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Thema | Definition 'Ausgewogene Gewichtsverteilung' beim GW-L2 | 5 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Fabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü | 574504 | |||
Datum | 05.08.2009 20:51 | 4413 x gelesen | |||
Hallo, Es geht um das Pflichtenheft für einen GW-L2: Welche Toleranzen sind bei der Anforderung "Gewichtsverteilung links / rechts = 50:50" für den Gerätekoffer (mit fixer Beladung) akzeptabel (in kg Abweichung)? Auch unter dem Aspekt, dass die Beladung der Pritsche für weitere Unwucht sorgen kann. Für welchen Fall sollte man die 50:50 vorne / hinten fordern? A) mit leerer Pritsche (macht m.E. wenig Sinn) B) mit Standardbeladung C) mit maximal möglicher Beladung Oder ist das alles Kokolores weil sich die Gewichtsverteilung mit leerer Pritsche ohnehin nicht stark beeinflussen lässt? (Gerätekoffer ziemlich mittig zwischen den Achsen + relativ kurz, sodass keine großen Verschiebungen möglich sind) Gruß Fabian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574518 | |||
Datum | 05.08.2009 22:38 | 2523 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian KunzFür welchen Fall sollte man die 50:50 vorne / hinten fordern? M.E. mit der Standardbeladung... In jeder Beladungsvariante müssen aber die Mindestforderungen des Fahrgestellherstellers erfüllt werden! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 574524 | |||
Datum | 05.08.2009 23:16 | 2358 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Fabian Kunz Welche Toleranzen sind bei der Anforderung "Gewichtsverteilung links / rechts = 50:50" für den Gerätekoffer (mit fixer Beladung) akzeptabel (in kg Abweichung)? Auch unter dem Aspekt, dass die Beladung der Pritsche für weitere Unwucht sorgen kann. MAN schreibt dazu in der Aufbaurichtlinie für TGM und TGL: Geschrieben von ---MAN--- In der Aufbauprojektierung dürfen einseitige Radlasten nicht vorkommen. Bei Nachprüfungen sind max. 5% Radlastdifferenz zulässig. Geschrieben von Fabian Kunz Für welchen Fall sollte man die 50:50 vorne / hinten fordern? Auf jeden Fall müsst ihr wie Ulrich schon schrieb auf die Mindestvorderachslast achten, auch diese ist den Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrgestells zu entnehmen. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574535 | |||
Datum | 06.08.2009 08:16 | 2244 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel BalzAuf jeden Fall müsst ihr wie Ulrich schon schrieb auf die Mindestvorderachslast achten, auch diese ist den Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrgestells zu entnehmen. Nicht die Fw muss darauf achten (allenfalls mit den ausgefallenen Ideen, die man so verfolgt), sondern der Aufbauhersteller... Die Fw muss die Einhaltung von über die Mindestdinge hinausgehenden Ansprüche aber fordern - und kontrollieren! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 574538 | |||
Datum | 06.08.2009 08:45 | 2120 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Fw muss die Einhaltung von über die Mindestdinge hinausgehenden Ansprüche aber fordern - und kontrollieren! So war es gemeint... Natürlich muss der Aufbauhersteller das Fahrzeug entsprechend projektieren. Aber als Feuerwehr tue ich ein gutes daran auch die Mindestforderungen zu kontrollieren, wenn ich natürlich noch mehr fordere erst recht. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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