneberg
 14.08.2009 19:07 Kevi7n M7., Kronshagen
 12.08.2009 16:53 ., Kastorf/ Kiel
 12.08.2009 16:54 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.08.2009 17:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.08.2009 19:09 ., Kastorf/ Kiel
 12.08.2009 11:46 Ingo7 z.7, Handeloh
 12.08.2009 14:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.08.2009 14:40 Ingo7 z.7, Handeloh
 12.08.2009 15:52 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.08.2009 19:30 Ingo7 z.7, Handeloh
 12.08.2009 20:04 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 12.08.2009 16:40 Sven7 B.7, Peine
 12.08.2009 18:27 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 13.08.2009 16:37 Sven7 B.7, Peine
 12.08.2009 12:10 Jürg7en 7O., Kaikenried
 12.08.2009 12:20 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
 12.08.2009 12:22 Thom7as 7C., Zweibrücken
 12.08.2009 12:27 Sven7 S.7, Bischofferode
 12.08.2009 12:32 Chri7sti7an 7F., Fürth
 12.08.2009 19:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 12.08.2009 23:09 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 13.08.2009 08:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.08.2009 16:49 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 13.08.2009 23:18 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 14.08.2009 13:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.08.2009 14:33 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 21.08.2009 15:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.08.2009 15:38 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 21.08.2009 15:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.08.2009 15:47 Thom7as 7E., Nettetal
 21.08.2009 16:05 ., Stuttgart
 21.08.2009 17:27 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.08.2009 17:35 ., Stuttgart
 21.08.2009 15:52 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.08.2009 18:38 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
 21.08.2009 18:49 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 21.08.2009 18:54 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
 21.08.2009 19:00 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 21.08.2009 21:13 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 12.08.2009 13:03 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.08.2009 13:15 Mart7in 7S., Lübau
 12.08.2009 14:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.08.2009 14:37 Thom7as 7E., Nettetal
 19.08.2009 09:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.08.2009 11:12 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 23.08.2009 12:09 Andr7eas7 W.7, Hurlach
 23.08.2009 21:12 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.08.2009 12:48 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
 23.08.2009 21:13 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 24.08.2009 09:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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